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Nr. 30946. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts 13 sad so
Freitag, 5. Juli 1929
Reichsbahn, Staat und Volkswirtschaft.
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Zur Aenderung des Reichsbahngesetzes durch den Houng- Plan.
Durch den Young- Plan werden die Organisationsfragen der Reichsbahn erneut aufgerollt. Nach der neuen Regelung wird die hypothefarische Reparationsbelastung der Reichsbahn beseitigt, die Reparationsschuldverschreibungen in Höhe von 11 Milliarden Mart fommen in Fortfall. Die ausländische Kontrolle über die Reichs bahn durch den Reichsbahnfonmmissar wird abgeschafft, ebenso ver schwindet durch das Ausscheiden der ausländischen Verwaltungsratsmitglieder der bisherige ausländische Einfluß auf die Verwaltung der Reichsbahngeselleschaft.
Nach dieser Befreiung der Reichsbahn von den Feffeln der ausländischen Kontrollen
hätte man tonsequenterweise die Entscheidungen über die zufünftige Organisationsform der Reichsbahn der deutschen Regierung überlassen müssen. Das ist nun leider nicht geschehen, denn im Young- Blan findet sich der Hinweis, daß die Reichsbahn ihre Eigenschaft als selbständiges und unabhängiges Unternehmen beibehalten soll, und ferner die Vorschrift, daß ein besonderes Organisationsfomitee aus zwei deutschen und zwei ausländischen Vertretern das Reichsbahngesetz den veränderten Umständen anpassen soll. Gegen diese Bestimmungen des Young Plans hat sich zwar Young- Plans mit Recht starter Widerspruch erhoben, weil hier eine Einmischung in innerdeutsche Kompetenzen vorliegt.
Durch die im Young- Plan gegebenen Richtlinien ist der Weg für eine umfassende Umorganisation der Reichsbahn aber zunächst verbaut, immerhin muß jedoch für das Organisations. tomitee noch soviel Spielraum gegeben sein, um einige unerläßliche Reformen im Intereffe der Gesamtwirtwirtschaft vorzunehmen.
Die große gesamtwirtschaftliche und soziale Be= deutung, die den bevorstehenden gesetzgeberischen Arbeiten für die Reparationsregelung zukommt, ist von der Arbeiterschaft rechtzeitig erfannt worden. Der ADGB . hat bereits mit vollem Recht die Heranziehung der Arbeitnehmerschaft zu diesen Borarbeiten gefordert. Die freigewertschaftlichen Ber bände der Eisenbahner haben mun in richtiger Erkenntnis nun in t dessen, was für die Verkehrspolitik und das Schicksal der Eisenbahner bei der Abänderung der Reichsbahngesetze auf dem Spiel steht, in einer Eingabe an die Reichsregierung diefe Forderung nochmals unterstrichen, indem sie die Reichsregierung crsuchen, daß einer Bertretung der deutschen Arbeitnehmerschaft, der auch Vertreter des Reichsbahnpersonals angehören, die Möglichkeit einer Mitwirkung bei den Verhandlungen über das neue Reichsbahngefeh eingeräumt wird".
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wirtschaftlichen und sozialen Haltung hat sich vielmehr eine aus gesprochene privatmirtschaftliche und sozialreat tionäre Einstellung gezeigt. Die wichtigsten Organe der Reichsbahn find der Berwaltungsrat und der Borstand. Der Ver waltungsrat der Reichsbahn ist, abgesehen von den zwei Eisenbahnsachverständigen und dem einen Personalvertreter, der nach jahrelangen Kämpfen der Eisenbahnerschaft seit dem Ende des vorigen Jahres im Verwaltungsrat wirft, ein Gremium von Groß fapitalisten. Die Reichsbahn ist der größte deutsche Auftrag geber. Schließlich ist auch der Posten eines Verwaltungsratsmitgliedes nicht schlecht dotiert. Beides erklärt manches.
Zukunft sowohl der Generaldirektor als auch die übrigen Borstandsmitglieder auf Vorschlag des Verwaltungsrates durch die Reichsregierung ernannt werden.
Die Finanzen der Reichsbahn.
