Beilage
Montag, 25. Februar 1929
Der Abend
Spalausgabe des Vorwärts
Der Elendsweg der Kriegsopfer
Vom Versorgungsamt zum Reichsversorgungsgericht
-
720 000 verforgungsberechtigte Kriegsbeschädigte, 371 000 Witwen| schaffner durch sein Leiden jede Aufstiegsmöglich feit gesäumten Frist statt. Die Frau hatte erklärt, daß sie erst darunter 2880 Blinde, 41 188 Lungenkranke 144 000 Mütter, 48 000 Bäter, 962 000 Waisen von Kriegsteilnehmern das find die Zahlen der Kriegsopfer, die im Jahre 1924 versorgungsberechtigt waren; im Jahre 1945 werden es noch sein: 550 000 Kriegsbeschädigte, 274 000 Witwen, 3175 Bäter, 20 000 Mütter und 10 000 Waisen. Den Schutz dieser Kriegsopfer hat der Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegerhinterbliebenen übernommen. Er zählt 420 000
Mitglieder.
Das Reichsversorgungsgesetz und das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter find nicht zuletzt auf seine Initiative hin und unter seiner regsten Mitarbeit zustande
gekommen.
Die Durchführung des Reichsversorgungsgesetzes und des Arbeitsvermittlungsgesetzes machte eine umfangreiche Organisation der Rechtshilfe notwendig.
Die Rechtsauskunftsstelle.
Der Reichsbund verfügt über 6000 Ortsgruppen und 26 Gaue und Bezirke. Letzteren find Rechtsauskunftsstellen angegliedert. Diese vertreten die Interessen der Kriegsbeschädigten in allen Forderungen, die aus der Kriegsbeschädigung entstehen; fie führen den Schriftwechsel mit den Reichsbehörden, überwachen die Vermittlung der schwer geschädigten Arbeiter. Ihre Beamten vertreten mündlich die Klagen vor den Versorgungsgerichten. Es sind Klagen von Kriegsbeschädigten, die seinerzeit bei 20 Proz. Dienst beschädigung abgefunden worden waren, nun aber wegen Ber schlimmerung ihres Leidens Erhöhung der Rente bean spruchen; Klagen von Witwen, deren kriegsbeschädigte Männer eben erst gestorben sind; von Eltern, die Elternrente fordern.
Des öfteren handelt es sich um einen Beamtenschein, der Versorgungsberechtigten zusteht, deren Erwerbsfähigkeit wegen Dienstbeschädigung um mindestens 50 Proz. gemindert ist; nicht selten um Unzuträglichkeiten, die daraus entstehen, daß die Arbeitgeber das Arbeitsvermittlungsgesetz für Kriegsbeschädigte, laut dem im Betrieb 2 Proz. folcher Arbeiter angestellt werden müßten, umgehen. Den stärksten Einfluß übt aber der Reichsbund durch Entsendung seiner Bertreter als Beisiger in die Versorgungs: gerichte. In sämtlichen Versorgungsgerichten Deutschlands find es, über tausend und 35 in den 26 Senaten des Reichsversorgungsgerichts.
Bersorgungsamt.- Versorgungsgericht.
-
Die erste Instanz, die bei der Ansprucherhebung des Kriegsbeschädigten und seiner Hinterbliebenen in Frage kommt, ist das Bersorgungsamt eine Berwaltungsbehörde, deren Entschei dung in vielen Fällen endgültig ist, z. B. wenn es sich um Kurgelder oder um Kapitalabfindung handelt. Die Bewilligungen des Versorgungsamts bedürfen stets der Bestätigung des Haupfverjorgungsamtes.
Die Berufungsinstanz für das Versorgungsamt ist das Ver forgungsgericht. Es besteht aus einem Vorsitzenden, in der Regel einem Regierungsrat, einem in sozialer Fürsorge erfahrenen
-
es fann auch ein Richter sein und einem aus der Beisitzer Wehrmacht ausgeschiedenen verforgungsberechtigten Beisitzer.
Die Berufungsinstanz für das Versorgungsgericht ist das Reichsversorgungsgericht. Seine Entscheidungen find endgültig und werden von fünf Richtern getroffen einem Senats: präsidenten, einem Oberregierungsrat als ständigen Beisitzer, einem Richter, einer sozial erfahrenen Person und einem Kriegsbeschädigten.
