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Nachrichtenmonopol.

Ein Rachwort zur Zeppelinfahrt.

Wir haben darauf hingewiesen, daß der Verkauf des Nachrichtenmonopols für die Ameritafahrt des Graf Zeppelin" an drei Großkonzerne zu standalösen Zuständen geführt hat. Unsere Kritif steht nicht allein. Wir lesen in der Germania ":

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Edeners Abmachungen mit einigen Zeitungskonzernen, darunter in Deutschland Scherl( Hugenberg) und stein, haben diefen die alleinige Beröffentlichung von Berichten über die Fahrt überantwortet; nur die Blätter diefer Konzerne fönnen ihren Lesern von Einzelheiten der großen Fahrt erzählen. Alle anderen haben au schweigen, die Leser aller anderen Bettungen haben nichts zu crfahren! Jetzt ist das Luftschiff glücklich am 3iel angekommen, und alle Belt martet darauf, Näheres über die Fahrt zu hören. Da aber greift wieder das um hohe Marks und Dollarsummen erfaufte Monopol ein, und acht Tage lang darf niemand der Fahrt­teilnehmer plaudern! Nicht Herr Brandenburg, der Bertreter der obersten deutschen Suftbehörde, nicht Herr Minister Grzesinsti, der als Bertreter des Reichsrats mitftog!

Wir stellen einige Fragen: Maren Bau und Fahrt des Graf Seppelin" eine Angelegenheit des Großfapitals und der Blutotrafie ober des ganzen Boltes, das feine Groschen But Beppelin- Eckener Spende brachte und feine Steuern zahlte, aus denen große Summen via Berkehrsministerium dem Luftschiffbau zuffaffen? Wer es nicht möglich, etma fehlende Beber auf andere Weise hereinzubringen? Ronnie man nicht ein großes Telegraphenbureau, das alle deutschen Zeitungen bedient, mit ber Berichterstattung beauftragen? Haben fich u. a. auch die Herren Brandenburg und Grzesinski , die man doch wohl gls Vertreter des Deutschen Reiches und des deutschen Baltes an sprechen darf, den Mund perbinden lassen?"

Unsere Leser wissen, daß Genoffe Grzesinski sich nicht den Mund hat verbinden lassen. Herr Brandenburg jedoch hat alle Auskünfte unter Hinweis auf die Verpflichtungen aus dem Monopol abgelehnt.

Das ,, Berliner Tageblatt" schreibt:

Bu fagen aber ist, daß der Borwärts" mit seinen Be schwerden recht hat und daß die großen amerikanischen Beitungen zehnmal recht haben, wenn sie finden, das Handelsgeschäft, das mit der Reise des Graf Zeppelin" verbunden wurde, gehe über die Grenze des Ueblichen und zulässigen hinaus. Wäre das Nach­richtengeloäft von der Zeppelin- Leitung vernünftig abgeschlossen und von den Käufern mit Taft und Maß ausgenugt worden, so hätte man bas, mie in anderen Fällen, hingenommen. Aber auf der Seite ber 3eppelin- Gesellschaft hat es zum mindesten an Pipologischer Einsicht und auf der anderen Seite hat es an Taft und an Berständnis für die beutsch en

Ewert

Katzenjammer.

Ergebnis Volks begehrs

.6 alin

Thalmann

Pieck

30

GMU

O web, o web, mit dieser schlechten Zenfur sollen wir vor Papa treten!

1310021

Kampf um die Strafmündigkeit.

Intereffen gefehlt. Die deutschen Reichsbehörden, die erft Sozialdemokratischer Antrag vor dem Ausschuß. Die Reichsregierung noch

BA

legt ertamt haben, wie sehr besonders in Amerifa, aber auch in ber ganzen übrigen Belt, fopiel Geschäftstüchtigteit" ben Eindruc eines treh Unfällen und wischenfällen großartigen Unternehmens ichmälern mußie, werden nun hoffentlich fofort dafür fergen, daß eine Wiederholung solcher Zustände verhindert mind"

"

Die Inifche 3eitung" endlich schreibt: De bas gesamte beutsche Bolf zu bem Luftschiff beigetragen bat, hätte man in diesem Falle wenigftens einen befieren Beg finden müffen, um die Wißbegierde und das Intereffe aller zu befriedigen.

