I« Düsseldorf ist der LandschaftZmal« LudwigMuntheam 30. März gestorben.Der Gynaekologe Josef Spaeth, früher Professor anser Universität Wien, ist 74 Jahre alt gestorben.Thcater-Chronik. Das Berliner Theater hat«inneues vieraktiges Schauspiel von Heinrich Lee.Hans Wurst", angenommen.— Der Vorbereitungen wegen zu der am Sonntag stattfindenden ersten Aufführung der dreiattigen Gesangsposse„Das flotteBerlin" bleibt das Adolph Ernst-Theater von heuteDienstag bis inklusive Sonnabend geschlossen.— Im Zentral-Theater findet Mittwoch ein Benefiz für Herrn Robert Guthernstatt.— Die nächste Novität des S ch i l le r-T h eaters istPaul Langenscheidt's bürgerliches Schauspiel in 4 Akten„Halderund Sohn". Der Verfasser des Stücks lebt in Berlin. Er istder Sohn des bekannten Verfassers und Verlegers der„Unter-richtsbriefe". Die erste Aufführung von„Halder und Sohn"findet Mittwoch, den 1. April statt.Gerichts-Zeikimg.Unser Parteigenosse, der Schankwirth Karl B l a u r o ck.wurde Ende vorigen Jahres von der zweiten Strafkammer desLandgerichts I von der Anklage der Verächtlichmachung staat-licher Einrichtungen und der Beleidigung der Beamten desPolizeipräsidiums freigesprochen. Der Staatsanwalt legte mitErfolg Revision ein. denn das Reichsgericht hob das Erkenntnißauf, worauf die Sache gestern noch einmal vor derselben Straf-kammer zur Verhandlung gelangte. Am 1. Mai v. I. fand in derBrunnenstraße eine allgemeine Versammlung der Maurer statt,in welcher u. a. auch der Angeklagte als Redner auftrat. Erkritisirte zunächst das Vorgehen der verschiedenen Regierungen.um die Bestrebungen der Arbeiter, namentlich mit bezug auf dieMaifeier, zu unterdrücken und hob hervor, daß Italien undOesterreich die Truppen in den Kasernen konsignirt hielten, umbei etwaigen Ruhestörungen sofort energisch einschreiten zukönnen. Die deutsche Regierung thue dies nicht, siehabe eine zu hohe Meinung von den Arbeitern undhüte sich wohl, dieselben zu Gewaltthätigkeiten anzu-reizen. Redner besprach dann den Bauschwindel und äußertedann u. a., daß es bei uns schon soweit gekommen sei, daß diePolizei zum Schutze der Bauschwindler herbeieile, wenn diese ihreArbeiter nicht bezahlen wollten. DieAnklage nimmt mit dem Polizei-lieutenant, der die Versammlung überwachte, an, daß die Aeußerungmit bezng aus die hohe Meinung der Regierung von den Ar-beitern als Hohn und Ironie aufgefaßt werden müsse. Zu dieserAuffassung gelangte der Gerichtshof auf grund der erneutenBeweisaufnahme ebenfalls und verurtheilte darauf den Angeklagten unter Zubilligung vo» mildernden Umständen zu einerGeldstrafe von so M.. während der Staatsanwalt 3 MonateGefängniß beantragt hatte.Ter Beleidigungsprozeß Stumm-Kötzschke wegen der bekannten Broschüre gelangle am Sonnabend vor der Strafkammerdes Landgerichts zu Nordhausen in der Berusungsinstanz zurVerhandlung. Kötzschke wurde bekanntlich am 23. Januar durchschösfengerichtliches Urtheil in Sangerhausen zu 100 M. Geldstrafe, eventuell 10 Tagen Gefängniß verurtheilt, ferner wurdeauf Unbrauchbarmachung der Broschüre erkannt. Kötzschkehatte nun wegen des letzten Punktes die Berufungsklage er-hoben, sowie wegen Abweisung seiner Widerklage gegen