Fönnten, er war unifomehr berechtigt, vor dem Bau ber Bahn, weil er ein Gingesandt aus einer Faßfabrik in der] kleine Bank in der Größe einer gewöhnlichen Fußbank, die ganz mit Rücksicht auf die Insassen des Krankenhauses zu warnen. Nähe von Koblenz Roblenz aufgenommen und redigirt habe, genau nach der Lage der Sohle gemacht ist, er kann sie hoch welches ein Ebenso sei es unwahr, daß auf dem Werk des Privatklägers ein durch Denunziant fich getroffen fühlte. und niedrig stellen. Er arbeitet stets in fitzender Stellung, Mangel an Wohlfahrts- Einrichtungen vorhanden sei. Man werde Der Angeklagte legte gegen das Urtheil Revision ein und mit Ausnahme, wenn die Kohle senkrecht steht. Die Brust annehmen müssen, daß der Angeklagte gar nicht in Neunkirchen rügte u. a., das Urtheil sei nicht in geheimer Berathung berathen leidet nicht so viel, weil der Ellenbogen des linken Armes auf gewesen sei, sondern auf grund von Hörensagen die Broschüre ge- und nicht in öffentlicher Sigung publizirt worden. Weiterhin dem linken Knie ruht und somit der Oberarm sowie die Brust Die Ventilation ist eine sehr fchrieben habe. Es könne nicht zweifelhaft sein, daß die Behauptungen bestritt er die Zuständigkeit des Landgerichts Coblenz durch eine nicht viel gebraucht werden. des Angeklagten geeignet seien, den Privatkläger verächtlich zu Erklärung, die er zu Protokoll des Amtsgerichts Bremen gab. gute, überhaupt sind die Gruben hier in Northumberland Die Wagen find sehr klein, machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Aus Schließlich fehle es an einer Sitirung des§ 20 des Preßgesetzes. fowie in Durham nicht sehr tief. diesem Grunde habe sich der Strafrichter mit der Angelegenheit Die Revision wurde vom Reichsgericht verworfen, da die 3 Wagen auf eine Tonne. Auf jeder Zeche sind kleine Ponys zu beschäftigen. Er wolle das Strafmaß dem Gerichtshof an- Beschwerden theils Protokollirungen seien, theils, wie die Be- von nicht 3 Fuß Höhe, welche von allen Orten die Kohlen beimstellen. Er ersuche aber bei der Strafzumessung in betracht streitung der Zuständigkeit des Gerichtshofes, in der Haupt- wegschleppen miiffen. Der Rohlenhauer hat nur Kohlen zu liefern. zu ziehen, daß derartige Angriffe gegen die befizenden Klassen in verhandlung nicht wiederholt worden seien. Das Verbauen und Schienenlegen besorgen wieder der Neuzeit sich häufen, und daß diese Angriffe von einem Eine Irrenhans- Affäre bildete die Grundlage einer An- andere, welche im Schichtlohn arbeiten. Die alten Leute haben Geistlichen ausgegangen seien, dessen Aufgabe es sei, Frieden zu verdienen tönnen wie die jungen Kohlenhauer. Es fieht ges stiften, anstatt Unfrieden zu fäen. Er beantrage endlich, neben lage, die, wie der Franks. Stg." gemeldet wird, am 21. Januar einen Platz für sich; es ist so eingerichtet, daß fie ebenso viel die Straffammer des Landgerichts Koblenz in 12 stündiger der Hauptstrafe auf Publikationsbefugniß für den Privat- Verhandlung beschäftigte. Angeklagt ist der Kaufmann Wilhelm spensterhaft aus, wenn man zu den alten Leuten auf die Arbeitsstelle kommt und Männer von 60 bis weit über 70 Jahre alt mit telle fommt und Männer von 60 bis weit über 70 Jahre alt mit tläger und auf Unbrauchbarmachung der inkriminirten Broschüre Meyer aus St. Goar , dessen Bater auf Veranlassung der königl. Schneeweißen Bärten arbeiten sieht. Die Bergleute tragen kurze Bertheidiger Rechtsanwalt Friedrich: Er habe mit Regierung zu Koblenz und infolge des Gutachtens des