Mängel der Versorgungsgerichtsbarkeit.
Einer der größten Mängel ist die große Zahl der unerledigten Refursfachen beim Reichsversorgungsgericht. Sie beträgt nicht weniger als 36.000. Der zweite Mangel ist die ungeheure Langsamkeit des ganzen Verfahrens. In der Regel braucht das Versorgungsamt für eine Entscheidung vier bis sechs Monate; weitere dreiviertel Jahre erfordert die erste Berufungs instanz und noch 1 Jahr dauert es, bis das Reichsversorgungsgericht feine Entscheidung fällt also 2% Jahre insgesamt!
-
nommen ist; er fann nicht im Außendienst beschäftigt werden, da ihn das Bein an schnellem Auf- und Abspringen hindert. Er läuft auch Gefahr, eher abgebaut zu werden, da er bei nur 20 Broz. Dienstbeschädigung nicht auf die Liste der Schwerbeschädigten gesetzt werden kann. Das Gericht gibt dem Vertreter des Reichsbundes recht und erkennt auf 25 Broz. Erwerbsminderung und 30 Proz. Rente. Ein Bauschloffer,
wenige Monate vor Einreichung ihres. Antrages von ihrer Mutter, gleichfalls einer Kriegermitwe, von ihrem Recht auf Rente erfahren habe. Nun legte der Fiskus beim Reichsversorgungsgericht Berufung ein, jedoch ohne Erfolg. Das Reichsversorgungsgericht entschied zugunsten der Antragstellerin, da sie ohne ihren Willen die Frist nicht eingehalten hatte. Hier zeigte das Reichsversorgungsgericht, wie übrigens öfter, soziales Verständnis bei Auslegung des Gesetzes. In die Tätigkeit des Reichsbundes als Rechtshilfe in Arbeitshinein.
gleichfalls mit einem franken Bein; die Sehne ist übersprungen, permittlungsangelegenheiten leuchtet ein anderer Fall schlimmerung. Er macht geltend, daß er bei hebung großer er fann das Bein nicht richtig streden, auch er flagt auf eine BerLasten Gefahr laufe, einzuknicken und so sich und seine Kameraden zu gefährden. Der Arzt will von einer Aenderung des Zustandes nichts wissen. Das Gericht lehnt die Berufung ab. Der Bauschlosser meint ärgerlich: In den Krieg zu gehen, war ich gezwungen, wo nun meine Knochen faput sind, soll ich nichts friegen.
Eine Witwe.
Ihr Mann, ein Schlosser, ist an Magenfrebs gestorben. Wegen Kriegsbeschädigung hatte er 80 Broz. Erwerbsunfähigkeit. Die selbst schwer herztrante Frau behauptet, daß der Magenkrebs sich im Berlaufe einer Magenkrankheit entwickelt habe, an der ihr Mann feit der Rückkehr aus dem Kriege gelitten habe. Das Gutachten verneint den ursächlichen Zusammenhang zwischen Magenleiden und Magenkrebs . Ein solcher besteht tatsächsich nicht; das muß auch der Bertreter des Reichsbundes zugeben. Die Frau hat aber auf Berufung bestanden; so sei sie eingelegt worden. Das Gericht entscheidet gegen fie. Die Witwe weint. Der Vorsitzende vertröstet sie auf die Witwenbeihilfe, die zwei Drittel der Kriegsrente ausmacht. Eine andere Witwe.
