Nehls war der Gescheiteste.
Doppellohn als Gefahrenzulage auf„ Falfe".
Die Verhandlung am Freitag beginnt mit der Vernehmung des Matrofen Nehls. Seine Anmusterung erfolgie in der gleichen Weise wie bei den anderen Schiffsleuten. Auch er hat sich in der Hauptsache nur deshalb an der Fahrt be teiligt, weil er lange erwerbslos gewesen ist und ihm die doppelte Heuer versprochen wurde. Diese doppelte Heuer betrachtete er als eine Gefahren zulage, weil er es für möglich hielt, daß der Falke" gefapert werden konnte. In Gdingen habe die Mannschaft wohl einiges geahnt, aber doch nicht das Richtige. Der Zeuge traute wohl dem Frieden nicht recht, aber er mußte sich schließlich beruhigen und mitfahren, weil ja ein stichhaltiger Grund zum Verlassen des Dienstes wiederum nicht vorlag. Die Feier des Simon Bolivar Tages hielt er für ein Bordvergnügen, daß allen Leuten Spaß machte. Als aber die Passagiers anschließend einen regelrechten und immer strenger werdenden Wachtdienst einrichteten, verging der Mannschaft sehr bald das Lachen. Vor Blanquille mußte Nehls Ausgud halten, was auf der Insel los war, ob sich dort Leute befänden, ob Schiffe in Sicht fämen usw. Eine Belohnung war nicht ausgesetzt. Die Landung auf Blanquilla hat der Zeuge mitgemacht. Es wurden dort Lebensmittel geholt und einige Bewohner
Jas Jedno
Der neue Nuntius
V
Am Freitag früh um 8,50 Uhr ist mit dem FD- 3ug aus Basel auf dem Potsdamer Bahnhof der neue Vertreter des Batikans bei der Reichsregierung, Erzbischof Orsenigo, eingetroffen. Er wurde von dem Bischof von Berlin , Dr. Schreiber, begrüßt. Sodann hießen ihn der Chef des Protokolls für die Reichsregierung und der Referent in der vatikanischen Abteilung des Auswärtigen Amtes willkommen.
der Insel gefangengenommen. Die weitere Dienstleistung auf dem Schiff verweigerte Nehls dann. Er wollte schon vor Blanquilla Dom nächsten Hafen aus nach Hause geschickt werden, Kölling und Effer redeten ihm aber zu, unter Hinweis auf den hohen Verdienst, worauf Nehls erwiderte:
Ich mag euern ganzen Dred nicht sehen, von mir aus mögen fie fáhwimmen, ich will nach Hause, ich mache nur ehrliche See
fahrt mit.
Kampf um das Kind.
Mißhandlungen und ihre Verfolgung.
MIJN
12
Man mag über die Bedeutung scharfer Urteile in Rindesmiß| gut aufgehoben war, genommen und ihnen zurüdgegeben würde. handlungsprozessen verschiedener Ansicht sein. Die einen erhoffen Amtsgericht und Landgericht erklärten aber einmütig: das Sorgevon harten Strafen Abschreckung; die anderen glauben, daß die recht ist den Eltern zu entziehen und das Kind den Pflegeeltern fozialen und pfychologischen Ursachen von Kindesmißhandlungen zu belaffen. burch Strafen nicht zu beseitigen seien. Alle sind aber darin einig, daß Vorbeugung in jedem Falle die Hauptsache ist.
Erst vor wenigen Tagen beschäftigte sich die Bresse mit dem Martertod eines dreijährigen Berliner Kindes. Hier hatte das Jugendamt selbst darauf bestanden, daß die Kleine aus der Ge= borgenheit des Heims ihrer Pflegeeltern in die lieb lose Behausung der natürlichen Eltern gebracht werde. Und die Nachbarn, die tagelang das klägliche Schreien des Kindes hörten, hielten es nicht für nötig, die Behörden zu alarmieren. Hatte das Jugendamt recht gehandelt, als es das Kind den Pflegeeltern wegnahm? Und wie fonnte es geschehen, daß in diesem Fall wie in unzähligen anderen die Nachbarn nicht die Behörden in Bewegung gesetzt haben? Zwei Urteile aus letzter Zeit, veröffentlicht in den Mitteilungen des Vereins zum Schuß der Stinder vor Miß handlung, greifen diese beiden so hochwichtigen Fragen auf und beantworten fie in einem Sinne, der dem sozialen Verständnis der Richter Ehre macht.
