Gerichts- Beifung.
als er
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Dort
Das so
Stempel des Rüfters Müller und das Datum des 20. April 1894 tragen, als Müller bereits seinen Abschied genommen hatte.
der
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barer Genauigkeit und leuchtender Schönheit photographisch zu figiren. Mit Recht wies der Herr Vortragende, bekanntlich eine unserer ersten Autoritäten auf dem Die Kirchenbeamten der St. Georgen Gemeinde. Reiner der Angeklagten will die Stempelung besorgt haben, oder Gebiete der Photographie, darauf hin: wie gewaltig wohl die Um angebliche Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung der sich erklären können, wie der Stempel auf die Quittung geReflametrommel gerührt worden wäre, wenn diese epochemachende St. Georgen- Gemeinde handelte es sich in einem umfangreichen tommen ist. Aehnlich ist es mit den übrigen Quittungen. Bei Erfindung nicht in Brandenburg , sondern in England gemacht Prozeß, welcher heute vor der ersten Strafkammer des Land der Revision der von dem Angeklagten Heinze geführten Bücher worden wäre. Unsere Leser werden sich an den Vortrag erinnern, gerichts I unter dem Vorsize des Landgerichts- Direktors Rieck find die Posten nicht als Eingang vermerkt. Die Angeklagten den Herr Dr. Neuhauß unter Vorführung eigener Aufnahmen vor stattfand. Auf der Anklagebant hatten drei frühere Heinze und Lattei meinen, daß Gruhn die im Vorrath ge= etwa Jahresfrist in der„ Urania " hielt und über den an dieser Stelle Beamte der genannten Gemeinde Platz zu nehmen: der schriebenen Quittungen aus der Mappe entwendet und für eigene f. 3.eingehend berichtet wurde. Die damals gezeigten Neuhauß'schen Kassirer Emil Heinze, der Buchhalter Franz Lattei Rechnung einkaffirt hat. Photographien in natürlichen Farben waren nach einem von dem und der Kassenbote Gustav Grubn. Dieselben sind der Staatsanwalt Schweizer hielt das Ergebniß der Beweisgestrigen durchaus verschiedennn Verfahren, dem Lippmann'schen, Urkundenfälschung und des Betruges in je sieben Fällen, aufnahme nicht für ein derartiges, daß daraufhin eine Vergewonnen, deffen am meisten in die Augen fallender Unterschied die beiden Erstgenannten außerdem der gemeinschaft- urtheilung der beiden Angeklagten Heinze und Lattei erfolgen von dem Selle'schen darin besteht, daß es mittels einer einzigen lichen Unterschlagung in je zwei Fällen beschuldigt. Könnte, zumal der als Hauptbelastungszeuge auftretende MitAufnahme Bilder gewährt. Außer der langen Expositionszeit, Bei den Urkundenfälschungen handelte es sich um Quittungen angeklagte Gruhu doch sehr fragwürdiger Natur sei. Er bedie nach Stunden zählt, leidet dieses Verfahren jedoch unter einer über Bahlung für Kirchhofsarbeiten, welche von Privatpersonen antragte gegen beide die Freisprechung, gegen Gruhn eine großen Reihe von bedeutenden Schwierigkeiten, so daß bisher im bestellt worden waren. Der Geschäftsgang bei diesen Be- Gefängnißstrafe von zwei Monaten und einem Tag. ganzen taum zwei Dugend Aufnahmen geglückt sind. Endlich stellungen war nach Angabe des Angeklagten Heinze folgender: Der Vertheidiger der beiden ersten Angeklagten, Rechtsanwalt find auch die Farben auf den Lippmann Bildern bei Bunächst sei die schriftliche Bestellung in seine Hände gelangt. Dr. S ch windt, schloß sich den Ausführungen des Staatsweitem nicht von der Frische, Schärfe und Leuchtkraft wie Auf den drei Friedhöfen der St. Georgen Gemeinde be- anwalts an. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage des die der Selle'schen. Das Verfahren von Dr. Selle nun macht finden sich etwa 4000 Gräber, welche feitens der Staatsanwalts. nicht eine, sondern drei Aufnahmen nöthig, nimmt aber nicht Kirchhofs- Inspektion begossen wurden. Waren es alte Der Wucherprozeß Labaschin, welcher anfangs April v. J. fehr viel mehr Beit in Anspruch als das gewöhnliche Photo: Gräber, so wurde eine Erneuerung des Gießabonnements nicht neun Sigungstage hindurch die vierte Strafkammer des Land graphiren. Das physikalische Prinzip, das ihm zu grunde liegt, erst abgewartet, sondern der Betrag für das neue Jahr einfach gerichts 1 beschäftigte, wird Ende dieses Monats eine neue Aufist dasselbe wie das, auf dem der Vogel'sche Dreifarbendruck und von den Auftraggebern eingezogen. Liefen dagegen neue Be lage erleben. Labaschin war wegen gewerbs- und gewohnheitsdas Jolly'sche Photographieverfahren beruhen; es ist die Young stellungen auf Anfchüttung eines Grabhügels, Belegen mit Rasen, mäßigen Wuchers zu 9 Monaten Gefängniß, unter Anrechnung Helmholt'sche Theorie von den drei Grundfarben. Die drei Begießen oder dergl. ein, so versah der Kassirer die Schriftstücke von 6 Monaten, und 1500 W. Geldstrafe verurtheilt worden. Farben, welche Dr. Selle zu grunde legt, sind Roth, Gelb und mit dem Eingangsvermerk und Datum, übergab sie dem in der Er hat Revision eingelegt und das Reichsgericht hat das erste Grünblau. Die Bedingung bei der Auswahl der Farben ist nur, Nebenstube arbeitenden Rendanten, der sie ebenfalls mit einem Urtheil aufgehoben, weil es einige der vom Gerichtshof als daß sie zusammen Weiß ergeben. Theoretisch würde das in Bermert versah und erhielt sie dann zurück, um sie am Abende Darlehnsgeschäfte betrachteten Unternehmungen 2.3 als Kaufunferem Falle nur zutreffen, wenn ein reines Blau gewählt dem Kirchhofs- Inspektor zur Ausführung zuzustellen. Die Schrift- geschäfte angesehen hat. Der gleichfalls zu 9 Monaten verwäre, aber merkwürdigerweise scheint in der Praxis gerade die stücke kamen dann zurück, der Raffirer Heinze hatte urtheilte Mitangeklagte Rieß verbüßt die noch restirenden vier Wahl des eigenthümlichen Grünblau die Ursache der vorzüglichen später die Quittung auszuschreiben und nachdem dieselbe mit Monate Gefängniß zur Zeit in Plößensee. Resultate gewesen zu sein. Dr. Selle geht nun auf folgende der Gegenzeichnung und dem Stempel des Küsters Weise vor: er macht zunächst mittels Rothfilters eine Aufnahme, Müller versehen worden war, erhielt der Kassenbote Gruhn die Das Reichsgericht in Preßfachen. Wegen Bergehens die nur die rothen Farbentöne enthält, während die anderen Quittungen zur Einziehung. Der lettere erhielt am 15. Mai 1894 gegen§ 17 des Preßgefeßes angeklagt, wurde unser Parteigenoffe, vom Filter absorbirt werden; es folgt sodann eine entsprechend bei der Gemeinde eine andere Anstellung, anstatt Kaffenbote der Redakteur Eugen Wolfgang, am 15. Oktober 1895 von gewonnene Aufnahme der gelben Töne und endlich die wurde er Kirchhofswächter, weil die Dienstwohnung als Kaffen der Straftammer beim Amtsgericht Brandenburg a./H. der grünblauen. Von diesen Aufnahmen nimmt Dr. Selle bote nicht mehr Raum genug für seine zahlreiche Familie bot. freigesprochen. In der Nr. 190 der vom