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Nationale" Rowdys.

Reichsbannermann niedergeschlagen.- Gein Fahrrad

zertrümmert.

Ein empörender Borfall spielte sich gestern abend in un­..ittelbarer Nähe der Schloßbrüde in Charloften­burg ab.

Nachtarbeit von Kindern.

Eine Ausnahme zugunsten der Schwerindustrie.

11.1838

aplansi

Nachtarbeit von Kindern in schwerindustriellen, Beschäftigung Jugendlicher im Alter von 14 bis 16 Jahren mährend Betrieben? Gibt es so etwas noch? Sind denn nicht schul- der Nacht gegeben werden soll. Man sollte es nicht für möglich

entlassene Kinder bis zum Alter von 16 Jahren nach der Gewerbe

3mei Reichsbannerleute, die an einer Versammlung in den Schillerfälen in der Bismardstraße teilgenommen hatten und sich auf dem Heimweg befanden, wurden an der Ede Königin- Elisa- ordnung junge Leute", die in Betrieben mit mehr als 10 Be beth- Straße und Schloßbrücke von einer Horde Nationalsozialisten

überfallen. Einer der Ueberfallenen mußte sein Fahrrad im Stich lassen, um sich vor den nationalistischen Rombies zu retten. Der Reichsbannermann, ein Wolfgang M., fief in seiner Bedrängnis Der Reichsbannermann, ein Wolfgang M., lief in seiner Bedrängnis in ein Schanklokal an der Ede Königin- Elifabeth- Straße und Schloß brücke hinein, um Schutz zu suchen und das Ueberfallkommando telephonisch herbeizurufen. In dem Lokal war die Inhaberin an­wesend, die den jungen Mann in unverständlicher Weise nicht nur die Benutzung des Telephons untersagte, fondern ihn auch noch zum sofortigen Berlassen des Ladens aufforderte. Dent jungen Reichsbannermann blieb nun weiter nichts übrig, als wieder auf die Straße zu gehen, wo ihn die nationalistische Meute schon er­martete. Die Strolche fielen jezt über M. her, schlugen ihn nieder und brachten ihm schwere Kopfverlegungen bel. Das Fahrrad des niedergeschlagenen Reichsbannermannes wurde zer­trümmert und von den nationalistischen Wegelagerern in die Spree geschleudert. Von Passanten. die Zeugen des blutigen Vorfalles geworden waren, wurde die Polizei gerufen, der es gelang, mehrere Nationalsozialisten, darunter den Rädelsführer, zu verhaf ten. Die Gegend, in der sich der Ueberfall abspielte, ist seit langem als das Dorado nationalsozialistischer Burschen bekannt. Tagtäglich tommt es dort zu Schlägereien und Belästigungen von Bassanren.

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Im Viktoriagarten in Wilmersdorf hielten Nationalsozialisten geftern abend eine Versammlung ab, bei der es zu kommunistischen Störungen tam. Nach Schluß der Versammlung wurden sämtliche Anwesende nach Waffen durchsucht. Es wurden wieder eine Pistole, Schlagringe, Totschläger usw. gefunden. Vier Personen wurden festgenommen und der politischen Polizei übergeben. Sie werden fich wegen unbefugten Waffenbefiges zu verantworten haben.

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Die Demokratische Partei hatte zu gestern abend 25 Bersammlungen mit dem Thema: Gegen den Terror im Barlament und auf der Straße einberufen. Kommunisten und

Nationalsozialisten vereinigten sich, um einen Teil dieser Bersammlungen, die meist schwach besucht waren, zu sprengen. Ein Trupp von Kommunisten besuchte die Versammlung im Kristall­saal in der Müllerstraße, in der der Borsigende der Berliner Demo­Fratischen Partei, Nuschte, referierte, unterbrachen den Redner fort: gesetzt und brüllten und tobten ,,, man müsse in Deutschland erst 200 Menschen aufhängen" und Heinz Neumann organisiert die Revo­lution, der wird's euch schon zeigen".

Registriert und verheiratet. Wegen Doppelehe verklagt und freigesprochen. Einen überraschenden und rechtlich intereffanten Ausgang nahm heute vormittag vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte

unter Vorsitz von Amtsgerichtsrat Keßner eine Anflage

gegen den Werkmeister Sch. wegen Doppelehe.

