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Als die Frau des Angeklagten als Eigenthümerin des Grund- Ein preußisches Dorfoberhaupt. Eine recht patriarcha- I gab", wie die Wortwendung im Artikel lautete, der Wirth stückes den Miethsrest energisch verlangte, erklärte die Schreiber, lische Auffassung von der Machtvollkommenheit eines Dorf- Schröder sei abwesend gewesen und habe von dem Vorfall erst daß fie die Miethe richtig an den Berwalter abgeliefert habe. oberhauptes legte der Gemeindevorsteher Rhoden   von Scheeren- Kenntniß erhalten, als schon alles vorbei war. Nach langer Be­Letzterer wurde zur Verantwortung gezogen und auf grund der dorf bei Bossen an den Tag, der vorgestern vor der dritten rathung verkündete der Gerichtshof, daß der Angeklagte Dr. Erd­eidlichen Aussagen der beiden Angeklagten wegen Unterschlagung Straffammer am Landgericht II stand. Der Eigenthümer mann der Beleidigung des Wirth Schröder für schuldig zu be­mit 1 Woche Gefängniß bestraft. Hiergegen legte er Berufung Walter hatte dem kleinen Sohne des Gemeindevorstehers finden sei; da aber thatsächlich haarsträubende Sachen vor ein, weil Niehr sowohl wie die Schreiber vor dem Schöffen- eines Tages eine Ohrfeige gegeben, wurde deshalb gekommen seien, sei die Sache milde zu beurtheilen und der An gerichte dahin einen Meineid geleistet hatten, daß sie verklagt, vom Schöffengerichte aber freigesprochen, weil geklagte zu einer Geldstrafe von 20 M. zu verurtheilen. niemals zu einander nähere Beziehungen gehabt hätten. In der der Junge eine Züchtigung verdient hätte. Darauf applizirte Hauptverhandlung vor der Berufungs  - Straffammer wurden die nun der Gemeindevorsteher dem Sohne des Walter eine ganz den Sozialismus. Gegen den Gastwirth T. in Holzweißig   war Ein Beitrag zum Kampfe der Polizeibehörden gegen Behauptungen des Angeklagten durch die eidlichen Aussagen unmotivirte Ohrfeige, wurde nun seinerseits verklagt und vom vom dortigen Amtsvorsteher die Klage auf Konzessionsentziehung verschiedener Zeugen bestätigt. Dennoch leugnete die Schreiber Schöffengericht zu drei Mark Geldstrafe verurtheilt. Hiergegen eingeleitet worden, weil er der Böllerei Vorschub geleistet und troh mehrfacher Verwarnung die schweren Beschuldigungen eid- legte er Berufung ein. Der Vorsitzende der Strafkammer gab dadurch bewiesen haben sollte, daß zu erwarten fei, er werde lich ab, während der Niehr von dem Rechte der Zeugnißverweige- fich Mühe, einen Vergleich herbeizuführen, der Vater des Geohr- auch in Zukunft der Völlerei Vorschub leisten. Besonders wurde rung Gebrauch machte, um sich nicht durch eine wahrheitsgemäße feigten war auch bereit, die Klage( gegen Uebernahme der Kosten ihm zum Vorwurf gemacht, polnischen Arbeitern soviel Schnaps Aussage einer strafbaren Handlung zu bezichtigen. Der Verwalter zurückzunehmen; das fonnte aber nur geschehen, wenn der Ge- verkauft zu haben, daß sie in ihrer Trunkenheit Unfug trieben und sich wurde am 2. November v. J. freigesprochen und die Schreiber meindevorsteher seine Berufung zurückzog, dazu war dieser aber verprügelten. In der Berufungsinstanz wurde ihm auch die Kon­sofort nach dem Termine wegen wiffentlichen Meineids in Unter- nicht