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Flaggender Kaiserproklamation

( Fortsetzung von der 1. Seite.)

marden, als auf Grund des Artikels 48 der Reichspräsident eine Rotverordnung zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an die Behörden und die Regierung Wirth einen Auf­ruf gegen die gewaltsamen Umsturzpersuche an die Bevölkerung erlassen mußte.

Das war drei Tage nach der Ermordung Erzbergers. Diesen Augenblick, wo die Republit in einem ihrer hervorragendsten Vertreter auf das tiefste getroffen war, hat man benutzt, um auf dem Wege einer harmlos aussehenden Berordnung den Neujahrstag und den sogenannten Reichsgründungstag als die Tage fich tonze­dieren zu lassen, an denen ,, ohne weiteres zu flaggen ist".

3. Es trifft zu, daß die heute geltende Salut- und Flaggen ordnung vom 30. April 1923, die die vorhergehende ergänzt und abändert, vom Reichspräsidenten Ebert unterzeichnet wurde. Sie murde ihm

vom Reichswehrminifter Geßler an dem gleichen Tage unter­breitet, an dem die Regierung Cuno nach fünfmonatlichem vergeblichem Ruhrkampf die Wiederaufnahme der Reparations­

verhandlungen von der Entente erbitten mußte.

Daß derartige Berordnungen dem Reichspräsidenten immer dann vorgelegt wurden, wenn er ganz andere Sorgen hatte, gibt zu denkten. Verfassungsrechtlich und politisch trägt für diesen Borgang ausschließlich der damalige Reichswehr  minister Geßler die Verantwortung. Wenn der Reichspräsident Ebert wegen der schweren Mängel dieser Berord nung damals einen Konflikt mit der Wehrmacht des Reiches und der nerfaffungsmäßigen Regierung heraufbeschworen hätte, so wäre das ungefähr so, als wenn der Kapitän eines Schiffes in schwerster Seenot mit seinen Offizieren über Form und Farbe der Flagge einen Streit anfangen würde. Damals galt es, Mannschaften, Baffagiere und Frachtgut und das Schiff der Republif über Wasser zu halten. Zudem ist daran zu erinnern, daß es damals weder ein

den Booten gesetzt. Sie darf schon von Sonnen. aufgang an und nach Sonnenuntergang gefahren werden.

d) In Sec   jahren die Boote in der Regel ohne Flagge, auch wenn sich Dffiziere oder Beamte im Offiziersrange im Boot befinden,

e) Segen der Flagge bei Flaggenfrauer i. Ziff. 48. Bloger on Semb. 33. a) An Land haben nur die Gebände uhv. Flaggen zu heißen, die dienstlich mit Flaggen ausgerüstet find. Zu welchen Gelegenheiten die Flaggen au fegen sind, wird durch besondere Befehle der ört­lichen zuständigen Befehlshaber bestimmt werden. Rur am Neujahrstage, und am Tage der Reichs. Fundam 34. Mai gründung ist ohne weiteres zu flaggen."

b) Jn ben Marineftandorten ist ferner zu flaggen bei Anwesenheit des Reichspräsidenten und bei dienstlicher Anwesenheit des Reichswehrministers und des Chefs der Marineleitung.

e) An besonderen Ehrentagen der Marine tönnen die militärischen Gebäude und Festungswerte eines Marineftandortes ober die Kaserne des Marine­teils, der seinen Ehrentag hat, nach Anordnung des Standortältesten flaggen.

d) Beim Todesfall eines Soldaten hat die Kafe des Marineteils, dem der Verstorbene angehörte, nach Anordnung des zuständigen Kommandeurs am Tage der überführung oder der Beiseßung dic Flagge halbftods zu heißen.

e) Die Flaggen an Land werden in den Marine Standorten in den Fällen zu a, e und d von 8 Uhr morgens bis zum Sonnenuntergang und in den Fällen zu b vom Eintreffen der betreffenden Ber­son im Standort bis zum Verlassen des Standortes gefeßt.

Bebienen ber 34. Beim Heigen oder Niederholen der Flagge wird diefe stets von zwei Mann bedient. Sie ist lose

Flogge

2) Benne.. Am Verfassungstag wid mir en

.

