Moderne Zwangsarbeit.
Der Mann entlassen, weil die Frau nicht arbeitete.
Auf dem Rittergut Priort war ein Deputant be-| lungen war, seine Frau zur fofortigen Rückkehr zu bewegen, wurde schäftigt, der fristlos entlassen wurde, weil ihn seine Frau verlassen er fristlos entlassen. hatte. Nach dem Arbeitsvertrage hat der Deputant nicht nur seine eigene Arbeitstraft dem Gutsbefizer zur Verfügnung zu stellen, sondern er soll auch seine erwachsenen Familienmitglieder zur Arbeit anhalten". Das heißt, sie sollen in der Wirtschaft des Gutsbesizers arbeiten, sobald dieser es verlangt.
Die Frau des Deputanten hat denn auch treu und brav gearbeitet, bis sie sich mit ihrem Manne berart überwarf, daß sie ihre Sachen packte und davonging. Da es gerade in der Erntezeit war, verlangte der Gutsbesitzer unter Berufung auf den Vertrag, daß der Mann seine Frau zur Arbeit anhalte. Das fonnte er aber beim besten Willen nicht, denn er wußte gar nicht, mo sich seine Frau aufhielt.
Nach einigen Tagen wurde auf dem Gute bekannt, daß die Frau zu ihren in einem anderen Dorfe wohnenden Eltern gegangen war. Nun verlangte der Gutsbesizer fategorisch, der Deputant folle seine Frau zurückholen, damit sie bei der Ernte helfen könne. Der Mann suchte seine Frau auf. Es gelang ihm, den ehelichen Frieden wieder herzustellen und die Frau versprach, in zwei bis brei Tagen zurückzukehren und auf dem Gute zu arbeiten. Aber damit gab sich der Gutsbesiger nicht zufrieden. Er beanspruchte die Arbeitskraft der Frau sofort, und weil es dem Deputanten nicht ge
Die Mansfeld A.-G. ist bockbeinig. Berhandlungen gescheitert.
Die Verhandlungen, die heute zwischen der Mansfeld A.-G. für Bergbau und Hüttenbetrieb und den Arbeiterorganisationen in dem Streit über Löhne und Arbeitszeitabkommen stattgefunden haben, find ergebnislos verlaufen. Die Mansfeld A.-G. wird nunmehr den Schlichter anrufen.
Der Lohnkonflikt der Handelsarbeiter.
Urabstimmung über eine neue Vereinbarung.
Der Schiedssprud für bie Handelsarbeiter im Berliner Einzelhandel, der für die ledigen Arbeiter eine Zulage von 2 Mt. und für die Verheirateten von 1 Mt. pro Boche, sowie die Ein führung eines Einheitslohnes von 47 m. vorsah, ist bekanntlich von beiden Parteien abgelehnt worden. Am Montag haben nun nochmals Verhandlungen stattgefunden, die vorbehaltlich der Zustimmung beider Tarifparteien zu einer Bereinbarung führten, wonach sowohl die Löhne der ledigen als der verheirateten Arbeiter um 1,50 mt. wöchentlich erhöht werden sollen. Die Wochenlöhne der ledigen Handelsarbeiter würden demnach 46,50 ML. und die der verheirateten 47,50 Mt. betragen. Das AbLommen soll bis zum 31. Dezember 1930 gelten. Der von beiden
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Donnerst, 7. 11.
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Beim Arbeitsgericht Berlin tlagte der Entlassene auf Be zahlung der Kündigungsfrist. Er berief sich darauf, daß er getan habe, was in seinen Kräften stand, um seine Frau zur Arbeit anzuhalten, aber gegen ihren Willen habe er sie doch nicht zurückbringen
tönnen.
Bertrauenstexte burdh Gammelationen und Beratung gezeigt, daß fie als einzige für unsere Intereffen eintreten."
Damit bestätigt die famose Streifleitung", daß der Streit von der KPD. geführt wird. Der sagenhafte Ausschuß revolutionärer Jugendvertrauensleute" betätigt sich hauptsächlich dadurch, daß er die arbeitenden organisierten Frauen und Mädchen auf dem Heimwege überfällt und mißhandelt. Auch die Streifenden würden wahrscheinlich längst das Unsinnige ihrer Hand lungsweise eingesehen haben, wenn sie nicht unter dem Terror des fommunistischen Janhagels stünden. Im übrigen sei bemerkt, daß die Firma Leuschner im Durchschnitt die Frauen und Mädchen sechs Prozent über Tarif bezahlt. Daß die Streifenden sämtlich unorganisiert sind, wird uns vom Verband der Sattler, Tapezierer und Portefeuiller ausdrücklich bestätigt.
