2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Mr. 300.
Dienstag, den 24. Dezember 1895.
12. Jahrg.
die Ueberzeugung: der hohe Gerichtshof wird eine solche Be- die Ueberzeugung ausspreche, Sie werden den Angeklagten freis einflussung weit von sich weisen und auf grund der Beweis- sprechen.
aufnahme fein Urtheil selbständig zu finden wissen. Ich komme Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Gammersbach: nun zu den Arbeitspensa. Es fann hier nur der Umstand in Der ganze Brief, der in dem Artikel abgedruckt ist, richtet sich betracht kommen, daß die Arbeitspensa diejenigen der Zuchthäuser nicht gegen das System, sondern trägt den Stempel der Rachund Gefängnisse nicht überschreiten. Allein, wenn dem so ist, sucht und persönlichen Gehässigkeit an der Stirn. Es werden Der Andrang des Publikums nach dem Zuhörerraum ist dann sind eben die Häuslinge nicht in der Lage, die Arbeitspensa nicht die Zustände in Brauweiler , sondern in erster Reihe heute ein ganz immenser. Gegen 44 Uhr nachmittags eröffnet zu bewältigen. Die Insassen der Arbeitshäuser sind einmal keine die Person des Direktors Schellmann, seine Einnahmen, der Präsident, Landgerichtsdirektor Reichensperger, die Sigung Berbrecher-- ich spreche hier nur von den männlichen seine Herkunft u. f. w. behandelt. Ja, man scheute sich und ertheilt sogleich das Wort dem Vertheidiger, Rechtsanwalt sondern sie sind wegen Bettelns und Landstreichens, das heißt selbst nicht, Herrn Direktor Schellmann als Zuchthäusler Destreich: also wegen Uebertretung, ins Arbeitshaus gebracht worden, und als Tyrann zu bezeichnen und ihn der öffentlichen Meine Herren! Es kann nicht meine Aufgabe sein, Ihnen damit sie dort wieder arbeiten lernen und gebessert werden. Verachtung preizugeben. Der Herr Vertheidiger verwies auf den fämmtliche Zeugenaussagen zu wiederholen. Ich habe das um so Diese Leute sind aber naturgemäß fämmtlich durch Noth Mellage- Prozeß in Aachen . Ich muß bekennen, wäre dem Landweniger nöthig, da ich vor einem Richterfollegium stehe. Wenn ich und Entbehrung förperlich geschwächt und herunter gericht Aachen nicht solch einseitiges Material vorgelegt worden, bei Beleuchtung der Einzelheiten etwas vergessen sollte, so bitte ich gekommen. Diese Leute können eben nicht ein hohes Arbeits- dann wäre das Urtheil gegen Mellage und Genossen zweifellos Sie, meine Herren Richter, das zu gunsten des Angeklagten zu er pensum leisten, und sie können es um so weniger, da sie, sobald anders ausgefallen. Uns ist es glücklicherweise erspart gegänzen. Ich bin genöthigt, mich auf einen ganz anderen Standpunkt zu sie einmal das Pensum nicht bewältigen konnten, sofort mit der blieben, ein ähnliches Berrbild vorgeführt zu erhalten. Der Herr stellen, als der Herr Staatsanwalt. Der Herr Staatsanwalt hat Eachotte und Kostentziehung bestraft wurden. Ich will Bertheidiger hat einfach die Behauptung aufgestellt: Herr Direktor die einzelnen Säße des inkriminirten Artikels aus dem Zusammen vorläufig von der Mundbinde nicht sprechen, diese ist inzwischen Schellmann hat hier vor Gericht die unwahrheit gesagt. Er harge geriffen. Man kann aber nur dann ein flares, objektives abgeschafft worden; allein die Zwangsjade, wie sie hier nennt selbst diese Behauptung eine kühne. Ja ich muß bekennen, Bild gewinnen, wenu man den Artikel in seiner Totalität be- vor uns liegt, kommt noch zur Anwendung. diese Behauptung ist sehr fühn und leider ist ihr infolge des trechtet. Der Herr Staatsanwalt hob unter anderem den Sab Meine Herren! Im nächsten Jahrhundert wird man es nicht§ 193 strafrechtlich nicht beizukommen. Der weitere Theil der in dem inkriminirten Artikel hervor: