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Mißglückter Rechtfertigungsversuch.

Die Reichsbahn bestreitet Hungerlöhne.

Die Eisenbahnarbeiter sind undantbare Geschöpfe. Sie fordern und 54 Stunden. An Sozialabzügen fommen von diesen Lohnjähen Lohnerhöhung, obwohl es ihnen eigentlich gar nicht schlecht geht.| Beträge von 4 bis 5,50 Mt. pro Woche in Wegfall, wobei zu be­

Löhne gewährt, jedoch für die Arbeiter der Gruppe II( Drefer. Hobler, Fräser, Schleifer, Einrichter und Maschinenbauer) nur dann, wenn sie bisher unter 1,30 mt. Stundenverdienst hatten. Für die Arbeiterinnen ist insofern noch eine Verbesserung des bisherigen Tarifes erzielt worden, als der Lohn der Vollarbeiterinnen nicht erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres, sondern bereits vom 18. Lebensjahr an gezahlt werden muß. Das Lohnabkommen gilt bis zum 31. März 1930.

ift in der L

Die Reichsbahnhauptverwaltung hat das soeben in achten ist, daß 16 Bro3. der Arbeiter überhaupt teinen Lohnkonflikt in der Lederwarenbranche.

Und wie steht es nun mit dem, unsichtbaren" Lohn? Tros der Leistung von zwei Drittel der Beiträge für die Zufagper sicherung gibt die Eisenbahnverwaltung noch längst nicht den Anteil am Bersicherungsbeitrag, den sie infolge ihrer Ausbeutungs­methoden und angesichts des übermäßig hohen Kranten bestandes von Rechts megen zu zahlen verpflichtet wäre. Die Verwaltung renommiert mit der Wohnungsfürsorge. Dabei ist ein Mietzins von 56 M. pro Monat für eine 3wei­zimmerwohnung für die Eisenbahnarbeiter durchaus teine Selten heit. Biele Arbeiter, die in bahneigenen Wohnungen hausen, müssen sich sehr oft Tag und Nacht der Reichsbahn zur Verfügung halten. Sie stehen förmlich unter Kontrolle und müssen vielfach, wenn sie abends weggehen wollen, beim Dienststellenvorsteher um Urlaub bitten. Sie sind also prattisch fast taser niert.

einer Besprechung mit der bürgerlichen Preise laut und Sozialzuschlag erhalten. Nach diesen Zahlen tann sich jeder deutlich versichert. Die Behauptung der Gewerkschaften, daß es bei Laie selbst auf die Behauptungen der Reichsbahnhauptverwaltung der Reichsbahn noch den niedrigen Wochenlohn von 20 bis 25 Mt. einen Vers machen. gäbe, sei irreführend. Der Wochenlohn von 24 M. Stelle nur die unterste Grenze dar; dazu fämen aber weitere Faftoren der Lohn bildung, wie Frauen- und Kinderzuschläge, die die Privatindustrie nicht zahle, Atforbzuschläge für die Belegschaften der Ausbesserungswert. stätten, der Bahnunterhaltung und Güterböden, Reise- und Nacht­dienstzulagen und Ueberstundenverdienst. Die unterfte Grenze im östlichen Deutschland   betrage also praktisch 30 m. und der durch. schnittliche Wochenlohn 45 M. Schließlich tämen dann noch an un= sichtbaren Böhnen hinzu wei Drittel der Beiträge für die Zujazversicherung, Wohnungsfürsorge, Erholungsheime, Unter­stügungsfonds, Freifahrt, befferer Urlaub als bei den Arbeitern der Privatindustrie, eine gewisse Sicherheit in der Beschäftigung usw. Die Gewerkschaften würden es begrüßen, wenn die Be­hauptung der Verwaltung, der Mindestnettolohn betrage pro Woche 30 D., mahr wäre. Leider wird trotz aller Berechnungstniffe der Berwaltung das Einkommen vieler Eisenbahnarbeiter nicht größer. Es bleibt bei 22 bis 24 M. Nettoeinkommen. Hier ist der Beweis:

