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ein Krankenhaus aufsuche.
organisirten Arbeiterschaft eine Bauinspektion mit zwei Ziegenden das Gewehr und führte mehrere Schläge mit dem diensteten Mädchen in geschlechtliche Beziehungen getreten. Der Angestellten geschaffen werden, welche 2000 bis 3000 Frants Rolben gegen dessen Kopf. Jetzt hatte auch Rauß die Gefelle gab dies nach der öffentlichen Urtheilspublikation an sich Jahresgehalt bekommen werden. Der Kleine Stadtrath hat Kämpfenden erreicht. Von neuem schlug er mit dem Spaten zu, behauptete aber, der Meister hätte ihn nicht wegen der dem Großen Stadtrath bereits eine bezügliche Vorlage gemacht. stiel auf den Förster ein, diefer den vereinten Liebelei entlassen, denn von dem am Entlassungstage paffirten Mißhandlungen erlag und das Bewußtsein verlor. tonkreten Falle habe derselbe erst zwei Tage nach der Entlassung Der Passagiertarif der russischen Eisenbahnen ist vom Das Gericht 1. Dezember 1894 an ermäßigt worden, und zwar beginnt die beiden Wilddiebe ergriffen die Flucht. Kurt Wolf eilte zu Kenntniß erhalten. Beklagter bestritt dies. Beweiserhebung hierüber nicht für seinem schwer verwundeten Water. Dieser tam nach einiger Zeit hielt diese Ermäßigung mit Strecken von 170 Kilometer und erreicht wieder zum Bewußtsein. Mit Mühe brachte der Sohn ihn auf forderlich, sondern wie die Entschädigungsforderung bei großen Entfernungen 60, für die 11. Wagenklaffe sogar die Füße und schleppte ihn nach dem nächsten Hause. Der Förster a b. Zur Begründung führte der Vorsitzende Leo aus, daß ein 70 pet. Die russische Regierung erwartete infolge einer so bedeutenden Herabfeßung des Tarifs einen Einnahmeausfall der war furchtbar zugerichtet, feine Pelzmüze hatte die Wucht der gefeßlicher Entlassungsgrund auch dann gegen den EntEisenbahnen, bei ungünstigen Verhältnissen in der Höhe von gegen den Kopf gerichteten Schläge nicht abzuschwächen vermocht, schädigungsanspruch geltend gemacht werden könnte, wenn der 9 Millionen Rubel. Das Ergebniß des ersten Jahres der An- die Schädeldecke war mehrfach zertrümmert. Der Verwundete Arbeitgeber deffen Vorliegen erst nach der Entlassung 9 Millionen Rubel. Das Ergebniß des ersten Jahres der An- wurde zunächst von dem Dr. Magdorf in Bernau verbunden, erfahren hätte. Daß er unzüchtige Handlungen mit dem wendung des neuen Tarifs war aber, wie das offizielle Organ des russischen Finanzministeriums, die„ Torgowopromyschleunaja dann nach einem Berliner Krankenhause überführt, wo er am Dienstmädchen des Beklagten vorgenommen, habe Kläger zugegeben, fomit wäre aber der Beklagte berechtigt gewesen, B. sofort Gafeta" mittheilt, ein ganz überraschendes. Die Einnahmen von 14. Dezember seinen Verletzungen erlegen ist. Die Angeklagten haben sich bei ihren früheren Vernehmungen zu entlassen. Eine Lohnreftforderung des Klägers, gegen welche dem Passagierverkehr auf den russischen Eisenbahnen( die 8 Bahnen, auf welchen der neue Tarif bis jetzt noch nicht häufig in Widersprüchen bewegt, der eine suchte dem anderen die fein ehemaliger Arbeitgeber das Weihnachtsgeschenk aufrechnen eingeführt ist, nicht mitgerechnet) betrugen vom 1. Dezember 1892 Hauptschuld aufzubürden. Im Berhandlungstermine behaupteten wollte, wurde ebenfalls zurückgewiesen. bis zum 1. Dezember 1893 47 004 