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I« Düsseldorf   ist der LandschaftZmal« LudwigMunthe am 30. März gestorben. Der Gynaekologe Josef Spaeth  , früher Professor an ser Universität Wien  , ist 74 Jahre alt gestorben. Thcater-Chronik. Das Berliner   Theater hat«in neues vieraktiges Schauspiel von Heinrich Lee.Hans Wurst", an genommen. Der Vorbereitungen wegen zu der am Sonntag statt findenden ersten Aufführung der dreiattigen GesangsposseDas flotte Berlin  " bleibt das Adolph Ernst-Theater von heute Dienstag bis inklusive Sonnabend geschlossen. Im Zentral- Theater findet Mittwoch ein Benefiz für Herrn Robert Guthern statt. Die nächste Novität des S ch i l le r-T h eaters ist Paul Langenscheidt's   bürgerliches Schauspiel in 4 AktenHalder und Sohn". Der Verfasser des Stücks lebt in Berlin  . Er ist der Sohn des bekannten Verfassers und Verlegers derUnter- richtsbriefe". Die erste Aufführung vonHalder und Sohn" findet Mittwoch, den 1. April statt. Gerichts-Zeikimg. Unser Parteigenosse, der Schankwirth Karl B l a u r o ck. wurde Ende vorigen Jahres von der zweiten Strafkammer des Landgerichts I von der Anklage der Verächtlichmachung staat  - licher Einrichtungen und der Beleidigung der Beamten des Polizeipräsidiums freigesprochen. Der Staatsanwalt legte mit Erfolg Revision ein. denn das Reichsgericht hob das Erkenntniß auf, worauf die Sache gestern noch einmal vor derselben Straf- kammer zur Verhandlung gelangte. Am 1. Mai v. I. fand in der Brunnenstraße eine allgemeine Versammlung der Maurer statt, in welcher u. a. auch der Angeklagte als Redner auftrat. Er kritisirte zunächst das Vorgehen der verschiedenen Regierungen. um die Bestrebungen der Arbeiter, namentlich mit bezug auf die Maifeier, zu unterdrücken und hob hervor, daß Italien   und Oesterreich die Truppen in den Kasernen konsignirt hielten, um bei etwaigen Ruhestörungen sofort energisch einschreiten zu können. Die deutsche Regierung thue dies nicht, sie habe eine zu hohe Meinung von den Arbeitern und hüte sich wohl, dieselben zu Gewaltthätigkeiten anzu- reizen. Redner besprach dann den Bauschwindel und äußerte dann u. a., daß es bei uns schon soweit gekommen sei, daß die Polizei zum Schutze der Bauschwindler herbeieile, wenn diese ihre Arbeiter nicht bezahlen wollten. DieAnklage nimmt mit dem Polizei- lieutenant, der die Versammlung überwachte, an, daß die Aeußerung mit bezng aus die hohe Meinung der Regierung von den Ar- beitern als Hohn und Ironie aufgefaßt werden müsse. Zu dieser Auffassung gelangte der Gerichtshof auf grund der erneuten Beweisaufnahme ebenfalls und verurtheilte darauf den An geklagten unter Zubilligung vo» mildernden Umständen zu einer Geldstrafe von so M.. während der Staatsanwalt 3 Monate Gefängniß beantragt hatte. Ter Beleidigungsprozeß Stumm-Kötzschke wegen der be kannten Broschüre gelangle am Sonnabend vor der Strafkammer des Landgerichts zu Nordhausen   in der Berusungsinstanz zur Verhandlung. Kötzschke wurde bekanntlich am 23. Januar durch schösfengerichtliches Urtheil in Sangerhausen   zu 100 M. Geld strafe, eventuell 10 Tagen Gefängniß verurtheilt, ferner wurde auf Unbrauchbarmachung der Broschüre erkannt. Kötzschke hatte nun wegen des letzten Punktes die Berufungsklage