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Strafrechtspflege als Dienst am Menschen

Gedanken und Anregungen zum Justizjahr 1930.

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,, Die Bedeutung der Persönlichkeit für ftrafrechtliche| ftand zu schaffen, der seinen Aufgaben gewachsen ist, nicht zu er­gfeit wird um so größer, je mehr die Strafrechtspflege füllen sei. Wichtiger als friminalistische Hilfswissenschaften ist rch Fortschreiten des Erziehungsgedanfens sich als Dienst die Beschäftigung mit psychologischer Wissenschaft. Sowohl m Menschen abhebt, und-am sichtbarsten im Jugend- bei der Strafbemessung als bei der Tatsachenaufstellung ist sie ein strafrecht mit der Pädagogit in eine Linie rüdt." unentbehrliches Mittel, und in vertiefter Ausbildung im Landgerichtsdirektor Dr. Sachs. Gefängnis, die durch Arbeit bei Wohlfahrts und Jugendämtern ergänzt werden muß, soll der Referendar das verstehen lernen. Die Belle des Gefangenen ist die friminelle Geschehen aus Ertenntnis der Tatpersönlichkeit Schule der Strafbemessung."

Landgerichtsdirektor Dr. Sachs hat in der Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Landgerichts II in Berlin einen Beitrag

gestiftet: Der Strafrichter

Entwicklungslinien 1879-1929".

Die Gedanken und Anregungen, die hier in 44 Seiten niedergelegt find, sollten Gemeingut der Deffentlichkeit werden, wie fie Gemein gut derjenigen sein müßten, für die sie in erster Linie bestimmt find für den gesamten Richterstand. Rechtspflege als Dienst am Menschen! Wehmut überschleicht einen, wenn man den Abgrund zwischen diesem stolzen Wort und seiner Verwirklichung überschaut. Indes: Allein schon ausgesprochen, bedeutet es einen verheißungs vollen Anfang. Noch vor zwölf Jahren wäre Derartiges undenfbar. Richter waren damals Diener des Staates trog ihrer Unabhängigkeit. Staat hieß Bevormundung des Untertans; die Bosheit seines beschränften Verstandes mußte bestraft werden. Rechtspflege als Dienst am Menschen erschien damals als Utopie hirnverbrannter Phantasten.

Sachs zeigt die Entwicklungslinie der Strafrechtspflege, fomit auch des Strafrichters, in den legten 50 Jahren. Der zentrale Buntt ist für ihn das Problem Richterauslefe und Ausbildung

Rann die Universität Charattere bilden, Bersönlichkeiten ent midein? Kann sie nüchternen Naturen ethischen Schmung ver leihen? Kann fie Eitelkeit, die nach fortwährender Bestätigung der eigenen Person verlangt, in Bescheidenheit verwandeln, die sich ohne Blid auf die Galerie in den Angeklagten versenkt und Die eigene Person vergißt? Kann sie ein träges und faltes Herz zu schnellem und blutvollem Schlage zwingen? Grausame In­stinkte in fühlende Brust verwandeln?"

Die Fragen stellen heißt sie verneinen. Die Universität ift ebenso unfähig das zu leisten, wie auch der anderen Forderung des Berfassers zu entsprechen: Die irrationalen Gründe jeder Urteilstätigkeit vor Augen führen, die Gefahren aufzeigen, die dem Strafrichter vom Unterbewußtsein drohen.

130 bleibt der ftrafridhterliche Moralunterricht? Schon der Student foll hören, daß der Gesinnungsgemeinschaft, die den Strafrichterstand verbinden muß, nicht mehr angehören würde, der Bemeisanträge illoyal auslegt, ihren wahren Sinn durch Ausübung der Fragepflicht nicht erforscht war, um nachträglich bemerkte Fehler in der Beweisführung oder in der rechtlichen Beurteilung zu verdeden, den Tatbestand des Urteils frifiert, mer zum Geständnis, Rechtsmittelverzicht oder zur Zurüdnahme der Berufung drängt, der Zeugen anfährt oder dem Angeklagten das Wort abschneidet. Wie jene Fragen, so schließen auch diese Feststellungen eine scharfe, menn nicht gar vernichtende Kritik gewisser Gepflogenheiten, die leider im höheren oder geringeren Maße immer noch einem allzu großen Teil der Richter anhaften. Das Strafrecht ist noch lange nicht Gesinnungsfach. Und hat sich auch die Erkenntnis, daß das Straf. richteramt besonders qualifizierte Kräfte erfordert, Bahn gebrochen, so wird man schwerlich, wie das der Verfasser meint, Gemeingut nennen tömmen, daß Selbstbewußtsein und repräsentative Erscheinung nicht die vornehmlichsten Bedingungen für Bor­fizende in Strafgerichtssachen sind, daß Geltungsbedürfnis und übergesteigertes Bewußtsein von der