Angeklagten als verauf äußerst dünnen Gelatinehäutchen Diapositive, die Später trat Gruhn mit einer schweren Beschuldigung antwortlichem Redakteur gezeichneten Brandenburger Zeitung" die Eigenschaft haben, an den belichteten Stellen für Anilin- gegen seine beiden Mitangeklagten auf, wodurch er fich war eine Notiz aus Luckenwalde abgedruckt, des Inhalts, ein polizeiliches Strafselbst farben empfindlich zu sein, an den nichtbelichteten dagegen nicht. allerdings auch Genosse Hellsinger habe bezichtigte. Gruhn behauptete, mandat erhalten. war Im Anschluß daran sodann Diese drei Häutchen werden sorgfältig übereinandergelegt und er- daß er Ende Mai, bereits Kirchhofswächter geben nunmehr die gewünschten Bilder in der denkbar volle war, von Heinze und Lattei nach dem Lokale Zum Friedens- das Mandat im Wortlaut abgedruckt und dem noch hinzugefügt, tommensten Weise. Die Präzision, mit der die drei Häutchen sich garten" in der Landsberger Allee bestellt worden sei. der Genosse H. werde sich damit nicht beruhigen, sondern dagegen decken, beweist folgende sehr charakteristische Erscheinnung: Das hätten ihn diefelben gefragt, ob er sich etwas verdienen wolle. Biderspruch erheben. Hellsinger hat denn auch in der That zu photographirende Bild enthielt eine einzeilige Unter- Auf seine Zustimmung habe Heinze ihm sieben Quittungen, Widerspruch erhoben und damit Erfolg gehabt, indem er freigesprochen wurde. Nach§ 17 des Preßgefeßes dürfen nun die schrift, die auf den drei Diapositiven fich sich nur nur als je welche sowohl mit seiner, Heinze's, Unterschrift, wie mit dem eine haarscharfe Linie darstellte; die drei Häutchen deckten Stempel des Rüfters Müller versehen waren, übergeben und ihn Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines sich jedoch so vollkommen, daß bei der sehr starken Vergrößerung aufgefordert, die Beträge einzuziehen und das Geld nicht an die Strafprozesses durch die Presse nicht eher veröffentlicht werden, mittels des Projektionsapparates die Buchstaben der Beile voll- Kaffe, sondern an sie abzuführen. Er sei darauf ein- als bis dieselben in öffentlicher Verhandlung fund gegeben ständig einheitlich erschienen, ohne jede Spur einer Berschiebung. gegangen und habe worden sind oder das Verfahren sein Ende erreicht hat. das eingezogene Geld in Dem Borgeführt wurden zunächst die oben geschilderten drei selben Lokal an Heinze und Lattei abgeliefert. Das Gericht stellte fest, daß es in der betreffenden Sache allerPhasen des Verfahrens, demonstrirt an der Photographie veruntiente Geld sei in drei gleiche Theile getheilt worden. dings zu einem Strafprozesse gekommen ist, daß indeß zur Zeit einer Farbentafel, und dann deren Gesammtbild mit einer Auch in betreff der Heinze und Lattei zur Last gelegten der Veröffentlichung der Notiz ein gerichtliches Verfahren gegen Unzahl von Nuancen, deren getreue Wiedergabe bereits Unterschlagung ist Gruhn der Angeber. Er behauptet, daß er Hellfinger noch nicht eingeleitet gewesen sei. Gegen das freihohe Bewunderung erweckte. Es folgten Bilder von zweimal Beträge für die Kirchengemeinde eingezogen und an fprechende Urtheil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, Blumen, Schmetterlingen, einer Pfauenfeder und Gebäuden die beiden Mitangeklagten abgeliefert babe. Da er gegen seine die vom Reichsanwalt für begründet erachtet und vertreten nach der Natur, die geradezu