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Der Richter flagt und fällt herein.

Ein seltsamer Dreffebeleidigungsprozeß.

Sjeute vormittag fand in Moabit   ein Pressebeleidi gangsprozeß statt, der einen nicht alltäglichen Berfauf nahm. Der megen seiner völlischen Urteilsbegründungen und Reden miederholt in der Deffentlichkeit genannte Amtsgerichtsrat Dr. Ru­dolf Beinert- Wernigerode, der inzwischen nach einer diszipli narischen Strafpersegung aus seinem Richteramt aus. gefchieden war, hatte, wegen eines in der Abend ausgabe des ,, Borwärts" vom 12. Juni 1928 erschienenen Artikels den Bor­märts" Redakteur Bictor Schiff vertlagt. Er war zur Verhandlung persönlich erschienen, und der Vorsitzende des Amtsgerichts Berlin­Mitte, Dr. Dahl, bemühte sich zunächst redlich, einen Bergleich

Es ging auch ohne Diktatur!

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HRVATSKO PRAVO

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So sah eine oppositionelle Zeilung aus Jugoslarien aus, bevor die Diklatur amilich erklärt wurde.

herbeizuführen, zu dem sich unter gewissen Umständen der Kläger  it einem längeren Schriftsag bereit erklärte hatte, während der Angefchuldigte in einer Gegenerflärung einen Bergleich ab gelehnt hatte. Auch in der heutigen Berhandlung erflärte Schiff, er hätte

feine Veranlassung,

sich mit dem Kläger zu vergleichen und bat den Borsigenden, in die materielle Berhandlung einzutreten.

Dies geschah auch. Nach Berfejsung des Eröffnungsbeschluffes fragte der Vorsitzende den Angeklagten, ob er den infriminierten Artikel tenne, mas dieser bejahte. Aber auf die weitere Frage, ob er die preßgefegliche Berantwortung dafür über­nehme, erfolgte zur allgenteinen Berblüffung die Antwort: Rein." Runmehr stellte Schiff unter allgemeiner heiterteit feft, baß er die Abend"-Nummer, in ber der fragliche Artifel er­fchienen war, gar nicht verantwortlich gezeichnet hätte, sondern mir die Morgen ausgabe des betreffenden Tages.

"

Sigilidh betroffen überzeugte sich der Kläger Dr. Bei niert von diesem einfachen Tatbestand und erklärte, daß er

auf diesen Einwand nicht gefaßt

gewesen sei. Er hätte sich von Bernigerode aus an die Geschäfts­ftelte der Deutschnationalen Boltspartei gewandt und diese hätte ihm Schiff als ben Berantwortlichen für diese Sum­mer bezeichnet, worauf sein Erfurter   Anwalt dementsprechend die Klage angestrengt hätte.

In seinem Aerger über den offenkundigen und unabwend­baten Hereinfall warf Dr. Beinert dem Verteidiger des Ange­schuldigten, Rechtsanwalt Otto Candsberg, vor, daß diefer in dem Gegenfchriftfaß nichts darüber hätte vertauten tassen, baß Schiff gar nicht für die betreffende Nummer als verantwortlich in Frage komme. Worauf Rechtsanwalt Landsberg   troden er­miberté,

er sei nicht dazu da, die Intereffen des Klägers wahrzunehmen.

Diefer hätte sich, besonders in seiner Eigenschaft als ehemaliger Richter, zu allererst davon überzeugen müffen, daß er den Richtigen verklage. Hier liege ein Fall vor, der ihm in feiner ganzen Anwaltspragis noch nicht vorgekommen fei. Weiter versuchte Dr. Beinert das Gericht für sein Mißgeschick mitverantwortlich zu madjen, aber da stellte sich heraus, daß seift Erfurter   Anwalt nur die halbe Nummer Der Abenbausgabe zu ben utten eingereicht hatte, während die Seite, bie bas 3mpreffum Frug, abgetrennt worden war, so daß auch der Richter bei dem Eröffnungsbeschluß über den seltsamen Tatbestand unmöglich im Bilde féin fonnte.

Der Kläger   erklärte zwar, daß er unter diesen Umständen seine Alage mohl würde zurücknehmen müssen, aber er fonnte fid) bieser Entschluß nicht sofort abringen.

Kunsthändler und Einbrecher.

Der Bilderraub auf der Kadolzburg.

Fürth  , 8. Januar.

Bor dem Erweiterten Schöffengericht des Amtsgerichts in Fürth  in Bayern   begann heute vormittag der Prozeß gegen die Beteiligten an dem Auffehen erregenden Raub zmeier wertvoller 21tar. bilder auf der Kadolzburg im Februar vorigen Jahres. Neben drei Berufseinbrechern namens Graste, 3ahn und Breit­feld fowie der Zimmervermieterin Schwarz fihen drei Ber­liner kunsthändler wegen schweren Diebstahls auf der An­flagebant, der Hauptangeschuldigte Friedrich Wilhelm Cipp. mann, Sohn des verstorbenen Direktors des Berliner   Kupferftich­fabinetts, sowie die Kunsthändler August Mayer und Armin Schmidt.

