Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 6.
Mittwoch, den 8. Januar 1896.]
13. Jahrg.
Allelor Wehlan vor der kaiserlichen Disziplinarkammer. Schuße des deutschen Kaisers; es ist undenkbar, daß dieser mit es, daß der Angeschuldigte nicht nur durch Prügel Geständnisse
ment, das
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Potsdam, 7. Januar.
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die
haben berichtet: Die Eingeborenen müssen erzogen werden, hinweggehen können. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bes Wehlan lasje aber dieselben nur schlagen. Wir stehen unter dem leuchtet im weiteren die einzelnen Fälle. Geradezu unerhört sei den von Wehlan anbefohlenen Grausamkeiten einverstanden sei, erpreßt habe, sondern auch die Schwarzen prügeln ließ, wenn sie Wehlan ist nicht unser Gouverneur, er geberdet sich aber als ihre Schulden nicht bezahlen wollten. Dem früheren Gouverneur Den Verhandlungen wohnt ein ziemlich zahlreiches Publikum solcher. August Bell, der nach erfolgter Verurtheilung in den von Soden wird wird vollständig vollständig beizustimmen fein, iven bei. Der Angeklagte, Assessor Wehlan, ist ein großer, breit Busch geflüchtet mar und sich erst nach langer Beit dem Kanzler dieser sagt: Wehlan suchte durch Wehlan suchte durch die Nilpferdpeitsche schulteviger Herr mit dunkelblondem Vollbart. Er erscheint in Leist wieder stellte, hat diesem gegenüber ausgesagt, daß er die das zu erreichen, was erst nach Jahrhunderten erreicht weißen Glaceehandschuhen und mit weißer Kravatte. Amts- Uhr nicht gestohlen habe und daß er nur ein Geständniß gemacht werden kann. Die Ausrede, der Angeklagte habe es mit einens richter v. Normann eröffnet die Sigung mit der Mit habe, weil er so furchtbar geschlagen und mit weiteren Schlägen frechen und verschmitten Diebesgesindel zu thun gehabt, kann als theilung, es sei ihm die Nachricht zugegangen, daß Legations - bedroht worden sei. Der Maschinist Schulz von der Woermann. Entlastung nicht gelten. Ich will nun zu den Grausamkeiten rath v. Dirdsen nicht mehr Mitglied der Disziplinarkammer schen Fattorei hat befundet: Die Duallabs sind durch die von übergehen, die der Angefchuldigte bei Bekämpfung der Aufsei. An deſſen Stelle hat der Reichskanzler den Wirk Wehlan angewandte Prügelstrafe bescheidener geworden!!! ständischen angewendet haben soll. Ich will anerkennen, daß in lichen Legationsrath von König ernannt; da dieser aber gegen Ohne Prügel sind die Duallahs zur Bezahlung ihrer dieser Beziehung arge Uebertreibungen stattgefunden haben. den Angeschuldigten die Untersuchung geführt habe, so könne Schulden absolut nicht zu bewegen. Allein, fest steht die Tödtung der zwei Gefangenen von Batangoh er in dieser Sache nicht als Richter fungiren. Der Vertheidiger Zwei andere Beamte der Woermann'schen Faktorei und der und des Koch der Wörmann'schen Faktorei. Wenn auch bei bemerkt, daß gegen die Zulassung des Legationsraths v. König Botaniker Dinglate haben befundet: Die Handlungsweise des Bekämpfung der Aufständischen dem Angeschuldigten freie Hand nichts einzuwenden sei. Der Gerichtshof beschließt, den hiesigen Wehlan habe auf die Duallahs erzieherisch gewirkt. gelassen wurde, so war er doch nicht berechtigt, in der bekundeten Landgerichts- Präsidenten Lympius in den Gerichtshof zu berufen Die Missionare Keller und Walter, der Korvettenkapitän Weise Gefangene zu tödten. Die zwei Gefangenen und vollends und diesen auch mit dem Vorsitz zu betrauen. Es bilden also Becker, Der Maschinist Kristeller und der Etabsarzt der Koch hätten doch in der Wörmann'schen Fatterei entsprechende den Gerichtshof: Landgerichts- Präsident Lympins( Präsident), Dr. v. Echapp haben fast übereinstimmend befundet: Die Verwendung finden können. Ich