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WolMsche Mebevstchk. Berlin  , 30. März. Auch der Eventual- Dolus überflüssig! Unsere Rechtspflege vervollkommnet sich mit unheimlicher Ge schwtndigkeit. Ehedem erachtete man zur Konstruirung der strafbaren Beleidigung die völlig ausgereifte böse Absicht, den Dolus  , für nothwendig. Dann vermummte sich der Dulus zu höheren politischen Zwecken mit der Tarnkappe eventualis*. Welche staunenswerthen Leistungen er in dieser Vermurmimng vollbracht hat, braucht hier nicht näher aufgeführt zu werden. Doch selbst den Eventual- Dolus zu konstruiren, kann unter Umständen zu einer auch für den findigsten Juristen unlösbaren Aufgabe werden. Da hat denn das Reichsgericht durch ein Erkenntniß die Berurtheilungsmöglichkeit aufs neue derart erweitert, daß nunmehr, wenn diese Rechte auschauung sich eingebürgert hat, auch den weitgehendsten An sprüchen an die Berurtheilung wegen Beleidigung genüge ge leistet werden kann. Es wird dann ein Redakteur verurtheilt werden können wegen Beleidigung, auch wenn er gar nicht ahnt, wer durch seine Ausführungen sich getroffen fühlen könnte. DieVossische Zeitung* bringt darüber folgende Mitheilung: Zu ansang dieses Jahres verfaßte der Maschinenmeister desHaynauer Stadtbl." nach den ihm von glaubhafter Seite zugetragenen Mittheilungen einen Artikel, in dem gegen einen mit Namen nicht genannten konservativen Amtsvorsteher der Vorwurf der Chikane erhoben wurde� weil dieser zu unrecht einem ländlichen Gastwirth die Aus- dehnung der Tanzerlaubniß über 8 Uhr abends untersagt hatte, und daß es erst des Eingriffs des Landraths bedurft habe, um das Tanzvergnügen bis um 11 Uhr ausdehnen zu können. Durch diesen Artikel fühlte sich der Amtsvorsteher von Ue. beleidigt und stellte Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur August Jllmer. Dieser behauptete in der Verhandlung vor dem Landgericht zu Liegnitz  , er habe nicht gewußt, daß der Artikel gegen den Kläger gerichtet gewesen sei; er habe weder diesen beleidigen wollen, noch überhaupt das Be- wußtsein einer Beleidigung gehabt. Der Gerichtshof schenkte auch diesem Einwände Glauben und erkannte auf Freisprechung, obgleich der objektive Thatbestand der Be- leidigung als vorliegend erachtet wurde. Auf die von feiten der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urtheil eingelegte Revision hat jetzt das Reichsgericht dieses Urtheil aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Liegnitzer Strafkammer zurückverwiesen, und zwar mit der Begründung, daß eS zur Berurtheilung g e- nüge, wenn der Angeklagte sich bewußt ge­wesen sei. irgend jemand durch den Artikel zu beleidigen. Das muß zu einer ganz uferlosen Rechtsprechung in Jnjurienprozessen führen. Gegen das Ministerium Bourgeois   wird nicht blas von den französischen   Panamisten, sondern auch von der russischen Regierung aufs heftigste gewühlt. Wir hoben schon früher hervor, daß die radikale Regierung in Frankreich   sich mit Nothwendigkeit von Rußland   entfernen müffe, und einen Umschwung auch in der auswärtigen Politik bedeute. Auf Rußlands   Einfluß ist es zurückzu- führen, daß der Minister des Auswärtigen Berthelot zurücktreten und Bourgeois das Ministerium des Aus- wältigen übernehmen mußte. Obgleich dieser Um- schwung zur Lockerung und schließlich zur Auflösung des Bundes(oderVerhältnisses") mit Frankreich  führen muß, kann unsere angeblichpatriotische" Presse doch auf das neue