Kreis: Hofen, die noch nicht den halben Oberschenkel bedecken, fle find alle ziemlich groß. Für einen Deutschen macht es Widerstreben die Vertheidigung des Angeklagten übernommen, physikus Dr. Borges in Boppard und des Kreisphysikus Hofen, die noch nicht den halben Oberschenkel bedecken, fie Dr. Schulz in Koblenz im Jahre 1888 in der Provinzialwenn der Beamte zu den da er nicht auf dem politischen Standpunkte desselben stehe. rrenanstalt Andernach untergebracht und nach seiner Ent- einen sonderbaren Eindruck Arbeitern kommt. Allein, nachdem er die Ueberzeugung gewonnen, daß die Seine erste Frage ist gewöhnlich: Wie laffung entmündigt worden war. Wilhelm M. hat eine in der Broschüre enthaltenen Behauptungen geht's? Hast Du Tabak, oder eine Prise, oder wie geht's auf Wahrheit beruhen, habe er sich zur Uebernahme Broschüre herausgegeben unter dem Titel:" 8 Monate wegen Deiner Familie? Kannst Du auf dieser Stelle etwas verder Bertheidigung bereit erklärt. Wenn auch Fischer erklärt: er widerrechtlich entmündigt." Alexander Meyer, der Vater des Fluchen hört man felten. Wenn der eine nicht vorwärts kann, angeblicher Geistesgestörtheit eingesperrt und 6/2 Jahre dienen? Alles geht kameradschaftlich zu. Grobe Worte und habe bem Angeklagten nicht mitgetheilt, daß ihn der Privatkläger Angeklagten, hatte sich in einer Reihe von Beschwerdeschriften so holt er sich einen zweiten Mann. Man kann hier gut sehen, habe brotlos machen wollen, so habe Fischer jedenfalls eine über den Bürgermeister Hartdegen in St. Goar beschwert. daß der Beamte nur festes Gehalt bezieht und nicht noch nebensolche Bermuthung ausgesprochen. Der Angeklagte habe also in diesem Puntte bona fide gehandelt. Im übrigen feien Infolge dieser Schreiben wurden Strafverfahren wegen Bebei Prämien für Lieferung von so und so viel Kohlen und für alle anderen Behauptungen bewiesen worden. Die Aeuße- m.
zu erkennen.
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Ersparen von Holz, denn gerade diese Prämien schädigen manchen rung betreffs der Wohlfahrtseinrichtungen sei feineswegs be-. auf grund der Gutachten der Kreisphysici Borges- Boppard Bergmann. Der Steiger fümmert sich hier nicht darum, ob einer leidigend; der Angeklagte sagt blos: die Wohlfahrtseinrichtungen und Dr. Schulz Koblenz für unzurechnungsfähig erklärt war. faul oder fleißig ist, ob er 10 oder nur 2 Schilling verdient. Abauf dem Werke Stumm können sich mit denen von Krupp nicht Meyer nicht wegen Gemeingefährlichkeit in einer Frrenanstalt gezogen und zugefeßt wird nicht. Je fleißiger einer ist, desto messen. Daß dies der Fall, werde wohl allgemein zugegeben werden. Es sei noch zu berücksichtigen, daß der gegenwärtige Alle 14 Tage ist Lohnzahlung und zwar auf den Freitag werden. Es sei noch zu berücksichtigen, daß der gegenwärtige unterzubringen sei. Die Ueberweisung fand darauf auch auf mehr Achtung genießt er bei seinen Kameraden. Besitzer höchstens 1/3 der Wohlfahrtseinrichtungen geschaffen grund der Gutachten der vorgenannten beiden Aerzte statt. nachmittags 4 ühr, an dem darauf folgenden Sonnabend wird habe. 1/3 rühren von seinem Vater, 1/3 von seinem Groß- Diese Ueberweisung erfolgte auf Anordnung der Regierung nicht gearbeitet. Den nächsten Sonnabend wird bis 1 Uhr Die Direktion der Frrenanstalt mittags gearbeitet. Die Arbeitszeit ist eine fechsstündige ai vater her. Im übrigen seien Kirchen, Fortbildungs. durch den Landrath. Andernach veranlaßte später die Entlaffung Meyers, schulen, Schlaffale