So fagt das Kammergerichtsurteil des IV. Straffenats vom 13. Juni vorigen Jahres flipp und klar:„ Wer dem Jugendamt Mit teilungen über Kindesmißhandlungen madyt, handelt in Wahr. nehmung berechtigter Interessen, auch wenn sie nur mittelbar feine eigenen find." Das heißt: menn jemand wirklich überzeugt ist, daß ein Kind mißhandelt wird, und davon einem Nach barn oder dem Jugendamt Mitteilung macht, so ist er
auch dann nicht strafbar, wenn die Behauptung nicht voll und ganz der Wahrheit entspricht.
In diesem Falle hatte der Angeklagte dem Bezirtsjugendamt und dritten Personen gegenüber erklärt, die Ehefrau des Privatklägers mißhandle ihr sechsjähriges Töchterchen und lasse es hungern. Die Ehefrau flagte wegen Beleidigung. Die Gerichtsverhandlung ergab nur, daß die Behandlungsweise des Kindes mitunter gefühlles gewesen war. Dem Angeklagten, meint das Kammergericht, ist aber der Schutz des§ 193 des Gesetzbuches zuzubilligen: er hat in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Denn: Jeder Staatsbürger, heißt es weiter, THE
,, hat ein ihm persönlich nahegehendes Interesse daran, daß für das geistige und förperliche Wohl der Kinder, und zwar nicht nur der eigenen, gesorgt wird. Jeder Staatsbürger nimmt mittelbar eigene Interessen wahr, wenn er an der Jugendfürsorge mitarbeitet. Von der Beschaffenheit der jungen Generation hängt in jeder Beziehung die Zukunft des Volkes und des Staates und damit die Zukunft jedes einzelnen seiner Nachkommen ab. Anzeigen zum Schuhe von Kindern an die Behörden, die für das Wohl der Jugend zu sorgen haben, dienen daher, auch wenn sie lediglich Mißstände betreffen, den eigenen Interessen. Der gleiche Schutz ist dem Brivattläger aber auch für feine Aeußerungen privaten Berfonen gegenüber zuzubilligen..." Also: Der Grund, aus dem Nachbarn sich so oft scheuen, dem Jugendamt über die von ihnen beobachteten Mißhandlungen der Kinder Mitteilung zu machen, nämlich aus Furcht, sich in Nesseln zu fetzen, fällt fört. Selbstverständlich: böswillige Anzeigen wären nach wie vor strafbar.
Noch wichtiger ist das andere Urteil. Es unterstreicht die von
Die am 22. März 1922 unehelich geborene Elly K. wurde zwei Monate nach der Geburt auf dem Schlesischen Bahnhof bei ihren Eltern, der geschiedenen B. und dem Arbeiter Wilhelm K., in völlig verwahrlostem und vernachlässigtem Zustande aufgefunden. Mit ihrem Einverständnis wurde es dem Ehepaar G. in Pflege ge= geben. In der ersten Zeit kümmerten sich noch die Eltern um ihr Kleines; in den letzten acht Jahren ließen sie jedoch nichts mehr von fich hören und zahlten auch teine Unterhaltsbeiträge. Das Kind hatte es bei den Pflegeeltern außerordentlich gut, hing an ihnen mit großer. Liebe und befand sich im Glauben, es feien seine wirklichen Eltern. Es sollte als eigen angenommen werden., Und plötzlich fordern die Eltern seine Herausgabe. Das Jugendamt weigert sich. Das Amtsgericht gibt ihm recht. Es erklärt, das Ber langen der Eltern seile einen Mißbrauch des den Eltern zustehenden Sorgerechts dar und drohe dem Kind mit schwersten leiblichen und feelischen Schäden.. Mag sein, sagt es, daß die Eheleute H. nunmehr in etwas geordneteren Verhältnissen leben; es dürfe aber nicht unberücksichtigt bleiben, daß das Kind sich jahrelang mit Einverständnis der leiblichen Eltern im Haufe der G.schen Eheleute befunden habe. Dieser Umstand sei entscheidend. Leitender Gesichtspunkt dürfe einzig und allein das Interesse um das Wohl des Kindes sein... Die Pflegeeltern haben sich des außerordentlich nervösen und fchwächlichen Rindes mit großer Liebe und Sorgfalt angenomes würde den Interessen des Kindes aufs schwerste zuwiderlaufen, wenn es aus diesen Verhältnissen, in denen es herangewachsen ist, plöhlich herausgerissen wird, wenn es aus dem Hause. das ihm das Elternhaus bedeutet... in eine fremde Umgebung verpflanzt würde."
men...
