1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 93.
Reichstag.
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bestimmungen. Nach den neu eingeschalteten§§ 145 a 145 c follen mit Geldstrafen bis 150 M. bestraft werden( 145a) die Verkäufer der Konsumvereine, welche an Nichtmitglieder verkaufen, die mit glieder, welche ihre Legitimationen an Nichtmitglieder überlaffen, und Nichtmitglieder, welche beim Konsumverein kaufen; ferner ( 145b) diejenigen Mitglieder, welche aus dem Konsumverein entnommene Waaren gegen Entgelt gewohnheitsmäßig oder gewerbsmäßig an Nichtmitglieder veräußern; nur die Ueberlaffung an Koftgänger zu alsbaldigem Verbrauch ist gestattet; endlich(§ 145c) diejenigen, welche Marten ausgeben. Abg. von Hodenberg( Welfe) beantragt, die Strafe allgemein auf mindestens 30 Mart zu bemessen, jedenfalls aber für die Mitglieder, welche ihre Legitimationen an Nichtmitglieder abgeben. Abg. Schneider( frf. Bp.) beantragt, die Strafe auf höchstens 30 Mart fenzuseßen. Nachdem Abg. von Hodenberg seinen Antrag begründet hatte, bittet Geheimrath Hoffmann um Ablehnung der Anträge, weil dieselben den beabsichtigten Zweck nicht erreichen würden. Abg. Schneider: Der erste Antrag des Herrn v. Hodenberg würde eine Verschärfung der Strafe sein. Redner empfiehlt seinen Antrag. Geheimrath Hoffmann bittet, auch diesen Antrag abzulehnen, da es sich hier nicht um die Bestrafung der Lager: halter, sondern auch solcher Personen handele, welche die Konsumvereine zu täuschen versuchen.
Abg. Wurm( Soz.) hält die Strafe von 150 M. für viel zu hoch. Die Konsumvereine werden aus diesen Strafbestimmungen ersehen, wie wenig die Konservativen, das Zentrum und die Nationalliberalen das allgemeine Intereffe, welches durch die Konsumvereine vertreten wird, im Auge haben. Die Abgg. Hammacher( natl.), v. Stumm( Rp.), Fuchs( 3) und Osann( nail.) sprechen sich gegen den Antrag Schneider aus. § 145a wird unverändert unter Ablehnung des Antrages Schneider angenommen.
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Dienstag, den 21. April 1896.
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13. Jahrg.
beizuwohnen. Sodann habe ich in seinem Auftrage unter Be antwortung der Interpellation folgende Erklärung abzugeben: Der Herr Reichskanzler hat von den in lezter Zeit wiederholt vorgekommenen Zweifämpfen, die er mit dem Herrn Interpellanten auf das lebhaftefte bedauert, Kenntniß genommen. Dafür, daß die Organe der Staats. gewalt, denen es obliegt, strafbare handlungen nach Möglichkeit zu verhüten, gegenüber diesen hätten, fehlt es an jedem Anhalt.( Gelächter lints 3 weifämpfen ihre Schuldigkeit nicht gethau
höhere Ehre zu haben als andere Leute. Ein Mann, der augen-| Parlamentarier sein darf.( Heiterkeit.) Freilich gehört zur scheinlich berufen ist, diese Absicht zu interpretiren, hat sich im Beseitigung der Duelle auch eine schwere Bestrafung Adels Genossenschaftsblatt" dahin ausgesprochen, daß die für die Beleidigung. Die Praxis der Gerichte hat 72. Sigung vom 20. April 1896. 1 Uhr. prinzielle Verwerfung des Duells als eine an sich berechtigte Handlung dahin geführt, daß für Beleidigungen Strafen ausgesprochen Am Tische des Bundesraths: v. Bötticher. zu betrachten ist, durch welche die Ehre des Betreffenden in keiner sind, welche feiner organisirte Naturen nicht befriedigen können. Trotzdem das Haus am Sonnabend beschlossen hatte, den Weife leidet. Selbst das„ Militär- Wochenblatt" hat Grundsäge ent- Ich verstehe die Praxis der Gerichte nicht, daß sie in dieser Be Rest der Tagesordnung, wozu auch die Erledigung der Wahl- wickelt, welche in