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geschleudert. Erst nach zweistündiger angestrengter Tätigkeit war der Brandherd lokalisiert. Bei den Löscharbeiten erfrantten mehrere Feuerwehrleute unter der starken Hiße und Rauchentwicklung, so daß ihnen von Samaritern Sauerstoff verabreicht werden mußte. Beide Dachstühle brannten völlig aus. Ein photographisches Atelier, das sich im Dachgeschoß befand, fiel den Flammen zum Opfer. In den Wohnungen des 3. und 4. Stockwerfes wurde durch herab­dringende Wassermassen schwerer Schaden angerichtet. Die Auf­räumungsarbeiten 30gen fich bis in die späten Abendstunden hin.

Heute geht's in die Kinderrepubliken.

Heute werden sich fast 10 000 Arbeiterkinder in allen größeren Städten Deutschlands , davon beinahe 1000 in Berlin , vor den Bahnhöfen treffen, um die Reise in die roten Kinderrepubliken der Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde anzutreten.

Gegen 11 Uhr versammeln sich die Berliner Roten Falfen am Anhalter Bahnhof . Um% 12 Uhr wird der Extrazug bereits rollen und 1000 Berliner Arbeiterkinder aus den Großstadtmauern durch ganz Deutschland über Halle- Fulda- Frankfurt- Basel in die Schweizer Republik nach Thun bringen. In vielen größeren Städten wird der Transport neue Gruppen aufnehmen und so werden fast 1500 Kinder am Sonnabend früh in Thun ein­treffen und am Thuner See zwischen hohen Bergen eine Zelt­republif errichten. In derselben Zeit, wo die Berliner Roten Falken in froher Gemeinschaft ihre Belte aufrichten werden, treffen sich am Sonnabend gegen 11 Uhr noch einmal fast 400 der fleinsten der sozialistischen Arbeiterbewegung: Die Nestfalten, Sechs bis Behnjährigen der Kinderfreundebewegung, um nach Munster in die Lüneburger Heide in ein Baratenlager zu fahren. Auch dort werden aus anderen Städten Restfalten eintreffen und gemeinsam in der Kinderrepubli? Munster vier frohe Ferienwochen verleben.

Die schwierige Finanzlage von Staat und Kommunen und die erhöhte Wirtschaftsnot mirten sich verheerend auf die Jugendorgani­fationen aus. Durch die solidarische Hilfe aller Sozialisten ist es dennoch gelungen, 1300 Arbeiterfinder aus Berlin in die Sommerepubliken zu schicken. Opfermut und Hingabe Ser " Kinderfreundehelfer ermöglichten nicht zuletzt diese Leistung.

Der Tod des Stiefvaters.

Urteil: Anderthalb Jahre Gefängnis.

Das Landgericht I verurteilte den 25jährigen Zimermann H., der angeklagt war, seinen Stiefvater T. durch Beilhieve getötet zu haben, wegen Totschlags zu Jahren Gefängnis. Nach Ber­büßung von 6 Monaten soll ihm für den Rest der Strafe Be­währungsfrist zugebilligt werden.

Das Gericht ist somit dem Staatsanwalt gefolgt, der das Vor­liegen einer vorsäglichen Tötung angenommen hat, und nicht dem Verteidiger, der für einen Freispruch plädiert hat, mit der Begründung, daß in diesem Falle, analog einem Hamburger Batermord, Not stand vorgelegen habe. In jenem Hamburger Fall hatte der Sohn seinen Bater, der Frau und Tochter ständig mißhandelte, 20 Stunden nach dem letzten Auftritt getötet. Hatte T. der Frau gedroht, er molle, sobald er aufgewacht sein mürte, sie und den Stiefsohn erledigen, jo hatte der Vater im Hamburger Fall in ähnlicher Weise erklärt, Frau und Tochter würden am näch­ften Morgen das Doppelte erhalten. Das Reichsgericht hat aber im Hamburger Fall die Revision des Staatsanwalts verworfen und Notstand für vorliegend erklärt. Ueber die juristischen Voraus­segungen eines Strafausschließungsgrundes mag man legten Endes verschiedener Ansicht sein; unverständlich erscheint es, weshalb der junge Mensch unbedingt 6 Monate absigen soll. Sollte ihm damit etwa zu Gemüte geführt werden, wie schlimm seine Tat ge wefen ist? Die innere Bewegtheit, mit der er, der für seinen Stief: vater wirklich nichts übrig haben kann, von seiner Tat gesprochen hat, beweist, daß er sich durchaus nicht von jeder Schuld freispricht. Sämtliche Zeugen aber erteilten dem Getöteten eine ebenso ver­nichtende Charakteristit, wie sie den Angeklagten günstig beurteilten.

