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felbäti unter anderem die geistlichen Vertreter der nichtchristlichen Religionen in Rußland der karaiimischen. nmhamedanischcn und lamaiischen eingeladen die Vertreter der indischen Religion sind aber von den Krönungsfeierlichkeiten aus- geschlossen. Wir sind gespannt, ob die jüdische Bour- geeiste trotz dieses Fußtrittes, welchen ihr Nikolaus ll. ertheilt, während der Krönungsfeier wieder mit der russischen in Loyalilätskundgebungen wetteifern wird, wie sie das nach seinem Regierungsantritt gethan hat. In demselben Erlaß über die Krönungsfeier wird bekannt gemacht, daß die zu derselben ge- ladenen Gäste das Recht haben, dem Kaiser Geschenke und Heiligenbilder,keinesfalls aber Adressen"«inzureichen. Griechenland. Athen » 24. Februar.(Deputirtenkammer.) Der Minister des Auswärtigen, über den Fall Hammerstein interpellirt« versprach demnächst die Interpellation zu beant» werten. Amerika. New-Dork, 25. Februar. Zollbeamte verhafteten 60 kub a- Nische Flibustier an Bord des britischen Dampfers Bermuda" im hiesigen Hafen. Das Schiff ist beschlag» »ahmt, Waffen, Munition und mehrere Säcke Gold sind an Land gebracht worden; unter den Gefangenen befinden sich mehrere hervorragend« Kubaner. Wie eine Depesche aus Managua meldet, ist das nord-wcst- liche Departement von N i c a r a g u a im Ausruhr; Präsident Zelaya hat sich zum Diktator erklärt. Afrika . D r. I a m e s o n, der verunglückte Flibustier, war zum Präsidenten der neuen südafrikanischen Republik ausersehen. Das BurenblattVolksstem"(Volksstimme) in Pretoria theilt mit, daß die Verschworenen in Johannesburg schon alles zur Ein- setzung einer provisorischen und später beständig zu machenden Regierung vorbereitet halten, falls Dr. Jameson's Ueberfall mit Erfolg gekrönt wäre. Die Schriftstücke, die diese Maßnahmen enthielte», wurden am 2.Januar nach der Niederlage Dr. Jameson's verbrannt. Die provisorische Regierung sollte aus I. W. Leonard als Präsidenten und einem Dutzend aus deminneren Kreise" zu wählenden Mitglieder nebst einer Anzahl Vertreter der National Union, der kaufmännischen Union und andererVereine, die Interesse für die Revolution an de» Tag legten, bestehen. Die Kontrolle über die Finanzen sollte in den Händen desinneren Kreises" ruhen. Auf dem Papier nahm sich die provisorische Regierung recht re- Präsentatio aus. Die Macht hatte aber allein derinnere Kreis". Was man mit Dr. Jameson machen wollte, darüber konnten die erren desinneren Kreises" lange nicht mit sich einig werden. ie großen Finanzhäuser wollten ihm nur beschränkte Gewalt einräumen. Er sollte das Werkzeug von Cecil Rhades bleiben. Der Takt des Obersten Francis Rhades allein verhinderte eine Spaltung. Schließlich einigte man sich dahin, Dr. Jameson so bald wie möglich zum Präsidenten der neuen Republik zu erklären. Die Herren meinten, sein kühner Vormarsch auf Johannesburg werde ihm nicht nur in Südafrika , sondern auch in England die allgemeine Sympathie erregen. Auf die Ernennung sollte einPlebiszit" nach napo- leonischem Muster folgen. Durch dieses wollte man vor allem den Eindruck zu verhindern suchen, daß die ganze Revolution das Werk von selbstsüchtigen Finanzleuten und Kapitalisten ge- wese» sei. Jetzt ist Jameson in England, wo ihm der Prozeß gemacht wird. Er