Schmidt erzählt ihm das, was fein Bruder ihm am vorhergehenden Abend gesagt hat. Das genügte dem Schutzmann, um die Verhaf tung der Brüder Schmidt und von Adolf Behing vorzunehmen.
Ein Justizirrtum geht der Aufklärung entgegen, der das Land| Raubüberfall gehört?" fragt ihn der Schuhmann und Engelbert chen Oldenburg 16 Jahre in Atem gehalten hat. Auf Grund eines Indizienbeweises wurden am 24. Juli 1914 vom Schwurgericht in Oldenburg die Händler Engelbert, Louis Schmidt und Adolf Lehing wegen gemeinschaftlichen schweren Straßenraubes zu je 14 Jahren Zuchthaus verurteilt.
In dem Prozeß, der 1 Jahr später stattfand, marschierten 117 verschiedene 3eugen auf Es waren alles Belastungszeugen, obgleich durch die Dunkelheit an jenem November nachmittag die Täter nicht zu erkennen maren, standen alle Zeugen unter dem Bann, die Brüder Schmidt und Adolf Behing müßten es gewesen sein. Die Entlastungszeugen aber fagten aus, daß sie sich nicht sicher feien, Schmidt und seine Kameraden am fraglichen Das Urteil lautete auf je 14 Jahre Zuchthaus.
Jezt sind durch Aufruf in der Presse und Auslobung einer Belohnung von 1000 Mark für die Hilfe bei der Aufklärung der Täter Don einem Mann, der wahrscheinlich aus den Kreisen der Mörder felbst stammt, Angaben gemacht worden, die zur Verhaftung zweier der Tat verdächtiger Personen in Bremen geführt haben. Diese beiden Personen haben bereits ein GeständTage in der Gastwirtschaft gesehen zu haben. nis abgelegt. Es handelt sich um einen Gärtner Möhrte und den Maurer Martin, beide aus Bremen Sie haben die Namen von zwei weiteren Mittätern angegeben. Der eine namens See tamp, früherer Lommunistijder Stadtverordneter in Offenbach , ist inzwischen verhaftet worden, nach dem vierten wird gefahndet. Die Berurteilung von den Brüdern Schmidt und Adolf Lehing geschah auf Indizien. Der 28. November 1913 der Tag der Tat- war war außerordentlich regnerisch. Zwei Kassenboten der Hanseatischen Jutespinnerei in Delmenhorst tamen mit Sohngeldern nach Delmenhorst , einer kleinen Industriestadt zwischen Oldenburg und Bremen . Im Angesicht der Fabrik wurden, sie angeblich von
Der Oldenburgischen Justizbehörde mußten aber starte Zweifel gefommen sein und nach 8jähriger Zuchthausstrafe wurden die angeblichen Täter begnadigt. Jetzt stellt sich ihre volle Unschuld heraus.
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drei mastierten Männern überfallen und zu Boden geschlagen. Der in der Nähe befindliche Nachtwächter wollte ihnen zu Hilfe eilen, aber ein Schuß der Räuber streckte ihn nieber. Es wurden damals 8750 Goldmarf geraubt. Am Tatort blieb eine blaue Müge zurüd. An demselben Tage befanden sich in der Thiemannschen Gastmirtschaft in Bremen Engelbert Schmidt und Adolf Behing. Es maren zwei Menschen, die von der Hand in den Mund lebten Der. andere Bruder befand sich am Tage der Tat in Delmenhorst . Am Abend traf er seinen Bruder und dessen Freund, der ihm von dem Morde erzählte. Am nächsten Tage trifft Engelbert Schmidt nach Erledigung seiner Geschäfte einen ihm befannten Schußmann, welcher nach seinem Bruder fragt. Haben Sie von dem Delmenhorster
Die kriminalistische Bedeutung dieses Falles liegt auf der Hand, denn die Verurteilung der Täter war auf Grund von 117 3eugenausfagen erfolgt und wie es fich jeßt herausstellt, ein glatter Justiziertum. Die Folgen, die die friminalistische Bissenschaft hieraus zu ziehen hat, sind sehr weitgehend, denn es wird durch diesen Fall bewiesen, daß die Zeugen in solchen Pro geffen oft unter einer Psychose stehen, in dem Angeklagten auch
immer den Täter zu sehen und ihn danach zu beurteilen.
