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Machern des Voltsbegehrens mit einem Mißerfolg mindestens des Volksentscheids bestimmt rechnet, muß die ganze Aktion naturgemäß einen anderen 3wed haben. Und Hugenberg selbst hat je soeben erklärt, daß dies erst der erste Teil seiner Offensive sei. Man will also mit dem Boltsbegehren die antirepublikanischen Kräfte sammeln, um sie dann zum Sturm auf die Republif zu führen. Der Sturz der Republik   ist das tatsächliche Ziel. Und somit wendet sich das Volksbegehren tatsächlich, entgegen der deutschnationalen Darstellung, gegen den Bestand der Republik  . Jeder Be­amte, der sich für das Volksbegehren einzeichnet, tritt also -wenn auch nur mittelbar attiv für die Beseitigung der republikanischen Staatsform ein und verstößt somit gegen seinen Eid und die ihm gefeßlich obliegenden Pflichten.

Niemand zeichne sich ein!

Volksbegehren und gesunder Menschenverstand.- Otto Braun   mahnt.

Der preußische Ministerpräsident Otto Braun   hat am Dienstag, dem 15. Ottober, abends 7 Uhr, den folgenden Vor­trag über die Berliner   Funtstunde auf allen deutschen   Sendern gehalten:

Wenn ich als Chef des preußischen Staatsregierung, also als jemand, der vor der Boltsvertretung und vor dem gesamten Volke die Verantwortung für das politische Schicksal des größten und volksreichsten deutschen   Landes trägt, heute hier zu Ihnen spreche, so will ich nicht etwa all die wirtschaftlichen und finanziellen Einzel­fragen des Dawes und Young- Planes in ermüdender Zahlenreihe an Ihrem Ohr vorüberziehen lassen. Ich will vielmehr mit meiner

verstand, an Ihr Verantwortlichkeitsgefühl als Staatsbürger und Staatsbürgerinnen appellieren. Ich will Ihnen zeigen, daß das, was die Urheber des Volksbegehrens mit Ihnen vorhaben, unvereinbar mit dem gesunden Menschen­ganzen Sachverhalt einmal auf Ihr Privatleben übertragen denken, als Privatleute etwas derart Unsinniges und Schädliches zu tun und Ihren Namen für eine solche zwecklose Demonstration her zugeben.

verstand ist, und daß Sie sich hüten würden, wenn Sie sich den

Es fann fein Zweifel darüber bestehen, daß beim Bolts­begehren letzten Endes das mit legalen Mitteln erreicht wer= den soll, was beim Kapp- Butsch mit illegalen Mitteln nicht zu erreichen war Wer von den Beamten glaubt, das mit­machen zu können, muß sich über die Folgen seiner Hand- turzen Ansprache an Ihren gefunden und klaren Menschen lungsweise klar sein. Es dürfte als ausgeschlossen gelten, daß die Republik   eine derartige Stellungnahme ruhig hin­nehmen wird. Dies kann man weder ihr, noch der republi­kanischen Bevölkerung zumuten. Nachdem die Spizenorgani­sationen der breiten Massen der Beamten der unteren und mittleren Besoldungsgruppen ihre Warnungen ausgesprochen haben, muß es jedem Beamten überlassen bleiben, nunmehr felbst über seine Haltung zu entscheiden. Wie man weiß, ist die Debatte über das Für und Wider des Berufsbeamtentums noch längst nicht beendet. Zeigt es sich, daß bei dem Volks­begehren eine größere Zahl von Beamten den Deutschnatio­nalen und ihrem völkischen Anhang ins Garn gegangen ist, so dürfte dies zur Stärkung der Sympathien für die Berufs­beamten wahrlich nicht beitragen. Denn das Volk weiß, daß die Listen zum Boltsbegehren nur die Namen derjenigen ent­halten werden, die sich offen als die Feinde der Republik   bekennen.

Antwort an den Stahlhelm. Der preußische Innenminiffer weiff ihn ab.

Auf den Einspruch des Stahlhelms gegen die Auflösung der Gaue Industriegebiet und Rheinland   hat der preußische Minister des Innern geantwortet, daß ein Einspruch nach den gesetzlichen Be­stimmungen nicht berechtigt sei. Eine Nachprüfung durch irgendeine andere Instanz tomme nicht in Frage.