ertenne an, daß der AnAmtsrichter v. Normann, Landgerichts- Direktor Albrecht, Land- Behandlungsweise des Wehlan habe auf die Duallabs geschuldigte ein tüchtiger, pflichtgetreuer Beamter war. gerichtsrath Stüber und Militär- Intendanturrath Berg. Letterer ist erzieherisch gewirkt. Ganz besonders habe Wehlan zur Allein die deutsche Reichsregierung ist der Ansicht, daß in Uniform erschienen. Die Staatsanwaltschaft vertritt Legationsrathebung der Sittlichkeit unter den Duallahs bei der Angeschuldigte sich durch sein Verhalten der Achtung, Rose vom Auswärtigen Umte. Die Vertheidigung führt Justizrath getragen. Wehlan sei unter anderem dem Konkubinatsunwesen die sein Beruf erforderte, sich nicht würdig gezeigt hat, daß er Aẞny( Potsdam ). Die Verhandlung beginnt mit der Feststellung der entgegengetreten. Dieser habe ein großes Jutereffe für das derartig seine Amtsbefugnisse überschritten hat, daß er nicht bereits mitgetheilten Personalien des Angeklagten. Alsdann trägt Echußgebiet an den Tag gelegt und wenn er auch etwas sehr ferner im Amte belaffen werden kann. Ich bin daher genöthigt, Legationsrath Rose die Anklagefchrift vor. Der Angeschuldigte, scharf vorgegangen ist, so ist er doch sehr gerecht ge- auf die höchste zulässige Strafe, d. i. die Dienstso etwa heißt es darin, wurde als Vizekanzler nach Kamerun gewesen. Die Quallahs sind ein derartig robes Bolt und entlassung zu beantragen. fandt und auch mit der Führung der Polizeitruppe gegen die Diebesgesindel, daß ohne große Strenge mit denselben nicht aus- Bertheidiger Justizrath Aßmy( Potsdam ): Der gegenwärtige Aufständischen betrant. Es wird nun dem Angeschuldigten zur zukommen ist. Jedenfalls ist Wehlan durchaus gerecht Fall hat leider in der Oeffentlichkeit eine gewisse Verquickung mit Laft gelegt, daß er durch Erpressungen Geständnisse erzielt habe. gewesen. Es werden im weiteren die Aufzeichnungen aus Dr. dem Fall Leist erfahren. Der gegenwärtige Angefchuldigte ist So habe er einem Negerknaben, namiens August Bell, der im Ver- Vallentin's Tagebuch verlesen, wonach, wie im Vorbericht aber in keiner Weise mit Leist zu vergleichen. Während letzterer dachte stand, eine filberne Uhr gestohlen zu haben, von dem Polizei- bereits mitgetheilt, Wehlan beim Niederbrennen der Dörfer im sich der schlimmsten sittlichen Ausschreitungen schuldig meister 60 Hiebe mit einer Flußpferdpeitsche verabfolgen lassen, um Bakoto- Aufstande den Befehl gegeben habe, einigen alten gemacht hatte, ist dem Angeschuldigten Wehlan von ein Geständniß zu erzielen. Nachdem Bell gestanden hatte, verurtheilte Weibern die Hälse abzuschneiden, wonach ferner allen Seiten das Zeugniß eines fittenreinen, ja sittenstrengen ihn Weblan zu einer unverhältnißmäßig hohen Gefängnißstraße. Ein Gefangene, zumeist alte Frauen, Greise und Kinder matt, ver- Mannes gegeben worden. Der Herr Vertreter der StaatsPolizeifoldat, namens Agatje, war beschuldigt, einen Koffer gestohlen wundet, halb verschmachtet, zerschlagen und geanwaltschaft hat selbst zugestanden, daß der Angeschuldigte ein und den Inhalt an einen Neger verkauft zu haben. Agatje wurde sch unden und unter Schlägen und Stößen in Ketten pflichttreuer Beamter ist. Man darf bei Beurtheilung aufgefordert, den Mann zu nennen, dem er die Sachen verkauft zum Gefängniß geführt worden seien. Drei dieser Gesangenen der Sache nicht außer Acht lassen, daß die Zustände habe. Da Agatje betheuerte, daß er den Mann nicht tenne, so sollen am Fuße des Flaggenmastes unter der wehenden deutschen in Kamerun grundverschieden von denen in Europa sind. ordnete Wehlan an: Agatje foll so lange mit einer Flußpferd- Reichsfahne vor Hunger gestorben sein. Andere in diesem Die Eingeborenen in Kamerun find eben nicht anders peitsche gepeitscht werden, bis