Einzelbild herunterladen
 

3.531- 46. Jabrgans 1. Beilage des Vorwärts

Rr.

Donnerstag, 12. Dezember 1929

9 Monate für Christian Stolberg .

Christian Stolberg . Erhöhung der Wertstarife?

Untersuchungshaft von 45 Tagen wird angerechnet.

Hirschberg. 11. Dezember.

Der Andrang zu der Urteilsverkündung war ja ungeheuer groß, daß die Polizeiposten auf der Straße und im Gerichtsgebäude wesentlich verstärkt werden mußten, um Durchbruchsversuche zu verhindern. Die Urteilsberatung fand übrigens in einer Klausur statt, die einer gewissen Komik nicht entbehrte. Die Tür des Beratungszimmers war nach dem Korridor abgeschlossen, während die Tür zum Sizungssaal offen stand. Durch einen Luftzug fiel diese Tür ins Schloß, das da bei zerbrach, so daß das Gericht eine volle Stunde ein gesperrt war und erst nach langem Klopfen durch einen Justizwachtmeister befreit werden konnte. 5% Uhr verkündete dann Landgerichtsdirektor Hoensch folgendes Urteil:

Unt

Der Angeklagte Graf Christian Friedrich zu Stolberg wird wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Untersuchungshaft von 45 Tagen wird ihm voll angerechnet. Kosten des Verfahrens fallen ihm zur Last.

Aus der Urteilsbegründung.

Die

In ber Begründung führte der Borsigende u. a. aus: Die Erregung über diesen Mord hat sich durch ganz Deutschland fort gepflanzt. Das hiesige Landgericht hat uns nur die Aufgabe ge stellt, ob der Angeklagte im Sinne des§ 272 schuldig ist oder nicht. Der§ 270 sagt: Wenn die Verhandlung ergibt, daß die Tat die Zuständigkeit des Gerichts übersteigt, so hat es den Fall an das Schwurgericht abzugeben. Ein solcher Beschluß fann erst nach der Beweisaufnahme kommen. Mancher war mit der Beweis­aufnahme nicht zufrieden, aber ich weiß nicht, inwiefern sich diese Berhandlung von einer solchen vor dem Schmurgericht hätte unter­heiben sollen. Das Gericht hätte teine Gefunde gezögert, wenn es ber Ueberzeugung gewesen wäre, daß hier Batermord vorlag. Es hat nachgeprüft, ob der Angeklagte angeftiftet worden ist, no er under Fernhypnose gehandelt hat. Das bestreiten die Sach verständigen. Auch eine Tat im Affett fann nicht in Frage kommen. Die Lage der Leiche spricht dafür, daß der Vater in ruhiger Stellung wie vom Blik vernichtet worden ist. Nur ist da bas Moment der Verbrennung der Briefe. Die Mutter fagt, sie wollte nicht in ihren intimiten Beziehungen herumforschen faffen. Wollte der Ungetlagte den Bater toten, so hätte er das bei her Jogo leichter tun tönnen. Das Gericht hatte zu prüfen, ob es Morboerdacht annehmen sollte. Es ist aber zu der Ueberzeugung

gefomunen, daß

Mordverdacht nicht vorliegt.

Began fahrläffiger 25mg aber ist zu verurteilen, wer durch eigene Sub ben Ind eines anderen perschuldet. Der Angeklagte hat sich gemäß dem Auftrag des Baters mit dem Sortieren der Patronen night begnügt, fondern mit der Büchse repetiert und gespielt. Ob Der Angeklagte an den Kammerknopf des Gewehrs oder an den Abzug gefonumen ist, weiß er nicht, jedenfalls entlud sich die Waffe. Die Botalbesichtigung hat ergeben, daß es so gewesen sein tann, dann die Kommade, hinter der der Bater saß, zeigte leichte Spuren, bie nom Auflegen des Gemehrs herrühren tönnen. Objektiv fam

19]

Damals

Roman von

Wantteilbut

Am Nachmittag verließ sie Berlin . Sie fuhr nach Norden, das Verhüllte im Arm. Noch immer mußte sie nicht, wie sie handeln würde. Sie saß stumm am Fenster des überfüllten Abteils und fah starr vor sich hin. Die Stunden vergingen, die Stationen famen und blieben zurück. Das Kind lag in ihrem Schoß und schlief.