Land geslaggt; Schiffe

1996/23 Die Seite 12 der Flaggenordnung der Marine von 1923, auf der im ersten Absatz des§ 33 der Neujahrs­tag und Reichsgründungstag" als die einzigen Tage verordnet waren, an denen ohne besonderen Befehl zu flaggen ist. 1924 ist die handschriftliche Ein­tragung, unten auf der Seite, hinzugefügt, Am Ver­fassungstage ist nur an Land zu flaggen", 1925 die Eintragung am Rande links 31. Mai", durch die die Schlacht von Skagerrak   zum Flaggentag der Marine erhoben wurde.

Reichsbanner gab, sondern in den Nöten des Inflationsjahces der Rampf um das nackte Dasein so sehr alle Sinne beanspruchte, daß für Symbolfragen der Republik   politische Kräfte nicht mehr übrig

maren.

4. Der eigentliche durch unseren Angriff aber nunmehr feit: zustellende Skandal der Reichsmarine beruht darin, daß der Chef zustellende Standal der Reichsmarine beruht darin, daß der Chef der Marineleitung die Verordnung des Jahres 1923 durch eine ,, Alenderung nicht grundsätzlicher Art" dahin ergänzt hat,

,, am Berfassungstag wird nur an Land geflaggt". Wir müssen also feststellen, daß noch heutzutage auf den Kriegs: schiffen der Reichsmarine am Berfassungstag nur auf beson= deren Befehl, wenn überhaupt geflaggt wird, daß noch heute der Tag der Kaiserproflamation des zusammengebrochenen Bismarschen Reiches in der Marine begangen wird, der Ber­faffungstag der Republik   aber noch nicht einmal das gleiche Dajeins recht erhalten hat. Hingegen hat im Jahre 1925 der Chef der Marineleitung als wenn das teine Benderung grundsäglicher Art märe! den 31. Mai, den Tag der Schlacht von Stagerrat, als Flaggentag verordnet. Der Verfassungstag ist auch hier wieder übergangen worden.

Zusammenfassend ergibt sich also, daß die Reichswehr   aus der von ihr angeführten Flaggenverordnung der Reichsmarine teiner lei Redyt ableiten fann, die Reichswehrgebäude in Berlin   am Tage der Kaiserproklamation zu beflaggen, Benn der Reichswehrminister auf ein gutes Berhältnis der Reichswehr   zu den republikanischen Bählern Wert legt, so wird er dafür sorgen, daß im Jahre 1930

Siefe Bronefation unterbleibt.

Die Demonstration in Doorn  .

In Doo.n, wo der frühere Kaiser in etwa acht Tagen seinen fiebzigsten Geburtstag feiert, haben sich schon jetzt am Tag der

24 Beamte unter Anklage.

Schwerverbrecher und Zuchthäusler als Belastungszeugen.

Sonnenburg, 21. Januar.

In der Kirche des Sonnenburger Juchthauses, die provisorisch als Gerichtssaal hergerichtet ist, frat heute vormittag das Erweiterte Schöffengericht Frankfurt a. d. Oder unter Vorsitz des Amtsgerichtsdirektors Wrege zu dem aufsehenerregenden Prozeß gegen 24 Beamte dieser Strafanstalt zusammen.

Eine ganz besondere Note erhält dieser Prozeß dadurch, daß notorische Schwerverbrecher und Zuchthäusler gegen Beamte, die eine ehrenvolle und fast durchweg langjährige Dienstzeit hinter sich haben, als Belastungszeugen auftreten werden.

