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Der Roman einer Dirne.

Ein Schiffsfoch wird sie heiraten!

Sie ist Tochter anständiger Eltern. Nur sie allein war von der Familie auf Abwege geraten. Verführt," sagte sie unter Tränen. Und so, seit 1920, Kontrolldirne. Fünf Geschwister sind achtbare Bürgersleute; vier Schwestern sind mit Kaufleuten ver­heiratet. Sie ist ausgestoßen und einfam. Und doch hielt fie etwas auf sich. Saß sie in einem Café, so sah ihr niemand die Dirne an. Nie wurde sie ausfallend gegen die Sittenbeamten..

Diese kannten sie aber nur zu gut. 46mal in sieben Jahren mußte sie Anzeigen gegen sich ergehen lassen. Darin lag die weitere Tragit ihres Falles: sie war kurzsichtig. Während ihre Ge­fährtinnen schon aus der Ferne das Herannahen der Gefahr in der Person des Sittenbeamten merkten, ohnte sie nichts und wurde gefaßt wegen unbedeutender Uebertretungen sittenpolizeilicher Ver­ordnungen. Genügte den übrigen Mädchen eine Kopfbewegung, ein leises Winken, um sich den männlichen Kunden verständlich zu machen, so mußte sie nahe an sie herantreten, da sie furzsichtig war. Das bedeutete aber eine Belästigung. Sollte sie etwa eine Brille tragen? Da hätte sie wohl lange auf ,, Freier" warten können. So brachte ihr das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten teine Erleichterung. Wohl fonnte sie nun beliebige Straßen be= treten; ihre Kurzsichtigkeit wurde ihr aber zu einer noch größeren Gefahr als früher. Denn auf Grund des neuen Gesetzes verhängte nun der Richter wegen der Ausübung des Gewerbes in einer Sitte and Anstand verlegtenden Weise höhere Strafen als früher, nicht mehr die geringen Haftstrafen von ein, zwei, drei und mehr Lagen

Und tatsächlich mußte sie im Frühling 1928 zwei Strafen von je einer Woche über sich ergehen lassen. Im allgemeinen hatten die Beamten der Ordnungsstreife, die an Stelle der Sittenpolizei getreten waren, Nachsicht mit ihr. Sie kannten ihre Kurzsichtigkeit, auch ihr bescheidenes Wesen und begnügten sich mit Ermahnungen, die Männer auf der Straße nicht zu belästigen. In einem Bericht vom 27. Juli hieß es, sie habe im Verlauf einer halben Stunde acht Leute belästigt. In einem Bericht vom 5. August, sie habe acht Männer angesprochen und einen von diesen acht sogar an den Arm gefaßt. Am 10. September ereilte sie das Schicksal in der Person eines Be­amten, der sie von früherher nicht kannte. Er erstattete Strafanzeige

Freispruch Pöffls.

Erregung in der gesamten Wiener Preffe.

Der Wiener Journalist Oskar Pöffl, der vor einigen Monaten im Gerichtsjaal seinen früheren Redaktionskollegen Wolff vom Neuen Wiener Journal", der ihn der Er­preffung beschuldigt hatte, mit fünf Revolverschüssen tötete, wurde heute vom Wiener Schwurgericht frei gesprochen. Das Urteil tam dadurch zustande, daß die Geschworenen zwar mit zwölf Stimmen die Frage auf Mord bejahten, aber mit neun gegen drei Stimmen die Zujahfrage auf Sinnesverwirrung ebenfalls bejahten, was nach dem Ge­setz den Freispruch zur Folge hatte..

Wien  , 21. Januar.  ( Eigenbericht.)

Alle Wiener Blätter bezeichnen die Freisprechung des Mörders Pöffl wegen Sinnesverwirrung als einen Justiz irrtum. Die Arbeiterzeitung nennt das Urteil ein richtiges Schattendorfer Urteil" mit einem Hinweis auf den Prozeß, in dem die Arbeiter­mörder von Schattendorf   am 14. Juni 1927 freigesprochen worden

gegen sie, die beiden früheren Berichte kamen hinzu und der Richter verurteilte sie wegen Bergehens gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in drei Fällen zu der höchst zulässigen Strafe von 6 Wochen Haft und außerdem zur le bermeifung ins Arbeitshaus. Hier erreicht die Tragif ihres Schicksals gewissermaßen den Höhepunkt. Der Dirnenalltag wird zum Roman.