Kein Zuchthäusler hat so glauben, daß am Ende des 19. Jahrhunderts eine 3wa ng 3- sehr ausführlichen Rede der Rechtsanwalt Gammersbach enthält viel Menschenglück bezw. Menschenunglück auf seinem Gewiffen", ia de angewendet wurde, die zu den Folterwerkzeugen im wesentlichen eine Lobpreisung der Thaten des Schellmann, der Herr Staatsanwalt hat jedoch ermangelt, den Nachsah zu des Mittelalters gehört. Wir haben gehört, daß im Falle wie wir sie schon aus dem Munde des Staatsanwalts verzitiren wenn derselbe auch der Ansicht sein mag, daß er seine der Arbeitsverweigerung männliche und weibliche Infassen bis nommen haben. Pflicht gethan hat". Dieser Nachsatz gehört doch aber hinzu und sechs Wochen in die Cachotte gesperrt wurden in eine Der Vertheidiger Rechtsanwalt Destreich replizirt noch giebt dem Artikel ein ganz anderes Bild. Es fann dunkle Belle, in der es lediglich eine Decke, feinen Strohsack und in furzer Rede: Charakteristisch sei, daß etwa 5 Häuslinge, die nicht darauf aufommen, ob alle Behauptungen wahr find, kein Kopfkissen giebt, in der die Juhaftirten nicht einmal den bereits im Zuchthaus waren, geäußert haben: sie wollen lieber fa genügt vollständig, wenn im großen und ganzen Kopf anlegen können und in der es nur jeden vierten Tag ins Zuchthaus, als nach Brauweiler , und zu der Beweis der Wahrheit geführt ist. Ich befinde warmes Essen, sonst aber nur trockenes Brot und Wasser giebt diesem Zwecke ein Verbrechen begingen. Im mich mit dieser Ansicht in Uebereinstimmung mit dem Sie haben gehört, meine Herren, daß Herr Assessor Fröhlen uns Uebrigen sei bekundet worden, daß Direktor Schellmann auch Reichsgericht, das in dem Prozeß Mellage am 18. Nov. d. J. in fagte: die Cachotte ist eine ganz furchtbare Strafe, einige Wale persönlich geschlagen und zu prügeln diesem Sinne entschieden hat. Wenn ich nun auf die Sache er wäre nicht im stande, auch nur eine halbe Stunde in der befohlen habe, wo von Angriffen nicht geredet werden selbst eingehe, dann muß ich dieselbe Bahn betreten, wie der Cachotte auszuhalten. Ich erinnere an die schweren Folgen der könne. Herr Staatsanwalt. Dieser hat verschiedene Beugenaussagen, Mundbinde, an den Fall Widdor, an die 60jährige Frau, der Angeklagter Hofrichter: Ich habe den Artikel veröffent wie die des Szaplewski u. f. w., bemängelt. Ich muß ebenfalls die Aufnahme ins Lazareth und die ärztliche Hilfe verweigert licht, weil ich die Zustände in Brauweiler für eine öffent eugenaussagen bemängeln und behaupte: Herr Direktor wurde und in einer Kiste gestorben ist, ich erinnere an die Hand- Ii che Gefahr gehalten habe. Die Arbeitsanstalt Brauweiler Echellmann hat hier nicht die Wahrheit gesagt. Es ist und Fußschellen 2c. ist eine Besserungsanstalt, in der arbeitsscheue Menschen tas vielleicht eine etwas harte Behauptung, ich bin aber in der Meine Herren! Alle diese Thatumstände lassen doch keinen wieder zur Arbeit gewöhnt und dadurch nützliche Mitglieder Lage, dieselbe zu beweisen. Herr Direktor Schellmann ist Zweifel, daß das, was in dem inkriminirten Artikel steht, wahr der menschlichen Gesellschaft werden sollen. Durch die mehifach in dieser Angelegenheit als 3euge vernommen worden. ist, daß der Beweis der Wahrheit vollständig geführt ist. Der Prügelfirafe wird aber jedes Ghr- und Schamgefühl Er hat stets und auch in dieser Verhandlung in Abrede gestellt, daß Fall Wernitzki, der uns hier vorgeführt ist, sollte, wie der Herr erstickt, die aus Brauweiler Entlassenen dürfen daher auf seine Anordnung oder auch nur mit seinem Wissen jemals Staatsanwalt sehr richtig bemerkte, nur als Kolorit dienen. Es für die menschliche Gesellschaft eine Gefahr werden. geschlagen