356 Rubel;( diejenigen vom sie, daß der Förster den Angeklagten Plüschte zuerst an der Allgemeinen preußischen Landrecht dürften mündlich vollzogene 1. Dezember 1893 bis zum 1. Dezember 1894 find bis jetzt noch Gurgel gepackt habe, bevor Kauß auf ihn eingeschlagen habe. Schenkungen binnen 6 Monaten zurückverlangt werden. nicht genau ermittelt worden). Bei dem Barbierherru Buchwald hatte sich auf die Ans Da vor der Einführung des Dies wird von dem einzigen Augenzeugen, dem Sohne des Erneuen Passagiertarifes, dem Ergebniß der Jahre 1890-1893 schlagenen, entschieden bestritten. Dem Förster wurde seitens der zeige, daß er einen Gehilfen auf zwei Tage zur Aushilfe brauche, nach zu urtheilen, die Einnahmen der Eisenbahnen infolge der Beugen das Zeugniß eines ruhigen und besonnenen Mannes aus- auch der Barbier W. gemeldet.. wurde engagirt und erhielt geftelt. zu seinem Verlangen, sich erst sein Werkzeug aus der Neuen ständigen Vermehrung des Passagierverkehres jedes Jahr durchDie Beweisaufnahme fiel zu ungunsten der Angeklagten aus. Friedrichstraße holen zu dürfen, die Zustimmung des Meisters. schnittlich auf 1191 572 Rubel stiegen, so wären für das Jahr vom 1. Dezember 1894 bis zum 1. Dezember 1895 Die Geschworenen bejahten sämmtliche Schuldfragen unter Aus- Als er nach 23/4 Stunden zu diesem, der in der Madaistraße Einnahmen von dem schluß von mildernden Umständen, worauf der Staatswalt gegen wohnt, zurückkehrte, ward er nicht eingestellt. Gegen die Entbei Beibehaltung des alten Tarifes Passagiertarif in der Höhe von 49 387 500 Rubel zu erwarten auß die zulässig höchste Strafe, 15 Jahre 3uchthaus schädigungsklage des Gehilfen machte der Meister vor dem Gegewesen. Thatsächlich betrugen die Einnahmen in diesem Beit- und 10 jährigen Ehrverlust, gegen Plüschte 12 Jahre werbegericht geltend, M. sei ihm zu lange ausgeblieben und dann hätte er auch gehört, daß der Kläger gar raum 54 824 166 Rubel, also um 5 436 666 Rubel mehr, und 3uchthaus und 10 Jahre Ehrverlust beantragte. Der Gerichtshof erkannte gegen Kauß auf 10 Jahre nicht sein Handwerkzeug holen gegangen fei, sondern diese Mehreinnahme von 51,2 Millionen Rubel ist lediglich auf Buchthaus und 10 jährigen Ghrverlust, gegen Plüschte auf dasselbe bereits bei der Meldung bei sich gehabt die Herabsetzung des Tarifes zurückzuführen! 7 Jahre Zuchthaus und 10 jährigen Ehrverlust. habe. Der Kläger bestritt letteres und wollte auch nicht In Schankkonzessionssachen erhebt jetzt das Polizei zu lange fortgewesen sein. Der Beklagte wurde verurtheilt, präsidium öfters deswegen Widerspruch, weil bei dem Vorgänger ihm die beanspruchte Entschädigung zu zahlen. Im vorliegenden Das Bundes Arbeitsamt hat eine Aufstellung veröffentlicht des Nachsuchenden ein schlechter Verkehr von Dirnen und deren fonkreten Falle sei es gleichgiltig, ob der Kläger wirklich sein über eine Reihe ,, Arbeiterschutz- Gesetze" und deren Nichtausführung. Buhältern geherrscht habe, so daß durch die Wiedererrichtung Beug holen wollte oder nicht; jedenfalls fei er mit 3uresp. Beseitigung durch die Gerichte. Die Geschichte mehrerer der der betreffenden Schantstätte die öffentliche Ordnung und Sicher- it immung des Beklagten, bevor er eintreten sollte, nach der selben ist besonders bemerkenswerth. Ueber eins von ihnen heit gefährdet