Sie hatte seit vier Jahren einen Freund, einen Schiffskoch. Wenn er zu Land war, besuchte er sie in Berlin  , fand sie fittsam und nett im Café und wußte nicht, welchem Gewerbe sie nachging. Die letzten zehn Monate war er ohne Stellung, arbeitete als Hilfskoch in Berlin   und fuhr öfters auf mehrere Tage nach Hamburg  , Bremen  , Cuxhaven   und Lübeck  . Seine Ersparnisse, etwa 4000 Marf, wurden von seiner Schwester, einer Schlächtermeistersfrau in Westfalen, ver­waltet; er litt feine Not, beschenkte seine Freundin, die er nach wie vor im Café traf, war offiziell mit ihr verlobt und bereits beim Standesamt aufgeboten. Auf den Rückwege vom Standesamt ge­stand sie ihm unter Tränen, daß sie bis vor kurzem der Gewerbs­unzucht nachgegangen sei. Jegt arbeite fie bei einer Blätterin. Damit gab er sich zufrieden. Vor der Berufungsverhandlung lernte man den Koch kennen, der sich nicht scheute, eine Frau zu heiraten, die acht Jahre lang Männerbekanntschaften gesucht hatte. Er erklärte, das Mädchen heiraten zu wollen unter der Bedingung, daß sie dom Arbeitshaus verschont bliebe. Auch daß sie ihn belogen hatte, da die Arbeit bei der Plätterin nur ein Phantasiegebilde war, änderte nichts an seinem Entschluß. Ja, selbst der Umstand, daß sie noch bis zur letzten Zeit in der Friedrichstraße von Beamten gesehen wurde auch hierin hatte sie die Unwahrheit gesagt brachte ihn nicht von seinem Entschluß ab. Sie aber weinte unaufhörlich.

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Das Gericht beließ es bei den sechs Wochen Gefängnis ohne Zubilligung einer Bewährungsfrist und sah vom Arbeitshaus ab. Der Schiffskoch wird die Dirne heiraten, er wird wieder auf See gehen, sie wird zurückbleiben und was wird sie monatelang ohne ihn treiben? Schade um den braven Schiffskoch. Schade um seine Frau. Sie ist bestimmt nicht schlimmer als ihre weniger furz­sichtigen Kolleginnen. Ja vielleicht noch weitsichtiger als diese, denn sie will den Mann haben. Und soll ganze sechs Wochen absitzen...

forgungsbehörden angewiefen, im allgemeinen von einer Radunless fuchung Kriegsbeschädigter rüdwirkend ab 1. Januar 1929 auch bis auf meiteres abzusehen. Ausgenommen hiervon bleiben Nache untersuchungen auf Grund von Anträgen Kriegse beschädigter auf Rentenerhöhung, Kapitala abfindung usw. Wenn ein Versorgungsamt glaubt, in eine Nachuntersuchung wegen der Gemährung der Pflegezulage eintreten zu müssen, so bedarf es dazu, wie der Reichsbund der Kriegsbeschä­Digten mitteilt, nach der Anweisung des Reichsarbeitsministeriums der Genehmigung des Hauptversorgungsamts.

130 Millionen Zusahhypotheken.

Rechtzeitige Hergabe von Mitteln zum Wohnungsbau.

Die Stadt Berlin   hat zur Förderung des Wohnungsbaues neben den laufenden und den aus der Hauszinssteuer zur Verfügung gestellten Mitteln in den Jahren 1926, 1927, 1928 durch den Stadt­haushalt einmalige Beträge von 23% Millionen, 11 Millionen, 30 Millionen, zusammen in den drei Jahren 64% Mila lionen Mart als Zusatzhypotheken zu 2 Proz. Zinsen und 2 Proz. Tilgung ausgegeben. Bisher wurde hierüber erst bei der Beratung des Stadthaushalts entschieden, die sich gewöhnlich bis tief in das neue Verwaltungsjahr hinein hinzog. Der Magistrat hält das jetzt nicht für zweckmäßig, weil bei verspäteter Bewilligung und Berteilung der Mittel die günstigste Bauzeit ungenügt vorüber­geht. Um es der Wohnungsfürsorgegesellschaft zu ermöglichen, rechtzeitig über die Gewährung von Baukostenzuschüssen zu entscheiden und die laufende Beschäftigung im Baugewerbe sicherzu stellen, soll die Stadtverordnetenversammlung dies. mal im voraus und sofort darüber entscheiden, in welcher Höhe durch den Stadthaushalt für 1929 Mittel zu Zusatz­hypothefen bewilligt werden. In einer Vorlage, die den Stadtver­ordneten zugegangen ist, sagt der Magistrat, daß wieder ein erhev licher Teil der im kommenden Baujahr auszuführenden Bauten nur mit Hilfe städtischer Zusahhypothefen finanziert und durchgeführt werden kann. Für 1929 find 30 millionen Marf erforderlich. Ueber einen Teilbetrag von 10 Millionen Mart tönnte sofort ver. fügt werden.

Kein Vergnügen ohne Eisbären.

Lärmszenen im Zirkus Busch.

Reichsbund Deutscher Mieter! renrutsch" vorgeführt würde, bei der 30 Eisbären mitwirken.