ehe

Die Anklage, die Don Staatsanwaltschaftsrat Matthias vertreten wird, mirst den angeschuldigten Beamten aller Grade, vom Inspektor bis zum Hilfsouffeher, Diebstahl, Unterschlagung, ehlerei und Berleitung zum Meineid vor, und zwar im Zusammenhang mit der in der letzten Zeit vielfach erörterten Berschleuderung Don maligem Heeresgut, das von der Justizverwaltung an die Berliner   Firma Schwarzschild   u. Co. verkauft und von dieser dem Zuchthaus Sonnenburg zur Aufarbeitung und Instandsetzung über geben worden war. Die Anschuldigungen beruhen bekanntlich hauptsächlich auf den Angaben von Sträflingen, darunter einer ganzen Reihe Schwerverbreder und Lebenslänglicher, die nach der Unterdrückung des Aufruhrs in der Strafanstalt und des Hunger­streits im Sommer 1928 nach der Amnestierung von Mag Hoelz dem geben hatten, die sich an der Verschleuderung des Heeresguts zu fammen mit Sträflingen beteiligt haben sollen. Ein ähnlicher Pro­zeß, in dem einige früher in Sonnenburg stationierte Schutz pofizeibeamte verwidelt find, läuft seit einigen Tagen bereits und ist wegen der heute beginnenden Verhandlung auf einige Tage unterbrochen worden. Bei der großen Anzahl von Beamten des Zuchthauses, die in dem heutigen Prozeß verwickelt sind, hat es sich als notwendig herausgestellt, diesen Ausfall von Aufsichtspersonal durch Heranziehung ungefähr der gleichen Anzahl von Beamten aus anderen Strafanstalten in Sonnenburg auszugleichen. Auch ein Teil der als Zeugen zu vernehmenden Schwerverbrecher mußte erst zum Prozeß nach Sonnenburg transportiert werden, weil diese aufrührerischen Elemente nach den unglaublichen Vor­gängen im letzten Sommer in andere Strafanstalten verlegt worden maren. Die 24 Angeklagten, die größtenteils in Uniform erschienen find, nahmen auf den pordersten Bänken der Anstaltstirche Blaz, auf denen sonst beim Gottesdienst die ihrer Aufsicht unterstellten Sträflinge sizzen müssen.

neuen Direktor v. Normann eine Liste der Beamten über­

Der Beginn der Verhandlung verzögerte sich, da das Gericht, dem übrigens auch eine Schöffin angehört, zusammen mit der Staats­anwaltschaft und den Verteidigern, den Rechtsanwälten Dr. Themal Berlin   und Fuchs- Sonnenburg zunächst einen Rundgang durch das Zuchthaus antraten, um sich durch eigene Inaugen

Raiserproflamation und Königsfrönung-die Gratulanten einge­funden. Während das Reichswehrministerium der Republik   om 18. Januar geflaggt hat, rollen die Führer der alten Armee" zu ihrem Chef ins Eril. Die Liste dieser Gratulanten ist interessant. Da findet man den Hofgeneral v. Madensen, der dem Allerhöchsten Herrn im Frieden die Hand füßte, im Kriege seine strategischen Triumphe durch die Begabung seines Stabschefs v. Seedt erlangte. Da tam General v. Cramon, Leitartikler der ,, Kreuz- Zeitung  ", der, wie sein Chef Wilhelm, niemals eine Kugel pfeifen hörte, sondern in Wien   Berbindungsoffizier zu Franz Josef und Karl spielte. Da trat an Admiral v. Schröder, der noch im November 1918 wegen geringer Delikte Todesurteile gegen Ange­hörige der ihm unterstellten Truppe unterzeichnete, da erschien Generalleutnant v. Friedeburg  , der geborene Flügeladjutant

Don S. M.

Mögen sie am 18. Januar die preußische Königströmung und das Ordensfest des Hohenzollernhofes soviel feiern wie sie wollen gerade das Zusammentreffen der Auffahrt in Doorn   mit der Flaggerei in Berlin   unterstreicht nur ihren monarchistischen Cha­

rafter.

Stahlhelm rumort.

Landesverrat in Siedehihe.- Boltsbegehren auf Eis. Eine Führerbagung" des Stahlhelms hat am Sonntag in Magdeburg   getagt und nach dem üblichen Stahlhelmrezept mit starken Worten die Luft erzittern gemacht. Sonst allerdings nie­

mand.

Wegen des Berrats der Grönerichen Denkschrift hat man mit der bei solchen Anlässen üblichen flammenden Entrüstung" eine Resolution gefaßt, in der Verschärfung der Straf bestimmungen wegen Landesverrats verlangt wird. Im vor­liegenden Falle hätte der Stahlhelm allerdings ein altes Wort be­herzigen fönnen, wonach die Nürnberger feinen hängen, sie hätten ihn denn zuvor. Natürlich verschmäht die Resolution auch nicht, sich die Hugenbergsche Verdächtigungsmethode zu eigen zu machen. " Sie( die Stahlhelmführer) finden es unerträglich," heißt es, daß maßgebende Mitglieder einer der in der Regierung ver tretenen Parteien fich zu der Auffassung bekennen, daß Landesverrat tein Verbrechen(?!) sei." Deutsche Art soll es sein, sich deutlich und präzise auszudrücken, penn man jeman­den beschuldigen will. Die gewundene Form der Verdächtigungen zeigt, daß den Verfassern der Resolution es wohl hauptsächlich darum zu tun war, zu verleumben, aber gleichzeitig eine eklatante Nieder­au tun war, zu verleumben, aber gleichzeitig eine effatante Nieder­lage in einem Beleidigungsprozeß zu vermeiden!

