Die feindlichen Verwandten.
Ein Erbschaftsstreit vor dem Arbeitsgericht.
Frau Marta, die Tochter eines märkischen Kleinbauern, ist in| Berlin mit einem Arbeiter verheiratet. Als der arbeitslos war, schickte ihn seine Frau zu ihrer Mutter. Diese bewirtschaftet mit Hilfe ihres ältesten Sohnes das fleine Gut seit dem Tode des Mannes. Martas Mann half die Woche über in der Wirtschaft, erhielt fein Essen und weilte Sonntags bei feiner Frau in Berlin . So ging es Jahr und Tag. Nicht ohne gelegentliche Reibereien, denn Marta grollte ihrer Mutter, weil sie bei ihrer Berheiratung weniger an Aussteuer bekommen hatte als die ältere Schwester.
Schließlich fant es auch zum Krach zwischen Martas Mann und der Schwiegermutter. Der Mann 30g ab und verlangte Arbeitss lohn für die ganze Zeit, wo er in der Wirtschaft seiner Schwieger mutter geholfen hatte. Das wurde verweigert
Also trafen sich die feindlichen Verwandten vor den Schranken des Arbeitsgerichts. 600 m. Arbeitslohn verlangte Martas Mann. Er war der Kläger , sagte aber faum ein Wort. Alles, was zu sagen war und noch mehr, das sagte seine Frau mit großer Sungenfertigkeit und heftiger Feindseligkeit gegen ihre Mutter, die der Lochter im Gebrauch scharfer Worte und ebenfolcher Vorwürfe nicht nachstand.
Die Lohnflage war unbegründet, denn ein Arbeitsverhält nis hat hier nicht bestanden. In Wirklichkeit führte Frau Marta einen Kampf um ihren Anteil am väterlichen Vermögen. Sie fühlt fich durch ihre Mutter benachteiligt. Der ältere Bruder wird die Wirtschaft bekommen. Die ältere Schwester hat bei ihrer Ver heiratung zwei Betten, Wäsche und noch Geld erhalten. Marta hat nur ein Bett bekommen: Sie will ebensoviel haben wie die Echwester, und zwar sogleich, damit ihr die jüngeren Geschwister nicht zuvorkommen und für sie selbst nichts mehr übrig bleibt.
Diefer Streit gehört ja nicht zur Kompetenz des Arbeitsgerichts. Aber der Richter, vor dessen Schranken solche kleinbäuerlichen Familienzwistigkeiten in der Maste von Lohnflagen öfters ausgefochten werden, bemüht sich, einen Bergleich zustande zu bringen, der den Grund des Familienstreites aus der Welt schaffen soll. Allein die beglagte Bäuerin will nichts hergeben. Sie droht, fie werde das Gut, das sie als Alleinerbin von ihrem Manne er halten hat, verkaufen, von dem Gelde fönne sie in Berlin leben und nach ihrem Tode werde für die Tochter nichts mehr übrig bleiben. Frau Marta entgegnet schlagfertig: Benn die Wirtschaft verfauft wird, haben wir das Batererbe zu verlangen." ,, Ach der, antwortet- die Mutter ,, wir haben ja für dich schon soviel Roften bezahlt, als du dich in Berlin herumgetrieben haft." Jch
BEACHTE
# 7
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Herausgegeben vom Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften.
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Unseren Mitgliedern hiermit die traurige Nachricht, daß unser Vorstandsmitglied," Kollege
Paul Rüger
plötzlich verstorben ist. Wir haben in dem Verstorbenen nicht nur einen Mitbegründer unserer Kasse verloren, wir haben einen Freund verloren. Durch die jahrelange gemeinsame Tätigkeit haben wir Kollegen Rüger als einen Menschen mit edlem Gemüt und stets nur wohlwollendem Charakter schätzen und achten gelernt, er wird uns unvergeßlich bleiben.
Der Vorstand. Einäscherung heute Montag, abends 7 Uhr, im Krematorium Gerichtstraße.