Ihr Mann hat eine Handgranatenverlegung davongetragen. Seine Kriegsbeschädigtenrente machte 50 Broz. Am 30. Januar 1924 hat er sich das Leben genommen; es war ihm megen seiner Kriegsbeschwerden über. Am 21. Juni 1926 stellte die Frau den Antrag auf Witmenrente, das Bersorgungsamt lehnte den Antrag ab, weil die zweijährige Frist überschritten war. Die Frau legte beim Versorgungsgericht Berufung ein. Entgegen dem Gut achten des Arztes, der einen Zusammenhang zwischen der Kriegsbeschädigung und dem Freitod bestritt, nahm das Versorgungsgericht sie als vorhanden an und gab der Klage trop der ver
|
Ein Kriegsbeschädigter hat eine Rente in Höhe von 70 Broz. wegen Herzleiden und Arteriosklerose. Im Jahre 1925 erhält er Anstellung als Konstrukteur. Sein Anfangsgehalt betrug 180 Mart. Troß Kriegsbeschädigung leistet er so vorzügliche Arbeit, daß sein Monatslohn im Jahre 1927 auf 320 Mark steigt. Im Oktober 1927 erleidet er einen Schlaganfall, wird verschickt, fommt zurüd, nimmt seine Arbeit wieder auf; seine Leistungsfähigkeit hat ein wenig nachgelaffen. Der Unternehmer tündigt dem Mann, erklärt sich aber bereit, ihn bei einem Monatsgehalt von 226 Marf weiterzubeschäftigen. Die Vermittlungsstelle der Schwerbeschädigten verweigert ihre Zustimmung. Der Arbeitgeber legt darauf Beschwerde beim Schwerbeschädigtenausschuß ein. Die Sache schwebt noch. Die Arbeitsleistung hat unterdes das frühere Ausmaß wieder erreicht. Es ist eine nur allzu bekannte Tatsache, daß die Betriebe alles aufbieten, um sich der Schwerbeschädigten zu entledigen. Besonders beklagenswert ist
die Lage der Eltern
von verstorbenen Kriegsbeschädigten. Sie haben nur Anspruch auf Rente, wenn ihr Mindesteinkommen niedriger als 48 Mart ist. Sie macht bei Bater oder Mutter 24 Mark plus 12 Mark Zusatzrente aus und für beide Eltern 40 Mark plus 20 Mark Zufahrente. Die Unterstützung des Wohlfahrtsamtes ist aber für ein Elternteil 53 und für beide Eltern 79 Mart. Bedingung ist außerdem, daß der gefallene Sohn der überwiegende Ernährer war. Wenn das Reichsversorgungsgesetz irgendwo reformbedürftig ist, so in diesem Punkte. Die Säge für die Elternrente müssen unbedingt erhöht werden; solange sie so niedrig bleiben, wäre es wenigstens Pflicht der Versorgungsämter, nicht.fo. fleinlich zu sein, wie sie das leider find. L. R.
23119 101
Das Volk erobert die Bäder
-
-
-
"
bäder für eine gemisse Schicht von der Vorsehung bestimmt sind, daß das Volk" in ihnen nichts zu tun hat, so daß noch auf dem 31. Balneologenfongreß im Jahre 1910 Rothschuh von den ,, Bedenken" sprechen konnte, die wegen der VerhätscheTung der untersten Bolfstlassen einerseits und der weitgehenden Berstaatlichung des bisher unabhängigen Aerztestandes
andererseits die soziale Balneologie aufhalten konnten".
Es ist noch nicht allzu lange her, daß gewisse Spezialzweige| Man nahm es eben als ein gegebenes Faktum hin, daß die Heilder medizinischen Wissenschaft allein den begüterten Schichten vordas heißt: der behalten waren. Neben der Volksmedizin den breiten Boltsschichten zugänglichen Behandlung gab es eine Art Lurusmedizin. gab es eine Art Lugus medizin . Spezialisten, die sich mit einem bestimmten Gebiet beschäftigten, tamen früher nur für die sogenannten Beſſerfituierten in Betracht. Wie lange ist es denn her, daß die zahnärztliche Pflege ein Sondergebiet für das bessere Bürgertum war, daß Arbeiter nur Gelegenheit hatten, einen Zahnarzt aufzusuchen, um sich einen Zahn entfernen zu lassen, Bir erinnern daran, daß die Balneologie die Bäderwissenschaft bis vor nicht allzu langer Zeit lediglich den zahlungsfähigen Kranken ihre Dienste zur Verfügung stellte: Kuren in Bädern galten als ein Lurus, den sich die Proletarier nicht leisten konnten. Erst in den letzten Monaten fonnten wir wieder eine derartige soziale Berschiebung eines Spezialfachs beobachten: Die medizinische Kosmetit, der typische Fall einer Luxuswissenschaft, soll jetzt auch den breiten Boltsmassen zugänglich gemacht werden. Es sind ernsthafte und wie mir glauben aussichtsreiche Bestrebungen im Gange, von der Lugustosmetik zur sozialen Kosmetik zu gelangen. Aehnliche Verbreiterungen des Wirkungsgebiets spezialisierter medizinischer Gebiete ließen sich noch mehr aufzählen. Die in der Gegenwart allgemein zu beobachtende soziale Strömung in der Lurusmedizinen in die der sozialen Medizinen.
