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von hinten überfallen und niedergeschossen, am Nachmittag in durch die Benachtheiligung des Gesindes aufgehoben wird, Es wurde beschlossen, die Erhebungen mit dem Verhöre der Nähe des dort stehenden Postens erschien, und als die Leute daß der Gesindedienst hier am 1. April, dort am 1. Mai, an von Auskunftspersonen zu beginnen. Die Erhebungen sollen fich über ihr Schießen beschwerten und fragten, warum anderen Orten zu Ostern, anderwärts am 24. Oktober u. f. w., sich erstrecken in der Kleiderkonfektion auf Betriebe, in denen Herren, fie es thäten, sie antworteten: Ja, wir führen mit falls feine andere Vertragsabrede stattgefunden hat, be- Damen- oder Kinderanzüge hergestellt werden, ferner auf die Betriebe, Peters feinen Krieg, Krieg, sondern mit den Wadsaggas; ginne. Gröber, Frohme und Stadthagen   illustriren die welche zur Wäschekonfettion gerechnet werden. Zur lekteren Kategorie worauf das von mir Bitirte Bitirte als Schlußsah kommt. Nachtheile, tommt. Nachtheile, die hieraus in einzelnen Fällen Dienstboten errechnet man Betriebe, in welchen Kragen, Manschetten, Hemden Weiter heißt es in der Schrift auf Seite 177, daß er, um ein wachsen sind, an einer Reihe von Beispielen. Der Antrag wird und Vorhemden hergestellt werden, sowie die Betriebe, in welchen Erempel zu ftatuiren, 6 Dörfer der Wadsaggas in Brand gesteckt nach lebhaftem Widerspruch der Regierung durch eine kleine Mehr man Blousen, Jupons und Schürzen herstellt. habe; Bieh u. s. w. wurde ohne weiteres geraubt. Den heit abgelehnt. Frohme und Stadthagen   beantragen als Als Auskunftspersonen sollen Unternehmer, Zwischenmeister, Trägern hat man die schwersten Anstrengungen au§§ 607b bis 607g zum Schuß gegen Trucksystem die§§ 115-119 Arbeiter und Arbeiterinnen sowie solche Personen vernommen gemuthet; sie haben Riesenmärsche machen müssen mit der Gewerbe Ordnung auf alle Arbeitskategorien auszudehnen. werden, welche durch ihre amtliche Stellung oder durch ihre schweren Laften auf dem Rücken. Peters hat die Leute in einer Der Antrag wird abgelehnt.§ 608 des Entwurfs lautet: Thätigkeit Kenntniß von den Verhältnissen dieser Geschäftsbranchen so provozirenden und rücksichtslosen und brutalen Art kom- Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste haben. Unter den leztgenannten Personen dachte man in erster mandirt, daß sie ihres Lebens nicht mehr sicher waren. Auf in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Ver- Linie an die Herren, welche die Erhebungen vor dem Berliner  der einen Seite Bestrafungen, weil sie ihre Pflicht nicht zuges nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung ver- Gewerbegericht leiten, sowie an Gewerbe Inspektoren und erfüllen, auf der anderen Seite fressen sie die Löwen, langen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muß sich Rassenärzte.

Parlamentarisches.

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Gewerkschaftliches.

