Der Adel in der Diplomatie.
Wer fein„ bon" hat, gilt nicht.
Zum Nachfolger des verstorbenen Gesandten Adolf Köster in Belgrad ist der deutsche Gesandte in Ropenhagen Herr von Hassell ernannt worden, der seinerseits durch den Dirigenten im Auswärtigen Amt Freiherrn von Right: hofen ersetzt werden soll. Gegen die beiden Diplomaten mag persönlich nichts einzuwenden sein. Herr v. Hassell, der die politischen Ansichten feines verstorbenen Schwiegervaters, von Tirpik, nicht immer unbedingt geteilt haben soll, hat in Kopenhagen recht gut gewirkt. Auch von Herrn von Richthofen ist anzunehmen, daß er feine Pflichten gegenüber der Deutschen Republik erfüllen wird.
Aber es mutet trotzdem eigenartig an, daß bei der Besetzung von einigermaßen michtigen Stellen im Ausland immer in erster Linie Leute mit abeligen Namen in Betracht tommen und besonders die Ernennung des Herrn von Richthofen die unverhältnismäßig hahe Zahl der dem Kreis der studentischen Korps angehörenden Botschafter und Gesandten wieder um einen vermehrt werden soll. Gibt es wirklich feine nichtadeligen Diplomaten, die wenigstens im gleichen Maße eine Beförderung verdient haben würden?
Die nichtadeligen Diplomaten sind heute gerade zur Bekleidung fleinerer Bosten und für den Konfulatdienst gut genug. Offiziell ist die Konsulatskarriere von der eigentlich diplomatischen nicht geschieden, aber es ist nicht ohne Interesse, bei der fommenden Etathebatte einmal vor der Deffentlichkeit festzustellen, wie fich die Träger abeliger und nichtadeliger Namen auf die beiden 3meige derfelben Baufbahn verteilen. Es werben mert würdige 8iffern heraustommen.
MIDIRO
Gestern nachmittag fand die feierliche Eröffnung der drahtlosen Fernsprech verbindung zwischen Berlin und der brasilianischen Hauptstadt Rio de Janeiro statt. Unser Bild zeigt von lints nach rechts: den brasilianischen Gesandten in Berlin Guerre Duval, der gerade mit seiner Heimat telephoniert, den Staatssekretär des Reichspostministeriums Dr. Feyerabend und den Staats fefretär en Schubert.
Die ofFenen Gelen Der„ Straßenräuber“.
Stellen.
Wechsel in preußischen Regierungspräsidien.
In der kommenden Woche findet zwischen den Regierungsparteien des Preußischen Landtags eine interfrattionelle Besprechung statt, in deren Berlauf die Besetzung der zur Zeit noch offenen Regierungspräsidien in Preußen abschließend geregelt werden soll. Es ist, wie der„ Soz. Pressedienst" erfährt, ein umfaffender Wechsel im Bereich der preußischen Regierungspräsidenten geplant.
011
Ein Zuchthäusler, der um höhere Strafe bittet. Ein Sechzigjähriger steht vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte. Angeklagt megen Betrugs. Ein Altmeister in seinem Fache. Er blidt auf eine stattliche Zahl Borstrafen zurück, auf viele Jahre Zuchthaus und Gefängnis. Seine Spezialität find Stoßgeschäfte in der Lebensmittelbranche. Er fauft gegen Kredit Ware, verkauft sie weiter und zahlt nicht. Man wird aber alt, die Spannkraft läßt nach, die Gesundheit hat man in Zuchthäusern und Gefängnisfen gelaffen; so bleibt einem nichts anderes übrig, als sich mit Kleinigkeiten abzugeben. Er hat eine Schreibmaschine auf Abzahlung genommen und sie versetzt. Das interessiert übrigens in diesem Falle nicht. Der Schwerpunkt liegt ganz wo anders. Der Sechzigjährige bittet um eine höhere Strafe. Er braucht menigstens acht Monate, eher mehr als meniger. Diese Bitte hat ihre triftigen Gründe. Und zwar folgende: Er ist in Bayern
Ein Jahr Gefängnis für eine Tat der Not.
Wieder ein Straßenraub
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eine ausgesprochene Taf der Not. Ein Bierundzwanzigjähriger entreißt am 3. Februar in der Nähe des Funkturms einer einfam daherkommenden Frau die Handtasche, entfommt und fällt eine Woche später in die Hände der Polizei. Jetzt steht er vor dem Schöffengericht Charlottenburg unter Anklage des Straßenraubs. Mindeststrafe bei Jubilligung mildernder Umstände 1 Jahr Gefängnis. Die Tragit des Falles liegt in seiner Einfachheit.
