Allgemeinheit die das Schiedsgericht leitende Erwägung
fird, sich dem Gefretariat anzuschließen. Weiter sind die betreffenti den Länder ersucht, Aufschlüsse über den Stand der Organisation, der Fachpresse 2c. mitzutheiten. Im Interesse der Schuhmacher aller Länder wird hiermit jede Nation ersucht, in Kürze ihre Pflicht zu thun, damit wir im stande sind, weiter zu arbeiten. Proletarier aller Länder vereinigt Euch! 3ürich, den 1. Februar 1896. Mit kollegialischem Gruß
Für die Setretariats Rommission: Der Sekretär: R. Wezel.
engagire dann auch die erforderlichen Hilfskräfte, Tafelbeder, gestern vor ber vierten Straftammer bes Landgerichts 1. gegen, und Kellner, und nicht anders sei es hinsichtlich des hier in den Kaufmann und Eigenthümer Heinrich Kowalsti verFrage stehenden Festessens gewesen. Auch dort hätte Scheibe handelt. Der Angeklagte wurde im Juni v. J. durch die Mit als Vertreter der Firma Borchardt die von ihm engagirten Kellner theilung des Amtsgerichts überrascht, daß er in eine Strafe von unter seiner Leitung beschäftigt. Das Gericht wies jedoch die 20 M. genommen worden sei, weil er zum Termine in einer Klage zurück, weil die Bollmacht, welche die Beklagte dem Scheibe Zivilflage trotz gehöriger Ladung nicht erschienen sei. Kowalsti damals ertheilte, nicht derart gewesen sei, daß das Engagement schrieb zurück, daß ihm eine Ladung gar nicht zugestellt worden der Kläger als für Borchardt getroffen angesehen werden fönne. sei und er deshalb um Niederschlagung der Strafe ersuche. Er Dieses Urtheil entspricht durchaus nicht den thatsächerhielt ablehnenden Bescheid mit der Begründung, daß der lichen Verhältnissen, die so sind, wie die Kläger fie Briefträger den Begleitschein der Zustellungsurkunde mit dem dargelegt haben. Herr Scheibe hat wirklich auch bei dem großen Vermerk versehen habe: Dem Adressaten selbst eingehändigt." patriotischen Festessen als Beauftragter der Firma in Darauf antwortete Kowalsti mit einem Schriftstücke des Inhalts, Eine Provinzial- Kommiffion der Tabakarbeiter hat sich leitender Stellung fungirt, und in seinem Auftrag ergingen daß er seine frühere Erklärung an Eidesstatt aufrecht halte. Diese für die beffischen Lande und für Nassau in Offenauch die Engagements der Kellner, die unter ihm dort arbeiteten Erklärung sollte er wider besseres Wissen abgegeben haben. In dem ba ch a. M. gebildet, nachdem die Provinzial- Kommission in und arbeiten sollten. Borchardt ist darum derjenige, welcher selben Schriftstücke hatte der Angeklagte darauf hingewiesen, daß vorhier zu haften hätte. Gleichgiltig ist, daß Scheibe im gedachten aussichtlich ein Irrthum bei der Bestellung seitens des betreffenden Frankfurt a. M. sich aufgelöst hatte. Als Vorsitzender der KomSinne immer nur zeitweilig in den Diensten der Beklagten Briefträgers vorgekommen sei. Zwei Häuser von dem seinigen entfernt mission, deren Aufgabe die Agitation für die Tabakarbeitersteht. In jedem einzelnen Falle vertritt er den Arbeit- wohne ein Zimmermeister Kolokowski. Die Aehnlichkeit der beiden gaffe 5. Alle Briefe 2c. sind an diesen zu richten. Organisation ist, fungirt W. Jöst in Offenbach , Schloßgrabengeber Borchardt gegenüber den