Auch der Reichsausschuß für das Volksbegehren hatte sich be schwerdeführend an den Minister des Innern gewandt, daß die Vor­bereitung zum Volksbegehren durch die Auslösungsaktion gegen den Stahlhelm außerordentlich gestört worden sei, vor allem in Dort­ mund  . Der preußische Minister des Innern hat darauf geantwortet, eine Störung der Vorbereitung zum Boltsbegehren sei weber an­geordnet noch beabsichtigt gewesen. Die polizeilichen Organe in Dortmund   seien ausdrücklich angewiesen worden, Material für das Bolksbegehren in feinem Falle zu beschlagnahmen. Bo eine Bureau gemeinschaft zwischen dem Stahlhelm und der Organisation des Boltsbegehrens bestanden habe, sei allerdings diese Auseinander­haltung nicht durchführbar gewesen.

In den Beschwerden sei weiter gesagt worden, die Bolizei habe dem Major a. D. Heider einen schriftlichen Befehl vorgelegt, durch den ausdrücklich die Beschlagnahme des Materials für das Volks begehren angeordnet worden fei. Bom preußischen Innenministerium mird hierzu erklärt, ein schriftlicher Befehl könne nicht in Frage kommen, da die Beamten alle nur mündlich instruiert worden feien..

Zu der Feststellung, daß Major a. D. Heider kein Mitglied des Stahlhelms fet, wird erflärt, daß Heider Sportreferent des Stahlhelms für den Landesverband Industriegebiet und bei den inkriminierten Veranstaltungen des Stahlhelms führend beteiligt gewefen fei.

Abziehende Franzosen. Aus Koblenz   und Bad Ems.

Koblenz, 15. Offober.

Das 151. franzöfifche Infanterieregiment, das in den Kafernen auf der Karthause lag, hat heute abend die Stadt Koblenz   ver­laffen. Gegen 7 Uhr rüdfe eine Maschinengewehrabtellung mit fechs Cafettenmaschinengewehren nach dem Rangierbahnhof in Lühel ab und gegen 8 Uhr folgten die zwei Infanteriebataillone des Regiments. Das Regiment wurde auf dem rheinischen Güterbahn­hof in Koblenz- Lützel verladen und nach der neuen Garnison in Meh transportiert.

Bad Ems  , 15. Oftober.

Das hier liegende französische   Infanteriebataillon verließ heute abend die Stadt und wurde gegen Mitternacht in die neue Garnison nach Weißenburg   abtransportiert.

Baterländische Tonart.

Der Eröfeind von Breitscheid   bis Stresemann  .

Aus der Rede, die der Reichsführer der sogenannten ,, Bismard­Jugend", Sieveling, in Bremen   gehalten hat: Der Stahl­helmführer Seldte hat leider recht, wenn er vor einigen Tagen fagte, daß der Erbfeind innerhalb der deutschen   Grenzen wohne. Es sind dies die Kreise von Breitscheid   bis Stresemann  , die fein Vaterland fennen, das Deutschland   heißt."

Ungewollte 3ronie.

Wir lesen auf der ersten Seite der Kreuz- Zeitung  " in Fett

druck:

,, Adelsbezeichnungen ausschreiben! Bei der Eintragung in die Listen zum Deutschen   Boltsbegehren müssen alle Adelsbezeich nungen des Namens voll ausgeschrieben werden, da die Gefahr besteht, daß nicht voll ausgeschriebene Namen als ungültig ange fehen werden.

Bolts begehren Adels bezeichnungen ausschreiben! Hoffentlich bleibt dies adlige Begehren eine sehr erklusive An­gelegenheit.

Befferung im Befinden Leiparts.

Buffand hoffnungsvoller..

Im Befinden Theodor Leiparts ift, mie von dem Leiter der chirurgischen Abteilung des Hildegard- Krankenhauses, Pro­fessor Bribran mitgeteilt wurde, erfreulicherweise eine wesentliche Befferung zu verzeichnen. Sein Zustand ist neuerdings hoff­nungsvoller, obwohl er noch immer als ernst bezeichnet werden muß.