er- hoben, sowie wegen Abweisung seiner Widerklage gegen Stumm; seitens des Verlegers war ebenfalls Berufung wegen Unbrauchbar- machung der Broschüre eingelegt. Das Urtheil des Gerichtshofes lautet auf Abänderung des Erkenntnisses der ersten Instanz, dahingehend, daß nicht die ganze Broschüre un« brauchbar gemacht werden soll, sondern daß sich dies nur auf die inkriminirten Seile» 135 und den Schlußpassus er- strecken soll, und ferner nicht aus sämmtliche Exemplare, sondern nur aus diejenigen, die sich noch beim Verleger, Drucker u. s. w. vorfinden und die öffentlich ausliegen. Die Berufung wegen Abweisung der Widerklage wird verworfen. Die Kosten des Verfahrens in der Berufungsinstanz fallen dem Berusungskläger Kötzschke und zum theil dem Verleger zur Last Die Geheimnisse einer Berliner   Polizeiwache wurden durch eine ebenso interessante wie lehrreiche Verhandlung vor der I3S. Abtheilung des Amtsgerichts I   enthüllt. Es ist das erste Mal, daß es gelang, grobe Mißhandlungen auf der Polizeiwache zu beweisen, obwohl sich nicht eine einzige Zivilperson unter den Zeugen befand. Des groben Unfugs, der Beamtenbeleidigung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt war der Oberviehexpedient Rudolf Radzimonski. Am 2. Dezember ging Radziinonski die KönigSbergerstraße entlang, und er bat den dort patrouillirendcn Schutzmann Steinccke, ein Mädchen, welches ihn belästigt habe, zu sistiren. Der Schutzmann ließ aber das Mädchen laufen und nahm den Radzimonski selbst mit. Dieser ging auch gutwillig mit und gab oben auf dem Bureau in der Königsbergerstraße dem Telegraphisten auch vollständig richtig seine Personalien an. Unglücklicherweise begann aber ge- rade in dieser Zeit der sogenannte Depeschenzirkel, und der Tele- graphist war dadurch verhindert, lelegraphisch festzustellen, ob Radzimonski die Wahrheit gesagt habe. Dieser mußte infolge dessen etwa eine halbe Stunde auf dem Bureau warten, und die Schutzleute S t e i n e ck e und I ä h n führten ihn aus dem Tele- graphenzimmer nach der nebenliegende» Wachtstube. Wenige Minuten später hörte der am Apparat beschäftigte Telegraphist de» Festgenommenen laut um Hilfe rufen und mehrere dumpfe Schläge, und kurz hierauf wurde Radzimonski von den Schutzleuten in die Detentionszelle gebracht. Als der Telegraphist dann festgestellt hatte, daß die Angaben des Radzimonski vollkommen der Wahrheit entsprachen, begab er sich zu diesem in die Zelle, um ihm anzukündigen, daß er entlassen werden könne. Radzimonski aber weigerte sich zu gehe», sondern behauptete, er sei von den Beamten mißhandelt worden und verlange einen Arzt. Da Radzimonski durchaus nicht gehen woll.'e, benachrichtigte der Telegraphist den Reviervorstand, und der Polizeilieutenant Bischof erschien auch sofort, hörte die Angaben des Radzimonski an und beorderte einen Schutzmann, den in der That Verletzten zum Arzt und dann zum Zwecke weiterer Vernehmung aus die Wache zurückzubringen. So geschah es. Radzimonski blieb dabei, daß er den Steinecke gebeten habe, ein Mädchen festzu- nehmen, und daß dieser ihn dann selbst abgeführt und in der Wachtstube mißhandelt habe. Steinecke dagegen gab an, daß Radzimonski zuerst ein Mädchen und dann ihn selbst belästigt habe. Radzimonski