Im Jahre 1928 maren bei der Reichsbahn rund 391 000 Arbeiter beschäftigt. Davon arbeiteten 20 Broz. im Wirtschaftsgebiet I und 66 Broz. davon nach den Lohngruppen V, VI und VII, also rund 51 500 Arbeiter. Für die Lohngruppe V wurden in der Ortsklasse A 57 Pf., B 56 Pf., C 55 Pf., D 54 Bf. und E 53 Pf. gezahlt, für die Lohngruppe VI lauten die entsprechenden 3iffern 55, 54, 53, 52 und 51 Pf., für die Lohngruppe VII: 54, 53, 52, 51 und 50 Pf. Zu diesen Stundenlohnfägen kommt noch ein Soziallohn von 1,62 m. pro Woche. Im Durchschnitt zahlt die Verwaltung ihren Arbei tern noch nicht zwei volle Soziallohnfäße, also für eine Frau und ein Kind. Für nur eine ganz geringe Zahl dieser Arbeitergruppe tommen einige Prozent Ortslohnzulage hinzu, Rangierer, die nach den genannten Säßen entlohnt werden, erhalten z. B. bei schwerem und ganz schwerem Dienst Tageszulagen von 20, 40 und 60 Pf. Bis auf die Güterbodenarbeiter, die vereinzelt im Gebinge arbeiten und ebenfalls unter diese Lohngruppe fallen, arbeiten die übrigen Teile so gut wie überhaupt nicht im Gedinge; sie haben aljo teine Möglichkeit, durch Attordarbeit ihr Eintommen zu erhöhen. In den Ortsklassen C, D und E sind aber 24,3 Proz. ber Arbeiter eingestuft. Die Arbeitszeit beträgt pro Woche 51, 52

Maifeier 1929.

An die Berliner   Mitglieder der AfA.Gewerkschaften! Alle Berliner   Af- Gewerkschaften veranstalten ihre dies. jährige Maifeier gemeinsam im großen Saal der Philharmonie, Bernburger Str. 22/23. Dormittags 10% Uhr. Zu dieser gemeinsamen Af Feier haben nur Mitglieder der Berliner   AfA- Gemertschaften Zutritt. Diese Af- Mitglieder, für die allein diese Feier bestimmt ist, müssen fich durch has gültige Mitgliebsbuch einer Af- Gemert schaft bei der Saaltontrolle ausweisen. Sebes   Af- Mitglied, welches beim Gintritt in den Saal fein Mitgliedsbuch porgemiefen hat, er­hält, menn das Buch als richtig erkannt morben ist, die diesjährige Maimarle Daimarten werden nur an AfA- Mitglieder ausgegeben, die an der gemeinsamen 2F- Maifeier teilnehmen.

Bezirkliche Feiern werden in Berlin   vom Ortstartell oder den Berliner   Af- Gewerkschaften nicht veranstaltet. Wir bitten, bei der Feier den Anweisungen der Af- Ordner unbedingt Folge zu leisten und auch alle meiteren auf die Maifeier bezüglichen Be­tanntmachungen der Berliner   Spikenorganisationen genauestens zu beachten.

Allgemeiner freier Angestelltenbund. Ortstartell Berlin  . Flatau Petersdorff.

Kranfenfaffenmitglieder und 1. Mai.

Bom Zentralverband der Angestellten wird uns geschrieben: Bie alle freigemertschaftlich organisierten Arbeiter und An­gestellten wollen auch die in den Krantentaifen beschäftigten Kollegen sich in möglichst großer Bahl an der Maifeier der frei. gewertschaftlichen Arbeitnehmerschaft Berlins   beteiligen.

Aus diesem Grunde bitten mir die auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Arbeitnehmer, die Krantentasien am 1. Mai möglichst nicht aufzusuchen. Nur auf die allerdringendsten Notfälle sollte die Inanspruchnahme ber Krantentaffen am 1. Mai beschränkt bleiben.

Deter redet und drückt sich.

Wo bleiben die Kampfleitungen.

Am Mittwoch berichtete Genoffe nobel vom Berkehrsbund in einer non ben freien Gewerkschaften einberufenen Versammlung der arganisierten Arbeiter des hoch und Untergrunbbahn. betriebes   in den Musikerfälen über das Ergebnis der Mantel und Lohntarifperhandlungen.

Genosse Knobel hob zunächst hervor, daß für das Personal der Hoch- und Untergrundbahn in der Frage des Krantenlohnes eine geringe Verschlechterung gegenüber dem früheren Zu­stand in Kauf genommen werden mußte, die aber durch andere Berbefferungen mehr als wettgemacht wurde. Daß für alle Arbeiter der Berkehrs- 2... nicht gleich große Berbesserungen durchgesezt werden fonnten, lag daran, daß bisher in den Verkehrs. betrieben eine ganz unterschiedliche Regelung der Lohn- und Arbeits batingungen bestand, die nicht auf einmal ausgeglichen merden fann.