...
Noch schärfer äußert sich das Landgericht auf eine Beschwerde der Eltern hin:
Es soll nicht verkannt werden, sagt das Gericht, daß ihre schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse es verhindert haben mögen, sich um das Wohl des Kindes zu fümmern; sie haben aber andererseits für die Entwicklung des Kindes tein Intereffe gezeigt, sie haben weder durch Nachfrage bei den Pflegeeltern noch beim Berufsvormund bewiesen, daß ihnen am Schicksal des Kindes etwas gelegen war... es liegt deshalb die Annahme nahe, daß das Berlangen auf Herausgabe des Kindes, das sich in einem Alter befindet, wo es sich im Haushalt der Eltern durch Handreichungen und Hilfe schon nüglich machen kann, weniger aus Sehnsucht nach dem Rinde als aus egoistisen Motiven zu erflären ist...
Man wird in diesem Falle zustimmen müssen: hier hatten die leiblichen Eltern sich um das Kind nicht gefümmert. Wäre der Mutter etwas an ihrer Kleinen gelegen, sie hätte in den acht Jahren Zeit gefunden, sie zu besuchen oder wenigstens sich über die Entwidlung des Kindes zu erfundigen. Selbst angenommen, die Mutter hätte wirklich plöglich Sehnsucht nach ihrem Töchterlein bekommen, so ginge das Wohl des Kindes trotzdem diesem tragischen Erlebnis Dor. Was aber sagen, wenn, wie im Berliner Falle, das Jugendamt dem seelischen und leiblichen Wohle des ihm anvertrauten Rindes völlig mißachtet, es den Pflegeeltern nimmt und dem Berderb der elterlichen Häuslichkeit ausliefert? benga Nur die trasfesten Fälle von Kindermartyrium fommen vors durch Not, Elend und Unwissenheit, Trunksucht und Ghezwiftigkeiten im Elternhause, ist aber grenzenlos. Wie leicht wäre es doch oft, des Gerichts gemäß deffen bewußt wären, daß jeder Bürger bas Schlimmste zu verhüten, wenn die Nachbarn sich dem Aussprach auch ein ihm persönlich nahegehendes Interesse am geistigen und förperlichen Wohl des Kindes im allgemeinen haben müsse. Das Verhältnis des Erwachsenen zum Kinde ist der Gradmesser des
Die Infassen der Boote, die von Negroos Boint tamen, sollen der Sozialdemokratie bereits seit langem aufgestellte Forderung, daß Gericht. Die seelische und physische Folter der Kleinen, verursacht
del Gade auf spanisch entgegengejubelt haben. Nachher wurde man aber nervös. Hundert solcher Leute lagen an Bord umher. Das
Abblenden der Lichter vor Cumana veranlaßte Nehls, den Schiffs. offizieren heftige Vorwürfe zu machen. Er weigerte fich, feinen Dienst als Rudermann im Boot zu versehen. Man ließ ihn deshalb an Bord des Falke" zurück. Als die Schießerei begann, ging er in den Heizraum, aus dem ihm nach etwa 20 Minuten der erste Offizier Bethe hinausmies. Der Beuge suchte dann oben einen sicheren Play, bis die Teilnehmer der Expedition zurückkamen. Er holte den schwerverwundeten Zucal an Bord. Die anderen fagten später zu ihm:
Du bist doch der Gescheiteste gewefen.
Bei der Beiterfahrt nach Grenada und Port of Spain ist alles durcheinandergegangen. Bon einer direkten Abjegung des Kapitäns ist Nehls jedoch nichts bekannt. In Port of Spain war die Stimmung von Tag zu Tag schärfer, denn die Mannschaft fürchtete, fie müffe weiter auf dem Falle" Dienst machen.
Weil jeht niemand mehr dem Kapitän traute, verweigerte ihm die Mannschaft den Gehorsam.
Vor dem Konsul und dem englischen Richter in Port of Spain find mur Einzelheiten zu Protokoll genommen worden, aber bei weitem wicht alles, was ausgesagt worden ist.
