Einzelbild herunterladen
 

2. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 73.

Byzantinische Gewerbezucht.

Donnerstag, den 26. März 1896.

-

-

13. Jahrg.

Gewürzkrämer dürfen kein Wachs für den Wiederverkauf ein-| Artikel fühlte sich der Polizeikommissarius Beinhagen beleidigt, faufen. Ein Seifensieder, der während der Fastenzeit und an der dem Posamentier Klausner seinerzeit den Befehl der Regie­Fasttagen mit thierischem Fett arbeiten läßt und so seine Ar- rung bekannt gegeben hatte, binnen 24 Stunden das deutsche Alles was sich zu den Ordnungsstüßen zählt in beiter besudelt, wird ausgepeitscht, geschoren und aus der Zunft Reichsgebiet zu verlassen. Er meinte, es werde ihm darin der Deutschland , bemüht sich ja eifrig, byzantinischen Geist und ausgestoßen, Die Fleischer dürfen nur auf dem Strategion- Borwurf gemacht, daß er zu gunsten der Baseler Kaufherren in byzantinische Bräuche zu pflegen. play und nicht in Nitomedien oder sonstwo Vieh einkaufen. pflichtwidriger Weise gegen die Arbeiterschaft Partei genommen Nie war denn auch der Byzantinismus in bürgerlichen zur Ausübung der Schweinemezgerei wird ein gutes und die Ausweisung Klausner's veranlaßt habe, und er sowohl, Kreisen so im Schwange wie jetzt. In der Kriecherei Leumundszeugniß erfordert. Den Bäckern wird bestimmt, wie wie auch seine vorgesetzte Behörde stellten gegen den verantwort vor den Mächtigen, in der Unterdrückung der Schwachen, viel sie auf die ihnen zugewiesene Getreidemenge beim Brotverkauf lichen Redakteur der Volkswacht",& mil Neukirch, Straf­in der Titelgier, in der Denunziationssucht hat das moderne an eignem Verdienst, Lohn für die Arbeiter und sonstigen Kosten antrag. In der Verhandlung vor der Breslauer Straftammer beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 300 Mart, Teutschland Leistungen fertig gebracht, die sich den präch- draufschlagen dürfen. tigsten Byzantinismen aus der Verfallszeit des oströmischen So etwas muß doch das Herz jedes Zünfters höher sowie für den Beleidigten Publikationsbefugniß in der Kaiserthums würdig an die Seite stellen. Nur auf einem schlagen machen. Da hat er's ja schwarz auf weiß, daß seine Volkswacht" und in einem regierungsfreundlichen Blatte des Gebiete bleibt der deutsche Musterbürger hinter seinem Vor- Ideale bereits verwirklicht wurden in der Hauptstadt eines Ober- Elsaß. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Urbach führte da großen Kaiserreiches. Also frisch ans Wert! Anträge her gegen aus, eine Beleidigung des Antragstellers sei in dem Artikel bilde noch zurück, so eifrig er auch auch strebt. Das ist das Gebiet des wirthschaftlichen Lebens. Da lassen sich nach dem Muſter der Gesetze Leo's des Weisen, damit auch sagen, er besorge durch eine gewisse Handlung anderer Leute auch für den strebsamen Byzantiner die Ideale nicht so im gewerblichen Leben Deutschlands der Byzantinismus Geschäfte, ohne ihn dadurch einer Pflichtwidrigkeit zu beschuldigen;

"

"

verwirklicht werde!

-

Partei- Nachrichten.

"

überhaupt nicht enthalten. Man könne von jemandem wohl

"

