Strafrechtspflege als Dienst am Menschen
Gedanken und Anregungen zum Justizjahr 1930.
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,, Die Bedeutung der Persönlichkeit für ftrafrechtliche| ftand zu schaffen, der seinen Aufgaben gewachsen ist, nicht zu ergfeit wird um so größer, je mehr die Strafrechtspflege füllen sei. Wichtiger als friminalistische Hilfswissenschaften ist rch Fortschreiten des Erziehungsgedanfens sich als Dienst die Beschäftigung mit psychologischer Wissenschaft. Sowohl m Menschen abhebt, und-am sichtbarsten im Jugend- bei der Strafbemessung als bei der Tatsachenaufstellung ist sie ein strafrecht mit der Pädagogit in eine Linie rüdt." unentbehrliches Mittel, und in vertiefter Ausbildung im Landgerichtsdirektor Dr. Sachs. Gefängnis, die durch Arbeit bei Wohlfahrts und Jugendämtern ergänzt werden muß, soll der Referendar das verstehen lernen. Die Belle des Gefangenen ist die friminelle Geschehen aus Ertenntnis der Tatpersönlichkeit Schule der Strafbemessung."
Landgerichtsdirektor Dr. Sachs hat in der Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Landgerichts II in Berlin einen Beitrag
gestiftet:„ Der Strafrichter
Entwicklungslinien 1879-1929".
Die Gedanken und Anregungen, die hier in 44 Seiten niedergelegt find, sollten Gemeingut der Deffentlichkeit werden, wie fie Gemein gut derjenigen sein müßten, für die sie in erster Linie bestimmt find für den gesamten Richterstand. Rechtspflege als Dienst am Menschen! Wehmut überschleicht einen, wenn man den Abgrund zwischen diesem stolzen Wort und seiner Verwirklichung überschaut. Indes: Allein schon ausgesprochen, bedeutet es einen verheißungs vollen Anfang. Noch vor zwölf Jahren wäre Derartiges undenfbar. Richter waren damals Diener des Staates trog ihrer Unabhängigkeit. Staat hieß Bevormundung des Untertans; die Bosheit seines beschränften Verstandes mußte bestraft werden. Rechtspflege als Dienst am Menschen erschien damals als Utopie hirnverbrannter Phantasten.
Sachs zeigt die Entwicklungslinie der Strafrechtspflege, fomit auch des Strafrichters, in den legten 50 Jahren. Der zentrale Buntt ist für ihn das Problem Richterauslefe und Ausbildung
Rann die Universität Charattere bilden, Bersönlichkeiten ent midein? Kann sie nüchternen Naturen ethischen Schmung ver leihen? Kann fie Eitelkeit, die nach fortwährender Bestätigung der eigenen Person verlangt, in Bescheidenheit verwandeln, die sich ohne Blid auf die Galerie in den Angeklagten versenkt und Die eigene Person vergißt? Kann sie ein träges und faltes Herz zu schnellem und blutvollem Schlage zwingen? Grausame Instinkte in fühlende Brust verwandeln?"
Die Fragen stellen heißt sie verneinen. Die Universität ift ebenso unfähig das zu leisten, wie auch der anderen Forderung des Berfassers zu entsprechen: Die irrationalen Gründe jeder Urteilstätigkeit vor Augen führen, die Gefahren aufzeigen, die dem Strafrichter vom Unterbewußtsein drohen.