-
Das hat natürlich eine Verbitterung der Kriegsbeschädigten zur Folge, die noch durch das ungenügende soziale Ber- Heilwissenschaft drängt auch die Spezialfächer aus der Rolle der ständnis der Gerichte und durch verschiedene Lücken in der Gesetz gebung erhöht wird. Die Regierungsräte in den Versorgungsgerichten sind nicht selten Beamte, die in das Oberversicherungsamt verfeht wurden, weil sie anderweitig nicht verwendet werden konnten. Die Bersönlichkeiten mit sozialer Erfahrung zeigen dagegen erheblich mehr Berständnis.
Das Gericht ist aber mur allzu häufig an das Gutachten der Aerzte gebunden. Es sind in der Regel frühere Militär ärzte, die von versicherungsrechtlicher Medizin herzlich wenig wissen und allzu geneigt sind, ihr Gutachten zuungunsten der Kriegsbeschädigten abzugeben. Sie vertreten allzu leicht eine Kriegsbefchädigtenneurofe, wo ein wirkliches Leiden vorhanden ist, verneinen felbst in zweifelhaften Fällen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Kriegsbeschädigung und Lungentuberkulose oder hinzugetretener Herzkrankheit und tragen der durch den Krieg geschwächten Gesamtkonstitution nicht genügend Rechnung.
Der Bertreter des Reichsbundes greift stets in die mündliche Sigung ein und verficht, nicht selten mit Erfolg, die schriftliche Klage des Mitgliedes, des Reichsbundes. Jede Verhandlung des Ber forgungsgerichts offenbart aufs neue das ungeheure Elend der Kriegs, opfer und ihrer Hinterbliebenen. Einige Fälle aus der Praxis Einige Fälle aus der Praxis Ein Postschaffner
mögen das erläutern.
hat durch einen Beinschuß eine Lähmung des Fußes davongetragen. Im Jahre 1924 ist er abgefunden worden, da damals nur auf 20 Broz. Kriegsentschädigung erkannt worden war. Seine Klage auf Verschlimmerung des Leidens, und Erhöhung der Kriegs entschädigung auf 30 Proz. ist vom Versorgungsamt ab Er hat beim Versorgungs schlägig beschieden worden. gericht Berufung eingelegt. Der Arzt bestreitet eine Verschlimme rung: der Bertreter des Reichsbundes macht geltend, daß dem Boft.
=
Vor kurzem fand in Berlin die Feier des 50jährigen Jubiläums der Balneologischen Gesellschaft statt. Welcher Wandel der Zeiten und Anschauungen! Wir durchblättern die Liste der Vorträge in den alljährlichen Tagungen dieser Gejellschaft: für unsere heutigen Begriffe ist es unfaßbar, daß in all den Jahrzehnten kaum jemals Referate von sozialer Bedeutung gehalten worden sind. Die Heilung in Kurorten und Bädern galt eben als Lurus, war nur dem zahlungsfähigen Publikum vorbehalten. Ein Arbeiter kam ja selten in die Lage, etwa Wiesbaden , Karlsbad oder Nauheim zur Wiederherstellung seiner Gesundheit aufzusuchen. Die Bäder selbst legten feinen großen Wert auf den Besuch der niederen Schichten": den Stolz der Kurorte bildete das gute Publikum". Die Kur, Babe und Unterhaltungseinrichtungen der Kur- und Badeorte waren auf das begüterte Publifum abgestimmt, auf die Anziehung der besseren Schichten berechnet. Die hohen Kurtagen schreckten die kleinen Leute ab. Die Benutzung der Kur einrichtungen war infolge der kostspieligen Investitionen ebenfalls ein fostspieliges Bergnügen. Die Errichtung von Spielfälen, Pferde rennbahnen, Theatern, Tanzfälen, Bars ufm. biente nur, dazu, den daß sich die Balneologischen Jahresversammlungen faum mit dem Charakter einer Lurusheilstätte zu unterstreichen. Und so tam es, Problem beschäftigten, wie die Balneologie zu einer Boltswissenschaft umgestaltet werden könnte. Wie so oft bei sozialen Problemen die medizinische Wissenschaft gründlich versagte, fo insbesondere die balneologische, trozdem bereits im Jahre 1847 Virchows Mitarbeiter Neumann in feiner Schrift Ueber die öffentliche Gefundheits pflege" die medizinische Wissenschaft als eine fo3iale iffenschaft erflärt hat. Haben die Besiglosen nicht einen ganz besonderen Anspruch auf den Schuh ihrer Gesundheit?" Wir durchblättern den Almanach der Balneologischen Gesellsch: Biffenschaftliche Auseinandersegungen- niemals folche fozialer Art.