Der Vater des S. war Oberlehrer und Kantor in Schlesien ; feinen Jungen schickte er in die höhere Schule. Der Vater starb, der Junge mußte in die Kaufmannslehre. Bis zum 1. Januar 1930 war er ununterbrochen in Stellung. Seine beiden verheirateten Schwestern leben in guten Verhältnissen, sein Bruder ist Destillateur. Als er beschäftigungslos wurde, schlug er die Hilfe des Bruders aus. Er wollte sich aus eigener Kraft durchschlagen. Er ging nach Berlin mit 60 m. in der Tasche, um hier Arbeit zu finden, das Geld war bald alle, Unterstüßung tonnte nicht gewährt werden, weil die Papiere nicht in Ordnung waren. Er nächtigte in Jugendberbergen und bei der Heilsarmee . Hier lernte er einen jungen Menschen kennen, dem er sein Leid flagte. Wozu arbeiten," sagte dieser. Ich tomme auch so durch", und machte ihm den Borschlag, einen Einbruch mitzumachen. Beide fuhren nach Char
zweimal zu je einem Jahre Zuchthaus verurteilt, in Breußen Marine läßt sich verklagen
nur zu 1 Jahr 7 Monaten Zuchthaus . Erhält er in Preußen mehr, fo fanm er in einem preußischen Zuchthaus seine Strafe verbüßen, sonst aber muß er wieder nach Bayern . Damit er wenigstens auf 2 Jahre und 1 Tag Zuchthaus fommt, muß er dresmal 8 Monate Gefängnis erhalten. Er ist Preuße, hat hier alle seine Berwandten und Bekannten, feine ,, nugbringende" Tätige teit hat in der Hauptsache seinem Heimatlande gegolten. Er will hier leiden und Sterben. Staatsanwalt und Richter haben aber mit dem Mann tein Mitleid; er erhält mur 7 Monate Gefängnis. Bloß noch 18 Tage Zuchthaus fehlen, und er braucht nicht nach Bayern . Selbst wenn er noch etwas begehen sollte, würde ihm dies michts nüßen. Die Gesamtstrafe bliebe die alte, für die Tat nach der Berurteilung befäme er jetzt eine neue Strafe. Bielleicht hat das bayerische Strafvollzugsamt doch Einsehen und zeigt sich nicht unnachgiebig, wenn der preußische Strafvollzug ihn um den Vorzug erfucht, den Mann bei sich behalten zu dürfen. Allerdings em zweifelhafter Borzug.
Der weiße Tod raft! Ein neues Lawinenunglüd/ Drei Zote.
3nnsbrud, 22. März.
In der Silvrettagruppe in der Schweiz etereignete fich faft zu derfelben Zeit, in der die beiden Brüder Mabel aus Münden , wie wir berichteten, in eine Camine gerieten, im Jamtal in der gleichen Silvrettagruppe ein zweites schweres Lawinenunglüd.
und verliert den Prozeß.
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In den Prozessen, die von fünf entlassenen Marineangehörigen gegen den Reichsfistus geführt werden, hat das Landgericht in Riel jetzt das erste Urteil gesprochen. Die Marine wird verurteilt, an den entlassenen Oberschreibermaaten Schröter fünf Sechstel der höhe von 10 825 Mart zu zahlen. Abgewiesen ist die Klage für das eingeklagten Gehalts- und Versorgungsgebühren in einer Gesamteine Sechstel, weil der Oberschreibermaat die Versorgungsgebühr nisse als Feldwebel eingeklagt hatte. Seine Beförderung war bereits ausgesprochen, wurde aber wegen der fristlosen Kündigung zurück
gezogen.
Die Marineleitung hatte, wie wir wiederholt berichteten, Ende Juli 1929 zwei Obermatrosen, zwei Obermaten und einen Feldwebel wegen angeblicher Berbindung mit Rommunisten und Billigung der kommunistischen Propaganda in der Reichsmarine fristlos gefündigt. Der von allen Gefündigten fofort eingelegte Einspruch wurde, ohne daß die Entlaffenen selbst jemals über die Beschuldigungen gehört wurden, vom Reichswehrministerium verworfen. Die Entlassenen sahen sich darauf gezwungen, den Weg der Zivilklage gegen den Reichswehrfiskus zu beschreiten. Das Landgericht billigte ihnen sofort für die Durchführung der Klagen das Armenrecht zu. In den geführten Prozessen ist die Marine bisher in allen Fällen den Beweis ihrer Behaup tungen schuldig geblieben. Dagegen haben alle Entlassenen den Nachweis erbracht, daß sie niemals eine Beziehung zu Kommunisten und deren hochverrätischen Umtrieben gehabt haben. Alle Entlaffenen weisen über ihre Dienstzeit die allerbesten Zeugniffe vor. Der Oberschreibermaat Schröder, in dessen Sache jetzt das erste Urteil gesprochen wurde, war als Unteroffiziersvertrauensmann in der Abwehrstelle gegen die Kommunistenpropaganda in der Reichsmarine tätig.