Mayer hat in Erfahrung gebracht, daß sich amerikanische Kunst freise sehr lebhaft für die von einem Nürnberger   Architekten im Jahre 1926 auf der Kadolzburg   in Bayern   entdeckten hölzernen Altarflügel mit Heiligendarstellungen intereffierten, die einem Schüler Albrecht Dürers zugeschrieben und sehr hoch be­mertet wurden. Die drei Kunsthändler, die infolge ihres ver­schwenderischen Lebenswandels in finanzielle Bedrängnis gekommen waren, faßten nun den Plan, sich in den Besiz der Altar bilder zu sehen, engagierten" sich gegen Zusicherung von 5 Broz. am Gesamtgewinn drei Berufseinbrecher, die gerade aus der Strafanstalt tamen, und setzten fie in einem von Lippmann zur Verfügung gestellten Kraftwagen und ausgerüstet mit Geld und Einbruchswertzeugen nach der Kadolzburg in Marsch, wo Schmidt Dorher in der Maste eines Interessenten für die beiden Kunstwerke die Räumlichkeiten ausgefundschaftet hatte. Unbemerkt gelang in der Nacht von 19. zum 20. Februar 1928 der Raub der Altarbilder, die nach Berlin   gebracht wurden, um nach An­meifung Lippmanns von einem Bildhauer gespalten zu werden, weil man aus den beiderseitig bemalten Altarflügeln vier Gemälde machen wollte. Bei diesem Bildhauer fonnten dann die geraubten Sunfimerte nach einigen Tagen von der Berliner   Polizei beschlag nahmt werden. Während die Angeklagten in der Sache felbft ge­ständig sind, ist zwischen Lippmann und den anderen beiden Kunsthändlern ein heftiger Streit über die Urheberschaft des ver­brecherischen Blanes embrannt, und zwar will der Sohn des ehe maligen Museumsdirettors megen seiner anormalen Veranlagung in ein hörigteitsverhältnis zu Schmidt und Maner geraten sein, bas es ihm unmöglich gemacht habe, bem Raubplan der beiden anderen Biberftand entgegenzusehen. Umgefehrt behaupten feine Milengeschuldigten, daß gerade Lippmann der Inspirator des ganzen Berbrechens gewesen fel.

Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses, der den Angeklagten gemeinschaftlichen schweren Diebstahl bzw. Bei hilfe und Begünstigung vorwirft, wurde in die Bernehmung

des Hauptangeklagten Friedrich Wilhelm Lippmann eingetreten. Auf die allgemeine Ermahnung des Vorsitzenden, offen und ehrlich alles einzugestehen und nicht die Schuld auf andere abzuwälzen, er­hielt man zunächst eine Schilderung seiner Jugend. Sein Vater, der als Direktor der königlichen Museen eine großen Namen hatte, habe fich um ihn, den einzigen Sohn, überhaupt nicht gefümmert, sondern nur seinen tünstlerischen Interessen gelebt. Er habe durchaus nicht verschwenderisch gelebt, sondern bescheiden, nur um vorwärts zu kommen. Er erhielt dann durch einen alten Freund, den Bank­direktor Sobernheim   von der Commerz und Privatbant, einen Kredit von 15 000 Mart. Von diesem Kredit babe er wiederholt Geld an Maner gegeben, der damals mit der Familie Fugger   Ge­schäfte machte, später aber nicht ordnungsgemäß mit ihr abrechnete, so daß er schließlich nichts zurückzahlen fonnte. Mayer habe ihm auch erzählt, daß Schmidt beim Fürsten   Hohenzollern- Sigmaringen  wei wertvolle schwarze Basen stehlen mollie, und er habe dann auch schließlich ein Bild, für dessen Ankauf er 1300 Mart von ihm erhalten hatte, durch mich gehen lassen wollen, nachdem er das Geld verjubelt hatte. 21s nun durch diese Ver­untreuungen und seine Krankheit seine Lage Anfang 1928 sehr prefär geworden war, tam Maŋer mit dem Plan, daß Schmidt die Bilder der Kadolzburg stehlen sollte. Er ging darauf ein. Er habe für dieses Unternehmen etwa 400 bis 500 Mark zur Berfügung gestellt, aber er habe von allen Einzelheiten der Tat erst später erfahren.