u. f. w. teine Wohlfahrts barauf erfolgte die Entmündigung. Wilhelm Meyer, der Tage. Nachts dürfen keine Kohlen gefördert werden, oder sie einrichtungen der Arbeiter. Daß der Privatkläger Sohn, schrieb in der Broschüre u. a., fein Vater sei auf das Häuser, die der Grube angehören, in denen die Berglente freie werden doppelt bezahlt. Auf verschiedenen Gruben sind noch feinen Arbeitern feinerlei Bethätigung an politischen Gutachten eines einzigen Arztes hin in die Frrenanstalt ge- ohnung haben. Jeder verheirathete Bergmann erhält 5 Pence oder wirthschaftlichen Bestrebungen gestatte, habe die Beweis aufnahme vollständig erwiesen. worfen" worden. Weiter schrieb Wilhem M.: Als die Behörden für Miethe und freien Brand, wenn er bis zu 2 Meilen von Er( Werth.) berufe fich eventuell auf das Beugniß des ehemaligen lebendig begraben und zwar auf Veranlassung des Bürgermeisters Wochen und im Winter alle vierzehn Tage 12 Tonne Kohlen sich nicht mehr zu helfen wußten, hätte man seinen Bater ber Grube wohnt, und zwar werden ihm im Sommer alle drei Redakteurs des freisinnigen Neunkirchener TageHarldegen. Wilhelm Meyer ist auch noch des Widerstandes blatt", Johann Weber, jetzt zu Frankfurt a. M. wohnhaft. Dieser werde befunden, daß der Privatträger nicht nur gegen den Vollziehungsbeamten Räffer aus St. Goar , der eine frei ins Haus gebracht. feinen Arbeitern das Lesen der erwähnten Zei- Pfändung vornahm, angeklagt. Wegen dieses Deliktes beantragte der Staatsanwalt drei Wochen Gefängniß, wegen Beleidigung tung bei Strafe der Entlassung verboten, sondern des Bürgermeisters Hartdegen durch die Broschüre 6 Monate ihnen auch untersagt habe, wirthschaften, in Gefängniß. Der Urtheilsspruch wird erst in acht Zagen verdenen das Neunkirchener Tagebl" auslag, zu besuchen. fündigt. Ein Lehrer sei, weil er dieses Verbot nicht beachtet, auf Antrag des Privatklägers ftraf
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verfest worden. Eine Wittwe, in deren Wirthschaft das Soziale Meberlicht.
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Gewerkschaftliches.
Sämmtliche Mittheilungen von Organisationen, vor allem folche über Ausstände oder Aussperrungen, müssen stets den Stempel der betreffenden Organisation tragen.
In der Schmiedewerkstatt des Fuhrherrn Schöneberg in Rixdorf, Schinkestraße 10/11, haben sämmtlich e Schmiede die Arbeit niedergelegt wegen Lohn. differenzen und weil alle Sonntage 4-5 Stunden gearbeitet wird. Die Agitationskommission der Schmiede Berlins . J. A.: Franz Helm, Admiralstr. 34.
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Neunkirchener Tageblatt" gefunden wurde, wurde ebenfalls fofort auf die schwarze Liste gefeßt, d. h. der Krankenkassenwesen. Der Kranken- und Sterbekaffe EinPrivattläger verbot seinen Arbeitern, fech s tracht zu Höhr ( E. H.), der Kranken- Unterstützungskaffe der Monate lang die Wirthschaft der erwähnten Schlosser zu Frankfurt a. M.( E. H.), der Barbier- und FriseurWittwe zu besuchen. Letztere wurde bei dem Privat- gehilfen- Strankenkasse( E. H.) in Altona , der Kranken- und Be= Iläger um Rücknahme diefer Maßregel vorstellig mit der gräbnißtasse der chirurgischen Instrumentenmacher, Bandagisten Ueber die Ausbentung der Frauenarbeit in der KonBetheuerung: sie habe das Blatt nicht abonnirt, sondern und Berufsgenoffen( E. H.) in Berlin , der Brühler Kranken- fektions- Industrie tommt jetzt eine Unzahl traffer Fälle zur es sei ihr ohne ihr Wissen und Willen in ihre Wirthschaft und Sterbefasse( G.