ihren Konsequenzen ebenfalls zu einer un ziehung nicht bis an die äußerste Grenze des Bulässigen gehen. prüfungen gehören würde, in der heutigen Sigung zu erledigen, bedingten Verwerfung des Duells führen und zur Anerkennung Selbst bei den schwersten Beleidigungen urtheilen die Gerichte stehen die Wahlprüfungen nicht auf der Tagesordnung, sondern des christlichen Sittengesezes führen müssen. Diese Entwickelung verhältnißmäßig milde. In England giebt es ja toloffale Strafen für nur die Fortsetzung der zweiten Berathung der Novelle zum der öffentlichen Meinung ist umso erfreulicher, als Schwierigkeiten Beleidigungen, daß auch die empfindlichsten Naturen damit zu Genossenschaftsgesetze. Es stehen noch aus die Straf- und Hindernisse dem entgegenstehen. frieden sein können. Wenn etwas erreicht werden soll, so Ich will darauf hinweisen, wie auf den Universitäten von wird der Anstoß von oben kommen müssen, wie der den maßgebenden Behörden nicht diejenigen Korporationen Anstoß in England von oben gekommen ist. Ich in erster Linie geschützt werden, welche auf dem Boden des will die englischen Vorgänge nicht eingehend erörtern, Rechts stehen.( Sehr richtig! im Zentrum und links.) Es weil sie allen Theilen genügend bekannt sein sollten. werden gerade die Korporationen bevorzugt, welche ohne das Damals war in England die Situation dieselbe wie jetzt bei Duell nicht auskommen zu können glauben, welche sogar etwas uns; die Duelle erregten durch ihre große Zahl den öffentlichen mehr fein wollen, weil sie sich dem Duellzwange unterwerfen. Unwillen. Redner verweist auf Martius Biographie des Prinz Manchmal wird ernsthaft vorgegangen gegen die Duelle, aber gemahls. Friedrich der Große , ein Mann, der doch auch auf die bald tommen auch Rettoren, welche nicht so ernsthaft vorgehen, Mannhaftigkeit und Kriegsiüchtigkeit seiner Offiziere hielt, hat ja es werden diejenigen Verbindungen offensichtlich zurückgestellt, scharfe Mandate gegen die Duelle erlassen.( Redner verliest einige welche das Duell verwerfen.( Zustimmung.) Es ist erfreulich, wenn Stellen aus einer Kabinetsordre von 1757, wonach Duellanten alle jungen Leute, welche dazu in der Lage sind, zu Reservelieutenants unbedingt aus der Armee entfernt werden sollten.) Eine spätere befördert werden; aber aus dem Reserveoffizier 3 Kabinetsordre von 1828 ist zustande gekommen unter der Mitwesen darf nicht folgen, daß die gefunden Anwirkung derjenigen Leute, welche in den Feldzügen von schauungen des bürgerlichen Lebens durch fett 1813 bis 1815 zum Ruhm des Vaterlandes beigetragen haben. werden mit ungesunden Anschauungen, welche aus Durch zweckmäßige Behandlung der Ehrensachen sollten die Ehrendem Offiziersleben hergeleitet werden. Ich darf auf die Ver- gerichte die Duelle verbannen. Auch die Kabinetsordre von 1841 handlungen in Bayern hinweisen, wo es getadelt ist, daß jemand bestellt die Ehrengerichte als Schiedsrichter, welche die Ehrennicht zum Steserveoffizier befördert wird, weil er einer Verbindung händel vollständig erledigen sollten. Die heute geltenden Be angehört, welche die Duelle verwirft. Bei uns ist das nicht ftimmungen sind ganz anderer Art. Die Ehrengerichte in zahlreichen Fällen beobachtet worden; wenn einzelne fällen heute Urtheile, welche nicht erkennen Regimentskommandeure anders verfahren sind, so entsprach das lassen, daß es ihre Aufgabe ist, die Duelle zu nicht den Absichten der Militärverwaltung. In dem jüngsten verhindern. Wir müssen in Verbindung mit den vererblicken. Duelle glaubt man einen Rückschlag gegen diese Anschauung zu bündeten Regierungen eine Besserung