Der erste sozialistische Kongres in Calabrien . In Palmi , ironischem Tone sich bewege, nirgends aber eine wirkliche Be­dem äußersten Punkte des feftländischen Italiens , fand der erste Der Volksbote" in Stettin hat die Nachricht für das starte Erwachen der sozialistischen Bewegung auch in den händlers Harnisch in Berlin unter dem Stichwort gebracht: fozialistische Provinzial- Kongreß Calabriens statt, der den Beweis von dem während der Gefangenschaft erfolgten Tode des Buch­noch weniger fortgeschrittenen Theilen Italiens giebt. 76 Delegirte" Ein Opfer der Klassenjustiz". Deshalb wegen" groben Unfugs" waren anwesend, sie gründeten die calabrefische Föderation, als angeklagt, verurtheilte ihn das Schöffengericht zu 7 Tagen Haft; Theil der sozialistischen Partei Italiens . Der Professor Antonio die Berufungsinstanz stand von der Haftstrafe ab und setzte an de Bella wird als Vertreter in die Parteileitung entsandt. Hierauf wurde eine besondere Leitung für die Parteiangelegenheiten der beren Stelle eine Geldstrafe von 7 × 15 Provinz bestimmt und beschlossen, an dem nächsten unteritalieni find beim Voltsboten" für einen Tag 5 M. angesetzt gewesen. Das gegen unseren Genossen Langenstein in schen Kongreß theilzunehmen. Der Avanti"( Vorwärts) von Portici wird als Provinzialparteiorgan anerkannt. Den Genossen Plauen i. V. auf Antrag des bekannten Hans Blum anhängig gewesene Verfahren wegen Preßvergehens und Urkunden Berro, de Felice, Barbato und Bosco werden die Glückwünsche fälschung" ist von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. des Kongresses ausgesprochen. Mit Gedächtnißreden auf die Langenstein sollte die Unterschrift eines gegen Blum gerichteten Bariser Kommune und auf Karl Marx wird der Kongreß ge- Flugblattes gefälscht" haben. Wegen der in diesem Flugblatt

-

Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

105 M. Bisher

vom Gericht gefundenen Beleidigung Blum's hat Langenftein 50 Mark Strafe und 40,72 Mart Kosten zu zahlen. Auf die Befugniß der Publikation des Urtheils hat Blum verzichtet, wahrscheinlich ist er, wie unsere sächsische Parteipresse annimmt, der sehr vernünftigen Ansicht, daß er durch die ganze Geschichte ohnehin genug blamirt ist.

Soziale Uebersicht.