Der Stiefsohn erklärte seinem Freunde: Ich werde mich am Bater nie vergreifen. Wenn er aber die Mutter anfaßt, dann passiert etwas. An dem verhängnisvollen Abend hatte der Stiefvater die Mutter angefaßt! Dem Stiefsohn, der auf Ber­anlassung des Getöteten mehr als gewohnt getrunken hatte, war der Alkohol zu Kopf gestiegen. Die seit Jahren in ihm aufge. speicherte Angst führte zur Explosion.

Rätsel um die zerstückelte Leiche.

Die weiteren Ermittelungen der Mordkommission haben trok vieler Vernehmungen und der überaus eifrigen Mitwirkung des Publikums bisher noch immer feine positiven Anhalts punkte für die Person des Laters oder seines Opfers, das auf so gräßliche Weise zerstückelt und in den Land­mehrfanal geworfen wurde, ergeben. Es haben sich eine ganze Reihe von Personen gemeldet, die beobachtet haben, mie non lln­bekannten Bakete in den Landwehrkanal geworfen murden. Leider sind die meisten Beobachter erst durch ein Aufflatschen im Wasser aufmerksam geworden und können daher weder etwas über den Umfang noch über die Ilmhüllung der Bafete etwas sagen. Nach der Art der Verpackung hat der Täter in aller Ruhe gearbeitet. Beim

Transport des zuerst herausgefischten Torsos mit seinem ansehn lichen Gewicht verfertigte sich der Mörder außerdem noch aus starter Schnur einen Traggriff. Er muß alio größere Mengen derben Bindfaden besessen haben. Die noch fehlenden Unterschenkel mit den Füßen find noch nicht gefunden. Jede Beobachtung, mag fie auch noch so belanglos erscheinen, kann für die Aufklärung des grauenhaften Verbrechens von größter Bedeutung sein. Deshalb werden nochmals alle, denen in der kritischen Zeit zwischen dem 15. und 20. Juni etwas aufgefallen ist, was mit dem Berbredjen in Zusammenhang stehen könnte, unter Hinweis auf die Beloh­nung von 1000 mart ersucht, sich bei den Kommissaren Dräger und Dr. Kaatolyniti im Polizeipräsidium zu melden.

Motorbooterplosion bei Potsdam .

Auf der Havel bei Potsdam wurde gestern nachmittag ein großes Motorfajütboot durch eine Explosion völlig er stört. Der Besizer des Bootes, ein Potsdamer Architekt, und seine beiden Kinder, die sich im Beat befanden, erfitten ich were Brandverlegungen. Die Verunglückten fonnten durch hinzu­eilende Wassersportler noch rechtzeitig aus dem lichterloh brennenden Boot geborgen werden.

Beim Schwimmen im Familienbad Westend ertrant geſtern naromiting ber 25jährige Bolizeimachtmeister Hugo Specht non ber 2. Bereit haft der Inspektion Weit. Beim Baden im Sanal am Hohenschöpping bei Hennigsdorf ertranf ein noch unbekannter Mann. Nach seiner Beiche wurde bisher vergeblich gesucht.

Das Urteil im Brolat- Prozeß.

Berleumder in der Roten Fahne" zu 1600 M. Geldstrafe verurteilt.