130 bleibt der ftrafridhterliche Moralunterricht? Schon der Student foll hören, daß der Gesinnungsgemeinschaft, die den Strafrichterstand verbinden muß, nicht mehr angehören würde, der Bemeisanträge illoyal auslegt, ihren wahren Sinn durch Ausübung der Fragepflicht nicht erforscht war, um nachträglich bemerkte Fehler in der Beweisführung oder in der rechtlichen Beurteilung zu verdeden, den Tatbestand des Urteils frifiert, mer zum Geständnis, Rechtsmittelverzicht oder zur Zurüdnahme der Berufung drängt, der Zeugen anfährt oder dem Angeklagten das Wort abschneidet. Wie jene Fragen, so schließen auch diese Feststellungen eine scharfe, menn nicht gar vernichtende Kritik gewisser Gepflogenheiten, die leider im höheren oder geringeren Maße immer noch einem allzu großen Teil der Richter anhaften. Das Strafrecht ist noch lange nicht Gesinnungsfach. Und hat sich auch die Erkenntnis, daß das Straf. richteramt besonders qualifizierte Kräfte erfordert, Bahn gebrochen, so wird man schwerlich, wie das der Verfasser meint, Gemeingut nennen tömmen, daß Selbstbewußtsein und repräsentative Erscheinung nicht die vornehmlichsten Bedingungen für Borfizende in Strafgerichtssachen sind, daß Geltungsbedürfnis und übergesteigertes Bewußtsein von der
Macht über Menschenschidjale zu richten,
zum Strafrichter untauglich machen kann. Recht geben muß man dem Verfasser, wenn er sagt, daß mit der Ausleje und gesinnungsgemäßer Beeinflussung allein die Forderung, einen Strafrichter
Theater, Lichtspiele usw.
Dienstag, 28. 1. Staats- Oper
Unter d. Linden Tail- Ab. B. Di No. 6 Jahres- Ab.- V. No. 27
19 Uhr
Dienstag, 28. 1 Städt. Oper
Bismarck str.
Turnus III 20 Uhr
Ende nach 23 U.
Ende n. 221 U.
Staats- Oper Staatl. Schausph.
Vorst. 17
20 Uhr
Salome
Ende n. 21 1½ U.
am Gansdarmenmarkt
St. R. 1 Di No. 5 Jahres- Ab.- V. No. 24 70 Uh Wallensteins Lager Piccolomini Ende 22 Uhr
Winter Garten*
8.15 Uhr Zenir. 2819 Baudien erlaubt Original 16 Lawrence Tiller- Girls Paul Westermeler, Ernest& Yvonne etc.
Dr. Sachs gibt hinsichtlich einer Reihe Einzelprobleme bebeut fame Anregungen. So wird man ihm beipflichten, wenn er bie Strafausseßung auch bei hohen Freiheitsstrafen verlangt. Sie erscheint aber nicht minder notwendig, selbst bei zwischen der Geringfügigkeit des Bergehens und der Höhe der einem Rüdfalldiebstahl Gerade angesichts der Muft drohenden Strafe, angesichts des nicht selten langjährigen Abftandes zwischen der neuen Tat und der letzten Strafverbüßung ist auch Lebensweise, als Stügung des geschwächten Willens, von größter bei Rückfällen eine Bewährungsfrist als Ansporn zur geordneten Bedeutung.
Das Geldstrafen Gefeß wird noch immer nicht in einer scheinen ließe. Man hört immer noch im Untrag des StaatsWeise gehandhabt, die rückhaltlose Zustimmung gerechtfertigt er. anwalts: Eine Geldstrafe tommt nicht in Betracht, der Angeklagte ist ja im Augenblid erwerbslos." Ein weniger unjozialer Gesichtspuntt ist taum dentbar. Selbst mit Ratenzahlungen in lofen von erzieherischem Standpuntt mehr gehient als mit einer Höhe von 25 oder 50 Pfennig die Boche wäre einem Erwerbs. dreitägigen erstmalig zu verbüßenden Gefängnisstrafe.
Der Braftifer weiß", sagt Landsgerichtsdirektor Sachs, mit welcher Energie Laienrichter, die wissen, daß das Bekannts werden einer Gefängnisstrafe den Lebenstampf viel mehr erschwert als das einer Geldstrafe, sich diesem Gedanken widerfegen, wenn er jemals in der Beratung auftaucht." Nun wird aber der größte Teil der Bergehen und ein großer Teil der Berbrechen vom Einzelrichter ohne Teilnahme des Laienrichters abgeurteilt!"