leicht verwirklichen. Und doch mühen sich unsere Gewerbs­denn diese Handlung könne an sich ganz forrekt und loyal sein und doch nebenher auch zu gunsten anderer wirken, für deren byzantiner, die Zünftler, seit Jahren im Schweiße ihres Angesichts ab; sie schreien fast so laut wie die Agrarier Vortheil sie gar nicht berechnet gewesen. So habe z. B. zur Zeit der Berathung der Umsturzvorlage die Nationalzeitung" in nach großen und kleinen Mitteln und haben doch nur klein­An die Parteigenoffen in Neu- Ruppin ! Betreffs der Berlin , ein Blatt, dem man doch gewiß sozialdemokratische Ten­liches bisher erreicht. Mit hoher Freude werden fie des bevorstehenden Erfahwahl zum Reichstage gebietet uns die denzen nicht nachsagen könne, geschrieben, durch die Annahme halb ein Buch begrüßen, das ihnen ein Bild des von ihnen Pflicht, frühzeitig und energisch in die Wahlagitation einzutreten. der Vorlage würde man nur die Intereffen der Sozialdemokratie erträumten Idealzustandes gewerblichen Lebens, wie es um das zu ermöglichen, ist es nothwendig, daß jeder Partei fördern. Eben so wenig wie da, könne hier von einer Beleidi in Byzanz fich verwirklicht hatte, in lebendigen genosse feine Schuldigkeit thut. Auch ist ein einheit- gung die Rede sein. Daraus ergebe sich von selbst die Frei Farben entrollt. Es ist das ein byzantinisches Gesetzbuch, liches Handeln von der größten Wichtigkeit. Es werden sprechung. Der Gerichtshof schloß sich dieser Auffassung an und benannt das Buch des Eparchen". Eparch hieß deshalb diejenigen Parteigenossen ersucht, deren Adresse noch sprach den angeklagten Redakteur frei, indem er feststellte, daß der byzantinische Stadtpräfeft, so eine Art Polizeipräsident nicht bekannt ist, diese umgehend einzusenden an 2. Krasenamentlich die Parallele mit dem Ausspruch der Nationalsta. mann in Neu- Ruppin. zutreffend sei, und daß der inkriminirte Artikel zwar in mit Bürgermeister- Befugnissen. Wie wir den Grenzboten" entnehmen, ist das Buch in französischer Uebersetzung erschienen leidigung enthalte. unter dem Titel: Le Livre du Préfet, ou l'édit de l'Empereur Léon le Sage sur les Corporations de Con­stantinople. Traduction française du texte grec de Genève par Jules Nicole, professeur à la Faculté des lettres. Avec une introduction et des notes explicatives. Genève et Bâle, Georg et Comp., 1894. In der Einleitung schreibt der Herausgeber:" In welchem Lichte erscheint uns hier das gewerbliche Konstantinopel des neunten Jahrhunderts? Es ist das Paradies der Monopole, der Privilegien und des Protektionismus. Nicht allein sind die Gewerbe hermetisch gegen einander abgesperrt, sondern ihr Betrieb ist auch tausend Beschränkungen unterworfen. Der Etaat mischt sich in alles, beaufsichtigt alles; so oft es ihm beliebt, dringt er in die Werkstätten ein, durchwühlt er die schlossen. Vorräthe, prüft er die Bücher. Alles reglementirt er. Er bestimmt, an welchem Tage, auf welchem Plaze, zu welchem Das Schöffengericht in Schönebeck verurtheilte am Preise eine jede Waare verkauft werden soll. Er setzt den 8. Januar d. J. den dortigen Vertrauensmann unserer Partei, Unternehmergewinn wie den Arbeitslohn fest. Der Fabrikant Genossen Theodor Schmidt, und dessen Stellvertreter, darf seine Rohstoffe nicht nach eigenem Ermessen auswählen Genossen Fuhr, zu je 15 M. Geldstrafe, weil sie einen und einkaufen; die Korporation fauft ein, und jedem einzelnen politischen Verein gegründet haben sollen, ohne die Statuten und wird nach dem Maße seiner Einzahlung zugetheilt. Die Kor- das Mitgliederverzeichniß bei der Polizei einzureichen. Die drei poration darf sich auch nicht nach Belieben durch Revisoren Gentow, Gräf und Brandes wurden frei­neue Mitglieder ergänzen, ebenso wenig dürfen Unter gesprochen. Gegen dieses Urtheil ist von beiden Seiten Be­nehmer und Arbeiter unter sich und unabhängig von der rufung eingelegt worden. In der Verhandlung vorm Magde Der braunschweigische Gesetzentwurf betr. Fürsorge Obrigkeit den Arbeitsvertrag schließen. Um der Haupt- burger Landgericht gab Schmidt an, bis zum Jahre 1892 habe für erkrankte Dienstboten ist im Landtage angenommen worden. stadt die ausschließliche Ausnutzung gewisser Fabrikationsweisen allerdings in Schönebeck ein politischer Verein, der Allgemeine Die beiden grundlegenden Paragraphen des Gesetzes haben zu sichern, werden die Fremden als Verdächtige behandelt; man