zu bewegen. Er blieb dabei: Was sollte wohl aus dem zeffion aberkannt. Vor dem Oberverwaltungsgericht hob der Beklagte fuchungshaft genommen. Auch gegen den Hauptmann a. D. Niehr Dorfe werden, wenn der Ortsvorsteher nicht einmal einem Jungen eine Reihe von Thatsachen hervor, die bei nochmaliger that wurde sogleich die Voruntersuchung eröffnet. eine Ohrfeige geben dürfte?" Dem Gerichtshof lag nun das sächlicher Würdigung das Gericht sicher zu einer anderen Auf­Schicksal des Dorfes weniger am Herzen, als das geltende Recht, faffung, wie der des Vorderrichters, geführt hätten. und so wurde denn die Berufung verworfen. Es kam auch zur Sprache, daß der klagende Amtsvorsteher die Klage Vor dem Reichsgericht wurde am 13. Februar die Revision zurückziehen wollte, ohne allerdings diese Absicht durchgeführt zu gegen das Urtheil des Schwurgerichts in Mülhausen   i. E. ver- haben. Der dritte Senat wies die Revision zurück, weil ein handelt, durch das am 8. November v. J. der katholische Pfarrer Rechtsirrthum der Vorinstanz oder ein wesentlicher Mangel Burtz wegen Meineids zu 15 Monaten Gefängniß verurtheilt des Verfahrens worden war. Die Geschworenen hatten damals in erster Be- seitens Verfahrens nicht nachgewiesen sei, sei, und deshalb des Senats nicht nach Gründen hätte gesucht rathung die Schuldfrage verneint, aber eine Hilfsfrage bejaht, werden können, die eine mildere Beurtheilung angebracht sie wurden dann veranlaßt, noch einmal zu berathen und er- erscheinen ließen. fannten jetzt auf Schuldig. Vorgestern beantragte der Reichs- laffen deutlich durchscheinen, daß T. höchstwahrscheinlich seine Die legten Gäge der Publikation anwalt die Freisprechung des Pfarrers Burh und führte aus, daß Konzession behalten hätte, wenn der Senat hier nicht Revisions, der erste Spruch der Geschworenen, der auf Nichtschuldig lautete, sondern Berufungsinstanz gewesen wäre. Am interessantesten ist nicht widerspruchsvoll gewefen fei und feiner Berichtigung be- aber an der ganzen Sache, daß nicht die befürchtete Förderung durft habe. Das Reichsgericht hob den zweiten Spruch der der Vollerei den eigentlichen Anstoß zu der Klage gegeben hat, Geschworenen auf und erkannte auf Freisprechung des Vielmehr hat der Herr Amtsvorsteher hauptsächlich deshalb die Pfarrers Burh. Klage angestrengt, weil T. zweimal feinen Saal zu sozialdemo gethan hätte, so erklärte der Amtsvorsteher dem Beklagten  fratischen Versammlungen hergegeben hat. Wenn er das nicht persönlich, dann hätte er, der Polizeiverwalter, die Klage nicht erhoben. Eine beffere Kennzeichnung der Unparteilichkeit mancher Polizeiverweser läßt sich nicht denken. Zu erwähnen wäre noch, daß T. zu den angeseheneren Bürgern seiner Ort.

In der gestrigen Schwurgerichtsverhandlung wurden die jenigen Gerichtspersonen, welche in dem schöffengerichtlichen Ver­fahren gegen den Hausverwalter Mosemann mitgewirkt hatten, zeugeneiblich vernommen und bestätigten allerdings, daß die An­getlagten wiederholt von den betreffenden Gerichtspersonen nach ihren gegenseitigen Beziehungen gefragt worden sind. Die An­geflagten verblieben dabei, daß sie bei ihrer Zeugenvernehmung die diesbezüglichen Fragen mißverstanden hätten. Der Vertheidiger der Angeklagten Schreiber, Rechtsanwalt Dr. Felix Meyerstein, er gielte es, daß die Geschworenen die Schuldfrage wegen Meineides in dem einen Falle verneinten. Dagegen wurde die erste Schuld­frage wegen Meineides gegen die Schreiber und Hauptmann a. D. Niehr, für deffen Unschuld Rechtsanwalt Dr. Sauer in längerer Ausführung plaidirte, bejaht. Das Urtheil lautete unter An­wendung des§ 157 St.