hat aber sehr einflußreiche Freunde und es werden ihm wohl nicht viel Haare gekrümmt werden. VÄvIaknenkzrviflsies. Die Kommission fiir das bürgerliche Gesetzbuch hat die Berathnng der ersten 426 Paragraphen unter Ausschluß der von den juristischen Personen handelnden Bestimmungen am Dienstag. an dem sie von 10 bis gegen 4 Uhr tagte, beendet. Wir erwähnen, daß sie entgegen dem Entwurf, den gesetzlichen Zinsfuß von 5 aus 4 pCt. herabgesetzt hat. Auf die sonstigen Beschlüsse kommen wir morgen zurück. Die nächste Sitzung der Kommission findet am Mittwoch statt und wird sich mit den Bestimmungen über Gesellschaften und juristische Personen beschäftigen. AuS der Jnstiznovellen-Kommifsion. Dem Versuch der Vorlage, die Zuüändigkeit der Schwurgerichte einzuengen, hatte die Kommission im Vorjahre und in der die Beschlüsse des Vorjahres lediglich widerholenden ersten Lesung insbesondere dadurch stattgegeben, daß sie dem Antrag der Vorlage zustimmte, die Aburtheilung über das Verbrechen des Meineids den Schwur- gerichten zu nehmen und den Strafkammern die fortan in erster Instanz nur aus drei Richtern bestehen sollen, zu überweisen. In der zweiten Lesung änderte die Kommission ihren früheren Beschluß nach sehr lebhafter Debatte. Dem dringenden Betonen der Regierung gegenüber, über die Fälle des Meineids nicht Schwurgerichte aburlheilen zu lassen, da zu viel unberechtigte Freisprechungen stattgefunden hätten, legten Frohme und Stadthagen an der Hand einer langen Reihe von Fällen dar. daß das Gegentheil zutreffe. Der Ge« schworene sei gerade bezüglich des Meineids bei weitem be- fähigter richtig zu urtheilen, als der gelehrte Richter, der gar nicht wisse, wie einem Zeugen zu Muthe sei. Wenn minder bureaukratisch die Zeugen abgehört würde», und wenn weniger unberechtigte Anklagen erhoben würden, so würden weniger der Regierung unangenehme Freisprechungen vorkommen und die Zahl der zu unrecht ergehenden Verurtheilungen eine Minderung erfahren. Allerdings speziell Sozialdemokraten und Arbeiter hätten ja, so lange die Schwurgerichte nicht aus allen Theilen des Volkes zusammengesetzt würden, sondern fast ledig- lich aus der besitzenden Klasse, auch von den Geschworenen eine gerechte Bcurtheilung nicht zu erwarten. In den bekannten Staßfurter Fällen Wiezorowski u. Gen., Fritsche u. Gen., Mallhies und anderen sowie in dem Essener Fall Schröder seien zweifellos Unschuldige von Geschworenen verurtheilt. Aber hätten gelehrte Richter gerechter ge° urtheilt? Man erwäge doch, daß es in allen diesen Fällen gelehrte Staatsanwälte waren, die die Anklage erhoben und ver- traten, und daß je 3 gelehrte Richter den Eröffnungsbeschluß gegen die Unschuldigen erlassen hätten. Alle Fehler, die den der besitzenden Klasse«ntnommenen Geschworenen anhaften, der Interessengegensatz, seien ja in mindestens gleich hohem Maße bei gelehrten Richtern vorhanden. Hinzu trete aber hier noch, daß statt 123 Richter über das Schuldig befinden würden und daß eine Unabhängigkeit gelehrter Richter gegen Einflüsse der Regierung insbesondere in politischen Prozessen nicht bestehe. Tief betrübend sei es, daß in Meineidsprozesse politische Motive hineingetragen seien, und zwar von Staats- anwälten und gelehrten Richtern. Es sei unerhört, daß ein Staats- anwalt und ein Gericht es habe wagen dürfen, die Mär