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Fleischskandal in Stettin .

Fleisch von tuberkulofeverdächtigen Rindern im Handel. Steffin, 10. Dezember. ( Eigenbericht.)

Auf dem Stettiner Schlacht. und Biehhof find umfangreiche Betrügereien aufgededt worden, durch die die Provinzialverwaltung von Pommern um viele Taufende von Mart geschädigt iff. Es handelt sich dabei um Schie­bungen mit dem Fleisch und den Abfällen von tuberkulojeverdächtigen Rindern, die bekanntlich seit 1913 von den Provinzialverwaltungen übernommen und gesammelt an die Schlachthofverwaltung über­

wiesen werden.

Nach dem bisherigen Untersuchungsergebnis ist der aus dem Verkauf gewaltiger Talg- und Fleischmengen herausgeholte Ge­winu in private Hände geflossen. Außerdem sollen Unregelmäßigkeiten bei der Verwertung der Häute vorgekommen fowie die von der Stadt zur Fütterung der Schlachttiere gekauften Heu und Strohmengen verschoben worden sein. Die Ermittlungen in der Angelegenheit sind noch in vollem Gange. Es ift noch nicht abzusehen, welchen Umfang die Affäre annehmen wird. Augenblicklich arbeiten Staatsanwaltschaft und kri­minalpolizei hand in hand fieberhaft, um in das Knäuel der nach vielen Richtungen auseinanderlaufenden außerordentlich

verworrenen Fäden Klarheit zu bringen.

Dabei ist unter anderem auch festgestellt worden, daß große Mengen von beanstandetem( tuberkulosem) Fleisch nicht an die Abdeckerei abgeliefert, sondern auf Anregung des Schlachthofdirektors zum Verkauf gebracht worden find. Außerdem soll auch tuberkuloses Fleisch in den Verkehr gebracht worden sein. Hiermit werden massenhafte Erkrankungen in den Kückenmühler Anstalten( Bewahrungsauftalt für Geiftestrante) in Zusammenhang gebracht. Auf Grund der bisher feffgestellten Borfommnisse ist der Direktor des Schlacht- und Vieh­hofes, Dr. Bajet, verhaftet worden.

Selbstmörderbahnhof Börse!

Wieder ein Lebensmüder unter den Rädern des Zuges.

Erst fürzlich mußten wir von einem graufigen Selbst­mord auf dem Stadtbahnhof Börse berichten. Gestern abend spielte sich auf demselben Bahnhof abermals ein ähn­licher Borfall ab.

Um 16.52 Uhr lief auf der Station ein in Richtung Spandau Weft fahrender elektrischer Borortzug ein. Ein Mann, der in der Mitte des Bahnsteiges am Geländer des Treppenauf­ganges gestanden hatte, stürzte fich plötzlich vor dem Zuge auf die Schienen. Der graufige Vorgang spielte fich fo schnell ab, daß der Zugführer nicht mehr rechtzeitig bremsen fonnte. Mehrere Wagen rollten über den Körper des Lebensmüden hinweg, der auf der Stelle getötet wurde. Die Strede mußte ft romlos gemacht wer­den; nur unter großen Schwierigkeiten fonnte die stark verstüm­melte Leiche geborgen werden. Nach den sofort angestellten polizei­lichen Ermittelmgen handelt es sich um den 37jährigen Dr. Kurt Ascher aus der Knesebeckstraße 33 in Charlottenburg . Das Mo­tiv der Tat ist noch völlig rätfelhaft.

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Am Innsbrucker Platz in Schöneberg fuhren am Dienstag nach mittag zwei Straßenbahnen der Linien 71 und 174 mit großer Bucht aufeinander. Durch den heftigen Zusammenprall marden zahireiche Scheiben zertrümmert und drei Frauen erheblich verlegt. Die Berunglückten, eine 44jährige Frau Marie Lange aus der Donaustraße 118 in Neu­fölln, eine 65jährige Frau Margarete Lange aus der Pestalozzi­straße 23 in Lichterfelde und eine 59jährige Frau Elisabeth Dröger aus der Ringstraße 45 in Lichterfelde mußten ins Schöneberger Arantenhaus gebracht werden. Durch den Unfall wurde eine längere Berfehrsstörung hervorgerufen. Eine polizeiliche Unter­fuchung über die Ursachen des Zusammenstoßes ist eingeleitet worden.

Unschuldig im Zuchthaus.

Raubmord nach 16 Jahren aufgeflärt.