herbeizuführen versuchen. protestirt werden. Gegen einen solchen Rückschlag muß entschieden Eine Besserung auf einem solchen Gebiet, wo ein gewisser gefellschaftlicher Zwang mitspricht, kann nur in einem günstigen Die Preffe aller Parteien hat Anlaß genommen, sich gegen Augenblick erfolgen. Sollte der Augenblick nicht günstig sein, Bresse diese Dinge behandelt auf die Duelle auszusprechen. Leider hat ein kleiner Theil der wo von einem Diener der protestantischen Kirche an einem Dinge behandelt auf eine Weise, welche Grabe 10 ernste Worte gesprochen find, denen ich auf eine Glorifitation der Duelle hinausläuft. Dieser mich als Ratholit vollständig anschließen tann?( Redner Theil der Presse steht nicht hoch in der Achtung der verliest die Worte des Geistlichen am Grabe des Herrn Deffentlichkeit. Die Presse hat eine gewisse Mitschuld an den von Echrader.) Die Worte haben auf die ganze Trauergesellschaft führen, Duellen, weil sie die Privatverhältnisse, welche zu den Duellen einen gewaltigen Eindruck gemacht, ein Beweis dafür, daß auch in einer Weise bespricht, welche nichts nüßt, diese Kreise, die sonst für Duelle eintreten, ihr Gewissen schlagen aber verwirrend auf das Volk wirken muß.( Sehr richtig! fühlten. Sie haben gefühlt, daß ein Prinzip, welches erschütternden rechts.) Solche pikanten Dinge sollen vollständig aus der Ereignissen gegenüber nicht aufrecht erhalten werden kann, kein Presse verschwinden. Die Presse foll § 145b wird nach unerheblicher Debatte gegen die Stimmen Stellung gegen die Duelle richtiges Prinzip sein fann. Da muß man eine Aenderung hers nehmen, aber der Freisinnigen und Sozialdemokraten, sowie einiger Konser Standalsucht in die Deffentlichkeit zerren.( Sehr richtig! rechts.) der über uns steht, der schon auf Sinai das Duell verboten hat nicht private Verhältnisse auf beiführen. Nicht der Staat hat zu verfügen, sondern der Höchste, vativen angenommen.§ 145 c wird ohne Debatte genehmigt. Nach Artikel 2 sollen die Bestimmungen auf die Konsum- und dem Christenthum muß aus der Welt geschafft werden. Der Widerspruch zwischen den Anschauungen gewisser Kreise durch das Wort: Du sollst nicht tödten! Ich hoffe, daß die Interpellation und die Verhandlungen, welche sich daran knüpfen anstalten größerer Werke für ihre Beamten und Arbeiter, sowie Das erste der Duelle war der Fall Kettelhodt Zenker. werden, Veranlassung geben werden zur Beseitigung der Duelle. auf Bereinigungen, welche ihren Mitgliedern beim Bezuge von Wenn die Ehre des einen in dem zartesten Punkte verlegt Staatssekretär v. Bötticher: Ich habe zunächst dem BeWaaren Vortheile verschaffen wollen, insbesondere auch auf ist, können dann nicht die Ehrengerichte so eingerichtet sein, dauern des Herrn Reichskanzlers darüber Ausdruck zu geben, daß Beamten und Offiziervereine finngemäße Anwendung finden. daß für diesen die Sühne erlangt wird( Sehr richtig! er durch Unwohljein verhindert ist, der heutigen Verhandlung Abg. v. Stumm beantragt hinzuzufügen: Jedoch ist es links), daß er nicht zur Waffe areift? Ich tabele es den Konfumanstalten und Vereinigungen der bezeichneten nicht, daß der Mann feine persönliche Ehre höher stellte, als das Art gestattet, in ihren Speiseanstalten Waaren zum alsbaldigen Christenthum. Christus hat uns dieses Beispiel nicht gegeben. persönlichen Verbrauch auch an Dritte abzugeben." Die Pflichterfüllung, die wir verlangen müssen, wird durch die Der Antragsteller empfiehlt den Artikel 2 mit seinem An- heutige Gestaltung der Ehrengerichte nicht genügend erleichtert. trage, weil es eine Ungerechtigkeit wäre, die anderen Ver-( Sehr