Streit im Hause Hölz.
Rabold wurde mit dem Tode bedroht.
Vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte hatte fich heute Mag Hölz unter der Untlage der versuchten Nötigung und Körperverlegung zu verantworten. In dem vorliegenden Falle handelt es sich um die Auseinanderlegung zwischen Mar Hölz und einem Redakteur der Welt am Abend", dem früheren Landtagsabgeordneten Rabold. Zwischen beiden waren Meinungsverschiedenheiten entstanden, da Rabold die Erziehungsrechte für seinen zehnjährigen Sohn gegen über seiner geschiedenen Ehefrau, die mit Hölz befreundet ist, geltend gemacht hatte. Hölz hatte daraufhin Rabold in dem Redaktionsbureau aufgesucht, und er soll nun nach der Strafanzeige Rabold mit dem Tode bedroht haben, wenn er nicht von seinen Ansprüchen abſtehe. Hölz soll auch Rabold zweimal am Hals gewürgt haben. Gegen Hölz war wegen dieses Vorganges am 10. Mai ein Strafbefehl über 50 M. Geldstrafe ergangen. Dagegen hatte er durch Rechtsanwalt Dr. Apfel Einspruch erhoben.
Zu Beginn der Verhandlung tam es schon zu einigen lebhaften Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Dr. Wilf bantragte wegen der Körperverlegung Rabold als Nebenfläger zuzulassen, mogegen Rechtsanwalt Dr. Apfel Einspruch erhob, da Verjährung eingetreten fei. Der Staatsanwalt war anderer Ansicht. Angeklagter Mag Hölz: Ich muß mich wundern, daß Herr Rabold mich vor Gericht gebracht hat. Als eingeschriebenes Mitglied der tommunistischen Partei hätte er wohl Gelegenheit gehabt, die Angelegenheit vor einer anderen Instanz zum Austrag zu bringen, als vor einem bürgerlichen Gericht."
Redakteur Rabold verwahrte sich, daß er ein eingeschriebenes Mitglied der KPD . sei. Er sei bis 1924 Mitglied der Sozialdemokratischen Partei gewesen und Landtagsabgeordneter. Seitdem sei er ausgeschieden und gehöre jett feiner Partei an, aber auch wenn er einer Partei angehören würde, ließe er sich nicht in die Erziehungsrechte seines Kindes hineinreden. Nachdem das Gericht beschloffen hatte, Rabold als Nebenfläger zuzulaffen, erklärte Hölz, daß er die Körperverlegung entschieden bestreite.
Um die Mordsache Rosen.
3ft Fräulein Neumann schuldig oder nicht? Breslau , 27. Jufi.
Die Untersuchungsbehörde wendet sich an die Def fentlichkeit, um eine klärung des Mordfalles Rofen zu erlangen. Der angeschuldigten ehemaligen Wirtschafterin des ermordeten Profeffors Rofen, Fel Neumann, wird auf Grund der Ergebniffe der neuen Untersuchung zur Caft gelegt, den Doppelmord an dem Schuhmacher Stod und dem Professor Rosen allein und ohne fremde Hilfe ausgeführt zu haben.
Eine Reihe von Umständen lassen die Annahme begründet er fcheinen, daß Rosen mit seiner eigenen Pistole, einer Selbstladepistole Raliber 7,65 Millimtr., erschossen worden ist. Im Gegensatz zu der Behauptung der angeschuldigten Neumann und ihrer Tochter, daß Rosen niemals im Befige einer neuzeitlichen Handfeuerwaffe gewesen sei, ist festgestellt, daß Prof. Rosen, der während des Krieges als Hauptmann zunächst in Beuthen und dann in Breslau Dienst getan hat, eine folche Bistole bereits im Jahre 1914 bei Kriegsausbruch besessen hat. Außerdem soll die Angeklagte Neumann zu einem ihrer Verwandten nach dessen Bekundung die Aeußerung getan haben, sie vermute, daß Rosen mit seiner eigenen Pistole erschossen worden sei, die er stets in seiner Nachttisch schublade gehabt habe. Diese Aeußerung steht im Gegen satz zu ihrer Behauptung, nichts von dem Besitz einer Pistole bei Prof. Rosen zu wissen. Ferner spricht dafür, daß die Neumann das Verbrechen begangen hat, und nicht in die Wohnung eingedrungene fremde Täter, daß die vier Hunde, die sich in der Mordnacht im Wohnzimmer der Wirtschafterin Neumann befanden und als scharfe Kläffer befannt sind, in dieser Nacht nicht angeschlagen haben, so daß die Tat nur von einer den Hunden ge= nau befannten Person ausgeführt worden sein tann. Auch macht der am Morgen nach der Tat im äußeren Schloß der Kellertür der Billa an einem Barte herabhängende halbe Dietrich den Eindrud, daß er abfichtlich zerstört worden ist und in der Mordnacht in das Schloß eingezwängt wurde, um den Verfuch eines Einbruchs vorzutäuschen.