Macht über Menschenschidjale zu richten,

zum Strafrichter untauglich machen kann. Recht geben muß man dem Verfasser, wenn er sagt, daß mit der Ausleje und gesinnungs­gemäßer Beeinflussung allein die Forderung, einen Strafrichter

Theater, Lichtspiele usw.

Dienstag, 28. 1. Staats- Oper

Unter d. Linden Tail- Ab. B. Di No. 6 Jahres- Ab.- V. No. 27

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Dienstag, 28. 1 Städt. Oper

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Ende n. 221 U.

Staats- Oper Staatl. Schausph.

Am Platz der Republik

Vorst. 17

20 Uhr

Salome

Ende n. 21 U.

am Gansdarmenmarkt

St. R. 1 Di No. 5 Jahres- Ab.- V. No. 24 70 Uh Wallensteins Lager Piccolomini Ende 22 Uhr

Winter Garten*

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Dr. Sachs gibt hinsichtlich einer Reihe Einzelprobleme bebeut fame Anregungen. So wird man ihm beipflichten, wenn er bie Strafausseßung auch bei hohen Freiheitsstrafen verlangt. Sie erscheint aber nicht minder notwendig, selbst bei zwischen der Geringfügigkeit des Bergehens und der Höhe der einem Rüdfalldiebstahl Gerade angesichts der Muft drohenden Strafe, angesichts des nicht selten langjährigen Abftandes zwischen der neuen Tat und der letzten Strafverbüßung ist auch Lebensweise, als Stügung des geschwächten Willens, von größter bei Rückfällen eine Bewährungsfrist als Ansporn zur geordneten Bedeutung.

Das Geldstrafen Gefeß wird noch immer nicht in einer scheinen ließe. Man hört immer noch im Untrag des Staats­Weise gehandhabt, die rückhaltlose Zustimmung gerechtfertigt er. anwalts: Eine Geldstrafe tommt nicht in Betracht, der Angeklagte ist ja im Augenblid erwerbslos." Ein weniger unjozialer Gesichtspuntt ist taum dentbar. Selbst mit Ratenzahlungen in lofen von erzieherischem Standpuntt mehr gehient als mit einer Höhe von 25 oder 50 Pfennig die Boche wäre einem Erwerbs. dreitägigen erstmalig zu verbüßenden Gefängnisstrafe.

Der Braftifer weiß", sagt Landsgerichtsdirektor Sachs, mit welcher Energie Laienrichter, die wissen, daß das Bekannts werden einer Gefängnisstrafe den Lebenstampf viel mehr er­schwert als das einer Geldstrafe, sich diesem Gedanken wider­fegen, wenn er jemals in der Beratung auftaucht." Nun wird aber der größte Teil der Bergehen und ein großer Teil der Ber­brechen vom Einzelrichter ohne Teilnahme des Laienrichters ab­geurteilt!"

Die soziale Gerichtshilfe bedarf eines weiteren Aus baus, die Mittel dazu müssen zur Verfügung gestellt werden. Teurer ist hier billiger. Die Einschränkung des Berfolgungs. manges, die durch den§ 153 der Strafprozeßordnung feft gelegt ist die Berfolgung unterbleibt bei lebertretungen und darf bei Bergehen unterbleiben, wenn die Schuld des Täters gering und die Folgen der Tat unbedeutend find muß aus gedehnt werden. Mit Recht sagt der Verfasser, daß dieser Ge­bante bei vielen Behörden wie Bost, Eisenbahn , Krantenfaffen und Finanzamtern man weiß ja,