Die soziale Gerichtshilfe bedarf eines weiteren Aus baus, die Mittel dazu müssen zur Verfügung gestellt werden. Teurer ist hier billiger. Die Einschränkung des Berfolgungs. manges, die durch den§ 153 der Strafprozeßordnung feft gelegt ist die Berfolgung unterbleibt bei lebertretungen und darf bei Bergehen unterbleiben, wenn die Schuld des Täters gering und die Folgen der Tat unbedeutend find muß aus gedehnt werden. Mit Recht sagt der Verfasser, daß dieser Gebante bei vielen Behörden wie Bost, Eisenbahn , Krantenfaffen und Finanzamtern man weiß ja,
wegen welcher Bagatellen hier grundsätzlich Beamte, die jahr. zehntelang ihren Dienft ausgeübt haben, verfolgt werden-,
sich noch nicht durchgesetzt hat. Ebenso gerechtfertigt ist die For derung, daß im weiteren Umfange als bisher die Einleitung eines Strafverfahrens von einem zurüdzunehmen den Antrag des Berlegten abhängig gemacht wird. Es wäre auch zu fordern, daß der Berlegte in jedem in Frage tammenden Falle auf den§ 248a des Strafgefeßbuches aufmerksam gemacht wird, der die Verfolgung bei Bergehen, die aus Not begangen worden find, vom Antrag des Berleßten abhängig macht.
Man wird dem Autor nicht beipflichten, wenn er sich gegen das Kreuz verhör mendet, für die Beibehaltung der über ragenden Stellung des Borfißenben eintritt, einer präzisen Stellungnahme gegenüber des Schwurgerichtsproblems ausweicht und mit feinem Worte den unhaltbaren Bustand ermähnt, daß
Th. a. Nollendorfplatz]
Vorvk. 10-2. Kf. 2091 GROSSES SCHAUSPIELHAUS
Täglich 8 Uhr Gastspiel des
Menschen im Hote! von Vicki Baum . Regie: Gustaf Gründgens Sybille Binder , MargareteKoeppke, Kemp,
8 Uhr
Tägl. 8% Uhr
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Brunnenstraße Reg: Max Reinhardt Volksstück von Großmann und HesseL Musik: Theo Madeben. Regia: Jürgen Fehling .
Kammerspiele
8 Uhr
Norden 10846 Täglich 8 Uhr
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von Rehfisch und Herzo
Komische Oper
Die Komödie Friedrichstr. 104.
20 Uhr
Kabale und Liebe
Ende gegen 221/2 Uhr
SCALA
Täglich 5 u. 82 Uhr. Barbarossa 9256 Preise 1-6 M. Wochentg. 5U. 50 Pf.- 3 M. 3 Swifts, Cortini, 16 Foster- Girls. Austel & Arthur, Mac Wall, Florence& Grip usw.
Tägi.
PLAZA Tag. 5. 815
Sonn!. 2, 5 u 8 A ex. 8066
INTERNAT. VARIETE
8 Uhr
Theater am Schiffbauerdamm
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81 Uhr
Allabendlich 8% U.
Victoria Hulla di Bulla
Staatsoper am Platz der Republik
8 Uhr
Direktion
Dr. Robert Kleir Deutsches
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Theater d. Westens
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Angeklagte froß ihres eindringlichen Muniches teinen Offizial verteidiger erhalten,
selbst dann nicht, wenn die Schwere der ihnen zur Laft gelegen Tat, bie Kompliziertheit des Falles oder besondere Eigenschaften des Angeschuldigten die Notwendigkeit eines Verteidigers offensicht lich machen. Ist denn ein 8ivilintereffe, das dem Unbs mittelten stets einen Armenanwalt zur Seite gibt, mich.iger als fein entscheidendes Kriminalintereffe? Und wäre hier nicht durch die Strafrechtspflege, die ja ein Dienst am Menschen sein soll, ein gewiffer sozialer Ausgleich zu schaffen? Der ideale Borsigende ist noch lange nicht die Regel, als Gegengewicht ist ein gewissenhafter Berteidiger noch immer sehr am Plaze.