er den Mann nenne. Nach einigen Bakofo- Feldzuge Gefangene sollen tagelang in der glühendsten Hize als durch Prügel zu bändigen. Gefängnißstraße ist für die Tagen wurde dem Angefchuldigten gemeldet, daß das Schlagen auf dem Schiffe an die Reelings derartig festgeschnürt worden sein, daß Kameruner, die noch auf einer tiefen Stufe der Kultur stehen, nichts nüße. Der Angeschuldigte befahl, dem Agatje noch täglich in die blutrünftigen und aufgeschwollenen Glieder fich 28 ir mer feine Strafe. Wenn v. Soden sagt: im Höchstfalle sei 10 Hiebe zu geben. Da auch dadurch nichts erzielt wurde, so eingenistet hatten. Als die Gefangenen, die tagelang feinerlei es bisher üblich gewefen, in Sanierun 25 Hiebe zu geben, wurde ein von Wehlan unterzeichnetes Zertifikat ausgefertigt, Labung erhielten, dem Verschmachten nahe waren, follen sie wie so scheint mir dies nicht glaubhaft, denn Graf Pfeil erzählt: in dem erklärt wurde: Agatje ist das Opfer eines Zauberers wilde Thiere niedergeschossen worden sein. Als Wehlan v. Soden habe einmal 50 Hiebe verfügt. Der Umstand, daß der geworden. Ein Junge, der im Verdacht stand, dem Ange- von einem anderen Feldzuge heimkehrte, brachte er Gefangene Angeschuldigte verfügt habe: bis es durchkomint" war nothschuldigten Bigarren gestohlen zu haben, wurde mit 20 Hieben nicht mit. Wehlan soll auf Befragen hierüber beim Essen wendig, wenn man erwägt, welches Fell die Schwarzen haben. bestraft. Gin Koch hatte ein fettes Huhn gestohlen. Der Ange- geäußert haben: Da die Gefangenen im deutschen Schutzgebiet Gs wird erzählt, daß ein Schwarzer 50 Siebe erhalten habe. schuldigte ordnete an, daß der Koch 13 Tage lang 15 Siebe er doch alle sterben, habe er fie auf dem Schiffe todt- Während er diese Prügel erhielt, habe er ein Gespräch halte, und zwar so, daß es durchkommt". Der Gouvernements schlagen lassen". Im weiteren wird über die bereits mit angehört und in demselben Augenblick, als er dolmetscher Etecké hatte Kleidungsstücke, baares Geld und Spiri- mitgetheilte Stalpirung berichtet. Alsdann wird das 50 Hiebe erhalten hatte, habe er sich fofort an der Unterhaltung, tuosen gestohlen. Dieser wurde derartig von Wehlan mit Fuß- eidliche Zeugniß des Dr. Vallentin verlesen. Danach hat dieser als ob nichts geschehen wäre, betheiligt. August Bell, der tritten regalirt, daß der Maschinist des Dampfers Nachtigall" befundet: Er habe sich die Notizen in sein Tagebuch nicht zu 60 Siebe erhalten, vermochte sich troß dieser Schläge sofort den erilärte, er könne diese Behandlungsweise eines Menschen nicht dem Zwecke der Veröffentlichung, sondern nur für sich selbst zur Händen des Polizeikommissars zu entwinden und zu entfliehen. länger ansehen. Wehlan Wehlan habe außerdem verfügt, daß eigenen Erinnerung gemacht. Da er das Tagebuch nicht immer Man sieht hieraus, daß 60 Hiebe immer 110 ch Etecké 15 Siebe mit einer Gummipeitsche, einem Jusiru bei sich führen wollte, so habe er dasselbe an den ihm be- teine Grausamteit waren. Baumeister Schran mindestens eben solche Schmerzen wie die freundeten Dr. Giesebrecht in Berlin mit der ausdrücklichen hat befundet: die Nilpferdpeitsche war nicht fantig, sondern Nilpferdpeitsche verursacht, erhalte und zwar daß es durch- Bemerkung gesandt: nichts davon zu veröffentlichen. Der glatt. Dr. Psat in Bremen fagt: in Afrita fann man bis 999 Tommt". Wehlan gerieth schließlich derartig in Wuth, daß er Prügelstrafe des Auguft Bell habe er persönlich beigewohnt und Siebe verabfolgen laffen. Es giebt dort Strafen, in denen die perfügte, Etecké folle einen Strick um den Leib erhalten und feine Bemerkung: ein robes, gehacktes Beefsteat sei Safe aufgerissen, das Ohr aufgeschlitzt wird. Glasfar war über Bord geworfen wurden, so daß er die Wassertaufe erhalte. gar nichts