Das Monopolverfahren ist auch ein bebentliger Ber­fu, bas felbständige Urtelt ber Deffentlichkeit und der Breife als Bermitterin der Nachrichten einzuschränken, menn nicht zu unter. binben

Der Stanbat ift um jo größer, als Dr. Edener nach Der Deutschlandfahrt auf eine Anfrage bem Sozialdemo­fratischen Pressedienst mitteilte, daß nicht der finanzielle Getrag in erster Linie für die Bergebung des Nachrichten monopols bestimmend gewesen sei!

Freudig begrüßt...

Deutschnationales Befenntnis zur Parteijuffiz. Bu dem hier veröffentlichten Rundschreiben des beutichnatio. halen Ausschußmitgliebes Cottab, der Sozialdemokraten und Rommuniften pom Schöffen und Geschworenenamt aus: Ichließen, dafür möglichst viel Deutsch nationale in die Baienjuftiz hineinbugsieren will, nimmt die Deutsche Zeitung Stellung. Wer irgendein - noch so leises- Abrüden von diesen Abrüden von diesen Justizschiebermethoden ermartet hat, fieht sich enttäuscht. Das deutschnationale Organ billigt vollständig die Auswahl der Batenrichter nach deutschnationalen Parteigesichtspunkten, denn es ipeibi:

Es fann nur freudig begrüßt werden, daß pon nationalen Kreifen Maßnahmen ergriffen werden, die auf eine

Reinhaltung der deutschen Rechtsprechung von marristischem Unrat

hinzielen. Der Tiefstand der Wiener Geschworenen gerichte, bie bank der verbrecherischen Tätigteit Der Biener roten Mathaber zu reinen Partei gerichten herabgefunten sind, dürfte als warnendes Beispiel

dienen.

unentschieden. Ausfehung der Beratung.

Der Strafgesegausius des Reichstags nahm gestern I zunächst die in den früheren Sigungen zurüdgestellten bitim­mungen por. Dabei wurde der Strafgefehentwurf in feinen Be ftimmungen über die zurechnungsfähigkeit und die verminderte Burechnungsfähigkeit nach dem vorliegenden Entwurf unverändert angenommen. Die sozialdemokratischen Berbeffer rungsantrage murden durchmeg abgelehnt. In einer rage wurden fogar noch die Beschlüsse des früheren Reichstages des verfchlechtert, indem ein deutichnationaler Antrag mit Siffe es Demokraten Ehlermann angenommen wurde: Bei Bewußtseins : störungen, die auf einem unverschuldeten Rauschauftand beruhen, tann die Strafe gemitbert werden. Nach biejem Beschluß muß die Strafe also nicht gemilbert werden, sondern es hängt hie rung vom Ermeffen des Richters ab, der oft feicht geneigt sein wird, verschuldeten Rausch vor allem bei Arbeitern anzunehmen,

Um die Strafmündigkeitsgrenze.

Borsatz und Fahrlässigkeit

Der Ausichun beschäftigte sich dann mit den Fragen des Vor= es und der rahetäffigteit. Ein fozialdemokratischer in­trag verlangte insbefondere Streichung der Bestimmungen, die den

dolus eventualis im Gefeh verankern wollen.