Arbeitern( Kellnern). Namen habe bereits mehrfach zu Verwechselungen bei Bestellung Die ausständigen Schleifer von Grimme, Natalis Reichs Versicherungsamt. Die Frage, ob ein bei der Briefschaften geführt. Es wurde gestern der betreffende Briefträger vernommen. Er erklärte, daß er sich des vorliegen- u. Co. in Braunschweig hatten das Gewerbegericht als einer Zeitung festangestellter Journalist zu den versicherungspflichtigen Gehilfen im Sinne des Gesetzes den versicherungspflichtigen Gehilfen im Sinne des Gesetzes den Falles zwar nicht entfinnen könne, wenn er aber den schrift Ginigungsamt angerufen. Die Firma hat jedoch die Einigung betreffend die Alters- und Invaliditäts- Versicherung" gehöre, lichen Vermerk gemacht, daß er dem Adreffaten die Urkunde zurückgewiesen. Der Streit dauert also unverändert fort. In Nürnberg hatte der vorjährige 3immerer- Streit fur Alters- und Invaliditätssachen. Das Schiedsgericht hatte sie richtete an den Zeugen die Frage, ob es nicht vorkomme, daß dieser Tage ein Nachspiel vor dem Landgericht. Der Leiter der beschäftigte fürzlich die Spruchkammer des Revisions- Gerichte felbst eingehändigt, so sei es auch geschehen. Der Vertheidiger ganz allgemein verneint, und zwar hatte es sich berufen der betreffende Vermerk schon vor oder erst nach der Bestellung damaligen Streitbewegung und sechs andere Arbeiter waren auf auf Nummer IV. der Anleitungen des Reichs- Versicherungsamts, seinem Recht Gebrauch, auf diese Frage eine Antwort zu ver- sich am Streit nicht betheiligten, bedroht und waren der wieder. werde. Der Zeuge machte die Zimmerer, deffen Thätigkeit eine vorwiegend geistige ist. Das Reichs: weigern. Dies diente zur Entlastung des Angeklagten, welcher holten Aufforderung des Zimmermeisters, den Platz zu verlassen, freigesprochen wurde. Der Gerichtshof bezeichnete es als ge Versicherungsamt sprach sich nun dahin aus, daß in ihrer richtskundig, daß manchmal die Briefträger, wenn sie überbürdet nicht gefolgt. Sie hatten sich dadurch des Hausfriedensbruchs und der Nöthigung schuldig gemacht. Das Urtheil lautete für unzutreffend sei. Es leisteten 3. B. Handlungsangestellte seien, den Begleitschein der Zustellungs- Urkunden erst nachträglich Sager auf 5 Monate, für die übrigen Angeklagten auf 4 bis und Bureaubeamte vielfach geistige Arbeit, ohne dadurch von der auf dem Poſtamte ausfüllten, wobei dann wohl ein Irrthum Wochen Gefängniß. Bersicherungspflicht befreit zu sein. Selbst viele Arbeiter seien ge- unterlaufen könne. Ein solcher sei auch im vorliegenden Falle nöthigt, neben förperlicher Kraft ihre geistigen Fähigkeiten sehr erheblich angenommen worden. anzuwenden. Gegenüber der Auffassung des Schiedsgerichts sei Die verehelichte Gürtler Marie Peters, früher in Rix- eit wird gegenwärtig von den Buchdruckern, Bürstenfestzustellen, daß die geistige Thätigkeit mancher Berichterstatter dorf, jetzt in Adlershof wohnhaft, hatte sich vor dem Rixdorfer Handwerkern West rußlands angestrebt. Während der die denkbar niedrigsten Anforderungen an ihre geistigen Fähig- Schöffengericht wegen roher Mißhandlungen ihres fleinen Stief- Arbeitszeit der erwachsenen männlichen Arbeiter in den Fabriken teiten stelle. Auf jeden Fall