erscheine. Ein derartiger Fall beschäftigte den Neuen Friedrichstraße gegangen. Es frage sich nur, ob nicht in habe ich bereits früher furz berichtet, nämlich das in Indiana Stadtausschuß in seiner letzten Sigung. Die Schankwirthin der Dauer des Fortbleibens ein unbefugtes Verlassen der Arbeit eingeführte, welches das wägen der Kohlen vor statt Buge hatte für das Lokal Linienstraße 120 die Konzession gesehen werden könne, und das nehme das Gericht nicht an. nach dem Sieben der Kohlen vorschrieb. Durch letzteres nachgesucht und der Stadtausschuß ihr diese zunächst durch Be- Wenn Kläger thatsächlich den Weg hin und zurück in 1 bis Verfahren wurden die Arbeiter um einen von Jahr zu Jahr schluß versagt, weil das Polizeipräsidium hiergegen aus obigem 11/2 Stunden schaffen konnte, dann wäre die unnöthige Ber größer werdenden Theil ihres Lohnes betrogen, indem die Siebe Grunde Widerspruch erhoben hatte. In dem hierauf eingetretenen fäumniß so erheblich nicht, die sofortige Entlassung zu rechtimmer größere Maschen erhielten. Die Legislatur hatte schließ- Berwaltungsstreitverfahren machte Rechtsanwalt Dr. Schoeps für fertigen. lich selbst ein„ Einsehen" und gab dem Drängen der Arbeiter die Antragstellerin geltend, daß der Versagungsgrund den Be- Reichs- Versicherungsamt. Die Ausübung des fos auf Erlaß eines diesen Betrug hindern sollenden Gesetzes nach. Stimmungen des§ 33 der Reichsgewerbe Ordnung wider- genannten Wahlrechts der Berufsgenossens Dieses Gefeß, welches sowohl von den Arbeitern selbst als auch fpreche. Nach diesen Bestimmungen könne die Kon- chaften, den Verunglückten an stelle der Rente für die Zeit von deren Rechtsbeistand als zweckdienlich abgefaßt erachtet wurde, zession nur versagt werden aus Gründen, welche in der vom Beginn der vierzehuten Woche nach Eintritt des Unfalles enthielt einen Passus, welcher besagte, daß es auf Schwefel und Person des Nachsuchenden selbst liegen. Das königliche Polizei- bis zum vollendeten Heilverfahren freie Kur und Verpflegung in fonstige Unreinigkeiten" teine Anwendung habe- und diesen Passus Präsidium lasse es aber an jeglichem Nachweis fehlen, einem Krankenhause gewähren zu dürfen, betrifft eine beachtensbenutzte das Staatsobergericht, als der erste Fall zu seiner Entscheidung daß auch die Nachsuchende selbst jenen Verkehr in ihrem werthe Entscheidung des Rekursgerichtes. Die Verlegung, welche gelangte, um das ganze Gesetz zu beseitigen. Es entschied näm- Lokale dulden werde, der bei ihrem Vorgänger geherrscht der Arbeiter Müller erlitten hatte, machte einen operativen Einlich, das Gesetz sei unanwendbar, weil zur Entfernung jener habe. Gegen diese Annahme spräche ohne weiteres griff nothwendig, als seit dem Unfall bereits über dreizehn Unreinigkeiten das Sieben vorhergehen müsse, dadurch also die der Umstand, daß die Antragstellerin bisher schon seit Jahren Wochen verflossen waren. Der ihn behandelnde Arzt Bestimmung des vorherigen Wägens aufgehoben werde. andere Schankgeschäfte betrieben und sich hierbei des Besuches ordnete deshalb In verschiedenen Staaten find im Laufe der Jahre Gesetze eines anständigen guten Publikums erfreut habe. Durch Müller erhielt denn auch für einige Zeit im Landesgegen die schwarzen Listen der Unternehmer erlassen Billigung der Ansicht des Polizei- Präsidiums würden Krankenhaus zu Hanau , wo er operirt wurde, Verpflegung. Die worden, die sich aber, wie nicht anders zu erwarten war wo ferner noch andere wirthschaftliche Interessen schwer ge- zuständige Ziegelei- Berufsgenossenschaft erstattete dem Krankensollten die Beweise bergenommen werden!