wurde dann unter Anklage gestellt. Steinecke hatte in seiner Anzeige zu- nächst behauptet, daß Radzimonski ihn durch �Redensarten deren Sinn er nicht verstanden habe, belästigt hätte und daß er deshalb sistirt worden fei. Diese Angaben erschienen der Staats- anwaltschaft so sonderbar, daß diese Behörde zunächst ge- nauere Angaben verlangte, und nun rückte Schutzmann Steinecke mit neuen Behauptungen heraus. Vor Gericht gab der An- geklagte an, daß er ohne Grund von dem Schutzmann mit- genommen worden sei. Schon auf derTreppe des Polizei» reviers habe ihm der Schutzmann mehrere Stöße versetzt und ihn dann in das Telegraphenziminer h i n e i n g e st o ß e n. Als er in die Wachtstube geführt worden sei» hätten ihm die Schutz- leute seine Sachen abnehmen wollen und ihn, da er sich weigerte, ein Portemonnaie mit etwa 200 Mark Inhalt ab- zugeben, sofort mit der Faust ins Gesicht ge- schlagen. Der Schutzmann Steinecke gab an, daß Radzimonski auf der Straße mehrere Frauenzimmer und ihn schließlich selbst belästigt habeii- Vor der Wache habe ihn Radzimonski plötzlich einen dummen Ju.'gen genannt. In der Telegraphenstube habe ja der Angeklagte seine Personalien ganz richtig angeben, als er aber in die Wachtstube geführt worden sei, damit er seine Sachen angeben sollte, habe er einen Anfall von Delirium bekommen. es habe ihm Schaum vor dem Mund« gestanden, und er fei. wiederholt zu Boden gefallen. Schläge habe er nicht bekommen. Vors.: Wenn der Mann Schaum an dem Munde hatte, dann zeigen Sie ihn noch an wegen Widerstands? Zeuge: Ja er hat doch Widerstand geleistet. Vorsitzender: Sie haben bei ihrer polizeilichen Vernehmung gerade das G e g e n t h e i l von dem gesagt, was Sie heute sagen, also einmal müssen Sie doch die Unwahrheit gesagt haben. Denn daß der Angeklagte Schaum vor dem Munde hatte, davon haben Sie niemals etwas gesagt. Auch von der Beleidigung haben Sie zunächst auf dem Bureau nichts gesagt. Steinccke wurde nun von dem Vorsitzenden, dem Staatsanwalt und dem Vertheidiger, Rechts anwalt Blaschkauer, in ein Kreuzfeuer von Fragen genommen und widersprach sich fortgesetzt, so daß der Staatsanwalt ihm wüthend zurief:Denken Sie denn, wir sind Ihre Narren, daß Sie immer das Gegentheil von dem sagen können, was Sie vorher gesagt haben?" Steinecke gab schließlich an, er habe den Radzimonski hauptsächlich zu dessen eigener Sicherheit mitgenommen Dem Zeugen Schutzmann I ä h n ging es nicht besser, als dem Steinecke, auch er machte so w i d e r sp r e ch e n d e Angaben, daß der Staatsanwalt die Aussage dieses Zeugen Protokolliren ließ. Der Telegraphist gab an, daß Schutzmann Steinecke erklärt habe, er hätte den Radzimonski nur deshalb sistirt, weil dieser ihn durch das Verlangen belästigt habe, ein Mädchen zu sistiren. Der Vorsitzende bemerkte dazu:Ach so, wenn also jemand auf die Wache kommt und die Sistirung einer Person verlangt, dann wird er wohl auch wegen Belästigung verhaftet?" Ueber das Abnehmen der Sachen meinte der Vorsitzende:Ja, warum sollten ihm denn die Sachen ab- genommen werden? Wenn jemand auf der Wache eine halbe Stunde warten muß, warum wird er denn dann behandelt wie ein gemeiner Verbrecher?" Der Staatsanwalt ermahnte die Zeugen, sich künstig ihre Aussagen