-G.-B., wonach die Aussage der Wahrheit gegen beide Angeklagte eine Strafverfolgung nach fich hätte ziehen können, gegen die Schreiber auf 1 Jahr Gefängniß unter Anrechnung von 2 Monaten auf die erlittene Untersuchungshaft Dresden   gegen den Redakteur der Jüdischen Presse", Dr. Hirsch In der Privatklagesache des Buchhändlers Glöß aus und gegen Hauptmann a. D. Niehr auf 6 Monate Gefängniß. Hildesheimer  , die vor einigen Tagen in der Berufungsinstanz Eine Anklage wegen Münzverbrechens beschäftigte verhandelt wurde, verkündete gestern der Vorsitzende der achten gestern das Schwurgericht des hiesigen Landgerichts I. Angeklagt Strafkammer des Landgerichts 1. das Urtheil. Der Beklagte waren der Arbeiter Max Emil Unterlauf, der Arbeiter hatte gegen Glöß Widerflage erhoben. Beide Parteien waren Paul Christall, der Möbelpolirer Paul Herrmann und vom Schöffengericht der Beleidigung für schuldig erklärt und zu schaft zählt. der Arbeiter Ernst Geisler. Es handelte sich um ein efalsch je 25 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Hiergegen war beider­münzerbande, die offenbar mit anderen ihres Gleichen in nahen feitig Berufung eingelegt worden. Der Gerichtshof zweiter Instanz Beziehungen gestanden hat. Der Angeklagte ist verwandt mit schloß sich den Ausführungen des Vorderrichters im wesentlichen an, dem berüchtigten Falschmünzer Lorenz, eine andere Verwandte erkannte daher auf Verwerfung der beiderseitig eingelegten Be­verbüßt zur Zeit eine wegen Falschmünzerei ihr zuerkannte Zucht- rufung und legte die Kosten den Parteien zu gleichen Theilen hausstrafe. Die Geschworenen sprachen sämmtliche Angeklagte zur Last.

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im Sinne der Anklage schuldig. Unterlauf wurde zu

2 Jahren, Christall zu 3 Jahren, Herrmann zu Das Reichsgericht hat am Freitag die Revision des 2 Jahren 6 Monaten, Geisler zu 1 Jahr Zucht- Assessors Pigulla und der unverehelichten Anna Stubbe ver­haus, ferner fämmtlich zu Ehrverlust und Stellung unterworfen. Dieselben waren am 2. Oftober v. J. von der dritten Polizeiaufsicht verurtheilt. Straffammer des Landgerichts I Berlin   wegen Widerstandes 3 Wochen Gefängniß, bezw. 1 Woche Gefängniß und 3 Tagen gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidigung zu 4 Monaten Haft verurtheilt worden.

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prozeß wegen Bruchs eines Eheversprechens begonnen. Die In London   hat vor den Geschworenen ein Sensations­Klägerin ist Miß Birdie Sutherland, Choristin am Gaiety. Theater, der Bellagte der ehrenwerthe Dudley Churchill Mar joribants, einziger Sohn eines Pairs von England. Die Schau spielerin beantragt einen Schadenersatz von 400 000 Mart, ihr Rechtsanwalt ist Sir Edward Clark  , der Vertheidiger Ostar Wilde's.

Soziale Uebersicht.