Stumm;seitens des Verlegers war ebenfalls Berufung wegen Unbrauchbar-machung der Broschüre eingelegt. Das Urtheil des Gerichtshofeslautet auf Abänderung des Erkenntnisses der ersten Instanz,dahingehend, daß nicht die ganze Broschüre un«brauchbar gemacht werden soll, sondern daß sich diesnur auf die inkriminirten Seile» 1—35 und den Schlußpassus er-strecken soll, und ferner nicht aus sämmtliche Exemplare, sondernnur aus diejenigen, die sich noch beim Verleger, Drucker u. s. w.vorfinden und die öffentlich ausliegen. Die Berufung wegenAbweisung der Widerklage wird verworfen. Die Kosten desVerfahrens in der Berufungsinstanz fallen dem BerusungsklägerKötzschke und zum theil dem Verleger zur LastDie Geheimnisse einer Berliner Polizeiwache wurdendurch eine ebenso interessante wie lehrreiche Verhandlung vor derI3S. Abtheilung des Amtsgerichts I enthüllt. Es ist das ersteMal, daß es gelang, grobe Mißhandlungen auf der Polizeiwachezu beweisen, obwohl sich nicht eine einzige Zivilperson unter denZeugen befand. Des groben Unfugs, der Beamtenbeleidigungund des Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt war derOberviehexpedient Rudolf Radzimonski. Am 2. Dezember gingRadziinonski die KönigSbergerstraße entlang, und er bat den dortpatrouillirendcn Schutzmann Steinccke, ein Mädchen, welches ihnbelästigt habe, zu sistiren. Der Schutzmann ließ aber das Mädchenlaufen und nahm den Radzimonski selbst mit. Dieser gingauch gutwillig mit und gab oben auf dem Bureau inder Königsbergerstraße dem Telegraphisten auch vollständigrichtig seine Personalien an. Unglücklicherweise begann aber ge-rade in dieser Zeit der sogenannte Depeschenzirkel, und der Tele-graphist war dadurch verhindert, lelegraphisch festzustellen, obRadzimonski die Wahrheit gesagt habe. Dieser mußte infolgedessen etwa eine halbe Stunde auf dem Bureau warten, und dieSchutzleute S t e i n e ck e und I ä h n führten ihn aus dem Tele-graphenzimmer nach der nebenliegende» Wachtstube. WenigeMinuten später hörte der am Apparat beschäftigte Telegraphistde» Festgenommenen laut um Hilfe rufen und mehreredumpfe Schläge, und kurz hierauf wurde Radzimonskivon den Schutzleuten in die Detentionszelle gebracht. Alsder Telegraphist dann festgestellt hatte, daß die Angaben desRadzimonski vollkommen der Wahrheit entsprachen, begaber sich zu diesem in die Zelle, um ihm anzukündigen,daß er entlassen werden könne. Radzimonski aber weigerte sichzu gehe», sondern behauptete, er sei von den Beamtenmißhandelt worden und verlange einen Arzt. DaRadzimonski durchaus nicht gehen woll.'e, benachrichtigte derTelegraphist den Reviervorstand, und der PolizeilieutenantBischof erschien auch sofort, hörte die Angaben des Radzimonskian und beorderte einen Schutzmann, den in der That Verletztenzum Arzt und dann zum Zwecke weiterer Vernehmung aus dieWache zurückzubringen. So geschah es. Radzimonski bliebdabei, daß er den Steinecke gebeten habe, ein Mädchen festzu-nehmen, und daß dieser ihn dann selbst abgeführt und in derWachtstube mißhandelt habe. Steinecke dagegen gaban, daß Radzimonski zuerst ein Mädchen und dannihn selbst belästigt habe. Radzimonski wurde dannunter Anklage gestellt. Steinecke