$.) in Solingen , der Kranken- und Kenntniß der Deffentlichkeit. So theilten Blousennäherinnen gebracht worden. Der Privattläger erwiderte: Er habe Begräbnißkasse des Kaufmännischen Vereins zu Kaffel( E. H.), in Friedrichsberg bei Berlin folgendes mit: In einem teine Beit, jeden einzelnen Fall zu unter der Viktoria"( E.$.) in Danzig und der Krankenkasse Mertne" Blusengeschäft, das angeblich noch nicht zu den schlech suchen, jedenfalls bleibe es bei der getroffenen( G. H.) in Hannover ist auf grund des§ 75 a des Kranken- testen gehört, bekommt die Meisterin für ein Dußend Berfügung. Es sei mithin bewiesen, daß der Privatversicherungs- Gesetzes die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie Blousen 2 Mart, davon zahlt sie den Arbeiterinnen 1,50 Mart tläger bemüht sei, seine politischen Gegner vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes den Anforderungen und zwar der Näherin 1,20 Mart und der Knopflocharbeiterin wirthschaftlich au ruiniven. Der Wertheidiger des§ 75 jenes Gesetzes genügen. 30 Pf. Lettere hat dafür mit der Hand 60 Knopflöcher zu beleuchtet noch in längerer Ausführung die weiteren Punkte, nähen und ebenso viel Knöpfe anzusetzen, eine Arbeit, die bezüglich deren er den Wahrheitsbeweis für geführt erachtet. ürttemberg im ersten Jahre ihres Bestehens giebt nach- lagen für Garn, Hafen und Defen, die sie zugeben muß eine Ueber die Thätigkeit der städtischen Arbeitsämter in wenigftens 21/2 Stunden beansprucht. Weiter hat sie noch AusDer Vorwurf der Unchriftlichkeit rechtfertige sich jedenfalls durch stehende Tabelle Aufschluß. Die Zahl der den Arbeitsuchenden Ausgabe von mindestens 5 Pf. pro Dutzend. Dazu kommen noch den Standpunkt, den der Privatkläger der Duellfrage gegenüber eingenommen habe. Der Vorwurf der Imparität sei burch den durch die Vermittlung der Arbeitsämter zugewiesenen Stellen die Ausgaben für Licht, Feuerung u. j. w., so daß die beträgt für Knopflocharbeiterin pro Stunde taum Umstand, daß der Privatkläger das evangelische Rechtsschutz10 Pfennige Der herausschlägt. Näherin geht es Bureau verwarf und das katholische gestattete, gerechtfertigt. nicht beffer. Das Fertigstellen von einem Duhend jener Blousen erfordert mindestens 10 Stunden. Die Auslagen an Garn u. s. w. betragen mindestens 10 Pf. Dann kommen hinzu die Kosten für Abnutzung der Nähmaschine, für Licht, Fenerung u. f. w. Infolge der Beschaffenheit des Stoffes, der sich nicht selten sehr schlecht verarbeitet, brechen beim Nähen Maschinennadeln, so daß die Ausgaben der Näherin sich noch erhöhen, furg, fie verdient pro Stunde bei angestrengter Arbeit teine 10 Pf. Die 29- Meisterinn ist auch ebenfalls durchaus nicht auf Rosen gebettet. In diesem Falle hat fie pro Dußend 50 3f. Gewinn. Davon muß sie aber Gummiband zugeben, eine Ausgabe von 15 Pf. pro Duhend ausmacht. Dann hat sie die fertig genähten Sachen zu bügeln und abzuliefern. Das Abliefern ist eine wahre Qual. In einer Woche sind drei Biefertage angefeht, wo von 9-3 Uhr abgefertigt wird. Wer um 9 Uhr erscheint und um 1 Uhr abgefertigt worden, ist froh. Jede einzelne Blouse wird über einer Büfte anprobirt und bemäkelt. Ein Theil davon geht wieder zurück. In dem fraglichen Gefchäft arbeitet sogar die Frau eines penfionirten Majors. Ueber die Konkurrenz der Personen dieses Schlages wird lebhaft geklagt. Hier sind Bustände aus einem Geschäft geschildert, das nach dem Urtheil der Betheiligten noch zu den" Humanen" zu rechnen ist.