französische   Ministerium nicht genug schimpfen. Dieser reaktionären Sippschaft ist es ganz schnuppe, was aus Deutschland   und dem Weltfrieden wird, wenn nur das Volk geknechtet und ausgebeutet wird. Und darum sind ihr die kriegerischen, deutschfeindlichen Panamisten und Kosaken lieber als die den Frieden ver- bürgenden Demokraten und Sozialisten. Eine internationale Konferenz wegen der egyptischcn Frage wird von dem seit kurzem in Paris   erscheinenden Blatt ,Le Grand Journal" angekündigt. Das Blatt will wissen, Frankreich   und Rußland   beabsichtigten, die Konferenz einzu- berufen zur Regelung der Fragen betreffend die Kommission für die egyptische Staatsschuld und betreffend die Räumung Egyptens  seitens Englands. Die Nachricht muß indeß mit aller Reserve aufgenommen werden. die Grenzen Deutschlands   hinausreichen, nicht nur weil das Gefühl der Gemeinsamkeit unserer Bestrebungen an den Erfolgen der Arbeiterschaft in einem Lande alle Arbeiter wie an eigenen Erfolgen theilnehmen läßt, sondern weil Liebknecht einer der wirksamsten und treuesten Förderer der Idee der Jnternationalität unserer Bewegung ist. Liebknecht feiert seinen 70. Geburtstag in der Rüstigkeit ungebrochener Kraft, mitten in der vollen Thätig- keit des Mannes; so ist es auch heute noch lange nicht die Zeit, den Werth und die Bedeutung eines Lebens abzuwägen, dessen Zukunft wohl noch eine reiche Fülle von Thaten und Wirkungen in sich schließt." Von den vielen Feiern, die unserem Geburtstagskinde geboten wurden, war sicherlich die erhebendste und eindrucks- vollste der ihm von seinen Reichstagswählern in der Nacht vom 28. auf den 29. im Feen-Palast dargebrachte Fest- kommers. Der große Saal mit seinen zahlreichen Neben- räumen<var von Männern und Frauen, denen allen die Freude über den Anlaß des Festes aus den Augen leuchtete, dicht gefüllt. Nicht der kleinste Mißton störte die herrliche Feier, die allen, die daran theilgenommen haben, unvergeßlich bleiben wird. Nach einigen Konzertvorträgen der Zivil-Berufsmusiker und Gesangsaufführungen des GesangvereinsTypographia" und des Gesangvereins der HutmacherEinigkeit" begrüßte Genosse Albert Massini in einem schwungvollen, von Ernst Preczang   gedichteten Prolog den Jubilar. Die begeistert aufgenommenen Verse, in denen des Wirkens unseres Liebknecht für die Sache des Proletariats gedacht wurde, fanden lebhaften Beifall, der besonders deutlich bei der auf die letzte Berurtheilung Liebknecht's sich beziehenden Stelle zum Ausdruck kam: Und doch-- auch heute schonen sie noch nicht Dein silber- weißes Haar; Schon wieder winkt der Kerkerknecht; und wenn besiegelt wird die Hätz, Tann hinter Gitterstäben nimmst wie ehemals Du den Ehren- platz." Kurz vor Mitternacht ergriff Genoffe Borgmann das Wort zu der Festrede. Er führte beiläufig aus: Der Personenkultiis ist in unserer Partei unbekannt, es handele sich aber heute um ein Jubiläum in doppeltem Sinne. Es gelte nicht nur, den 70jährigen Geburtstag unseres Genossen zu seiern. sondern auch den Tag, an dem Liebknecht vor 50 Jahren in den Kampf für die Arbeitersache getreten sei. Vor 50 Jahren sei der Jubilar zum ersten Male ausgewiesen von der Polizei, die ihm bis heute unausgesetzt ihre lebhafteste Aufmerksamkeit geschenkt habe. Indem wir dies Jubiläum Der frühere französische   Minister des Aeußeren, B e r t h e l o t erklärte dem Vertreter desMatin" in einer Unterredung, die auswärtige Lage hätte sich durchaus