Der Angeklagte hatte in Rußland eine sogenannte Re­

gistrierehe" geschlossen, war dann mit seiner zweiten Frau nach Deutschland zurückgekehrt und hatte mit ihr zusammengelebt, obmohl hier noch seine erste Ehe zu Recht bestand. Zum ersten Male hatte Sch. 1903 eine Deutsche geheiratet. Die Ehe war un­glücklich. Seine Frau hatte ihn mit einem Messer überfallen, die Narben sind noch heute zu sehen. Er lebte von ihr getrennt, war aber in einem Brozeß zur Unterhaltungspflicht verurteilt worden. Im Januar 1926 nahm er eine Stellung in einem staatlichen Unternehmen in Sowjetrußland zur Einrichtung einer

zu

Schuhwarenfabrik. Dort lernte er ein junges hübsches Mädchen kennen, das deutsch sprach. Als er im April 1927 nach Deutschland zurückkehren wollte, schloß er die sogenannte Registrierehe mit ihr. Er verschwieg ihr aber, daß er schon in Deutschland verheiratet sei. Sie wäre sonst mit ihm nicht mitgegangen. Die Sache ging so fange gut, als Sch. an seine erste Frau zahlte. Im Herbst 1929 murde er aber stellungslos. Die erste Frau ermittelte, daß er in Doppelehe lebe, und zeigte ihn an. Der Angeklagte entschul digte sich damit, daß er geglaubt habe, daß die Registrierehe nach zuffischem Recht in Deutschland nicht gültig sei, denn sie werde lebig lich dadurch geschlossen, daß man zum Standesamt gehe und unter Borlegung der Bässe die Che eintragen lasse. Ebenso könne man sich auch wieder scheiden lassen, indem man sie einfach abmelde. Daneben merde auch die praktische Ehe" anerkannt, die dasselbe sei mie bei uns eine wilde Ehe. Er habe die Absicht gehabt, in Deutschland erst seine Ehescheidung durchzuführen und dam wieber 34 heiraten, und zwar nach deutschem Recht. Auf die Frage Des Borstzenden, weshalb er sich denn nicht mit einer prattiſchen Ehe" begnügt habe, erwiderte der Angeklagte, daß seine russische Frau dann keine Ausreiseerlaubnis erhalten hätte. Das Schöffen­gericht ließ sich von dem Sachverständigen für russisches Recht, Rechtsanwalt Dr. Freund, ein Kolleg halten über russisches Ehe­recht. Nach kurzer Beratung fam das Gericht zur Frei­sprechung des Angeklagten aus Rechtsgründen. Nach§ 4 des Strafgesetzbuchs tann eine im Ausland begangene Strafhandlung eines Deutschen mur verfolgt werden, wenn er sich dort strafbar ge macht hat. In Rußland ist die Eingehung einer Doppelehe aber nicht strafbar. Die Kosten des Strafverfahrens wurden der Staatstaffe auferlegt, gleichzeitig aber auch die dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen seiner Verteidigung, denn die Anflage hätte nicht erhoben werden dürfen, wenn die rechtlichen Grundlagen einer Strafverfolgung vorher geprüft worden wären.

Prof. Biefaleti gestorben.

=

Profeffor Dr. Konrad Biesalski , der Direktor des in Dahlem gelegenen Dstar Helene Heims", ist im Alter von 61 Jahren gestorben. Ein Herzschlag hat seinem arbeitsreichen Leben ein Ende gemacht. Biesalsti genoß als Autorität in der Strüppelfürsorge und Krüppelheilung einen Ruf meit über Deutschlands Grenze hinaus. Das Oscar- Helene Heim ist unter feiner Leitung zu einer Zentralforschungsstätte der Krüppelfürsorge gemarden. Erhebungen über die Berbreitung des Krüppeltums, die aut Biesalstis Anregung vorgenommen wurden, waren die Grund ege für das preußische& rüppelfürsorgegefet. Karte Strüppel nerbanten dem Oscar Helene- Heim und der Kunst Piesaistis die Heilung und Lebensfreude.