Am Donnerstag, dem 11. Oktober, starb plötzlich im Alter von 58 Jahren der Kollege
Paul Rüger
Ein unermüdlicher Vorkämpfer für die Fortentwicklung der Arbeitsnachweise scheidet von uns. Paul Rüger ist 1907 im Zentralverein für Arbeitsnachweise, Abt. Buchbinder, eingetreten und 1917 von der Stadt mit übernommen worden. Er genoß das größte Vertrauen der Kollegen, die ihn mit den verschiedensten Ehrenamtern betrauten. Der Verwaltungsbezirk Friedrichshain übertrug ihm 1920 die Leitung. des Arbeitsnachweises, in welchem er vorbildlich bis zu seinem Tode, wirkte. Die Angestellten der Arbeitsnachweise werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Die Angestellten der Berliner Facharbeitsnachweise und des Landesas beltsamtes Brandenburg .
Die Einäscherung findet am Montag, dem 15. Oktober, 19 Uhr, im Krematorium Gerichtstraße statt.
habe mich nicht herumgetrieben, du bist ja auch nicht die Beste," fchreit die Tochter ihrer Mutter ins Gesicht. Die Mutter wirft der Tochter vor: Du hast mich ja bestohlen" und zählt ein Register von Sachen auf, die sich die Tochter angeeignet haben soll. Diese entgegnet:„ Ich habe dich nicht bestohlen. Das hat die Emma genommen und die hat zwei Betten, Wäsche und noch 500 m. gefriegt. 3ch will mein zweites Bett und Wäsche haben.
Der Richter formuliert einen Bergleichsvorschlag: Die Beklagte soll sich durch notariellen Erbvertrag verpflichten, ihre Tochter Marta bei der Verteilung des Erbes nicht schlechter zu stellen als die anderen Geschwister, sie soll ihr bald ein Bett nebst dazugehöriger Wäsche und als Entschädigung für die Arbeit des Schwiegerfahnes vier Zentner Kartoffeln liefern.
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Nun streiten die Parteien darüber, wie die Kartoffeln, falls der Vergleich angenommen werden sollte, nach Berlin zu schaffen find. Sie fann fie fich holen" fagte die Bäuerin„ fie muß Darauf Frau sie sich ausbuddeln, sie sind ja noch auf dem Felde" Marta: ,, Da soll ich noch hingehen, wo du meinen Bruder aufgehezt Man ver. hast, daß er meinen Mann blutig geschlagen hat?" ständigt sich nicht ohne Schwierigkeit über den Transport der Kartoffeln. Sie sollen von der Bäuerin nach der nächsten Bahnstation geliefert werden. Bon dort wird sie Frau Marta nach Berlin befördern. Da Marta befürchtet, sie werde von ihrer Mutter mit einem schlechten Bett angeschmiert werden, verlangt sie, daß im Bere gleich ausdrücklich bemerkt werde, es müsse ein neues Federbett sein. Auch das wird zugestanden.
Nun erscheint im Gerichtszimmer Martos Schwester, die zwei Betten und 500 m. erhalten hat. Der Anblid diejer Frau genügt, um erneut feindselige Auseinandersetzungen hervorzurufen. lInter dem Einfluß diefer Stimmung wird der Vergleich abgelehnt. Das Gericht erkennt auf Abweisung der Klage und legt dem Kläger die Kosten auf. Frau Marta versichert: ,, Wir gehen weiter." Die feindlichen Berwandten werden sich also vor dem Landesarbeits. gericht wiedersehen.
Das Joyll aus Vorpommern.
Bum Kapitel Justiz.