nicht verschlimmert. Die Unterhandlungen mit England nähmen ihren normalen Verlauf. Erklärung. DieRheinisch-Mestfälische Zeitung" bringt eine Mit- theilung, welche lautet: Eine Bemerkung des Abgeordneten Liebknecht   im Reichs tage vom 23. März giebt uns Veranlassung, nochmals auf die Beschuldigungen Bebel' s gegen Dr. Peters zurückzukommen Herr Liebknecht   sagt, um hinsichtlich des Aktendiebstahls den Vorwärts" zu vertheidigen:Wir stehen thurmhoch über derartige Angriffe. In der französischen   Kammer haben unsere Genossen das Panamadiebesnest ausgehoben, hier im Reichstage haben die Vertreter der Regierung die Schandthat des Peters jahrelang gekannt, und es hat eines Sozialdemokraten bedurft, der hier als Staatsanwalt auftritt und den Reichstag   und die Regierung zur Scham rufen mußte." In der That hatte der Reichstag   recht, wenn er mitGelächter und Zuruf" diese Prahlerei beantwortete. Die Thatsache» liegen nämlich, wie wir bereits einmal feststellten und nochmals genauer wiederholen wollen, geradezu umgekehrt. Im September 1SS4 ist unserem Gewährsmann in Zürich   von zuverlässiger Seite die bündige Mittheilung gemacht worden, daß Herrn Bebel die ganzen Beschuldigungen gegen Dr. Peters ein- schließlich des Beweismaterials übersandt wären. Die Ereignisse wurden unserem Gewährsmann auch genau so beschrieben, wie später Bebel   im Reichstage sie darstellte; insbesondere wurde die Behauptung aufgestellt, Peters habe seinen Diener und seine Dienerin wegen Ehebruchs aufhängen lassen und einen Brief an den Bischof Tucker geschrieben, welcher diese Verbrechen zugiebt. Es wurde unserm Gewährsmann serner mitgetheilt, die An- gelegenheit werde von der sozialdemokratischen Partei sofort in der Session 1L94/9S zur Sprache gebracht. Herr Bebel befand sich also seit dem September 1894 im Besitz desjenigen Materials(wenn man derartige Beschuldigungen Material nennen will) welches er erst im März dieses Jahres, also nach l'/s Jahren, zu veröffentlichen für gut befand. Di« Veröffentlichung erfolgte, weil Peters für die Flottenvermehrung eintrat und Bebel im Bunde mit dem wegen der Affäre Arenberg geärgerten Zentrum mit Dr. Peters die Flotteubeivegung zu treffen hoffte. Zir nageln also fest, daß nicht die Regierung oder der Reichstag  , sondern der Abg. Bebel und die sozialdemokratische Partei die Schandthaten" Peters kannte und unterdrückte. Was von diesen Schandthaten" aber auf Wahrheit beruht, wird man ja wohl demnächst erfahren." Diese Mittheilung derRheinisch-Westfälischen Zeitung" ist, soweit sie sich auf meine Person oder die Partei bezieht, von A bis Z Erfindung. Ich habe das gegen den Dr. Peters gerichtete Material erst wenige Wochen vor meiner bezüglichen Rede im Reichstag, zum theil sogar erst während der Ver- Handlungen im Reichstag erhalten. Auch der Ab- geordnete Prinz von Arenberg und das Zentrum stehen der Veröffentlichung fern. Berlin  , den 30. März 1896. A. Bebel. Zu der vorstehenden Erklärung Bebel  '» wollen wir noch hinzufügen, daß die Peters-Gesellschaft des weiteren lügt, Liebknecht habe die Regierung verleumdet, indem er im Reichstag sagte, erst das Auftreten des Sozialdemo- i'roten Bebel habe die Regierung und den Reichstag   in dem Falle Peters zur Pflichterfüllung veranlaßt. Reichstag  und Regierung hätten von dem, was Bebel vorgebracht nichts gewußt. Die Thatsache aber, daß so ziemlich alle Schandthaten des Peters den Gönnern desselben seit Jahren bekannt