Arbeiterverein, bestanden, der aufgelöst worden sei; derselbe habe danach folgenden Wortlaut: weist ihnen bestimmte Herbergen an, stellt sie unter Polizei- aber neben der Organisation der Vertrauensmänner bestanden§ 1. Dienstboten, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt Aufsicht, beschränkt ihr Aufenthaltsrecht und setzt einen Höchst- und mit dieser nichts zu thun gehabt. Nachdem habe kein werden und deren Beschäftigung nicht durch den Dienstvertrag betrag der Waaren fest, die sie mitnehmen dürfen. Dem politischer Verein unter den Genossen in Schönebeck mehr be- auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, Präfetten steht zur Durchführung dieser Gewerbe- Ordnung nicht standen. Irgend jemand, meist allerdings der Vertrauensmann, werden, soweit sie nicht bereits nach dem Gefeße vom 29. Mai allein ein ganzes Heer von Beamten zur Verfügung, sondern habe öffentliche Volksversammlungen einberufen, zur Deckung der 1890 Nr. 20 frankenversicherungspflichtig sind, der Krankenver­auch die Einrichtung, daß die Mitglieder der Korporationen Untoften feien freiwillige Beiträge gezahlt, ein laufender Beitrag ficherungspflicht nach Maßgabe des Krankenversicherungsgesetzes vom strengstens verpflichtet sind, einander gegenseitig zu denunziren." aber nie erhoben worden. Jedermann, auch Nicht Sozialdemo- 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 2. April 1892 er regierte von 886 bis 911 führt das Gesetz mit fraten, hätten Zutritt gehabt uno lettere sogar zuweilen geredet. unterliegen. folgendem Vorwort ein. Nachdem Gott das Weltall erschaffen In diesen Versammlungen seien Vertrauensmann und Revisoren§ 2. Eine Verpflichtung der Dienstherrschaft zur Kranken­und so eingerichtet hatte, daß Ordnung und Harmonie darin auf je ein Jahr gewählt worden. Der erstere habe die Ver- verpflegung und zur Uebernahme der Kosten für Arzt und herrschen, grub er mit eignem Finger das Gesetz in Tafeln und waltung der Eingänge besorgt, die letteren nichts weiter Arznei sowie zur Fortzahlung des Lohnes während der Dauer machte es bekannt, um eine heilsame Zucht zu üben und zu ver- zu thun gehabt, als deffen Rechnungen ein- bis zweimal der Erwerbsunfähigkeit besteht hinsichtlich aller frankenversicherungs­hindern, daß nicht die Mitglieder der großen Menschenfamilie im Jahre zu prüfen. Eine engere Verbindung babe pflichtigen Dienstboten nicht. Die entgegenstehenden Bestimmungen schändlicherweise über einander herfielen und die schwächeren von nicht bestanden, deshalb auch teine Statuten, ein der Gesinde- Ordnung werden aufgehoben. den stärkeren erdrückt würden. Er wollte, daß einem jeden das Mitgliederverzeichniß habe er Schmidt auch schon deshalb Der unwürdige Zustand, bemerkt der Volksfreund", daß feine auf der Waage der Gerechtigkeit zugewogen würde. Des- nicht einreichen tönnen, weil er die Besucher der Versammlungen die Dienstboten weder versicherungspflichtig waren, noch die halb hat es unserer Majestät gefallen, Anordnungen zu treffen, theils gar nicht gekannt habe und diese sich auch nie als Mit- Herrschaft bei Erkrankungen die Pflicht der Pflege hatte, ist dems die sich aus dem göttlichen Gesetz ergeben, damit das menschliche glieder eines Vereins betrachtet hätten. Die Mitangeklagten nach beendet. Geschlecht regiert werde, wie es sich ziemt, und damit feiner sprachen sich ähnlich aus. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Während die Vereinigungen der Groß- Produzenten teinen unterdrücke." Freudenthal- Berlin legte in längerer Rede in treffender Weise Heben wir ein paar Proben heraus. Die Goldarbeiter flar, daß von einem Vereine hier nicht die Rede sein könne, daß bekämpft man in den Kreisen der staatserhaltenden Parteien und Händler das Publikum nach Belieben ausplündern dürfen, dürfen weder Kupfer noch Gewebe noch andere Stoffe kaufen, die es sich hier um Parteibestrebungen handele, wie jede andere anderen Korporationen vorbehalten find außer zu ihrem persön- Bartei fie gleichfalls ganz ungestört treibe, aber nicht um Vereins- umenten schaffen, um die Produkte etwas billiger und jeden oder geheim die Vereinigungen, die sich die Kon= lichen Gebrauch. Wenn ein Goldarbeiter erfährt, daß eine bestrebungen, deshalb bat er um Freisprechung. Der Vertreter der umenten schaffen, um die Produkte etwas billiger und jeden Frau Gold, Perlen oder Edelsteine zum Verkauf anbietet, so hat Staatsanwaltschaft stellte sich in betreff der Berurtheilten auf den der Fall ist. So verlangten in der Stadtverordneten- Bersamm­falls in besserer Qualität zu bekommen, als das sonst vielfach er den Präfekten zu benachrichtigen, damit diese Gegenstände Standpunkt des Vorderrichters, nahm dagegen an, die Revisoren lung zu Krefeld die Führer der Zentrumspartei bei der Ver nicht etwa ins Ausland verschleppt werden.