auf- zutischen, daß Sozialdemokraten den Meineid unter Umständen verherrlichen. Die Redner legen dann eingehend dar, daß dies Märchen eine bewußte Lüge sei und daß die Herren, die ihr Amt zur Verbreitung derselben mißbraucht hätten, gar als Zeugen sich mit anderen Zeugen und mit der Wahrheit in Widerspruch gesetzt hätten. Aus der Mitte der Kommission wurde z u- gegeben, daß die bekannten Vorgänge, die die Glaubwürdigkeit von Zeugen deshalb von vornherein in Abrede gestellt hatten, weil die Zeugen Sozialdemokraten waren, Keffer unterblieben wären und daß der von Staatsanwälten und Richtern Sozialdemokraten gegenüber betonte Vor- wurf eines Mangels an Glaubwürdigkeit durchaus hinfällig sei. Auch sei nicht in Abrede zu stellen, daß die Behauptung der Wahrheit entbehre, Sozialdemokraten verherrlichten de» Meineid. Es sei aber von diesen Ausnahmen abzusehen und der Vorschlag, die schwierigen Meineidsprozesse den Schwurgerichten zu nehmen, zu billigen. Wenn es auch Ausnahmen wie überall gäbe, so müssen anerkannt werden, daß gelehrte Richter objektiv zu urtheilen im Stande seien. Mit 11 gegen 3 Stimmen wurde der Be- schluß erster Lesung, die Meineidsprozesse den Strafkammern zu überweisen, hierauf umgestoßen. Dagegen wurde mit 10 gegen 7 Stimmen beschlossen, einige Fälle des betrügerischen Bankrotts und einige Beamtenverbrechen, die bislang von Schwur- gerichten abgeurtheilt wurden, den Strafkammern zu übertragen. Im übrigen wurden die Beschlüsse erster Lesung zum Gerichtsvcrfassungs-Gesetz im wesentlichen wieder- holt. Bei der zweiten Lesung über die Strafprozeß- Ordnung wiederholte die Kommission im Gegensatz zur Regie- rungs-Vorlage ihren zur Beseitignng der Vogel- freiheit der Presse dahin gefaßten Beschluß:Bildet der Inhalt einer im Jnlande erscheinenden periodischen Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist, so weit die Verantwortlichkeit des Verfassers. Herausgebers, Redakteurs, Verlegers und Druckers in Frage steht, der Gerichtsstand der be- gangenen That nur bei demjenigen Gericht begründet, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Die Fälle der Verfolgung im Wege der Privatklage sowie diejenigen, in welchen die strafbare Handlung in der selbständigen Verbreitung der Druckschrist be- steht, werden durch diese Vorschrift nicht berührt." Die Kom- Mission trat dann im wesentlichen den Verschlechterungsvorschlägen der Regierung über die Behandlung von Ablehnungsgesuchen bei. In der Dienstagssitzung, die von 10 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags währte, gab ein Antrag des Abg. Schmidt- Marburg zu einer längere» Debatte Veranlassung. Nach dem bestehenden Gesetz dürfen Geistliche in Ansehung dessen, was ihnen in Ausübung der Seelsorge, Vertheidiger, Aerzte und Rechtsanwälte in Ansehung dessen, was ihnen in ihrer Stellungals Vertheidiger, Arzt oder Anwalt anvertraut ist, berechtigt, das Zeugniß zu verweigern, müssen aber auf Erfordern des Gerichts eidesstattlich versichern, daß der betreffende Umstand ihnen in ihrer Stellung anvertraut ist. Abg. S ch m i d t wollte nun unbedingt die Mög- lichkeit ausschließen, Geistliche über das zu vernehmen, was ihnen als Seelsorger, z. B. in der Beichte, anvertraut ist; im übrigen wollte er es bei den bestehenden Bestimmungen belasten. Stadt- Hagen anerkannte, daß