Der Raub mord, der sich am 28. November, 1913 in Dela menhorst abgespielt und im Jahre 1914 zu einer Berurtei lung der drei Angeklagten Louis Schmidt, Engelbert Schmidt und Adolf Lehning zu je 14 Jahren Zuchthaus durch das Oldenburger Schwurgericht geführt hatte, ist jetzt völlig auf getfärt worden.

Nachdem das Oldenburger Schwurgerichtsurteil durch Ent­scheidung des Reichsgerichts rechtsträftig geworden war, haben Engelbert Schmidt und Lehning schon vom Buchthaus in Bechta und später, nachdem sie durch Gnadenatt im Jahre 1921 aus dem Buchthaus entlassen waren, weiter durch ihren Verteidiger den Rampf für ihre Unschuld geführt. Das Wiederaufnahme nerfahren wurde abgelehnt, ebenso die Beschwerde gegen diese Ab lehnung. Die Auslobung einer Belohnung und Artikel in der Breffe haben nun zu einer Anzeige eines Bremers gegen bie mahren Täter geführt. Die Berhaftung zweier Personen ist am Sonnabend in Bremen durch den Oldenburger Staatsanwalt zusammen mit einem Kriminalbeamten erfolgt. Die beiden jeht Verhafteten haben in den Bernehmungen am Sonnabend und Sonntag die Beteiligung an der Tat bereits eingeftauden und die beiden anderen Täter genannt. Es handelt sich um den Gärtner Möhrte und den Maurer Martin, beide aus Bremen , Seefamp aus Offenbach und Hirth aus Geißenhein. Alle Verhafteten gestehen die Tat ein.

Winter in Oesterreich .

Der Desterreichisch- Deutsche Wolfsbund hat ge meinsam mit der Defterreichischen Verkehrswerbung in der Ans­bacher Straße 5 in einer Ausstellung Bilder zusammengestellt, die den Reisenden die österreichischen Wintersportpläge in Bild und Schrift zeigen sollen. Die Ausstellung, die bis zum 20. Dezember geöffnet ist, zeigt vor allem Bilder aus den öfterreichischen 21pen und aus Steiermart, das bisher am wenigsten vom großen Fremdenstrom aus Deutschland berührt worden ist. Und doch hat gerade die Steiermart mit den Orten Mariazell , Auffee, Admont und den Semmeringorten herrliche Wintersportpläge. Aber nicht mur ber Wintersportler, sondern auch der Erhoungsreifende wird in ben Bildern Anregungen für einen Winterfuraufenthalt in Defter reich finden. Serrliches Bildmaterial wird aus Ehrwald , 3ell am Gee, E. Johann, Werfen und Saalfelden gezeigt. Selbstverständ. lich fehlen Aufnahmen aus dem zeizpollen Salzburg nicht. Die Afterreichische Buglpigbahn hat in 21 prächtigen Büdern eine Sonder

Vor dem Urteil im Hirschberger Prozeß.

Die Gutachten der Sachverständigen.

an.