Heute Montag, dem 21. Januar 1929, abends 7 Uhr, im Bürgersaal" des Rathauses: Große öffentliche Profesfversammlung Vortrag des Bundesvorsitzenden Dziey k: ,, Milliarden­geschenke an den Hausbesitz auf Kosten der Mieter?" Mieter, erscheint in Massen! Der Verbandsvorstand.

Urteil erhob Schmidt Widerspruch mit der Begründung, daß er zu Unrecht wegen Mißbrauch einer Amtsstellung verurteilt sei; denn er habe zwar als Dienstanfänger den vollen Dienst eines wirklichen Beamten mit allen feinen Pflichten und Verani­wortungen wahrnehmen müssen; aber umgekehrt sei ihm in teiner Weise irgendein Recht des Beamten eingeräumt worden. - Das Gericht fonnte sich angesichts dieser zumindest noch unent­schiedenen Rechtsverhältnisse nicht dem Urteil der ersten Instanz an­schließen. Es erkannte entsprechend dem sozial tiefempfundenen

Im Zirkus Busch tam es am Sonntag nachmittag. zu wilden Tumultszenen, die das Eingreifen der Polizei und des Ueberfallkommandos notwendig machten. Der Skandal hatte seine Ursache darin, daß die Zuschauer annahmen, daß ihnen auch die in den Abendvorstellungen gezeigte Attraktion Eisa Als dann die Vorstellung zu Ende ging, ohne daß die Eisbären ge zeigt wurden, wurde das mit wilden Pfui Rufen und einem tosenden Pfeifentonzert aufgenommen. Als die Saal­diener und die im Hause befindlichen Polizeibeamten zur Räumung der Pläge aufforderten, faßten sich die Zuschauer reihenweise unter den Arm, um nicht von ihren Pläzen verdrängt werden zu können und trafen Anstalten, gegen die Beamten tätlich zu werden. Erst nachdem die Zirkusdirektion sich entschlossen hatte, den Wünschen des erregten Publikums entgegenzukommen, trat Ruhe ein.

Während die großen Varietés und die Revuetheate stets Wert darauf legen, zu betonen, daß in den Sonntagnachmittags. vorstellungen das unverkürzte Abendprogramm gegeben wird, scheint man diese Selbstverständlichkeit gegenüber einem meniger zahlungskräftigen Bublifum im 3irfus Busch nicht zu kennen. Die Zirkusleitung soll sich darüber auch nicht wundern, wenn ihr Unternehmen an Sympathie immer mehr verliert.

waren, welche Tatsache dann den Anlaß zu den Demonſtrationen Plandoyer des Verteidigers zwar wieder auf eine Strafe von sechs Ein Rohling rühmt sich seiner

und den Schießereien vom 5.. Juli gegeben hat. Es haben nämlich Geschworene das Urteil gefällt, die zum großen Teil burgenländische Gastwirte und Landwirte waren, genau wie bei dem seinerzeitigen Schattendorfer Prozeß. Der Verteidiger hatte bei der Auslosung der Geschworenen alle Wiener Geschworenen abgelehnt, so daß die Mehrheit der Geschworenen die burgenländischen Land­wirte waren, die für die Pressekorruption, die bei dem Prozeß aufgedeckt wurde, natürlich gar kein Verständnis hatten. Die beiden Verteidiger, der Christlichjoziale und der Hakenkreuz­

Monaten Gefängnis, gewährte aber gleichzeitig eine drei. jährige Bewährungsfrist.

Nachuntersuchungen Kriegsbeschädigter nur in besonderen Fällen. Einem Antrag des Reichsbundes der Kriegsbeschä= digten entsprechend, hat der Reichsarbeitsminister im Anschluß an eine Konferenz der Direktoren der Hauptversorgungsämter die Ver

Schandtat

Biß dem Kollegen die Nase ab.

Das Stettiner Schöffengericht verurteilte am Freitag den Heizer Karl Bachdan aus Memel  , der seinem Arbeitskollegen im Streit die Naje abgebissen hatte, zu acht Monaten Gefängnis.

Der Angeklagte, ein 36jähriger Mann, war auf dem Stetti ner Dampfer Botan" beschäftigt. Als das Schiff eines

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teriſche, hatten es dann leicht, auf diese Geschworenen einzuwirken. Eine geprüfte Lebensretterin. Tages im Safen von Rotterdam   vor Anker lag, ging die Bejagung

Wahnsinnstat eines Vaters.

Er ersticht den Sohn und verletzt Frau und Töchter.

