Kündigung während des Urlaubs. Exploſionstataſtrophe in England.
Eine wichtige Entscheidung.
Das Arbeitsgericht Berlin fällte eine wichtige Ent-| tragt hatte, gegen ihre etwaige Entlassung Einspruch zu erheben. fcheidung in der Frage, wann eine während der Beurlaubung des Frau 2. hatte also den Zeugen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte Arbeitnehmers ausgesprochene Kündigung als rechtswirksam gilt. gegenüber der Beklagten beauftragt, und so fonnte und rechnete fie Der Entscheidung lag folgender Streitfall zugrunde: auch damit, daß der Zeuge als ihr Vertreter von einer etwaigen Entlassung jederzeit Kenntnis erhalten und die erforderlichen Schritte gegen die Beklagte in ihrem Namen ergreifen würde.
Einer Angestellten war gefündigt worden, das Kündigungsschreiben fonnte ihr aber nicht zugestellt werden, da sie, von der Firma beurlaubt, verreist war. Die Kündigung wurde ihr erst übergeben, als sie vom Urlaub zurück wieder ihren Dienst antreten sollte. Sie legte sofort Einspruch beim Betriebsrat ein, der die Zustimmung zur Kündigung nicht gab, sondern auf Grund des BRG. Klage vorm Arbeitsgericht anstrengte. Die Beklagte wandte ein, daß die im Gesetz vorgeschriebenen Fristen nicht gewahrt seien, denn die Arbeitnehmerin war am 7. Juli gekündigt worden, der Betriebsrat hätte aber erst am 20. Juli widersprochen. Damit sei die gesetzliche Fünf Tage- Frist erheblich überschritten. Der Betriebsrat machte geltend, daß die Frist erst von dem Tage an zu laufen beginne, an dem der Klägerin die Kündigung wirklich zugestellt sei. Das ist erst am 20. Juli der Fall gewesen, nachdem die Arbeitnehmerin mieber in Berlin eingetroffen war. Das Arbeitsgericht Berlin schloß sich der Rechtsauffassung des Betriebsrats an. In der Begründung des Urteils heißt es:
Zu Unrecht steht die Beklagte nach Ansicht der Kammer auf dem Standpunkt, daß Frau L. die Frist zur Anrufung des Betriebsrats versäumt und damit auch die Klage verspätet eingereicht habe. Die Entlassung der Frau 2. wurde, da fie in deren Abwesenheit geschah, gemäß§ 130 BGB. erst in dem Augenblid wirksam, wo ihr die schriftliche Mitteilung der Entlassung zuging. Der die Entlassung aussprechende Brief der Beklagten mußte also, damit sein Inhalt wirksam werde, derart in den Machtbereich der Frau L. tommen, daß diese die Möglichkeit hatte, davon Kenntnis zu nehmen. Das ist aber nicht geschehen, denn Frau 2. war bereits verreist, als die Beklagte am 7. Juli den Brief zur Post gab, und der Beflagten war dies auch bekannt. Trotzdem wäre das Zugehen dieses Briefes als am 8. Jufi erfolgt anzusehen, wenn Frau L. die Unmöglichkeit der Zustellung an sie schuldhaft herbeigeführt hätte. Nach der Ansicht der Rammer liegt ein solches Verschulden aber nicht vor. Der Zeuge hat bestätigt, daß Frau 2. ihn vor ihrer Abreise beaufs
Die Eifersucht der Frau Böswetter.
Das Salzsäureattentat auf den Schupo.
Die Eiferfuchtstat der Frau Bösweffer, die am 10. Juni ihre Rivalin Frau H. und vor allem einen Wachtmeiffer mit Salzfäure schwer verletzte, hat heute ihr Nachspiel vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte.
Angetlagt ist die 30jährige Hedwig Boswetter wegen verfuchter und vollendeter gefährlicher Rörperverlegung. Die Frau, die seit einiger Zeit geschieden ist, war mit dem im selben Hause wohnenden 5. befreundet. Seiner Frau erzählte S., daß Frau Böswetter ihm ständig nachlaufe und ihn nicht in Ruhe laffe. Anfang Juni schickte die Angeklagte ihrem Freunde sein Bild mit einem Briefe zurück, in dem sie schrieb, daß sie mit ihm nichts mehr zu tun haben wolle. Dies erzählte 5. sofort seiner Frau. Troßdem mußte diese einige Tage später sehen, wie ihr Mann mit seiner Freundin auf der Straße zusammenstand. Eie ging auf beide mit der Bemerkung zu:„ Ich denke, ihr kommt nicht mehr zusammen". Da Frau Böswetter sie nur höhnisch angrinste, schlug die eifersüchtige Frau fie ins Gesicht. Schon damals mußte Frau Böswetter Salzsäure bei sich getragen haben, denn Frau H.s Kleidung war nach dieser Begegnung von einer Säure verdorben. Am nächsten Tage trafen sich die beiden Frauen wieder auf der Straße. Frau H. flüchtete in einen Keller, da sie sah, daß Frau Böswetter einen Gegenstand nach ihr marf. Bassanten, die diesen Vorfall beobachtet hatten, holten einen Schuhpolizisten, der mit Frau 5. zusammen die Angeklagte verfolgte. Diese ging die Treppe zu ihrem Hause hinauf, und als sie fah, daß ihr der Beamte und ihre Feindin folgten, drehte sie sich um und goß dem Wachtmeister Salzsäure ins Gesicht. Auch Frau H. wurde noch verletzt. Der Wachtmeister trug schwere Schädigungen am Auge davon und mußte sich zur Rettungsstelle begeben.