Da auch alle anderen Werkzeuge, die in der Mordnacht in der Villa Bermenbung gefunden haben, insbesondere auch an den Türen der Neumannschen Zimmer, um den Eindrud eines Ein bruchs hervorgerufen, festgestelltermaßen aus der Billa stammen, so wird dasselbe auch bei dem erwähnten halben Dietrich an genommen. Auch widersprechen die Angaben der Angeschuldigten, sowie ihres Schwiegersohnes Standte und ihrer Tochter, wonach das Verhältnis zwischen der Neumann und Professor
Frau Rose, eine der Gefretärinnen, und der Kommunist Kurt Kersten , die als Zeugen gelaben find, zogen es vor zu verreisen, um nicht aussagen zu müssen. Haben sie Angst vor Hölz oder Sorge um ihre Stellung? Kersten, ein Redaktionsfollege von Rabold, hatte diesem erklärt, er solle sofort in Urlaub fahren, weil man bei einem Menschen wie hölz auf alles gefaßtsein müsse. Inzwischen hat auch eine Unterredung mit Frau Rose stattgefunden, die daraufhin gegenüber Rabold erklärt hat, sie babe Angst davor, gegen Hölz auszusagen. Der Zeuge Spann, Inferatenafquifiteur der tommunistischen Belt am Abend" wollte sich eben falls durch eine Reise von der Zeugenausfage drücken, wurde aber vom Gericht veranlaßt, zu erscheinen. Er will sich zunächst nicht mehr genau befinnen tönnen, was ihm hölz am Tag nach der Affäre erzählt hat, besinnt sich aber schließlich doch auf Einzelheiten und muß im wesentlichen Rabolds Darstellung bestätigen. Ein bezeichnendes Licht auf die Gefährlichkeit des Psychopathen Mag Hölz wirft ein Brief, den der Zeuge an den Redakteur Kurt Kersten geschrieben hat. Darin heißt es u. a.:
„ Ich befürchte tatsächlich, daß Hölz, wenn Emil( Rabold) etwas gegen Käthe( Frau Rabold) wegen des Jungen unternimmt, etwas Furchtbares anstellt. Wie wäre es, wenn Emil jetzt verreifen müßte? Jrgend ein Kongreß wird doch stattfinden." Zwei Briefe, die Hölz an Kersten geschrieben hat und in denen er feine Drohungen gegen Rabold wiederholt, will Dr. Biff Bilt Rabolds Rechtsbeistandverlesen. Das Gericht lehnt bas aber ab. Die Sekretärin, Fräulein Desterreicher, bestätigt als 3eugin Rabolds Darstellung.
Nach Schluß der Beweisaufnahme beantragte der Staats. anmalt die Zurückweifung des Einspruches gegen den Strafbefehl. Das Schöffengericht Berlin- Mitte ging aber über die im Strafbefehl festgelegte Strafe von 50 m. hinaus und verurteilte mag Hölz megen versuchter Nötigung und Körperverlegung zu 100 Mart Geldstrafe oder 10 Tagen Gefängnis.
Rosen sehr herzlich gewesen sei, den Befumbungen des Haus. personals, der Berwandten und Befannten des Professors fo= wie denen der Angefchuldigten selbst, die das Berhältnis in einem wesentlich anderen Lichte erscheinen laffen.