die Weigerung, Zeugniß abzulegen, in vielen Fällen von Richtern zu Ungunsten der Angeklagten aus- gelegt werde, verlangte aber eine Verallgemeinerung dahin, daß auch Aerzte, Rechtsanwälte und Vertheidiger über solche Um- stände, durch deren Offenlegung sie das ihnen entgegengebrachte Vertrauen brechen, nur auf Antrag des Angeklagten vernommen werden dürfen. Beide Anträge finden, letzterer mit 9 gegen 8 Stimmen Annahme. Der Beschluß erster Lesung, statt vor der Vernehmung erst nach der Vernehmung die Zeugen zu beeiden, wurde widerspruchslos wiederholt. Der Ver- jchlechterungsvorschlag. daß der Zeuge bereits im Vor- verfahren in der Regel beeidet werden solle, fand trotz leb- haften Protestes auch in dieser Lesung Billigung und wird zu Anträgen führen, die dem Angeklagten sichern, daß der Zeuge vor seiner Beeidigung in seinem Beisein abgehört werde nach dem jetzigen Stande des Gesetzes ist im Vor- verfahren der Zeuge in Abwesenheit des Angeschuldigten und seines Vertheidigers zu vernehmen. Ein Antrag unserer Genossen, den berühmten§ 53 Str.-Pr.-O. zu ändern, der Be- amten gestattet, die Quelle ihrer Miltheilungen und jedes Zeugniß zu verweigern, wenn die vorgesetzte Behörde selbst ohne Angabe von Gründen die Genehmigung zu einer Aussage ihnen verweigert, wurde gegen 2 Stimme» abgelehnt. Ebenso das Verlangen, daß Beschlagnahmen nur dem Richter zustehen sollen. Lebhaften Protest erhob der Staatssekretär gegen folgende neue Bestimmung, die die Presse vor dem bekannten Zeugnißzwangsverfahren schützen und die unsittliche Zumuthung streichen soll, daß ein Redakteur, Verleger oder Drucker die Person eines Einsenders oder Ver- fassers namhaft mache:Wird der Gegenstand einer Strafverfolgung durch den Inhalt einer periodischen Druckschrift gebildet, für welche nach Z 20 Absatz 2 des Gesetzes über die Presse vom 1. Mai 1874 der verantwortliche Redakteur als Thäler haftet, so sind Verleger, Redakteur und Drucker sowie deren zur Herstellung der Druckschrift verwendetes Hilfspersonal berechtigt, das Zeugniß über die Person des Verfassers oder Ein- senders zu verweigern." Würde dieser Antrag angenommen, so sei die ganze Borlage gefährdet. Abg. Brookmann(Zentrun») und Stadthagcn legten dar, daß dieser Antrag bereits 1876 von der Reichskommission beschlossen, aber von den Regierungen abgelehnt wurde. Uni dem vorzubeugen, daß die Verwaltungen für den Fall der Annahme dieser Bestimmung gewiffermaßen von hinten herum ihren vom Standpunkt des Anstandes und der Sittlichkeit zu bekämpfenden Zweck durch Instruktion von Dis- ziplinarverfahren wider den großen Unbekannten zu erreichen suchten, beantragten Frohme und Stadthagen einen usatz, der auch für solche Verfahren den Zeugnißzwang der edakteure u. s. w. ausschließt. Dem Staatssekretär und den übrigen Gegnern des Antrags wurde insbesondere dargelegt, daß doch kein anständiger Redakteur je den Namen eines Verfassers wider dessen Willen nennen werde. Es würde also lediglich ein höchst überflüssiges Martyrium 6n>onatlicher Haft für Re- dakteure geschaffen, wenn man den Antrag regierungsseitig späterhin ablehnen sollte. Der Antrag erster Lesung wurde hierauf mit großer Mehrheit angenommen, der Zusatzantrag Frohme- Sladlhagen jedoch gegen 2 Stimmen abgelehnt. Die nächste Sitzung findet Donnerstag um 10 Uhr statt und wird