hatte in seiner Anzeige zu-nächst behauptet, daß Radzimonski ihn durch �Redensartenderen Sinn er nicht verstanden habe, belästigt hätte und daß erdeshalb sistirt worden fei. Diese Angaben erschienen der Staats-anwaltschaft so sonderbar, daß diese Behörde zunächst ge-nauere Angaben verlangte, und nun rückte Schutzmann Steineckemit neuen Behauptungen heraus. Vor Gericht gab der An-geklagte an, daß er ohne Grund von dem Schutzmann mit-genommen worden sei. Schon auf derTreppe des Polizei»reviers habe ihm der Schutzmann mehrere Stöße versetzt undihn dann in das Telegraphenziminer h i n e i n g e st o ß e n. Alser in die Wachtstube geführt worden sei» hätten ihm die Schutz-leute seine Sachen abnehmen wollen und ihn, da er sich weigerte,ein Portemonnaie mit etwa 200 Mark Inhalt ab-zugeben, sofort mit der Faust ins Gesicht ge-schlagen. Der Schutzmann Steinecke gab an, daß Radzimonskiauf der Straße mehrere Frauenzimmer und ihn schließlich selbstbelästigt habeii- Vor der Wache habe ihn Radzimonski plötzlicheinen dummen Ju.'gen genannt. In der Telegraphenstube habeja der Angeklagte seine Personalien ganz richtig angeben, als eraber in die Wachtstube geführt worden sei, damit er seine Sachenangeben sollte, habe er einen Anfall von Delirium bekommen.es habe ihm Schaum vor dem Mund« gestanden, und er fei.wiederholt zu Boden gefallen. Schläge habe er nichtbekommen.— Vors.: Wenn der Mann Schaum an demMunde hatte, dann zeigen Sie ihn noch anwegen Widerstands?— Zeuge: Ja er hatdoch Widerstand geleistet.— Vorsitzender: Sie habenbei ihrer polizeilichen Vernehmung gerade das G e g e n t h e i lvon dem gesagt, was Sie heute sagen, also einmal müssen Siedoch die Unwahrheit gesagt haben. Denn daß der AngeklagteSchaum vor dem Munde hatte, davon haben Sie niemals etwasgesagt. Auch von der Beleidigung haben Sie zunächst aufdem Bureau nichts gesagt.— Steinccke wurde nun von demVorsitzenden, dem Staatsanwalt und dem Vertheidiger, Rechtsanwalt Blaschkauer, in ein Kreuzfeuer von Fragen genommenund widersprach sich fortgesetzt, so daß der Staatsanwaltihm wüthend zurief:„Denken Sie denn, wir sindIhre Narren, daß Sie immer das Gegentheilvon dem sagen können, was Sie vorher gesagthaben?" Steinecke gab schließlich an, er habe den Radzimonskihauptsächlich zu dessen eigener Sicherheit mitgenommenDem Zeugen Schutzmann I ä h n ging es nicht besser, als demSteinecke, auch er machte so w i d e r sp r e ch e n d e Angaben,daß der Staatsanwalt die Aussage dieses Zeugen Protokollirenließ. Der Telegraphist gab an, daß Schutzmann Steinecke erklärthabe, er hätte den Radzimonski nur deshalb sistirt, weil dieserihn durch das Verlangen belästigt habe, ein Mädchen zu sistiren.Der Vorsitzende bemerkte dazu:„Ach so, wenn also jemandauf die Wache kommt und die Sistirung einer Person verlangt,dann wird er wohl auch wegen Belästigungverhaftet?" Ueber das Abnehmen der Sachen meinte derVorsitzende:„Ja, warum sollten ihm denn die Sachen ab-genommen werden? Wenn jemand auf der Wache einehalbe Stunde warten muß, warum wird er denn dannbehandelt wie ein gemeiner Verbrecher?" DerStaatsanwalt ermahnte die Zeugen, sich künstig ihre Aussagenbesser zu überlegen, denn