2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 77.
Wer ,, legt" die Bauern?
Vor einiger Zeit durchlief die deutsche Presse die Nachricht, daß im Odenwald , dem Waldgebirge zwischen der hessischen Proving Starkenburg und dem bayerischen Unterfranken , eine ganze Anzahl Dörfer verschwunden seien, weil ihre Bauern von reichen Großgrundbefizern ausgekauft, oder wie der geschichtliche Ausdruck lautet,„ gelegt" wären. Auch wir haben jene Thatsache erwähnt und besprochen. In bezug auf diese Mittheilungen schreibt nun ein„ Herr v. G." dem amtlichen Organ des hessischen Ministeriums, der" Darmstädter Zeitung.":
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Dienstag, den 31. März 1896.
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13. Jahrg.
eigentlichen Betriebssige fernliegen, für Arbeiten in diesen Orten engagirt werden. Das Gericht habe kein Bedenken getragen, Soziale Mebericht.. einem diesbezüglichen Spruche des Reichsgerichts sich anzuschließen, obwohl es früher die entgegengesezte Auffassung vertreten habe, Berufsgenossenschaftliche Unfallstationen, wie sie in und zwar deshalb nicht, weil die außerordentliche Berlin bestehen, sollen nun in anderen Induſtrieſtädten und 3 weifelhaftigkeit jener Bestimmung des§ 5a ein möglichst auch auf dem Lande ins Leben gerufen werden. Zu sicheres Urtheil durch Interpretation doch un- diesem Zwecke haben auf Anregung des Verbandes der deutschen möglich mache. Berufsgenossenschaften bereits Vorbesprechungen stattgefunden. Man schreibt uns hierzu: Ob der Verband Gegenliebe finden Reichs Versicherungsamt. Der Bäckergeselle wird, bleibt freilich die Frage. Gehen landwirthschaftliche oder Bauer, dem in der Mühle seines Arbeitgebers ein schwerer weitere gewerbliche Berufsgenossenschaften auf die Sache ein, so Stein auf die Füße gefallen war, trat an die Müllerei- Berufs- ist ihnen nur zu wünschen, daß sie mit der Einrichtung bessere Das verschwundene Dorf des Odenwaldes, welches Sie genossenschaft mit einem Anspruch auf Unfallrente heran. Diese Erfahrungen machen mögen, als man solcher sich in Berlin ihn mit der der Begründung ab, daß der Un rühmen darf. neulich im Januar dieses Jahres erwähnten, reizte meine wies Neugierde. Ich konnte mir nicht denken, wie es möglich fall nicht zu den bei ihr versicherten gehöre, da Bauer Die„ bedingte Begnadigung", schreibt die Sozialsein sollte, daß ein Dörfchen, welches vor 50 Jahren sich in der Mühle ohne einen Auftrag seines Arbeit noch 13 Hofreithen enthielt, völlig vom Erdboden verschwunden gebers zu schaffen gemacht habe. In der Berufungsinstanz Korrespondenz", hat im Großherzogthum Hessen auch in den sein sollte. Auch andere Blätter hatten eine ähnliche Notiz machte der Schwerverletzte nun geltend, er wie sein Kollege hätten Schulen Eingang gefunden. Die Lehrer diftiren bedingte gebracht und hieran Betrachtungen geknüpft, aus welchen zu öfter in der Mühle helfen müssen, wenn in der( nicht ver- Arreststrafen", die ins Klassenbuch eingeschrieben werden. Bei entnehmen war, wie diese Erscheinung keineswegs vereinzelt sicherungspflichtigen) Bäckerei nichts zu thun gewesen sei. Einen tadelloser Führung des Echülers werden nach einer vom Lehrer ist, daß das gleiche Schicksal anderen Orten des Odenwaldes bestimmten Auftrag habe er am fraglichen Tage allerdings festgesetzten Zeit die bedingten Strafen erlassen. Diese Ein beschieden war und daß wiederum andere ihm noch entgegen nicht gehabt, jedoch hätte er geglaubt, den Steinboden der richtung soll sich als treffliches Erziehungsmittel bewährt haben. Mühle reinigen zu müssen, da er gerade freie gehen