besser zu überlegen, denn es mache doch wahrlich keinen guten Eindruck, wenn sie alle ihre früheren Angaben widerrufen müßten. Uebrigens aber glaube er den Schutzleuten doch und nehme, entgegen dem Gutachten des Arztes an, daß der Angeklagte sich die Ver letzungen durch beantragte 45 M. i allen zugezogen habe. Der Staatsanwalt ieldstrafe. Rechtsanwalt Blaschkauer ging mit den Schutzleuten Steinecke und Jähn scharf ins Gericht, er- klärte, daß sie absolut keinen Glauben ver- dienten, daß sie sicher den Angeklagten mißhandelt hätten. Der Gerichtshof war derselben Ansicht. Es liege der Verdacht nahe, daß Steinecke die Beleidigung erst nachher hineingetragen habe, um die ganz ungerechtfertigte Sistirung zu bemänteln. Der Gerichtshof hielt auch für erwiesen, daß die Schutzleute den Angeklagten g e- schlagen hätten und sprach deshalb den Angeklagten in allen drei Anklagepunkten frei. Und w.as wird jetzt mit den firügelnden Schutzleuten geschehen, die als Zeugen ein so auf> älliges Benehmen an den Tag gelegt habm? Wegen Wucher? in drei Fällen hatte sich gestern der st ädtifche Steuererheber Gustav Elsner vor der Strafkammer des Landgerichts I   zu verantworten. Im Jahre 1892 kam der Angeklagte mit den Eheleuten Mamlock in dienstlicher Eigenschaft in Berührung. Er mußte den bedrängten Leuten wegen rückständiger Steuern in Höhe von 10 M. das Pianino versiegeln. Als das-Pfandobjekt abgeholt werden sollte, ließ der Angeklagte sich auf Bitten der Frau Mamlock bewegen, die 10 M. aus eigener Tasche auszulegen. Er soll sich dafür aber einen Schuldschein über 12 M. haben ausstellen lassen. Der Schein konnte am Verfalllage nicht eingelöst werden und dann soll Elsner sich einen neuen über 15 M. gefordert haben. Es entwickelte sich nun ein ziemlich reger Geschäftsverkehr zwischen dem Angeklagten und den Mamlock'schen Eheleuten, Elsner soll gegen Darlehne von 50 M. und 60 M. sich Wechsel über 60 bezw. 75 M. haben geben lassen und zwar auf eine so kurze Zeit, daß dabei ein wucherischer Prozent- sah herauskam, abgesehen davon, daß der Angeklagte die Nothlage der Geldnehmer kennen mußte. In einem ähnlichen Geschäftsverkehr hat der Angeschuldigte mit dem Sohne der Mamlock'schen Eheleute und dem früheren Versicherungs- inspektor Brandes gestanden. Der Angeschuldigte bestritt ent- schieden, daß er gewuchert habe und bestritt besonders die Glaub- Würdigkeit der Mamlock'schen Eheleute, denen er nur gutes gethan. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten auf grund der umfang- reichen Beweisausnahme für überführt, er beantragte gegen ihn eine Gefängnißstrafe von sechs Monaten und 1 Jahr Ehrverlust. Der Vertheidiger. Rechtsanwalt Modler. plädirte auf Freisprechung, da durch die Zeugenvernehmung festgestellt worden sei, daß die Nothlage der Geldnehmer nur eine scheinbare gewejen sei und besonders die Lebensweise der Mamlock'schen Familie keineswegs den Eindruck habe hervorrufen können, daß sie mit Roth zu kämpfen gehabt hätten. Der Gerichtshof hielt ebenfalls nicht für erwiesen, daß eine Nothlage der Geldnehmer vorgelegen hatte oder daß der An- geklagte um eine solche wissen mußte und aus diesem Grunde ei in allen drei Fällen auf Freisprechung erkannt worden. ventionalstrafe von 3000 