In einer weiteren Entschließung wird dem Bundesvorstand des Stahlhelm die Ermächtigung zur Einleitung des Boltsbegehrens gegen die Alleinherrschaft des Parlamentarismus und land" erteilt. für die Reinigung des politischen Lebens in Deutsch  land" erteilt. Der Tenor dieses eigenartigen Volksbegehrens ist schon seit langer Zeit bekannt. Damals hat man sich eine Zwei­monatsfrist zur Einbringung erbeten. Die zwei Monate sind um, es muß etwas geschehen man ermächtigt" nunmehr den Vor­stand, das Boltsbegehren einzubringen. Die Bersammelten haben jogar schon mit ihren Unterschriften eine erste Unterschriftsliste fertig­gestellt. Es tann nun losgehen: mit Bauten und Trompeten hinein in die Blamage!- Uns scheint allerdings, daß mit der Ermächti unghie Sache weiter verschleppt werden soll.

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Die versammelten Mannen haben ihre Unterschrift nicht ohne eine schwungvolle Eingangsflostel leisten können. In dieser wird die Weimarer   Berfassung bezeichnet als ein von inneren und äußeren Feinden gewaltsam aufgezwunge­nes Verfassungssystem". Die Weimarer Verfassung   ist mit dreiviertel Mehrheit von der aus gleichen Wahlen bei mehr als

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scheinnahme ein Bild von den Verhältnissen in der Strafanstalt zn machen. Der an Stelle des megen der damaligen Borgänge abbe­rufenen Direktor Lüdede seit dem vorigen Jahr mit der Leitung der Sonnenburger Anstalt betraute Direttor v. Normann ist plöglich an Lungenentzündung ertranft, so daß seine Zeugenvernehmung zunächst unmöglich ist. In Anwesenheit von Vertretern des Strafvollzugsamtes eröffnete der Vorsitzende gegen 11 Uhr die Verhandlung mit dem Aufruf der 24 ange­meister, die auf eine lange Reihe von Dienſtjahren zurückblicken. flagten Beamten, größtenteils ältere Strafanstaltswacht­

Ein abgelehnter Staatsanwaltschafterat.

Als der Borsitzende dann erklärte, daß das Gericht beabsichtige, diese Verfahren gegen 24 Angeflagte zu einer Berhandlung zum Zwecke einer einheitlichen Entscheidung zu verbinden, wider­sprach Rechtsanwalt Themal dieser Zusammenziehung mit dem Hin­weis, daß durch eine solche Maßnahme die Berteidigung erschwert würde. In diesem Falle würden nämlich die 24 Angeklagten nur nach den Aussagen von vier bis fünf als Zeugen zu vernehmenden Zuchthäuslern bewertet werden müssen, während bei getrennter Durchführung der Verfahren der eine und der andere Angeklagte als Zeugen in der Verhandlung gegen Kollegen auftreten fönnen. Auf den Hinweis des Vorsitzenden, daß diese Zeugenvernehmung einzelner Angeklagter wegen des Verdachts der Mittäterschaft auf feinen Fall unter Eid erfolgen fönne, erklärte Rechtsanwalt Themal, daß nach seiner Auffassung nicht mittäterschaft, sondern höchstens Rebentäterschaft in Frage tomme. Im übrigen habe die Staatsanwaltschaft 24 Antlagen erhoben und 24 erfahren getrennt eingeleitet. Außerdem seien die Anklageschriften größtenteils nicht einmal zugestellt worden. Staats­anwaltschaftsrat Matthias widersprach der Auffassung der Verteidi­gung und erklärte, daß sämtliche angeschuldigten Beamten als Teil­nehmer an den Diebereien und Hehlereien in Frage kämen. Inso­fern hänge dieser Brozeß auch mit der Verhandlung gegen die Schupobeamten zusammen. Das Gericht beschloß nach furzer Be­ratung die Verbindung der Berfahren zu gemein­samer Berhandlung und Entscheidung. Dann widersprach die Verteidigung noch der Zulassung des als Vertreter des Strafvoll zugsamtes anwesenden Staatsanwaltschaftsrats Knobloch als Sach­verständigen, weil seine Unbefangenheit in Zweifel gezogen werden müsse. Seine 11ntersuchungsführung in dieser Angelegen. heit habe sich größtenteils auf die belastenden Aussagen Don Zuchthäuslern gestützt und es verlaute, daß er es ab­gelehnt habe, den Widerruf einiger dieser Aussagen zu protokollieren. Das Gericht wies jedoch die Ablehnung des Sachverständigen als unbegründet zurück, da nach den Erklärungen des Staatsanwalt­schaftsrats hinsichtlich der Unbefangenheit des Sachverständigen keine Bedenken beständen.