Der Vorsitzende hielt dem Angeklagten eines der beiden Altar­bilder mit einer Mariendarstellung auf goldenem Hintergrund vor. Der Angeklagte untersuchte das Bild mit der Lupe. Er erklärte es für sehr schlecht erhalten. Daner sagte mir, die Bilder seien gänzlich unbekannt und noch nie photographiert. Das war der An­reiz für mich. Sonst hätte ich mich nie auf den Blödsinn einge­lassen.( Sehr erregt.) Ich habe noch nie gestohlen, meine Herren, mir tomint alles hier vor, als wäre es ein Traum, ein Theater. Es ist für mich gar nicht denkbar, daß mir das paffiert ist. Der An­geflagte Lippmann betonte dann weiter, daß er immer nur in reinen Kunstbingen tätig gewesen sei. Das Technische und Kauf­männische habe Mayer besorgt. männische hahe Mayer besorgt. Die vier Bilder, die bei einem Bilderbauer gespalten merden sollten, seien für etwa 10 000 Mark zu verfaufen gewesen. Sie jeten eine schwache Schule und keinem großen Meister zuzuschreiben. Auf den Hinweis des Borsigenden, baß nach der Anflagelschrift der Berdacht bestehe, daß die Bilder für amerikanische Kunstfreise, insbesondere für den Stunftianumier Hearst bestimmt gemejen feian, weil biefer fidy sehr für Bilder mit golbenem Hintergrund intereffiere, erflärte ber Angeklagte, daß das eine alberne und lächerliche Behauptung sei. Die Bilder der Kadolzburg seien für den amerikanischen   Markt gänzlich ungeeignet.

Die Feuergewalten der Erde.

Bulfanausbruch in Chile  .

Buenos Aires  ,& Januar. Berichten aus Chile   zufolge ist der Bustan Calbuco.in Zäfigfelt. Jm Grensdiftrift ift eine Panit ausgebrochen. Jahl­

ihm aber die Möglichkeit zu geben, fich persönlich bopon zu über­zeugen, stellte er bem Gericht anheim, diesem Wunsche entgegenzu. tommen. Darauf gab Dr. Da bi dem Säger eine attägige Frift, innerhalb berer er sich darüber entscheiben müsse, ob er die lage zurücknehme. Bom Erscheinen zu einem etwaigen neuen Termin wurde der Beklagte jedenfalls schon fest eatbunben. Als einziges Rachspiel zu diesem seltsamen Breffebeleidigungsreiche Berichte und Obdachlose find in Puerto Mountt eingetroffen. prozeß tomunt molt mir eine Schadenserfastlage des Amtsgerichtsrat a. D. Beinert gegen die Deutschnationale Bolts­partei wegen irreführender Auskunft oder gegen seinen eigenen Erfurter   Anwalt wegen mangelnder Wahrnehmung seiner Inter effen in Betracht.

Der abgewiesene Stadtrat a. D.

Brumbys Niederlage.

Der 11. Ziviffenat des Kammergerichts unter Borsiz von Senatspräsident Dr. Rudert verkündete das Urteil in dem Schaden­erfagprozeß, den der frühere Neuköllner Stadtrat und jezige Rechts anwalt Brumby gegen die Stadtgemeinde Berlin   angestrengt hatte. Stadtrat a. D. Brumby behauptete befanntlich, daß seint Abbau entgegen den Bestimmungen des Beamtenabbaugeseges aus politischen Motiven erfolgt sei und verlangte deshalb von der Stadt die Differenz, die zwischen seinem Ruhegehalt und feiner jegigen Pension liegt. Das Rammergericht fam ebenso wie die Borinstang zu einer Abweisung der Klage. Die Beweisaufnahme, in deren Berlauf zahlreiche Mitglieder der Neuköllner Bezirksversammlung gehört worden sind, habe für das Gericht nicht ermiesen, daß die Mehrheit des Bezirksparlaments sich bei dem Abbau von politischen Gründen habe leiten lassen. Es feien auch fachliche Motive aus­schlaggebend gewesen.

Gie fliegen weiter...

aus der KPD  .

Die Kraftmeier partet Deutschlands  ( BD.) gefällt fid) darin, immer weiteren Streifen ihrer bisherigen Bor- und Mit­kämpfer das Fliegen beizubringen. Ihr Berliner   Organ verrät heute der Mitwelt, daß durch Beschluß der Bezirksleitung die Mit­glieder Georg Schäde, Roji Wolfft ein und Walbentar Bolze ausgeschlossen sind, daß allen Fraftionsteilnehmern der Rechten" der Ausschluß für die nächsten Tage angedroht wird und den Komm. niften Borowiti eine scharfe Rüge wegen verleumbe­rischer Behauptungen erteilt worden ist.

Es brennt überall.

Die Feuerwehr war heute vormittag mit der Bekämpfung mehrerer Bründe beschäftigt.