Dazu möchte ich vorweg erklären: Wenn wirklich, wie die Ur­heber des Boltsbegehrens Sie glauben machen möchten- ob mohi sie selbst nicht daran glauben, daß ein einseitig in Deutschland   vorgenommenes Boltsbegehren und im Anschluß daran ein mit der erforderlichen Stimmenzahl angenommener Boltsentscheid uns von den Kriegslasten entbinden und die Kriegsschuldlüge noch dazu gänzlich aus der Welt schaffen fönnte, so wäre ich allerdings der erste, der mit Freuden dafür einträte und sich in die Listen ein­zeichnete. So einfach ist das fiefernste Problem nicht zu lösen; wer eine so leichte Lösung dem Volke vorgankelt, ver­sündigt sich auf das schwerste an ihm.

Die Dinge liegen, mit nüchternen Augen gesehen, einfach so: Wenn wir heute durch ein Boltsbegehren einseitig in Deutschland  feststellen wollen, daß wir am Ausbruch des Krieges nicht schuldig sind und infolgedessen auch nicht nötig haben, die Kriegskosten der anderen zu zahlen, so ist das eine Geste, eine leere Demonstration, die von niemandem auf der Welt ernst genommen würde, und die nur Ge= lächter auslöst. Die anderen Staaten, die sich auf den Versailler Vertrag als auf das jetzt geltende Völkerrecht berufen, werden sich jedenfalls nicht im mindesten darum fümmern.

Nehmen Sie einmal an, meine Damen und Herren, Sie häften Hause, nach Verkündung des inzwischen rechtskräftig gewordenen einen Prozeß verloren und müßten zahlen. Sie erlassen aber zu Urteils, eine Erklärung, unterzeichnet von Ihnen und Ihrer Familie, daß Sie im Rechte seien, und daß Sie infolgedeffen nicht zu zahlen gedächten. Glauben Sie im Ernst, daß Ihr Prozeßgegner und das Gericht sich um solche einseitige Erklärung auch nur einen Augenblid fümmern würden? Im Gegenteil, der Gerichtsvollzieher würde erscheinen, Sie trotz allem pfänden und vielleicht sogar aus Ihrem Heim heraustreiben.

schuldlüge hat die deutsche Reichsregierung, ohne die Urheber des Genau so liegen die Dinge hier. Gegen die Kriegs. nach dem Kriegsschluß vor der gesamten europäischen   Deffentlichfeit Boltsbegehrens, abzumarten, schon mehrmals im Berlaufe der Zeit protestiert. Die Welt weiß, wie die deutsche Regierung und das deutsche Bolt darüber denfen, und wir sagen ihr nichts Neues. Erreichen wir somit mit unserem Protest gegen die Kriegsschuld­lüge auch bei dieser Wiederholung nicht das Mindeste, so bringt auf der anderen Seite das Boltsbegehren, das uns nichts zu nühen ver für den Fall seiner Annahme. In unerhört zähem, heroischem Ringen mag, die allerschwersten Gefahren für Deutschland  hat der viel zu früh verstorbene Außenminister Dr. Stresemann in Fortseßung und Krönung der von Ebert und Rathenau   ein­geleiteten und unterstützten Außenpolitit es im Haag erreicht, daß auch die dritte 3one des Rheinlandes, die nach dem Friedensvertrag erst 1935 frei werden sollte, schon jetzt bis zum 30. Juni 1930 geräumt wird.

Die Durchführung der Räumung der Rheinlande ist nun aber an die Bedingung geknüpft, daß der Young- Plan vom Deutschen Reichstag angenommen und vom Herrn Reichspräsidenten  , wie üblich, als Gesetz verkündet werde. Das Boltsbegehren aber will den Young- Plan verwerfen.

Wer für das Volksbegehren eintritt, will somit ver­hindern, daß die Rheinlande geräumt werden und daß die rund 50 000 englischen und französischen  Soldaten fast 5 Jahre früher, als im Versailler Ver­trag vorgesehen, aus der dritten Zone abziehen.