Der ehemalige Bureauvorsteher des ehemaligen Rechts­anwalts Dr. Fris Friedmann, Ernst Paul Karl Ramin, Die Steingrubenbesitzer von Mayen  , Ettringen  der sich seit dem 1. November v. J. in Untersuchungshaft be= und Cottenheim in der Rheinprovinz  , meist Inhaber kleinerer findet, stand am Freitag unter der Auflage der wiederholten Interesse sein dürfte, stand am 12. Februar vor dem Schöffen- beffere Preise zu erreichen. Die Vereinigung beginnt ihre Thätig. Eine Beleidigungsklage, die auch für weitere Kreise von Gruben, haben sich zu einer Vereinigung zusammengethan, um Unterschlagung und Urkundenfälschung vor der 7. Strafkammer des Landgerichts I  . Der junge Mann, welcher in den vereinigten Scheeßel hatte den Reichstags= Abgeordneten Dekonomierath von den großen Lieferanten abhängig. Wenn die Steinarbeiter des Landgerichts I  . Der junge Mann, welcher in den vereinigten gericht Rotenburg   zur Verhandlung. Der Dr. med. Röhrs in teit am 17. Februar. Bisher waren die Grubenbefizer völlig Bureaus der Rechtsanwälte Dr. Löwenstein und Dr. Friedmann Müller in Scheeßel dadurch schwer beleidigt, daß er ihn der der genannten drei Orte gescheit sind, ahmen sie das Beispiel beschäftigt war, hat in mehreren Fällen fleinere und größere Brandstiftung beschuldigte. Dr. Röhrs mußte sich deswegen vor ihrer Prinzipale nach, indem sie sich ebenfalls organisiren. Summen. die er an bestimmte Adressaten abliefern sollte, unter­fchlagen. In zwei Fällen hat er dann noch die Posteinlieferungs- funden und zu der höchsten zulässigen Strafe von 1500 m. sowie die bürgerlichen Kollegien von Seidenbeim( Württemberg), Gericht verantworten. Er wurde der Beleidigung schuldig be- Die Errichtung eines städtischen Arbeitsamtes haben scheine gefälscht. In recht dreister Weise hat er den Fabrikanten zur Tragung der Kosten verurtheilt. In Rücksicht auf das hohe dem Antrag der Gewerbegerichts- Arbeiterbeifizer entsprechend, Barella um 500 M. betrogen. Letzterer wurde eines Tages Alter des Angeklagten nahm das Gericht von der Verhängung befchloffen. Das Arbeitsamt tritt am 1. April in Thätigkeit. durch den Fernsprecher angeklingelt und auf seine Frage, einer Freiheitsstrafe Abstand. toer dort sei, erwiderte ihm der am Telephon stehende Angeklagte: Es ist dies jetzt das a chte Arbeitsamt in Württemberg.

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Hier Fritz Friedmann!" Der Pseudo- Rechtsamalt bat Herrn Die bessere Gesellschaft und das öffentliche Jnteresse Charakteristische Beispiele für die schändliche Willkür, wie Barella um ein Darlehn von 500 M., da er eine schleunige Reise in den Händen der Staatsanwaltschaft. Ein Preßprozeß die Berg leute auf manchen Werken behandelt werden, liegen anzutreten habe und in augenblicklicher Verlegenheit sei. Barella gegen die sozialdemokratische Freie Presse" in Elberfeld   be- in zwei Mittheilungen vor, die der in Falkenau a. d. Eger er­erklärte sich zur Hergabe des Darlehns bereit und nach einiger fchäftigte am 10. Februar mehrere Stunden die Elberfelder scheinende Glück auf!" veröffentlichte. Zeit erschien der Angeklagte und hob gegen eine von ihm selbst Straffammer. Unter dem 11. Oktober v. J. veröffentlichte die Die Bergarbeiter von Pecenit in Böhmen   wollten eine gefertigte Quittung des Rechtsanwalts Dr. Friz Friedmann die" Freie Presse" einen haarsträubenden Vorfall aus Wipperfürth  , gewerkschaftliche Versammlung abhalten. Darauf ließ der Leiter Summe ab. Die von ihm unterschlagenen Gelder erreichen eine allwo in der Wirthschaft von Schröder eine Gesellschaft, den der Grube den Arbeitern vorm Einfahren folgenden utas ver­Höhe von über 1200 m. Es scheint so, als ob er den größten besseren Ständen" angehörend, gegen Mitternacht das Dienst- lesen und dann am Schacht anschlagen: Es wird bekannt ge Theil der unterschlagenen Summen in Kneipen vergeudet habe. Sein mädchen des Wirths in ein Zimmer aufnahm, das Zimmer geben, daß derjenige, der mit dem Seger Michael