waren, und zwar durch dessen eigenes Geständniß kann aber durch alles Wasser des Weltmeeres nicht weggewaschen werden. Und daß der Sozialdemokrat Bebel   es war, der die Brandmarkung des Verbrechers im Reichstag erzwang, das können auch die Reptilien Deutschlands   nicht aus der Welt lügen. Chronik der Majestätsbeleidigungs- Prozesse. Im eine überraschende Neuerung hat die Staatsanwaltschaft n Breslau   unsere Rechtspflege bereichert. WegenBei- Hilfe zur Majestätsbeleidigung" ist, wie die BreslauerVolksmacht" meldet, gegen den Redakteur derselben, Genossen Gerhardt, das Untersuchungs- verfahren eingeleitet worden. Es handelt sich um die konfiszirteMärz- Nummer", in der sich zwei Majestätsbeleidigungen befinden sollen. Ebenso eiern, ehren wir zugleich auch uns selbst, denn es ist eine Ehre ür unS, einen Jubilar in unseren Reihen zu besitzen, der ,den Namen Wilhelm Liebknecht   führt. Liebknecht ist von Anfang an unser gewesen und er ist der unsrige geblieben. Redner gab sodann einen Ueberblick über das Leben des Jubilars, er schilderte, wie Liebknecht von einem Exil in's andere gehe» mußte, wie gerade das bittere Brot der Verbannung und Roth und Hunger sein Gemüth gestählt und ihn zu neuem Kampfe begeistert hätte». Obwohl Liebknecht in England 10 Jahre lang Entbehrungen aller Art erduldet hatte, wies er doch, als er end- lich hier in Berlin   bei derNorddeutschen Allgemeinen Zeitung" ich eben eine Existenz zu gründen im Begriff war. mit Trotz die Forderung zurück, ein Verrather an dem Volk zu werden; er kehrte wieder in Noth und Elend zurück. Diese Thal wird ihm das Volk nie vergessen. Viele, die 1843 demokratisches Blut in ihren Adern zu haben glaubten, haben inzwischen einen faulen Frieden mit den Machthaber» geschlossen und ihre Gesinnung verleugnet. Ich unterlasse es, die Namen dieser Männer zu nennen, weil ich es für eine Schande halte, diese Namen heule zugleich mit dem unseres Jubilars auszusprechen.(Beifall.) Es sei nur daran erinnert, daß sich Leute unter ihnen befinden, die später gerade die gefährlichsten Feinde des Volkes geworden sind. Redner childerte dann weiter das Wirken Liebknecht's, seine Ver- lindung mit Bebel  , sein unverdrossenes selbstloses Kämpfen, 'eine Leiden unter dem Sozialistengesetz. Aber alle diese Leiden haben nicht vermocht, ihn in seiner Gesinnung zu erschüttern, im Gegentheil, die Schläge, die er führte, wurden nur noch kräftiger und der Sieg ist nicht ausgeblieben. Wenn heute die sozial- demokratische Partei die stärkste Partei Dentschlands geworden ist, so ist das neben dem Opfermuthe und der Ausdauer der Arbeiterklasse in erster Reihe auch Wilhelm Liebknecht   zu danken. 50 Jahre Deines Lebens, Genosse Liebknecht  , waren Jahre des elbstlosesten Kampfes für die Befreiung des arbeitenden Volkes. Wir danken Dir, dem unverdrossenen, unverwüst- lichen Kämpfer für unsere Sache, der immer das eigene Jnter- esse der allgemeinen Sache hintangesetzt hat. Jetzt, wo in ehernen Schlägen die Glocke den Anbruch des neuen Tages kündet, des 29. März, bringe ich Dir im Namen Deiner Wähler und der gesammten Genossen Berlins   die herzlichsten Glück- wünsche zu Deinem Geburtstage dar. Bleibe uns noch lange Jahre der Alte, gehe Du uns voran, wir folgen Dir! Ihr aber, "Genossen, stimmt ein in den Ruf: Unser Geburtstagskind, der eteran unserer Partei, Wilhelm Liebknecht  , er lebe hoch!" Von der Begeisterung, die diese» Worten folgte, kann man ich schwer