Eine beleidigende Absicht habe dem Angeklagten jedenfalls fern gelegen. Der Angeklagte habe die Broschüre geschrieben, nicht um die Person des Privatklägers anzugreifen, sondern, um die von letzterem gegen seine Partei geschleuderten Angriffe, in denen dieser der chriftlich- sozialen Partei Königs- und WaterLandstreue abgesprochen habe, zurückzuweisen. Aus diesem Grunde beantrage er prinzipaliter die Freisprechung eventuell eine weitere Beweisaufnahme zu befchließen.-
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Monat
Stuttgart
min
Cannstatt
146 122
88Ravensburg
2823213 Eßlingen
NEUONANA Heilbronn
März April
35
Mai
Juni Juli
547 238 120 65 41 838 353 902 452 1118 229 August 841 264 346 104 September 989 Oftober 1158 263 149 November 648 81 82 Dezember 494 87 ca. 80
50
122 89 57
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7511 2457 1018 545 881 296 165
was
In der Replit bemerkt Rechtsanwalt Dr. Reil: Der Standpunkt des Privatklägers in der Duellfrage widerspreche teineswegs dem Chriftenthum. Es gebe viele religiöse Christen, die den Standpunkt des Angeklagten betreffs der Duellfrage theilen. Den neu angebotenen Wahrheitsbeweis ersuche er abzulehnen, im Reichstage seien diese Behauptungen längst als uns wahr erwiesen worden. Der Angeklagte Pastor Kötzschke schließt sich im wesentlichen seinem Vertheidiger an und bemerkt: Speisung und Bekleidung armer Schulkinder in der Durch seine Broschüre feien die Verhältnisse auf dem Stumm'schen Schweiz . Nach dem soeben erschienenen Jahrbuch für das Werke bedeutend besser geworden. Nach etwa einstündiger schweizerische Unterrichtswesen werden in zirka 1100 von 3900 Berathung des Gerichtshofes verkündet der Vorsitzende, Schulgemeinden ungefähr 35 000 Schulkinder mit Nahrung oder Amtsrichter Langsdorff, folgendes Urtheil. Der Gerichts- Seleidung oder mit beidem unterstüßt. Obenan steht der Kanton hof hat den Angeklagten der Beleidigung für schuldig er Bern , in welchem 1893/94 in 478 Schulgemeinden 18 195 ach tet und denselben zu einer Geldstrafe von 100 M., event. zu( 1888/84 7941) Rinder mit einem Kostenaufwand von 72 029 Fr. 10 Tagen Gefängniß und zur Tragung der Kosten des Verfahrens( 48 951 Fr.) unterstützt wurden. In dem genannten Jahrbuche Arbeitszeitverkürzung. In der Dampfsiegelei von Geverurtheilt. Außerdem hat der Gerichtshof auf Publikations - wird die Zahl der dürftigen Schüler auf rund 50 000 gefchäßt brüder Sixt in Waiblingen ( Württemberg ) wurde die befugniß für den Privatkläger im Deutschen Reichsanzeiger" und und dafür eine jährliche Unterstüßungssumme von 1 Million 9/ 2stündige Arbeitszeit bei gleichem Lohn wie bisher, freis auf Unbrauchbarmachung der noch vorhandenen Exemplare der Frauts berechnet. Die Erfahrungen, die bisher mit diesen Unter- willig feitens der Firma eingeführt. infriminirten Broschüre, sowie der zu ihrer Herstellung gedienten tügungen gemacht wurden, sind nach den Erhebungen des eidFormen und Platten erkannt. Der Gerichtshof hat bei genössischen statistischen Bureaus die besten. Der Zweck, den Ueber die Delegirtenversammlung der Arbeiter. der Urtheilsfindung weniger in betracht gezogen, man erreichen will: nämlich einen regelmäßigen Schulbesuch unionen von Bern , Biel , Basel , St. Gallen , bie Absicht der Beleidigung vorgelegen habe. Die fähig zu machen, dem Unterricht zu folgen und die Belehrung handelte, können wir unsere neulichen Mittheilungen heute durch ob ber Wahrheitsbeweis geführt worden sei, als daß herbeizuführen, die Kinder, indem man sie vor Hunger schützt, uzern, Winterthur und ürich, die am Sonntag wegen der schweizerischen Brauerbewegung verBehauptung, der Privattläger habe einen Arbeiter seiner po- aufzunehmen, und endlich ihren Gesundheitszustand zu heben, ist handelte, können wir unsere neulichen Mittheilungen heute durch litischen Thätigkeit wegen brotlos machen wollen, ist nicht er- erreicht worden. Im Jahrbuch wird in Rücksicht hierauf der folgenden Bericht ergänzen: Beschlossen wurde, mit dem Vorwiesen. Wenn diese Behauptung wahr wäre, dann hätte eine Wunsch ausgesprochen, daß das„ Pestalozzijabr" 1896 für die stand des schweizerischen Brauerei befizer- Verbandes zu unterBeleidigung nicht vorgelegen, denn es ist nach Ansicht des