Die Nadel in der Verbandwatte.
Unfall der Hausangestellten eines Arztes.
Die Hausangestellte eines Arztes, Dr. R., hat sich beim Auf- 1 räumen des Sprechzimmers mit einer Nadel, die, nicht sichtbar, in einem gebrauchten Bausch von Verbandswatte stedte, in den 3eige singer der rechten Hand gestochen. Die unmittelbare Folge war eine Erkrankung des Fingers, wodurch die Angestellte arbeitsunfähig und sechs Wochen im Krankenhause behandelt wurde. Die Arbeits unfähigkeit hielt noch nach der Entlassung aus dem Krankenhause weitere sechs Wochen an. Erst vier Monate nach dem Unfall wurde die Angestellte beschränkt erwerbsfähig, denn der Finger, an dem durch die Krankheit eine Sehne zerstört wurde, ist steif geblieben und wird nach ärztlichem Gutachten amputiert werden müssen, damit die Hand leidlich gebrauchsfähig wird.
Der Arzt hat der Hausangestellten gleich nach ihrer Rüd fehr aus dem Krankenhause gekündigt und ihr den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungszeit gezahlt. Damit glaubt er schon mehr als seine Pflicht getan zu haben, denn so sagt er die Angestellte hat doch die ganze Zeit nicht arbeiten fönnen.
Die Angestellte aber verlangt mit gutem Grund erheblich mehr. Sie hat beim Arbeitsgericht Klage erhoben, die schon mehrere Termine erforderlich machten. Die Klägerin fordert Schmerzensgeld und vollen Ersatz des Schadens, der ihr durch den Unfall entstanden ist, der ihrer Meinung nach durch grobe Fahrlässigkeit des Beklagten herbeigeführt ist, denn durch seine Schuld sei doch die gefahrbringende Nadel in die mit Krankheitsstoffen durchsetzte Watte, die sie die Klägerin wegzuräumen hatte, hineingekommen. Dr. K. bestreitet das. Er gibt zu, daß er zur fraglichen Zeit bei der Operation eines an einer ansteckenden Krankheit leidenden Patienten eine Nadel benutzt, sie aber gleich nach den Gebrauch sterilisiert und auf den Instrumententisch gelegt habe, den die Klägerin, seiner ein für allemal gegebenen Anordnung gemäß, nicht berühren sollte.
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Das Gutachten des Arztes, der die Klägerin behandelt hat, häft es für möglich, daß sie sich, wie sie angibt, mit einer infizierten Nadel verletzt und dadurch ihre Krankheit zugezogen hat. Aber das genügt dem Richter nicht. Der Jurist fordert den einwandfreien Beweis dafür, daß die gefahrbringende Nadel in der Watte gesteckt hat, mit der die Klägerin zu hantieren hatte. Dieser Beweis wird aber wohl faum zu führen möglich sein. Der Richter schlug deshalb als Verhandlungsbasis für einen Vergleich 500 m. vor. Das ist der Klägerin zu wenig und der Beklagte, der aus der eigenen Tasche überhaupt nichts zahlen will, will bei einer privaten Gesell schaft, bei der seine Angestellten gegen Unfall versichert sind, anfragen, ob die Gesellschaft bereit ist, die vorgeschlagene Summe zu zahlen. Hierüber soll in einem späteren Termin weiter verhandelt
werden.
Wir sind der Meinung, daß eine schuldhafte Fahrlässigkeit des Beklagten nach Lage des Falles juristisch einwandfrei festgestellt werden fann, nämlich fo: Unzweifelhaft hat sich die Klägerin ihren Unfall beim Aufräumen des Sprechzimmers, namentlich der infizierten Verbandswatte, zugezogen. Eine so gefährliche, Sachkunde erfordernde Arbeit darf, wenn sie der Arzt nicht selbst verrichten will, nur von einer Person ausgeführt werden, die im ärztlichen Hilfsdienst ausgebildet ist. Das fann bei dem Beklagten ohne Koftenaufwand geschehen, dq seine Frau eine solche Ausbildung er fahren hat und ihm bei Operationen Hilfsdienste leistet. Ein Arzt, der gefahrbringende Aufräumungsarbeiten in seinem Sprechzimmer von einer untundigen Hausangestellten ausführen läßt, handelt ebenso fahrlässig wie der Fabrikant, der junge Mädchen mit feuergefährlichem Material hantieren läßt. Er ist also für den Schaden, der durch solche Fahrlässigkeit entsteht, unbedingt haftbar.