stürmischen Beifall fanden. Es Vorgesetzten Verdacht der Untreue geschöpft habe, weil es ihm wurde. Es kommt darauf an, ob das Strafmandat zum waren nicht nur die einzelnen Farbenabstufungen in vollendeter vortant, als lebten sie über ihre Verhältnisse, so habe er eines Strafprozeß gehört. Diese Frage ist zu bejahen; das Strafeine besondere Weise getroffen, sondern auch das wunderbare Schillern auf den Abends das Kaffenbuch durchgesehen und feine Eintragungen über mandat ist ein amtliches Schriftstück und Flügeln einiger tropischer Falter und besonders der Glanz der die beiden Posten gefunden. Dann feier zum Superintendenten Wegner Strafmandate sind gleich. Ein Urtheil darüber kann auch nur Art des Strafprozesses. Amtsrichterliche und polizeiliche Pfauenfeder in großartiger Naturtreue wiedergegeben. Sehr gegangen und habe die ganze Geschichte erzählt. In gleicher Spaßhaft wirkte die Photographie eines Gebäudekomplexes, Weise äußerte der Angeklagte Gruhn sich in der Hauptverhand publizirt werden, wenn es in öffentlicher Sigung und münd auf der sich ein rother Wagen und ein blauer Karren lung. Die Angeklagten Heinze und Lattei bestritten mit aller licher Berhandlung fundgegeben wurde. Das Reichsgericht hob zeigten: jener hatte nur während der Rothaufnahme ge- Entschiedenheit ihre Schuld. Gruhn wolle sich rächen. Er sei am 4. Februar das Urtheil auf und verwies die Sache in feffen", dieser nur bei der mittels der blauempfindlichen mehrfach völlig betrunken ins Bureau gekommen, habe Fehl die Vorinstanz zurück. Platte. Prächtig gelungen waren auch die Aufnahmen nach beträge gehabt und sei von ihnen angezeigt worden, worauf farbigen Vorlagen, wenngleich fie nicht in gleicher Weise dann seine Entlassung als Kassenbote erfolgt sei. Heinte gab frappirten wie die nach der Natur, da ja eine ähnliche Kon- zu, daß er den Gruhn einmal nach einem Lokal bestellt habe, trollirungs- Möglichkeit wie bei diesen nicht vorlag. Den stärksten aber um ihn wegen eines Betrages von 180 M. zu mahnen, den er Berliner Gemeindeschullehrer einberufen, beschäftigte Eine allgemeine Lehrer- Versammlung, vom Verein der Beifall fand die Photographie der Reni'schen Aurora, Gruhn geliehen hatte. Alle Angaben des Gruhn seien erfunden. bei der die Weichheit der Töne besonders ins Auge fiel. Der Der lettere, der über ein Jahr gewartet hat, bevor er mit sich am Dienstag bei Buggenhagen mit dem, dem AbgeordnetenBeifall wollte nicht enden. Herr Dr. Selle dankte persönlich und seiner Anschuldigung hervortrat, wurde von dem Vorsitzenden hause vorgelegten Entwurf eines Lehrerbefoldungs. sprach die Hoffnung aus, daß ihm eine weitere Vervollkommnung in ein scharfes Verhör genommen. Heinze bestritt besonders, daß Gefeßes. Der Referent, Gemeindeschullehrer Zews, be= feines Verfahrens bis zur Erreichung seines Jdeals, der Er- er über seine Verhältnisse gelebt habe; bei einem Gehalt von über toute, daß die preußische Volksschule ein Ganzes bilde, zeugung farbiger Porträts, gelingen werde. Seine bisherigen 3000 m. habe er eine Wohnung von 400 m. innegehabt und daß also die Berliner Lehrer bei ihrer Stellungnahme Versuche haben sich in einem Zeitraume von 5 Jahren bewegt feinen Dienstboten gehalten. zu der Vorlage das Interesse der gesammten preußischen und haben in diesem kurzen Zeitraum alle Stufen von totaler Es find 17 Zeugen zu vernehmen. Volksschullehrerschaft, auch