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In dem Beleidigungsprozeß des Direktors der Berliner Ver­fehrsgesellschaft Brolat gegen die Redakteure der Roten Fahne" wurden gestern die Angeklagten Firl und Hirsch zu 530 und 430, die Angeklagte Eva Altmann zu 630 Mart Geld­strafe verurteilt, an deren Stelle die entsprechende Haft treten foll. Den Angeklagten wurden die Koffen des Verfahrens auferlegt und dem Kläger die Berechtigung zugesprochen, das Urteil im ,, Borwärts", im Berliner Tageblatt" und in der ,, Roten Fahne" zu veröffentlichen.

In der Urteilsbegründung stellte Amtsgerichtsrat Bues eingangs seiner Ausführungen fest, daß den kläger weder in straf­rechtlicher noch in zivilrechtlicher, weder in disziplinarischer noch in moralischer Hinsicht ein Vorwurf treffe, der zu ahnden gewesen wäre. In den Sflareks hätte Brolat durchaus die guten, ehrlichen Kaufleute sehen können, für die sie, solange der Stlaret- Skandal noch nicht offenbar war, allgemein gehalten wurden. Aus der Freundschaft mit ihnen hätte er auch das Recht gehabt, Gefällig teiten in Anspruch zu nehmen. Obwohl die Bezahlung des Pelzes für seine Frau besser sofort an die Herstellerfirma als auf dem Um­wege über die Stlarets erfolgt wäre, fönnte ihm daraus in juri­stischer Hinsicht kein Vorwurf gemacht werden. Daß seine Gegner in der Roten Fahne" daraus für den Wahlkampf ihr Material zogen, sei bei den Angeklagten und ihrer Stellung begreif lich. Wenn in der Brennstoffgesellschaft bei der Größe des Geschäftes hier und da Unregelmäßigkeiten vorgekommen sein könnten, so treffe doch den Kläger feine Schuld, der als Leiter der Gesellschaft un­möglich etwa jede einzelne Fuhre Kohlen selbst abwiegen oder fon­

Die Eisenbahnkatastrophe in Italien .

Sechzehn Tote und 50 Berlette.

Rom , 3. Juli.

Die Zahl der Todesopfer bei dem Eisenbahnunfall in Sasso, unweit von Bologna , hat sich auf 16 erhöht. verlegt, davon 36 schwer. Sie wurden zum größten Nach ergänzenden Meldungen wurden 50 Personen Teil mit dem ersten Hilfszug nach Bologna in das Kran­fenhaus geschafft. Soweit bisher festgestellt werden konnte, handelt es sich sowohl bei den Toten als auch bei den Verletzten um Italiener . Die Leichen sind zum

Unsere werten Leser und Freunde werden gebeten, in allen Gaststätten, Kaffeehäusern, Zeitungsverkaufs­stellen usw., sowohl in Groß- Berlin als auch im Reich und im Ausland, ausdrücklich den

,, VORWÄRTS "

und den

,, ABEND"

zu verlangen. Das Parteiinteresse fordert, überall für die Parteipresse zu werben und das Auslegen des Zentralorgans der SPD. in allen Verkehrsstätten zu veranlassen. Sollte der ,, Vorwärts " an Kiosken, Bahn­hofsbuchhandlungen usw. nicht erhältlich sein, so wären wir für entsprechende Mitteilung dankbar

"

VORWÄRTS"-VERLAG

Berlin SW 68, Lindenstr. 3 Fernspr. Dönhoff 292-297

Teil fürchterlich entstellt. Unter den Toten befinden sich Mütter von zwei ganz kleinen Kindern, die den Zusam menstoß heil überstanden haben, ferner mehrere Soldaten.

Die Folgen des Zusammenstoßes waren am verhängnisvollsten in den Wagen der dritten Klasse, die überfüllt waren. leberlebende berichten, daß der D- 3ug mit voller Geschwindigkeit in Sasso einfuhr, da alle Fahrzeichen offen waren. Erst im letzten da er zu bremsen versuchte. Der Verkehrsminister hat einen Eisen­Augenblick scheint der Lokomotivführer die Gefahr bemerkt zu haben, bahninspektor an die Unfallstelle entsandt, um eine genaue Unter­juchung vorzunehmen. Der Weichensteller soll geflohen sein.