sollen. Krankenkassenwesen. Ter Kranken Unterstützungkasse der Als Ungläubiger nahm ich am 25. Februar den Wander- Beit hatte. Zu diesem Zwecke habe er sich daran gemacht, die Gold- und Silberarbeiter und verwandter Berufsgenossen( E. H.) stab in die Hand. Mit dem Frühzug ging es über Weinheim einige Tage vorher ausgewechselten alten Mühlsteine in eine in Stapfenhardt( Württemberg ) ist vom Reichskanzleramt von nach Mörlenbach und Wald- Michelbach und von da zu Fuß Ecke zu rollen, wobei ihm dann das Unglück passirt sei. Das neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich nach dem Platz, wo einst Dürr- Ellenbach" stand. Nichts Echiedsgericht machte sich diese Sachdarstellung des Klägers zu eigen der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des§ 75 des ist mehr vorhanden, als eine einzige Hofreithe, welche die Förster- und verurtheilte die Müllerei- Berufsgenossenschaft zur Renten- Krankenversicherungs- Gesezes genügt. familie des Grafen zu Erbach- Erbach bewohnt. gewährung. Aus den Gründen der Entscheidung ist hervorzuheben: Von den beim Brande in der Kleophasgrube bei Noch vor Jahrzehnten standen hier eine Reihe von richtigen Bei dem Vorliegen eines allgemeinen Auftrags, gelegentlich in der Bauernhofreithen" Dürr- Ellenbacher Höfe"-mit geschlossenem Mühle zu helfen, sei ein Einzelauftrag für jeden besonderen Kattowitz in Oberschlesien verunglückten Bergleuten nicht nothwendig und gegen den Willen des liegt jezt eine genaue Liste vor. Danach war 1 Bergmann ansehnlichen Besitz. Wie mir gesagt wurde, variirte derselbe Fall nicht nothwendig und zwischen 10 und 50 Normalmorgen. Sie sind alle aufgekauft von Arbeitgebers habe sich der Kläger nicht in den betreffenden 16 Jahre alt, 15 befanden sich im Alter von 17 bis 20 Jahren, Er habe sich dort nützlich zu machen 11 im Alter von 21 bis 25, 19 im Alter von 26 bis 30 Jahren, dem Grafen zu Erbach- Erbach und dem Frhrn. v. Berckheim , Ab- Raum begeben. int der Voraussetzung, Dent Prinzipal damit 11 im Alter von 31 bis 35, 16 im Alter von 36 bis 40, 17 im gesehen von der fleinen Umgebung des Försterhauses- etwas Garten, gesucht Wiese und Feld- ist alles in Wald verwandelt. Die Höfebesitzer zu Willen zu sein; wenn er ungeschickt und nicht sachgemäß ver- Alter von 41 bis 45, 6 im Alter von 46 bis 50, 5 im Alter von sollen verschuldet und genöthigt gewesen sein, einer nach dem fahren sei, dann könnte ihm dies nicht angerechnet werden. Der 51 bis 55, 1 im Alter von 59, 1 mit 61 und 1 mit 68 Jahren. andern ihr Hab und Gut abzugeben. Wohin sie gezogen seien, Refurs der Berufsgenossenschaft, welche bei ihrer früheren Auf- Der Aelteste war der Wetterofenführer Johann Robiza aus welchem Beruf sie sich zugewandt haben? Niemand mußte Sicheres faffung verblieb, wurde vom Reichs- Versicherungsamt zurück- Balenze. Eine Berle" von Arbeitsordnung, schreibt die Unterzu sagen. Ein Theil sei nach Amerita ausgewandert, man habe gewiesen; dasselbe schloß sich dem schiedsgerichtlichen Urtheil an. nie wieder etwas von ihm gehört. Die andern seien in die Der Braumeister Grill, welcher in der Dominialbrauerei zu fränkische Wolfstribüne", hat die Ziegelei des Herrn Georg Stadt" gezogen, in welche? auch das konnte ich nicht erfahren. Stepperg beschäftigt war, wurde an einem kalten Wintertage von Siegler in Heidingsfeld- Würzburg schon seit 1892 Aus den Strafbesiimmungen heben wir das Wohl lege dieser Vorgang jedem, der es mit unserem seinem Borgesetzten nach einem benachbarten Orte geschickt, um eingeführt. Volke, mit der Erhaltung eines gesunden tüchtigen Bauern- bort Kunden zu besuchen. Der Zweck dieses Auftrags war, die