In einer istenfabrik in der Reinickendorfer Str. 118 waren in einem Lagerraum größere Solgstapel aus noch ungetfärter Ursache in Brand geraten. Das Feuer konnte nach halbstündiger Ursache in Brand geraten. Das Feuer tonnte nachh halbstündiger Löscharbeit auf seinen Herd beschränkt werden. Auf dem Be* triebsbahnhof am Adlergestell in Oberschoneweise war in den Arbeiterumtieiberäumen Feuer entstanden, das aut Schränken, Regalen usw. reiche Nahrung fand. Wegen der starten Berqualmung tonnten die Feuerwehrbeamten nur mit starken Noch am Grabe pflanzte er die Hoffnung auf, Rauschußmasten gegen den Brandherb vorhringan. Die iftdem er nämlich die Möglichkeit unterstellte, daß ein Teil der Ablöschungs und Aufräunungsarbeiten dauerten fast zwei Stun Betreffenden Ausgabe doch von Schiff verantwortlich gezeichnet bent. Ein gefährlicher eller brand tam gegen 9 Uhr früh im marben märe! Er bat daher um njegung eines neuen Terhause hasenheide 70 zum Ausbruch. Auch hier tonnte das mines. Der Richter verfuchte ihm das auszureden, und auch Feier burd) bas tallräftige Eingreifen der Behren in furzer Seit Schiff stellte die Bermutung des Stlägers fategorisch in Abrabe. Um niedergefämpft werden.

Sie berichten, daß mehrere Personen umgekommen sind. Der Bulkan bot vom Clanquihuesee aus einen phantastischen Mablie. Die Umgebung mar helt erleuchtet. Ein unterirdisches Getöse erhöhte den Schrecken der Bevölkerung. Auf dem Peshadofluß frieb eine Unmenge von Baumftammen, und es fliegen mächtige Roudy wolfen auf, die durch heiße Asche und brennende Bäume verursacht wurden. Die Berbindungen find unferbrochen. Auch der Bulkan Punehu hat zu arbeiten begonnen.

Fast 151 Stunden geflogen! Die Refordleiffung des Fragezeichens".

New Bort, 8. Januar. Das Flugzeug Queffion Mart" ist nach einer Gesamt­flugzeit von 150 Stunden, 47 Minuten furz nach 20 Uhr mitteleuropäischer Zeit glatt gelandet.

Die ,, Question Mart", das Fragezeichen, hat mit seinem Fluge alle bisher mit Flugzeugen aufgestellten Reforde gebrochen. Es wurde hier eine Dauerbelastung der Maschine und der Motoren durchgeführt, wie sie schwerer nicht gedacht werden fanit. Trotzdem ist ein solcher Flug, der eigentlich auf der Stelle" ausgeführt wird, nicht mit einem Ozeanflug oder einem Ueberlandflug zu vergleichen, der über ein Gelände ohne jede Bobenorganisation führt. Das Tanten, d. h. das Zuführen von Brennstoff während des Fluges durch ein anderes Flugzeug kann bei Weitftredenflügen, die ohne Landung durchgeführt werden sollen, Berwendung finden.

Man wird, Lufitantstellen" einrichten. Das mit Brennstoff zu versehende Flugzeug muß dann rechtzeitig seine Antunft durch Funtfprudh melden, so daß das Tanfflugzeug im richtigen Augen­olid starten kann. Dazu aber muß das Verfahren noch in technischer Hinsicht wesentlich verbessert werden. Es kommt darauf an, daß das Tanfflugzeug automatisch mit der gleichen Geschwindigkeit wie das mit Brennstoff zu versehende Flugzeug fliegt und von ihm stets den gleichen Höhenabstand hält, so daß ein Reißen des Schlauches, der die Brennstoffbehälter der beiden Maschinen verbindet, verhindert wird.

Gas als letzte Reffung.

Tragödie in der Weserstraße

Heute vormittag wurde im Hause Weserstraße 261 3 Neukölln eine furchtbare Tragödie entdeckt. In seiner Wohnung fand man dort den 57jährigen Arbeiter Hermann Kosmahl und feine 48jährige Wirtschafterin Amma Sch. burch Gas vergiffet leblos auf. Wiederbelebungsversuche hatten nur bei der Frau Grfolg.

Die Kriminalpolizei hat inzwischen eingehende Ermittelungen aufgenaminen, dh nach bei Befund der dringende Berdacht besteht, daß Frau Ech, während Rosmahl schlief, die Gashähne geöffnet hat. Die raus, die in bebentfidem Bustande als Bolizeigefangene in bas Glaatstrantenhaus überführt wurde, ist bis zur Stunde noch nicht vernehmungsfähig.

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In einer Bäckerei in der Wrangelfiraße 25 wurden in der Bockstube die Gesellen Hans Badmann und Otto Kunp bury aus­strömende Stohlengale betäubt. Die Berungidsen mußten bunch bas alarmierte Rethmasamt ins Urbantrantenhaus gebracht werden,