Der Entwurf der Eisenbahner wendet sich endlich der bestehen den Beengung der Reichsbahnfinanzen zu. Die Reichsbahngesellschaft muß nach dem alten Reichsbahngesetz bei Erlöschen ihres Betriebs. rechtes nunmehr Ende 1967- das Reichsbahnvermögen lastenfrei an das Reich zurüdgeben. Diese Bestim mung hat sich als finnlos und praktisch undurchführ Es muß verlangt werden, nachdem in Zukunft das Reich alle bar erwiesen. Zwischen Reichsbahn und Reichsregierung ist auch Berwaltungsratsmitglieder bestellen wird, daß in Zukunft nicht mehr bereits eine Vereinbarung getroffen worden, daß Kredite für Neuwie bisher überwiegend reine Interessenvertreter, sondern Wirt investitionen auch über den Ablauf der Konzeffion hineinreichen dür. schaftspolitiker, deren Einstellung auf die Allgemeininter- fen und daß die Reichsbahn dementsprechend nur die normalen Abeffen der Volkswirtschaft verbürgt ist, in den Verschreibungssäge anzuwenden braucht. Es erscheint notwendig, das waltungsrat delegiert werden. Es ist ferner durchaus begründet, alte Reichsbahngesetz entsprechend der schon geübten Pragis abzuwenn die Eisenbahnergewerkschaften in ihrer Eingabe fordern, daß in Zukunft der Verwaltungsrat zu einem Drittel aus Vertretern des Eisenbahn personals bestehen soll. Bei dem berechtigten Interesse, das das Eisenbahnerheer von 700 000 Beamten und Arbeitern an der Gestaltung des Reichsbahnbetriebes hat, muß ein ausreichender Einfluß des Personals im Verwaltungsrat sichergestellt
werden.
ändern.
Desgleichen sind gefeßliche Bestimmungen über die Betriebs rüd lage überflüssig. Die Reichsbahn hat auf Grund gesetzlicher Borschriften in den letzten 5 Jahren eine Rücklage von insgesamt einer halben Milliarde Mark gebildet, die sie unverständlicherweise flüssig halten mußte. Die Reichsbahn bedarf keineswegs einer der artigen riesenhaften Barreserve, und in Zukunft sollten daher Höhe und Anlage der Rücklagen der Verwaltung überlassen bleiben.us Ueber die Berechtigung des Anspruchs der Spizengewerkschaften und der Eisenbahnerverbände auf Heranziehung und Mitwirkung bei der neuen Reichsbahnregelung fann wohl fein Zweifel bestehen. Begen die Abänderungswünsche im einzelnen wird aber nicht nur vielleicht vom Ausland, sondern auch von den deutschen Unterneh mern heftiger Widerstand geleistet werden. Das deutsche Großkapital will jeden stärkeren Einfluß des Staates auf die Wirtschaft verhindern und feinen beherrschenden Einfluß auf die Reichsbahn auch weiterhin ausüben. In einsichtigen Unternehmerkreisen ist man sich dagegen über die schädlichen Auswirkungen dieser„ Unabhängigkeit" der Reichsbahn längst völlig im flaren und tritt auch offen dafür ein, daß die Bahn wieder unter Führung und Verantwortung des Reichs gestellt werden müsse. Die Vorschläge der Eisenbahner weisen den Weg für die jeht erreichbare Neuorganisadeution. Die Reichsregierung sollte sich vollinhaltlich auf den Boden dieser Vorschläge ftellen. Das Reich muß wieder die verkehrspolififche Führung erhalten und im Rahmen der gesamten Verkehrspolitif die Bahn zu einem gemeinwirtschaftlichen Unternehmen ausbauen, das allein der Entfaltung der wirtschaftlichen Kräfte des Landes dient.
In ausländischen Bahngesellschaften, sowohl in solchen mit Staatsbeteiligung als auch in solchen rein privattapitaliſtiſchen Charakters, ist die Vertretung des Personals in der Verwaltung bzw. die ständige Zusammenarbeit mit Betriebsausschüssen durchgeführt. Dem Berwaltungsrat der belgischen Landesbahngesellschaft gehören zum Beispiel von insgesamt 21 Mitgliedern vier Arbeitnehmervertreter an, davon drei Delegierte des Eisenbahnpersonals und ein Delegierter des obersten Arbeiterrates. Die älteste amerikanische Eisenbahngesellschaft, die Baltimore - und Dhio- Gesellschaft, ein großes Eisenbahnunternehmen mit fast 80 000 Bediensteten, hat seit Jahren bereits das Personal und die Gewerkschaften an der Verwaltung beteiligt und zwar mit großem wirtschaftlichen Erfolg. Auf der anderen Seite wird das Recht des Vorzugsattienbesizers auf besondere Bertretung im Berwaltungsrat, nachdem die Kapitalbeschaffung durch Vorzugsaktien überflüssig wird, zu befeitigen sein.