sich mit der Untersuchungshast beschäftigen. Die Vetvegnttg in der Konfekkions�Fndulkrie. Vor dem Einigungsamt wurden gestern die Erhebungen über die Löhne in der Herrenkonfektion fortgesetzt. Ein Schneidermeister giebt an, daß er ohne fremde Hilfe, nur mit seiner Fra » zusammen arbeitet. Die Wirlhschaft wird zum größten Theil von den älteren Kindern besorgt, die auch noch bei der Arbeit Handreichung thun. Er verdient bei der An- fertigung von Jackets zu 1,752,50 M. gemeinsam mit seiner Frau bei täglich 14 stündiger Arbeitszeit wöchentlich 31,50 M., wovon 5,15 M. als Geschäftsunkosten ab- gehen. Ein anderer Meister macht hauptsächlich Jackets zu 1,752,25 M. Davon fertigt er mit seiner Frau bei täglich 15 l7stündiger Arbeitszeit 17 bis 13 Stück in der Woche an. Außerdem beschäftigt er zwei Ge- sellen im Hause, die pro Stück 25 bis 50 Pf. weniger erhalten, als er selber bekommt, und gleichfalls 15 bis 17Stunden täglich sowie auch noch Sonntags arbeiten. Diese Gesellen fertigen pro Mann und Tag 23 Stücke. Die Un- kosten des Meisters werden aus 18,04 M. pro Woche berechnet. Ein dritter Meister fertigt Hosen zu 5065 Pf., die er nur ei»- richtet und von Arbeiterinnen, deren er acht beschäftigt, außer dem Hause für 35 Pf. pro Stück anfertigen läßt. Hosen, für die er 7085 Pf. erhält, bezahlt er mit 37>/e Pf. pro Stück. Seine Unkosten betragen wöchentlich 9,80 M. Er liefert etwa 150 Stück die Woche. Zur nächsten Sitzung, die Donnerstag stattfindet, werden mehrere Gesellen und Arbeiterinnen geladen. Damen der evangelisch-fozialcn Richtung erlaffen folgen- den Aufruf: Der Streik der Konfeklions-Arbeiter und-Arbeiterinnen ist beendet, der Nothstand dagegen erreicht in dieser Woche seine» Höhepunkt. Die Hilfsmittel sind erschöpft, Lohnzahlung ist erst bei Ablieferung der von neuem aufgenommene» Arbeit zu er- warten; Hunger und Kälte klopfen an die Thür der Armen, welchen der eben beendete Ausstand die größten Opfer auf- erlegt hat. Die Unterzeichneten wenden sich an die Bürger- schajt Berlins mit der dringenden Bitte um Beiträge. Schleunige Hilfe ist geboten. Alle Geldbeiträge werden von den Unterzeichneten dankbar angenommen und durch ein aus ihrer Mitte gebildetes Komitee an die Nothleidenden vertheilt. Aus- geschlossen von der Unterstützung sind solche» welche die Ber- einbarungen des Einigungsamtes nicht anerkennen, sondern im Streik beharren. Frau v. Braunschweig . Bayreuther - straße 34. Frau Kammergerichtsrath B r o i ch e r, Lützow-Ufer 8. Frl. Marie v. Bunsen, Maienstraße. Frau v. Cotta, Potsdamerstr. 39. Frau Prof. Antonie Ewald, Lützow- platz 5. Frau Geh.- Rath D a n n e e l. Frau Professor Hans Delbrück , Magdeburgerstr. 27. Frau v. Dobeneck. Nettel- beckstr. 24. Frau Gen.- Sup. Dryander, Kanonierstraße 4. Frl. Dyhrenfurt, Schillerstraße 1. Frau Elisabeth Gnauck-Kühne , Wormserstr. 5. Frau Banrath Grise- b a ch, Fasanenstr. 33. Frau Gräfin v. d. G r ö b e n, Bismarck- straße 3. Frau Prof. v. Heyden, Lützowplatz 13. Frau Geh. Rath v. Helmholtz Exz., Rauchstr. 3. Frau General von Kretschmann Exz., Ansbacherstraße 8. Frau Geh. Rath L i p p m a n n, Kurfürstendamm 3. Frau Geh. Rath L u c a x, Lützowplatz 9. Frau Geh. Rath v. R i ch t h o s e n, Kurfürsten- straße 117. Frau Dr. I. Rodenberg, Margarethenstraße 1. Frau Baurath Schmieden, Lützowplatz 10. Frau Professor Schm oller. Wormserstr. 