-
Rener Skandal in Potsdam . Frau Gebeim- Rechnungsrevisor wegen Betrugs verhaftet. Die Potsdamer Standalchronik ist nach der Affäre der Fran Dr. Momm um einen neuen Fall bereichert worden. Auf Beran laffung der Potsdamer Staatsanwaltschaft ist die in den 50er Jahren ftehende Frau des am Karfreitag verstorbenen Geheimen Rechnungsrevisors, Rechnungsrat im Ruhestand, August Roether, Fran Helene Roethet, megen Betrages und schwerer fundenfälschung verhaftet worden. Der Mann ist in cinem Potsdamer Krankenhaus einem schweren Leiden erlegen, das sich aus Aufregung über die Taten der Frau verschlimmert haffe. Frau Roether hatte einen Haftentlassungsantrag eingereicht, der jedoch wegen Fluchtverdachts abgelehnt wurde. Frau R. hat in zahlrelchen Fällen& aufleute dadurch geschädigt, daß sie Waren euf kredit, Brillanten, Goldfachen, Möbel u. a. genommen und diese Sachen sofort wieder weiterverkauft oder verseht hat. Der Prozeß gegen die Betrügerin findet bereits Anfang Mai vor dem Potsdamer Schöffengericht statt. Die Anflage lautet auf Be. frug im Rüdfall( Frau R. ist bereits vorbestraft) rad auf ich mere Artundenfälschung
Curtius, Briand, Henderson in Genf . Nach einer durch Ber mittlung des Generalsekretärs des Völkerbundes getroffenen Ber einbarung mird der füdslawische Außenminister Marinfowitsch auf der am 12. Mai beginnenden Tagung des Bölferbundsrates den Borfiz führen. Der alphabetischen Reihenfolge nach hätte der Bertreter von Benezuela Präsident des Bölferbundsrates werden müssen. Man rechnet in Bölierbundskreisen mit der Teilnahme von Dr. Curtius, Briand und Herdenson an der Maitagung des Rates.
das Wohl des Kindes dem Recht der Eltern auf ihr Kind voranzugehen hat.
In dem in Frage kommenden Fall lagen die Dinge für das Jugend amt gewissermaßen noch ungünstiger als im Falle des dreijährigen zu Tode mißhandelten Berliner Kindes. Hier hatten die Eltern überhaupt nicht ihr Kind für sich verlangt. Dort standen die Eltern darauf, daß das Kind von den Pflegeeltern, bei denen es
Kulturniveaus eines Boltes.
Abrüffung- ohne die anderen. fondern auch über die isolierte Abrüstung der ein
Schwedische Sozialdemokratie und isolierte Abrüftung.
Infolge der sozialdemokratischen Forderung in beiden Rammern des Reichstags nach einer umfassenden Untersuchung des schwedischen Abrüstungsproblems, hat der Verfassungsausschuß den Vorschlag gemacht, der Reichstag möge die Regierung ersuchen, eine eingehende Untersuchung des schwedischen Wehrproblems an Hand der vom Ausschuß vorgeschlagenen Richtlinien durchzuführen. Die Mehrheit des Ausschusses, die die Mehrheit im Reichstag vertritt, stand hinter dieser Forderung, die mit starter Mehrheit in beiden Kammern am 5. April angenommen wurde.