Mit Anbruch der Nacht kam der Zug an dem Wald vor­bei, hinter dem Schloß Hohenau lag. Sie jah zum anderen Fenster hinaus. Das Kind in der Decke atmete still, es fpreizte, wie im Traum, die Finger.

-

Nicht lange danach, auf der legten Station vor der kleinen Stadt, stieg sie aus. Den Weg von hier bis nach Hause fand fie auch in der Nacht; es war etwas mehr als eine Stunde zu gehen, und sie hätte es natürlich bequemer gehabt, wäre sie noch weiter gefahren. Aber das wollte sie nicht, sie ging lieber die Strede. Sie fam an Wald und Getreidefeldern vor­bei, und an weiten Flächen von Heide. Die Straße war dunkel und zerweicht der Boden. Mitunter jah hinter Wolken der Mond hervor. Und an einer Biegung des Weges stand fie still und lauschte, fein Geräusch nur ein Hund wie aus ewiger Weite schrie her. Ihr Blick suchte sich langsam seit märts hinüber dort war der Teich, an dem sie früher als Kind mitunter gespielt hatte. Der Teich war so klein, die Leute nannten ihn nur das Loch. Aber er war tief genug, daß ein wahnsinniger Mensch, der etwa hineinlief, darin er trinten fonnte. Das mar einmal geschehen, ja. Sie ging näher heran. Dicht dabei lag ein Stein, ein guter Feldstein, und das Kind mar in eine grauwollene Dede gehüllt. Sie bückte sich, um den Stein zu heben. Er ist feucht und falt. Ihre Hand zuckt dapon. Sie rennt mit dem Kind und all ihrer Last stolpernd auf den Feldweg zurück, und geht in der Spur, die ein Wagenrad dori eingepreßt hat. Aber die Spur ist zu schmal und fie fällt oft zur Seite. Das Kind meint im Halb­fchlaf. Da beginnt die Stadt.

Auf einem schmalen Pfad zwischen Heden nähert fie fich bem Hause der Eltern. Es ist spät und still. 3mischen dem

sich alles so abgespielt haben, wie der Angeklagte es angegeben hat. Beim Lokaltermin hat es sich gezeigt, daß das Gewehr auch nur durch einen leichten Stoß losging, wenn es gestochen war. Nichts spricht dafür, daß der Angeklagte bewußt auf den Bater gezielt hat. Das Gericht ist aber der Ueberzeugung, daß der Angeklagte feine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt hat, er, der mit der Waffe verwachsen war. Niemand darf eine Waffe auf einen Menschen richten, denn es ist möglich, daß sie geladen ist, ohne daß der Schüße es vorher nachgeprüft hat. Dem Angeklagten ist schon vor fünf Jahren ein Schuß im Zimmer losgegangen, er mußte ge­warnt sein.

Sehr selten wird bei Fahrläffigkeit eine höhere Strafe als drei Monate gegeben, hier aber fag grob fte Fahrlässigkeit vor, deshalb konnten wir ihn nicht so leicht davonkommen lassen, als Strafmildernd ist seine Unbestraftheit, feine noch ver­einen unglücklichen Chauffeur, dessen Tat oft an Unglück grenzt. minderte geistige Begabung und daß in gewiffem Sinne der Bater mitschuldig war, der den Sohn so sträflich leichtfinnig hantieren ließ. Strafmildernd ist, daß er seine Familie durch den Unglücksfall so fchwer geschädigt hat. Wir glauben ihm, wenn er sagt, daß die äußere Strafe auf ihn feinen Eindruck mehr machen könne, daß er die innere Strafe aber mit ins Grab nehmen werde.( Der Angeklagte und die Muffer weinen.)

Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt. Wie es heißt, wird das Gericht nach Rechtstraft des Urteils nochmals zu der Frage der Bewährungsfrist Stellung nehmen.

Einige Berliner Abendblätter berichten von einer nahe bevor­ftehenden Erhöhung der Tarife der städtischen Werte Bor allem wird davon gesprochen, daß der Stromfarif einen Auf­schlag erfahren foll. Wie wir von maßgebender Seife unferer Stadt­verordnetenfraktion erfahren, ift diefer offiziell von folhen Verhandlungen nights befannt geworden. Für die Stadtverordnetenfraktion liegt die Frage so, daß der gegenwärtig geltende Stromtarif in feinen Wirkungen für die minderbemittelte Bevölkerung als unsozial angesehen werden muß. Es tönnte nicht verantwortet werden, wenn auf einer derartigen mangelhaften Grundlage eine weitere Erhöhung erfolgen würde, ganz abgesehen von der grundfählichen Stellung zu einer solchen. Es muß erwartet werden, daß genaue Berechnungen angeſtellt werden und daß erst auf der Grundlage folcher Berechnungen Entscheidungen erfolgen. Sobald Berechnungen vorliegen, wird zu der Frage Stellung zu nehmen fein. Eine Zuffimmung sozialdemokratischer Bertreter zu einer derartigen Tariferhöhung fommf im gegen­wärtigen Augenblick nicht in Betracht.

Weitere Beurlaubung des Oberbürgermeisters.

Der von dem Oberbürgermeister Böß beantragte Urlaub ist von dem Oberpräsidenten vorläufig bis 31. Januar 1930 verlängert worden.

Gefangenenrevolte in USA . Staatsgefängnis in Auburn in der Hand der Sträflinge.

Auburn( Staat New York ), 11. Dezember. Im hiesigen Staatsgefängnis ist ein Aufruhr ans­gebrochen. Wie gemeldet wird, stehen das Gefängnis und die Werkstätten in Flammen.

Wie zu der Meuterei ergänzend gemeldet wird, ist sie in ihren Ausmaßen ebenso ernst wie der Aufruhr im Clinton­Gefängnis im Juli d. J. Ueber die Vorgänge innerhalb des Gefängnisses sind Einzelheiten noch nicht bekannt. Aus verschiedenen Orten wurden Polizei und Feuerwehr zu Hilfe gerufen. Ein Polizei­beamter erklärte, daß die Sträflinge das Gefängnis völlig beherrschten und den Leiter des Gefängnisses Jennings eingesperrt hätten.

Eine weitere New- Yorker Meldung besagt:

L. R. Hirschberg, 11. Dezember.( Eigenbericht.) Das Urteil ist ausgefallen wie erwartet. Wer mit offenen Augen und Ohren der Verhandlung beigewohnt hat, war sich feinen Augenblick darüber im unklaren, wohin der Kurs steuerte. Wenn der Staatsanwalt zur Rechtfertigung des mit dem Eröffnungsbe: schluß in Widerspruch stehenden Umfanges der Beweisaufnahme die Notwendigkeit für das erkennende Gericht, selbständig das Beweismaterial zu würdigen, anführte, und das Gericht in der Urteilsbegründung sich bei dem Staatsanwalt für diese Die belagernden Truppen rüden mit Tränengasbomben Aeußerung bedankte, so wird man diesen Beteuerungen das eine gegen das Zuchthaus vor. Ein Bombenflugzeug entgegenhalten müffen: Weshalb ist gerade im Falle des Grafen Stolift ebenfalls unterwegs. Die Behörden sind gewillt, den berg eine derartige Berhandlungsmethode angewandt worden. In Aufruhr so schnell wie möglich zu unterdrüden, da eine Wieder­der Regel mird anders verfahren: Der Eröffnungsbeschluß lautet auf holung der blufigen Szenen des letzten Sommers unter allen Um­die schmere Tat, damit der Umfang der Beweisaufnahme soweit als ständen vermieden werden soll. In dem Zuchthaus sind über Wenn es hier umgefehrt gemacht 1500 Gefangene und man befürchtet, daß, falls nicht sofort möglich gehalten werden kamu. wurde, so wohl nur, weil es sich um einen Grafen Stolberg ge durchgegriffen wird, die Meuterei noch auf die bis jetzt ruhig ge handelt hat, und verstärkt wird diese Bermutung durch das Berbliebenen Gefangenen übergreifen wird. Soeben wird noch be­halten des Borfizenden: konnte er sich nicht genug hm im groufamen fannt, daß es nach der Beschichung des Zuchthauses mit Träneno Befragen des Angeklagten und seiner nächsten Anverwandten, o gpsbomben gelungen iff, den eingefpertien Zuchthaus­flingt feine Urteilsbegründung gemiffermaßen wie eine Entschuldi direktor zu befreien. gung. Er hielt sich verpflichtet, mun auch seinerseits dem Ange­tlagten das beste Attest auszustellen. Man kann sich des Eindrucks nicht ermehren, daß man hier sowohl der Deffentlichteit als auch dem Hause Stolberg nicht zu nahe treten wollte. Es soll nicht be­hauptet werden, daß man auf Grund des Beweismaterials zu einer Berurteilung wegen Mordes oder Totschlages fommen mußte. Mag sein, daß Christian Friedrich Stolberg seinen Vater tatsächlich fahr­lässig getötet hat. Und wäre er durch eine Schwurgerichtsverhand­lung von der Mordanklage freigesprochen worden, man hätte höchst wahrscheinlich daran nichts auszusehen gehabt. Nach diesem Brozeß bleibt aber ein Reft zu tragen peinlich".

Pfad und den Rückseiten der Häuser liegen die großen Ge müsegärten. Alle Fenster find dunkel, manchmal belli's von moher. Auch im Haus ihrer Eltern fein Licht. Ueber den Steg, der den Bach überbrückt, durch den Weg am Garten, nähert sie sich. Sie geht, nur um noch nicht ans Fenster zu klopfen, denn sie weiß immer noch nicht, wie sie handeln wird, um das Haus herum und wie sie vorn auf der Straße hervorkommt, lehnt zum Fenster hinaus, in weißem Gemand, eine Frau, und späht in der Richtung zum Bahnhof hinauf. Esther fommt näher, die Frau zudt herum. Sie sehen sich durch das Dunkel an.

-

Mutter. Du martest auf mich?"

-

Nur Schweigen. Dann ein Laut: Komm herein." Ge­flüstert. Sie verschwindet.

Die Türe geht auf. Mit der Lampe steht ihre Mutter vor ihr auf der Diele. Ihre Augen voll Tränen, ihr Gesicht zerrissen, klaffend vom Ausdruck der Qual. Ihre Gestalt ist flein geworden in der langen Zeit und der Blick will brechen, als ob sie ohnmächtig hinjinken müßte. Aber ihr Blid bleibt stehen wie offene Lippen, erstarrt vorm Schrei. Das Verhüllte bemegt sich, und leise meint es.

Ich komme nicht allein," sagt Esther, und lächelt. Was ist das?"

,, Ein Kind." ,, Wessen Kind? ,, Ja. Meins."

-

Deins?"

Die Mutter gibt teine Antwort darauf. Plöglich pustet sie die Lampe aus, so daß alles im Duntel ist. Und in dieser Dunkelheit fängt Esther zu weinen an, ein befämpftes, ge­preßtes, ächzendes Weinen, fie lehnt an der Tür und hält noch das Kind. Aber nun mird fie felber zum Rinde, ihr Kopf finkt auf die Schulter der Mutter. Sie fühlt sich gestreichelt, von fiebernden Händen, aber das Streicheln ist gut. Und ebenso fiebrig stößt die Stimme durch's Dunkel:

,, Du darfst mit dem Kind nicht ins Haus, du mußt fort. Dein Bater wirft dich und das Kind in die Nacht- hörst du mich- er hat es geschmoren wenn der Lehrer Tannen­baum die Wahrheit erzählt hat

,, Der lügt," sagte Esther, ihr Blick ist geschlossen. ,, Aber das Kind," flüstert die Alte ,,, es hat feinen Bater." ,, Nein," sagt Esther. Und dann: Ich bin müd. Ich möchte schlafen."