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weil sie ihre Pflichten nicht erfüllen tönnen. Wäre jedoch den Werth desjenigen anrechnen lassen, was er in Es wurde ferner beschlossent, an das Berliner   Gewerbegericht nicht das Vertuschen und Beschönigen selbst von offizieller Folge des Unterbleibens der Dienstleistung das Ersuchen zu richten, der Kommission die Resultate der jetzt Stelle seit Jahren geübt worden, es wären weniger Fälle dieser erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste schwebenden Erhebung sowie die Erfahrungen mitzutheilen, welche Art zu bezeichnen gewesen. Insofern mache ich die Kolonial- erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt." das Gericht bei den Streitigkeiten zwischen Unternehmern und verwaltung mit verantwortlich für die Vorkommisse. Ich habe Diese Bestimmung wird nach Bekämpfung der gesperrt Arbeitern der Konfektionsbranche gesammelt hat. aus der Haltung des Herrn Direktors nicht die Ueberzeugung gedruckten Worte durch Frohme und Stadthagen   ange- Auskunftspersonen sollen aus solchen Orten vorgeladen gewonnen, daß er der rechte Mann für diesen Poften ist. nommen.§ 609 des Entwurfs lautet: werden, in welchen die Kleider- und Wäschekonfektion in großem ( Widerspruch rechts.) Er liebt das Vertuschen und Beschönigen; er" Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so wird Umfang vertreten ist. Als solche Orte wurden Berlin  , Stettin  , hat keine Energie, ihm fehlt der nöthige moralische Halt für einen der zur Dienstleistung Verpflichtete des Anspruchs auf die Erfurt  , Breslau  , Stuttgart  , München  , Bielefeld  , Plauen   in erster solchen Posten. Wir haben der Kolonialpolitik ablehnend gegen- Bergütung nicht dadurch verlustig, daß er für eine verhältniß- Linie in Aussicht genommen. über gestanden. Aber ich müßte die Unwahrheit sagen, wenn mäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person Die Vernehmungen, welche voraussichtlich im April beginnen, ich sagen wollte, daß ich mich hätte leiten lassen durch die liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung ver- sollen in zwei Abtheilungen eingetheilt werden. Rücksicht darauf, daß solche Dinge vorkommen konnten. Aber hindert wird. Er muß sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, Zuerst sollen die Auskunftspersonen der Kleiderbranche und solche Vorgänge müssen die Abneigung gegen welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf grund dann nach einer kurzen Pause die der Wäschebranche verhört die Kolonialpolitit verstärken.( Beifall bei den gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfall- werden. Sozialdemokraten.) versicherung zukommt." Stadthagen   und Frohme ver- Bur weiteren Vorbereitung dieser Angelegenheit wurde ein Abg. Lieber( 3): Herr Lenzmann hat gemeint, ich hätte langen 1., daß nach Zeitabschnitten" gestrichen und der Eingang Ausschuß von fünf Personen, bestehend aus den Mitgliedern der als katholischer Christ die Fälle Leist und Wehlan verurtheilt; des Paragraphen so gefaßt wird der zur Dienstleistung Kommisssion Dr. v. Scheel, Dr. v. Schicker, Dr. v. Wödtke, den dazu braucht man nicht Christ, sondern nur Mensch zu sein. Ich verpflichtete wird des Anspruchs u. s. w."- dadurch würden Reichstags- Abgeordneten Professor Hige und Molkenbuhr, gewählt. habe gerade gestern meinen christlichen und katholischen Stand die Affordarbeiter einbezogen werden; 2. Anführung von Bei­punkt bei Seite gesetzt und nur vom allgemeinen fittlichen Stand Ipielen für nicht erhebliche Zeit" z. B. Militärdienstleistungen; punkte aus gesprochen, und von diesem aus bin ich zu der 3. Streichung des zweiten Sages des§ 609, event. Einfügung einer scharfen Verurtheilung gekommen, welche den Beifall Begrenzung des Abzugs auf die vom Arbeitgeber selbst geleisteten Bei- Zur Buchdruckerbewegung. Die Resolution, worin die des Hauses gefunden hat. Die heutigen Ausführungen träge. Der Antrag 2 wird abgelehnt, desgleichen gegen 1 Stimme Buchdrucker Leipzigs   zu den in gestriger Nummer des des Herrn