M. verpflichten, nicht für die Firm» Robert Hartwig u. Komp. zu arbeiten. Im Weigerungsfalle würde den Dekateuren vom Konfektionär-Verbande keine Arbeit mehr gegeben worden sein. Die kapitalistische Presse, bemerkt derVolksbote", ist ja in der Regel sehr entrüstet, wenn die Arbeiter den Boykott verhängen; hier handelt es sich um einen Boykott aus reinem Rachegesühl der verächtlichste Beweggrund, der sich denken läßt. » Die Firma M W. Rosenthal u. Co. gehört zwar nicht dem Verband der Herren- und Knabenkonfektionäre Berlins  an, wie wir am Sonntag irrthümlich berichteten, die Firma ist aber dem Vertrag vom 19. Februar beigetreten, so daß diese Firma also durch die Nichtbezahlung der Lohnzuschläge wider Treu und Glauben gehandelt. Wie rafsinirt diese Firma in der Umgehung der von ihr ausdrücklich anerkannten Abmachungen verfährt, geht auch daraus hervor, daß den Arbeitern die Lohnbücher, die sie vor dem Streik besaßen, abgenommen und dafür neue ausgestellt sind, so daß der gerichtliche Nachweis der Nichtbezahlung der von der Firma anerkannten Lohnzuschläge wesentlich erschwert wird. Die Firma M. W. Rosenthal u. Co. soll einen jährlichen Umsatz von drei Millionen Mark haben. VevmiMkes- NeichSkommissar v. Levctzow, der am Donnerstag morgen in Bremerhaven   den zur Abfahrt nach Baltimore   bereitliegenden LloyddampferKrefeld  " inspizirte, wollte bei dieser Gelegenheit der Mannschaft des Schiffes das Loslassen eines Kanonenschlages, der bekanntlich in Fällen der Gefahr als Signal gebraucht wird, eigenhändig vorführen; dabei explodirte aber die Patrone in seiner Hand und verletzte diese durch Zerreißen der Finger, ins- besondere des Daumens erheblich. I» Wien   hat sich der Schriftsteller Hermann JBahr wischen dem Wiener  ermann Bahr und Die Vetvegung in dee MonfoKkions-InditUvie. Einignngsamt des Berliner   Gewcrbegerichts. In der Sonnabend-Sitzung beantragte der Konfektionär Goldberg, das Einignngsamt möge in seiner Gesammlheit zusammentreten, um über die Frage zu beschließen: Muß der Engros-Konsektionär der Herren- und Knaben-Konsektion bei Anfertigung von Maaß fachen, für welche vor dem Streik in jedem Einzelfalle ein ent sprechender Arbeitslohn vereinbart wurde, ebenfalls die nach Verlrag vom 19. Februar 1396 bewilligten 12V, pCt. Lohn erhöhung bezahlen? Es handelt sich bei diesem Antrag im wesentlichen um die Firma Fabisch u. Laband, die zwar dem Vertrag vom 19. Februar beigetreten ist, aber glaubt, für die sogenannten Maaßsachen keine 12Vs pCt. zahlen zu brauchen. Wir halten den Antrag Goldberg für überflüssig. In dem Vergleich vom 19. Februar heißt es ausdrücklich: Die Kon- fektionäre bewilligen einen 12Vsprozenlige» Lohnzuschlag auf alle vor dem Streik gezahlten Lohnsätze. Sosern dieselben die Minimalsätze des von den Konfektionären vorgeschlagenen Minimaltarifs nicht erreichen, ist mindestens der Betrag des formulirten tarifmäßigen Minimallohncs zu zahlen. Maaßsachen sind übrigens solche, wozu der Kunde in das Geschäft geht, den Stoff aussucht, sich Maaß nehmen und nach seiner Körper- beschaffenhcit das gewünschte Stück anfertigen läßt. Für diese Produktionsart bestehen Extratarise und werden überhaupt, den Anforderungen entsprechend, höhere Löhne gezahlt. Maaßsachen in