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baß hier andere Berhältnisse Platz greifen, als in anderen der- macht den vom Ausschuß gefällten Schiedsspruch zu dem ihrigen.| Dr. v. Gordon, Berlin  , der Vertreter des Angeklagten, führte artigen Betrieben. Der Ausschuß erkennt fonfequenter Weise- Die auf der Tagesordnung stehende Angelegenheit der aus, es seien im Urtheile Thatsachen herangezogen, dem Direktor Arendt das Recht zu, nach den geschehenen Bor Handlungsgehilfen wurde auf deren Wunsch vertagt. Der Ver- die nicht zum Gegenstande der Berhandlung gemacht worden tommnissen die Brauer Tröger, Dippes, Kreugers treter der auf Holz- und Kohlenplägen beschäftigten Arbeiter be- feien. Der Angeklagte hat gefagt, der Kaiser habe und Martick zu entlaffen, ohne daß der Ausschuß antragt, daß er als Delegirter in der Gewerkschaftskommission diese Worte gewählt, um die Sozialdemokraten als ehrlose und Darin einen gegen die Organisation der Brauer ge anerkannt werde, entgegen einem früheren Beschluß, wonach dieser gemeingefährliche Menschen hinzustellen. Eine Beleidigung des richteten Schlag erblickt. Ter Ausschuß steht dessen un Berufszweig als durch die Handels- Hilfsarbeiter vertreten er- Raisers würde in diesen Worten nur dann zu finden sein, wenn geachtet nicht auf dem Standpunkt, daß die vier entlassenen achtet wurde. Der Delegirte der Handels- Hilfsarbeiter wider- dabei ausgesprochen wäre, der Kaiser hätte gewußt, daß die Brauer zu recht entlassen feien, fann aber auch andererseits eine spricht diesem Antrage, die Versammlung erkennt jedoch den Ver- Sozialdemokraten ehrlose und gemeingefährliche Menschen nicht Maßregelung nicht erblicken. treter der auf Holz- und Kohlenplägen beschäftigten Arbeiter an. Der feien und trotzdem die Worte wider sein besseres Wissen aus­Delegirte der Dachdecker zeigt an, daß seine Gewerkschaft im gesprochen hätte. Der Angeklagte habe vielmehr in der Meinung, Frühjahr in eine Lohnbewegung einzutreten gedenkt, wovon die der Kaiser habe eine irrige Ansicht Don der Sozial­Versammlung Kenntniß nimmt. demokratie, denselben belehren wollen. Der Artikel ents Nicht

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Die Ursache der unter den im Münchener Brauhause be­fchäftigten Brauern ausgebrochenen Mißhelligkeiten ist zu rückzuführen auf den in November vorigen Jahres daselbst ausgebrochenen Streif. Nach dem damals vom Stadtver­ordneten Wilke Der Zentralverband der Manurer erörterte in seiner balte feinen Vorwurf, sondern nur einen Proteft. abgegebenen Schiedsspruch konnten die Mitgliederversammlung am 8. März die Lohnkämpfe in den das Hérabseßen" an sich sei sittlich ungerechtfertigt und involvire fich nicht am Streit betheiligenden Brauer der Meinung sein, einzelnen Gewerkschaften. Besonders wurden die Maurer er- den Vorwurf der Beleidigung, sondern nur das Herabsehen wider daß sie sich durch ihre Nichttheilnahme am Streit feines Ver- mahnt, den Zimmerern in finanzieller und moralischer Beziehung befferes Wiffen. Die thatsächlichen Fenstellungen seien perplex Stoßes gegen ihre Organisation schuldig machten, infolge deffen eine Unterstügung zu gewähren. Sicher würden auch die und widerspruchsvoll. Daß die Kaiserworte nur gegen die auch der Ausschluß derselben aus der Organisation als ein Maurer Berlins   in türzester Zeit in eine Lohnbewegung ein- ienigen