Weber 1500 Heftar Wald und Heide vernichtet.
Bederteja( Reg.- Bez. Stade, 23. Mai.
Ein gewaltiger Wald. und Heidebrand wütete seit Mittwoch um 16 Uhr in der Heide zwischen den Gemeinden rempel und Midlum . Etwa 1500 Hettar Heide und etwa 60 settar Waldbestand, vorwiegend Tannenschonung. wurden vom Feuer vernichtet.
Der Brand tam im Krempeler Moor zum Ausbruch und griff in der hohen trockenen Heide rasch um sich. Etwa 600 Einwohner aus den Nachbardörfern vermochten das Feuer nicht zu löschen, so daß von Lehe Schu po angefordert werden mußte. Inzwischen trieb der heftige Wind das Feuer in umfangreiche Waldbestände des fistalifchen Forstes, woraufhin Kughavener Reichswehr und die Technische Rothilfe angefordert wurden. Durch Gegenbrennen befam man schließlich den Brand in die Gewalt und konnte damit gleichzeitig ein im Moor liegendes bedrohtes Anwesen retten. Gehr viel Wild, vorwiegend Hasen und Rehe, sind in dem Riesenbrand umgekommen.
In den frühen Morgenstunden des Donnerstag war der Brand noch nicht gelöscht, doch besteht teine Gefahr mehr. Die Hilfsmannschaften konnten unter Zurücklaffung einer starken Brandwache wieder a brücken. Als Entstehungsursache ist wahrschein lich Fahrlässigkeit anzusehen. Die polizeilichen Er. mittlungen sind im Gange.
Der Regierungsbezirt Stabe liegt in der preußischen Provinz Hannover und grenzt an das Gebiet der Freien und Hansestadt Bremen .
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In einer riefig besuchten Bersammlung, die faft bis Mitternacht Kölner Gemeindearbeiter und dauerta, nahmen die Straßenbahner am Mittwoch die Vorschläge der Ortsvers Danach scheint die Lohnbewegung der Kölner Gewaltung an. meindearbeiter beendet zu sein. Auch die christlichen Gewerkschaften nahmen am Mittwoch zu den Vorschlägen Stellung und erklärten sich mit ihnen einverstanden.
FUNK UND
AM ABEND
Donnerstag, 23. Mai.
16.00 R. Scharnke: Musikgeschichtliche Kuriosa.
16.30 G. Menzel. Vortrag und Leseproben: Ludwig Kunz.
17.00 Volks- und Kinderlieder.( Käte Fritsch, Sopran. Am Klavier: Karl Rockstroh.)
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2. Jensen:
17.30 Klaviervorträge. 1. Scarlatti v. Bülow: G- Dur- Suite. Erotikon, op. 44.( Prof. Josef Weiß, Flügel.) Anschließend: Mitteilungen des Arbeitsamtes Berlin- Mitte. 18.10 Ministerialrat Dr. Wagner: Der Rechnungshof des Deutschen Reiches. 18.35 Mahrholz: Die Entwicklung der europäischen Literatur in Deutschland . 19.00 Paul Westheim : Kunst, Geschmack und Mode.
19.30 Bürgermeister Augustin, Charlottenburg : Aufbau und Aufgaben der Ber liner Bezirksverwaltungen.
20.00
Sende- Spiele: ,, Hoheit tanzt Walzer", Operette. Während der Pausen: Bildfunk.
Nach den Abendmeldungen: Bildfunk.
Anschließend bis 0.30 Tanz- Musik( Kapelle Otto Kermbach ). Während der Pause: Bildfunk.
Königswusterhausen.
16.00 Johanna Koppel und Erna Blankenburg: Spiel und Beschäftigungen des Kleinkindes.
16.30 Benedikt Lochmüller und Dr. Karl Würzburger: Aus dem Hölderlin - Epos. 18.00 Reichsgerichtsrat Dr. Mende: Die wohlerworbenen Réchte der Beamten. 18.30 Spanisch für Fortgeschrittene.
18.55 Gartenbanlebrer Maus: Wie werden Gemüsetreibanlagen am zweckmäßigsten ausgenutzt?
19.20 Postrat Dr. Wagner: Der Kaufmann und der Postscheckverkehr.
Berantwortlich für die Redaktion: Franz Klühs , Berlin : Anzeigen: Th. Gløde, Berlin . Verlag: Vorwärts Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buch bruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger& Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Sierzu 1 Beilage.
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