seien bei einer Beitung feftangestellte fohnes zu verantworten. Die Angeklagte benutzte jede Gelegen- feine gefeßliche Grenze gesetzt ist, ist der Arbeitstag im HandBerichterstatter dann als Gehilfen im Sinne des§ 1 des Alters- heit, den kleinen Knaben in unmenschlicher Weise zu schlagen, werk burch ein schon vor 100 Jahren erschienenes und Invaliditäts- Versicherungsgesetzes anzusehen, wenn sie für fodaß die ganze Nachbarschaft darüber entrüstet war. Als sie nun und bis zur letzten Zeit in in Vergessenheit gerathenes diese Zeitung nur Nachrichten über Diebstähle, Unglücksfälle und eines Tages dem bedauernswerthen Kleinen durch Schläge mit Gesetz auf 10 Stunden 10 Stunden beschränkt. Es ist dies der dergleichen aufnahmen, wobei dann gleichgiltig sei, ob sie früher einem Holzpantoffel tlaffende Kopfwunden beigebracht hatte, er- 8431 des Gesetzes über Die Gewerbe( Band XI, eine höhere Bildung genossen hätten. Die Sache wurde an die statteten die Nachbarn Anzeige, worauf Anklage erhoben wurde. 2. Theil des Coderes der Gefeße), welcher lautet:„ Die ArbeitsVorinstanz zum Zwecke der entsprechenden Feststellungen ver- Der Amtsanwalt beantragte gegen die herzlose Stiefmutter neun stunden im Handwerk sind von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends wiesen. Monate Gefängniß. Mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagte mit Ausnahme von einer halben Stunde für das Frühstück und einen besonders jähzornigen und heftigen Charakter hat, fab der von anderthalb Stunden für das Mittagessen." Dieses Gesetz Gerichtshof die Sache milder an und erkannte auf sechs Wochen bringen die Arbeiter in Weftrußland den Unternehmern dadurch Gefängniß. in Erinnerung, daß sie den Gouverneuren Klagen über seine Prügelpädagogit. Wegen Körperverlegung im Amte ist Uebertretung in den Werkstätten einreichen. Arbeitern ver unter Annahme mildernder Umstände der Dorfschullehrer Johannes fchiedener Branchen ist es auch schon gelungen, die strenge Patschan vom Landgericht Neuruppin am 25. Oktober Innehaltung des Gesetzes über den Behnstundentag durchzusehen, v. J. qu 50 Mt. Geldstrafe verurtheilt worden. Er hatte zwei wobei die alte Erfahrung, daß mit der Verkürzung des ArbeitsKnaben in unerlaubter Weise derartig gezüchtigt", daß Gefahr tages die Löhne steigen, wiederum Bestätigung gefunden hat. für deren Gesundheit eintrat. Seine Revision, in welcher So z. B. ist der wöchentliche Arbeitslohn der Bürstenmacher, er bestritt, das ihm zustehende Züchtigungsrecht überschritten zu deren Arbeitstag früher im Winter 15 und im Sommer haben, wurde am Dienstag vom Reichsgericht verworfen. 1312 Stunden betrug, seit der Durchführung des ZehnstundenWegen Majestätsbeleidigung ist vom Landgericht tages von 2 Rubeln 75 Ropeken auf 3 Rubel 75 Kopeken ge Stettin am 14. November v. J. der Handelsmann Wilhelm stiegen. Baumann zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Es handelte sich um eine Aeußerung, die von Frauen bekundet wurde, die dem Angeklagten feindlich sind. Wegen Beschränkung der Bertheidigung hob am 10. Februar auf die Revision des Angeklagten das Reichsgericht das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
Gerichts- Beifung.