des schlechtestbezahlten Landlehrers in einem oftpreußischen Dorfe, im Verwischtheit der Farben bis zum jezigen Standpunkt durchAuge behalten In dem Prozeß erwähnte der Vorsitzende, daß gegen andere müssen. Der Gefeßentwurf biete, von diesem Gesichtspunkte aus Laufen. Beamten der Gemeinde noch eine Boruntersuchung schwebe. Diese betrachtet, für die Mehrheit der Boltsschullehrer trotz aller Unhätten jetzt als Beugen gegen die Angeklagten aufzutreten und vollkommenheiten doch mehr Vortheile als Nachtheile und ſei, müßten deshalb doppelt vorsichtig sein, sich nicht von ihrer feind- mit mehreren Verbesserungen, auch für die Lehrerschaft annehmfeligen Stimmung beeinflussen zu lassen. Die bürgerliche Presse bringt folgende Notiz: Die Superintendent a. D. Wegener, zur Zeit erster Prediger' an bar. Tems empfahl eine Resolution, die wir hier im Auszug Kellnerinnen Berlins wollen nun auch ihre Lage ver- St. Georgen, giebt eine Darstellung von dem Geschäftsgange bei mittheilen: Die Versammlung begrüßt die Vorlegung eines bessern und in eine" Cohnbewegung" eintreten. Ein Zirkular der Gemeinde. Die Kontrolle sei früher nicht eine so genaue gefeßlichen Sicherstellung der Lehrerbesoldung bedeutende Vortheile Lehrerbesoldungs- Gefeßes mit größter Freude, erhofft von der fordert die Kellnerinnen auf, das Joch abzuftreifen und gewesen, wie jetzt, nachdem die ganze Verwaltung reorganisirt für die innere Entwickelung des Schulwesens und für die soziale eine Anzahl von Forderungen an die Wirthe zu stellen, worden sei. Gruhn sei in der letzten Zeit, der letzten Zeit, als er von denen folgende bemerkenswerth find: Jeder Wirth ist ver- ben Posten als Raffenbote bekleidete, unpünktlich geworden Stellung der Lehrerschaft und sieht in dem Gefeßentwurf eine pflichtet, der Kellnerin Lohn resp. Gehalt zu zahlen. Mädchen und deshalb als Kirchennachtwächter angestellt worden, aber mit brauchbare Grundlage für die Regelung der Lehrerbesoldung in unter 21 Jahren dürfen nicht Kellnerinnen werden. Die dem ausdrücklichen Hervorheben, daß er nicht wegen Untreue als Preußen. Eine Reihe von Bestimmungen bedeuten einen FortArbeitszeit der Kellnerinnen muß um 11 Uhr abends beendet Rassenbote entlassen worden war. Nach den großen Unter- fchritt gegenüber dem heutigen Zustande, namentlich das Grundsein. Ueberstunden muß der Wirth mit 75 Pf. bis 1 M. be- fchlagungen des Kaffenrendanten Arndt sei eine vollständige Um- gehalt von 900 Mart nach vierjährigem Dienst, die Neuregelung zahlen. Die Arbeitszeit beginnt in den Wochentagen um 10 Uhr, wälzung in der Geschäftsführung eingetreten. Dies habe bei ben der Alterszulagen u. f. w. Dagegen entspricht die Vorlage in an Sonn- und Festtagen um 11 Uhr vormittags. Den meisten der Beamten Unzufriedenheit und Neid gegen ihre besser sehr wichtigen Punkten den als billig anerkannten Forderungen Kellnerinnen ist in der Woche ein halber Tag frei zu geben, die geftellten Kollegen, besonders gegen den Kirchhofsinspektor Franzfe, Der Lehrer nicht, namentlich sind die Gehaltssäge überhaupt Stellvertretung besorgt der Wirth. Wirthe, welche den Kell- erregt, von dem das Gerücht ging, daß er das fabelhafte Ein- u niedrig, die Gehaltssteigerung besonders in den Jahren nerinnen keine Wohnung bieten können, müssen eine monatliche tommen von über 20 000 m. habe. Thatsächlich betrage dessen der Familienbegründung zu