richtig! links.) Und nun der Ausgang des Duells! Der einigungen, welche den Konsumvereinen gleichstehen, anders zu jenige, dessen Ehre verlegt wurde, wird erschossen, und der behandeln als diese, nur weil sie eine andere rechtliche Ge- Schluß ist nichts als eine verhältnißmäßig geringe Strafe, die ftaltung haben. Auf Antrag des Abg. v. Stumm wird ferner der Aus- Das zweite Quell ist das Duell Kotze Schrader. Ich möchte demjenigen zu theil wird, der an allem Ünrecht Schuld hat. führungstermin auf den 1. Januar 1897 festgesetzt. nicht verlegend wirken; wir müssen dahin streben, daß nach und im Zentrum.) Die Kommission hat endlich folgende Resolution vor- gewisser Seite die Meinung erweckt wird, daß eine Aenderung Wenn es auch in den Fällen, in welchen die Absicht zum Zweigeschlagen: eintreten muß. In dieses Duell haben die Staatsanwaltschaft, fampf zu schreiten, bekannt war, nicht gelungen ist, die Duelle den Reichskanzler zu ersuchen, Menderungen dahin treffen zu das Zivilgericht und verschiedene Ehrengerichte eingegriffen, zu verhindern, so kann daraus ein Vorwurf für jene Organe wollen, daß die Ueberlassung von im Eigenthum des Reichs be- und trotzdem mußte die Sache durch die Pistole Sache durch die Pistole zum nicht abgeleitet werden( Lachen); es liegt auf der Hand, daß findlichen Gebäuden oder Theilen derselben an Konsumvereine Austrag gebracht werden. Das Duell war schon Tage diejenigen, oder Konsumanstalten und ebenso auch die Besorgung des vorher betannt; jeder wußte, welche aum 3 weitampf greifen daß die schwersten Be wollen, stets Mittel und Wege finden werden, Waarenverkaufes, der Buch- und Rassenführung in solchen Ver- dingungen gestellt waren. Und was haben die um ihr Vorhaben auszuführen. Daß auch auf dem einen und Anstalten durch im Dienst des Reiches stehende Behörden gethan?( hört! links und im Zentrum.) Gebiete des Duellwesens den Gesezen in allen Kreisen Beamte fünftighin im wesentlichen auf Veranstaltung zur Abgabe Sind Sie sicher, daß Herr v. Roßze bestraft wird? Jezt heißt der Bevölkerung ohne Unterschied des Standes und Berufes von Gegenständen des alsbaldigen Verbrauches an die in Bees, er sei verreist. Hätte die Staatsanwaltschaft Achtung und Befolgung zu sichern ist, hält der Herr Reichstriebsanlagen des Reiches beschäftigten Arbeiter und Beamten nicht aufpassen können, daß dieser Mann nicht fangler für eine selbstverständliche,( Unruhe) unabweisliche beschränkt bleibe. der Gerechtigkeit sich entzieht( Sehr richtig! links), Forderung des öffentlichen Rechtsbewußtseins. Er ist in ernstwenn die Reife den Zweck hatte, ihn der Gerechtigkeit zu liche Erwägungen darüber eingetreten, welche Maßregeln zu Darauf folgt die Verlesung der Interpellation der entziehen? ergreifen sein werden, um eine folche Sicherung wirksamer als Abgg. B a chem( 3.) und Gen.: Was soll geschehen, um derartigen Dingen vorzubeugen? In bisher zu erreichen. Das Ergebniß diefer Erwägungen mitzuHat der Reichskanzler Kenntniß von den in letzter Zeit vor erfter Linie haben wir die Organisation und die Thätigkeit der theilen, ist, da dieselben noch nicht abgeschlossen sind, zur Zeit gekommenen Zweikämpfen, bei denen insbesondere Militärperfonen Ehrengerichte ins Auge zu faffen. So wie sie heute befiehen, nicht thunlich. betheiligt waren? Ist dem Herrn Reichsfanzler befannt, ob und sind sie nicht immer und unter allen Umständen geeignet, Duelle welche Maßregeln zur Verhütung dieser Zweifämpfe getroffen zu verhindern. Dann müssen andere Einrichtungen geschaffen sprechung der Interpellation ein. Auf Antrag des Abg. Rickert tritt das Haus in die