bedürftigen Schulkinder(= 10 pCt. der gesammten Schuljugend) trag. Zur Grundlage der Verhandlungen soll die vom Züricher handeln und zwar erhielt hierzu das Bundeskomitee den Auf. Gerichtshofes nicht verwerflich, wenn jemand für alle Beiten ein Jahr des Segens sein möge. Brauerfachverein vorgeschlagene revidirte Arbeitsordnung einen Menschen, dessen Wirksamkeit ihm un Neber Arbeits- und Lohnverhältnisse der Kohlen- genommen werden, Die ben heilvoll erscheint, aus seiner Stellung beBehnstundentag für feitigen will. Der Privattläger hat dies aber nicht gethan. Bergarbeiter in England. Wir haben vor einiger Zeit an Brauereien, Lohnerhöhung, Arbeitsnachweis, ferner für VerDer Gerichtshof hat auch betr. aller anderen inkriminirten Behaup- dieser Stelle Mittheilungen eines deutschen wegen Maßregelung legungen der Arbeitsordnung Bußen von 50 bis 500 Fr. enthält; tungen den Beweis der Wahrheit nicht für geführt nach England ausgewanderten Bergmannes über die Verhältnisse diese Arbeitsordnung soll ausnahmslos für das ganze Personal aller Brauereien gelten. Falls die Unterhandlungen zu keiner erachtet. Der Gerichtshof ist der Meinung: die inkriminirten in feiner neuen Heimath nach der„ S.-C." wiedergegeben. Behauptungen sind geeignet, den Privattläger liegen nunmehr von ihm eingehendere Angaben vor, aus denen Verständigung führen, soll in planmäßiger Weise mit der Verhängung des Boytotts vorgegangen werden. In der Delegirten zu verhöhnen und ihn der öffentlichen Miß wir folgendes wiedergeben: achtung preiszugeben. Die Widertiage hat Der Durchschnittslohn für Kohlen- oder Gesteinshaner ist Versammlung wurde mitgetheilt, daß der Präsident des Brauereiber Gerichtshof zurückgewiesen, da er in dem 5/2 Echilling bei 6stündiger Arbeitszeit, selbstredend Afford befizer- Verbandes, Hürlimann in Zürich , mit dem ArbeitsBriefe des Privattlägers an ben Berleger der Broschfire eine Be- arbeit. Gine Maßregelung einzelner unliebjamer Personen nachweis des Fachvereins fehr zufrieden sei. Von dem Direktor Schreiben leidigung des Angeklagten nicht finden kann. Es ist deshalb, durch das Geben von schlechterer Arbeit kann hier gar nicht einer großen Genfer Brauerei lag ein vorkommen, weil alle 3 Monate die Plätze durch das Loos ge- worin erflärt wird daß man mit den Arbeitern im wie verkündet, erkannt worden. wechselt werden, und zwar geschieht das folgendermaßen: Gine besten Einverständnisse bleiben und keinen Konflikt haben Woche vor dem ersten Tage eines jeden Vierteljahres und wolle. Die betreffende Brauerei war einmal zwei Tage lang zwar auf den Freitag Nachmittag fommen 3 Mann von der boykottirt und da bat der Direktor einen heiligen Respekt vor Union ( Gewerkverein der Bergleute) und 3 Beamte der Grube Das Neichsgericht verwarf am 28. Januar die Revision, in einem von der Union gemietheten Lokale zusammen. 2. Schulwelche der Nürnberger Schuhmacher Andreas Fischer gegen seine finder ziehen die Nummern und Namen, was von diesen sechs aus Anlaß eines Streits am 15. November v. J. erfolgte VerMännern beaufsichtigt und angeschrieben wird. Am darauf urtheilung wegen Nöthigung und Körperverlegung eingelegt hatte. folgenden Sonnabend bringt jeder seine Arbeitssachen auf die Der ambulante Gerichtsstand. Der Redakteur der in neue Stelle und geht dann wieder nach Hause. Der Afford Bremen erscheinenden Deutschen Böttcherzeitung", Karl Friedrich lohn ist ein fester und richtet sich genau nach dem Steigen Holtmann, war vom Landgericht Koblenz wegen Beleidigung am und Fallen der Kohlenpreise. Dem englischen Bergmann ist 17. Ottober v. J. zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt worden, jede Bequemlichkeit gestattet. Jeder Kohlenhauer hat eine
Gerichts- Beitung.
Es
alle
vor,
dem Boykott bekommen. Der Brauereibefizer- Berband hat be= fchloffen, die Wirthe einer boykottirten Brauerei einer anderen Verbandsbrauerei zuzuweisen, die von jedem Hektoliter Bier, der an die betreffenden Wirthe verkauft wird, 4 Frks. dem boykot. tirten Brauereibefiger als Entschädigung abzuliefern hat. Sur Beruhigung haben die Herren auch den Wirthen die Versicherung gegeben, sie im Falle eines Boykotts schadlos zu halten. We merkenswerth ist, daß mehrere große Brauereien dem Ring nicht angehören.