Auch für die Ernennung des Vorstands sieht die Eingabe der Eisenbahner Berbesserungen vor. Bisher wurden der Generaldirektor und der Vorstand vom Verwaltungsrat bestimmt, und nur für den Generaldirektor bestand ein mehr formales Bestätigungsrecht des Reichsbahnpräsidenten. Statt deffen sollte in
Bei ihren Einzelforderungen gehen die Eisenbahner davon aus, daß durch die Aufhebung der Reichsbahnhypother für die Reparationszahlung und den Wegfall der Schuldverschreibungen das Eigentumsrecht des Reiches an der Reichsbahn wieder in vollem Umfange hergestellt ist. Entsprechend muß auch dem Reich ein stärferer Einfluß auf Leitung und Verwaltung der Reichs. Das Wirtschaftsunternehmen des Allgemeinen Deutschen
bahn eingeräumt sowie sein Aussichts- und Tarifgestaltungsrecht Derstärkt werden. Die zweite wichtige Aufgabe ist die Beseitigung der rechtlichen Sonderstellung der Reichsbahn bei der Regelung der Dienst- und Arbeitsverhältniffe, die zu einer Entrechtung der Eisenbahner gegenüber allen anderen Staatsbürgern geführt hat. Diesem bahner gegenüber allen anderen Staatsbürgern geführt hat. Diesem Fragentomplex wird ein besonderer Aufsatz gewidmet sein.
Die Reichsbahn dem Reich.
Die deutschen Eisenbahnen sind schon vor der Dames- Regelung aus der Hoheitsverwaltung herausgenommen worden. Bor der Deutschen Reichsbahngesellschaft wurden die Bahnen auch schon in ciner eigenen, von der sonstigen Staatsverwaltung losgetrennten Unternehmung Deutsche Reichsbahn " verwaltet. Es ist ja überhaupt eine unaufhaltbare Tendenz, daß die öffentlichen Unternehmungen aus der bureaukratischen Staatsverwaltung herausgelöst werden und in selbständigen Gesellschaften mit eigener Rechtsfähigkeit be trieben werden, und diese Entwicklung fönnen wir auch bei anderen großen Ländereifenbahnen beobachten, so in Desterreich, Italien , Belgien , Polen und in der Tschechoslowakei . Mit dieser auf Tiefer staten, wat Defterreich, männischen Berselbständigung der Bahnen ist aber in den genannten Ländern feineswegs eine völlige Inabhängig. teit vom staatlichen Einfluß verbunden gewesen. Die Regierungen behalten sich die Ernennung der Berwaltungsratsmit glieder und der leitenden Direktoren vor, bestimmen die Tarife und üben die allgemeine Aufsicht, in einigen Fällen sogar eine ständige Kontrolle durch besondere Staatskommissare oder durch das Par lament aus und haben so die Führung der Berkehrs politit in der Hand.
Die Vorschläge der deutschen Eisenbahner laufen darauf hinaus, dem Deutschen Reich wieder annähernd die gleichen Einfluß- und Kontrollmöglichkeiten zu verschaffen, wie fie die anderen Länder über ihre Bahngesellschaften befizen. Das Auffiftsrecht der Reichsregierung, das sich bisher im wesentlichen auf die technische und finanzielle lleberwachung beschränkte, soll sich in Zukunft auch auf die Personalpolitit erftreden. Die Reichsregierung foll ferner jederzeit die Buch- und Rassen führung der Reichsbahn nachprüfen können. Bei der ungeheuren Bedeutung, die die Tarifpolitik auf das gesamte Wirtschaftsleben ausübt, erscheint ferner die Wiederherstellung der Tarifhoheit des Reiches unerläßlich.( Das Tarifbestimmungsrecht des Reiches ist bedingter und eingeschränkter als das Englands, Frant reichs und USA . über die dortigen Privat bahngesellschaften!!). An Stelle der bisherigen Mitwirkung soll eine Entscheidung bei der Aufstellung der Tarife treten. Von den besonderen Schiedsinftanzen, die bisher bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichsbahn und Reichsregierung angerufen werden konnten, tommt der als zweite Instanz vorgesehene internationale Schieds richter ohnehin in Wegfall. Das besondere Reisbahngericht erscheint jedoch gleichfalls überflüssig.