worden sei. Als jedoch die Zeugen Auweiler, Schäfer sollte gezeigt werden, daß ein Mann, der einen neunjährigen Ich habe nicht auf grund von Wirthshausgesprächen den Artikel und Tappert unter ihrem Gide befundet hatten: es ist auf An- Knaben ohne jede Berechtigung derartig prügeln läßt, veröffentlicht, die Wirthshausgespräche dienten mir nur als ordnung des Direktors Schellmann geschlagen worden, da dem ist auch zuzutrauen, daß er ebenso die ihm unterstellten Grundlage meiner Nachforschungen. Ich habe mit meinem änderte Direktor Schellmann schließlich sein Zeugniß, dann häuslinge prügelt und prügeln läßt. Es ist aber auch in Material nicht zurückgehalten, ich bin offen aufgetreten, ich habe gab er zu, daß auf seine Anordnung geschlagen worden sei dem inkriminirten Artikel behauptet, daß Direktor Schellmann auch all mein Material dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ausMeine Herren! Wenn ein Angeklagter eine Thatsache be- gegen seine Beamten als Tyrann gehandelt hat. Eine Reihe geliefert, dies spricht doch zweifellos dafür, daß ich in gutem streitet und schließlich dieselbe zugiebt, nachdem eine Steihe von noch in Brauweiler stationirten Aussehern hat allerdings hier Glauben handelte und daß es mir lediglich darum zu thun einwandfreier Beugen dies bekundet haben, dann wird der bekundet: Herr Direktor Suellmann war streng, aber gerecht war, der Menschheit im allgemeinen und den Häuslingen im Richter sagen: der Angeklagte hat schließlich eingestanden, weil Aber eine Reihe ehemaliger Aufseher und die gewiß einwandsfreie besonderen einen Dienst zu leisten. er durch die Zeugenaussagen übersührt wurde, weil er Zeugin, die verwittwete Aufsehersfrau Werniti, haben die Behaup Hierauf zieht sich der Gerichtshof gegen 8 Uhr abends zur nicht länger leugnen founte. Allein ein solcher Mann, der tungen des inkriminirten Artikels vollständig bestätigt. Ich tomme Berathung zurück. Nach etwa einstündiger Berathung des erst fein Zeugniß ändert unter dem Druck der Verhältnisse, unter nun zu der angeblichen Beleidigung des Landesdirektors Klein. Gerichtshofes verkündet der Präsident, Landgerichts- Direktor der Wucht der Thatsachen, weil er nicht länger sein Zeugniß Ich bestreite, daß dieser zur Stellung des Strafantrages be- Reichensperger, unter lautloser Stille des Auditoriums aufrecht erhalten fann, ich wiederhole: cin solcher Mann ver- rechtigt war. Der Landesdirektor hatte die Aufsicht der folgendes Urtheil: Es kann selbstverständlich in so später dient keinen Glauben. Der Präsident bemerkt dem Ber - Brauweiler Arbeitsanstalt Herrn Landesrath Brandts übertragen. Abendstunde nicht meine Aufgabe sein, all die Fälle, theidiger, daß frühere Gerichtsverhandlungen, in denen Direktor Wenn der Aufsichtsbehörde Vorwürfe gemacht wurden, so könnten die uns acht Tage Tang hier beschäftigt haben, Eckelmann als Zeuge vernommen worden, nicht Gegenstand sich mithin dieselben nur auf Herrn Landesrath Brandts be- nochmals zu erörtern. Soviel steht fest: durch den ganzen der Verhandlung war.- Berth.: Dann berufe ich mich dar- ziehen, für diesen hat aber der Landesdirektor keinen Strafantrag inkriminirten Artikel zieht sich wie ein rother Faden die Absicht, auf, daß dies gerichtsnotorisch ist. gestellt. Auch wenn man den dolus eventualis an- nicht das System, sondern die Person des Direktors Meine Herren. Der Herr Staatsanwalt wies auf den wenden wollte, tönnte man den Landesdirektor nicht zum Straf- Schellmann persönlich anzugreifen. Wenn auch zugegeben Charakter der Häuslinge hin. Ich stimme dem Herrn antrag berechtigt ansehen. Der Vertheidiger erörtert noch in ein- werden muß, daß eine Anzahl