Direktors Kayfer haben erheblich besser gewirkt als Mehrheit Antrag 3. Hingegen findet der Antrag 1 Annahme" Vorwärts" veröffentlichten Abmachungen zwischen den Ver­feine gestrigen. Die Stellung des Herrn Direktors ist eine und ist dadurch unnüßen Streitigkeiten bei Affordarbeiten vor- tretern der Prinzipals- und Gehilfenorganisationen Stellung schwierige als Vertreter der kaiserlichen Kolonialpolitik und als gebeugt. Als§ 609 a wird von Frohme und Stadthagen   nahmen, lautet wörtlich: Die heutige allgemeine Versammlung Person, in welcher Eigenschaft er gewissen Verdächti- sowie von Gröber Aufnahme einer Bestimmung verlangt, die nimmt die aus den Verhandlungen zwischen Prinzipalen und gungen ausgesetzt ist, die sogar hier im Reichs die Kranten Bersicherungspflicht für Dienst Gehilfen hervorgegangenen Resolution zur Kenntniß. Die Ver tage durch Zwischenrufe zum Ausdruck gekommen sind. boten herbeiführen, eventuell die Last in Krankheits- fammlung erwartet jedoch, daß bei den Tarifberathungen der Nicht vertraut bin ich von dem, was Graf Arnim vorgetragen. fällen der Herrschaft aufgelegt wissen will. Die sehr eingehende Neunstundentag die Grundlage bildet." Es verdient Hochachtung, daß er einen von ihm bis Debatte zeigt, daß Dienstboten in Krankheitsfällen insbesondere In Dresden   faßte eine start besuchte Buchdruckerversamms her günstig beurtheilten Mann in Schutz zu nehmen sucht. in Preußen fast schußlos sind und daß hier eine flaffende lung eine Refol.tion, die, wie die Sächs. Arbeiter- Zeitung  " sagt, Das friegsgerichtliche Urtheil gegen das Negermädchen Lücke besteht. Es gelangt schließlich vorbehaltlich redaktioneller sich allerdings nicht mit der Leipziger   Harmonie- Resolution" erinnert an die Erdroffelung des legte:: Inka   auf Aenderungen folgender Antrag zur Annahme, der der naffauischen einverstanden erklärt, aber ausdrückt, daß vor dem 15. Mai nichts friegsgerichtliches Urtheil wegen Verraths. Auf diese Gesindeordnung von 1819 nachgebildet ist: Erkrankt ein unternommen werden solle, was den Frieden des Gewerbes schä­Farce des Kriegsgerichtes gebe ich gar nichts. Es ist zu Dienstleistungen im Haushalt oder Wirth- digen könnte. und bleibt ein des deutschen   Namens unwürdiges Vorgehen. fchaftsbetriebe Berpflichteter, so hat ihm der Die Buchdrucker Berlins   werden am Montag zu den Graf Arnim hat die Flottenpläne des Herrn Peters in ein Dienstberechtigte, falls der zu Diensten Ver Abmachungen Stellung nehmen. günstiges Licht gestellt gegenüber den phantasielosen Zahlen- pflichtete nicht einer auf gefeßlicher Vorschrift In Elberfeld   hat die Buchdruckerei der sozialdemokra menschen der Budgettommiffion. Meine politischen Freunde ohne beruhenden Krantentasse angehört, auf die tischen Freien Presse" den Neunstundentag und entsprechende jede Ausnahme find entschlossen, gegen die beregten uferlosen Dauer von sechs Wochen freie Kur oder Ver- Lohnerhöhung bewilligt. Flottenpläne ganz entschieden jetzt und immer Front zu pflegung in einem Krankenhause zu gewähren, Aus München   wird depeschirt: Die am Freitag ab­machen( Beifall links). es sei denn, daß die Erkrankung auf Vorsaz gehaltene Versammlung der Buchdrucker nahm eine Resolution Präsident v. Buol: Der Abg. Bebel hat dem Direktor oder grober Fahrlässigkeit des Verpflichteten an, in welcher das Einverständniß mit den am 11. März in Kayser nicht nur Mangel an moralischem Halt vorgeworfen, beruht. Der für die Dauer der Grirankung Leipzig   getroffenen Abmachungen zwischen den Prinzipalen und sondern auch das begründet mit der Neigung zum Bertuschen. fällige Lohn kann auf die Kosten der Kur oder Gehilfen erklärt und zugleich die Erwartung ausgesprochen wird, Darin liegt der Vorwurf einer Pflichtverlegung. Damit ist der Verpflegung aufgerechnet werden." Aufhebung daß die Forderungen der Gehilfen betreffs neunstündiger Arbeits­Redner über die Grenze einer erlaubten Kritik hinausgegangen der Prügelparagraphen der Gesinde Ordnung zeit thunlichst erfüllt werden. und ich muß diesen Vorwurf ernstlich rügen. verlangen weitere Anträge unserer Abgeordneten fo= Der Streik der Tischler von Steglitz   und Umgegend Darauf wird um 53/4 Uhr die weitere Berathung bis wie des Abg. Gröber. Die ersteren wollen auch die ist am Mittwoch für beendet erklärt worden. 