Nochmals die historische Kritik todter Hohenzollern vor dem Reichsgericht. Außerordentlich brauchbares Material zur Abschätzung des Werthes der modernen Rechtsprechung in Preußen- Deutschland geben einige Strafprozesse, die in diesen Tagen vor dem Reichsgericht in letter Instanz verhandelt worden find. Wenn es sich auch scheinbar nur um die an sich nicht befonders bedeutungsvolle Frage handelt, ob man einen mittel alterlichen Fürften aus dem Hause Hohenzollern in historisch tritischer Würdigung seiner Größe beim rechten Namen nennen darf, so ist doch die ganze Art, wie verschiedenartig in dieser Frage Recht gesprochen wurde, so drastisch für die gegenwärtige Rechtsun ficherheit in politischen Prozessen, daß es sich auch in dem neuesten Fall verlohut, auf die ganze Angelegenheit zurückzukommen.
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Gewerkschaftliches.
Versammlungen.
142 Kameraden der Firma Held u. Franke die Arbeit niedergelegt haben.( Bravo.) Obwohl Held u. Franke für die Arbeiter am Dom die Forderungen bewilligt haben, haben die Kameraden doch erklärt, die Arbeit auch dort nicht eher wieder aufnehmen zu wollen, bis die Herren allen ihren Bimmerleuten die Forderungen bewilligt haben. Fischer geißelt Dann noch besonders die rigorose Art und Weise, in welcher sich die
Birka 2000 streikende Zimmerleute hatten sich gestern Derfelbe historische Artikel, der am vergangenen Freitag und ferner am Dienstag das Reichsgericht beschäftigte, spielte auch in in Cohn's Festsälen versammelt Der Bertrauensmann Fischer entwidelt das Bild der augenblicklichen Lage des Streifs, das der am 11. Februar abgehaltenen Sigung des 2. Straffenat des als ein äußerst erfreuliches zu bezeichnen ist. 110 Arbeitgeber, welche Reichsgerichts eine Rolle. Der Artikel, welcher die Ueberschrift Der Rechtspraktikant Prager in Fürth war am 11. Fe- 1600 3immerer beschäftigen, haben bereits sämmtliche Forderungen Hohenzollernsches" trägt, war auch in Nr. 216 fozialdemokratischen Brandenburger Beitung" zum brechens des Diebstahls im Rückfalle Angeklagten als Offizial- Die Lohnkommission hat eine große Anzahl Sympathies der bruar bei der Straftammer dortfelbst für einen wegen Ver- bewilligte und stündlich schließen sich denselben weitere Firmen an. Abdruck gelangt. Der Redakteur derselben, Eugen vertheidiger bestellt. In seinem Plaidoyer griff er einen als fundgebungen von Meistern empfangen, darunter ein längeres Wolfgang, ist am 3. Dezember v. J. von der Straf- Beugen geladenen Bahnarbeiter an, indem er diesen indirelt Schreiben des Raths- Zimmermeisters Arans, der mittheilt, daß tammer beim Amtsgericht Brandenburg auf grund dieses beschuldigte, den vom Angeklagten begangenen Diebstahl verübt er die Forderungen der Arbeiter als berechtigt anerkenne Artikels zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt worden.( Wie zu haben. Der Landgerichtsdirektor als Vorsitzender nahm den und dieselben mit Freuden bewillige.