Sechs reichsdeutfche Stifahrer, der Regierungsbaumeister Heinrich aus Heilbronn , seine Frau und einige Be fannte aus Stuttgart passierten einen Hang oberhalb der Jamhütte. Eine andere Gruppe von Stifahrern fuhr oberhalb dieses Weges. Bon dieser zweiten Gruppe trieb plöglich ein großes Schnee. brett ab, daß die weiter unten Gehenden in die Tiefe riß. Während Die in der nächsten Zeit zu erwartenden Urteile in den anderen groet Personen fich nach turzer Zeit selbst aus den Schneemaffen Prozessen werden faum anders ausfallen. Es ist der Reichsmarine befreien konnten, courbe ein gewiffer Reich aus Stuttgart in feinem Fall gelungen, einen Nachweis für die schweren Beschuldinach langem Suchen zwar noch lebend, aber mit fyweren Bergungen gegen die bestbeleumundeten Unteroffiziere zu erbringen. Die legungen aus der Larine herausgeholt. Er blieb insgesamt sechs Vertrauensleute", auf die sich die Marine angeblich stützt, will sie Stunden unter den Schneemaffen begraben. Die nicht nennen. übrigen drei Teilnehmer tonnten später nur noch als Leichen geborgen werden. Sie weifen alle schreckliche Ber legungen auf. Die Toten sind: Die Frau des Regierungsbaumeisters Heinrich und die beiden Studentinnen Lotti Wergo aus Stuttgart und Helga Opieß aus Freiburg . Die Gruppe,
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| lottenburg. Aus ihren Einbruchsabfichten wurde nichts, und da sie tein Geld zur Rückfahrt hatten, beschlossen sie, eine Handtasche mitzunehmen. Als ihnen die Gelegenheit geeignet schien, ging S. einer allein daherkommenden Frau nach, faßte von hinten an ihre Handtasche, die sie unter dem Arm trug, und entriß sie ihr mit Gewalt. Sein Komplize stellte sich der hilfeschreienden Frau zur Verfügung, um den Räuber einzuholen, tam aber natürlich nicht wieder. In der Handtasche fanden beide 5,50 M. und ein filbernes Zigarettenetui. Der Komplize, dessen Namen der Angeklagte nicht fennt, rühmte sich seiner Tat beim Herbergsvater, dieser meldete den Bor fall der Polizei. S. wurde verhaftet, der andere entfam. Bor Gericht steht ein vollständig zusammengebrochener bescheidener Bursche, dem man es auf den ersten Blick ansieht, daß er in diesen Dingen ein Neuling und ganz zufällig abgerutscht ist. Der Staatsanwalt beantragte 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. Das Gericht erfannie. auf 1 Jahr Gefängnis und billigte für die restlichen 6 Monate Bewährungsfrist zu.
Die Gefährlichkeit derartiger Handlungen soll nicht bestritten werden, es entsteht aber die Frage, ob dem jungen Menschen wie der Allgemeinheit mit einer Berbüßung von sechs Monaten Gefängnis gedient ist. Es ist kaum anzunehmen, daß die vom Vorsigenden ausgesprochene Hoffnung, die Strafe würde auf den Berurteilten erziehlich wirken, sich bewarheiten wird.
bem Tempelhofer Feld in Baraden untergebracht werden. Aehnlich liegen die Dinge im Osten von Tempelhof , wo ebenfalls vier Baradentlassen notwendig sind, da auch hier infolge Fertigstellung zahlreicher Wohnungen ein größerer Zuwachs von Schülern zu erwarten ist.
Weiterer Verkehrsrückgang bei der BBG.
Im Monat Februar wurden auf den Verkehrsmitteln der BVG. insgesamt 99 593 415 Fahrgäste befördert. Davon entfielen auf die Straßenbahn 58 277 691, auf den Omnibus 20 377 049 und auf die Untergrundbahn 20 938 405 Personen. In dem gleichen Monat des Vorjahres wurden 108 022 828 Fahrgäste befördert. Die Vergleichszahlen sind folgende: Straßenbahn: 65 824 213, Omnibus: 18 366 671 und Untergrundbahn: 23 811 944 Personen.