Interessanteste hervor: In Höhe bis zum halben Tagesstandes ernst meint, lebhafte Besorgniß für die Zukunft Kundschaft durch eine möglichst große Zeche und durch Pflege verdienst wird bestraft: wer seine Kontrollmarke verliert, wer nahe, zumal Dürr- Ellenbach" keineswegs der einzige der in persönlicher freundschaftlicher Beziehungen an die Brauerei Tabak und Zigarren in den Fabrikräumen raucht, wer fortIn Höhe vom halben bis den letzten Jahrzehnten verschwundenen Orte ist. Genannt zu fesseln. Grill wurde denn auch dem edlen Zwecke im vollsten während schnupft u. s. w. wurde mir noch" Galmbach" im südwestlichen Winkel unseres Maße gerecht, zur Unterstüßung nahm er sich noch einen Förster 3 um vollen Arbeitsverdienst wird bestraft: wer unHessenländchens. Die Gemeinde hat sich 1836 aufgelöst, das und einen Forstgehilfen mit. Erst spät in der Nacht wurde die gehorsam und frech gegen den Fabrikherrn oder gegen die Land ist Eigenthum des Fürsten zu Leiningen geworden, der Heimfahrt angetreten. Als man nach einer halben Stunde Angestellten ist, wer Brennmaterial verschwendet, wer zum Unstehengebliebene Hof hat nach dem Namen eines Prinzen die Stepperg wieder erreicht hatte, waren Grill, trotzdem er Hand- gehorsam aufreizt, wer gegen die guten Sitten verstößt u. s. w. Bezeichnung Eduardsthal " erhalten. In der gleichen Weise ist schuh trug, sämmtliche Finger erfroren. Die Brauerei und Die Strafgelder tommen in eine besondere Kasse, die der Fabrikdas in der Nähe liegende Ernstthal" entstanden. Auch das be- Mälzerei Berufsgenossenschaft wies seinen Antrag auf Unfall- herr verwaltet und werden dieselben von letzterem an die besten nachbarte bayerische Breitenbach soll von der Leiningen'schen rente mit der Begründung zurück, daß ein Betriebsunfall nicht Arbeiter" als Prämien vertheilt. Wie solche Strafparagraphen Standes herrschaft inzwischen ausgekauft sein. Nur die Kirche vorliege. Das Schiedsgericht und Reichs- Versicherungsamt das gehandhabt werden, ist ja bekannt, und ebenfalls, wer die soll außer dem fürstlichen Eigenthum noch vorhanden sein. Auf gegen erkannten zu gunsten des Klägers. Die Hin- und Prämien bekommt. Demnächst dürfte aber einmal die berufene meinem Streifzuge wurde mir mitgetheilt, daß der Fürst sie Rückfahrt nach und von dem betreffenden Orte sei im Be- Behörde diesem idyllischen Zustande etwas näher auf den Leib niederlegen lassen wolle, nachdem das Eigenthum des ganzen triebsinteresse erfolgt und der Erfrierungsprozeß in so rücken. Gemeindegeländes ihm zugefallen sei, eine Gemeinde nicht turzer Zeit vor sich gegangen, daß er als Unfall an mehr bestehe und er ihr Rechtsnachfolger geworden sei. gesehen werden müßte. Der Bischof von Würzburg habe jedoch Einspruch erhoben und denselben damit begründet, daß die Gläubigen aus der Umgegend diese Kirche seit unvordenklichen Beiten besucht hätten und in ihrem Anspruch nicht verkümmert werden dürften.
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Einem ähnlichen Schicksal wie Dürr- Ellenbach, Galmbach, Breitenbach u. a. m. scheint dem Vernehmen nach Heffelbach und Bullau , auf der Hochebene zwischen dem Main Jlter und Mümling thal gelegen, entgegen zu gehen. Der erheblich größere Theil der ersteren Gemartung steht jetzt schon im Eigenthum der Fürstlich Leiningenschen Standesherrschaft, die Bewohner find arme Leute, die sich nur mit größter Noth durchschlagen und ihrer Familien Dasein fristen. In dem etwas nördlich gelegenen Bullau liegen die Verhältnisse nicht viel besser. Die Bullauer Forst und fast alle Waldungen ringsumher sind Eigenthum der Standesherrschaft Erbach- Fürstenau .