Genoffe Dr. Rosenfeld hob zur Begründung des Antrages ber or, bah gerade die Handhabung des dolus eventualis in pofiil foren Brozeifen häufig zu scharfer riti Unlaß gegeben habe, Abg. Merender( Ramm) schloß fich bem sozialdemokratifchen Bertangen and er wies darauf hin, daß ein kommunistischer Rebatteur, berwährend feiner Ferien ne trife begereift fei. für einen Artikel befiraft worden mar, ber in feiner

Bor der Entscheidung über den fozialdemokratischen Antrag, die Strafmündigteitsgrenze von 14 auf 16 Jahre heraufzufchen. erklärte Reichsjustizminister Boch, daß er davan abrate, diele Frage jest schon zu entscheiden. Soweit es sich um das Kind als Täter bei einer strafbaren Handlung handle, fännten die einschlägigen Fragen erst bei der Beratung des Jugendgerichtsgeleges erörtert werden. Gerade aber über die Abänderungsvorschläge zu diefem Gesez fänden erst in zehn Tagen Berhandlungen mit den Länderregierungen stail, barber fönne auch die Regierung zur Herauffezung der Strafmündigkeitsgrenze nicht endgültig Stellung nehmen. Soweit das Kind als Objeti, h. als chugbedürftiges d. Wesen in Frage tomme, könne die Regelung nicht ebenfalls schon jetzt getroffen werden.

Genoffe Saenger richtete die Frage an den Reichsjuftizminifter, ob beabsichtigt sei, die im Jugendgerichtsgefes getroffene Regelung einer tiefgehenden Aenderung zu unterziehen und wann die Mende­rung des Jugendgerichtsgefeßes erfolgen foll, por allem, wie das Justizminifterium sich zur Herauffehung der Grenze von 14 auf 16 Jahre fielle.

Justizminister Koch erwiderte, daß die im Jugendgerichtsgelet behandelte Materie im Einführungsgeleb aum Strafgelehbuch ge regelt werden solle. Welche Borschläge er im einzelnen made, tönne er noch nicht fagen.

Genoffin Pfülf sprach ihr Bedauern darüber aus, daß trop der eingehenden Beratungen im alten Reichstag das Ministerium noch immer nicht zu der so wichtigen Frage der Strafmündigkeits­grenze Stellung nehmen tönne, Für sie stehe diese Frage an Wich ligteit noch über der Todesstraje, da die Art, wie man die Jugend behandle, für die ganze Gesellschaft von größter Bedeutung fel.

Abwesenheit erschienen fei.

Oberreichsanwalt Ebermeier erfannte an, daß in diefem Urteil cine Ueberspannung des dolus eventualis norfiege, treßdem fönne diefer nicht entbehrt werden.

Genoffe Landsberg erwiderte, daß der Fall des fomununiftischen Rebatteurs haarftraubend fei. Dieses Urteil aeige ffar, daß man eben unter allen Umständen habe perurteilen wollen.

Bei der Abstimmung wurden die sozialdemokratischen Anträge abgelehnt.

§22 des Entwurfs schlägt vor, daß auch der strafbar ift.

der es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, wenn er recht lich verpflichtet ist, den Eintritt des Erfolges zu verhindern. Wer durch fein Tun die Gefahr herbeiführt, daß ein bestimmter Erfolg eintritt, folf verpflichtet sein, ihn abzuwenden.

Genofle Rosenfeld begründet den fazialdemokratischen Antrag auf Streichung diefes Baragraphen. Er macht barauf aufmerksam, daß jeder, der zu einer Demonſtration auffordere, bei der es zu strafbaren Handhingen komme, nach dieser Bestimmung verantwortlich gemacht werden könne. Eine so gefährliche Be ftimmung müffe aus dem Gesez verschwinden.

Ministerialdirektor Bumfe erkannte an, daß§ 22 große Be denten habe und daß eine zu weit gehende Ausbildung des§ 22 Gefahren in fich berge, die vermieden werden müßten. Bei den Abstimmungen wurde der fozialdematratife Antrag angenommen.

Die Frage der Notwehr.