Achtet auf die Anwartschaft! Ein wichtiger Zermin für die Angestelltenversicherung.
Für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus der Angestelltenversicherung ist von grundlegender Bedeutung die Aufrechterhaltung der Anwartschaft und die Erfüllung der Wartezeit Die Anwartschaft ist die gefeßlich begründete Aussicht auf Entschädigung für den Versicherungsfall; die Bartezeit
ift der Zeitraum, den ein Versicherter zurückgelegt und mit Beitrags. monaten belegt haben muß, um eine Leistung zu erhalten.
Für die Aufrechterhaltung der Anwartschaft ist erforderlich, daß jeder Versicherte vom 2. bis 11. Kalenderjahre seiner Versiche rung jährlich mindestens acht, vom 12. Kalenderjahre an jährlich mindestens vier Beitragsmonate nachweist. Die Nachentrichtung etwa fehlender Beiträge fann innerhalb der awei Kalenderjahre geschehen, die dem Kalenderjahr der Fälligkeit folgen. Fehlende Beiträge für das Jahr 1927 fönnen also noch bis zum 31. Dezember 1929 nachentrichtet werden. Diese freiwilligen Beiträge sind für die Zeit vor dem 1. April 1928 mindestens in der Gehaltsklasse zu entrichten, die dem Durchschnitt der letzten vier Pflichtbeiträge entspricht cder am nächsten fommt. In einer niedrigeren Beitragsklasse ist die freiwillige Weiterversicherung nur dann zulässig, wenn die Gehaltsklasse dem Einkommen des Versicherten entspricht. Für die Zeit vom 1. April 1928 an sind die freiwilligen Beiträge in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Gehaltsklasse, mindestens aber in Klasse B, zu entrichten.
Nach dem Gesetz zur Aenderung des Angestelltenversicherungsgefeges vom 7. März 1929 dauert die Wartezeit 60 Beitragsmonate. Sind weniger als 30 Beitragsmonate auf Grund der Versiche rungspflicht nachgewiesen, so beträgt die Wartezeit 90 Beitragsmonate. Es ist wichtig, dies bei der Nachentrichtung mit zu berücksichtigen, weil die Erfüllung der Wartezeit Bedingung ist, um Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Für die Arbeitsiosen find während des Bezuges der Hauptunterstützung die erforderlichen Beiträge zur Erhaltung der Anwartschaften. aus Mitteln der Reichsanstalt zu entrichten. In Fällen besonderer Härte, insbesondere wenn zur Erfüllung der Bartezeit nur noch eine geringe Zahl von Beiträgen erforderlich iſt,
ist das Arbeitsamt verpflichtet, auf Antrag die erforderlichen Beiträge zu leisten. In diesem Fall stehen die Zeiten der ArbeitsLofigkeit den Zeiten eines versicherungspflichtigen BeschäftigungsDerhältnisses gleich. Das muß insbesondere von den Arbeitslosen felbst beachtet werden.
( Gewerkschaftliches stehe 4. Beilage.)
Berantwortlich für Politit: Dr. Curt Gever: Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Eteiner; Feuilleton: R. S. Döscher: Botales und Sonstiges rik Sarstädt: Aracinen: Th. Glede: sämtlich in Berlin . und Berlaasanstalt Paul Singer a CD . Berlin SW 68. Lindenstrake R.
Berlag: Forwärts- Berlag 6. m b. S. Berlin Drud: Borwärts- Buchdruderet sieran 6 Beilagen,„ Unterhaltung und Bissen" und Blid in die Bücherwelt".
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