( Lebhaftes Bravo.) Gerade hier wiederholt sei, ist in Riel und Hannover Frei- Beugen in Schutz und forderte vom Vertheidiger den Beweis für die Bauschwindler, deren Wohnung häufig sogar der Polizei unsprechung, in Leipzig und Breslau ebenfalls Verurtheilung seine Behauptung; diefer erklärte, feine Beschuldigung daraus bekannt ist, sind es, welche sich den Arbeitern am schändlichsten eingetreten.) Das Brandenburger Gericht hat den inkriminirten gefolgert zu haben, weil ja bekannt sei(!?), daß sich die gegenüberstellen. Aber heute schon, nachdem noch nicht der vierte Artikel etwas anders ausgelegt als die anderen Gerichte. Es Bahnarbeiter im großen und ganzen aus lichtscheuem Ge- Zag seit Verkündigung des Streits verstrichen ift, läßt ließ die dem Kurfürsten Joachim II. nachgesagten ärgsten Roß- indel refrutiren. Leider ließ der Vorsitzende diese, den ganzen sich mit Sicherheit behaupten, daß den Berliner Zimmertä uscherkünfte" außer betracht, fand vielmehr die Beleidigung Stand der Bahnarbeiter beleidigende Behauptung ungerügt, die leuten, die eine noch nie des Kaisers in den einleitenden Worten des Artikels. Es wurde um so schwerer ins Gewicht fallen muß, als die Bahnarbeiter an dagewesene Einmüthigkeit den Tag gelegt haben, der vollständige Sieg angenommen, daß der Angeklagte bei der Veröffentlichung den bei ihrer durchgängig langen Arbeitszeit auch noch eine große gewiß ist. Auch die indifferenten Arbeiter, die sich der eventuellen Dolus hatte, den deutschen Kaiser durch den Verantwortung zu tragen haben und der Staat der Arbeitgeber Bewegung in ihrer Dummheit noch nicht angeschlossen haben, selben zu beleidigen. In seiner Revision machte der An- der Bahnarbeiter ist, die sich nach der Ansicht des Rechts- werden mit ernten, was die flaffenbewußten Arbeiter gesät haben. getlagte wiederholt geltend, daß seine Absicht nicht dahin ge- praktikanten Prager aus„ lichtscheuem Gesindel" rekrutiren sollen. Als erfreuliche Thatsache sei zu fonstatiren, daß sämmtliche gangen fei, zu beleidigen, und daß er den Artikel nur zur und solche Leute werden unsere zukünftigen Richter! Abwehr veröffentlicht habe. Es scheine, als ob das Gericht schon in der bloßen Ehrfurchtsverlegung eine Majestätsbeleidigung erblickt habe. Reichsanwalt Heinemann erklärte die Revision für unbegründet. Daß die Ansprache des Kaisers beim Festmahl am 2. September habe getroffen werden sollen Aufruf an fämmtliche Bauarbeiter und Berufsgenossen und daß dem Kaiser hier ein bewußt unwahres Verhalten vor- in den Provinzen Brandenburg , Pommern geworfen werde, sei Sache der thatsächlichen Würdigung und Preußen, Posen und Schlesien . Werthe Kollegen! unterliege nicht der Nachprüfung. Da die Rechtswidrigkeit der Auf dem letzten Verbandstage der Bauarbeiter, der im Oktober Herren Pumplun. Radecke 2c., die an der Gewerbe Ausstellung Aeußerung nicht in Frage gestellt gewesen sei, habe sich die 1894 in Lüneburg abgehalten wurde, führte man vielfach Klage arbeiten, den Forderungen der Arbeiter feindlich gegenüberstellen. Straffammer darüber nicht besonders auszusprechen brauchen. darüber, daß zu wenig agitirt worden fei. Um nun die Agitation sich noch nicht veranlaßt gesehen hat, für eine Regelung der ArbeitsBedauerlich ist es, daß der Ausschuß