Sozialdemokraten gerichtet seien, die tattischer Fehler zu betrachten ist. treten, jedoch müsse vorher Klarheit geschaffen werden über die das Andenken des verstorbenen Kaisers Wilhelm I.   verun Des weiteren mißbilligt der Ausschuß, daß Direktor Arendt Stellung der Puzzer. Die Meinung des Referenten ging dahin, glimpft haben, sei ausgeschlossen, denn gegen ein paar bei ihm beschäftigte Brauer mit beleidigenden Ausdrücken belegt daß die Buzzer sich der Bewegung anschließen müßten. An der Vorwärts" Redakteure werde der Kaiser nicht die und auch seinerseits dazu beiträgt, daß das gute Einvernehmen hierauf folgenden Diskussion betheiligten sich Dietrich, Buchholz, Garde marfchiren laffen. Die Aeußerungen des Borwärts" feien zwischen ihm und seinen Arbeitern gestört wird. Der Ausschuß hält eine Verständigung im beiderseitigen sämmtliche Redner plädirten dafür, daß, wenn der Kampf ent- baupte, Raifer Wilhelm 1  . nur schweren Herzenz König, Urbath, Simanowski, Vogel, Grothmann und... ipfuhl, überdies auch kurz erwähnt. Daß ferner, wie das Urtheil be Intereffe für dringend geboten und empfiehlt dem Direttor brennt, man mit den Maurern gemeinsam handle. Die Parole fich zum Erlasse des Sozialistengesetzes verstanden habe, sei Arendt, die Einstellung der ausstehenden Brauer nach Möglich hierzu sei, Gewährung des im Herbst aufgestellten Lohntarifs. teine historisch feststehende Thatsache, jedenfalls teit zu bewirken. Die am 16. d. Mts. stattfindende öffentliche Pußerversammlung, fehle ein Nachweis dafür, daß der Angeklagte dies auch wußte Körst en begründete diesen Schiedsspruch und kam zu dem auf welche der Bevollmächtigte besonders aufmerksam machte, oder wissen mußte. Die Tendenz des Artikels gehe nicht dahin, Schluß, daß die Brauer ihre Streitigkeiten fünftig unter sich soll sich mit dieser Frage hauptsächlich beschäftigen. zu beleidigen, derfelbe wolle vielmehr darthun, daß auch in der zum Austrag bringen möchten, ohne die Gewerkschafts­Sozialdemokratie sittliche Mächte leben und weben und daß es fommission damit zu behelligen. Von seiten der Brauer Wiedemann, Tröger und Wolf wurde der Schieds infolge dessen nicht nöthig sei, mit der einen Hälfte der Nation die andere Hälfte zu vernichten. Der Reichsanwalt er­spruch scharf kritisirt und die Einzelheiten des bekannten Streites Der Majestätsbeleidigungsprozeß Förfter vor dem flärte die Beschwerde für unbegründet, da sie auf thatsächlicher mit dem Münchener Brauhause, sowie die sich daran knüpfenden Reichsgericht. Ueber den ungünstigen Ausfall der Revision Anfechtung der richterlichen Beweiswürdigung bafire. Es fei Vorgänge ausführlich erörtert. Andere Redner vertraten da haben wir gestern bereits berichtet. Ganz interessant sind die ohne Rechtsirthum thatsächlich festgestellt, daß gegen den Kaiser gegen den von Körsten dargelegten Standpunkt. Nach langer Revisionsgründe, die Herr Förster vorbrachte; noch interessanter der Vorwurf der Schmähung und Beleidigung erhoben worden Debatte wurde folgende Resolution gegen zwei Stimmen an- ist die Art, wie das Reichsgericht auf diese Gründe einging. fei. Das Reichsgericht verwarf die Revision im Einklange Die Versammlung der Gewerkschaftskommission Die Reichsgerichts- Korrespondenz berichtet darüber: Rechtsanwalt mit den Ausführungen des Reichsanwalts.

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