werthlos.
Das Gericht verneinte die Beleidigung in dem Falle wegen des Sihen bleibens und verurtheilte den Angeklagten im übrigen zu einem Monat Gefängniß.
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Die Hauptverhandlung gegen die Mörder des Bahns wärters Schulz in Zeltow, Kurz und Wohlau, findet heute vor dem Schwurgericht am Landgericht II statt.
dem richtigen Wege set. Er hatte später seinen Saal zu geringen Standes gegenüber, welche hart ums Dasein tämpfen[ vorbestraft. Der Vorsitzende weist die Angeschuldigten auf diesen Versammlungen verweigert. müßten; er beantrage gegen ihn eine Gefängnißstrafe von drei Umstand hin und ermahnt sie, sich durch Ablegung eines Der Schuhmann Dittborn hatte bei dem Schuhmacher Monaten. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dialoscinsti, er offenen Geständnisses der Milde des Gerichtshofes zu em Stephan recherchirt, ob der Angeklagte Arbeit hätte. Aus der klärte, daß er in betreff der Trinkgeldfrage awar pfehlen. Diese Mahnung wird von dem Angeklagten Aussage der Frau Stephan ging hervor, daß ihr inzwischen auf dem Standpunkte bes Staatsanwalts stehe und Mertens, der bei dem ersten Falle, in welchem es sich um Dieb. verstorbener Mann dies bestätigt hatte, daß aber Dittborn gleich das Recht, ein solches zu fordern, nicht anerkennen ftahl von Wolle handelt, betheiligt ist, nicht beherzigt, er widererwidert hatte: Das wissen wir besser, der artönne, im vorliegenden Falle müsse er aber auf Freisprechung ruft sein früher abgelegtes Geständniß. Als Hauptbelastungsbeitet nicht, der wird als Agitator bezahlt." plaidiren, weil der Angeklagte doch, wenn auch rechts irrthümlich, zeuge tritt der Kriminalschuhmann Dittmann auf, welcher die Er Dittborn gab dies zu, wollte aber, was sein Reviervorstand sich in dem Glauben befunden habe, ihm stehe das Recht zu, mittelungen in dieser Sache angestellt hat. Der Angeklagte bestätigte, auch die Auskunft des Stephan berichtet haben. Jeden- Trinkgeld zu verlangen. Kraffert behauptet, daß ihm die Bootsleute Waaren angeboten falls lautete der Bericht, den der Polizeilieutenant Friesen Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Staats- hätten, was von den letzteren entschieden bestritten wird. dem Staatsanwalt erstattet hatte, Wenzel arbeitete anwalts an und verurtheilte den Angeklagten wegen Erpressung Da die Beweisaufnahme etwas Bemerkenswerthes nicht überhaupt nicht. Das Gegentheil bewies Wenzel durch zu sechs Wochen Gefängniß. bietet, so werden wir uns darauf beschränken, das Urtheil miteine Bescheinigung seines Arbeitgebers. Auf die Frage des Ver- Der große Schifferprozek gelangte heute vor der zweiten zutheilen. theidigers, woher er wisse, daß Wenzel nicht arbeite, erwiderte Straftammer des Landgerichts I unter dem Vorsitz des Land- Der Gerichtshof fällte folgendes Urtheil: Cohn 8 Monate Der Schuhmann, er hätte ihn etwa 14 Tage vorher mit gerichts- Raths Stubenrauch zur Verhandlung. Aus der Haft Gefängniß( einfache Hehlerei), Schmidt 1 Jahr ZuchtBüchern gehen sehen, außerdem hatte Wenzel Bücher in wurden folgende Personen vorgeführt: 1. Handelsmann Moris haus, Kraffert 1 Jahr Buchthaus( gewerbsmäßige seiner Wohnung!! Der Staatsanwalt beantragte 2 Monate Gefängniß, indem Kraffert, 4. Cohn, 2. Fuhrherr Friedrich Schmidt, 3. Arbeiter Wilhelm Hehlerei), Merten 3 4 Monate Gefängniß, Greulich 4 Monate, Steuermann Gustav Mertens aus Bord 4 Monate, Roost 3 Monate, Breitenstein 2 Monate, er alles für Beleidigungen erachtete, namentlich auch die Havelberg , 5. Bootsmann Karl Greulich aus Havel - Reed 2 Monate, Schüße 3 Monate, Redmann 1 Woche Aeußerungen wegen des Sigenbleibens auf die Beamten bezog. berg, 6. Bootsmann Wilhelm Borck aus Havelberg , unb Schreiber 4 Monate Gefängniß. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Heine plädirte für Frei- 7. Steuermann Christian Roost, 8. Bootsmann Wilhelm Die gegen die Schiffer erkannten Strafen wurden fast durchsprechung. Die Aeußerungen hätten sich zum theil garnicht auf Breitenstein: 9. Bootsmann Friedrich Reed, 10. Boots- weg durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erachtet. Die Beamten bezogen, zum theil wären sie nicht beleidigend oder in mann Erich Sch ühe, 11. Bootsmann Otto Red mann und Aus Spandau berichten hiesige Blätter: Gegen den Führer Wahrung berechtigter Interessen gethan. Was der Angeklagte 12. Schiffseigner Joseph Schreiber. Diefelben find theils des der Sozialdemokraten im Wahlfreise Potsdam - Spandau - Osthaveldem Hauptmann Ancion nachgesagt habe, sei im wesentlichen gemeinschaftlichen Diebstahls bezw. der Unterschlagung, die An- land, Töpfermeister Schröer hier, ist von der Staatsanwaltschaft erwiesen. Natürlich werde ein solcher Drud immer in geklagten Cohn, Schmidt und Kraffert der gewerbsmäßigen Anklage erhoben worden wegen öffentlicher Beleidigung des verschleierten Formen ausgeübt, hier sei der Zweck Behlerei beschuldigt. Die Angeklagten Cohn und Schmidt hatten Oberbürgermeisters Rölge und des bisherigen Stadtverordneten aber durchfichtig genug gewefen, und Ulig hätte ihn auch ver ihre Wertheidigung den Rechtsanwälten Ballien, bezw. Vorstehers Neupert. Schröer, der Stadtver ordneter ist, hat in standen. Auch mit seiner Kritik des Verhaltens der Polizei Dr. Schwindt, übertragen, einige der übrigen Angeklagten wurden einer Voltsversammlung eine Vorlage des Magistrats, bei der es bei der Recherche wäre der Angeklagte ziemlich im Rechte ge- durch die Rechtsanwälte Stadthagen und Dr. Jvers vertreten. sich um Anschaffung von Amtsketten für den Oberbürgermeister wesen, wenn auch vielleicht die Schuld an der falschen Auskunft Die Anklagebehörde vertrat Assessor Woermann. Die Haupt- und den Stadtverordneten Vorsteher handelte, besprochen und nicht allein bei dem Schuhmann liege. Wenn der recherchirende schuld wird den Angeklagten Cohn, Schmidt und Kraffert zu- darüber Bemerkungen gemacht, die schwere Beleidigungen der Beamte von vornherein alles besser wisse, dann solle man solche geschrieben, welche sich verbunden haben sollen, Waaren, welche von beiden Herren enthalten sollen. Mitangeklagt ist der Arbeiter Recherchen lieber ganz unterlassen, denn dann wären sie völlig den Schiffern veruntreut waren, für ein Billiges zu erstehen, um Guler vom Feuerwerkslaboratorium, der sich in ähnlicher Weise sie mit großem Nußen weiter zu veräußern, oder für sich zu ver- über die Amtskette äußerte. Gegen Schröer ist außerdem die wenden. Kraffert trat dabei als Versucher auf. Er machte sich an den gerichtliche Untersuchung