Das Entscheidende bleibt aber der Geiff, in dem die Verwaltung der Reichsbahn geführt wird. Bisher hat man die gemeinwirtschaftliche Einstellung bei der Reichsbahn leider vielfach vermiffen müssen. In ihrer gesamten
Die„ Wi- Wo" gedeiht.
Beamtenbundes.
genug, jondern um weitere Erpansionen vornehmen bzw. die Ge minne besser verschleiern zu fönnen. Das Kapital wird von 67,2, auf 80,0 millionen erhöht und die bisherigen 7,2 Mil
lionen Borzugsaktien werden gleichzeitig in Stammattien umgewandelt. Den Aktionären wird auch ein sehr hübsches Kapital me Seit dem Frühjahr 1924 hat der Allgemeine Deutsche Beamten gefchent gemacht. Obwohl nämlich der Börsenkurs in den bund in der Wirtschafts- und Wohlfahrtseinrichtungen des All- leßten Tagen etwa um 295 Broz. stand, werden die Aktionäre für gemeinen Deutschen Beamtenbundes A.-G." sein eigenes gemein- die jungen Aktien nur 130 Broz. des nominellen Wertes einzuzahlen nütziges Unternehmen, das den Beamten gute Ware preiswert liefern
will. Die Gemeinnüßigkeit der Einrichtungen des ADB. ist um so mehr hervorzuheben, als die bekannte Debema des Deutschen Beamtenwirtschaftsbundes, die wieder dem Deutschen Bess amtenbunde nahesteht, durch ihre Bindung en den Jakob- MichaelKonzern aufgehört hat, als eigene gemeinwirtschaftliche Unternehmung angesehen werden zu können und nur noch formelle Selb ständigkeit besitzt. Die Wi- Wo hat sich im vergangenen Jahre in erfreulicher Weise weiter entwickelt. Der Umfaß ist derartig gestiegen, daß das erst im Jahre 1927 von 50 000 auf 200 000 Mart erhöhte Kapital im Dezember 1928 meiter auf 450 000 Mart erhöht werden mußte, worauf die Einzahlungen jezt 450 000 Mart erhöht werden mußte, worauf die Einzahlungen jezt voll erfolgt find. Wie bei allen Unternehmungen der freien Gewerkschaften befinden sich fämtliche Aftien im schließlichen Besiz der Gewerkschaften selbst, bzw. merrichaften befinden sich fämtliche Retien von Verbänden. Die Entwicklung des vergangenen Jahres wird durch die Bilanzziffern gekennzeichnet. Die Kapital erhöhung eingerechnet, hat sich die Bilanzjumme mit 1,880 000 gegen 983 000 Mart fast verdoppelt. Die Außenstände sind von 707 000 auf 1279 000 Mart gestiegen, die Bewertung der Waren bestände von 200 000 auf 277 000 Mart. Der in der Gewinnrechnung ausgewiesene Gesamtgewinn erhöhte sich von 474 000 auf 729 000 Mart. Die Generaluntoften stiegen von 411 000 auf
rund 600 000 Mart.
aus=
Die Ueberschüsse haben sich scheinbar aber sehr beträchtlich erhöht. Der Reingewinn ist zwar nur von 9813 auf 16 245 Mart erhöht; vor Feststellung des Reingewinnes wurde aber eine Aus fallreserve von 54 281 Mart gebildet und einem Bildungsfonds( des ADB.) ein Betrag von 20 700 Mart zugewiesen..
leber die Wirtschaftlichteit des Unternehmens dürfte also fein Zweifel bestehen. Die Bildung von Reserven entspricht natürlicher geschäftlicher Borsicht, um Berlusten vorbeugen zu können; auf der anderen Seite aber der fagungsgemäßen Begrenzung der Dividende auf 5 Proz. Diese Dividende von 5. Proz. wurde auf das bis zum Jahresschluß dividendenberechtigte Rapital von 200 000 Mart ausgezahlt. in medi
Kapitalerhöhung bei Silverberg.
haben.