wegen welcher Bagatellen hier grundsätzlich Beamte, die jahr. zehntelang ihren Dienft ausgeübt haben, verfolgt werden-,

sich noch nicht durchgesetzt hat. Ebenso gerechtfertigt ist die For derung, daß im weiteren Umfange als bisher die Einleitung eines Strafverfahrens von einem zurüdzunehmen den Antrag des Berlegten abhängig gemacht wird. Es wäre auch zu fordern, daß der Berlegte in jedem in Frage tammenden Falle auf den§ 248a des Strafgefeßbuches aufmerksam gemacht wird, der die Verfolgung bei Bergehen, die aus Not be­gangen worden find, vom Antrag des Berleßten abhängig macht.

Man wird dem Autor nicht beipflichten, wenn er sich gegen das Kreuz verhör mendet, für die Beibehaltung der über ragenden Stellung des Borfißenben eintritt, einer präzisen Stellungnahme gegenüber des Schwurgerichts­problems ausweicht und mit feinem Worte den unhaltbaren Bustand ermähnt, daß

Th. a. Nollendorfplatz]

Vorvk. 10-2. Kf. 2091 GROSSES SCHAUSPIELHAUS

Täglich 8 Uhr Gastspiel des

Deutschen Theaters

Menschen im Hote! von Vicki Baum . Regie: Gustaf Gründgens Sybille Binder , Mar­gareteKoeppke, Kemp,

Volksbühne Deutsches Theater Karies, S18..ed, Theater am Bülowplatz . D.1. Norden 12310

8 Uhr

Tägl. 8% Uhr

V. Halmay

Uraufführung Der Kaiser Lessing- Theater Apollo. v.Amerika

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Brunnenstraße Reg: Max Reinhardt Volksstück von Großmann und HesseL Musik: Theo Madeben. Regia: Jürgen Fehling .

Kammerspiele

Staatl. Schiller - Th.

8 Uhr

D.1. Norden 12 310 8 Uhr

Der Kandidat

von Carl Sternheim Regie: Hans Heinrich.

Norden 10846 Täglich 8 Uhr

Aftara Dreyfus

von Rehfisch und Herzo

Komische Oper

Die Komödie Friedrichstr. 104.

Staatl. Schiller- Theater, Charlibg. Kabaleu. Liebe 1 Bismck.2414/ 7516 Merkur 1401/ 430­

20 Uhr

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Täglich 5 u. 82 Uhr. Barbarossa 9256 Preise 1-6 M. Wochentg. 5U. 50 Pf.- 3 M. 3 Swifts, Cortini, 16 Foster- Girls. Austel & Arthur, Mac Wall, Florence& Grip usw.

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8 Uhr

Theater am Schiffbauerdamm

81% Uhr

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Victoria Hulla di Bulla

von S. Maugham. Regie: Musik: Mischa Spoliansky .

Die Gartenlaube Max Reinhardt

Staatsoper am Platz der Republik

8 Uhr

Direktion

Dr. Robert Kleir Deutsches

8 Uhr:

Theater d. Westens

Täglich 8 Uhr:

Hotel Stadi

3 Musketiere Lemberg

Regie: ERIK CHARELL

Sonntag nahm. ungek. halbe Pr.

ROSE

-THEATER Gr. Frankfurtes

Straße 132 Teleph.: Alexander 3422 u. 3494 Nur noch bis Dienstag, den 28. Januar 1930( tägl. 8.15)

Musik von Gilbert Käthe Dorsch

Leo Schützendorf

Kleines Theat.

Merkur 1624

Tägl. 8 Uhr

Angeklagte froß ihres eindringlichen Muniches teinen Offizial verteidiger erhalten,

selbst dann nicht, wenn die Schwere der ihnen zur Laft gelegen Tat, bie Kompliziertheit des Falles oder besondere Eigenschaften des Angeschuldigten die Notwendigkeit eines Verteidigers offensicht lich machen. Ist denn ein 8ivilintereffe, das dem Unbs mittelten stets einen Armenanwalt zur Seite gibt, mich.iger als fein entscheidendes Kriminalintereffe? Und wäre hier nicht durch die Strafrechtspflege, die ja ein Dienst am Menschen sein soll, ein gewiffer sozialer Ausgleich zu schaffen? Der ideale Borsigende ist noch lange nicht die Regel, als Gegengewicht ist ein gewissenhafter Berteidiger noch immer sehr am Plaze.