unbedeutend, die Erreichung des Entschädigung für Wohnungsmiethe von 20 W. zahlen. Wirthe, Einkommen noch nicht den dritten Theil. Gegen Franzle gingen Höchstgehalts zu weit hinausgeschoben, die Alterszulagen nicht welche vorstehenden Bestimmungen nicht nachkommen, sollen all- Anzeigen wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten ein, zu denen die gefeßlich sichergestellt, die Miethsentschädigung zu niedrig bemonatlich öffentlich bekannt gemacht werden. Angeklagten Heinze und Lattei das Material geliefert hatten. messen u. f. w., auch wird durch die Art der Vertheilung der Als Gruhn von diesen Angriffen gegen seinen Chef, den er hoch staatlichen Leistungen das Schulwesen der Großstädte in seiner verehrte, erfahren habe, habe er sich veranlaßt gesehen, feinem jezigen Entwickelung gehemmt. Für Berlin ist, da hier die neue Seelsorger gegenüber eine Beichte abzulegen in betreff der Unter- Besoldungsordnung die Lehrer der jüngeren und mittleren Altersschlagungen, welche Heinze und Lattei begangen hätten, wobei lasse schwer schädigen würde, die Möglichkeit offen zu laffen, Gruhn sich allerdings selbst bezichtigen mußte. die Gehälter auf grund der hier bestehenden Besoldungsordnung Diskussion wurde dem Referenten allseitig darin beigeſtimmt, nach den Ansprüchen der Zeit weiter zu entwickeln. In der baß das Interesse der gesammten Voltsschullehrerschaft entscheidend sein müsse. Man müsse für das Gefeß, daß zwar die
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Gewerkschaftliches.
treten.
gar feines.
Versammlungen.
Unsere Leser werden fich erinnern, daß Berlin schon einmal vor wenigen Jahren eine Kellnerinnen- Bewegung" gehabt hat. Diese verlief in so standalöser Weise, daß sich die der Sache anfangs günstig gestimmt gewefenen Arbeiter bald von ihr abwandten. In Erinnerung gebracht sei nur das eine, daß die jungen und alten Wüftlinge Berlins in den Kellnerinnen- Versammlungen Kirchhofsinspektor Franzte, der folgende Beuge giebt zu, daß Gelegenheit zu galanten Abenteuern suchten, und es an frechem gegen ihn und den Rendanten Schulze eine Voruntersuchung Auftreten nicht fehlen ließen. Es ist nicht anzunehmen, daß heute fchwebt. Der Zeuge räumt ferner ein, daß Gruhn auch für ihn eine Kellnerinnen Bewegung au besseren Resultaten führen Gelder einkaffirt und nicht ordnungsmäßig abgeliefert habe. werde; die Kellnerinnen Berlins sind unserer Ansicht nach Der frühere Küster bei St. Georgen, Müller, hatte die von Gehaltsverhältnisse der Berliner Lehrer wieder verschlechtern einzig und allein nur durch die Gesetzgebung aus ihrer Heinze ausgefüllten Quittungen mit seinem Namen gegenzuzeichnen könne, aber die der Landlehrer verbessere, nachdrücklich eintrostlosen Lage zu befreien, weil ihnen zur Selbsthilfe die Be- und zu unterstempeln. Wenn er von seinem Amt als Rüfter in Besser ein schlechtes Lehrerbefoldungs- Gesetz als Anspruch genommen worden sei, habe Lattei die Befugniß, gehabt, eine solche Vorlage schon eine Besserung dingung der Solidarität vollständig fehlt. Es sei traurig genug, daß selbst In der Korbfabrit von Ad. Starte( Firma Ancion gegenzuzeichnen und der Kassenbote Gruhn, die Quittungen bedeute. Der Ausspruch eines Redners: Nur die Rücksicht 1. Comp.) in Berlin , Wilhelmstraße 123, ist es zu Lohn zu unterstempeln. Der Zeuge erklärt, daß bei der Verwaltung auf unsere Kollegen, die bisher auf