217 Kollegen Montag 1 Uhr verlagt. allgemeine Unzulässigkeit von Strafgelderhebung aussprechen, arbeiten zu den neuen Bedingungen. Im Ausstande befinden tönnen mit diesem Bestreben aber nicht durchdringen. Die sich heute nur noch zwei Kollegen. Die Firma Hartmann in Ronfervativen wollen das Büchtigungsrecht für Dienstboten unter Groß- Lichterfelde   hat noch nicht bewilligt. Sie ist die einzige 16 Jahren bestehen lassen. Ihr Antrag wird abgelehnt und der ganzen Umgegend. Wir ersuchen die Kollegen, dies zu be Aus der Kommiffion für das bürgerliche Gesetzbuch. nach eingehender Darlegung des für unser Jahrhundert schmach achten. Die Streittommission. J. A.: Friz. In den Sigungen am Freitag und Sonnabend wurde in der vollen Bestimmungen vieler Gesinde- Ordnungen, welche dem Raspar. Berathung über den Dienstvertrag" fortgefahren. Die Be- Dienstherrn ein Züchtigungsrecht einräumen oder dem gleichstehend, Rottbus, 14. März.( Eig. Ber. des Borw.") Eine rathungen führten insbesondere in einigen Punkten für das Ge- dem geschlagenen Gefinde das Klagerecht absprechen, folgender Arbeiterin in der Druckerei des" ottbuser Anzeiger", welche den finberecht zu erheblichen Verbesserungen.§ 607 des Ent- Antrag angenommen: Eine 3üchtigung des zur Dienst Bürstenabzug eines gegen die Arbeiter gerichteten Pamphlets wurfs lautet: Die Vergütung ist nach der Leistung der Leiftung Berpflichteten steht dem Dienst berechtigten rechtzeitig der Volksversammlung übermittelte, wurde auf Be Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Beit nicht zu." Gegen den Antrag fanden sich nur 2 Stimmen. treiben des Berichterstatters für genannte Zeitung und auf abschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Eine Regelung der väterlichen Zucht" des Lehrherrn soll im Denunziation einer Mitarbeiterin entlassen, nachdem ihr der Zeitabschnitten zu entrichten." Frohme und Stadt: Familienrecht vorgenommen werden.§ 610 des Entwurfs lautet: hagen sind der Ansicht, daß eine Streichung dieses Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen ohn auf 14 Tage ausgezahlt war. Genosse Kölbel wurde gestern zu 6 Monaten 8 Tagen Paragraphen, mindestens aber eine Erläuterung desselben oder Geräthschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu be dahin nothwendig sei, daß seine Bestimmungen nur dann schaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienst: Gefängniß verurtheilt, die Anklage lautete auf Bedrohung. Geltung finden sollen, wenn über die Abrede der Parteien oder leistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vor- Berufung wird eingelegt. Rechtsanwalt Hersfeld  , welcher vor die Vertheidigung des Angeklagten übernommen hatte, wurde über die übliche Verkehrssitte Zweifel entstehen. Sonst bringe zunehmen sind, so zu regeln, daß der zur Dienstleistung Ver­diese Bestimmung insbesondere für Affordarbeiter heillose Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so- wegen Ungebühr vor Gericht zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt. Weiter wird uns mitgetheilt, daß 12 Arbeiter einer Firma wirrung. Daß der Arbeitnehmer vorzuleisten, seine Arbeitskraft weit geschüßt ist, als die Natur der Dienstleistung es ge: wegen angeblicher Bedrohung und Mißhandlung hinter Schloß au trebitiren habe, fei ja zweifellos die Regel. Schädlich könnte stattet. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, so hat feine Griſtenz in der Hand gelehrter Richter" den Akford- er, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt, und Riegel gebracht wurden. Die Streifenden werden selbst­Arbeitern werden. Oder sollte etwa ein Akkordtischler, der Wochen, den verständlich alles aufbieten, jede Ausschreitung zu verhindern daraus entstehenden Schaden สิน erfezen. Die Monate oder Jahre lang Stühle auf Afford herstellt, erst bei für den und sich nach keiner Richtung hin provoziren, aber auch nicht Schadensersat wegen unerlaubter Handlungen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also nach Wochen, Monaten geltenden Vorschriften der§§ 826-880 finden entsprechende An- einschüchtern zu lassen. oder Jahren Zahlung erhalten? Solle der Tischler, der ein wendung. Die Verpflichtung des Dienstberechtigten lann nicht Spind für 200 M., dessen Herstellung 6 Wochen dauert, erst nach im voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden." Ablauf der 6 Wochen Zahlung erhalten? zu bedauern sei der Unsere Vertreter beantragen, die Bestimmung auch auf Mangel einer Vorschrift, daß und in welchem Verhältniß Vor- Wohn- und Schlafräume und zum Aufenthalt während der schüsse bei Akkordarbeiten zu leisten find. In der längeren De Pausen bestimmte Räume auszudehnen, ferner die gesperrt batte wurde anerkannt, daß auch bei Affordarbeit die Zeit den gedruckten Worte zu streichen und dem§ 120b Gewerbe- Ordnung Gradmesser für die Leistung bilde. Borschüsse bei Affordarbeiten, entsprechend besondere Fürsorge für alle Arbeiter unter 18 Jahren wöchentliche Löhnung da, wo sie übliich sei, sollen nach wie zu treffen. Abg. Gröber beantragt, dem Satz 1 des§ 609 vor geleistet werden.§ 607 folle die für häusliche, wirthschaftliche zuzufügen: Bei Dienstleistungen in dem Haushalt oder der und gewerbliche Betriebe bestehenden Regeln nicht ändern.§ 607 Wirthschaft des Dienstberechtigten erstreckt sich diese Ver­wird darauf angenommen. Der Entwurf bestimmt darüber pflichtung auf die zum Schuße der Gesundheit, Sittlichkeit Eine übel angebrachte Sparsamkeit der Staatsanwalt­wie es im Fall von Zahlungseinstellungen zu halten sei, nichts und Religion des Dienstverpflichteten erforderliche Einrichtung schaft am Landgericht I. hat, wie ein Berichterstatter meldet, Frohme und Stadthagen   fragen an, ob, wie sie annehmen der Wohn- und Schlafräume, der Nahrung, Bekleidung und einem Gefangenen zur goldenen Freiheit verholfen. Die Staats­die allgemeine Bestimmung des§ 315, wer aus einem gegen Verpflegung, der Arbeits- und Erholungszeit." Nachdem anwaltschaft zieht seit einigen Tagen um, d. h. es werden einige feitigen Vertrage vorzuleisten verpflichtet ist, tann, wenn nach die Regierungsvertreter zugegeben hatten, daß auch auch ohne Bureaus in die durch den Auszug der Amtsgerichtssekretariate den Abschlusse des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des ausdrückliche Anerkennung eine Schadensersaßpflicht bestehe, freigewordenen Räume verlegt. Die erforderlichen Hand­mideren Theils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch falls der Dienstberechtigte der im§ 610 ausgedrückten, reichungen wurden nun nicht etwa durch freie" Arbeiter, die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, die ihm aber auch ohne diese Bestimmung nach richtiger An denen ein kleiner Berdienst erwünscht und zu gönnen gewesen obliegende Leiftung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt ficht bestehenden Vertragspflicht zuwiderhandele, und nachdem wäre, verrichtet, sondern Untersuchungsgefangene oder Sicherheit für sie geleistet ist", auch auf Arbeitsverhältnisse regierungsseitig hervorgehoben war, die gesperrt gedruckten wurden zum Helfen verwandt. Einem derselben ist es dabei Anwendung finden soll. Seitens der Regierung wird Worte sollten feine Aenderung an den allgemeinen Schadensersatz- gelungen, zu entflieben. Bis jetzt ist er noch nicht wieder dies bestätigt. Als§ 607a stellt Abg. Gröber einen Antrag, regeln und feine Abwälzung der Beweislast auf die Schultern eingefangen worden. Jedenfalls wird er von dem Segen der der sich auf Regelung der Frage bezieht, wem zu leisten ist, des Arbeiters herbeiführen wird unter Ablehnung der weiter: Gefangenenarbeit" erheblich mehr erbaut sein, als die zahlreichen wenn im Gesindedienst das Gesinde fich an mehrere zugleich vergehenden Anträge§ 610 und der Antrag Gröber ange- Beschäftigungslosen, denen durch dieselbe so oft die