L. R. Hirjáberg, 10. Dezember.( Eigenbericht.) örterungen. Sachverst: Ich muß den Fall auch von dem Der größte Teil der heutigen Sigung war von den Sachverschüßentechnischen Standpunkt aus beleuchten. Der Sachverständige Preuß führte weiter aus, daß auch der Begriff Fahrlässigkeit ab ständigen gutachten ausgefüllt; eigentlich hätte man sich diele gestuft werden könne, da ein Waffenfabrikant oder ein Berufsjäger schenken können. Ueber die Persönlichkeit des Angeklagten wie auch bereits als fahrlässig bezeichnet werden müsse, in einer Situation, über die Psychologie der fahrlässigen Tötung oder Mord hatte man in der ein Gelegenheitsjäger nur eine leichte Rüge verdiene. Sehr ja eine Fülle von Sachverständigenzeugen über sich ergehen lassen intereffant mar die folgende Demonstration ann dem Gewehr. müssen. Die Schießfachverständigen waren während des Lofal Der Sachverständige erklärte eine weitere Sicherung an der Un­termins ergiebig zu Wort gekommen. Benn aber der Herr Schieß- glücksbüchle, die dem Angeklagten bis dahin nicht bekannt war. sachverständige Preuß sich in das psychiologische Gebiet verirrte, foten als fafelig, nicht aber als fahrlässig. Allerdings laffe Der Sachverständige bezeichnete die Handlungsweise des Angeflag­war auch das nur eine Eigentümlichkeit des eigenartigen Prozesses. sich nicht feststellen, wie der Schuß losgegangen sei. Der infantile Mensch streckt seinen Bater tödlich nieder. Eine Belt sich nicht feststellen, wie der Schuß losgegangen sei. Der Darstellung des Angeklagten fönne man nicht glauben, auch stürzt über ihn zusammen. Er, der schwächliche Musterfnabe, gerät nicht, daß beim Schlagen gegen das Schloß der Schuß los­plöglich in eine Situation, der er in feiner Weise gewachsen ist. gegangen fei. Er flieht vor feiner Tat, er flieht in ein Märchen von Verbrechern, das er bereits dugendmale fabulierend und renommierend seinen Nächsten aufgetischt hat, schmückt es den Verhältnissen entsprechend aus und hält an ihm fest, bis zu dem Augenblick, da es nicht mehr geht. Dann erzählt er mit der gleichen Ausführlichkeit die Ber fion der Fahrfäffigfeit und fchmüdt auch diese Erzählung mit Familiengebilden aus. Nochmals: vorausgefeßt, daß es eine Nochmals: vorausgefeßt, daß es eine fahrlässige Tötung war. War es aber das? Bollkommen unbeachtet blieb die Möglichkeit eines Totschlages. Steht so ein Mör der aus?" fragte der Borsitzende die Berliner Kriminalkommis. fare. Bielleicht nicht. Cin Totschläger tann aber bestimmt so aussehen. Wer tennt sich in den Hirnwegen eines infantilen Psychopathen aus, der belastet von den Geheimnissen seiner de generierten, Familie, ungewollt zu einer Tat gelangen fann, die er später nicht für seine eigene gelten lassen darf. Das Urteil wird auf fahrlässige Tötung lauten. Die Höhe der Strafe interessiert nicht. Was sollen hier ein paar Monate mehr oder weniger. Die Strafe, einen Bater getötet zu haben, ist wahr. fcheinlich groß genug; für einen erblich belasteten Menschen wie Christian Friedrich vielleicht eine allzu große Belastung.

Die Meinung der Sachverständigen.

1.

bernommen.

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Nach einer furzen Pause wurde im Hirschberger Prozeß & riminaltommissar Braschwiz Berlin 2orf: Wie erffären Sie sich die vielen verschiedenen Aussagen des Angeklagten? 3euge: Je mehr er redet, um jo mehr ent­fernt er sich vom Kern der Wahrheit. Borf.: Halten Sie den An­geflagten für einen Mörder? Beuge: Nein, obwohl es schwer ist, hier etwas Sicheres zu sagen. Ich glaube auch nicht an An­ftiftung zum Mord durch die Mutter. Wir haben nichts entdecken können. Ich bin der Ansicht, daß troh einiger Motive, die für Mord sprechen, eine fahrläffige Tötung vorliegt. Angefl: Ich möchte betonen, daß bei der flugen und ge­fchickten Art der Berliner herren mir nichts anderes übrig blieb, als zu geftehen. Damit war die Zeugenverneh mung beendet, nachdem auf die Aussage der Brüder des An­geklagten und seines Ontels Karl verzichtet worden war. Der Vor­fizende richtete an die Sachverständigen zwei Fragen, ob erstens den Aussagen des Angeklagten Glauben geschenkt werden fönne, und ob zweitens der Todesschuß so von dem Angeklagten gelöst werden konnte, wie er es darstellt. Als erster Sachver tändiger nahm der Leiter der Waffenversuchsanstalt in Neu­mannswalde, A. Preuß, das Wort. Er war der Meinung, daß eine Schußlinie jehr schwer zu fonstruieren sei, da die Schädel: knochen des Toten die Bahn des Geschosses abgelenkt hätte. Gegen einen Mord spreche die Annahme, daß ein Sohn so geistasroh sein folle, eine lang vorbereitete Handlung durchzuführen, ehe er den Schuß abgab. Bors.: Bleiben Sie bitte bei den technischen Er­