Der Vertreter des beklagten Gutsbesigers fonnte oder mollte das nicht einsehen. Er behauptete, er habe ein Recht auf die Aussperrung in der schottischen Schiffsbauindustrie. Arbeitskraft der Frau und wollte den Kläger dafür verantwortlich machen, daß er die Frau nicht wieder zur Stelle geschafft habe. Der Kläger jagte der Vertreter des Beklagten habe die Umwahrheit gesagt, wenn er angab, er wisse nicht, wo sich seine Frau aufhalte. Einen Deputanten, der teine weiteren Arbeitskräfte zur Verfügung stelle, könne die Gutsverwaltung nicht gebrauchen.
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Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Bezahlung der Kündigungszeit, weil die fristlose Entlaffung ungerechtfertigt sei. Daß der Kläger seine Frau nicht zur Arbeit angehalten habe, wie es der Arbeitsvertrag verlangt, sei nicht erwiesen. Wenn der Kläger über den Aufenthalt seiner Frau nicht die Wahrheit gesagt haben sollte, so tönne ihm daraus kein Vorwurf gemacht werden, denn es habe sich um einen ehelichen Zwist gehandelt, den man doch nicht zum Gegenstand der Besprechung mit anderen mache.
Parteien abgelehnte Schiedsspruch sah eine Geltungsdauer des Lohnabkommens bis zum 4. Oftober 1930 vor.
Der Arbeitgeberverband im Schiffsbaugewerbe hat die Aus sperrung der Zimmerleute auf den Werften und in den Schiffss reparaturwerkstätten vorgenommen. Von der Aussperrung werden etwa 15 000 3immerleute betroffen.
FUNK UND
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17.40 Prof. Dr. Flatau: Störungen der kindlichen Sprachentwicklung. 18.05 Robert Petschow; Fahrt im Freiballon, 18.30 Unterhaltungsmusik.
20.00 Wovon man spricht.
Dieses neue Verhandlungsergebnis unterliegt zurzeit einer Urabstimmung der im Verkehrsound organisierten Handelsarbeiter, dessen Ergebnis bis zum Sonnabend abend der zuständigen 20.30 Tiroler Volkskunst. Sektionsleitung des Verkehrsbundes mitgeteilt werden muß.
21.30,, Der Weg nach Ilok" von Wilhelm von Scholz . Bruchstücke( gelesen vom Dichter).
Anschließend: Sportpalast : Letzte Stunde des Sechstagerennens. 22.30 Funk- Tanzunterricht. Während einer Pause Bildfunk. Königswusterhausen.
Der, Maffenstreif" in der Portefeuillebranche. Anschließend bis 0.30: Tanzmusik. Mißhandlung von Frauen durch kommunistischen Janhagel. Zu unserer Notiz über den Streif der 20 unorganisierten jungen Mädchen bei der Firma Leuschner schickt uns die„ Streifleitung" eine sogenannte Berichtigung, die mit der Schreibmaschine geschrieben und sicherlich nicht auf dem Mist der Unterzeichnerin gewachsen ben und sicherlich nicht auf dem Mist der Unterzeichnerin gewachsen ist. Es wird da zunächst bestritten, daß die KPD . den Streif organi fiert habe und daß nicht eine einzige der Streifenden gewerkschaftlich organisiert sei. Weiter entrüstet sich die Streifleitung darüber, daß der Vertreter des Berbaneds der Sattler , Tapezierer und Portefeuiller den Streifenden erklärt habe, daß er nur für die Mitglieder des Verbandes, die ihn bezahlen, eintreten tönne. Dann heißt es wörtlich in der Berichtigung:
16.00 Min.- Rat Fadrus: Das österreichische Schulwesen. 17.30 Prof. Sachs: Religiöse Kultmusik.
18.00 Dr. Breyne: Deutschlands Anteil an der Besiedlung Südafrikas . 18.30 Spanisch für Fortgeschrittene.
19.20 H. W. Tümena: Kundendienst und Kundenbedienung.
18.55 v. d. Schulenburg- Lieberose: Bestandspflege im Walde,
" Dieses Berhalten hat uns gezeigt, daß die Gewerkschaft unsere Interessen nicht vertritt, dagegen haben uns vom Bes ginn unseres Streits der kommunistische Jugendver band und der Ausschuß revolutionärer Jugend
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