dungen hat. Die Debatte erhält dadurch einen größeren Umfang, nommen. Die nächste Sigung findet am Dienstag statt. Möglichkeit eines Erwerbs genommen wird. daß die Regierungsvertreter lebhaft bemüht sind, dem Bestreben, Die Justizuovellen- Kommiffiou beendete am Sonnabend wesentliche Bestimmungen des Gesinderechts jest reichsgefeßlich ihre zweite Berathung der Straßprozeßordnungs- Novelle. Er Depeschen und lekke Nachrichten. au ordnen, entgegenzutreten. Gröber, Frohme, Stadt. hebliches geändert wurde nicht. Der Staatssekretär Nieber­hagen legen eingehend die Ersprießlichkeit und Nothwendigkeit bing machte trotz der toloffalen Neigung der Kommission, bestreitet, daß auf der Kieler Werft Arbeiterentlassungen in Berlin  , 14. März. Die Berliner Rorrespondenz" dieses Bestrebens dar. Der Antrag selbst wird gegen eine er der Regierung alles mögliche zu konzediren, 6 Punkte namhaft, großem Umfange hebliche Minderheit abgelehnt. Als§ 607a beantragen Frohme die den Regierungen wohl unannehmbar scheinen würden. stattgefunden haben. E2 feien nur 240 Mann entlassen worden, was bei einem regel und Stadthagen   festzusehen: Eine Vereinbarung über Lohn­einbehaltung oder Lohnabzug ist nur soweit zulässig, als die feien: 1.§ 62( Ausschluß der Assessoren) 2.§ 63a( Nichtmäßigen Stamm von 4389 Arbeitern nicht als ungewöhnlich felbe ausdrücklich im Gesetz gestattet ist." Bur Rechtfertigung 3.§ 55a( Klaritellung des Nichtzeugnißzwangs der Verleger, Arbeiterstammes nicht in betracht tomme. Im vorliegenden Fall einwirkung der Verwaltung auf die Besetzung der Kammern) bezeichnet werden können und für die Erhaltung des alten ihrer Ansicht aus: führen die Antragsteller ver: Die Drucker, Redakteure u. s. w.) 4.§ 140( nothwendige Berbat die kaiserliche Werft dafür sorgen fönnen, daß von jenen nünftigere Rechtsprechung erachte den Zusatzparagraph 607 a schon jetzt als selbstverständlich. Diese verständige Rechtsprechung theidigung) 5.§ 211( beschleunigtes Verfahren) 6. Beibehaltung 240 Arbeitern 200 von der Germania- Werft   in sofortige Be­des Prinzips der Mündlichkeit in der Berufungsinstanz. Mach sei aber leider in der Minderheit. Der Entwurf folgt ihr theil Oftern soll eine dritte Lesung in der Kommission über diese schäftigung übernommen werden. weise, insofern er eine Aufrechnung( Kompensation) mit unpfänd. Punkte stattfinden. baren Forderungen( b. i. im allgemeinen der Arbeitslohn) nicht zulaffe. Es müsse aber weiter gegangen und das vorgeschlagene Prinzip rund und klar anerkannt werden. Die Regierungs vertreter und einige Mitglieder der Kommission warnen vor Nancy  , 13. März.( W. T. B.) Der Restaurateur Losch und einer solchen Einschränkung der Vertragsfreiheit, da die Folgen beendete heute ihre Sigung betreffend die Einleitung einer Er- sein Bediensteter, welche unter dem Berdacht der Spionage ver sich nicht übersehen ließen. Der Antrag zu§ 607 a wird ab- bebung über die Verhältnisse in der Kleider- und Wäsche haftet worden waren, sind heute Vormittag wieder in Freiheit gesezt worden. gelehnt. Als§ 601 c wünscht Abg. Gröber eine Einschaltung, tonfettion.

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Die Reichskommission für Arbeiterstatistik

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Die Gärtnergehilfen Basels sind in einen partiellen Streit getreten.

Aus Karwin liegen heute einige sich zum Theil wider­sprechende Nachrichten vor, sodaß die Annahme berechtigt erscheint, daß die Lage im wesentlichen unverändert ist. Die Bergarbeiter- Berbände Englands haben den Ausständigen reichliche Unterstüßung in Aussicht gestellt. Gerichts- Beitung.

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Wien  , 14. März.( B. H.  ) Im Reichsrath wird der Abg. Süß einen Antrag einbringen, die Regierung aufzufordern, die Lösung der bimetallistischen Frage auf internationalem Wege durchzuführen.

Verantwortlicher Redaticur: Auguft Jacobey, Berlin  . Für den Injeratentheil verantwortlich: Th. Glode mBerlin. Trud und Berlag von Mag Bading in Berlin  , Dierzu 4 Beilagen.