dagegen", sei vollständig 311 fein gewöhnlicher Schwarzer, sondern ein Polizeisoldat, der Eine Vernehmung des Etecké hat nicht stattgefunden. Einen treffend. Den anderen Vorkommmissen habe er persön- den militärischen Befehlen des Angeklagten unterstellt war. Es galt Polizeifoldaten namens Glassar, der den Gehorsam verweigert lich nicht beigewohnt, sondern dieselben nur erzählen in diesem Falle nicht ein Geständniß zu expressen, sondern festzuhatte, ließ Wehlan 20 Hirbe geben, daß es durch gehört. E3 habe aber auf ihn den Eindruck gemacht, stellen, wer der Hehler des eingestandenen Diebstahls ist. Daß der tommt". Alsdann ließ er den Glasfar in Retten legen, ins Ge- daß die Erzählungen durchaus ernst waren. Korvettentapitän schwarze Dolmetscher mit Fußtritten regalirt worden fängniß sperren und ordnete an, dem Glassar nur Bananen Bachler hat befundet: Wehlan sei wohl sehr streng aber geit, fann als feststehend nicht angenommen worden. 63 und Waffer zu verabreichen, und zwar nur so viel, daß er nicht recht gewesen. Er habe sich aber um die Kolonie sehr ver- liegt doch wohl näher, daß Stecké dem Angeschuldigten verhungere. Wehlan hat aber die Prügelstrafe nicht blos dient gemacht und besonders zur Hebung des Handels in der zu Füßen gefallen, sich um seine Füße gellammert und mit der im Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht furzerhand Kolonie weientlich beigetragen; daß Gefangenen die Köpfe Bähigkeit der schwarzen Raffe die Füße nicht losgelassen hatte. angewandt. Wenn jemand seine Schulden nicht bezahlen konnte, abgeschnitten werden, sei in kamerun allgemein Der Bertheidiger beleuchtet im weiteren die anderen Fälle und so verfügte Wehlan die Prügelstrafe. Legationsrath Rose beiblich. Es sei dort Gebrauch, die abgeschnittenen Köpfe bei sucht den Nachweis zu führen, daß der Angeschuldigte durch die merkte: Er wolle auf die Graufamkeiten, die der Angeschuldigte Festlichkeiten auf den Dörfern als Trophäen zu zeigen. Wenn verhängten Prügelstrafen seine Amtsbefugnisse gegen die Aufständischen anwandte, vorläufig nicht weiter ein- das nicht geschehe, so werde das von den Eingeborenen als nicht überschritten habe. Ein unendliches Aussehen gehen. Er wolle nur hervorheben, daß der Angefchuldigte bei Feigheit bezeichnet. Aus diesem Grunde werde auch den haben die Grausamkeiten erregt, die der Angeklagte gegen die einem Streifzuge gegen Aufständische einmal drei Gefangene Getödteten der Kopf abgeschnitten. Gin französischer General Aufständischen verübt habe. und als Dr. Ballentin vor den machte. Ein Koch der Wörmann'schen Faktorei begünstigte die habe ihm einmal gesagt: er laffe jeden Schwarzen, der ihm nicht untersuchungsrichter geladen wurde, da mußte dieser zugeben: Flucht eines dieser Gefangenen. Wehlan ordnete an, daß die sofort Rede stehe, sofort niederschlagen. In dieser Weise sei er Er habe nur vom Hörensagen berichtet. Welch trüber zwei Gefangenen und der erwähnte Koch todt geschlagen werden. in mehr als hundert Fällen verfahren. Diätarius Pahlen Quelle aber die Behauptungen in der Neuen Deutschen Die drei Gefangenen wurden unter Püffen und Stößen ans hat ausgesagt: Es hat in Kamerun böses Blut gemacht, daß Rundschau" entstammen, geht aus dem Umstande hervor, daß Land geschleppt, so daß sie dadurch schon halbtoot waren. Wehlan so furchtbar schlagen ließ. Die Prügelstrafe wird in Dr. Giesebrecht sich noch arger Uebertreibungen, ja daß er sich Alsdann wurden sie durch Stöße ins Genick und Schläge auf den Kamerun in folgender Weise vollzogen: Der zu Schlagende wird an zwei Stellen arger Entstellungen schuldig gemacht hat. Es Kopf getödtet. Die drei Leichen, die ganz entsetzlich aussahen, über eine Stifte, die zum theil in die Erde eingegraben ist, gelegt bleibt also in dieser