Der zweite Sachverständige, Ingenieur Schmuberer, schloß sich zum Teil den Ausführungen des ersten Sachverständigen Er war der Meinung, daß der Tote feinem beabsichtigten Schuß zum Opfer gefallen fet. Ein Mörder hätte feiner Ansicht nach tiefer ins Genid oder ins Rückenmart geschossen. As dritter Schießfachverständiger wurde dann Prof.. Brüning. Berlin vernommen, der die Geschoßteile mikroskopisch untersucht hat. An einigen Splittern des Geschoßmantels waren orydale Re. attionen nachzuweisen, ist also nachweislich Blut durchstoßen worden. Die Kugel ist dann durch Holz gegangen und dann in eine Band, die grün tapaziert war, wie sich durch das Mikroskopieren etwa 1,40 meter hinter dem Grajen Eberhard in einer Höhe von feststellen ließ. Der Todesschuß mußte unter normalen Auffänden ungefähr 1,10 meter abgegeben worden sein. Durch die Ablenkung des Geschosses ließ sich jedoch etwas abfolut. Sicheres nicht sagen. Prof. Brüning fuhr weiter fort, daß die untersuchten, nicht abge­schossenen Patronen starte Reibungszeichen gehabt hätten, dody frage es fich, ob diese Reibungsspuren gerade am 18. März ent­standen seien. Zusammenfassend war Prof. Brüning der Ansicht, daß bei der Konstruktion der Büchse die Darstellung des Angeflag­ten glaublich sei, daß der Schuß losgegangen fei, ohne feine Schuld.

Dann nahm als erfter piŋchiatrischer Sachverstän biger Universitätsprofessor, Geh. Rat Suiz- Göttingen das Wort. Er führte aus, daß es sehr schwierig sei, ein Gutachten ab­zugeben, da man doch nur auf die Angaben des Angeklagten an. gewiesen sei. Er habe ihn 100 Tage bei sich gehabt und beobachtet. In der Familie seien einige Fälle von Geistestrantheit vorgekommen. Sein Gefäßsystem fei nicht normal, die Nerven außerordentlich labil und versagten leicht. An Fleiß und Eifer fehle es ihm nicht, wohl aber die Fähigkeit der Stetigkeit. Dem Mangel an Schulwiffen stehe ein großes praktisches Wissen gegenüber. Sein Wesen sei höflich, liebenswürdig, zuvorkommend und bescheiden.( Bei der Charakterisierung vermag der Angeklagte seine Tranen nicht zurückzuhalten.) Von den Angehörigen pflege er mit der größten Hochachtung zu sprechen. Schlechte Eigenschaften fießen sich faum anführen. Motive für die Tat feien für ihn nicht zu finden. Er scheine nicht der Mann, der seinen Bater vorfäßlic zu töten vermochte. Bon einer Anwendung des§ 51 tonne feine Rede sein. Er ist für seine Tat verantwortlich. Sachver ständiger. San. Rat Kolla Bielefeld glaubt, daß der Angeflagte öfter mit Denthemmungen zu fämpfen habe. So erkläre sich seine Unbesinnlichkeit, die bezüglich der fiktion von den Ein­brechern mit einer Autosuggestion verbunden gewesen sei.

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Damit war die Beweisaufnahme in dem Prozeß be endet. Mit Rücksicht auf den Zirstand des Angeklagten verlagte das Gericht die Berhandlung auf heute früh. Zunächst wird Oberstaatsanwalt Dr. Engel das Bart nehmen und dann werden, die Berteidiger, die Rechtsanwälte Dr. Luetgebrune und Dr. Rusche, sprechen. Das 11rteil ist in ben fpäten Nach mittagsstunden zu erwarten.

Damit ist eine seit Jahr und Tag mit den niedrigsten Mitteln

Jack- London - Feier betriebene Berleumbungstempagne mieber einmet

Mittwoch, den 11. Dezember 1929, 8 Uhr abends in der Aula der Gemeindeschule Albrechtstr. 26 Rezitationen von Alfred Beierle dazu 50 unbekannte Lichtbilder aus Jack Londons Leben Unkostenbeitrag 50 Pfennig Vereinigung sozialdemokratischer Studierender

Sozialistischer Hochschulausschuß

ausstellung zusammengestellt, die sicher manchen loden wird, selbst einmal in den fleinen Kabinen der Seilbahn hinaufzufahren in das wildzertlüftete Gebiet der Zugspite.

Kommunistische Berleumdungen.

Cine 12stündige Gerichtsverhandlung.

Die fommunistische Breffe fcbt es, von Zeit zu Zeit die Leitung des Berbandes für Freibenfertum und Feuer bestattung E. B. als bestochen hinzustellen. Um, den Berleum­bungen den Anschein einer Beweistrait zu geben, wird auf Aeuße ringen Bezug genommen, die der frühere wegen Berfehlun gen aus dem Verbande entfernte und gerichtlich verfolgte Saupt. tassierer Fritsch auf der Antlagebant getan haben soll.