- als„ für troffen. E3 tönne dann eine Schantstätte, in der ein- hause die Kur- und Verpflegungskosten. Der Verletzte bekam ein- hause die Kat" erwiesen. In einem Falle war versucht worden, mal ein schlechter Verkehr geherrscht habe, eigentlich nie mehr indeß für die Zeit, welche er im Krankenhause zubrachte, feine durch Anwendung des Eidzwangs solche Beweise beizu- tonzeffionirt werden und es werde den betreffenden Hausbesitzern Rente, ohne daß ihm jedoch die Berufsgenossenschaft dies durch bringen, und zwar gegen die Georgia Carolina und Northern die Verwerthung solcher Lokale dann unmöglich gemacht werden. einen formellen Bescheid anzeigte. Müller sah sich später geEisenbahn Gesellschaft. Dieselbe wurde aber Der Stadtausschuß schloß sich diesen Ausführungen an und zwungen, wegen verschiedener Streitpunkte gegen die Berufs dabei tommt in betracht, daß dies in einem Staate erkannte auf Ertheilung der Konzession. genossenschaft im Klagewege vorzugehen; bei der Gelegenheit vor sich ging, wo nicht der Großkapitalismus, sondern das Kleinbürger resp. Bauernthum die politische Herrschaft führt, Die Staatsanwaltschaft in Breslau gegen die Sozial- beantragte er auch, ihm für die Zeit der Verpflegung im Krankenhause die Rente zu gewähren. Die Beklagte erklärte nunmehr und also auch die Richter von dieser Kouleur find in allen demokratie. Ein sehr interessanter Prozeß wurde am 24. März das Wahlrecht nachträglich ausgeübt zu haben und verwies zum Instanzen freigesprochen, weil das Gesetz untonftitutionell" sei, vor dem Reichsgericht verhandelt. Der Aufforderung zum Un- Beweise dafür auf einen formalen Bescheid. Das Schiedsgericht indem es einen Gingriff in die Kontrakt- und Redefreiheit in- gehorsam gegen die Gefeße sollte sich der verantwortliche stellte fest, daß beim Erlaß des Bescheides das Heilverfahren be volvire, welch lettere auch das Recht zum Schweigen einschlösse, Redakteur der sozialdemokratischen Volkswacht" in Breslau , reits beendet war und erkannte u. a. auch mit bezug auf die d. h. das Recht, Aussagen zu verweigern. unser Parteigenoffe& Emil Neukirch, durch Veröffentlichung erwähnte Forderung zu gunsten des Klägers. Das ReichsDaffelbe Schicksal hatte ein Gesetz in Ohio , welches ver- eines Artikels in der Nummer vom 26. November vorigen Versicherungsamt schloß sich der Entscheidung an: des Wahlrechts bedürfe der bietet, Arbeiter wegen Zugehörigkeit zu einer Orga- Jahres schuldig gemacht haben. Das Landgericht Breslau Ausübung Form eines nisation zu entlassen. Es wurde als Eingriff in die hat ihn jedoch in der Verhandlung 2. Januar berufungsfähigen Bescheides und das Wahlrecht dürse In dem Artikel war gemeldet worden, Kontraktfreiheit für untonstitutionell erklärt. Gleiche Gesetze in freigesprochen. nach abgeschlossenem Heilverfahren auch nicht nachträglich anderen Staaten sind, weil das Beweismaterial ebenso schwer zu daß bei etwa 80 Sozialdemokraten in Berlin , darunter Bebel, für die Bergangenheit ausgeübt werden. Daß beschaffen ist, als bei oben angeführtem