Mißstände durch die BeweisStaatsanwalt bei, daß die Brauweiler Häuslinge nicht die besten gehender Weise diesen Punkt und fährt alsdann fort: Allen Um- anfnahme festgestellt worden sind, so richten sich doch die AnCharaktere sind. Allein die Häuslinge haben hier unter allen ständen nach unterliegt es feinem Zweifel, daß die Mundbinde lange griffe in erster Heihe gegen Direktor Schellmann persönlich. Der Einzelheiten in glaubwürdigster Weise über vorgekommene Miß- Beit in Brauweiler in Anwendung war. Und wenn auch Direktor Angeklagte hat sich daher im Sinne des§ 186 des Str.-G.-B. handlungen berichtet, die nicht widerlegt worden sind. Die Schellmann und Dr. Bodet wegen fahrlässiger Tödtung frei- fchuldig gemacht. Dem Angeklagten fann der Schutz des§ 193 Gegenzeugen haben nur bemerkt: Es sei ihnen nicht erinner- gesprochen wurden, so sind sie doch moralisch für den des Straf- Gesetzbuches nicht zugestanden werden. Denn einmal lich. Angesichts dieser Thatsachen wird man zu der Ueber- Tod der Wodtke verantwortlich. Man brauchte blos die sind die gegen den Direktor Schellmann gerichteten Angriffe zeugung gelangen müssen, die Häuslinge haben die Wahrheit behördlichen Verfügungen einmal durchzusehen, dann hätte man nicht gerechtfertigt und andererseits überschreiten Ausdrücke, gefagt. Es ist zweifellos der Beweis geführt worden, das Ministerial- Steskript gefunden, wonach die Anlegung der wie Zuchthäusler" und" Tyrann" die Grenzen der berech daß in Brauweiler geschlagen worden ist, daß mittelalter- Mundbinde untersagt war. Und der Umstand, daß die tigten Kritik. liche Marterwerkzeuge zur Anwendung gekommen sind, die der Provinzialverwaltung die Anwendung der Mundbinde duldete, Der Gerichtshof hat außerdem den Landesdirektor Klein, Kultur des 19. Jahrhunderts Hohn sprechen. Ich habe bereits fann den Direktor Schellmann nicht entlasten. Die Beamten der der unmittelbare Borgesezte des Direktors Schellmann ist, bemerkt, daß das Reichsgericht entschieden hat: es ist nicht er der Provinzial- Verwaltung müssen sich allerdings sämmtlich den zur Stellung des Strafantrages für berechtigt gehalten. forderlich den Wahrheitsbeweis in allen Einzelheiten zu führen, Vorworf machen, daß sie alle das Ministerial- Restript nicht Wenn auch die Form der gegen den Landesdirektor Klein ges es genügt, wenn nur der Wahrheitsbeweis im allgemeinen ge- gekannt haben. Es ist daher sehr erklärlich, daß die Beamten richteten Angriffe an sich nicht beleidigend ist, so sind doch die führt wird. der Provinzial Verwaltung, die hier als Zeugen vernommen darin enthaltenen Thatsachen unwahr. Aus diesem Grunde Meine Herren Nichter! Der gegenwärtige Prozeß erinnert wurden, bemüht waren, den Direktor Schellmann in mög- fonnte dem Angeklagten auch bezüglich dieses Punktes der Schutz unwillkürlich an den Aachener Alerianer- Prozeß. Es wird mir lichst günstigem Lichte darzustellen. Alles in Allem des§ 193 des Straf- Gesetzbuches nicht zugebilligt werden. Der aber jeder Unbefangene zugeben, daß in diesem Prozeß doch noch genommen, fann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Beweis Gerichtshof hat bei der Strafzumessung alle von dem Verin dem Aachener der Wahrheit in allen Punkten geführt ist. theidiger und dem Angeklagten hervorgehobenen Gesichtspunkte Alerianer Prozeß. Die Alerianerbrüder in dem Kloster Jedenfalls steht aber dem Angeklagten der Schuh des§ 193 in betracht gezogen, er hat sich aber nicht dazu verstehen Mariaberg" haben nicht im entferntesten derartige des Strafgesehbuchs zur Seite. Wenn der Presse teine größere tönnen, von einer Freiheitsstrafe Abstand zu Grausamteiten begangen, wie sie in Brauweiler vor- Berechtigung zugestanden wird als jeder Privatperson, so handelte nehmen. Die Autorität der Beamten ist in einer Weise an= gekommen sind. Das, was wir hier aber gehört haben, führt zu der Angeklagte jedenfalls in Wahrnehmung seiner eigenen Juter- gegriffen worden, die eine strenge Bestrafung ers der Ueberzeugung, daß nur der kleinste Theil der vorgekom- effen. Der Angeklagte ist Bewohner der Rheinprovinz , er ist heischt. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Angeklagte menen Mißhandlungen zur Kenntniß des Gerichts gelangt ist. Es Redakteur eines sozialdemokratischen Blattes. Präs.: Herr bereits zweimal wegen Beleidigung vorbestraft ist, hat der Geist einleuchtend, daß es gar nicht möglich war, all' die Häuslinge zur Rechtsanwalt, ich habe es grundsätzlich vermieden, den politischen richtshof auf eine Gefängnißftrafe von drei Monaten erkannt, Etelle zu schaffen, die in Brauweiler gemißhandelt worden sind. Parteistandpunkt des Angeklagten, der mit der gegenwärtigen dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Ein sehr großer Theil der Häuslinge ist inzwischen in die Welt Angelegenheit absolut nichts zu thun hat, zur Sprache zu durch die Nebenklage entstandenen Roften, erkannt. Der Gerichtsgegangen und war nicht mehr habhaft zu werden. Direktor bringen. Der Herr Staatsanwalt hat dasselbe gethan. Ich hof hat außerdem auf Publikationsbefugniß für die Be Echellmann und seine Beamten haben fein Recht, die Häuslinge bitte Sie, diesem Beispiel Folge zu leisten. Verth. Ich leidigten in der Rheinischen Zeitung ", der Kölnischen Zeitung " zu schlagen. Wenn sie es dennoch thaten, dann handelten sie bin ganz Ihrer Meinung, Herr Direktor, ich will blos be- und Köln . Voltsztg." und endlich auf Unbrauchbarmachung alber eben gegen die Bestimmungen des§ 340 des Strafgesetzbuches. merken: Mein Klient sagte mir: Wenn ihm die sozial- noch vorhandenen Gyemplare des inkriminirten Artikels nebst Und der Umstand, daß Direktor Schellmann das Prügeln eid- demokratische Partei einmal den Stuhl vor die Thür setzt, so der zu seiner Herstellung gedienten Platten und Formen erkannt. lich in Abrede stellte, anstatt zu sagen: in einzelnen Fällen ist würde er bei keiner anderen Zeitung mehr Anstellung Die Sigung ist geschlossen.( Schluß gegen 91/2 Uhr abends.)
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ganz andere Dinge zu tage getreten sind als in dem Kloster|
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Soziale Meberlicht.
es vorgekon men, führt mich zu der Ürberzeugung, daß in befinden. Er ist aber vermögenslos und kann alsdann auch Der Angeklagte wird beim Austritt aus dem Gerichtsdeutend mehr Fällen geschlagen worden ist. Den in die Lage kommen, den Wanderstab zu nehmen, beim gebände von einer nuabsehbaren Menschenmenge mit Hänelirgen stand allerdings das Beschwerde recht zu. Betteln aufgegriffen und nach Brauweiler gebracht zu werden. stürmischen Hochrufen empfangen und unter dem Gefange Allein nie die Häuslinge über das Beschwerderecht dachten, Insofern handelte der Angeklagte in Wahrnehmung persönlicher der Audorff'schen Marseillaise in seine Wohnung geleitet. haben uns dieselben bekundet. Die Ausrede, daß die Interessen. Er wollte es bewirken, daß wenn er einmal nach In dem legten Bericht sind verschiedene Druckfehler stehen Aufseher und Direktor Schellmann einen Angriff be- Brauweiler kommen sollte, nicht ebenfalls geprügelt u. s. w. geblieben. So muß es am Eingange der Rede des Vertheidigers fürchtet haben, kann doch wohl kaum ernsthaft ge- werde. Aber der Angeklagte handelte auch in Wahrnehmung der heißen:" Als die gegenwärtige Auflage erhoben wurde, ahnte nommen