Gerichts- Beitung.
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Gewerkschaftliches.
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2. Für Zigarrenfortirer 0,80 m. ohne jede Neben arbeit, 1,5 M. mit Nebenarbeit. 3. Für Wickelmacher: 3,50 M. Lohn auf Formarbeit, 5,50 M. Lohn auf Handarbeit. Sämmtliche Preise sind pro Tausend zu zahlen. Alle Nebenarbeiten, wie Wickel kehren, Pressen, Auflösen des Tabaks fallen fort.
Aus Galizien wird der Wiener Arbeiter- Zeitung" berichtet: Das Elend, welches im Schuhmachergewerbe vorherrscht, hat jetzt vielleicht das tiefte Niveau erreicht. In der Provinz nahm das Schuhmachergewerbe die Form einer Hausa industrie mit allen Krebsschäden an. In Kratau aber und in Die Verhandlung gegen Elife Sanke, welche f. 3. den Lemberg ist der durchschnittliche Wochenlohn des SchuhmacherTod des Dr. med. Steinthal verursacht hat, wurde gestern vor arbeiters auf 3 fl. gesunken. Die Schuhmachermeister sind in der 7. Straffammer des Landgerichts I zum theil wiederholt. ihrer riesigen Mehrheit ökonomisch lauter bankrotte Existenzen Den Vorsitz führte Landgerichts- Direktor Voigt, die Anklage und retten sich nur noch durch Ausbeutung der Lehrlinge, Heraba vertritt Staatsanwalt Follmann, die Vertheidigung führt drückung des Arbeitslohnes und unmenschlich lange Arbeitszeit. Rechtsanwalt Dr. Werthauer. Durch Urtheil des Schwurgerichts vom 17. Dezember war die Angeklagte wegen fahrlässiger Tödtung und Beihilfe zum Ver brechen gegen feimendes Leben in vier Fällen ชิน Die Tabakarbeiter Berlins und der Umgegend haben beeiner Gesammtstrafe von drei Jahren Gefängniß ver- schlossen, den Jabrikanten und Kleingewerbetreibenden der Berliner urtheilt worden, wobei auf die fahrlässige Tödtung zwei Jahre Tabakindustrie durch die Fabrikantenorganisation einen MinimalGefängniß gerechnet wurden. Bei der schwurgerichtlichen Ver- Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen unterhandlung waren den Geschworenen vier dem Eröffnungsbeschlusse breiten zu lassen, der im wesentlichen dieselben Lohnfäße fordert, Von Dürr- Ellenbach war ich über Hezbach- Gebhards- entsprechende Hauptfragen in Gemäßheit des§ 218 Str.-G.-B., die schon im Jahre 1889 verlangt worden sind. Der Tarif hütte nach Bullau hinangestiegen. Als ich in den Ort kam, Absatz 1 und 2( Verbrechen gegen feimendes Leben) vorgelegt, fordert: fiel mir eine gewisse Bewegung auf; mehrere Gruppen von den Geschworenen aber verneint worden. Dagegen 1. für 3igarrenarbeiter: 6 M. Rollerlohn für Formstanden zwischen dem Erbach - Fürstenauischen Forsthause( dem waren die dazu gestellten Hilfsfragen( wiffentliche Hilfe- arbeit, 9 M. Rollerlohn für Handarbeit, 10,50 M. Arbeitslohn jezigen Schulhause) und der Bürgermeisterei in lebhafter leistung durch Rath und That) von den Geschworenen bejaht, für Hausarbeit auf Form, 15,50 M. für Hausarbeit auf Hand. Unterhaltung begriffen. Auf meine Anfrage nach der Ver- der Angeklagten aber mildernde Umstände bewilligt worden. Das Der Arbeitslohn für das System Schäper( wobei mit 3 Formen anlassung hörte ich, daß heute zum zweitenmale ein größeres Reichsgericht hat auf die eingelegte Revision die Formulirung der gearbeitet wird) ist dem Lohn für Handarbeit gleichzustellen. SämmtBauerngut versteigert worden sei. Es handle sich so wurde vier Hilfsfragen für unzureichend erachtet, weil nicht klar ausgedrückt liche Preise verstehen sich bei vollständig zugerichtetem Material. mir gesagt um ein Gut von ca. 130-140 Morgen( darunter war, wozu die Angeklagte dem Dr. Steinthal Hilfe geleistet habe. Für alle Jategorien der Tabalarbeit gilt die Bestimmung, daß ca. 50 Morgen devaftierter Wald, 16 Morgen gute Wiesen, der Es heißt in dem schwurgerichtlichen Erkenntniß:" Bei Formulirung bei schweren Façons oder schlechtem Material höhere Lohnsäge Rest Feld). Das Gut sei noch vor 10 Jahren zu 27 000 m. verkauft der Hilfsfragen hat das Erforderniß des§ 49 Str.