80 Broz. Wahlbeteiligung

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hervorgegangenen Nationalversamm­lung geschaffen worden. Was hier aufgezmungen" ist, wird auch die gehäffigste Stahlhelmdialektif nicht nachweisen können. Aber die Herren waren von jeher ebenso strupellos pie großmäulig.

Dittatur setzt Richter ab. Wegen verschiedener Weltanschauung. Warschau  , 21. Januar.

Auf Grund des Dekreis des Staatspräsidenten über die Neu­ordnung des polnischen Gerichtswesens, worin u. a. vorübergehend suspendiert wird, ist der Präsident des Obersten Polnischen Gerichts­die verfassungsmäßig gewährleistete Unabfegbarkeit der Richter hofes, Wladislaus Senda, feines Amtes enthoben worden. Diese Maßnahme hat in den Kreifen der polnischen Rechten eine starke Erregung hervorgerufen. Wladislaus Senda, einer der führen­Jahre 1907 bis 1918 auch deutscher Reichstagsabgeord­den Bertreter des polnischen nationalen Lagers, der übrigens vom neter war, hat die Stellung eines Präsidenten des Obersten Ge­richtshofes unter sechs' verschiedenen Regierungen innegehabt. 3n der Rechtspresse wird betont, daß Senda gegen seinen willen seines Postens enthoben wurde. Kurjer Poznansti" bemerkt zum Rücktritt Sendas, daß der polnische Justizminister in einer zwei­ftündigen Unterredung vergeblich versucht hat, Seyda zu einem frei­willigen Rücktritt zu bewegen. Auf die Frage Sendas, warum er seinen Poffen verlassen solle, wies der Juftizminister auf die Unter­fchiede der Weltanschauung" hin, die zwischen ihm und der gegenwärtigen Regierung beffünden. Das Pofener Blatt weist auf die vor Wochenfrist abgegebene feierliche Erklärung des Justiz­ministers hin, daß die Regierung auf Grund des neuen Defrets er­haltenen Bollmachten nicht zu einer von politischen Motiven diftierten Versehung und Absetzung benützen werde. Doch ein oder zwei Tage vorher hat der gleiche Minister von Wladislaus Senda den Rüdtritt gefordert mit Rücksicht auf die Differenzen der Welt­anschauung".

Autonomist gewählt.

Paris  , 21. Januar.  ( Eigenbericht.)

Der zweite Wahlgang in Kolmar  , hat damit geendet, daß als Nachfolger für den abgesetzten Abgeordneten Roffé der Autonomist Hauff knapp gewählt wurde. Das Ergebnis wird von der Pariser Preise mit recht kleinlauter Resignation anf­genommen. Um sich über den erwartelen Mißerfolg zu trösten, hat die Pariser Preffe nur ein Argument: die Stimmenzahl, die Harif gestern auf sich vereinigen fonnte ist niedriger als die, die einst Roffé erhalten hatte.

Brandler und Thalheimer ausgeschlossen?

Die Zentrale Kontrollkommission der Russischen Kommunistischen Partei hat vor Wochen am, Brandler und Thalheimer ein Ultimatum gerichtet, dessen Termin am 20. Januar abläuft. Beide follten formulierte Unterwerfungsbedingungen annehmen.

Beide haben mit einem Schreiben geantwortet, das ihren Standpunkt wahrt. Die Rote Fahne  " erklärt darauf:

,, Brandler und Thalheimer scheiden mit dem heutigen Tage aus der Kommunistischen Internationale  aus. Die beiden Häupter der lintssozialdemokratischen Agentur in der kommunistischen   Bewegung sind damit für die Kommuni­ stische Partei   erledigt."

Diese vorsichtige Formulierung ersetzt noch nicht den formellen Ausschluß, über den noch nichts bekannt geworden ist, sie zeigt nur, daß die Rote Fahne" diesen Ausschluß nicht erwarten fann.