diesem Sinne werden in der Konfektion nicht angefertigt. Die von den Konfektionären alsMaaßsachen" bezeichneten Produkte sind weiter nichts als bessere Konfektionssachen, die aus jeden Fall in die Vereinbarungen mit einbezogen sind. In der Sitzung wurde bemerkt, daß die vorgeladenen Kon- fektionsfirme» durchweg unentschuldigt fortbleiben und trotz mehrfachen Ersuchens des Einigungsamtes, eine für sie passende Zeit zu bestimmen, keine'Antwort geben. Es scheint das zu- sammen zu hängen mit der Mißstimmung, die in jenen Kreisen herrscht. Die Firma Robert Hartwig u. Komp. in Stettin  , die die Forderungen der Schneider bewilligt hat und den Verband der Konfektionäre angriff, weil er sich auf keine Einigung mit den Streikenden einläßt, wird jetzt, wie derVolksbote" berichtet, vom Konfektionär- Verband boykottirt. Die Stettiner Dekateure Judis, Mühlberg und Madwig sind veranlaßt worden, eine Er- klärung zu unterschreiben, in welcher sie sich bei einer Kon« geprügelt. ImBerl. Tagebl." lesen wir:. auch in Berlin   wohlbekannten Schriftsteller. einemdeutschnationalen" Studenten hat Sonnabend vormittags unter schweren Bedingungen ein Säbelduell stattgefunden, das mit der Kampsunfähigkeit beider Herren endete. Veranlassung des Zweikampfes war eine redaktionelle Randbemerkung zu einem Artikel in der WochenschriftDie Zeit". In dieser kurzen Randbemerkung reflektirte Herr Bahr in abfälliger Weise aus den bekannten Beschluß derwehrhaften" Studenten über die Satis- saktionsfähigkeit der Juden. Als darauf zwei Delegirte des Waidhosener Verbandes in der Redaktion nach dem Verfasser der Glosse fragten, bekannte sich Herr Bahr ohne weiteres zu der Autorschaft und erklärte sich bereit, die Verantwortung voll und ganz zu tragen. Er akzeptirte die Herausforderung; als die Studenten verlangten, daß er keine Juden zu seinen Sekundanten wähle, verbat er sich diesbezüglich jedwede Vorschreibung. Bei dem Duell erlitten nach den,N. W. T." beide Theile ziemlich starke, wenn auch nicht gefährliche Verletzungen. Der Deutsch  - nationale erhielt zwei Hiebe über das Gesicht, während Herr Bahr zwei Verletzungen am rechten Oberarm und eine an der Innenseite der linken Hand erlitt. Die Wunden sind keine ernste», doch werden sie immerhin den Schriftsteller mehrere Tage an jeder Arbeit hindern. Ein Jammer nach solcher Leistung in der Prügelkunst. Aus Wien   wird gemeldet: In der Ortschaft Vööd sind 60 Wohnhäuser mit Nebengebäuden, sowie die Kirche, die Schule und das Rathhaus niedergebrannt. In Lakendorf st ü r z t e bei einem Umbau der Plafond ein, wobei ein Maurermeister sowie ein Maurer getödtel wurden. Blitzschlag. Ans Prag   wird vom Sonnlag berichtet: Ein beim Aufladen von Kleestoppeln mit seinem Vater und einein Bruder beschäftigter Ackerer namens Borowek wurde auf dem Felde bei Jinetz vom Blitz getroffen, so daß seine Kleider in Brand geriethen und er schwere Brandwunden davontrug. Auch die beiden Wagenpserde wurden vom Blitz getroffen und sofort getödtet. Infolge einer Fencrsbrunst brannte, wie aus Venedig  gemeldet wird, das Dorf Frcgona vollständig nieder. Zwei Per- sonen kamen in den Flammen um. Sowohl am Mittel, necr wie im Kanal herrschen hef- tige Stürme. In Toulon   gingen mehrere Matrosen mit