50 000 Mann, die sonst mit flingendem Spiel abziehen würden, sollen fünf Jahre länger auf deutschem Boden bleiben, auf unsere Rosten essen, trinken, egerzieren und manövrieren, und in der Zeit der allerschwersten Wohnungsnot zehntausenden rheinischer deutscher  

Partei ,, Wehrwolf  ".

Sie wollen Mandate haben.

ib

Halle, 15. Oktober.

Die Bundesführung des ,, Wehrwolf  " hat den Antrag der mittel­deutschen Gauführer, bei den fommenden Provinzial- Landtags

Familien die Wohnungen wegnehmen! Alle Mühe und Arbeit Stresemanns bis in die letzten Minuten seines fampfreichen Daseins wäre umsonst gewesen, alle Hoffnungen und alle Wünsche des schwer leidenden Rheinlandes, das nach der Haager Konferenz beglückt auf­atmete, wären jäh zum Scheitern gebracht.

Man muß sich an den Kopf fassen, ob man nicht träumt, menn man diese Konsequenzen überblickt, die die Urheber des Bolls. begehrens über uns heraufbeschwören wollen! Und doch ist die bittere Wahrheit die, daß nicht ein fremder Soldat abziehen wird, wenn nicht der Young- Plan angenommen wird.

Kommen wir so aus Vernunftgründen auf alle Fälle zur Verwerfung, zur Ablehnung des Volksbegehrens, so muß auch unser fittliches Empfinden, ja das einfachste Anstands= gefühl sich gegen den§ 4 des Boltsbegehrens empören, der die Minister und anderen politischen Beauftragten des deutschen   Bolkes, die den Young- Plan und ähnliche Verträge unterzeichnen werden,

mit Zuchthaus bedroht.

Das ist also die nachträgliche Ehrung des großen deutschen   Staatsmannes Stresemann  , daß man ihn im Grabe noch als Landesverräter imfamieren un des Zuchthauses würdig erklären will, weil er das deutsche Rheinland befreit, die Kriegslasten ver mindert und das Ansehen Deutschlands   in der ganzen Welt, nicht zuletzt vor unseren ehemaligen Feinden, gewaltig gehoben hat!

Sie wissen, meine Damen und Herren, daß die Urheber des Boltsbegehrens zuerst auch die verehrungswürdige Gestalt unseres greisen Reichspräsidenten von Hindenburg   in diesen Zuchthausparagraphen einschließen wollten. Sie haben den Reichs­präsidenten dann später formell aus dem Paragraphen heraus­gestrichen, staatsrechtlich aber bleibt die Situation so: Reichskanzler und Reichsminister fönnen einen Vertrag mit dem Auslande nicht ohne die Einwilligung des Reichspräsidenten abschließen. Und vor allem, der Vertrag fann nicht Reichsgesetz werden, wenn er vom Reichspräsidenten nicht gegengezeichnet und im Reichsgefeßblatt per.

fündet worden ist.

Glaubt irgend jemand, daß ein ritterlicher Mann, wie Hinden. einen Vertrag zeichnen würde, weil er ihn für notwendig hält, da na burg, zuerst in Vertretung der Lebensintereffen des deutschen   Bolkes aber feine Mitarbeiter, den Reichskanzler, den Reichs­außenminister und die übrigen Unterhändler ins Zuchthaus  wandern läßt, sich selbst aber hinter dem Schuhe verschanzt, den ist da, wie gesagt, ohne den Reichspräsidenten   ein solcher Bertrag ihm die Urheber des Boltsbegehrens gnädigst gewähren wollen? Das:: gar nicht angenommen werden fann der Sachverhalt, der in feiner ganzen Schimpflichkeit oder wenn man will grotesten £ ächerlichkeit auch den letzten der Männer und Frauen die Augen öffnen sollte, die heute etwa noch mit dem Boltsbegehren sympathisieren sollten!