13. Frau Professor Sering, Eourbisrestr. 14. Frau Geh. Rath v. Siemens, Berlinerstr. 36. Frau Pred. Prof. v. Soden, Friedrichstr. 213. Frau Geh. Rath Prof. A. Wagner, Lessingstr. 51. Frau Ernst von Wildenbruch , Hohenzollernstr. 9. Frl. Elise Königs« Wilhelmstr. 93. K a s s i r e r i n." Acht Tage früher hätte ein Aufruf der genannten Damen mehr Nutzen gestiftet, indeß das Gute kommt nie zu spät. Ueber die Situation in der Berliner Damenmäntel- brauche berichtet ein Lokalberichterstatter: Man kann annehmen, daß nunmehr alle Arbeiter und Arbeiterinnen zu ihrer Thätig- keit zurückgekehrt sind- diejenigen, welche»och beschäftigungslos sind, müssen als überflüssige Arbeitskräfte betrachtet werden. Ein Wechsel in bezug auf die Arbeitsplätze hat im allgemeinen nicht stattgefunden, die Meister legen Werth darauf, ihre alten gut eingearbeiteten Näherinnen wieder zu bekommen; andrerseits liegt den Mäntelnäherinnen auch daran, bei demselben Arbeit- geber weiter zu arbeiten, da sie so mit einiger Sicherheit fest- stellen können, daß der zugebilligte Prozentzuschlag auch wirklich gezahlt wird. Herr Louis Gollop, Inhaber des Herreumoden- und Militäreffekten-Geschäsls in Berlin . Taubenstr. 41. schreibt uns: In den Verhandlungen bei dem Streik in der Knaben- und t erren-!ionfektionsbranche ist verschiedentlich der Name des onfektionärs Gollop genannt. Im Interesse meines Geschäfts, welches event. durch die in den Verhandlungen erwähnten niedrigen Arbeitslöhne geschädigt werden könnte, halte ich es für erforder- lich, darauf hinzuweisen, daß ich nicht identisch bin nnt dem genannten Herrn, wie auch mein Geschäft kein Konsektions- geschäft ist." Ter Zentralrath der Hirsch- Dnucker'sche» Gcwerk- vereine, der sich, wie wir seinerzeit mittheille», s ch o n am 13. Februar zu der kühnen That aufschwang, den streikenden Konsektionsarbeitern seineSympathie auszusprechen", stellte damals zugleich die Einberufung einer Versammlung auf den 24. F e b r u a r(!) in Aussicht, die sich mit den Verhältnissen m der Konfektionsindustrie beschästigen soll«. Diese Versammlung hat, wie wir derVoss. Ztg." entnehmen, am Montag Abend auch richtig getagt. Herr Dr. Max Hirsch beantragte eine Resolution, worin derendliche Anfang einer Besserung der überaus traurigen Zustände in der Konfektions- iiidnstriemit Geimgthuung" begrübt wird und zwar, so heißt es dann weiter,unter voller Mitwirkung unserer Berufsorganisation und auf dem von den deutschen Gewerk- vereinen seit 27 Jahren empfohlenen und beschrittenen Wege der Verständigung unter den Belheiligten." Die Hirsch-Dunckerffche Schneiderorganisation hat sich allerdings der Konfektionsarbelter» Bewegung angeschloffen, was anzilerkennen ist; aber Herr Dr. Max Hirsch speziell hat hieran keinen Antheil. Die Thatsache, daß Dr. Max Hirsch mitsammt seinemZentralralh" fast zwei Wochen zur Vorbereitung einer Versammlung bedurfte, während welcher Zeit die Arbeiter und Arbeiterinnen einen m Deutschland noch kauni dageivesenen Kampf bereits siegreich beendet haben, zeigt besser, als wir mit aller uns zu Gebote stehenden Bosheit es thun könnten, welch komische Fignr Herr Hirsch als Gewerkschafter spielt. Wenn es noch eines Bewe.ies bedurft hätte für die totale Verständnißlosigkeit, durch die sich derAnwalt der