Die Verwaltung hält den in Attord arbeitenden Eisenbahnern die Attordüberperdienste im Zusammenhang mit der ver­fuchten Ableugnung des von den Gewerkschaften festgestellten Mini­maleinkommens vor. Dabei wird ein Drittel, vor allem die Arbeiter schaft der Werkstätten, im Gedinge beschäftigt und die Hauptver waltung weiß genau, daß bei der Affordarbeit das schärfste Ausbeutungssystem herrscht. Ständig bemühen sich mit 1400 und noch mehr Mart pro Monat bezahlte Reichsbahndirektoren, die Ueberverdienste her abzudrücken.

Die Verwaltung fommt dann mit dem Freifahrtschein. Für ihn tann sich der Arbeiter feinen Hering laufen. Er tann ihn nur ausnüßen, wenn er Geld hat. Was schließlich von dem Gerede der Verwaltung über die Lebensstellung der Eisenbahner zu halten ist, weiß jeder, der sich an den scharfen Personalabbau erinnert, der in den letzten Jahren wiederholt im Reichsbahn betrieb vorgenommen worden ist.

Ueber die Drohung der Verwaltung mit Tariferhöhung ist kein Wort weiter zu verlieren. Bei jeder Lohnverbesserung und Lohnbewegung tam die Berwaltung mit diesem Schreckmittel. Un­zähligemal ist ihr unter die Nase gerieben worden, daß sie sehr schnell Geld hätte, wenn sie einmal, statt Korruptionszulagen zu zahlen, die Löhne verbessern wollte. Das Gedrohe mit Tarif erhöhung ist reichlich deplaziert.

Die Versammlung ftimmte fchließlich mit einer tnappen Mehrheit dem von Deter gestellten Antrag zu, den Manteltarif. Dertrag abzulehnen und außerdem noch in den Betrieben eine Urabstimmung darüber vorzunehmen. Genosse Knobel vermies Urabstimmung darüber vorzunehmen. Genosse Snobel vermies barauf, daß die Funktionäre der organisierten Berliner   Berkehrs. arbeiter bereits die endgültige Entscheidung getroffen hätten und die Organisation es ablehnen müsse, die unorganisierten um thre Meinung zu befragen.

Der Verlauf dieser Bersammlung zeigte jebenfalls, wie trampfhaft Herr Deter bemüht ist, ben renolutionären" Sein zu mahren und sich durch allerlei maschen davor zu drüfen, etpas zu turt

Kommunistischer Reinfall.

3n der Hauptwerkstatt der Straßenbahn.

In einer überfüllten freigemertichaftlichen Betriebsver. fammlung pon der Hauptwerkstatt der Straßenbahn, Uferstraße, gab der Vertreter des DMB., Genosse Koch I, einen Bericht über die Berhandlungen des Mantel- und Lohntarifs.

In der Aussprache blieb es einem Oppofitionellen vorbehalten, zu empfehlen, die Bereinbarungen abzulehnen Allgemeines Gelächter erfolgte darauf.

Die nächstfolgenden Redner zeigten, melche Borteile der neue Bertrag mit der neuen Direktion gebracht hätte und empfahlen die Annahme. In der Abstimmung erfolgte die Annahme der Bar einbarung gegen 4 Stimme n

Zur Maifeier beschloß die Versammung wieder gegen vier Stimmen den Anweisungen der Organisationen, den 1. Mai durch Arbeitsruhe zu feiern, zu folgen, und zwar in den von den Organisa. tionen festgelegten Lofalen.

Es war ein schwarzer Tag für den Zimmermann Deter, dem das gut organisierte Personal der Hauptmertstatt gezeigt hat, mo der Zimmermann das Loch gelassen hat.

Ein Staatsgeheimnis. Schiedsspruch für Gachsens Metallindustrie.

Das Wolff- Bureau meldet:

Jm Tarifftreit der fächsischen Metallindustrie wurde Mittwoch abend in einem vereinbarten neuen Schlichtungsverfahren ein Schiedsspruch gefällt, der eine Neuregelung der Löhne bis zum 30. Juni 1930 porsieht.

Das Lohnabtommen und der geänderte Manteltarif treten am 1. April 1929 in Kraft und fännen erstmalig zum 30. Juni 1930 gefündigt werden.