werden. Es ist nur in zwei Fällen befundet Interessen der armen Häuslinge, die nicht in der Lage find, ihre ich nicht, welchen Umfang und Bedeutung die Sache nehmen worden, daß wirkliche wirkliche Angriffe von Häuslingen statt Interessen selbst zu vertreten. Wenn auch das Reichsgericht den wird" u. f. w. gefunden haben. Angriffe gegen Bewaffnete kommen doch wohl Ausspruch des Aachener Landgerichts: Mellage hat als Mandatar von einem Häusling kaum vor. Im übrigen hatten im Falle der Menschheit gehandelt, nicht hat gelten lassen, so erkannte doch des Angriffs die Aufseher das Recht, von ihrer Waffe Gebrauch das Reichsgericht an, daß Mellage als Mandatar des hilflosen zu machen, nicht aber mit einem Rohrstock, einem Seil oder Forbes gehandelt hat. Mit demselben Rechte ist der Angeklagte einem Gummischlauch zu prügeln. Und auch jugendlichen Korris als Mandatar der armen hilflosen Häuslinge Ueber die Einschränkung der Arbeitszeit für Fabrik. genden gegenüber ist laut Kabinetsordre nur ein leichtes anzusehen. Nun sagte der Herr Staatsanwalt: der An- arbeiterinnen am Sonnabend werden gegenwärtig vom Züchtigen gestattet. Wenn aber ein Aufseher einem Knaben den geklagte hätte von den Vorgängen in Brauweiler der Behörde eidgenössischen Fabrikinspektorat bei Arbeiterinnen und ÜnterKopf zwischen die Beine klemmt und ein anderer Aufseher den Anzeige machen müssen. Allein hätte der Angeklagte dies gethan, nehmern mittels Fragebogen Erhebungen gepflogen. Die UnterSinaben mit einem Seil oder Gummischlauch den Hintertheil dann würde er das nicht erreicht haben, was er erreichen nehmer verhalten sich theilweise ablehnend. heftig bearbeitet, so ist das doch keine leichte Büchtigung. Meine wollte und, ich behaupte, auch erreicht hat und noch Die Arbeitslosigkeit. In Münch e'n wurde eine Depu Herren, wenn Sie ein solches Prügeln als zulässig anerkennen ferner erreichen wird, denn dann Betation der Arbeitslosen vom Bürgermeister empfangen. In etwa wollen, dann sind Sie nicht mehr in der Lage, einen Lehrer wegen hörde, die von einer Verantwortung der Mißstände in Brau- einstündiger Unterredung wurden die Verhältnisse auseinanderUeberschreitung des Züchtigungsrechts zu verurtheilen. Wie der weiler nicht freizusprechen ist, mit der Untersuchung dieser Miß- gesetzt und der Deputation versichert, daß die Gemeinde im Be Herr Landesdirektor Klein dazu kommt, hier erklären zu lassen: stände betraut worden. Nun hat der Herr Staatsanwalt gesagt: reiche des Möglichen für die thunlichste Beschaffung von Arbeitsohne die Prügelstrafe kann die Disziplin und Ordnung in den Jedenfalls geht aus der Form die Absicht der Beleidigung her- gelegenheit sorgt. In Mannheim sollen die Arbeitslosen Arbeitshäusern nicht aufrecht erhalten werden, ist mir unverständlich. vor. Aus dem ganzen Artikel ist jedoch zweifellos zu ersehen, von der Gemeinde nach ihren Fähigkeiten und Kräften beschäf= Wie kommt der andesdirektor dazu, eine solche Erklärung daß es dem Angeklagten lediglich darauf ankam, das System, und tigt worden; es ist ihnen ein Minimallohu von 2,10 m. vers abgeben zu lassen? Dies sieht ja so aus, wie eine Beein nicht die Person anzugreifen. Wenn dabei dem Angeklagten ein sprochen worden. In Wurzen hat der Rath vorläufig flussung des Gerichts. Ich muß diese Erklärung des Herrn etwas starter Ausdruck entschlüpft ist, so ist damit die Absicht der tausend Mark ausgesetzt, um wenigstens einer fleinen Zahl von Landesdirektors mit aller Entschiedenheit zurückweisen und habe Beleidigung noch keineswegs erwiesen. Ich schließe, indem ich Arbeitslosen helfen zu können. In Magdeburg werden
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