Gesetz, bisher voll- Singer, Auer und Fischer, Haussuchungen stattgefunden hätten die Beklagte ohne weiteres der Krankenhausverwaltung die Kurständig unwirksam geblieben. und gewisse Schriftstücke beschlagnahmt worden seien." Bezüglich eines in Pennsylvanien erlassenen Gefeßes, bandelte sich um die Sammellisten und Notizbücher der Berliner und Verpflegungskosten erstattet hatte, wurde nicht als eine welches die Minen Gesellschaften für Unfälle fozialdemokratischen Wahlvereine, aus denen die Polizei Material irgendwie rechtlich zu beachtende Willenserklärung, das Wahl. verantwortlich macht, entschieb das Obergericht, daß zu schöpfen beabsichtigte, welches bet Erhebung einer Anklage recht auszuüben, angesehen. die Vorleute denen die verschiedenen Anleitungen beim wegen Bergehens gegen das Vereinsgesetz Verwendung finden Grubenbau obliegen nicht als Vertreter der Gesellschaften, sollte. In dem Artikel hieß es nun in bezug hierauf: fondern als Nebenarbeiter" der übrigen Angestellten zu bes Die Parteigenossen werden vorsichtig bei der Aufbewahrung Der sozialdemokratische Verein ,, Vorwärts" hielt am trachten feien, jene also nicht für deren Arrangements verant von Schriftstücken sein müssen. Wohl haben wir keine Geheim- 24. b. M. im Moabiter Klubhause, Beußelstraße 9, eine Verwortlich gemacht werden könnten, sondern die Beschädigten sich niffe, aber wir wissen aus der Zeit des Sozialistengesetzes, daß fammlung ab. Wie der Vorsitzende mittheilte, ist seitens des an die Vorleute zu halten hätten!- Zur Ausführung dieses findige Polizeibeamte alles auszunuzen wissen. Daher vernichtet Vereins am 18. März auf den Gräbern der Märzgefallenen ein Gesetzes und mehrerer anderer, die für die Arbeiter meist eben- oder verbergt alle derartigen Schriftstücke so, daß auch die Kranz niedergelegt worden. Hierauf hielt Genoffe Millarg falls werthlos find, waren acht Minen- Inspektoren angestellt schärffte Spüruafe sie nicht zu finden vermag." Die Anklage er einen Vortrag über Fortschritt und Armuth". worden. Die Auszahlung der Gehälter an diese ist beinahe blickte hierin eine Aufforderung zum Ungehorsam gegen die wendt und Becker zur Diskussion gesprochen hatten, stimmte alles, was von jener gesetzgeberischen Thätigkeit übrig ge- Gefeße, welche die Pflicht zur Herausgabe von Beweisstücken in die Versammlung dem Vorschlage zu, am Charfreitage eine LandStrafprozessen auferlegen. Das Landgericht trat der Auffassung, partie zu veranstalten. Nähere Bekanntgabe erfolgt später. Wie blieben ist! daß der Angeklagte sich gegen§ 110 des St. G. B. vergangen weiter bekannt gegeben wurde, find die Mitgliedsbücher fertig habe, nicht bei. In Breslau habe eine solche Untersuchung wie in Berlin nicht stattgefunden und es habe auch deshalb für gestellt und werden demnächst den Mitgliedern eingehändigt niemand in Breslau die Pflicht bestanden, irgend welche SchriftEin blutiger Kampf zwischen zwei Wilderern und stücke der Polizei auszuliefern. Gegen die Freisprechung hatte Sind die Tabakarbeiter Berlins gewillt, in eine Lohneinem Forstbeamten, wobei der letztere das Leben einbüßte, die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, welche in der bewegung einzutreten? Mit dieser Tagesordnung beschäftigte Tag der Antlage wegen Rörperverlegung mit töbt heutigen Verhandlung