Hungerstellen gesessen haben, differenzen gekommen. Genannte Firma hat einen größeren Auf der St. Georgen Kirchengemeinde so unerquickliche Verhältnisse auf unsere Kollegen, die bisher auf Hungerſtellen gefeffen haben, trag auf fechsfächerige Geschoßkörbe für die Geschoßfabrik Sieg- geherrscht hätten, daß er es vorgezogen habe, sich in den Ruhe- bestimmt uns, für die Vorlage einzutreten", wurde mit burg erhalten. Die Rorbmacher bekommen für die Anfertigung ftand verfeßen zu lassen. Der Rassenbote Gruhn sei in der letzten stürmischem Beifall begrüßt. Um die Gemeinsamkeit der Interpro Korb 1,75 M. Bei dem zu dieser Arbeit verwendeten Beif häufig betrunken gewesen. Die ganze Aufsicht des Geschäfts- effen noch schärfer zum Ausdruck zu bringen, wurde vorMaterial ist es ihnen faum möglich, einen Wochenverdienst von betriebes müsse er als eine läffige und mangelhafte bezeichnen. Bunkte der Resolution zu streichen. Doch wurde unter lebhafter 12 M. zu erreichen; fie erklärten deshalb Herrn Starte, daß sie Der Zeuge hat den Stempel zumeist unter Verschluß gehalten; Bustimmung der Versammlung die Befürchtung ausgesprochen, unter 2,25 M. pro Korb nicht arbeiten könnten. Herr Starte be- als er feinem Amtsnachfolger alle Geräthe und Utensilien zu willigte 2 M. pro Korb, die Arbeiter beharren aber bei ihrer übergeben hatte, habe er ihm auch einen Schreibkaften im Bureau daß die Stadt Berlin , wenn ihr die geforderte Ausnahmestellung Forderung. überwiesen, der den Stempel enthalten hatte. Auffallenderweise nicht eingeräumt werde, das Gefeß als einen willkommenen AnAus Brüffel berichtet die Kölnische Zeitung ": Laut Nach- fei der Stempel vom Tage feines Austritts an verschwunden und laß benußen könnte, sich eine weitere Aufbefferung der Lehrerrichten aus dem Borinage haben die Zechenverwaltungen nie wieder zum Vorschein gekommen. gehälter zu ersparen. Die Resolution wurde mit sehr großer auf das eine Lohnerhöhung fordernde Schreiben des Verbandes Der folgende Beuge, der frühere Magistratsbeamte Schöbel, Majorität ohne Aenderung angenommen. der Bergleute nicht geantwortet. Der auf der jüngsten Tagung ist die treibende Kraft gewesen, welche die jetzt gegen den Kirchder letzteren in Bois de Bouffu eingesetzte Ausschuß hat die Be- hofs- Inspektor Franzte und den Rendanten Schulze schwebende rufung eines abermaligen Kongresses nach Bauverte angeregt, woruntersuchung bewirkt hat. Schöbel ist in seinen Be um über die weiteren Schritte zu berathen. Etwa tausend schuldigungen zu weit gegangen, er wurde kürzlich wegen BeArbeiter sind in Boussu nicht angefahren, weil die Verwaltung leidigung von Mitgliedern des Kirchenraths der Gemeinde die geforderte Aenderung der Grubenordnung abgelehnt hat. St. Georgen zu neun Monaten Gefängniß verurtheilt. Er weiß In Cognac( Frankreich ) haben die Arbeiter der dortigen nur zu befunden, daß der Angeklagte Gruhn als Kassenbote sehr großen Gärtnereien die Arbeit eingestellt. Sie lässig und häufig betrunken war. verlangen Lohnerhöhungen und Verminderung der Arbeitszeit.
Es werden eine Anzahl Quittungen vorgelegt, welche den
Briefkasten der Redaktion.
Ed. Gothe, A. Schmerberg, Ch. Toepel in Brüssel . Ihr Aufruf enthält weder eine Adresse noch ist er von der dortigen Organisation beglaubigt. Beides ist nachzuholen, bevor die Veröffentlichung erfolgen kann.
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