Die Erklärungsfrist für diesen Schiepsspruch fäuft bis Diens. tag, den 30. April.

Was die Deffentlichkeit und die Intereffenten selbst mit dieser mitteilung" anfangen sollen, ist ebenso mysteriös mie der Inhalt des Schiedsspruches selbst. Mit einer derartigen Geheimnisträmerei macht man sich nur lächerlich.

Noch während der Ausführungen des Ganossen Knobel entstand NeuerLohntarifinden Spriggußfabriken

am Saaleingang ein Tumult, da der aus dem Berkehrsbund aus­geschlossene Deter Cinlaß begehrte und sich auch mit Hilfe feiner in Der Bersammlung anwesenden Gesinnungsfreunde gewaltfam er­zwang. Deter erklärte der Türkontrolle, daß er nicht unorganisiert, fondern jegt Mitglied der Berliner   Zahlstelle des 3immerer. nerbandes feit( Der Zimmererverband, der Wert darauf legt, eine Berufsorganisation zu sein, schafft damit einen Brä­zebenzfall, ber sehr bedentlich ist.) Gegen den Widerspruch des Be naffen Knobel beschloß die Bersammlung, Deter reben zu laffen. Deter fonnte aber auch nichts anderes berichten als der Genosse Anobel und vermied es wohlweislich, zur Lohnbewegung etwas zu sagen,

Lohnerhöhung von 2 bis 8 Pfennig.

3mischen dem Metallarbeiterverband und ben ben Berliner Springußfabritanten, die dem Verband Berliner   Metall industrieller nicht angehören, ist ein neuer 2ohntarif ab gefchloffen worden, der ab 1. Mai für die Formenbauer eine Grhöhung der Mindestſtundenlöhne um 8 Pf., für die übrigen 3 Bf. und für die Arbeiterinnen um 2 Bf. vorsieht. Der Min. Facharbeiter und Spriger um 5 f, für die Siffsarbeiter um Deftlohn für die Formenbauer beträgt fomit ab 1. Mai 1,38 M., für die übrigen Facharbeiter und Spriger 1,25 Mr., für die Hilfs arbeiter 85 Bf. und für die Arbeiterinnen über 18 Jahre 58 f. Die gleiche Zulage wird auch auf die tatsächlich gezahlten

Die erste Auswirkung des Reichsarbeitsgerichtsurteils.

Der Lohntarif für die Reiseartitel und Porte­feuille branche war zum 29. März von beiden Tarifparteien gefündigt worden. Die Unternehmer verlangten einen Abbau ber Löhne um 10 Pro3. und begründeten" diese Forderung mit den üblichen Redensarten von der angeblichen Konturrenzunfähigkeit gegenüber dem Ausland usw. Die organisierte Arbeiterschaft vertrat jedoch die entgegengesezte Auffassung und forderte eine Aufbesserung der Löhne um 10 roz.

Dirette Berhandlungen führten zu feiner Verständigung, so daß pon den Arbeitern beschlossen wurde, den Schlichtungsaus. du anzurufen. Da aber in der Kammerverhandlung eine uebereinstimmung zwischen den Beisigern der beiden Ver tragsparteten weder untereinander noch mit dem Schlichtungsaus. schußborfizenden zu erzielen war, Gewerberat Körner aber nach den Erfahrungen mit dem bekannten Ruhrschiedsspruch und einer Auslegung durch das Reichsarbeitsgericht selbst eine Entscheidung nicht treffen wollte, verliefen auch die Schlichtungsverhandlungen ergebnislos. Es tam ein Schiedsspruch nicht zustande.

Sowohl von den Vertrauensleuten der Lederwarenbranche als auch von einer Vollversammlung, die zu diesem Berhandlungs­ergebnis" Stellung nahmen, wurde die Branchenkommission beauf tragt, nochmals mit den Fabrikanten Verhandlungen anzubahnen. Der Branchenkommission wurde für diese Verhandlungen uneinge­schränkte Bollmacht erteilt.

Schiedsspruch für die Gasbetriebsgesellschaft.