vor dem 4. Straffenate des Reichsgerichts sich am Sonntag eine von ungefähr 800 Personen besuchte Ber lichem Ausgange zu grunde, welche gestern vor dem vom Reichsanwalte vertreten wurde. Der Senat verwarf sammlung der Tabatarbeiter und Arbeiterinnen. Als BerichtSchwurgericht des Landgerichts II zur Verhandlung gelangte. jedoch die Revision unter folgender Begründung: Aus ver- erstatter der Kommission nahm Dech and das Wort und führte Der Anklage liegt folgender Sachverhalt zu grunde: Als der fchiedenen Wendungen, die sich in dem Urtheile finden, ist die An- ungefähr folgendes aus: Innerhalb der letzten zwei Jahre hat Privatförster Wolf aus Schönow am Nachmittage des 30 No- ficht des Landgerichts entnommen, es sei die Aufforderung, ge- bie elende Lage der Zabalarbeiter wiederholt die Deffentlichkeit vember v. J. das ihm unterstellte Revier, die unweit Bernau fährliche Schriftstücke zu vernichten oder zu verbergen, in dem beschäftigt. Im Parlament, bei der Berathung des Tabaksteuergelegene Bepernicter Forst, durchging, traf er dort zwei Männer, Artikel gestellt worden, ohne jede Beziehung auf§ 95 der Straf- gefe- Entwurfes fuchten die einzelnen Vertreter, vor allem aber welche augenscheinlich dem Kaninchenfang oblagen. Als die prozeßordnung( Pflicht zur Herausgabe von Beweisstücken), es Die Sozialdemokraten, die erbärmlichen Zustände in der Zabatselben die Flucht ergreifen wollten rief der Förster: jei vielmehr die Aufforderung dahin gegangen, im allgemeinen fabrikation der Regierung flar zu machen. Durch rege Agitation " Stehen bleiben, oder ich schieße!" Die beiden Wilderer, gefährliche Schriftstücke nicht aufzubewahren. Damit ist nicht der gesammten organisirten Arbeiter Deutschlands wurde befagte später als zwei Bernauer Einwohner, durch die Steuerpläne der Regierung boten andererseits den Heinrich Plüschte und Arbeiter Robert Raus feftum Ungehorsam gegen jenen§ 95 aufgefordert worden, und es Vorlage zu Fall gebracht. Die Beunruhigung der Industrie Fabrikanten günstige Gelegenheit, die Löhne möglichst tief herabgeftellt wurden, hielten es für gerathen, dem Buruf des Försters fehlt der Anklage somit an der erforderlichen Grundlage. Die traurige Fuchsmühler Angelegenheit hat noch zudrücken. Redner schildert die Kämpfe, welche die Tabatarbeiter au folgen; sie blieben stehen und ließen den Förster, in dessen Begleitung sich noch fein 15 jähriger Sohn Kurt befand, an fich immer nicht ihren Abschluß gefunden. Wie die Amb. Volfsztg." feit dem Jahre 1872 mit dem Unternehmerthum um Erringung herankommen. Der Förster schrieb die Namen der Wilderer auf, meldet, wird Sonnabend vor dem Landgericht Weiden gegen eines Minimallohnes zu führen hatten. Die Kommission sah sich 11un veranlaßt, dem Drängen der Berufsgenossen nachwelche richtig angegeben wurden. Dann verlangte der Förster Anna Stock und Barbara Vogel von Fuchsmühl wegen der noch, daß die beiben Männer ihre Jagdgeräthschaften, Fuchsmühler Holzgeschichte des vorigen Jahres verhandelt. Die zugeben, indem sie ihnen in der heutigen Versammlung Geden Plüschte auf dem Berhandlung gegen die beiden Angeklagten mußte im vorigen legenheit giebt, einen Entschluß über eine eventuelle Lohneine Flinte und einen Kasten, bewegung herbeizuführen. In der Diskussion, an der fich Wigte, Rücken trug, herausgeben