-- Ein Goldarbeiter, hätten doch mehr zu thun gehabt, als einmal die Rechnungen zu handlung über ein neues, mit Gehaltsaufbefferung verbundenes der mehr als ein Pfund Gold anschafft, ohne es sofort dem prüfen, vielmehr den Vertrauensmann unterstüßen müssen. Er handlung über ein neues, mit Gehaltsaufbefferung verbundenes Regulativ für die städtischen Subaltern- Beamten, Präfekten zu melden, wird, wenn er Stlave ift, Eigenthum des beantrage deshalb die Bestrafung auch dieser Angeklagten. Fietus; wenn er Freier ist, wird er ausgepeitscht und zahlt ein Der Spruch des Landgerichts, der am Mittwoch gefällt die Gehaltserhöhung solle an die Bedingung geknüpft werden, Pfund Gold Buße. Die Goldarbeiter dürfen nicht in ihren wurde, lautete auf Verwerfung der Berufungen. Der daß die Kommunalbeamten zuvor aus dem Beamten. Konsumverein austräten. Die Nationalliberalen Wohnungen arbeiten, sondern nur in den ihnen angewiesenen Gerichtshof nahm an, daß alle Kriterien eines Vereins vorhanden Schwachmatikusse wie überall hielten es zwar nicht für an­Werkstätten in der Mittelstraße.- Die Seidenhändler dürfen andre seien, nämlich die Vereinigung verschiedener Personen, ein be­als feidne Stoffe nur für ihren persönlichen Gebrauch kaufen und stimmter Zweck( Verbreitung sozialdemokratischer Lehren) und gängig, die Beamten durch Auferlegung einer solchen Bedingung nichts dergleichen verkaufen. Auch dürfen sie solche Seidenstoffe, drittens die Dauer. Schmidt und Fuhr seien auch als Vor- ihrer bürgerlichen Rechte zu berauben, doch wurde auf einen die den Bewohnern der Hauptstadt vorbehalten sind[ es waren stand anzusehen. Der eine in seiner Eigenschaft als Antrag von dieser Seite der Wunsch im Sigungsprotokoll ver zeichnet, die Beamten möchten aus dem Konsumvereine aus die rothen und violetten Purpurstoffe] nicht an Auswärtige ver- Vertrauensmann, der andere als stellvertretender Ver Deshalb kaufen. Die Fremden sind im Gasthaus zu überwachen, daß fie trauensmann. treten oder sich ihm fünftig nicht mehr anschließen. Was ein feien fie verpflichtet gewesen, solcher Wunsch" für den Subaltern- Beamten zu bedeuten hat, nicht verbotene Stoffe mitnehmen. Wer ihnen zur Gesetzüber- Statuten und Mitgliederverzeichniß einzureichen. Wenn weiß jedermann. tretung behilflich ist, wird ausgepeitscht, geschoren und mit Ron- solche nicht vorhanden gewesen seien, hätten sie welche schaffen fistation bestraft. Bei Eröffnung des Marktes[ heißt es in müssen oder hätten die Poften nicht annehmen dürfen. Die Be. den Vorschriften für die Prandiopraten, die ausschließlich strafung sei deshalb durchaus gerechtfertigt. Bei den Revisoren mit syrischen Stoffen zu handeln hatten] leiftet jedes habe der Gerichtshof, entgegen der Ansicht der Staatsanwalt Mitglied der Korporation seine Beifteuer, und nach deren schaft, angenommen, daß dieselben in der That nichts anderes Maße theilt ihm dann der Exarch zu, was von der zu thun gehabt hätten, als zweimal im Jahre die Rechnungen Bufuhr auf ihn kommt.- Ein Metaxoprat[ so hießen die Rohfeide des Schmidt zu revidiren, deshalb seien sie nicht als Vorstands­händler], der außerhalb der Stadt reift, um Einkäufe zu machen, mitglieder anzusehen und freizusprechen gewesen. wird aus der Korporation ausgeschlossen. Der Metaɣoprat, -Genosse Reinhold Sche b3 in Breslau , der nach der Rohseide an Juden oder für die Ausfuhr aus der Stadt seiner Ende Januar erfolgten Entlassung aus ca. 16monatiger verkauft, wird ausgepeitscht und geschoren. Wenn ein Katar - Gefängnißhaft seines leidenden Zustandes halber eine Heilanstalt tarius( so hießen die Seidenzurichter] rohe Seide unzugerichtet in der Nähe Breslau's aufsuchen mußte, hat sich von den schäd= wieder verkauft, so wird er ausgepeitscht, geschoren und aus der lichen Wirkungen des Gefängnißlebens nun etwas erholt und ist Rorporation ausgestoßen. Ausgeschlossen wird auch ein Katar - wieder in die Redaktion der Volkswacht" eingetreten. Die Breslauer Volkswacht"