Gestern fällte der Schlichtungsausschuß unter dem Borsig des Gewerberats Rör ner einen Schiedsspruch, wonach für die Arbeiter der Gasbetriebsgesellschaft dieselbe Lohnerhöhung zu gewähren ist, die für die städtischen Werte gilt. Demnach tritt ab 1. April für die Lohngruppen 1 bis 4 auf die bisherigen Löhne eine Lohnerhöhung von 3 Pf. pro Stunde und ab 1. Oktober eine weitere Zulage von 4 Pf. in Kraft. Die übrigen Lohnfäße und Wochenlöhne erhöhen sich im gleichen Berhältnis. Das Abkommen gilt bis zum 31. März 1930.

Schiedsgericht im Bäderfonflift.

Am Dienstag wurde mit den Berliner   Bäderinnungen nochmals über den Abschluß eines neuen Mantel- und Lohntarifvertrages ver­handelt. Die Parteien tamen sich lediglich in der Frage der Ar­beitszeit für die kleinbetriebe näher. Ueber die Arbeits­zeit in den Großbädereien, sowie über die anderen strittigen Buntte, wie z. B. die Benugung des Arbeitsnach meises, die Regelung des Kost- und Logismefens, der Ferien, der Bestimmungen über den§ 616 BGB. und besonders über die Löhne fonnte teine Verständigung erzielt werben

Die Unternehmer schlugen schließlich vor, den Schlichtungs­ausichuß anzurufen, mas jedoch von der Verhandlungsfommiſſion megen der üblen Erfahrungen im Vorjahre abgelehnt murde. man einigte sich endlich dahin, daß der gesamte Zarifftreit eine m freien Schiedsgericht überwiesen werden sollte, bas in turgefter Frift zusammentreten soll.

Eine Versammlung der Bädereiarbeiter stimmie diesem Bor fchlag zu, verlangte aber, daß dieses Schiedsgericht nicht mit je einem Beisiger der Bertragsparteien, sondern mit je zwei Beis figern belegt merben solle. Es ist anzunehmen, daß die Ver. handlungen vor dem freien Schiedsgericht zu einer Berständigung führen und daß es die Unternehmer nicht wieder wie im Vorjahre darauf ankommen lassen, ihre Kräfte mit den Arbeitern im offenen Kampfe zu messen.

Die Maifeftnummer der in fünf Sprachen erscheinenden JIF Drgan der Internationalen Transportarbeiterföderation, die legt nahezu 2 Millionen Hafenarbeiter, Eisenbahner, Seeleute und alle fonftigen im Verkehrswesen beschäftigten Arbeiter umfaßt, ift in besonders forgfältiger Aufmachung erschienen.

Achtung, SPD.- Buchbruder, 7. Bezirk! Fraktionsfigung Sonnabend, 27. April, bei Rosenthal, Schöneberg  , Ebetsstr. 65.

Freie Gewerkschafts- Jugend Groß- Berlin

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Seute, Freitag, 19% Uhr, tagen die Gruppen: 8eppelinplay: Jugend heim des Bezirksamts Wedding, Turiner Ede Seestraße. Vortrag: Der Aufbau der Gewerkschaften." Charlottenburg  : Gruppenheim Jugend Heim Spreestr. 30. Vortrag: Jugend und Berufsschule." Norbring: Jugend heim Soule Sonnenburger Str. 20. Vortrag: Die Entmidlung ber Gemert shaften nach dem Kriege." Sermannplag: Gruppenheim Jugendheim Sander ftraße 11, Ede Sobrechtstraße. Vortrag: Der Aufbau und das Birten   bes 368. Cüben, Südwesten: Jugendheim Waffertorftt. 9. Ausspracheahend; Unfare Commerspiele und unser Spielmaterial.

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Jugendaruppe des Rentralverbandes der Angestellten Seute, Freitag, finden folgende Beranstaltungen ftatt: Bantom- Rieder, schönhausen: Jugendheim Görfcftr. 14( großes Zimmer). Vortrag: Barum feiern wir ben 1. Mai?" Referent Dr. Mag Schlitte. Dberspree: Jugendheim Laufener Str. 2 Borttag mit Lichtbildern: Bilhelm Busch." Referent Georg Seilbrunn Röpenid: Sugendheim Grünquer Str. 5. Por­trag: Bub und Mädel in der Jugendbewegung." Referentin Martha Schulge Frengel Südwest: Sugendheim Belle- Alliance- Str. 7-10. Bortrag: Cozia listische Utopien." Referent grans Lepiniti,

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ATELIES

HANS

turky

35314 29

Ah. Sunlicht Seife...

nur sie gibt der Wäsche diesen Wohlgeruch