sollten. In dem Kaften be Jahre wegen deren Erkrankung ausgesetzt werden. fanden sich Frettchen, welche bie Wilderer zur Kaninchen- In' dem Prozesse gegen den Dr. Volbeding ist, der Isaak, Börner, Hüber, Butry, Kiesel, Hermann, Rasube und ein jagd benutzen wollten. Nach der Angabe des Zeugen Kurt Köln. Voltsatg." zufolge, das Ermittelungsverfahren geschlossen Fabrikant Schulz betheiligten, wurden, außer Klagen über Wolf hat sich nun folgender Vorfall abgespielt: Als der Förster und die Anklageschrift ihm bereits zugestellt. Die Auflage ist schlechtes Material und niedrige Löhne, auch fanitäre Mißeine etwas gebückte Stellung einnahm, um den Kasten, ben auch gegen seine beiden Sekretäre Rönnide und Wengeraih, sowie stände zur Sprache gebracht, die gegen die Bestimmungen der Plüschte auf dem Rücken trug, zu ergreifen, drehte er Kaut den gegen den bei ihm angestellt gewesenen Apotheker Lange gerichtet bundesräthlichen Erlasse verstoßen. Charakteristisch darf ein Brief Rücken zu. Diesen Augenblick benutzte Kauß, um dem Förster und lautet auf Betrug. Dieser soll darin liegen, daß mit Wissen bezeichnet werden, in dem mitgetheilt wird, daß in einer Fabrit mit einem Spatenstiel einen Hieb über den Kopf zu versetzen. und Willen des Dr. Bolbeding die übrigen drei Angeklagten in in der Heiligengeiftstraße der Arbeitsraum, der, laut polizeilicher Der Getroffene fant zu Boden, behielt aber noch seine Besinnung. feiner An- und Abwesenheit die ärztliche Praxis gegen Entgelt Vorschrift, für höchstens 16 Personen genügt, im vorigen Herbft Der Sohn eilte nun seinem Vater zu Hilfe, er schlug auf vorgenommen haben. und Winter, sowie auch gegenwärtig, von 26 Personen besetzt Doch der 15 jährige Knabe Raub mit einem Stode ein. Kommt eine Revision, so müffen die überzähligen Personen so lange verschwinden, bis die kontrollirenden Beamten das Feld geräumt haben. Alle Redner erklärten sich mit den Ausführungen des Referenten einverstanden und wurde nach dem Schlußwort desselben folgende Resolution einstimmig angenommen: Die Versammlung der Tabatarbeiter und Arbeiterinnen erklärt auf grund der Ausführungen der einzelnen Redner, daß es eine unabweisbare Nothwendigkeit ist, in eine Lohnbewegung einzus treten und beauftragt die von ihnen gewählte Kommission, das weitere zu veranlassen. Als Grundlage der Bewegung gilt der
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war natürlich dem hünenartigen Manne, der über außer gewöhnliche Körperkräfte verfügen soll, nicht gewachsen, Kaut versetzte ihm mehrere Schläge über Kopf Oberkörper und dann ergriff Rurt Wolf die Flucht. Kaut ver- Gewerbegericht. Unter Ausschluß der Deffent. folgte ihn noch eine Strede weit, ließ dann aber von ihm ab Iich feit verhandelte die Rammer 6 einen Rechtsstreit, deffen und wandte sich wieder rückwärts. Kurt Wolf sah nun aus Entscheidung von prinzipieller Bedeutung ist. Der emiger Entfernung, daß Plüschte auf seinem Vater lag und auf Schlächtermeister 2. hatte gegen die Klage des Gesellen B. auf ihn einschlug. Der Vater machte von seiner Flinte Gebrauch, Lohnentschädigung wegen unberechtigter Entlaffung den Einwand der Schuß ging aber fehl. Nun entriß Plüschke dem am Boden erhoben, der Kläger sei in seinen Räumen zu dem bei ihm be
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