I
Damit hat sie nach Ansicht der Kammer genug getan, um die Möglichkeit zu schaffen, daß auch in ihrer Abwesenheit die Mitteilung einer Entlassung an sie gelangen fonnte. Sie brauchte daher nicht außerdem ihre Urlaubsadresse bei ihrem Postamte zu hinter lassen, wie die Beklagte annimmt.
Stadt Berlin gegen den Probst.
Berufung beider Parteien beim Kammergericht. Gegen das Urteil des Landgerichts I in dem Flaggen. prozeß der Stadt Berlin gegen den Probst von BerDon St. Marien und lin und die Kirchengemeinden St. Nicolai haben jetzt die Stadt, vertreten durch das Bezirksamt Mitte , und der beklagte Probst und die beiden Kirchengemeinden Berufung beim Rammergericht eingelegt.
Dieser tomplizierte Prozeß, bei dem es sich darum handelte, ob die Stadt auf dem Probsteigebäude in der Probststraße 7 die Reichsfahne hissen dürfte und durch den gleichzeitig auf Antrag des Bezirksamtes die Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude geklärt werden sollten, wird also das Gericht auch in zweiter Instanz beschäftigen. Zu einem Termin vor dem Kammer gericht dürfte es allerdings faum vor Dezember dieses oder Januar nächsten Jahres kommen.
Durch das Urteil des Landgerichts war befanntlich ber Stadt Berlin das Recht abgesprochen, auf dem Probsteigebäude die Reichsfahne zu hissen, weiter aber zuungunsten der beklagten Kirchengemeinden festgestellt worden, daß lediglich dem Probst ein Wohn- und Nuhungsrecht des Gebäubes zustände, nicht aber den beiden Gemeinden.
In der heutigen Berhandlung verweigerte die Angeflagte jede Erklärung für ihre Tat. Nur die frühere Aussage, daß ihr Freund H. ihr die Salzsäure gegeben hätte, damit sie seine Frau damit verlege, zog sie zurück.
Raubüberfall auf eine Witwe.
Gestern nachmittag drangen im Norden Berlins zwei bewaffnete Männer in eine Mansardenwohnung, die die 37jährige vermitmete Frau Hedwig Blum mit ihren beiden Kindern innehat. Als Frau Blum aus dem Wohnzimmer in die Küche gehen wollte, standen ihr plöhlich die beiden Männer gegenüber. Der eine setzte ihr einen Revolver auf die Brust und drohte, sie sofort zu erschießen, wenn sie einen Laut von sich gäbe. Unterdessen durch suchte sein Spießgeselle die Wohnung, entdeďte auf einer Wanduhr eine Brieftasche und nahm den Inhalt, die gesamten Ersparnisse der Frau, in Höhe von 95 M. an fich. Dann entfernten sich die beiden Männer, ohne von einem Hausbewohner bemerkt zu werden. Als die zu Tode erschrockene Frau nach längerer 3eit zu sich fam und die Polizei benachrichtigte, war von den Räubern teine Spur mehr zu entdecken.
Wirtschafterin Neumann geisteskrant?
Die Wirtschafterin Frau Neumann in Breslau , die sich unter dem Verdacht des Doppelmordes an Dr. Rosen in Untersuchungshaft befindet, wird gegenwärtig im Untersuchungsgefängnis durch den Gerichtsarzt Prof. Dr. Reuter auf ihren Geisteszustand untersucht und beobachtet. Mit dem Abschluß der Untersuchung und Beobachtung ist vor Mitte des nächsten Monats nicht zu rechnen. Alsdann wird der Sachverständige sein Gutachten erstatten, mas spätestens Ende September der Fall sein wird. Erst dann wird sich entscheiden, ob gegen die Wirtschafterin Neumann Anklage erhoben wird oder nicht.
zerstört.- 16 Personen schwer verletzt.
In Newcastle on Tyne ereignete sich am Freitag in der Nähe des Kleidermarktes eine schwere Gasexplosion. Ein Café wurde vollkommen zerstört und die Häuser in der Umgegend teils schwer beschädigt. Soweit bisher feststeht, wurden 16 Perfonen verleht, zum Teil lebensgefährlich.
Arbeitsunfälle in Ostoberschlesien.