Am 29. September veröffentlichten wir eine Zuschrift Stohlhelm und Justiz. Ein Idyll aus Pommern " von Artur Beder, Bartmannshagen. Dazu erhalten wir von der Juftigpreffeftelle Stettin eine längere Zuschrift, der wir bas Folgende entnehmen. Der mahre Sachverhalt ist folgender:
In Nummer 279( aus 1924) der Greifswalder Boltszeitung" und der in Stralsund erscheinenden Zeitung„ Der Vorpommer" hatte Herr Artur Beder in einem Rechtspflege in Vorpommern" überschriebenen Artikel den im jetzigen Eingefandt Stahlhelm und Justiz" erneut nach 4 Jahren! zur Sprache gebrachten Borfoll ( Tragen des Stahlhelmabzeichens) mit den abschließenden Worten erörtert, das Bild sei also dieses gewesen:
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,, Ein Bekenner und Anhänger der Deutschen Republik, der rechtmäßigen Staatsform, wurde abgeurteilt von einem Richter, der mit Absicht durch äußeres Abzeichen sich als Anhänger der Monarchie, als Feind der Staatsform gab, in deren Namen er Recht zu sprechen hat."
Amtlich wurde darauf folgendes einwandfrei festgestellt. Der die Straffißung, abhaltende, durch die Amtstracht deutlich gefennzeichnete Einzelrichter des Amtsgerichts hatte das Abzeichen des ,, Stahlhelm ", dem er gar nicht angehörte, nicht getragen; ebenso. wenig der Protokollführer. Lediglich ein an der Verhandlung unbeteiligter Referendar, der zu Ausbildungszweden als 3uhörer ohne Amtstracht seitlich vom Richter am Richtertische saß, hatte vom Richter nicht bemerkt das Stahlhelmabzeichen
an der Weste getragen.
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Da somit der schmere und ganz unbegründete Borwurf erhoben mar, ein Richter habe sich absichtlich mährend seiner richterlichen Tätigkeit in öffentlicher Sigung als Feind der Staatsform gegeben, in deren Namen er Recht zu sprechen habe, und da dieser Vorwurf noch dazu durch verallgemeinernde Zufäße auf eine ganze Straflammer übertragen und der Versuch unternommen mar, das Bertrauen der Bevölkerung in ihre richterliche Unparteilichkeit zu erschüttern, hat der Oberlandesgerichtspräsident am 11. Februar 1925 im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt und nach Bericht an den damaligen Herrn preußischen Justizminister gemäß § 196 StGB. wegen öffentlicher Richterbeleidigung Strafantrag
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gegen Herrn Artur Beder gestellt, wie es bestimmungsgemäß feinen Amtspflichten als den beleidigten Richtern vorgesetzte Dienst. behörde gehörte. Das gerichtliche Hauptverfahren wurde entsprechend der Anklage der Staatsanwaltschaft eröffnet, der Angeklagte aber durch ein bald darauf ergangenes Amnestiegesetz von seiner straf rechtlichen Verantwortlichkeit befreit.
Der Referendar, der das Stahlhelmabzeichen im Gerichtsfaal getragen hat, wurde im Dienstaufsichtswege zurechtgewiesen, was wohl auch Herrn Artur Beder bei seiner milden Einstellung zu dem Referendar genügt. Der Oberlandesgerichtspräsident nahm aber ferner den Vorfall auch zum Anlaß, in einer Rundverfügung vom 16. Januar 1925 die ihm unterstellten pommerschen Gerichte darauf hinzuweisen, daß es den besonderen Bedürfnissen, der Rechtspflege, die von dem Vertrauen aller in gerichtlichen Angelegenheiten jeweilig Beteiligten in ihre volle Unparteilichkeit ge Beamte im tragen sein muß, nicht entspricht, wenn Dienst Abzeichen tragen, die einer politischen Deutung unter: liegen und dann bei Andersdenkenden den Eindruck einer ihnen abträglichen Boreingenommenheit erweden fönnen".
1. Kreis Milfe. Heute, Montag, 15. Oftober, 18% Uhr, bei Dobrohlaw, Swinemünder Str. 11. Sigung des engeren Kreisvorstandes. Um 19½ Uhr ebendorf Sigung des erweiterten Kreisvorstandes.
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Der Unterausschuß Tempelhof ( Drtsausschuß Berlin des ADGB ) hat seine Versammlung der Betriebsratsmitglieder und Funktionäre nicht zu heute Montag, einberitjen, sondern zum tommen den Montag, den 22. Oftober, um 17 Uhr, bei Pinger, Dorfstraße 52
Musikinstrumentenarbeiter!