es mache doch wahrlich keinen gutenEindruck, wenn sie alle ihre früheren Angabenwiderrufen müßten. Uebrigens aber— glaubeer den Schutzleuten doch und nehme, entgegendem Gutachten des Arztes an, daß der Angeklagte sich die Verletzungen durchbeantragte 45 M. iallen zugezogen habe. Der Staatsanwaltieldstrafe. Rechtsanwalt Blaschkauer gingmit den Schutzleuten Steinecke und Jähn scharf ins Gericht, er-klärte, daß sie absolut keinen Glauben ver-dienten, daß sie sicher den Angeklagten mißhandelthätten. Der Gerichtshof war derselben Ansicht. Es liegeder Verdacht nahe, daß Steinecke die Beleidigung erst nachherhineingetragen habe, um die ganz ungerechtfertigteSistirung zu bemänteln. Der Gerichtshof hielt auchfür erwiesen, daß die Schutzleute den Angeklagten g e-schlagen hätten und sprach deshalb den Angeklagten in allendrei Anklagepunkten frei.— Und w.as wird jetzt mit denfirügelnden Schutzleuten geschehen, die als Zeugen ein so auf>älliges Benehmen an den Tag gelegt habm?Wegen Wucher? in drei Fällen hatte sich gestern derst ädtifche Steuererheber Gustav Elsner vor derStrafkammer des Landgerichts I zu verantworten. ImJahre 1892 kam der Angeklagte mit den Eheleuten Mamlock indienstlicher Eigenschaft in Berührung. Er mußte den bedrängtenLeuten wegen rückständiger Steuern in Höhe von 10 M. dasPianino versiegeln. Als das-Pfandobjekt abgeholt werden sollte,ließ der Angeklagte sich auf Bitten der Frau Mamlock bewegen,die 10 M. aus eigener Tasche auszulegen. Er soll sich dafüraber einen Schuldschein über 12 M. haben ausstellen lassen. DerSchein konnte am Verfalllage nicht eingelöst werden und dannsoll Elsner sich einen neuen über 15 M. gefordert haben. Esentwickelte sich nun ein ziemlich reger Geschäftsverkehr zwischendem Angeklagten und den Mamlock'schen Eheleuten, Elsner sollgegen Darlehne von 50 M. und 60 M. sich Wechselüber 60 bezw. 75 M. haben geben lassen und zwar aufeine so kurze Zeit, daß dabei ein wucherischer Prozent-sah herauskam, abgesehen davon, daß der Angeklagtedie Nothlage der Geldnehmer kennen mußte. In einem ähnlichenGeschäftsverkehr hat der Angeschuldigte mit dem Sohne derMamlock'schen Eheleute und dem früheren Versicherungs-inspektor Brandes gestanden. Der Angeschuldigte bestritt ent-schieden, daß er gewuchert habe und bestritt besonders die Glaub-Würdigkeit der Mamlock'schen Eheleute, denen er nur gutes gethan.Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten auf grund der umfang-reichen Beweisausnahme für überführt, er beantragte gegen ihn eineGefängnißstrafe von sechs Monaten und 1 Jahr Ehrverlust. DerVertheidiger. Rechtsanwalt Modler. plädirte auf Freisprechung,da durch die Zeugenvernehmung festgestellt worden sei, daß dieNothlage der Geldnehmer nur eine scheinbare gewejen sei undbesonders die Lebensweise der Mamlock'schen Familie keineswegsden Eindruck habe hervorrufen können, daß sie mit Roth zukämpfen gehabt hätten.Der Gerichtshof hielt ebenfalls nicht für erwiesen, daß eineNothlage der Geldnehmer vorgelegen hatte oder daß der An-geklagte um eine solche wissen mußte und aus diesem Grundeei in allen drei Fällen auf Freisprechung erkannt worden.ventionalstrafe von 3000 M. verpflichten, nicht