Biele

schäftigten in den Nachtstunden von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens nicht beschäftigt werden dürfen? Ja! Aber für Walz und Hammer werte ist eine Ausnahmeregelung mög lich. Nach einer besonderen Verordnung aus dem Jahre 1912 fann einzelnen Betrieben die Nachtarbeit Jugendlicher unter 16 Jahren für die Beschäftigung mit Arbeiten genehmigt werden, " welche geeignet sind, die Ausbildung der jungen Leute zu fördern und welche feine besonderen Gefahren für ihr Leben und ihre Ge­fundheit mit sich bringen". Diese ursprünglich auf 10 Jahre be­fristete Berordnung ist seit ihrem Ablauf im Jahre 1922 immer wieber erneuert worden. Am 31. März d. I. läuft ihre Geltungsdauer abermals ab. Damit ist von neuem die Möglichkeit gegeben, endlich mit einem Zustand aufzuräumen, der nicht

mehr in unsere Zeit hineinpaßt.

Gründe, vor allem nicht in dem vorliegenden Fall der Aus­Für die Nachtarbeit von Kindern gibt es teine fachlichen Gründe, vor allem nicht in dem vorliegenden Fall der Aus­nahmeregelung für die Schwerindustrie. Das geht schon danaus hervor, daß in ganz Deutschland kaum 200 Jugendliche Grotesk und lächerlich wirkt es unter diesen Umständen, wenn in in etwa einem halben Dugend Betrieben in Nachtschicht arbeiten. dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes auch für die Zukunft der Schwerindustrie und ebenso den Glashütten die Möglichkeit zur

halten: die Bearbeiter des Entwurfs sehen den Umstand, daß noch

einige Walz- und Hammerwerte nicht ohne die Nachtarbeit von Kindern existieren zu fönnen glauben, für so schwerwiegend an, daß nach der Begründung zum Arbeitsschutzgesetz die Ratifi­zierung des Washingtoner Abkommens betreffend Nachtarbeit Jugendlicher für Deutschland nicht in Frage fommen fönne! Bas bereits in 21 Ländern, z. B. in Desterreich, Belgien , Frankreich , England, Holland , Rumänien und Indien , möglich war, ist in Deutschland unmöglich"? Hier drängt das Wohl und Wehe der gesamten Wirtschaft anscheinend von der Nachtarbeit einiger Kinder ab.

Der Reichsarbeitsminister muß hier zupaden und aufräumen. Er muß den zuständigen Sachbearbeitern far­machen, daß veraltete Berordnungen nicht bestehen bleiben können, damit irgendein Referent auf Jahre hinaus eine Beschäftigungs­

möglichkeit hat. Ife Gewerkschaftsrichtungen find für die Bes feitigung dieses Mißstandes. Mit den erwähnten Sonder­bestimmungen für die unter 16 Jahren alten Jugendlichen sollte schließlich auch schon deshalb zum nächstmöglichen Termin endgültig aufgeräumt werden, weil die Verbindung der gesetzlichen Neurege­lung des Jugendschutzes mit der allgemeinen Arbeitszeitregelung im Arbeitsschutzgesetz es mit sich gebracht hat, daß eine gesetzliche Neugestaltung des Jugendschutes anscheinend in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

Reichsbank und Reichsbahn .

Das

Das Weißbuch über den Haag. 191

Dem Reichstag ist der noch nicht endgültig nachgeprüfte deutsche| haltenen Vorschriften sachlich einwirken würde, ist von der Text des von der Regierung angefündigten Weißbuches über die Haager Konferenz zugeleitet worden. Das Weißbuch enthält das Haager Abkommen mit 12 Anlagen, drei weitere Berträge über die Deutschland bei amerikanischen Zahlungserleicherterungen zustehenden Rechte gegenüber den Schuldnern Amerikas , über die Internationale Bahlungsbant sowie über die Mobilisierung und ferner die Sonder abkommen mit Belgien und den Bereinigten Staaten, sowie die speziellen Liquidationsabkommen mit den einzelnen Ländern. Wir greifen heute mir einige der wichitgsten Aenderungen bei der Reichs­bank und der Reichsbahn heraus, soweit sie den bisher bekannten Stand modifizieren.

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Reichsbank.

auf

Für die Wahl des Reichsbantpräsidenten. vier Jahre durch den Generalrat ist eine Mehrheit von sieben der insgesamt zehn Mitglieder des Generalrats erforderlich. Das gleiche Stimmenverhältnis gilt für die Abberufung des Reichsbankpräfi­denten, die ,, aus wichtigem Grunde" ebenfalls durch den

Generalrat erfolgt. Dasselbe Stimmenverhältnis gilt für die auf

zwölf Jahre zu berufenden Mitglieder des Reichsbankdirektoriums. Das ausschließende Veto des Reichspräsidenten ist also die einzige Berbindung mit der Reichsgemalt.