einem Boote unter, die auf ihre Panzerschiffe zurückkehren wollten. Bei der Jle de Sein in der Nähe von Brest   scheiterte der SchoonerNotre Dame de Bon Voyage" und ein Fischerboot. Bei ersterem Unglück gingen 10 Personen, bei letzterem 4 zu Grunde. Der englische   DampferNorseking" ist, wie aus Athen  berichtet wird, am Eingang zum Hafen von Zante   gesunken. Die Mannschaft und die Passagiere wurden gerettet., In Lille   ist die Kirche St. Sauveur in der Nacht zum Sonntag vollständig niedergebrannt, das daranstoßende Hospital St. Sauveur ist zum theil zerstört. Die im Hospital befindlichen Kranken wurden gerettet. Einem Gerücht zufolge sind 9 Kranke infolge des Schreckens gestorben. Der Brand soll durch Unvorsichtigkeit von Arbeitern entstanden sein. 15 Sol- baten, welche in einer Apotheke Genever trinken wollten, zogen sich eine Vergiftung dadurch zu, daß man ihnen irrthümlicher- weise Gift statt Genever reichte. Sie wurden sofort in das Militärlazareth gebracht, wo sechs derselben g e st o r b e n sind. Aus Brest   wird vom Sonnabend berichtet: Infolge Sturmes auf dem Meere erlitt ein Fischerboot Schiffbruch, zehn Personen ertranken. I« der Grube Grand Fac bei Lüttich   stürzte Sonntag Abend ein Theil eines Schachtes ein, wobei drei Arbeiter ihr Leben einbüßten. In Lima   fand am Sonntag ein heftiges Erdbeben statt, welches die Einwohner in große Besorgniß versetzte. Briefkasten der Redaktion. Wir bitten bei jeder Ansrape eine Chiffre(zwei Buchstaben oder eine Zahl) anzugeben, unter der die Anlwort erthetlt werden soll. Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Dienstag, Freitag und Sonnabend, abends von 6-7 Uhr statt. P. L. 1. Zur Zahlung der Scheibe, die Ihr über> 7 Jahre alter Knabe zerworfen hat, sind Sie nicht verpflichtet. 2. Das genaue Alter der 3 Rowdies ist uns unbekannt. W, K. 30. 1. Ja. 2. Nein. 3. Die Adressen finden Sie im Adreßbuch. E. Schulz. Unter Umständen ja. R. L., Friedrichshagen  . 1. Zur Zahlung der Schuld, soweit sie überhaupt berechtigt ist, sind Sie verpflichtet. 2. Jederzeit. S. Sch. Unbestimmt. Geseus. Wiederholen Sie die Anfrage, da Sie sonst nicht zu ermitteln ist. Jungnickel. Der Einfpruch wird schwerlich Erfolg haben, da der Wirlh ausdrücklich um Verlängerung für jene Sitzung hätte einkommen müssen, wenn er nach Eintritt der Polizeistunde fchänken wollte. H. K. 80. Die Strafanzeige ist zulässig; ihr Erfolg läßt sich aber nicht vorhersagen. X. 1000. Sie köttnen auf Zahlung der 10 M. gegen Herausgabe des Anzugs klagen. O. E. 100. Staats-Ein- kommensteuer ist nicht die Steuer, die Sie aus Staatseinkommen. welches Sie nicht besitzen, zahlen sollen, fondern die Steuer, die aus Ihrem Einkommen der Staat für seinen Magen verlangt. M. Kirchhain. 1. Nein. 2. Ja: indeß würde die erste Frage zu bejahen, die letzte zu verneinen sein, wenn der Richter an- nimmt, es herrsche darüber Einverständniß, daß der Wochenlohn gekürzt ist. H. P. Wenden Sie sich an die landwirthschastliche Berufsgenossenfchafl. R. K. Nach wiederholten Gerichts- entscheidungen befreit der Sonntag von der Verpflichtung, an Zwangs- Feuerwehrproben theilzunehmen, nicht. Ober- tvafferstraße 10. Das hängt von dem uns nicht bekannten Inhalt der Kassen-Slatnte» ab. F. 36. 24,