für die Firm»Robert Hartwig u. Komp. zu arbeiten. Im Weigerungsfallewürde den Dekateuren vom Konfektionär-Verbande keine Arbeitmehr gegeben worden sein. Die kapitalistische Presse, bemerktder„Volksbote", ist ja in der Regel sehr entrüstet, wenn dieArbeiter den Boykott verhängen; hier handelt es sich um einenBoykott aus reinem Rachegesühl— der verächtlichste Beweggrund,der sich denken läßt.»Die Firma M W. Rosenthal u. Co. gehört zwarnicht dem Verband der Herren- und Knabenkonfektionäre Berlinsan, wie wir am Sonntag irrthümlich berichteten, die Firma istaber dem Vertrag vom 19. Februar beigetreten, so daß diese Firmaalso durch die Nichtbezahlung der Lohnzuschläge wider Treu undGlauben gehandelt. Wie rafsinirt diese Firma in der Umgehungder von ihr ausdrücklich anerkannten Abmachungen verfährt, gehtauch daraus hervor, daß den Arbeitern die Lohnbücher, die sievor dem Streik besaßen, abgenommen und dafür neue ausgestelltsind, so daß der gerichtliche Nachweis der Nichtbezahlung dervon der Firma anerkannten Lohnzuschläge wesentlich erschwertwird. Die Firma M. W. Rosenthal u. Co. soll einen jährlichenUmsatz von drei Millionen Mark haben.VevmiMkes-NeichSkommissar v. Levctzow, der am Donnerstag morgenin Bremerhaven den zur Abfahrt nach Baltimore bereitliegendenLloyddampfer„Krefeld" inspizirte, wollte bei dieser Gelegenheitder Mannschaft des Schiffes das Loslassen eines Kanonenschlages,der bekanntlich in Fällen der Gefahr als Signal gebraucht wird,eigenhändig vorführen; dabei explodirte aber die Patrone inseiner Hand und verletzte diese durch Zerreißen der Finger, ins-besondere des Daumens erheblich.I» Wien hat sich der Schriftsteller Hermann JBahrwischen dem Wienerermann Bahr undDie Vetvegungin dee MonfoKkions-InditUvie.Einignngsamt des Berliner Gewcrbegerichts. In derSonnabend-Sitzung beantragte der Konfektionär Goldberg,das Einignngsamt möge in seiner Gesammlheit zusammentreten,um über die Frage zu beschließen: Muß der Engros-Konsektionärder Herren- und Knaben-Konsektion bei Anfertigung von Maaßfachen, für welche vor dem Streik in jedem Einzelfalle ein entsprechender Arbeitslohn vereinbart wurde, ebenfalls die nachVerlrag vom 19. Februar 1396 bewilligten 12V, pCt. Lohnerhöhung bezahlen?Es handelt sich bei diesem Antrag im wesentlichen um dieFirma Fabisch u. Laband, die zwar dem Vertrag vom19. Februar beigetreten ist, aber glaubt, für die sogenanntenMaaßsachen keine 12Vs pCt. zahlen zu brauchen.Wir halten den Antrag Goldberg für überflüssig. In demVergleich vom 19. Februar heißt es ausdrücklich: Die Kon-fektionäre bewilligen einen 12Vsprozenlige» Lohnzuschlag aufalle vor dem Streik gezahlten Lohnsätze. Sosern dieselben dieMinimalsätze des von den Konfektionären vorgeschlagenenMinimaltarifs nicht erreichen, ist mindestens der Betrag desformulirten tarifmäßigen Minimallohncs zu zahlen. Maaßsachensind übrigens solche, wozu der Kunde in das Geschäft geht, denStoff aussucht, sich Maaß nehmen und nach seiner Körper-beschaffenhcit das gewünschte Stück anfertigen läßt. Für dieseProduktionsart bestehen Extratarise und werden überhaupt, denAnforderungen entsprechend, höhere Löhne gezahlt. Maaßsachenin diesem Sinne