Es wird wieder mehr gekauft.
Weil das Maffeneinfommen steigt.
Der letzte Wochenbericht des Instituts für Konjunktur for fchung beschäftigt sich mit den in den letzten Monaten nicht unerheblich vergrößerten Umfägen des Einzelhandels. Im Einzelhandel fonnte fich eine Besserung der Absatzverhältnisse durchsetzen, weil in den letzten Monaten durch die starte saisonmäßige Belebung der Wirtschaft und durch das natürliche Wachstum des Masseneintommens die Ausfälle in der Zeit der großen Arbeitslosigkeit wieder ausgeglichen worden sind. Bor allem für Tertilien ist allgemein eine Erhöhung der Umfäge über diejenigen des Vorjahres festzu stellen. Nach der Entwicklung des Lohnsteueraufkommens zu urteilen, das in den letzten Monaten recht erheblich gestiegen sei, habe auch das Einkommen der Industriearbeiterschaft im Mai den Vorjahrsstand wieder überschritten.s
Sowohl für die erweiterten Umfäße des Handels als auch die Steigerung des Masseneinkommens wehrt sich das Konjunkturinstitut gegen die Annahme, daß aus der Entwicklung auf eine fonjunkturelle Veränderung geschlossen werden dürfe. In feiner Argumentation hat aber das Institut für Konjunkturforschung nicht berücksichtigt es wird nur auf das erhöhte Lohnniveau hingewiesen, inwieweit die Arbeitslosigkeit größer sein fann als im, perigen Jahre und die industrielle Tätigkeit dennoch größer, wenn der Rationalisierungseffekt berücksichtigt wird. Zum mindesten hat das Institut feine These nicht bewiesen, daß auf eine fonjunkturelle Befferung nicht geschlossen werden könne.
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Gutes neues Kalijahr.
Der Absatz der zum Deutschen Kalisyndikat gehörenden Kali
werte im Juni 1929 betrug 977 229 Doppelzentner gegen 998 822
Die
Doppelzentner Reintali im gleichen Monat des Vorjahres. Abladungen in den ersten zwei Monaten( Mai und Juni) des laufenden Düngejahres betragen 1 750 161 Doppelzentner Reinfali in den ersten zwei Monaten des guten Düngejahres 1928/1929. In den ersten sechs Monaten des laufenden Kalenderjahres wurden von den Kaliwerten, insgesamt 8 298 612 Doppelzeniner Reintali gegen 8 030 310 Doppelzentner Reinfali in der gleichen Zeit des Borjahres verfandt. Die Ausfälle der falten Monate sind also aufgeholt id od hot
Die von Herrn Paul Silverberg geführte Rheinische A.-G. für Brauntohlenbergbau und Brifettfabritation in Köln ist der mäch tigste deutsche Braunkohlenkonzern, der bekanntlich auch einen großen Einfluß auf die Harpener Bergbau A.-G. ausübt. Im Jahre 1928/29 hat dieser Favorit der Börse wieder groß ver. dient. Die manipulierten Gewinne betragen allerdings nur 6,03 gegen 5,39 Millionen im Vorjahr, und es wird wie im Vorjahrnährungsministerium will aus den Mitteln des landwirtschaftlichen wieder eine Stammdividende von 10 Proz. auf das 67,2 Millionen Kapital( davon 60 Millionen Stammattien) verteilt.
Aber Herr Silverberg braucht für feine Transaktionen noch Kapital. Gewiß nicht, um seine Brauntohlen und Kraftwerke auszubauen, denn die verdienen für ihren Ausbau über Betrieb" aue shibain
Neue Zinsverbilligung für Molkereiprodukte. Das Reichser. Motprogramms im Jahre 1929 eine zweite Binsverbilligungsaktion zur Verbesserung der Milcherzeugung, des Milchtransports und der Berarbeitung der Milch, sowie für die Standardisierung von Molkereiprodukten durchführen. Die Zinsverbilligung von höchstens 5% Broz. für neue, nach dem 1. Januar 1929 begonnene Maßnahmen foll wieder für höchstens fünf aufeinanderfolgende Jahre gelten.m