deutschen Gewerkvereine" in Sachen der Arbeiterbewegung auszeichnet, durch sein Verhalten im Kon­sektionsarbeiter-Streik wäre dieser Beweis erbracht. Daß der im Schluß der Resolution ausgesprochene Wunsch, die Kon- fektionsarbeiter möchten sich den Gewerkvereine» anschließen, in Erfüllung gehe, glaubt Herr Dr. Max Hirsch wohl selbst nicht. In Halle a. S. soll, nach bürgerlicher Angabe, der Streik ebenfalls zu Ende sein. Ans Stettin . Während in Berlin , Breslau ». s. w. durch das Entgegenkommen der Konfektionäre bereits eine Einigung zu stände gekommeii ist, finden sich dieSlettinerEngros- firmen nicht einmal zu Verhandlungen ver» anlaßt. Die Lohnkommission der Schneider hatte an den Verband der Stettiner Konfektionsfirmen" die Einladung zur Eröffnung von Verhandlungen ergehen lassen. Darauf ist folgende Antwort ergangen:Steltin, den 20. Februar 1896. An die Lohnkommission der Schneider hier. Auf ihr gefälliges Schreiben von heute theilen wir Ihnen im Austrage unserer Vereinigung mit, daß wir nach wie vor auf dem Boden unserer Resolution vom 15. er. stehen und dieserhalb in keine Unterhand- lungen eintreten. Hochachtungsvoll Die Vereinigung der Kon- fektionär-Engrosfirmen. M. Lewin. Leopold Inda. M. Warten- berger. Arnold Wittkowsiy." In diesem schroffen Zurück- stoßen der zum Frieden gebotenen Hand zeigt fich so recht de: krasse Egoismus des Geldfacks. Was kümmert es die Konsektionare. ob die Regierung die elende Lage der Schneider und Näherinneil anerkennt und sür dieselben Stellung nimmt; was fragen sie danach, ob tausende und abertausende von Menschen durch die Verlängerung des Lohnkampfes in noch tieferes Elend gestürzt werden, sie unter- handeln nicht. Die Lohnkommission hat nun das Gewerbegericht in einem Schreiben angerufen, worin es heißt:Da die Diffe- renzen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Steltiner Herren- und Knabenkonsektion jetzt bereits in der dritten Woche schweben, und eine Beilegung der Sache nicht zu erwarten steht, weil die Arbeitgeber jede Verhandlung mit der Lohn- kommission ablehnen, so beantragen ntir Unterzeichneten, daß das königl. Gewerbegericht in Stettin auf grund der 6169 des Ge­setzes vom 29. Juli 1890 betreffend die Gewerbegerichte, und auf grund der§§ 2544 des Ortsstatuts für die Stadt Stettin betreffend das Gewerbegericht für den Stadtbezirk Steltin, ein Einignngsamt bilden, und in der oben genannten Streitfrage vermitteln möge. Wir unterbreiten beiliegend dem königlichen Gewerbegericht unsere Lohntarife nebst sonstigen Forderungen. Als Vertrauenspersonen, die außer den Beisitzern seitens der Arbeitnehmer an den Verhandlungen theilnehmen solle», schlagen wir folgende Personen vor"(folgen die Namen). Das Gewerbegericht sagt derVolksbote" kann diese Aufforderung nicht zurückweisen, und es wird sich ja zeigen, ob die Konfektionäre auch dann noch jede Verhandlung von der Hand weise». Wenn die Herren vielleicht auch meinen, eine öffentliche Meinung existirt nicht, so könnten sie in letzterem Falle doch sehr deutlich von der Existenz einer solchen liberzengt werden. Die Koufektionsarbeiter in Görlitz haben betreffs ihrer Forderungen den Unternehmern Frist bis zum I. März gestellt. In Hamburg-Altona ist der Streik der Koufektionsarbeiter und-Arbeiterinnen noch nicht beendet. Nach dem Berichte ber