eingeleitet wegen Gotteslästerung, die Anlegeplägen zu thun und suchte die Wirthschaften auf, in denen er in einem Vortrag über„ Volkserziehung" ausgestoßen die Schiffer zu verkehren pflegten. Hatte er sich mit ihnen be- haben soll. Mit der prinzipiell wichtigen Frage, ob es ein Recht fannt gemacht, so machte er Anspielungen, daß die Schiffer sich auf Trinkgeld giebt, hatte sich gestern die erste Straftammer leicht einen Nebenverdienst verschaffen könnten und wenn er des Landgerichts I zu beschäftigen in einer Straffache wegen merkte, daß seine Bemerkungen auf einen fruchtbaren Erpressung und Sachbeschädigung, welcher Vergehen sich der Boden fielen, trat er offen mit dem Anfinnen hervor, daß Fuhrherr Hermann Fräd rich schuldig gemacht haben sollte. Der sie von der ihnen anvertrauten Ladung einen Theil für eigene Prokurist Thiessen der falliten Sonderburger Bank wurde von Aus Flensburg wird vom Freitag berichtet: Der frühere Angeklagte hatte im September v. J. mit seinem Einspänner- Rechnung verkaufen sollten. Er werde ihnen dabei behilflich sein. Der ersten Straffammer von der Anklage des Betruges freis Fuhrwert viele fleine Umzugsfuhren zu machen. Er hatte Leider ist es dem Angeklagten Kraffert gelungen, recht viele gesprochen. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Gefängniß beans auch mit der Maurers - Ehefrau Frenzel vereinbart, ihren Schiffer zu verleiten. Beigten fie fich geneigt, so machte Kraffert gesprochen. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Gefängniß bean= größeren Hausrath für einen Preis von 5 M. von der Fürbringer seinen Genossen Cohn und Schmidt Mittheilung, worauf der straße bis nach der benachbarten Zoffenerstraße zu schaffen. Anstatt, lettere au verabredeter Zeit mit seinem Fuhrwerke an der wie verabredet, um 6 Uhr abends zu kommen, fam der Angeklagte kurz Anlegestelle erschien, um die veruntreuten Waaren ab= Versammlungen. vor 10 Uhr. Er war selbst sehr ärgerlich darüber, daß er bei den vorher zuholen. Bestanden dieselben in Leder oder Wolle, ausgeführten Umzügen fo lange aufgehalten worden war. Die Sachen so brachte Schmidt sie zum Mitangeklagten Cohn, der Entgegen der Angabe in der Schriftgießer- Versammwurden in Eile verladen, von einer Schonung derfelben war in der Linienstraße 52 ein Produktengeschäft betrieb lung, über die wir in der gestrigen Nummer berichteten, wird feine Rede. Als das letzte Stück auf dem Wagen war, verlangte und dergleichen Waare leicht absetzen fonnte. Aber auch Schmidt uns mitgetheilt, daß in der Schriftgießerei von Gursch nicht der Angeklagte, daß Frenzel vor der Abfahrt 3 Mt. Trinkgeld betrieb einen schwungvollen Handel mit allen möglichen anderen 8 Gehilfen und 6 Lehrlinge, sondern 17 Gehilfen und 8 Lehrlinge zahlen sollte, für jeden seiner Helfer eine Mart. Als Frenzel Waaren, welche von den Schiffern gestohlen waren; in der Anfich weigerte, fommandirte der Angeklagte ,, Abladen!" worauf seine flageschrift werden Kaffee, Schellack, ein Faß Firniß , ein Faß Gehilfen das Mobiliar vom Wagen herabnahmen und es Rothwein, furz, alle möglichen Waaren aufgeführt, die von auf die Straße setzten. Wenn die Eheleute Frenzel nicht während Schmidt veräußert sein sollen. Hatten die ungetreuen Schiffer der Nacht mit ihrem