Schweres Erdbeben in Indien . Bom Himalaja bis zur Gangesmündung.

Salfutta, 3. Juli. Heftige Erderschütterungen, die im Gebiet des Simalaja von Rordindien bis zur Sagarinsel an der Mündung des Ganges heute verspürt wurden, haben erheblichen Sachschaden angerichtet, und man befürch tet, daß auch Menschenleben dem Erdbeben zum Opfer gefallen sind.

In Ganhai in Assam wurden insgesamt neun heftige Erdstöße verspürt, von denen der erste 4 Minuten dauerte. In Kaltutta rief ein Erdstoß von drei Minuten Dauer unter der indischen Bevölkerung eine Panik hervor. Die entsegten Inder flüchteten auf die Straßen, da die Häuser jeden Augenblick ein­zustürzen drohten. In Kaikutta sind glücklicherweise teine Menschen­verluste zu beklagen. Die Telephon- und Telegraphenverbindungen sind unterbrochen. Nachrichten über die Wirkungen des Bebens in den übrigen Gebieten laufen nur spärlich ein. Zahlreiche Städte und Dörfer in Bengalen und Assam sind mehr oder weniger starf in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Seismo­graphen, die die ersten Erdstöße verzeichneten, wurden durch die starfe Bewegung des Bebens außer Betrieb gesetzt. Der Herd des Bebens dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach im Westen Assams zu suchen sein.

6 bis 8 Uhr, hat die Freireligiofe Gemeinde, Berlin , Bappelallee 15, Sirchenausfriftsabend. Am Freitag, dem 4. Juli, abends von ihren Kirchenaustrittsabend. Alle über 14 Jahre alte. Ber 'onen tonnen fort gegen eine G.bühr von 2 m ihren Kird, enaustritt vollziehen.

trollieren fonnte. In bezug auf die Behauptungen der ,, Roten Fahne" wegen der unrechtmäßigen Einbehaltung von 400 000 m. städtischer Wohlfahrtsgelder stellte der Richter fest, daß es das gute Recht der Brennstoff- Gesellschaft und ihrer Leitung gewesen wäre, das Geld so lange zu behalten, als es ihnen von der Stadt zur Vers fügung stand und eine Abrechnung noch nicht stattfinden konnte. Die Vorwürfe über die angeblichen Berfehlungen als Dreher bei den Riebe- und den Bulkan- Werken seien besonders ehrenrührig für den Kläger. Das Gericht schloß sich hierbei aber volfinhaltlich den Aus­führungen des Zeugen Pfaffenschläger an, der die Beschuldigungen auf die damaligen gespannten Verhältnisse einwandfrei zurückführen konnte. Daß die Stellung des Klägers Brolat als Leiter großer wirtschaftlicher Unternehmen ihn in konflikte mit der Arbeiterschaft, ganz besonders der politisch andersgesinnten, bringen, mußte, sei die Tragif im Leben des Privatklägers. Es ist aber zu bedenken, daß ihn seine Stellung sehr oft in eine Zwangslage brachte, aus der heraus er dann seine Entschlüsse fassen mußte. Den Angeklagten sei das Recht auf Kritik aller Vorgänge in der Deffentlichkeit zuzu­gestehen; in der Form der Angriffe und in den Beschuldigungen und ehrenrührigen Bezeichnungen gegen den Kläger feien sie über das zulässige Maß weit hinausgegangen. Man fonnte von ihnen verlangen, daß sie auch dem politischen Gegner Gerechtigkeit widerfahren ließen und daß fie feine Ehre nicht in der zur Anflage stehenden Form angriffen. Selbst ein Wahlkampf förme mit anständigen Mitteln geführt wer­den. Trotzdem wurden den Angeklagten die Wahrnehmung berech tigter Intereffen zugebilligt.

Unwetter am Rhein .

Frauen von den Wasserfluten fortgerissen.