eine Vorstellung machen. Es war keine künstliche, andern eine von Herzen kommende Freude, es war der spontane Ausbruch des Dankes, den das Volk dem Mann abstattete, der es zum Siege geführt, und der beute trotz seiner 70 Jahre, trotz aller Verfolgungen und Entbehrungen in jugendlicher Frische unter ihm weilte, ein Muster für kommende Geschlechter. sollen die Kolporteure, welch» die be« treffende Nummer ausgetragen, zur Ver- antwortung gezogen werden. Damit sind wir ja denn glücklich bei der Mitschuld auch der Zeitungsaus- träger augelangt, zu der bisher nur die Witzblatter sich in satirischer Phantasie über unsere Rechtspflege bekannt hatten. In Düsseldorf   war der Redakteur Stoffers von derBürger-Zeitung" wegen Majestätsbeleidigung, die in Kritiken der Sedanrede des Kaisers und des bekannten kaiser  - lichen Telegramms an die Wittwe des ermordeten Fabrikanten Schwarz in Mülhausen   im Elsaß   enthalten sein soll, am 13. De- zember 189S von der Strafkammer zu Düsseldorf   zu neun Monaten Gefängniß verurtheilt. Das Reichsgericht hob auf die ein- gelegte Revision wegen Verstoßes gegen die strasprozessualischen Be- stimmungen das Urtheil auf und verwies die Sache an das hiesige Landgericht zurück. Dieselbe Straflammer verurtheilte nun den Redakteur Stoffers heute abermals zu neun Monaten Ge- f ä n g n i ß. In Köln   wurde der 44jährige Dachdecker Heinrich Schubach zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt; er hatte angeblich beleidigende Bemerkungen über den Kaiser, den Fürsten Bismarck und den Grasen Moltke gemacht. Deutsches Reich. In bezug auf den Leitartikel in unserer Sonnabend- Nummer:Die Haftung wegen Verletzung einer Amtspflicht", der von einem gelegentliche» Mitarbeiter stammt, gehen uns von Genossen Stadthagen   folgende Zeilen zu: Mit den Darlegungen des Artikels kann ich mich aus poli- tischen und juristischen Gründen nach einigen Richtungen hin nicht voll einverstanden erklären. Die ZA 823 und 824 des Entwurfs enthalten nichtein paar wunderschöne Be- stimmungen über die Hastung der Beamten wegen Ver- letzung einer Amtspflicht" der Verfasser meint dies wohl ironisch sondern wollen auch auf zivilrechtlichem Ge- biete fast unbeschränkte Verantwortungslosigkeit der Beamten ein- führen. Dies Bestreben wird in den Motiven offen damit ge- rechtfertigt, daß die nöthige Bewegungsfreiheit den Beamte» fehlen würde, wenn man sie für amtliche Versehen haften ließe. Im Gegensatz zu dieser Auffassung steht nun die bestehende Reichs-Gesetzgebung und die Gesetzgebung der allermeisten Bundesstaaten. So lautet§13 deS Reichsgesetzes vom 31. März 1873:Jeder Reichsbeamte ist für die Gesetzmäßigkeit seiner amtlichen Handlungen verantwortlich". Selbst Lab and nimmt an, daß dem- gemäß ein Reichsbeamter für jedes Versehen civilrechllich hafte. Für st er, Dernburg  , theilweise auch Wind« scheid sind bezüglich der gemeinrechtlichen Theile und der Theile Preußens, für die das allgemeine Land- recht gilt, auch bezüglich aller nichtrichterlichen Beamten ähnlicher Ansicht. Bezüglich der Richter bestehen ähn- liche Bestimmungen in den meisten Staaten, soweit die Richter als Vormundschaftsrichter oder Hypothekenrichter sungiren(so bayerische Gerichtsordnung von 17S3, bayerisches Land­recht I 7§ 29,§§ 2529 des bayerischen Hypothekengesetzes, württembergische Notariatsordnung vom 14. Juni 1843, Art. 67, Pfandgesetz vom 15. April 1825, b r e m e r Verordnung vom 14. Mai 1882§§ 