der Gewerre Ausstellung Das Gericht habe durchaus nicht blos eine Ehrfurchtsverlegung zu erleichtern, wurde beschloffen, Agitationsfommissionen einzu- sich noch nicht veranlaßt gesehen hat, für eine Regelung der Arbeitsfestgestellt, sondern eine absichtliche Mißachtung. Im Einsetzen. Eine solche ist auch in Berlin eingesetzt worden, und verhältnisse einzutreten, damit nicht der Schandflect an der Ausverständniß hiermit verwarf der 2. Straffenat die Revision zwar für die bereits genannten Provinzen. Da nun unser Aufruf stellung hafte, daß die Arbeiter, die an der Errichtung der Ausdes Angeklagten . im vorigen Jahre sehr wenig Beachtung gefunden hat, so er- ftellung gearbeitet haben, unter steter Gefahr für ihr Leben neuern wir hiermit denselben. Kollegen allerorts! Wegen der mit Hungerlöhnen abgespeist wurden. Fritsch aus Steglit theilt Einer jener Paletotmarder, die in diesem Winter die traurigen Lage, worin wir uns befinden, ist es dringend noth- mit, daß auch die Stegliter Kameraden sich mit den Berlinern Universität und die Charitee unsicher machten, stand heute in der wendig, daß wir uns organisiren, um gemeinschaftlich dem Unter- solidarisch erklärt haben und in den Streit eingetreten sind. Im Person des Studenten der Medizin Franz Schmidt vor der nehmerthum so viel abzuringen, daß wir nicht, wie bisher, als mit, daß die Firma Hoffmann u. Thubel wohl die Fors 7. Straffammer des Landgerichts I . Der aus Magdeburg Arbeiter zweiter Klaffe behandelt werden. Darum, Kollegen, auf berungen bewilligt habe, jedoch mehrere ihrer alten Arbeiter maß stammende junge Mann ist geständig, in vier Fällen kurz hinter gewacht! Beruft öffentliche Versammlungen ein, um zu regelte. Die Neuangestellten haben jedoch schon wieder aufgehört einander aus den Garderobenräumen der hiesigen Universität berathen, welche Mittel und Wege einzuschlagen sind, Euer 2008 und verlangt, daß die Gemaßregelten wieder eingestellt werden. und der Charitee den Kommilitonen Winterüberzieher entwendet zu verbessern. Gleichzeitig ersuchen wir die Vertrauensmänner zu haben. Er hat die Kleidungsstücke sofort versetzt und den der in Frage kommenden Gewerkschaften, ihren unge lernten dafür erhaltenen Geldbetrag vertrunken. Auch ein grober Unfug Mitarbeitern begreiflich zu machen, daß auch sie verpflichtet sind, fiel ihm zur Last. Er hat eines Abends vor einem Hause in der sich zu organisiren. Betreffs der Bestellung von Referenten zu Chauffeestraße einen so wüsten Lärm verursacht, daß ein Auflauf den Bersammlungen wolle man sich an Unterzeichneten wenden. von über hundert Personen entstanden ist. Der Gerichtshof ver- Kosten entstehen hieraus nicht. In der Hoffnung, daß dieser urtheilte den im sechsten Semester seines Studiums stehenden Aufruf dazu beitragen möge, unsere Organisation zu stärken, Angeklagten zu einem Jahre Gefängniß und zwei Jahren zeichnet mit follegialem Gruß Ehrverlust. Die Agitationstommission der Bauarbeiter Alle Anfragen 2c. find an W. Noad, Berlin SO., Laufiger straße 35, zu richten. Sämmtliche arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten.
Berlins.
