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Buchdrucker zum Lohnabkommen. Stellungnahme der Berliner Generalversammlung.

Die Lohnverhandlungen im Buchdrudgewerbe führten am 14. März zu einer freien Vereinbarung zwischen den Tarifparteien. Danach wird ab 1. April eine Lohnzulage von 2,50 M. in der Spize gezahlt. Das Abkommen gilt bis zum 30. Juni 1930.

Mit diesem Ergebnis beschäftigte sich am Mittwoch eine sehr start besuchte Generalversammlung der Berliner Buch­druder im Gewerkschaftshaus. Der Gauvorsitzende Braun be­richtete über die Lohnverhandlungen, die sich diesmal infolge der im allgemeinen ungünstigen Wirtschaftslage besonders schwierig gestalteten. Die Unternehmer beantragten unveränderte Verlän= gerung des bisherigen Lohntarifs auf weitere zwei Jahre. Demgegenüber wurde von den Organisationsvertretern einmütig die Forderung von 6,50 M. erhoben.

Es sei notwendig, so sagte der Redner, den Schwerpunkt nicht auf das Erreichte, sondern auf das zu legen, was verhindert merden konnte. Die Unterhändler hätten dem Abkommen auch des­halb geschlossen zugestimmt, weil weder durch Kampf noch durch cinen Schiedsspruch eine höhere Zulage herausgekommen wäre.

In der Debatte gaben alle Redner ihrer Enttäuschung über die unzulängliche Lohnzulage Ausdruck, die den verteuerten Lebenshaltungskosten nicht genügend Rechnung trage. 3wei tommunistische Anträge, die eine Zulage DON 20 Broz. in allen Betrieben und im Falle der Nichterfüllung den fofortigen Streit fordern, wurden gegen wenige Stimmen abgelehnt. Die große Mehrheit der Berliner Buchdrucker glaubt, sich in der gegenwärtigen Situation mit der Lohnvereinbarung ab­finden zu müssen.

Daran schloß sich die Beschlußfassung über die von Pietschi

begründeten Anträge bes Gaues Berlin zum Ber| Dapib Frante 668ne In Marienwerder in der Mart die

bandstag in Frankfurt a. M. Anträge zu den Sagungen, zu den Unterstüßungsbestimmungen, zur Lehrlingsabteilung, zum Mantel tarif sowie allgemeine Anträge standen zur Beratung. Nach ein gehender Aussprache wurden die von den Mitgliederversamm­lungen angenommenen und vom Gauvorstand unterstützten Anträge mit großer Mehrheit angenommen.

Einstimmig wurde entsprechend einem Antrage aus der Bersammlung beschlossen, am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen.

Lohnkampf der Sägewerfarbeiter.

Entscheidung des Arbeitsgerichts.

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Löhne herab. Die Arbeiter wollten nicht zu den herabgesetzten Löhnen arbeiten, sie blieben dem Betriebe fern und erhielten vom Holzarbeiterverband Unterstüßung.

Der Arbeitgeberverband beantragte beim Arbeitsgericht, es solle dem Holzarbeiterverband untersagt werden, Unterſtühungen an die ausständigen Arbeiter zu zahlen, denn dieser Streit verstoße gegen den Manteltarif, welcher vorschreibe, daß über eine Aenderung der Löhne das Lohntarifamt zu entscheiden habe.

Demgegenüber vertraten die Vertreter des Holzarbeiterverbandes den Standpunkt, daß es sich hier gar nicht um einen Streit handle. Wenn die Arbeiter, nachdem der Lohntarif abgelaufen war, zu den von der Firma eigenmächtig herabgefekten Löhnen nicht arbeiten wollten, so sei das ihr gutes Recht nicht die Arbeiter, sondern die Firma habe den Tariffrieden gestört.

Das Gericht wies die Klage des Arbeitgeberverbandes ab und legte ihm die Kosten des Verfahrens auf. Die Urteils begrün­dung fagt: Es mag dahingestellt sein, ob es sich hier um einen eigentlichen Streif handelt oder nicht. Selbst wenn ein Streif Dorlag, so könne von einem vertragswidrigen Verhalten der Arbeiter teine Rede sein, denn da der Lohntarif zur Zeit der Arbeitseinstellung abgelaufen war, hatten beide Teile die voll­fommene Freiheit des Handelns.

Dürfen Arbeiter mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft eine vom Unternehmer dittierte Lohnherabjegung abwehren? Der Arbeit­geberverband der Sägewerts befizer verneinte diese Frage und glaubte, durch eine Klage gegen den Deutschen Holzarbeiter­ verband festgestellt zu sehen, daß das Arbeitsgericht Berlin der Auf­fassung des Arbeitgeberverbandes beitreten würde. Darin hat er sich aber verrechnet. Seine Mage wurde to stenpflichtig ab= gewiesen. Es handelt sich um folgenden Tatbestand: Der Holzarbeiterverband hatte den Lohntarif der Säge werksarbeiter gefündigt und sich zu Verhandlungen über eine neue Festsetzung der Löhne bereit erklärt. Der Arbeitgeber­verband verlangte nun, die Verhandlungen sollten auf Grund seiner, steigenden Tagestemperaturen; schwache Winde aus füdlichen Rich­für die Arbeiter undiskutablen Lohnvorschläge geführt werden, wäh- tungen. Für Deutschland : Ueberall wolkig bis heiter und am rend der Holzarbeiterverband feine eigenen Vorschläge zur Ver= handlungsgrundlage gemacht sehen wollte. Die Korrespondenz über diese Borfrage zog sich so lange hin, bis der Lohntarif Ende Februar abgelaufen war.

Gleich nach dem Ablauf des Tarifs feßte die Firma

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