Der§ 16 des Reichsbankgeseges, in dem das Kooptations. recht für die Ergänzung des Generalrates festgefeßt ist, lautet: Die Mitglieder des Generalrats mit Ausnahme des Präsidenten werden im Wege der Kooptation durch die jeweils im Amt befindlichen Mitglieder des Generalrats gewählt, vorbehaltlich der Bestätigung durch die die deutsche Reichsangehörigkeit befizenden Anteilseigner. Bor der Wahl findet durch den Vorsitzenden des Generalrats oder seinen Stellvertreter eine Fühlungnahme mit der Reichsregierung statt. § 21 verpflichtet die Reichsbank und den Präsidenten des Reichysbankdirektoriums persönlich, die nach dem neuen Blan den Zentralbanken zugewiesenen Aufgaben und Verpflichtungen wahrzunehmen( Internationale Bant).

§ 25 verlegt das Datum des 31. Dezember, an dem der zulässige Hundert Millionen- Kredit für das Reich getilgt sein muß, auf den 15. Juli.

Notenfommiffars tretende Präsident des Rechnungshofes des Im§ 27 wird ausdrücklich festgelegt, daß der an die Stelle des Deutschen Reiches eine Brüfung oder Erörterung der Kredit, Distont und Währungspolitit mit der ihm zustehenden technischen Kontrolle der Notenausgabe nicht zu

Derbinden hat.

In einem besonderen Anhang zu den neuen Reichsbankvor­Internationalen Bant bei vom Reich für die Reichsbank schriften lautet der Passus über die 3uständigkeit der vorzunehmenden neuen Aenderungen folgendermaßen: ,, Jeder Aenderungsvorschlag, der auf die in Anlage V ent

Auch noch Meineidsprozeß. Folgen des Schweidnitzer Nationalsozialistenprozesses.

Breslau , 28. Januar. ( Eigenbericht.)

deutschen Regierung dem Verwaltungsrat der Bank für internatio­ nalen Zahlungsausgleich vorzulegen. Dieser fann gegen die vor geschlagenen Aenderungen mit der Begründung, daß sie mit dem neuen Plan unvereinbar seien, falls ein Einverständnis nicht erzielt werden kann, binnen zwei Monaten bei einem im beiderseitigen Ein­verständnis gewählten Schiedsrichter oder mangels solchen Einver. ständnisses bei dem in diesem Abkommen vorgesehenen Gericht im Wege der Klage Einspruch erheben. Die Entscheidung dieses Schieds­richters oder dieses Schiedsgerichtes ist endgültig und bindend für die deutsche Regierung, die Bank für Internationalen Zahlungs­ ausgleich und die den gegenwärtigen Bertrag unterzeichnenden Mächte."

Reichsbahn .

§ 16 im neuen Reichsbahngefeß wird festlegen, daß die Reichs­Gesezgebung unterliegt, foweit nicht ausdrücklich im bahn- Gesellschaft jegt grundfäßlich der allgemeinen Gesetz und in der Sagung Abweichungen davon vorgesehen sind. geregelten Rechts- und Dienst verhältnisse der Bediensteten, die durch die Anhörung der Gewerkschaftsvertreter eine weitgehende Regelung im einzelnen erfahren haben, werden wir später geben.

Eine ausführliche Darstellung und Kritik der in dem§ 19 neu

§ 26 behält die Regelung der Gehälter und sonstigen Bezüge der leitenden Beamten der Gesellschaft, das heißt nach dem Statut dem Generalrat vor. Das System der Leistungszulagen bleibt beibehalten; ihre Gesamt­summe wird von fünf auf vier Prozent des Gesamtaufwandes für die Dienstbezüge der Beamten herabgefeßt. Die Grundsäge sind im Benehmen mit dem Hauptbeamtenrat aufzustellen und befanntzu­geben. Die Zahl der leitenden Beamten, deren Ge­hälter vom Berwaltungsrat bestimmt werden, darf ohne Zustimmung der Reichsregierung ein halb vom Tausend der Zahl aller ständig Bediensteten nicht überschreiten.( Das wären etwa 150 hohe Beamte, deren Gehälter allein vom Verwaltungs= rat abhängen. D. Red.)