..Du fannst nicht herein. Wenn dein Vater dich findet und das Kind mit dir­

Nun gut, ich fann es wo lassen, das Kind. Bersprich mir, Mutter Schweigen." Dann weiter: Versprich mir, jag niemand von meinem Kind."

"

Zu Beihnachten in Untersuchungshaft! Aus dem Untersuchungsgefängnis Berlin erhaften wir folgenden Aufruf:

,, Weihnacht in quälender Ungewißheit der Untersuchungshaft und steter Sorge um unschuldig leidender Kinder, Frauen, Mütter zu durchleben, ist ein besonderes bitteres Los. Wer hilft uns, diesen leidbeschwerten Herzen durch eine barmherzige Spende einen Strahl beglückender Weihnachtsfreude zu senden?" Gaben erbittet der Fürsorgeverein des Untersuchungs gefängnisses, Alt- Moabit 12a( Boftfched fonto Berlin 117 951).

,, Nein Kind, ich bin still."

,, Sag niemand, daß ich schon bei dir war.. Niemandem davon erzählen, hörst du? Nicht meinem Bater, auch ben anderen nicht."

,, Nein, feiner Sternenseele, mein Kind."

-

,, So. Machst du mir später noch einmal auf?" Ja, Kind. Wohin-?"

,, Also gut. Ich gehe. Nachher will ich schlafen." ,, Laß mich noch einmal das Kindchen sehen oder fühlen mit meiner Hand. Hat es braune Augen?"

,, Nein, blaue!"

,, Blaue?"

Hinter Esther drückt sich leise die Tür ins Gebält. Um das Haus herum, auf dem Weg zwischen Heden. Bleiches Mondlicht zerfeßt das Gewölt.

Mehr als drei Stunden später tam Esther zurüd. ,, Wo ist das Kind? Wem hast du's gebracht?" Ich muß schlafen, Mutter.

-

-

Ich hätte euch nicht von der Tür weisen dürfen, dich und das Kind! Wo ist es? Wo?- Esther!" Da fiel sie vor Erschöpfung zu Boden.

Aber er, den Esther auf Hohenau glaubte, als sie im Zug dort vorüberfuhr, befand sich in Wahrheit noch auf dem Gut seines Regimentsfameraden. Es dauerte noch einige Zeit, ehe er fähig war, einen Entschluß zu fassen. Er mar gleich­fam frant. Tagelang blieb er in seinem Zimmer, dann rannte er hinaus, über die Landstraße hinweg, auf der er die Wahr­heit erfahren hatte, und hinein in den Wald. Er blieb tage­lang aus. Berzweiflung, der er in Stürmen und graufiger Stille des Krieges niemals erlegen war, übertam ihn hier Er wußte nicht mehr, was er fühlte und wollte. Sein Freund hatte menig Geschick ihm zu helfen; aber hätte er auch das beste gehabt Hans entzog sich seinem Umgang am Ende ganz. Dann reiste er ab, nach Hohenau.

-

Auf Hohenau war Irene wieder einmal zu Besuch. Ja, es tam gar nicht so selten vor, daß fie, einer Eingebung folgend, Berlin verließ. Es hieß dann auf dem Gut, fie habe Heimweh gehabt. Aber diesmal war sie durchaus nicht allein gefommen, sie tam mit ihrem ganz winzigen Kind. Das war alfo der Sohn, den sie Albert geschenkt hatte, und vielleicht war sie nur nach Hohenau gereist, um ihren Eltern dics Wunder zu zeigen, das in den dunklen Augen das Staunent und die Erfahrung zugleich von Jahrtausenden trug. Das Kind hieß Hans, nach dem Grafen von Kuster. ( Fortsetzung folgt.)