Bei den Bestimmungen über die Rgtmehr fag ein fogiate demokratischer Antrag vor, nach welchem es nicht im Er­meffen des Richters flehen follie, ob er einen Täter, der die Grenzen der Notwehr überschrift, milder beffrafe, dies vielmehr unter allen Umständen erfolgen müffe

Ein Wiener Gefchworenengericht hat bekanntlich die Shatten dörfer Mörder freigesprochen, was ben Ausbruch der Unruhen im vergangenen Jahr zur Folge hatte, Db bie Deutfche Unruhen im vergangenen Jahr zur Folge hatte, Db bie Deutsche Zeitung" bei ihren Ausfällen gegen die Wiener Justiz diefes Urteil gemeint hat?!! 3m übrigen wird man fich die Aeußerungen des deutschnationalen Blattes, das fchon seit Jahren jedes ihm unangenehme Urteil gegen Fememörder, Friedhofschänder usw. als Schanbiuſtiz" au bezeichnen pflegt, genau einzuprägen haben. Das ewige Geflunter der Deutschnationalen, daß sie eine un­parteiische Justiz erstrebten, wird durch folche Aeußerungen in das rechte Licht gerüdt. Straffer fann die Heuchelei nicht zutage treten! gierungsentwurf nicht vorfiege, fruchtbringend doch nicht beschades Zentrums vor, jede nähere Bestimmung a permeiden und

Fortschritt in Luxemburg .

Stimmengewinn der Sozialisten. Curemburg, 16. Oftober.

Beratung und die Entscheidung über das Strofatter, ba man fich jest Ministerialbirektor Bumte bat dringend um Bertagung der mit den Einzelheiten des Jugendgerichtsgefeges, falange ein Re­

Förme

Der Ausschuß beschloß alsdann, die mit der Strafmündigkeits. grenze zusammenhängenden Fragen und Entscheidungen bis zur Beratung des Jugendgerichtsgeleses G U S 3 U= fegen.

Die uremburgischen Gemeinderatswahlen zeigten in einer Anzahl Industrieorte einen Fartschritt der sozialistischen Stimmen, besonders auf Kosten der liberalen Parteien, die nicht überall, be­fonbers nicht in der Hauptstadt Luremburg gefchloffen in den Wahl­fampf eintreten, während die Sozialisten mit den kommunistischen Clementen ein ftijd weigendes Uebereinkommen hatten. Auch die Unzufriedenheit mit der Teuerung kom den Sozialen liften zugute. In d. auptstadt arbeiten die Sozialisten mit den ihnen verbündeten Diffidenten Liberalen oder Radikalen Hand in Hand, um die bestehende ferital- liberale Koalition in der Kammer sprengen, was jedoch nicht gelungen ift.

Bolfsbühne.

U- Boot G. 4" von Günther Weisenborn . Untergang eines amerikanischen 11.Bootes, sechs erftite Matra am Schluß. Tendenz: Der Krieg gegen den fommenden Kries. Die Internationale als Sterbegefang. Starte Teilnahme der am Sachlichen der Ereignisse beteiligten Zuschauer. Darum starfer Beifall für den 26jährigen Dihter, dessen erstes Shid aufs Theater gelangte. M. H.

Genoffe Saenger begründete den Antrag mit dem Hinweis darauf, daß ein Täter, der in der Notwehr zu weit gegangen fei, unter allen Umständen eine geringere Schuld auf fich geladen habe raten fei. als jemand, der ohne Beranfaffung mit dem Gefeß in Konflikt ge

Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag angenommen. Bei den Abstimmungen über den Notstand lag ein ntrag

nur au fagen, wer in Nofftand handelt, ift ftrafftei. Minifterialdirektor Schäfer erhob gegen diese Formulierung

Bedenken.

Die Beratung wurde dann auf morgen vertagt.

Chinesenfeme in USA .

Sieben Morde.

London , 16, Oftober,

Ju verfchiedenen Städten der Bereinigten Staaten find am Sonntag fieben Chinefen ermordet worden. Drei von ihnen wurden in den Straßen Chiragos erigheilen, die übrigen in New York , Philadelphia und Washington Es besteht eine chinesische Bereinigung, die von Zeit zu Zeit ge heime Racheafte ausführen läßt. Die Organisation hat in China wie im Auslande eine große Anzahl Anhänger.