Hausrath auf der Straße liegen wollten, Roggen, Weizen oder Mais geladen, so verwendete Schmidt diese mußten sie sich der Forderung des Angeklagten fügen, sie Futterstoffe in seiner Wirthschaft. Ein großer Theil der Schiffer erreichten nur eine Herabsehung des Trinkgeldes auf 2,25 M. ist nicht ermittelt worden. Der Angeklagte Schiffseigner Schreiber Der Angeklagte ließ seine schlechte Laune auch beim Abladen hat geständlich im Juli vorigen Jahres von einer für die Holzan den Sachen aus, die Berliner Redensart 3weimal umziehen handlung H. Nadge bestimmten Ladung Nußbaumholz etwa ist eben so schlimm, als einmal abbrennen," wäre in 300 Ranten und im August v. J. von einer für die Holzhandlung diesem Falle zutreffend gewesen. Die Eheleute brachten das Ver- Louis Bry bestimmten Ladung von Mahagoni Blöcken halten des Angeklagten zur Anzeige. Frädrich erklärte im und Nußbaumkanten einige der letzteren und einen MahagoniTermin, daß seine Trinkgeld- Forderung berechtigt gewesen sei, block an Schmidt für 80 bezw. 20 m. verkauft. In allen diesen eine Ziehfuhre ohne Trinkgeld für die Lente gäbe es überhaupt Fällen diente Kraffert als Vermittler. Das Treiben der Angeklagten, nicht. Wenn einzelne Sachen beim Transport Schaden welches seit Jahren fortgesetzt worden ist, gelangte durch einen eigengenommen hätten, so sei dies nicht sein Verschulden; artigen Zufall zur Entdeckung. Im September v. J. hatten die An- Aus Kiel erhalten wir folgendes Privattelegramm: vorfäßlich habe er nichts beschädigt. In betreff In betreff des geklagten Roost, Breitenstein und Reeck von einer PartieBagdadhäuten, Der Stettiner Dampfer Direktor Reppenhagen", der mit 2000 letzten Punktes hielt der Staatsanwalt den Beweis der welche für die Firma Naphtali u. Brohn bestimmt waren, Tons Kohlen beladen, den Nordostseekanal paffirte, strandete am Vorsäglichkeit auch nicht erbracht, er beantragte dieserhalb die 70 Stück entwendet und an Schmidt für 85 m. verkauft. Dieser Freisprechung. Dagegen halte er die Thatbestandsmerkmale der übertrug den Weiterverkauf an Cohn, welcher nun zufällig die Audorfer See. Das Borderschiff ist voll Waffer gelaufen; der Expreffung für erwiesen. Es tomme lediglich darauf an, ob es Waare derselben Firma zum Kauf anbot, der sie gestohlen worden Dampfer mußte ans Ufer gesetzt werden. ein Recht auf Trinkgeld gäbe oder nicht. Er bestreite, daß ein war. Die Häute wurden sofort an besonderen Merkmalen erkannt. solches Recht vorhanden sei, denn wenn sich auch eine Gepflogen Cohn wurde wegen Verdachts der Hehlerei verhaftet, und nun heit herausgebildet haben möge, für bezahlte Dienstleistungen spannen sich die Fäden immer weiter, bis sämmtliche Angeklagten noch eine Extravergütung zu gewähren, so dürfe dies bei der sich in Haft befanden. Mit Ausnahme des Schiffseigners wir bitten bet jeder Anfrage eine Chiffre( awet Buchstaben ober eine Bahn) Rechtsprechung doch nicht in betracht kommen. Der Angeklagte Schreiber, der vor länger als 20 Jahren eine nicht erhebliche anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. habe ein besonders rohes und brutales Verhalten gezeigt Leuten Berurtheilung wegen Hehlerei erlitt, ist keiner der Angeklagten| J. A. Namen nennen.
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