-G.-B., daß nach Vereinbarung eintreten. worden, der Verkauf habe sich aber wegen Uneinigkeit in der Familie die Hilfe zur Begehung des Verbrechen 3" geleistet des Besizers zerschlagen. Bei der heutigen Versteigerung jei nun werden muß, weder mit den Worten des Gesetzes, noch mit von der Standesherrschaft Erbach- Fürstenau das Höchstgebot mit gleichbedeutenden Ausdrücken Aufnahme gefunden. Infolgedessen 18 000 m., fage achtzehntausend Mart, eingelegt worden. Als fehlt in dem Schuldspruche die Feststellung des zeitlichen und einzige Mitbieterin, die aber nur bis 16 000 Mt. habe gehen können, fachlichen Zusammenhanges zwischen Beihilfe und Hauptsei die Gemeinde aufgetreten." that, durch welchen die Strafbarkeit des Gehilfen bedingt ist. So Herr v. G. Er sagt uns,-fügt die Offenbacher Der§ 49 ist mithin auf eine den Anforderungen desselben nicht ent- 4. Für Pack macher oder zurichter des Decka Arbeiterzeitung", der wir den Brief entnehmen, hinzu sprechende Feststellung angewandt worden. Das hierauf beruhende blattes 12 M. Wochenlohn. wer die Bauern legt". Es sind dieselben Herren, die Urtheil war, soweit angefochten, mit sämmtlichen Fest- 5. Für Tabatripper 9 M. Wochenlohn. sich im Bauernbunde" als" Retter des Bauernstandes" aufstellungen aufzuheben." Die gestrige Verhandlung fand unter Der Streit in den spielen und von der Mehrheit der Bauern noch jubelnd in die Ausschluß der Deffentlichkeit statt, doch wurde der Vertretung hiesigen Schuhfabriken ist beendet. Achtung, Schuhmacher Berlins ! Boltsvertretungen gewählt werden. Das ist gewiß so interessant, der Bresse der Zutritt gestattet. Die Angeklagte, die jetzt ge einschließlich der neunstündigen Arbeitszeit sind bewilligt und Sämmtliche Forderungen daß es festgehalten zu werden verdient. funder aussieht, wie bei der schwurgerichtlichen Verhandlung, die Arbeit ist überall wieder aufgenommen. Kollegen und Kolleginnen, hatte bei der letzteren zugegeben, es geduldet zu haben, daß Dr. Steinthal seine ärztliche Kunst an ihr in verbrecherischer Weise der Sieg ist durch den festen Zusammenhalt ohne langen Kampf Soziale Rechtspflege. ausübte. Bei der gestrigen Verhandlung widerrief die Angeklagte gewonnen und damit ist bewiesen, was eine gute Organisation ihr darauf bezügliches Geständniß. Sie behauptete, daß Dr. Stein- leisten im stande ist. An Euch liegt es nun, das Errungene des Kranken- Versicherungsgesetzes durch das Reichsgericht habe, die aber nach ihrer Meinung innerhalb der legitimen der Organisation treu, und alle diejenigen, welche nicht organisirt Eine für weitere Kreise wichtige Auslegung des§ 5a thal nur in einem Falle Manipulationen mit ihr vorgenommen fest zu halten. Seid alle auf der Hut und lauft nicht, wie es nach geschlagener Schlacht üblich ist, wieder auseinander. Bleibt hat sich am 26. März auch das Ober- Verwaltungs- ärztlichen Thätigkeit gelegen haben. Die anderen drei Fälle sind, ersuchen