Die Untersuchungsbehörde bittet nummehr alle Personen, bie in der angegebenen Richtung aufklärende Mitteilungen machen tönnen,
diefe an den Untersuchungsrichter oder die Berliner Kriminalfommiffare, die fich zurzeit in Breslaus auf halten, gelangen zu laffen.
Die Tragödie einer Mutter. Aus Gorge um Mann und Kind in den Tod.
Die ständige Sorge um das tägliche Brot hat die 26jährige Frau des Post beamten D. zu einer Ber. 3 meiflungstat getrieben.
Der Mann ist felt langer Belt trant, und seine Familie geriet immer mehr in Rot . Dft fehlte es am Notwendigsten, und die beiden acht und zweijährigen Stinder litten Entbehrungen. Bor einiger Zeit mußten fogar einige der wenigen Sachen verkauft werden. Das alles nahm fich die junge Frau so zu Herzen, baß sie beschloß, mit ihrem jüngsten Rinde, der zweijährigen Ingeborg, in den Tod zu gehen. Während ihr Mann mit dem älteren Kind sich schlafen legten, hantierte die Frau noch in der Küche herum. Sie schrieb an ihre Angehörigen Abschiedsbriefe und drehte dann den Gashahn auf. Als die feine Ingeborg unter ber Einwirkung der ausströmenden Gafe betäubt zu Boden sant, riß die verzweifelte Mutter vom Gashahn den Schlauch ab und nahm ihn in den Mund.
Als der Mann später erwachte und die Rüche betrat, entdeckte er die furchtbare Tat seiner Frau. Die Bieberbelebungs. versuche ber alarmierten Feuerwehr hatten nur bei dem Rinde Erfolg.
Oberleutnant Krull aus Untersuchungshaft entflohen.
Der im Zusammenhang mit dem Morbe an Rosa Luxemburg als Oberleutnant Krull befanntgewordene, aus Bandsbet stam mende Kaufmann Ernst Krull, ist aus der Staatstrantenanstalt Friedrichsberg, wo er sich in Unterfudyungshaft befand, ent. flohen. Die Flucht ist anscheinend gut vorbereitet gewesen. Krull hat, nachdem er aus dem Hausgarten entkommen war, in der Nähe ein Auto bestiegen. Er war diesmal nicht im Zusammenhang mit dem Mord, sondern wegen Erpreffung in Unterwegen Erpreffung in Unter fuchungshaft.
Der Krach der Komischen Oper.
20 Klagen vor dem Arbeitsgericht.
Vor dem Arbeitsgericht Berlin fand der Zusammen bruch der Komischen Oper James Klein seligen Angedenkens ein feines Nachspiel. Etwa 20 Stünftler hatten Rlage angeftrengt gegen einen Herrn Bussin, der als Ronzessionär des Theaters zeichnete. Herr Bussin hatte aber vorsichtshalber die erforderliche Kaution nicht hinterlegt, so daß für die Gagenansprüche der Künstler feine Dedung vorhanden ist. Aus diesem Grunde hatten die Künstler gegen ihn Klage erhoben, die mit unerlaubter Handlung begründet wurde.
Der Beklagte seinerseits wandte ein, daß er selbst am schwersten geschädigt sei, er hätte an dem guten Geschäft mit James Klein einige 8000 Mart verloren. Er war ursprünglich der Bächter der Restaurationsräume der Komischen Oper". hat dann aber immer wieder und wieder Geld in das Unternehmen hineingesteckt, um den brohenden Ronfurs abzuwenden. Als der sich aber doch nicht abwenden ließ, trat er selbst als Theaterunternehmer auf, ohne durch Sachkenntnis belastet zu sein. Es wurden neue Verträge mit den Künstlern abgeschloffen, es wurden Unterpächter gefucht und den Künstlern in Aussicht gestellt, bis zum 31. Auguft zu spielen. Ende Juni wurden fie aber alle fristlos auf die Straße gefeßt ohne Zahlung der fälligen Gage. Da zwischen den Klägern und dem Beklagten ein Arbeitsvertrag nicht direkt bestand, war auch die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nicht gegeben. Auf Beranlassung des Vorsitzenden beantragten die Kläger die Uebermeifung des Rechtsstreits an das ordentliche Gericht.