Vorleben ist nicht makellos. Er hat f. 3.7 Jahre ehrlich und redlich verschloß und dann geradezu viehische Gemeinheiten und Cobal in Freundschaft tritt, sofort entlassen bei einem hiesigen Rechtsanwalt gearbeitet und das allerbeste Rohheiten mit dem Mädchen beging. Das Mädchen wird, und wer morgen in Reset' Gasthaus zur Versammlung Zeugniß erhalten. Dann ist er auf die schiefe Ebene gerathen wehrte sich nach Kräften gegen die Unholde der besseren geht, dem wird sofort gekündigt. Pecenit am 1. Feber und vor einiger Zeit wegen Unterschlagung zu 1/2 Jahren Ge- Gesellschaft" und schrie laut um Hilfe, wurde aber nicht 1896. Bergbau Bohamija Gesellschaft in Pecenik: Franz fängniß verurtheilt worden. Bald nach seiner Entlassung aus gehört, und die rohe Bande ließ erst von dem Mädchen ab, als Polet." dem Gefängniß hat er Anstellung bei Dr. Löwenstein und Fried- dasselbe erschöpft und ohnmächtig zusammenbrach. Dieser Artikel Die zweite Mittheilung betrifft Bergleute der Reichenauer mann gefunden und dort aufs neue die Veruntreuungen be- wurde von einer großen Anzahl Zeitungen abgedruckt. In dem Kohlengewerkschaft in 3 woda u, ebenfalls in Böhmen  . gangen. Er hat sich bemüht, den Schaden theilweise wieder gut felben war nun noch ausgeführt, daß der Wirth Schröder sich Der Bergwerksleiter Mistofsky spendete dem Arbeiterverein in zu machen. Staatsanwalt v. d. Recke   glaubte, daß der An- nicht habe sehen lassen und das Mädchen den Unholden preis- Lanz 5 Gulden, um sich in das Vertrauen der Bergleute ein geflagte eine besondere Milde nicht verdiene und beantragte gab. Wegen letzterer Behauptung fühlte sich der Wirth beleidigt zuschleichen. Auf seine Anregung wurden dann von der Beleg zwei Jahre Zuchthaus. Der Vertheidiger Rechts- und stellte Strafantrag. Zuvor hatte aber der Vater des schaft Vertrauensmänner gewählt, und als man ihm diese bekannt anwalt Dr. Coßmann machte die eigenartigen 3u Mädchens Strafantrag gestellt, und sonderbarerweise lehnte die gegeben hatte, entließ er sie ohne Angabe von Gründen. stände, die im Friedmann'schen Bureau geherrscht haben, als Staatsanwaltschaft in Köln   Strafverfolgung gegen die Gäste der Die so bibisch betrogenen Bergleute wandten sich an den Berg­Milderungsgrund geltend. Der Angeklagte habe nicht den befferen Gesellschaft" ab. Der Vater des Mädchens beruhigte kommisar, dieser aber gab zur Antwort, daß der Werkbesitzer strengen und ernſten Beruf eines Bureauvorstehers dort aus sich aber mit dieser Ablehnung nicht und verfolgte die Sache entlassen könne, wen er wolle. geübt, sondern sei als eine Art Privatsekretär eines geldbedürftigen weiter. Der Strafantrag des Wirths Schröder gegen die Freie Ist es angesichts solcher Zustände übertrieben, wenn man Lebemannes benutzt; der zwischen dem Bellealliance- Garten und Presse" wurde aber von der hiesigen Staatsanwaltschaft" sofort fagt: die Arbeiter leben unter einem unerhörten Sklavenjoch? dem Friedrich Wilhelms- Garten hin und her pendelte, bald den aufgenommen und im öffentlichen Interesse liegend" ver Die unentgeltliche Beerdigung hat auf Antrag des Direttor Maurice, bald den Baron v. Erlanger   aufzusuchen folgt. Die Verhandlung wurde, der Natur der Sache ent- dortigen Grütlivereins die Gemeindeversammlung in Rhein­hatte, dabei zu Geldausgaben verleitet wurde und schließlich den sprechend unter Ausschluß der Deffentlichkeit geführt. Gegen felden( Kanton Aargau  ) beschlossen. Im Kanton Thurs Halt verlor. Der Gerichtshof billigte dem Angeklagten mil- 11/2 Dutzend Zeugen waren geladen und der Vorgang genau so gau haben sie die Grütlianer ebenfalls verlangt, was die Re­bernde Umstände zu und verurtheilte ihn zu zwei Jahren festgestellt, wie die Freie Preffe" ihn geschildert, nur wurde nicht gierung veranlaßte, eine allgemeine Umfrage bei den Gemeinde­Gefängniß. bewiesen, daß der Wirth das Dienstmädchen den Unholden preis- räthen zu halten.

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