Der Motivenbericht des Gesetzes weist auf die Tatsache hin, daß man auch vom Wehrenbrurf des Jahres 1925, das eine bedeutende Herabsehung der schwedischen Rüsnmgen bedeutete, erwartet hatte, daß es die Disfuffion wenigstens für eine Zeitlang abschließen würde; das Gegenteil war aber der Fall. Als einen der Gründe hierfür gibt der Ausschuß die Tatsache an, daß das Befeß nie so gehandhabt wurde, baß die Ausgaben innerhalb der 1925 Dorausgesetzten Grenze blieben. Darüber hinaus
verlangten die Militärbehörden immer größere Zugeständnisse und die jetzige tonjervative Regterung entsprach ihren Wünschen. Die Regierung beabsichtigt offenbar mit der von ihr bereits einge feiteten Untersuchung, Möglichkeiten zu schaffen, um auch fünftig den Wünschen der reaktionären Mächte des Landes nachzukommen Deswegen fanden auch diejenigen, die sonst dazu geneigt hatten, die Dinge vorläufig ruhen zu lassen, es günstig, für eine Unterdie Dinge vorläufig ruhen zu lassen, es günstig, für eine Unterfuchung in dem vom Ausschuß vorgeschlagenen Ausmaß zu stimmen. Was der Ausschuß als Bereich der Untersuchung vorschlug, war in erster Line die Frage, wie ein Behrplan in den durch die lebereinkunft vom Jahre 1925 gezogenen budgetären Grenzen durch geführt werden könne. Ferner tritt angesichts der Tatsache, daß innerhalb dieser Grenzen ein Behrsystem verschiedener Wirksam teitsgrade möglich ist, die Frage des Kriegsmaterials in den Bereich der Unterfuchung. Sobald dieser Buntt dann in Er. wägung gezogen wird, fann man faum davon absehen, die Frage zu prüfen, ob Waffen überhaupt irgendwelchen Wert haben, und so entsteht die Frage der Abrüstung. Angesichts des wachsenden Mißtrauens gegen die Arbeit für ein internationales Uebereinfommen in diefer Frage und der wachsenden Zahl der Stimmen
zugunsten eines Schriffes zur isolierten Abrüftung forderte die Kommission zu einer Diskussion auf, in der nicht nur über Entwürfe für eine positive Rüstung und eine auf internatio malem Abkommen beruhende Abrüftung verhandelt werden foll,
Nation.
Eine Reihe sozialistischer Redner beteiligte sich an den Kammerdebatten. Der Führer der Partei P. A, Hanssen erlärte im Unterhaus, daß die Sozialdemokratische Partei sich noch nicht bindend für die isolierte Abrüstung ausgesprochen habe, er betonte aber, daß es feineswegs sicher sei, daß die Rüstung das sicherste Mittel zur Berteidigung eines Landes sei".
Die Annahme des oben erwähnten Antrages bedeutet die Erfüllung der Forderung, die in einer einstimmig angenommenen Resolution des letzten schwedischen Parteitages enthalten ist:„ Die Frage, ob das Wehrsystem Schwedens feinem Zwecke entspricht, soll einer erneuten Untersuchung unterzogen werden."
Gegen Mieterhöhungen. Hauszinssteuer- leberschüsse sollen erfaßt werden.
Die Berliner Mieterorganisationen im Bunde Deutscher Mietervereine e. B. und der Neubaumieferbund Groß- Berlin e. B. haben sich in einer gemeinsamen Eingabe an die städtischen Körperschaften gegen eine weitere Erhöhung der kommunalen Zuschläge zur Grundvermögensftener ausgesprochen.
In der Eingabe wird u. a. darauf hingewiesen, daß die geplante Steuererhöhung eine weitere Erhöhung der Mlimieten um zirka4 Bro3. zur Folge haben würde und auch die Neubaumieten eine entsprechende Erhöhung erfahren würden. 100 Proz. Zuschlag zur Grundvermögenssteuer betrüge für eine 2½- Zimmer- Neubauwohnung durchschnittlich im Monat 1,30 bis 2 m. Der in den städtischen Körperschaften geplante Buschlag von 300 Broz, bedeute somit eine Steuerbelastung der Neubaufleinwohnungen von 4,50 bis 6 M. pro Monat. Es sei ein Widerspruch, wenn die Stadt im Intereffe der Berbilligung der Neubaumieten verbilligte Zusatzhypotheken und Mietsenkungsbeträge bewillige, diese Berbilligungs maßnahmen aber durch Steuererhöhungen wieder gegenstandslos Die Berliner Mieterschaft erwarte von ben städtischen mache. Körperschaften, daß ein Ausgleich des Etats ohne erneute Belastung der Bevölkerung ermöglicht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wird u. a. vorgeschlagen, die jährlich zirka 80 millionen Mart betragenden auszinssteuerüberschüsse des Ber liner Althausbefizes für die öffentliche Hand zu erfassen und eine progressive Besteuerung des baureifen, nicht eingärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzten Bodens einzuführen.
Deutsches Reparationsdod in Rouen . Ein Schwimmbod von 42 000 Tonnen, das von Deutschland auf Reparationstonio geliefert morden ist, traf, von Hamburg tommend, von drei Schleppdampfern gezogen, in Rouen gin