Absichtlich unberücksichtigt läßt der Berfasser die Forderungen, die die groß angelegte Strafvollzugsreform mit fi hängt nicht nur das Schicksal dieser Reform ab, sondern auch das bringen. Ja, von der unverzüglichen Erfüllung dieser Forderungen jenige der Strafrechtsreform. In Preußen z. B. ist das Geld für die Schulung der Strafvollzugsbeamten immer nocy nicht vorhanden; die Einführung von Gefängnisfürsorgern durch die ablehnende Haltung des Finanzministers unmöglich gemacht: die Entlassenenfürsorge muß sich immer noch mit ungenügenden Mitteln begnügen.

Gefeße sind veraltet, die Richter an sie gebunden. Das neue Straf So gibt es eine Menge Wünsche für das neue Juftizjahr. Die gesetzbuch wird noch einige Jahre auf sich warten faffen. So manhe die soziale Gesinnung des Richters eine Auslegung der bestehenden Novelle und Berfügung tönnte aber einzelne Härten milder und Gefeße ermöglichen, die die Rechtspflege mit der Beit zu dem werben ließe, als was sie dem Verfasser des Festartikels vorschmebt zum Dienst am Menschen! Leo Rosenthal ,

"

Der Kapitän.

-

Der Kapitän Dreyer von der Monte Cervantes" hat bis zuletzt auf seiner Kommandobrüde ausgeharrt, und mit dem Schiff, dessen Führung ihm anvertraut war, ist er in die Fluten des Meres gesunten. Das ist heroisch, tapfer, brav und sonst noch vieles andere Ehrenwerte gewesen, aber eines ist es nicht gewesen, nämlich das, was der Berliner Lofal- Anzeiger" in einem zu der schlichten Grad­linigfeit der Tat in peinlichem Gegensah stehenden aufgebunsenen Schleim hervorheben zu müssen meint: ,, die letzte Erfüllung der alten deutschen Seemannstradition". Es ist nicht deutsche, es ist internationale Seemannstradition, daß der Kapitän als Letter das Schiff verläßt und jeder, der, wie der Lokal­Anzeiger", das Gegebene und natürliche( deffen Erhabenheit damit nicht unterschäßt sein foll) als Kuriosum und Unifum beschmust, der ehrt nicht, der lästert diese Tradition.

Uebrigens muß man noch einen Schritt weitergehen: Es ist nicht allein internationale Seemanns, es ist internationale Menschen tradition, daß der Führer am stärksten und intensivsten für die von ihm geführte Sache eintritt, daß er der Letzte ist, der im Gefahr­falle weicht, nur daß bei anderen Disziplinen das Berharren auf der Kommandobrüde" sich nicht so gegenständlich und plastisch ab­zufpielen pflegt wie in der Seemannsdisziplin. Aber freilich: Die Nationalisten des Lokal- Anzeigers" sind durch die ihren mit der Erfüllung solcher selbstverständlicher Pflichten nicht gerade verwöhnt worden. Ihr Kaiser riß, als es brenzlig für ihn zu werden begann, nach Holland aus, und die Führerpersönlichkeit ihres Herrn Hugen­berg brachte noch nicht einmal das erbärmliche bißchen Mut auf. im Reichstag für das Boltsbegehren den Schnabel aufzumachen. Berständlich genug, daß sie dann aus dem Häuschen vor Ber wunderung geraten, wenn ein Rapitän seiner Sache getreu bis zunt Tod ist. Rapitän Dreyer hat wie ein Führer gehandelt das heißt aber vor allem, daß er nicht deutschnational ge= handelt hat.

A

hb.

Berantwortl. Für die Redaktion: Bolfgang Schwarz, Berlin ; anzeigen: Th. Glode, Berlin . Berlag: Bormärts Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buch­bruderei und Berlagsanftalt Vaul Ginger& Co.. Berlin SB 68, Lindenstraße 3. Sierzu i Beilage.

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