wir, dem Verein beizutreten, damit das eine Tausend gericht zu eigen gemacht. Der Absatz 1 des genannten Para- habe sie frei erfunden, weil es ihr nach dem eingetretenen graphen lautet: Für Personen, welche in Gewerbebetrieben be- Berwürfniß mit Dr. Steinthal darum zu thun war, ihre Straf: Mitglieder in Berlin , das er hat, sich um das fünf- bis sechsfache schäftigt sind, deren Natur es mit sich bringt, daß einzelne anzeige nicht auf einen einzigen Fall zu beschränken, sondern Arbeiten in wechselnden Orten außerhalb der denselben einer recht hohen Strafe zuzuführen. Die Beweis Betriebsstätte ausgeführt werden, gilt auch für die Zeit, aufnahme beschränkte sich auf die Vernehmung einer Anzahl von während welcher sie mit solchen Arbeiten beschäftigt sind, als Be- Personen, die mit dem verstorbenen Dr. Steinthal über etwaige schäftigungsort der Siz des Gewerbebetriebes." Strafthaten gegenüber der Angeklagten Rücksprache genommen haben. Hierdurch wird betreffs der angeführten Personen festgestellt, daß Der Staatsanwalt beantragte unter Wegfall der für die fahrsie auch während der genannten Zeit bei der Kasse zu verlässige Tödtung erkannten zweijährigen Gefängnißstrafe die Ansichern sind, welche für den Sitz des Gewerbebetriebes maßgebend getlagte zu sechs Jahren Zuchthaus und Ehrverlust auf ist. In dem Streitfalle, welcher am 26. März das Ober: Ver- die Dauer von 5 Jahren zu bestrafen. Der Vertheidiger Rechtswaltungsgericht beschäftigte und auf den näher einzugehen sich anwalt Dr. Werthauer dagegen plädirte auf Freisprechung bezüglich Die streifenden Korbmacher Hamburgs haben das Geerübrigt, stand nun zur Entscheidung, ob§ 5a alle ab- der in Frage stehenden Punkte, event. aber nur das Schuldig wegen werbegericht als Einigungsamt angerufen; es ist dies das wechselnd in verschiedenen Orten außerhalb der Betriebsstätte Beihilfe und dieselbe Strafe, die vom Schwurgericht erkannt erste Mal, daß das Hamburger Gewerbegericht diese Funktion beschäftigten Arbeiter meine oder nur diejenigen, welche wurde. Der Vertheidiger gab gleichzeitig die Anrechnung eines ausübt. In der ersten Verhandlung über den Streik tam es theils in der Betriebsstätte thätig seien und Theiles der Untersuchungshaft anheim. Der Gerichtshof hielt noch zu keinem Enischeid. Bemerkenswerth ist, daß die vor nur zeitweilig nach anderen Ortschaften zur Ausführung die Angeklagte der Beihilfe zum Verbrechen gegen das teimende geladenen Meister zugeben, daß die Korbmachergesellen era bestimmter Aufträge gesandt würden. Der dritte Senat des Leben in vier Fällen für überführt, erkannte für diese Straf- bärmlich bezahlt werden; sie erklärten aber, keinen höheren Lohn Ober- Verwaltungsgerichts entschied, die zitirte Bestimmung des thaten wiederum auf ein Jahr Gefängniß und brachte hiervon bezahlen zu können. Der Export- und Lagerhaus- Gesellschaft § 5a sei auf alle Arbeiter eines der fraglichen Betriebe, also drei Monate durch die erlittene Untersuchungshaft in Ab- würden z. B. Zehnliter- Demijohns( Glasballons) für 30 Pfennig auch auf diejenigen anzuwenden, die in Ortschaften, welche dem rechnung. beflochten. Sie selbst erhielten 83 Pf.: davon zahlten fie
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vermehrt.
Die Kollegen, welche noch im Besiße von Listen sind, bitten wir, dieselben an J. Nauer, Schillingstr. 24, im Restaurant, abzuliefern. Die Agitation 3- Kommission der Schuhmacher