Absichtlich unberücksichtigt läßt der Berfasser die Forderungen, die die groß angelegte Strafvollzugsreform mit fi hängt nicht nur das Schicksal dieser Reform ab, sondern auch das bringen. Ja, von der unverzüglichen Erfüllung dieser Forderungen jenige der Strafrechtsreform. In Preußen z. B. ist das Geld für die Schulung der Strafvollzugsbeamten immer nocy nicht vorhanden; die Einführung von Gefängnisfürsorgern durch die ablehnende Haltung des Finanzministers unmöglich gemacht: die Entlassenenfürsorge muß sich immer noch mit ungenügenden Mitteln begnügen.
Gefeße sind veraltet, die Richter an sie gebunden. Das neue Straf So gibt es eine Menge Wünsche für das neue Juftizjahr. Die gesetzbuch wird noch einige Jahre auf sich warten faffen. So manhe die soziale Gesinnung des Richters eine Auslegung der bestehenden Novelle und Berfügung tönnte aber einzelne Härten milder und Gefeße ermöglichen, die die Rechtspflege mit der Beit zu dem werben ließe, als was sie dem Verfasser des Festartikels vorschmebt zum Dienst am Menschen! Leo Rosenthal ,
"
Der Kapitän.
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Der Kapitän Dreyer von der Monte Cervantes" hat bis zuletzt auf seiner Kommandobrüde ausgeharrt, und mit dem Schiff, dessen Führung ihm anvertraut war, ist er in die Fluten des Meres gesunten. Das ist heroisch, tapfer, brav und sonst noch vieles andere Ehrenwerte gewesen, aber eines ist es nicht gewesen, nämlich das, was der Berliner Lofal- Anzeiger" in einem zu der schlichten Gradlinigfeit der Tat in peinlichem Gegensah stehenden aufgebunsenen Schleim hervorheben zu müssen meint: ,, die letzte Erfüllung der alten deutschen Seemannstradition". Es ist nicht deutsche, es ist internationale Seemannstradition, daß der Kapitän als Letter das Schiff verläßt und jeder, der, wie der LokalAnzeiger", das Gegebene und natürliche( deffen Erhabenheit damit nicht unterschäßt sein foll) als Kuriosum und Unifum beschmust, der ehrt nicht, der lästert diese Tradition.
Uebrigens muß man noch einen Schritt weitergehen: Es ist nicht allein internationale Seemanns, es ist internationale Menschen tradition, daß der Führer am stärksten und intensivsten für die von ihm geführte Sache eintritt, daß er der Letzte ist, der im Gefahrfalle weicht, nur daß bei anderen Disziplinen das Berharren auf der Kommandobrüde" sich nicht so gegenständlich und plastisch abzufpielen pflegt wie in der Seemannsdisziplin. Aber freilich: Die Nationalisten des Lokal- Anzeigers" sind durch die ihren mit der Erfüllung solcher selbstverständlicher Pflichten nicht gerade verwöhnt worden. Ihr Kaiser riß, als es brenzlig für ihn zu werden begann, nach Holland aus, und die Führerpersönlichkeit ihres Herrn Hugenberg brachte noch nicht einmal das erbärmliche bißchen Mut auf. im Reichstag für das Boltsbegehren den Schnabel aufzumachen. Berständlich genug, daß sie dann aus dem Häuschen vor Ber wunderung geraten, wenn ein Rapitän seiner Sache getreu bis zunt Tod ist. Rapitän Dreyer hat wie ein Führer gehandelt das heißt aber vor allem, daß er nicht deutschnational ge= handelt hat.
A
hb.
Berantwortl. Für die Redaktion: Bolfgang Schwarz, Berlin ; anzeigen: Th. Glode, Berlin . Berlag: Bormärts Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buchbruderei und Berlagsanftalt Vaul Ginger& Co.. Berlin SB 68, Lindenstraße 3. Sierzu i Beilage.
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des Philharm. Orch Dirig. Prof. J. Prüwer
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