Tatsächlich hatte Fritsch über angebliche Borkommnisse in der Berwaltung dunkle Andeutungen gemacht und ist deswegen von dem Geschäftsführer des Verbandes mit einer Beleidigungstlage bedacht worden. Gleichzeitig wurde verklagt ein von Fritsch zitierter Gewährsmann namens Sayler, der ebenfalls den Verband und die Sozialdemokratische Partei wegen übler Affären verlassen mußte. In erster Instanz wurden beide verurteilt und beide legten gegen das Urteil Berufung ein. Jeht fah die KPD . ihren Zeit­punft gekommen und gewährte Kähler den Beistand des fattsam bekannten Rechtsanwalts Dr. Samter. Diefer versuchte in der Berufungsverhandlung seine Verschleppungspolitit fortaufegen, fam aber diesmal nicht durch, so daß die Verhandlung nach ununter­brochener zwölfftünbiger Dauer zu Ende geführt werden konnte. Fritsch gab die Erklärung ab, daß er die Behauptung gegen die Berwaltung, fie nehme Schmiergelder an, nicht er­heben wollte, und daß er auch feinen Anlaß gehabt hat, elne folche Behauptung aufzuftellen. Er wurde damit aus der Anflage heraus gelaffen, um später im selben Termin als 3euge über die Bor­gange auf ber Berbandsgeneralversammlung vernommen werden zu fömmen. Er erflärte, daß weder aufgelage noch ähnliches auf Kosten des Verbandes ftattgefunden haben. Das auch die Dele gierten nur ihre pou der Berhandsgeneralversammlung befchlossenen Diäten befommer hätten, und smar alle Delegierten ein: heitlich. Es bestehe auch fein Fonds, aus dem heraus Extra­zunenbungen gemacht werben fönitten.

restlos zusammengebrachen. Auch Räzler fomte nicht den geringsten Wahrheitsbeweis für seine Behauptung antreten, in daß er zu 200 m. Geldstrafe oder 20 Tagen Haft wie auch zur Tragung der Kosten verurteilt werden mußte. Von diesem Ausgang erfahren die Leser der fommunistischen Preffe natürlich nichts.

3ft Restroy der gesuchte Mörder?

Zur Berhaffung in Rowawes.

Wie die Kriminalpolizei Potsdam verlauten läßt, ist es entgegen der ersten Annahme sehr unwahrscheinlich, daß es sich bei dem in Nomames perhafteten Knecht Nestron um den gesuchten Düsseldorfer Massenmörder handelt. Der Berhaftete wird entgegen den ursprünglichen Absichten nicht nach Düsseldorf geschafft werden, fondern ein in Düsseldorf tätiger Kriminalist wird zur Bernehmung Nestroys nach Potsdam fommen.

Städtischer Beamter verhaftet.

47 000 Marf städtische Gelder veruntreut. Boruntersuchung unter der Anschuldigung der Amis­Gegen den Stadtoberingenieur Wilhelm Möllerte ift die unterschlagung in Verbindung mit Urfundenfälschung vor zeitig wurde er gestern früh wegen Verdunkelungsgefahr und Flucht­dem Untersuchungsrichter des Landgerichts I eröffnet worden. Gleich­Möllerfe wird beschuldigt, etwa verdachts in Haft genommen. 47 000 M, städtische Gelder, über die ihm ein Verfügungs­recht zustand, für sich verwendet zu haben.

Das Gas im Haushalt. Heute nachmittag 15 1hr 20 Minuten findet ein Rundfunkvortrag des Oberingenieurs Tom- brint( Berlin ) über das Thema Das Gas und seine Berwendung im Haushalt" statt. Der Vortrag foll besonders interessantes Ma­terial für die Hausfrau bringen.

Nur noch innenmattierte Glühlampen. Glühlampen aus Klarglas follen wegen ihrer starken Blendwirkung niemals an fichtbarer Sielle verwendet werden. In tiefen Schirmen und Schalen oder eingeschlossen in lichtffreuende Hüllen find sie zwar nicht sichtbar, erzeugen aber flörende Lichtflecke. Diesen Fehler geigen mattierte Lampen nicht, aber ihre durch die Mattägung rauhe Außenfläche verschmukt schnell, wodurch Licht verloren geht. Deshalb werden die neuen Dsram Lampen, bei denen die Mafiierung innen angebracht iff, überall willkommen fein. Sie haben eine glotte, weniger leicht verschmugende Außenfläche und eine gleichmäßige Lichtverteilung, ohne fförende Lichtflecke zu erzeugen.