Leo

-

tarius, wenn

-

-

-

-

-

-

-

brachte am

-

"

Eine Denkschrift über die Verschuldung der ländlichen Bevölkerung Badens wird demnächst dem badischen Landtage vom Finanzminister vorgelegt werden. Nach der Karlsruher Beitung" ist diese Verschuldungsstatistik um so bemerkenswerther, als sie im Gegensatz zu allen feitherigen derartigen Versuchs arbeiten nicht blos die Real-, sondern auch die Personal- Kredit­verschuldung der gesammten landwirthschaftlichen Bevölkerung Badens nachweist. Insgesammt wurden 194473 Landwirthschafts­betriebe untersucht, wovon 86 489 rein landwirthschaftliche waren. Monaten November, Dezember, Januar, Februar 878, 1087, Das städtische Arbeitsamt in München hat in deu 1451 und 1569 Frauen und 499, 628, 673, 722 Männern Arbeit verschafft. Arbeit gesucht haben in den 4 Monaten 370, 3012, er geschwäßig, grob oder streitfüchtig ist. Ein Seidenfabrikant( Seritarius), der dem Gewerbe- Inspektor 27. November v. J. einen Artikel, worin an die Mittheilung, daß der 3351, 2351 Männer und 5621, 4040, 4742, 3601 Frauen, den Eintritt in die Werkstatt wehrt, wird ausgepeitscht schweizerische Posamentier Klausner aus St. Ludwig im Elsaßiner großen Anzahl tonnte also feine Arbeit und geschoren. Wenn er Rohseide mit dem Safte der Purpur- ausgewiesen wurde, weil er an der Spitze der im vorigen Herbst gewiesen werden. Die größere Noth herrscht bei den schnecke färbt, wird ihm die Hand abgehackt. Wenn er, dort ausgebrochenen Seidenweber- Bewegung gestanden hatte, die Frauen und Mädchen. ohne es dem Präfekten zu melden, an Auswärtige verkauft, er- Bemerkung geknüpft war, die reichsländische Polizei arbeite vor- Aus der Schweiz . Aus Zürich wird uns geschrieben leidet er die Konfistation.- Wer einen Gewerbegenoffen durch trefflich für die Baseler Großindustriellen, denn der Arbeitgeber Jm Großen Rathe des Kant ons Aargau hat der arbeiter­Steigerung der Miethe aus seiner Werkstätte verdrängt, wird Klausner's habe nicht gewagt, diesen zu entlassen, und nun sei freundliche Redakteur Jäger in Baden eine Motion auf Er­ausgepeitscht, geschoren und aus der Zunft ausgestoßen. er den unbequemen Menschen durch die von der deutschen richtung eines tantonalen Fabrifinspektorats ge= Ein Parfümeriehändler darf nicht mit Gewürzen handeln; man Behörde verfügte Ausweisung mit einem Male losgeworden. ftellt. Bis jetzt hat einzig der Kanton Zürich ein solches, hat zwischen den beiden Gewerben zu wählen und sich für das Dem Vernehmen nach habe die Polizei den Baseler Fabrikanten während im Kanton Baselstadt ein solches für die nächste Zeit eine zu entscheiden. Die Wachszieher dürfen ihre Waaren noch weitere solche Dienste in Aussicht gestellt. Es sei in Aussicht steht und auch im Ranton Neuenburg der Große nicht zum Verkauf herumschicken; je zwei Wachszieherläden doch merkwürdig, daß die Sicherheit des Deutschen Reiches Rath schon vor längerer Zeit eine bezügliche Motion erheblich müssen mindestens dreißig Klafter von einander entfernt sein.- durch ein paar Webergesellen gefährdet erscheine. Durch diesen erklärt hat. In der Stadt Zürich soll auf Betreiben der

-

-

"

-