werden in der Konfektion nicht angefertigt. Dievon den Konfektionären als„Maaßsachen" bezeichneten Produktesind weiter nichts als bessere Konfektionssachen, dieaus jeden Fall in die Vereinbarungen mit einbezogen sind.In der Sitzung wurde bemerkt, daß die vorgeladenen Kon-fektionsfirme» durchweg unentschuldigt fortbleiben und trotzmehrfachen Ersuchens des Einigungsamtes, eine für sie passendeZeit zu bestimmen, keine'Antwort geben. Es scheint das zu-sammen zu hängen mit der Mißstimmung, die in jenen Kreisenherrscht.Die Firma Robert Hartwig u. Komp. in Stettin, diedie Forderungen der Schneider bewilligt hat und den Verbandder Konfektionäre angriff, weil er sich auf keine Einigung mitden Streikenden einläßt, wird jetzt, wie der„Volksbote" berichtet,vom Konfektionär- Verband boykottirt. Die Stettiner DekateureJudis, Mühlberg und Madwig sind veranlaßt worden, eine Er-klärung zu unterschreiben, in welcher sie sich bei einer Kon«geprügelt. Im„Berl. Tagebl." lesen wir:.auch in Berlin wohlbekannten Schriftsteller.einem„deutschnationalen" Studenten hat Sonnabend vormittagsunter schweren Bedingungen ein Säbelduell stattgefunden, dasmit der Kampsunfähigkeit beider Herren endete. Veranlassungdes Zweikampfes war eine redaktionelle Randbemerkung zueinem Artikel in der Wochenschrift„Die Zeit". In dieser kurzenRandbemerkung reflektirte Herr Bahr in abfälliger Weise aus denbekannten Beschluß der„wehrhaften" Studenten über die Satis-saktionsfähigkeit der Juden. Als darauf zwei Delegirte desWaidhosener Verbandes in der Redaktion nach dem Verfasser derGlosse fragten, bekannte sich Herr Bahr ohne weiteres zu derAutorschaft und erklärte sich bereit, die Verantwortung voll undganz zu tragen. Er akzeptirte die Herausforderung; als dieStudenten verlangten, daß er keine Juden zu seinen Sekundantenwähle, verbat er sich diesbezüglich jedwede Vorschreibung. Beidem Duell erlitten nach den,„N. W. T." beide Theile ziemlichstarke, wenn auch nicht gefährliche Verletzungen. Der Deutsch-nationale erhielt zwei Hiebe über das Gesicht, während HerrBahr zwei Verletzungen am rechten Oberarm und eine an derInnenseite der linken Hand erlitt. Die Wunden sind keineernste», doch werden sie immerhin den Schriftsteller mehrereTage an jeder Arbeit hindern.— Ein Jammer nach solcherLeistung in der Prügelkunst.Aus Wien wird gemeldet: In der Ortschaft Vööd sind60 Wohnhäuser mit Nebengebäuden, sowie die Kirche, die Schuleund das Rathhaus niedergebrannt.— In Lakendorfst ü r z t e bei einem Umbau der Plafond ein, wobei einMaurermeister sowie ein Maurer getödtel wurden.Blitzschlag. Ans Prag wird vom Sonnlag berichtet: Einbeim Aufladen von Kleestoppeln mit seinem Vater und eineinBruder beschäftigter Ackerer namens Borowek wurde auf demFelde bei Jinetz vom Blitz getroffen, so daß seine Kleider inBrand geriethen und er schwere Brandwunden davontrug. Auchdie beiden Wagenpserde wurden vom Blitz getroffen und sofortgetödtet.Infolge einer Fencrsbrunst brannte, wie aus Venediggemeldet wird, das Dorf Frcgona vollständig nieder. Zwei Per-sonen kamen in den Flammen um.Sowohl am Mittel, necr wie im Kanal herrschen hef-tige Stürme. In Toulon gingen mehrere Matrosen miteinem