Beziehung nur Der eine Fall blieben bis zum folgenden Tage am Strand liegen. Auf An- und an Händen und Füßen gefesselt. Alsdann wird der Delin- übrig, in dem zwei Gefangene, die auf die deutsche ordnung eines Missionars wurden sie schließlich beerdigt. Der quent in früherer Zeitvon dem Polizeimeister, jetzt von Schwarzen, Borhut geschossen hatten, und ein schwarzer Koch, ber Unteroffizier Hornich äußerte: Wenn ich reden könnte, dann unter Aufsicht des weißen Polizeimeifers mit einer Flußpferd die Flucht eines Gefangenen begünstigt hatte, getödtet würde es dem Assessor Wehlan sehr schlecht gehen." peitsche geschlagen. Die Peitsche ist daumendick und gleich einem worden sind. Die Gefangenen sowool als auch der Koch hatten Der Angeschuldigte erklärte alle diese Anschuldigungen zum Pfropfenzieher gedreht, so daß die Peitsche scharffautig ist. Der sich im Sinne des deutschen Militär- Strafgesetzbuches eines Vertheil für unrichtig, zum theil für entstellt. Die Verhältnisse Geschlagene ist nach geschehener Prozedur vom brechens schuldig gemacht, das im Kriegszustande auch in Deutschzwangen ihn vielfach, von der Prügelstrafe Gebrauch zu machen. Halse bis zum Gefäß vollständig blutig. Die Be- land mit dem Tode bestraft wird. Was das Schlagen der Der Angefchuldigte brach schließlich in Thränen aus und be- merkung des Dr. Ballentin von dem rohen, gehackten Beefsteat Schwarzen wegen Nichtbezahlung von Schulden anlangt, mertte, daß der Maschinist auf dem Dampfer Nachtigal " ihn ist kaum übertrieben. Die Beweisaufnahme ist danach so ist das geschehen, nicht um den europäischen Kaufleuten Beverderben wolle und im übrigen dem Trunke ergeben sei. zahlung zu sichern, sondern um der überhandnehmenden Schnapspest, Der Angeschuldigte bemerkt im weiteren auf Befragen tes Nach einer zen Bause nimmt das Wort der Vertreter der die eine förmliche Verheerung anrichtete, Ginhalt zu thun. Dies ist die Bernehmung leitenden Amtsrichters v. Normann: August Staatsanwaltschaft, Legationsrath Rose: Bei Beurtheilung der dem Augeschuldigten auch im besten Falle gelungen. Im Jahre 1892 Bell sei einer der größten Tagediebe und Dirnenhalter von gegenwärtigen Angelegenheit wird ja zu berücksichtigen sein, daß betrug die Branntwein Einfuhr nach Kamerun 1 Million Kamerun gewesen. Die Behandlung des Eleaffar's babe er dem es in Kamerun den Schwarzen gegenüber Gesetze nicht 17 000 Liter, 1893: 925 978 Liter. Die Schwarzen haben sich, Unteroffizier Leronich, einem durchaus zuverlässigen Mann, der giebt. Es muß aber festgehalten werden, daß die Fun- da sie wußten, sie würden, sobald sie ihre Schulden nicht bezahlten, hier bei dem 1. Garde- Regiment gestanden. Bananen ist eine damentalrechte Deutschlands auch in den deutschen Schußgebieten Prügel erhalten, sich des Schnapsgenusses etwas mehr enthalten. Speise, die auch die Europäer essen. Den Agatjé mußte er aus zur Anwendung gebracht werden. Der Angefchuldigte hat aber n anderer Weise als durch die Prügelstrafe war peitschen lassen, da dieser den Hehler nicht nennen wollte. Ein in einer Weise feine Befugnisse überschritten, die die schärfste dem leichtsinnigen Schuldenmachen nicht Gingroßer Theil der Eingeborenen in Kamerun sei Muhamedaner, Mißbilligung verdienen. Die Behandlungsweise des August Bell halt zu thun. Nun wird dem Angeschuldigten zur Last ein Theil Fetischaubeter, er sei daher genöthigt gewesen, den charakterisirt sich als eine furchtbare Grausamteit. C3 gelegt: er foll über die Behandlung der Gefangenen sich religiösen Gebräuchen desselben Rechnung zu tragen. Daß er ist im allgemeinen üblich gewesen, nicht über 25 Hiebe ver- in frivoler Weise geäußert haben. Einmal ift bies den Koch habe schlagen lassen, weil dieser ein fettes abfolgen zu lassen. Und wenn man sich die