Die Verhandlung hat wieder einmal gezeigt, daß es in feiner anderen Branche möglich ist, die Existenz von Arbeitnehmern so leichtfertig aufs Spiel zu feßen wie im Theatergeschäft, wo man seit Jahren vergeblich um ein Reichstheatergelet
tämpft, burch das allein geordnete Berhältnisse zu schaffen wären.
1893wei Kinder verbrannt.
Wohnbaraden als Feuerfallen.
In Schwerin brannte eine von der Stadt erbaute Wohnbarade nieber, in der zehn mittellose Familien wohnten. Die Leute fonnten infolge des schnellen Umfichgreifens des Feuers faft nichts retten. Zwei fleine Kinder im Alter von einem und vier Jahren, die von der Muffer in der Wohnung eingefchloffen waren, tamen in den Flammen um.
Deutsche Uhrmacherfunft des 16. Jahrhunderts.
Das Uhrmacherhanbwert, das in früheren Jahrhunder ten weniger der prattischen als der tunstvollen Herstellungsweise diente, stand im 16. und 17. Jahrhundert in hoher Blüte, und
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in den Archiven der Stadt Nürnberg finden sich noch heute zahlreiche Aufzeichnungen darüber, daß der Rat der Stadt an hochgestellte, einflußreiche Persönlichkeiten oft Uhren als Gefchent überreichte. Aus diesen Aufzeichnungen geht unter anderem auch hervor, daß der Nürnberger Schloffer Peter Henlein etwa um das Jahr 1510 die erste tragbare Uhr mit Federzug vera fertigte. Bis dahin gab es nur die sogenannten Spinbel uhren, so benannt nach der damaligen Hemmungseinrichtung, die die Form einer Spindel zeigte. Angefangen von den dosenförmig gearbeiteten, mit ungemein feiner 3ifelierarbeit versehenen Reise und Tischuhren, die man im Koffer bei sich trug, entstanden nach und nach fleinere und fleinste Uhren in allen möglichen phan tafievollen Formen und Ausführungen. Als Erdbeere, als Ruß,
als Laute ufw. waren die Uhren verarbeitet, reich mit Gold, Emaille, Brillanten und anderen Edelsteinen verziert. Man tri fie an
ebenso toftbaren Chatelains, an Retten um den Hals oder mit einer Mabel am Kleide befestigt. Allerdings war zu damaliger Zeit die tragbare Uhr nicht Allgemeingut, sondern nur der reiche Mann tonnte sich ein solch toftbares Stüd leisten. Die anderen trugen Sonnenuhren aus Metall. Emaille oder Elfenbein, aus denen sie je nach dem Stand der Sonne bie ungefähre Tageszeit errieten. Eine überaus interessante Sammlung solcher antifer Uhren befindet fich im Besitz des Uhrmachers Lünser, Friedrichstraße, Ede Mittelstraße.
Das Steffiner Schiffsunglüd, über das wir in der Abend ausgabe berichteten, hat erfreulicherweise teine weiteren Opfer ge forbert. Bon den Fahrgästen ist die Gastwirtsfrau Reglin aus Greifenhagen tot, während eine Frau Bolter aus Ripperwiefe noch vermißt wird. Außer der Frau Reglin hat der Taucher in den Kajüten teine weiteren Leichen gefunden. Danach scheinen alle übrigen Fahrgäste gerettet zu fein. Die Hebung des Dampfers ist sofort eingeleitet worden und wird aller Voraussicht nach bis Montag abend durchgeführt sein. Nach den bisherigen Feststellungen trifft den Schiffsführer feine Schuld.
Berantwortlich für Bolitik: Dr. Curt Gener: Birtschaft: Ringelböfez; Gemertschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : R.$. Dächer; Lotales und Gonftiges rik Raritäbt: Anzeigen: Tb. Glode:( ämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruceret und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin G. 68. Bindenstraße 3. Hierzu 3 Beilagen und Unterhaltung und Wissen.
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