Der Bergmann Desterreicher in Teschau überfiel in einem Anfall von Wahnsinn seine Familie. Er stieß dem sechsjährigen Sohne Wenzel ein Messer ins Herz und tötete ihn auf der Stelle. Dann brachte er seiner Frau und seinen beiden Mädchen von zwei und vier Jahren schwere Verlegungen bei. Er ging dann auf den Dachboden und zündete Heu an, um sich selbst zu ver= brennen. Infolge des Rauches aber sprang er aus einem Fenster des bereits über und über brennenden Hauses herab, wurde gefaßt und von der Gendarmerie verhaftet. Die Frau ist nicht nur durch einen Bruststich schwer verletzt, sondern hat auch das ganze Gesicht zerschnitten. Tragisch ist die Ursache des Dramas. Der sehr fleißige Mann hatte sich in den Kopf gesezt, sich ein Häuschen zu er sparen. Er legte wöchentlich 100 Kronen hin, aber dabei so wenig, daß sich Zeichen schwerster Unterernährung zeigten. Durch den Hunger trübte sich der Geisteszustand und Desterreicher wurde ins Krankenhaus gebracht, wo man ihn aber nach zwei Tagen ent­ließ. Als er nun abends heimkam und beim Abendessen saß, ergriff er ein großes Küchenmesser und schlachtete seinen Sohn. Ehe er das Haus anzündete, hatte er die Türen verbarrikadiert, so daß in das brennende Haus nicht einzudringen war.

,, Mißbrauch der Amtsstellung." Bom Dienffanfänger, der die Fahrkarten druckte. Bor der Straffammer I in Moabit   wurde in 2. Instanz in einer Sache verhandelt, die ihrer grundsätzlichen Bedeutung wegen Be­achtung verdient. Angeklagt war der Hilfsbetriebsassistent Schmidt, der in der Fahrkartenausgabe des Schlesischen Bahn­hofs beschäftigt war. Die Anklage warf ihm vor, daß er Drud­stö de aus seiner Schnelldruckmaschine herausgenommen hatte und mit ihnen selbst Fahrtarten hergestellt hat, die die Ma­schine nicht registrierte, und die er auf eigene Rechnung verkauft habe. Bei einer unvermuteten Revision wurde sein Bergehen sehr bald entdeckt. Schmidt wurde fristlos entlassen, außer­dem erhob die Reichsbahn gegen ihn Anklage wegen Betrug unter Mißbrauch der Amtsgewalt. Infolge dieser strafverschärfenden For­mulierung wurde er in erster Instanz zu der gesetzlichen Mindeststrafe für derartige Delifte von sechs Monaten verurteilt. Gegen diejes

Miß Blanche Tucker, eine 34 jährige Angestellte auf dem Ozeandampfer Majestic", hat als erste Frau die Prüfung für Lebensretter auf See abgelegt. Sie mußte bei dieser Prüfung ein Rettungsboot vom Dampfer hinablassen, das Hinabsteigen einer Anzahl von Passagieren überwachen und das mit 12 Personen besetzte Boot rudern

an Land und lehrte erst gegen Mitternacht zurüd, Bachdan mit einem tleinen Rausch. Auf dem Schiffe angekommen, fuchte er zunächst mit einen Matrosen Händel  . Da tam sein Kollege, der Heizer Steffen= sohn hinzu und mahnte ihn zur Ruhe. Bachdan geriet hierauf derartig in Wut, daß er Steffensohn packte und ihm die Naje abbiß. Als Steffensohn sich zur Wehr setzte, ergriff der Unhold einen Topf mit siedendem Wasser und goß es seinem Gegner über den Kopf, der mit schweren Brandverlegun gen zu Boden stürzte. Bachdan wurde sofort verhaftet. Bei seiner tommissarischen Bernehmung in Billau, wo er in Untersuchungshaft mar, hatte er seine Roheit ohne weiteres gestanden und fich ihrer sogar noch gerühmt.

Zum Krach in der Heilsarmee  . General Booth   flagt.

Die Absetzung des Generals Booth hat nunmehr zu gericht­lichen Weiterungen geführt. In den Law courts erschien der Rechtsanwalt des Generals Booth, Wilfred Greene, und be­antragte eine gerichtliche Entscheidung gegen die Mit­glieder des Hohen Rates, von der Durchführung der Beschlüsse hin­sichtlich der Absatzung des Generals Booth Abstand zu nehmen. Hiermit sind die gerichtlichen Verhandlungen eingeleitet.

Wie jetzt verlautet, wird General Booth   es dem Hohen Rat überlassen, gerichtliche Schritte zu unternehmen, um das Ber­fügungsrecht über das bewegliche und unbewegliche Bermögen zu erlangen, das die Heilsarmee   in England, Frankreich   und Australien  befißt und das General Booth   auf testamentarische Verfügung feines Baters, des Gründers der Heilsarmee  , als Treuhänder ver­waltet. Der Wert dieses Besizes wird auf 36 Millionen geschätzt.

Übler Mundgeruch

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