Verlaufe der weiteren Diskussion theilt Fischer noch
in Antrag, über diese Firma die Sperre zu verhängen, wird vorläufig noch zurückgezogen, da die Lohnkommission heute Nach mittag erst mit den Herren dieserhalb verhandeln solle. Obst warnt, sich ja nicht zu Ausschreitungen hinreißen zu lassen. Bewarnt, fich ja nicht zu Ausschreitungen hinreißen zu laffen. Bedauerlich sei es, daß die Polizei sich wieder dazu herbeigelaffen bebauert, daß gerade bie Innungsgesellen, obwohl sie zuerst sich habe, auf einzelnen Plätzen Kriminalbeamte zu postiren. Päsler solidarisch erklärten, zu Streitbrechern geworden seien. Von vers schiedenen Rednern werden noch mehrere Meister bekannt ge= macht, die fich weigern, die Forderungen zu bewilligen. Ebenso versuchen verschiedene Kameraden, Namen von Streitbrechern zu veröffentlichen; dieselben werden jedoch von dem Vorsitzenden damit daran gehindert, fie nicht mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gerathen. Die die Schuhmacher- Orga: isationen aller Länder folgenden Aufruf: auf, welcher den Das internationale Schuhmacher Sekretariat erläßt an Versammlung hebt ferner einen Beschluß der Lohnkommission Kameraden der Firma Janecke in macherfongreß 1893 in Zürich überbunden wurde, laden wir Sie und verpflichtet alle Gemäß der Aufgabe, die uns vom internationalen Schuh- Lantwit gestattete, für 50 Pf. Stundenlohn zu arbeiten, Kameraden ein auf nachstehende Fragen geft. Antwort, Bericht und eventuell, auf ftritte Durchführung der gestellten Forderungen zu der Vororte, ebenfalls Anträge fobald als möglich einzusenden: dringen. Im Anschluß bieran wird gleichzeitig festgestellt, daß nur diejenigen Vororte in betracht kommen fönnen, welche sich von selbst der Bewegung anschließen. Ein Antrag, in den verAuf Antrag der Lohnkommission beschließt die Versammlung ferner, schiedenen Stadttheilen Kontrollstellen zu errichten, wird abgelehnt. fich bezüglich der Unterstützungsfrage für diese Woche denjenigen versammlung nach dieser Richtung hin gefaßt werden. In nächster Beschlüssen zu unterwerfen, welche in der morgigen Verbands. Woche wird dann eine öffentliche Versammlung die Sache endgiltig beschließen. Fischer theilt noch mit, daß jeder Streifende
Keine Surrogate. Die Firma A. Zunk fel. Wwe. ist die zweite Raffeefirma, welche vor dem hiesigen Schöffengericht einen vollen Sieg über das Berliner Polizeipräsidium errungen hat. Der erste Sieg fiel vor kurzem vor dem Zivilgericht der Firma Kathreiners Malzkaffee" zu. Das Polizeipräsidium hatte au 15. Oktober eine Bekanntmachung über Mißstände bei dem Verfehr mit Kaffee und Kaffeesurrogaten erlassen und die Fabrikate der beiden obigen Firmen einer abfälligen Kritik unterzogen, sowie auch an die Firma Zung gedruckte Zettel verschickt, in welchen sie darauf hingewiesen wurde, daß sie sich bei fernerem Verkauf der Fabritate eines Bergehens gegen das Nahrungsmittelgeset schuldig machen würde. Das Gericht entschied, daß 1. Wünscht die Organisation der Schuhmacher Ihres Landes, von einer Nahrungsmittelfälschung keine Rede sein könne. Die Kosten des Berfahrens wurden der Staatstaffe zur Last gelegt, refp. wünschen die Zentral- oder Lokalvorstände auf das Jahr 1896 desgleichen die Bekanntmachung des freisprechenden Erkenntniffes. Soll derselbe in Verbindung mit dem internationalen Sozialisten einen internationalen Schuhmacherkongreß? Im Falle der Bejahung: Die Vertreter zahlreicher Kaffeefirmen selbst aus Hamburg waren zum Termin erschienen. Die Firma Zunz sel. Wwe. be- tongreß in London oder anderwärts stattfinden? rechnet den ihr zugefügten direkten und indirekten Schaden auf etwa 20 000 m., fie will versuchen, den Polizeipräsidenten regreß pflichtig zu machen.
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bestand des internationalen Schuhmacher. Sekretariates oder Auf2. Wenn beides nicht der Fall: Wünschen Sie den Fort hebung desselben?
3. Länder, die sich bis dato nicht angeschloffen haben, find Eine Auflage wegen Abgabe einer wissentlich ersucht, gefl. mitzutheilen, welche Gründe sie bewegen, eine fich täglich entweder von 9-12 oder 2-4 im Streit- Kontrollfalschen eidesstattlichen Versicherung wurde Sonderstellung einzunehmen, eventuell zu berichten, ob sie geneigtotal, Neue Friedrichstraße 44, zu melden hat, um seine Streif