§ 13 des Statuts läßt die Boraussetzungen für die Mitglied­schaft im Verwaltungsrat, der für die Leitung der Reichsbahn nach § 15 allmächtig bleibt, unverändert.

Zukunft Parlamentsmitglieder von der Mitgliedschaft im Berwal­Entgegen der bisherigen Erwartung werden also auch in der fungsrat ausgefchloffen sein. Ebenso bleibt die Mitgliedschaft der als Lieferanten intereffierten Großindustriellen mindestens bis zum Ab­lauf ihrer Dienstperiode, die allerdings auf drei Jahre herabgefeht ist, unverändert, so daß auch hier das Reich nicht eingreifen kann. stellungen der Lieferanten, die bei der Reichsbahn ebenso uner­Hier liegen Einschränkungen der Reichsjouveränität und Macht­träglich sind wie das Kooptationsrecht des Generalrates bei der Reichsbant.

3ft der Dollarfälscher verhaftet? Die Berliner Polizei glaubt es nicht..

Die Berliner Polizei steht den Meldungen von der angebiichen Als Folge des Schweidniher Nationalsozialisten- Berhaftung des Dollarfälscherr Fischer in Preßburg sehr projefies wird durch die Justizpressestelle jetzt die Einlei- steptisch gegenüber. Auch die Kriminalabteilung der Reichsbank fung von sieben meineidsverfahren bekanntgegeben, in Berlin hat noch feine amtliche Bestätigung darüber, daß es sich bei dem Verhafteten tatsächlich um den Gesuchten handelt. Kriminal­fünf davon richten sich gegen Nationalfozialisten, die als Jeugen zugunsten der Angeklagten mit der Wahrheit zurückgehalten haft, denn Fischer, der sich zunächst für einen Russen namens Jean tommissar D. Liebermann hält dies auch für außerordentlich zweifel­oder bewußt falsche Darstellungen gegeben haben. Weiter werden oder bewußt falsche Darstellungen gegeben haben. Weiter werden Goldmann ausgab, wurde angeblich festgenommen, als er eine der Parteisekretär Hoppe und der Führer des Schweid- falsche 50- Dollar- Note in Zahlung geben wollte, während der von niger Reichsbanners Bratsch ebenfalls des Meineides bezichtigt. Berlin aus gesuchte Fischer falfche 100 Dollar Noten Diese Nachricht ist um fo ungeheuerlicher, als die Aussagen der beiden befizt. Der gesuchte Fischer heißt übrigens nicht Johann, sondern Genoffen feinerzeit von vielen zeugen, darunter auch solchen, die Franz, woraus auch die unwahrscheinlichkeit hervorgeht. Hinzu tommt noch, daß sich der in der Tschechoslowakei Berhaftete für einen unserer Anschauung fernstehen, bestätigt wurden. Die Wieder­auftollung des Nazi- Prozeffes felbft, der diesmal nur wegen Ber- licherweise nur wenig Russisch fann, faum Slaven gegenüber getan Ruffen ausgab, mas sicherlich der richtige Fischer, der wahrschein­fammlungsfprengung und Körperverletzung eingeleitet wird und sich haben wird, die sofort erkennen tönnen, ob jemand eine slavische von beiden Seiten lediglich um die Höhe des Strafmaßes dreht, ist Sprache genügend beherrscht. erst für April zu erwarten.

Darlehnsangebot an Berlin . In unserer heutigen Beröffent lichung über das Darlehnsangebot der Elettromerte find zwei finns entstellende Drudfehler enthalten. Es muß heißen: Die Elettro merte wollen ab 1934 zufäßlich eine Kapazität von 50 000 Kilowatt hielten die Elettromerfe eine Kapazität von 60 000 Kilowatt für für Berlin zur Verfügung hatten. Nach dem bisherigen Vertrag die Bemag verfügbar.

Der Hugenberg- General.

der sich für berufen hielt, den Reichspräsidenten zum Rüdfritt por Der bayerische General Rrafft non Deimenfingen, der Unterzeichnung des Young Plans aufzufordern, hat der Reichs. mehr nicht angehört.