-

Wer deshalb schon jetzt das Volksbegehren zerschlägt, indem er es ablehnt, sich in die Listen einzuzeichnen, handelt wahrhaft im Interesse des deutschen   Volkes. Staatsbeamten fo handeln werden, erwarte ich mit B Daß mit der großen Mehrheit der Bevölkerung auch die stimmtheit. Ich würde es für unverständlich halten, wenn Beamte sich für das Boltsbegehren mit der schimpflichen Forderung der Zuchthausstrafe für Minister und andere Beamte, die im wohl verstandenen Interesse Deutschlands   handeln, einsehen würden. Der Beamte hat gewiß im Volksstaat, anders als früher, das Recht der auch gewisse Pflichten, mehr noch als jeder andere Bürger, dem Meinungsfreiheit und macht davon weitgehend Gebrauch, aber er hat Staate gegenüber.

Hier, wo es um die Lebensinteressen des Volkes und des Staates geht, wo die Autorität der Regierung und ihrer leitenden Staatsmänner in Frage steht, würde er gegen seine Beamtenpflicht ver­stoken, wenn er das Volksbegehren unterstützen

wollte.

Die Annahme des Volksbegehrens würde das mühsam ge­wonnene Vertrauen unserer Vertragsgegner in offenes Mißtrauen und schärffte Feindseleigkeit wandeln, die schon abzugsbereiten 50 000 Mann fremder Truppen wieder umschwenten lassen und von neuem sich mit aller Wucht und Last auf das in allen seinen Erwartungen getäuschte Rheinland   werfen lassen.

Nur wer den Mut hat, dieses Verbrechen am deutschen Bolte um nichts und wieder nichts zu verantworten, der wird sich in die Listen des Boltsbegehrens eintragen. Wer dagegen seinen ge­sunden Menschenverstand beisammen hat, der höre auf die Parole der Reichs- und der preußischen Staatsregierung. Sie lautet und tann nur lauten: Gegen das unfinnige, volfsfeindliche und verderbliche Boltsbegehren! Niemand zeichne sich in die Liffen ein!

sozialer Blätter eine Einschränkung des Wahlrechts durch Heraufsehung des Wahlalters von 20 auf 21 Jahre geplant und durch das altösterreichische Erfordernis eines einjährigen Aufenthalts in der Gemeinde erfolgen.

wahlen mit einer eigenen Lifte Wehrwolf" vorgehen zu Bürgermeister Schneider ausgeschlossen

dürfen, genehmigt. Der Wehrwolf begründet diesen Schritt damit, daß die Parteien, denen dieser Bund bisher Wahlhilfe leistete, nicht genügend das Wollen der Frontsoldaten- Generation und der heran­wachsenden Jugend berücksichtigen.

Berfaffungsreform verschoben.

Regierungsparteien noch nicht einig.

Wien  , 15. Oktober.  ( Eigenbericht.)

Beschluß des sozialdemokratischen Bezirksvorstandes.

Der Bezirksvorstand hat in der Sizung vom 15. Oktober den Bürgermeister Schneider Berlin- Mitte nach beendeter Brüfung neus beigebrachten Materials aus der Partei ausgeschlossen und fordert ihn auf, sein Amt als Bürgermeister niederzulegen.

Bruhn und Wolf.

Am Donnerstag sollte dem Nationalrat die Vorlage Aus der deutschnationalen Reichstagsfraktion beurlaubt". über die Verfassungsreform zugestellt werden. Voraus. Die deutschnationale Reichstagsfrattion teilt mit, daß die Reichs sichtlich wird diese Absicht nicht durchgeführt werden tagsabgeordneten Bruhn und Wolf aus der Fraktionsgemein können, da Bundeskanzler Schober mit den Regierungsschaft beurlaubt worden seien. Sie hat folgenden Beschluß gegen der Vorlage noch nicht erzielt hat. parteien noch eine Verständigung über den Inhalt

Der Entwurf läuft darauf hinaus, die Rechte der fozialdemokratisch verwalteten Stadt Wien   wesentlich ein zuschränken. Außerdem ist nach den Meldungen christlich­

Bruhn gefaßt: Die deutschnationale Reichstagsfraktion miß­billigt die Beziehungen des Abgeordneten Bruhn zu den Gebrüdern Stlaret um so entschiedener, als sie seiner politischen Vergangenheit und seiner in Wort und Schrift betätigten völkischen Einstellung widersprechen."

Auch Wolf ist eine Mißbilligung ausgesprochen worden..