Keine Dampferffrandung.
Falsche Gerüchte um den Hapagdampfer„ Oceana". Hamburg , 22. März.
Entgegen einer aus London verbreiteten Meldung, wonach der Bergnügungsdampfer Ocean a" der Hamburg- Amerika- Linie , der sich zur Zeit auf einer Mittelmeerfahrt befindet, gestrandet sei, teilt die Berwaltung auf Anfrage mit, daß das Schiff östlich von der Insel Tenedos lediglich den Grund berührt hat, völlig dicht ist und keinerlei Beschädigungen erlitten hat. Nach Meldung des Kapitäns wird das Schiff in wenigen Stunden wieder frei fein. Es besteht teine Gefahr; das Wetter ist gut
Warnung vor Schwindlern!
Falsche Gastontrolleure an der Arbeit.
In letzter Zeit sprechen bei den Inhabern von Neubau wohnungen westlicher Bezirke zwei Männer vor, die angeben im Auftrage der Wohnungsfürsorgegesellschaft zu tommen und die Gasapparate fontrollieren zu müssen. Um die Wohnungsinhaber zu täuschen, weisen sie Karteifarten vor, auf denen alle möglichen Eintragungen verzeichnet sind. Die Wohnungsfürsorgegesellschaft erklärt hierzu, daß sie niemals einen folchen Auftrag er= teilt habe und daß die mit der Besichtigung von Neubauten beauftragten Beamten der Wohnungsfürsorgegesellschaft familich mit auf ihren Namen lautenden mit Firmenstempel und Unterschrift der handelt es sich um Schwindler, die in unfauteren Absichten sich Zutritt zu den Wohnungen zu verschaffen suchen.
die das Schneebrett losgetrieben hat, bestand aus Wiener Stifahrern. notwendig gewordenen Zurückstellung einer ganzen Reihe von Schul- Gesellschaft unterzeichneten Ausweisen versehen sind. Offenbar
Giftige Gase als Todbringer. Drei Barschauer Kanalisationsarbeiter erflict. Warschau , 22. März. In der Warschauer Borstadt Wola haben am Freitagabend drei Kanalisationsarbeiter durch giftige Gafe den Tod gefunden, während dreizehn Arbeiter schwer vergiffet wurden. Das Unglüd ist auf das plahen eines zehn Kilogramm Säure enthaltenen Behälters der Gasanstalt zurückzuführen. Ein Teil der Säure war in die Kanalifation abgefloffen und hatte dort die giftigen Gafe entwickelt.
So
Schulbaracken auf Tempelhofer Feld. Eine Folge der zunehmenden Giedlungstätigkeit. Im Zusammenhang mit der infolge der Finanzlage der Stadt bauten war bereits angekündigt worden, daß in einzelnen Bezirken die Errichtung von Schulbaraden notwendig sein würde. werden jezt in einer Magistratsvorlage die Mittel für die Aufstellung von Schulbaracken auf dem Tempelhofer Felde sowie im Osten des Bezirts Tempelhof gefordert. Nach Auskunft der Baupolizei sollen bis Ostern dieses Jahres auf dem Tempelhofer Felde etwa 1000 ohnungen bezugsfähig fertiggestellt sein und auch bezogen werden, so daß der Bevölkerungszuwachs in diesem Wohngebiet ziemlich erheblich sein wird. Außerdem wird bekanntlich am 1. April das Charlotten- Lyzeum von der Stegliger Straße nach Tempelhof verlegt, so daß die bisher in diesem Bezirk vorhandenen Schulbauten schon bis zur äußersten Grenze ausgenutzt werden müssen. Bier Volksschulklassen müssen daher auf
Der eine ist mittelgroß, start, trägt einen hellen Mantel und weichen Es wird vor den beiden Männern dringend gewarnt. Hut: der andere ist schlank, hat hageres rotes Gesicht, blonde Haare und trägt einen grauen Mantel.
über
letzte ungarische Ministerrat hat die Gesetzesvorlage ,, Jm Namen der Ungarischen Helligen Krone". Der die Vereinfachung des Gerichtswesens angenommen. Die Borlage enthält die Bestimmung, daß die Urteile fünftig im Namen der Ungarischen Heiligen Krone" und nicht, wie zur Zeit üblich, im Namen des ungarischen Staates gefällt und perfündet werden.