Boote unter, die auf ihre Panzerschiffe zurückkehren wollten.Bei der Jle de Sein in der Nähe von Brest scheiterte derSchooner„Notre Dame de Bon Voyage" und ein Fischerboot.Bei ersterem Unglück gingen 10 Personen, bei letzterem 4 zuGrunde.Der englische Dampfer„Norseking" ist, wie aus Athenberichtet wird, am Eingang zum Hafen von Zante gesunken. DieMannschaft und die Passagiere wurden gerettet.,In Lille ist die Kirche St. Sauveur in der Nacht zumSonntag vollständig niedergebrannt, das daranstoßendeHospital St. Sauveur ist zum theil zerstört. Die im Hospitalbefindlichen Kranken wurden gerettet. Einem Gerücht zufolgesind 9 Kranke infolge des Schreckens gestorben. Der Brand solldurch Unvorsichtigkeit von Arbeitern entstanden sein.— 15 Sol-baten, welche in einer Apotheke Genever trinken wollten, zogensich eine Vergiftung dadurch zu, daß man ihnen irrthümlicher-weise Gift statt Genever reichte. Sie wurden sofort in dasMilitärlazareth gebracht, wo sechs derselben g e st o r b e n sind.Aus Brest wird vom Sonnabend berichtet: InfolgeSturmes auf dem Meere erlitt ein Fischerboot Schiffbruch, zehnPersonen ertranken.I« der Grube Grand Fac bei Lüttich stürzte SonntagAbend ein Theil eines Schachtes ein, wobei drei Arbeiter ihrLeben einbüßten.In Lima fand am Sonntag ein heftiges Erdbeben statt,welches die Einwohner in große Besorgniß versetzte.Briefkasten der Redaktion.Wir bitten bei jeder Ansrape eine Chiffre(zwei Buchstaben oder eine Zahl)anzugeben, unter der die Anlwort erthetlt werden soll.Die juristische Sprechstunde findet am Montag,Dienstag, Freitag und Sonnabend, abends von6-7 Uhr statt.P. L. 1. Zur Zahlung der Scheibe, die Ihr über> 7 Jahrealter Knabe zerworfen hat, sind Sie nicht verpflichtet. 2. Dasgenaue Alter der 3 Rowdies ist uns unbekannt.— W, K. 30.1. Ja. 2. Nein. 3. Die Adressen finden Sie im Adreßbuch.—E. Schulz. Unter Umständen ja.— R. L., Friedrichshagen.1. Zur Zahlung der Schuld, soweit sie überhaupt berechtigt ist,sind Sie verpflichtet. 2. Jederzeit.— S. Sch. Unbestimmt.— Geseus. Wiederholen Sie die Anfrage, da Sie sonst nichtzu ermitteln ist.— Jungnickel. Der Einfpruch wird schwerlichErfolg haben, da der Wirlh ausdrücklich um Verlängerung fürjene Sitzung hätte einkommen müssen, wenn er nach Eintritt derPolizeistunde fchänken wollte.— H. K. 80. Die Strafanzeigeist zulässig; ihr Erfolg läßt sich aber nicht vorhersagen.— X. 1000. Sie köttnen auf Zahlung der 10 M. gegenHerausgabe des Anzugs klagen.— O. E. 100. Staats-Ein-kommensteuer ist nicht die Steuer, die Sie aus Staatseinkommen.welches Sie nicht besitzen, zahlen sollen, fondern die Steuer, dieaus Ihrem Einkommen der Staat für seinen Magen verlangt.—M. Kirchhain. 1. Nein. 2. Ja: indeß würde die erste Fragezu bejahen, die letzte zu verneinen sein, wenn der Richter an-nimmt, es herrsche darüber Einverständniß, daß der Wochenlohngekürzt ist.— H. P. Wenden Sie sich an die landwirthschastlicheBerufsgenossenfchafl.— R. K. Nach wiederholten Gerichts-entscheidungen befreit der Sonntag von der Verpflichtung, anZwangs- Feuerwehrproben theilzunehmen, nicht.— Ober-tvafferstraße 10. Das hängt von dem uns nichtbekannten Inhalt der Kassen-Slatnte» ab.— F. 36. 24,