Heute stellen einen großen Teil der Besucher der Kur- und Badeorte die Versicherungsträger. Selbst in ehemals ausge Badeorte die Versicherungsträger. sprochenen Lugusturorten find Genesungsheime und Krantenanstalten für die mittellosen Volksschichten entstanden, nicht auf Anregung aus den Bädern selbst oder der Balneologen, sondern der Berficherungsträger. Im Gegensatz zu Anno dazumal suchen geradezu heute die Kurverwaltungen Patienten aus dem Reiche der Versicherten. Die wieder aufsteigende wirtschaftliche Entwicklung mancher durchy Strieg und Nachkriegsfolgen finanziell ruinierter Bäder ist nicht zum geringsten auf die Stärkung des Zuftroms der gerade früher ungern gesehnen proletarischen Kranten zurückzuführen. Das Berdienst an dieser allmählichen Umwandlung mancher Luxuskurorte in soziale Kurorte ist ausschließlich dem nach dem Krieg erfolgten Ausbau der Sozialversicherung zuzuschreiben, nicht der Balneologie.
-
Reichsarbeitsminister Wissell hob bei der Jubiläumstagung der Balneologischen Gesellschaft hervor, daß von insgesamt einundeinhalb Millionen Badegästen 300 000 allein aus der Sozialversicherung ftammen, eine Zahl, die fortgesezt im Steigen begriffen ist. Wenn man bedenkt, daß noch vor wenigen Jahren gerade diejenige Klasse, die den Besuch der Badeorte am nötigsten hatte, von ihm völlig ausgeschlossen war, so kann man das Verdienst der Sozialversicherung nicht hoch genug anschlagen. Die Balneologie, die Jahrzehnte lang eine reine Klassenmedizin war, befinnt sich jetzt langsam auf ihre sozialen Aufgaben. Die Balneologen haben wieder ein Verdienst der Idee der Sozialversicherung die Fühlung mit den sozialen Versicherungsträgern aufgenommen, aber erst unter dem Druck der wirtschaftlichen Nachkriegs- und Inflationsverhältnisse in Deutschland , unter denen nicht zuletzt die Bäder selbst zu leiden hatten. Und unter der Nachwirkung dieses Drudes suchen heute viele Kurorte mit den Versicherungsträgern zu irgendwelchen Abkommen zu gelangen. Ja man fann sagen, die wirtschaftliche Entwicklung der meisten Kurorte hängt heute von der Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung ab. Man sieht diese Entwicklung mit einem trockenen und einem feuchten Auge an, aber man muß doch mit ihr rechnen und so wird auch die Balneologie allmählich zur Erkenntnis ihrer großen fozialen Mission gelangen. Der Sozialversicherung ist es zu danken, daß eine ausge sprochene Klaffen- und Luguswissenschaft allmählich in eine soziale Wissenschaft umgewandelt wird, ebenso wie sie schon früher gewisse Spezialgebiete dadurch dem sozialen Gedanken dienstbar machte, indem sie fie in ihren Wirkungsfreis aufnahm. Was wir heute an der Balneologie feststellen, hoffen wir in naher Zukunft an der ir in naher Zufu Rosmetil feststellen zu fönnen.
Die Sozialversicherung hat sich das Hauptverdienst an der Eroberung der Lurusmedizinen für das Volk zuzuschreibens Den Gegnern der Sozialversicherung sei dies ins Bewußtsein gerufen! Dr. Julius Moses .