Jugendheim bei Bingen , 3. Juli. Gestern nachmittag ging über der hiesigen Gegend, einer der schönsten in Deutschland , ein furchtbares Un­wetter nieder. Einem schweren Hagelschlag, der über eine Viertelstunde lang Weinberge und Felder verwüstete, folgte ein Wolfenbruch, der Straßen und Feldwege in reißende Ströme verwandelte.

Frauen, die von den Feldern nach Hause eilten, wurden von den Fluten mitgerissen und konnten nur mit Mühe vom Tode des Ertrintens gerettet werden. In Jugenheim stand das Wasser teilweise zwei Meter hoch, so daß sich die Be­wohner in die oberen Stockwerke flüchteten. Weithin hörte man das Gebrüll des in den Ställen mit dem Tode ringenden Vichs. Die Feuerwehr von Bingen und die freiwilligen Wehren der umliegenden Ortschaften trafen mit Saugpumpen an Ort und Stelle ein. Die Weinfässer in den Kellern find größtenteils ausge laufen. Drei große Schuppen und eine Maschinen= halle murden von den reißenden Fluten umgerissen. Der Schaden ist noch unübersehbar. Die Mehrzahl der geschädigten Bauern ist nicht versichert.

Kein Verfahren gegen Nydahl!

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst erfährt, hat der Oberpräsident der Provinz Brandenburg dem Magiftrat der Stadt Berlin mitgeteilt, daß er feinen Anlaß habe, dem An­trag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Stadtschul­rat Nydahl ftattzugeben.

Damit sind die Beschuldigungen, die von den Kommunisten und den Rechtsradikalen aus rein politischen Gründen, namentlich wegen der bevorstehenden Elternbeiratswahlen, gegen Nydahl erhoben wurden, fläglich zusammengebrochen.

Schicksal des Staatenlosen.

Reise nach Aegypten mit falschem Paß.

Die Nöte der Staatenlosen beleuchtete ein Prozeß, der in diesen Tagen in Moabit stattfand.

Als

Ein staatenloser Kaffeehausgeschäftsführer, der im Kriege als Nachwirtung dieser Berlegungen lungentrant wurde, sollte österreichischer Soldat schmer vermundet morden war und als auf Anordnung seines Arztes nach dem Süden gehen. Staatenloser tonnte er aber feinen Baß erhalten. Bekannt, denen er seine Not flagte, brachten ihn mit einem Baßfälscher zusammen und dieser versprach ihm für 400 m. einen Paß auf fol= ichen Namen. Auf Anweisung der Baßfälscher unterzeichnete er mit dem falschen Namen verschiedene Schriftstüde und gab auch eine eidesstattliche Bersicherung ab, daß er den alten Bag verloren habe. Mit dem falschen Baß reiste er dann nach Aegyp ten ab. Dort wurde aber die Baßfälschung endedt. Er murde acht Wochen in Kairo eingesperrt und dann nach Deutschland ausa geliefert. Gestern beantragte der Staatsanwalt 6 Monate Ge. fängnis. Der Verteidiger bat für den Angeklagten um Wilde, da drei Wochen in Untersuchungshaft gewesen sei. Die ganze Sadje er bereits in Kairo die Strafe verbüßt habe und auch hier schon habe der Angeklagte nicht aus Gewinnsucht, sondern aus Sorge um seine Gesundheit unternommen. Der Verteidiger bat auch zu prominenten Künstlern ein Engagement in einem Varieté as um sofortige Haftentlassung, da der Angeklagte durch Beziehungen

Kartenkünstler bekommen könne.

Das Schöffengericht Berlin- Mitte verurteilte den Angeklagten juchungshaft und hob den Haftbefehl auf. 31 3 mei Monaten Gefängnis unter Anrechnung der Unter­

Rofe- Theater: Die andere Seite. Ein wenig übersättigt von Kriegsliteratur aus allen Lagern, erlebt man die angenehme Ent­Snapp, fachlich schildert der Engländer Sheriff das Schicksal der täuschung eines wahr und tief empfundenen Fronterlebnisses.

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