Dienstag, ben 16. Diteber, nachmittags 5 Uhr, in ben Andreasfälen, Andreassiz. 21, Branchenversammlung. Bortrag des Genoffen Sedemann über Rapitalistische Rationalisierung oder sozialistische Bedarfswirtschaft". Branchen. angelegenheiten.
Die Todesanzeige Paul Riger ist durch einen bedauerlichen Frrtum in der Sonntagnummer nicht erschienen. Sie steht im Inseratenteil der vorliegenden Ausgabe.
BUNDFUNK
AM ABEND
16.00 Dora Hansen- Blancke: Forderungen und Wünsche der berufstätigen Frau an Wohnungsbau und Helmgestaltung.
16.30 Novellen. Geno Oblischläger: 1. Ziselok; 2. Angela( zelesen vom Verfasser).
17.00 Konzert. 1. Delius: Sonate C- Dur Nr. 2, für Violine and Pianoforte in einem Satz( Hilde Elgers, Violine, und Bruno Seidler- Winkler , Klavier). 2. Schumann : a) Die beiden Grenadiere; b) Waldesgespräch( Leopold Alexander, Bariton).- 3. Schubert: Sonate A- Dur( Nachgelassenes Werk): Allegro Andantino Scherzo Rondo( Theophi! Demetriescu, Flügel). 4. Brahms : a) Die Mainacht; b) Regenlied( Leopold Alexander).
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5. Händel- Flesch: a) Gebet; b) Jubals Harf( Hilde Elzers; am Fiügel: Bruno Seidler- Winkler ).
18.30 Hans- Bredow- Schule, Sprachunterricht. Studienrat Friebel und Lektor Mann: Englisch für Anfänger.
19.00 Dr. Schmidt: Die Bedeutung der biologischen Schädlingsbekämpfung für den Kleingarten.
19.23 Hans- Bredow- Scbule. Geschichte. Prof. Hans Delbrück : Bilder aus der deutschen Vergangenheit( III).
20.00 Leo Greiner ( gest. 21. August 1928). Einleitende Worte: Hermann Kasack . Vorlesung aus den Werken: Ernst Ginsberg .
20.30 Internationaler Programmaustausch. Uebertragung von Wien : Musik aus Oesterreich ". Dirigent: Professor Rudolf Nilius .
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1. Mozart: Sinfonie A- Dur. 2. Haydn : Menuett F- Dur.- 3. Schubert: Menuette, Ländler und Walzer( bearbeitet von R. Nilius).-4. Schubert: Ballettmusik aus, Rosamunde". 5. Schubert : Militärmarsch. 6. Joh. Strauß: Ouvertüre zu Indigo". 7. Joh. Strauß : Frühlingsstimmenwalzer( Maria Gerhart von der Staatsoper Wien, Gesang). 8. Joh. Strauß: Pizzicato- Polka. 9. Jos. Strauß: Sphärenklänge. 10. Joh. Strauß, Vater: Radetzky- Marsch. 11. Joh. Strauß, Sohn: An der schönen blauen Donau ( Wiener Philharmoniker ). Anschließend: Tanzmusik Kapelle Kermbach.
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Königswusterhausen.
16.00 Stud.- Rat Priebel, Lektor Mann: Englisch ( Kulturkundlich- literarische Stunde).
16.30 Prof. Stolze: Der deutsche Bauernkrieg( II).
18.00 Prof. Walther Josephson: Peter Cornelius als Komponist und Dichter. 18.30 Stud.- Rat Friebel, Lektor Mann: Englisch für Anfänger.
18.55 Dr. Prh. v. Berlepsch: Der wissenschaftlich natürliche Vogelscshutz und seine Bedeutung für den Pflanzenschutz.
19.20 Min.- Rat Horstmann: Werkmeisterlehrgang für Facharbeiter: Mechanik und Festigkeitslehre.
20.00 S. Roemer: Die Handschrift im Spiegel des Charakters. Ab 20.30 Uebertragung von Berlin .
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