Nilpferdpeitsche be- nicht erwiesen, andererseits ist doch aber Huhu gegen ein mageres vertauscht habe, gebe er zu. GEs trachtet, dann wird man wohl zugeben müssen, daß 25 Hiebe daß unter Stollegen auch in Deutschland so manches fei unwahr, daß er den Dolmetscher Etecké mit Fußtritten schon eine ganz furchtbare Strafe find. Der An- Wort gesprochen wird, das nicht auf die Goldwaage gelegt wird. regalirt habe. Gtecké habe sich ihm zu Füßen geworfen und diese schuldigte hat aber dem Bell 60 Hiebe verabfolgen lassen. Die Der Angeschuldigte hat vielleicht einen Fehlgriff gethan, es ist umflammert, dies habe den Maschinisten der Nachtigal " wohl Behandlung des Dolmetschers Etecké war eine solche, die eines ihm aber andererseits das Zeugniß eines pflicht getreuen zu der Ansicht verleitet, daß er den Etecké mit Fußtritten regalirt Beainten des Deutschen Reiches unwürdig ift. Es Beamten gegeben worden, der die KolonialAmtsrichter v. Normann: Ser Maschinist hat aus wird angenommen werden müssen, daß der Maschinist interessen in jeder Beziehung wahrnahm. Es ist gefagt: er sei in die Kajüte hinuntergegangen, da er die Miß- Gebhard von der„ Nachtigal " die Wahrheit gesagt hat: Der dem Angefchuldigten von allen Seiten das Zeugniß ausgestellt handlung nicht mit ansehen konnte. Wehlan( heftig weinend): Angefchuldigte habe den Etecké unaufhörlich mit dem Fuße vor worden: er war streng aber gerecht. Jedenfalls hat sich der Angeklagte Dieser Mann wollte mich verderben und ist dem Trunte ergeben. den Bauch gestoßen. Es ist das eine Grausamkeit und nicht derartig vergangen, daß er eine Disziplinarstrafe verdient Amtsrichter v. Normann: Sie sollen aber auch den Befehl Rohheit, wie man sie von einem gesitteten Menschen nicht für hätte, ich beantrage daher dessen Freisprechung. gegeben haben, den Etecké über Bord zu werfen? Wehlan: möglich halten sollte. Der Angeschuldigte hat dabei seine amt- Angeschuldigter, Assessor Wehlan: Gr sei im höchsten Tas geschah nur um den Etecké zu schrecken. Wehlan bemerkt lichen Befugnisse weit überschritten. Der Angeschuldigte ging Grade fonsternirt gewesen, daß der Vertreter der Staatsim weiteren auf Befragen: Er war genöthigt gegen die fäumigen aber noch weiter. Es ließ dem Gtecké zweimal je 15 Hiebe ver anwaltschaft die Dienstentlaffung gegen ihn beantragt habe. Schuldner die Brügelstrafe anzuwenden, da sie sonst nicht be- abfolgen, daß es durchkommt" und befahl schließlich dem Etecté Er habe in jeder Beziehung die Intereffen des Kolonialamtes zahlten. Die Gefangenen habe er allerdings todt einen Strick den Leib zu legen und ihn über wahrgenommen und habe jetenfalls die Prügelstrafe nicht in flagen laffen, die Ausführung habe er dem Unteroffizier Bord werfen. Als dem Angeschuldigten bedeutet ärgerer Weise angewendet als seine Vorgänger. Er habe einLeronich, den er für abfolut zuverlässig hielt, überlassen. Militär- wurde, daß alsdann der Mann zweifellos ertrinken würde, mal dem Gouverneur v. 3immerer über die Unbot Jutendantionsrath Berg verlieft hierauf aus den Aften: bemerkte Wehlan: Ich wollte auch nur, daß dem Manne der mäßigkeit der Schwarzen geklagt. Daraufhin habe letzDem Angeschuldigten sei bas Zeugniß eines tüchtigen Be Strick um den Leib gelegt werde. Der hohe Gerichtshof wird terer bemerkt: Wenn die Schwarzen auf drei. amten gegeben. In Kamerum habe sich aber derfelbe vieler über die Bekundung des Maschinisten Gebhardt: Er babe die malige Aufforderung nicht pariren, Dann Grausamkeiten schuldig gemacht. Die Duallah- Häuptlinge Behandlung des Etecké nicht mehr mit ansehen können, nicht nehmen Sie die Flinte und schießen Sie die Kerle
habe.
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beendet.
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zu erwägen,