,, Eine erschreckende Statistit" nennt der„ ,, Glos Prawdy" die Angaben, die von Arbeitgeberorganisationen über die Danach sind in den Jahren 1925 bis 1928 im Bergbau und in Unfälle in der oftoberschlesischen Industrie gesammelt worden find. den Hüttenwerten Ostoberschlesiens mehr als 21 000 2r= beiter von Unfällen betroffen worden. Von diesen Unfällen haben 154 einen tödlichen Ausgang gehabt. Das Warschauer Blatt erblickt in dieser Statistik ,, ein niederschmetterndes Zeugnis" für die Rückständigkeit der Sicherheitstechnik in Polen .
Meuterei in einem polnischen Gefängnis.
Im Gefängnis von Kielce tam es zu einem blutigen 3u. sammenstoß zwischen den Sträflingen und den durch Polizei verstärkten Bärtern. Die Sträflinge hatten schon seit längerer Zeit die Einlieferung eines geistig gestörten aftgenossen in eine Heilanstalt verlangt. Da diese und einige andere von den Gefangenen aufgestellte Forderungen nicht erfüllt wurden, bewaffneten sich die 130 Gefangenen mit 5o13tnüppeln und gingen gemeinsam gegen die Gefängniswache vor. Die Gefängniswache und die Polizei gaben darauf eine Salve auf die Meuterer ab, wodurch zwei Gefangene verlegt wurden. Der eine Gefangene ist nach wenigen Gefunden seinen Berlegungen erlegen. Gegenwärtig ist die Ruhe im Gefängnis wiederhergestellt.
Die Gewinner der Sturmvogel- Tombola.
Auf vielfache Anfragen aus unserem Leserkreis teilen wir mit, daß die Hauptgewinne der Sturmvogel- Tombola( BMWAuto, Motor- und Fahrräder, Flugreisen durch Europa , Zeppelinfahrt usw.) am 21. August in unserem Blatt veröffentlicht werden. Die genaue Gewinnerliste wird einige Tage später durch den Sturmvogel " im Sonderbrud veröffentlicht. Eine beschränkte Anzahl der sehr hübschen Lospoftfarten mit Luftbildern von GroßBerlin sind noch zum Preise von 30 Pf. im Sturmvogel"-Bureau, Flughafen Tempelhof , fäuflich zu haben.
Zum zehnten Male ,, Nadel und Schere".
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Wie alljährlich, so findet auch in diesem Jahre vom 31. August bis 3 September die Ausstellung Nadel und Schere" im Saalbau Friedrichshain, Am Friedrichshain 16-23, in der Nähe des Königstores, statt. Bei der dies. maligen Ausstellung ist eine Lehrlingsarbeitenausstellung der DamenHandwerkskammer und auch die Stadt Berlin mehrere Preise ge und Herrenschneiderei sowie der Kürschnerei angegliedert, zu der die stiftet haben. An jedem Ausstellungstag um 4 und um 7 Uhr gibt es Modevorführungen ohne jede Nachzahlung. Auskunft erteilt die Schneiderinnung zu Berlin SW 19, Grünstraße 3; Fernruf: E 1 Berolina 1494,
Sport.
Rennen zn Hoppegarten am Freitag, dem 16. August.
1. Rennen. 1. Gutenberg( Grabow ) ,. 2. Jo, 3. Herzkönigin Toto: 67:10. Plat: 29, 24: 10. Ferner liefen: Irländer, Heidelerche Silberfasan.
22:10. Blak: 14, 22:10. Ferner Hefen: Matador, Ratuschta, Gulbrand.
2. Rennen. 1. Adebar( Korb), 2. Alpenflieger, 3. Brutus. Toto: 3. Rennen. 1. Caprivi( Blume), 2. Meton, 3. Friderun. Toto: 108: 10. Blab: 23, 19, 15:10. Ferner liefen: Mydear, Casanopa, Tarn helm, Julia, Theokrit . 4. Rennen. 1. Ota( M. Schmidt), 2. Codtail, 3. Postmeister. Toto: 61:10. Blab: 20, 20, 24:10. Ferner liefen: Favorit, Rosenquarz, Fakir, Lykaste, 3slam. 1. Grenadier( Haynes), 2. Feldjäger, 3. Agitator. Toto: 24: 10. Blak: 14, 18:10. Ferner lief: Eisenhagel. 6. Rennen. 1. Wintermärchen( Narr), 2. Galvani, 3. Hauptmanns Schwester. Toto: 186: 10. Play: 44, 18, 21:10. Ferner liefen: Garibaldi, Hoheit, San Domenico, Kriegsspiel, Gilig, Kämmerer, Rotbuche, Khedive. 7. Rennen. 1. Felig efto( G. Janet), 2. Männertreu, 3. Dtis. Toto: 25:10. Plat: 21, 38: 10. Ferner liefen: Lorbeertranz, Gebelaune, Torrone.
5. Rennett.
Wie? Nur 4950..?
Jawohl, nur 4950.-! Mit hydraulischen Bremsen u. Zentralschmierung. Die große Spezial- Innensteuer- Limousine kostet 5250.- Mark. Ja, aber das ist doch nach Leistung und Ausstattung ein Luxuswagen! Stimmt! Sie werden auch nur Gutes hören über den
ADLER FAVORIT