112116, preußisches Landrecht I. 12,§§ 140, 141, ferner preußische Grundbuchordnnng§ 29, 00 6 e civil Art. 1282, 1283, 4, 2063, 57, 52,21972199, 2202, codc procedure Art. 505516 u. s. w. Die Frage, ob der Sprnchrichter für j e d e s Verfahren haste, ist erst vom Ober- tribunal und Reichsgericht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen und der Doktrin nicht unbedingt bejaht, aber immerhin noch weil günstiger für den Geschädigten als durch den Entwurf geregelt. Für ungerechtfertigte Freiheitsentziehung haben eine Reihe von Einzelstaaten klarere Bestimmungen. Die ZZ 823, 824 des Entwurfs sind nicht nur für Sozialdemokraten unannehmbar und haben Abänderungsvorschläge in der Kommission bereits gezeitigt. Neben einer besseren Gestaltung der Haftung von Beamten läuft die Frage der Haftung des Staates her. Auch diese ist von sozialdemokratischer Seite stets bejaht, hat überdies aber in einer Reihe deutscher   Gesetze theilweise Anerkennung gefunden. So kann in An- lehnung an die deutschrechtlichen Sachsenbuchen nach der thüringer   Strafprozeßordnung Art. 143 und nach dem koburg- gothaischen Gesetz vom 3. Mai 1352 Art. 25 der widerrechtlich Verhastete eine Entschädigung aus der Staatskasse von 15 Groschen für jeden Tag und jede Nacht begehren, auch noch höhere Schäden gegen den Staat geltend machen. Der braunschweiger Staat haftet nach§ 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1851 und der Recht- sprechy'ig dem zu unrecht Verhafteten auch dann, wenn die Verhaftung ohne des Beamten Verschuldung eintrat. Die weiteren Bestimmungen ausführlich darzulegen würde zu weit führen. Nur zwei Bestimmungen von Kleinstaaten seien er- Bevor der Jubilar aus die Worte des Festredners erwidern konnte, überreichte ihm Frau Scholz im Namen der Berliner  Genossinnen ein prachtvolles Blumengewinde. In ausgezeichneter Weis, trug Genossin Scholz hierbei die folgenden Vers« vor: So nimm von uns auch diese Blüthen, Im Kampf ergrauter Jubilar; Es bringt Verehrung Dir und Liebe Den Strauß als stillen Glückwunsch dar. Du hast der Hoffnung güld'ne Sterne Im Frauen herzen auch entfacht... Und sieh'! Der Winter zieht zur Ferne» Und Frühling ward es über Nacht. Und was Jahrtausend fest gewurzelt: Das Weib sei Sklavin nur dem Mann!" Da legtest Du mit starken Händen Die Axt der neuen Lehre an. Der neuen Lehre, die gewaltig In tiefste Schmach und Schande dranc Und uns in Töne» mannigfaltig Das hohe Lied des Rechtes sang. Wo in dem Staube der Fabriken Des Weibes Jugendblüthe stirbt, Wo noch zur Mitternacht die Nadel Daheim um karge Bissen wirbt, Wo mit dem Mangel alle Tage Des Proletars Gefährtin ringt, Da ist es, wo die neue Sage Erlösend einen Lichtstrahl bringt! Und Du, Du Haft ihn ausgebreitet, Hast unfern schwachen Arm bewehrt Und uns den Weg zum Ziel bereitet: Du hast auch uns den Sieg gelehrt! D'rum nimm ihn hin. den Strauß des Märzen. Die rothen Rosen nimm sie hin! So gratulirt aus vollem Herzen Dir auch die Proletarierin. Sichtlich gerührt über die zahlreichen Beweise treuer Liebe und Anhänglichkeit ergriff sodann Liebknecht   das Wort zu folgender Ansprache: Genossinnen und Genossen! Die Art, wie Sie mich hier empfangen haben, hat mich wahrhaft gerührt. Es war das eme Ueberraschung für mich, nicht etwa daß ich an ihrem Herze» gezweifelt hätte, aber ich bin an derartige Dinge nicht gewöhnt. So lange ich in dem Kampfe stehe, bin ich daran gewöhnt, die Zielscheibe aller Angriffe z» sein,