Bes waren? Welche Maßregeln gedenkt der Herr Reichskanzler zu und muß auf andere Maßregeln gesonnen werden. Die Abg. Rickert( frs. Vg.): Ein Votum des Reichstages muß ergreifen, um in Zukunft den gesetzwidrigen und das allgemeine militärischen Ehrengerichte sprechen Recht, um die Standesehre der Interpellation unmittelbar folgen. Ich hoffe daher, daß Rechtsbewußtsein schwer verletzenden Zweikämpfen wirksamer wie des einzelnen und des ganzen anders zu wahren, aber fie sprechen Sie bereits morgen unseren Antrag auf die Tagesordnung fetzen bisher enigegenzutreten? uicht Recht unter den Parteien; sie sind kein Forum, vor welchem werden. In eine Kritik der Erklärung des Reichstanzlers ein beide Theile sich zu verantworten und dem beide sich zu unter- zutreten, ist wohl überflüssig. Er erklärt, es wäre nicht werfen haben. Sie schäßen unter Umständen die Standes- nachzuweisen, daß die Organe des Staates ihre Schuldigehre nicht blos dann, wenn das objektive Recht dem feit nicht gethan hätten. Aber wo es sich um einen Sozial= Abg. Bachem( 3.): Geit langem haben Ereignisse nicht so nicht entgegensteht, sondern auch im entgegengesetzten Falle. de motraten handelt, da wird er von früh bis spät sehr die öffentliche Meinung beschäftigt, erregt und erbittert, Ein Ehrengericht ertheilte einem, der das Duell verweigerte, eine beobachtet; die Polizei sollte doch auch einen Herrn wie diejenige Reihe von Duellen, von Duellen, deren Zeugen wir Berwarnung, also dafür, daß er den Vorschriften des Chriñen- v. Koge oder v. Schrader beobachten tönnen. Ich in der jüngsten Zeit gewesen sind. Zweifämpfe find thums folgte. Ja, es heißt, daß der Spruch eines Ehren hoffe, wenn einmal eingeschritten wird, daß bei der Wurzel an ja feit alter Beit im deutschen Vaterlande bekannt. gerichts direkt das Duell Koße Schrader ver- gefaßt wird, nämlich beim Militär. In bürgerlichen Kreisen Die Vertreter von Recht und Sitte haben sich dagegen anlaßt hat; das Ehrengericht ließ Herrn v. Kotze als Ehrenmann wird ja den militärischen Anschauungen immer noch nacherklärt. Gegenüber den Zweifämpfen hat hat sich aber bestehen und dadurch wurde das Duell nothwendig. Das ist ein gegeben; es ist namentlich bedauerlich, daß Herr v. Bennigsen sich der Reichstag zurückgehalten, wahrscheinlich in der Hoffnung, Widerspruch, unverständlich für jeden, der in der christlichen An- über das Duell in einer sehr angreifbaren Weise ausgesprochen daß die Macht der öffentlichen Meinung, daß die chriftliche Idee schauung aufgewachsen ist. Wir müssen eine andere Institution hat. Diejenigen, welche das Duell vertreten, rafcher zu dem Ziele führen würden, die Zweifämpfe auszurotten, fuchen; die jetzigen Ehrengerichte sind durch Kabinets: sind Umstürzler, welche Moral und Gefeß als aufregende Debatten. Aber wenn das Uebel so groß ge- ordre Sr. Majestät eingeführt worden; ich will in mißachten. Die Gegner des Duells sind konser worden ist, dann hört die Rücksicht auf, dann müssen die Ver- diese Prärogative nicht eingreifen. Aber es wird zu vativ, sind die Erhalter der Staats- und Rechtsordnung. treter des deutschen Volkes, welche nicht blos an der Gesetzgebung prüfen sein, ob eine andere Einrichtung geschaffen werden Solche Vorgänge müssen bei den Massen die sondern auch an der Sorge für die Durchführung derselben be- tann, welche diese Ehrengerichte ergänzt. Denn die Ehren- Meinung hervorbringen, daß nicht gleiches theiligt sind, ihre Meinung fundgeben. Die Duelle beruhen auf gerichte sind nicht allein für die Offiziere des Landheeres und Recht für Alle gilt. Was dem Duellanten Recht ist, einem Widerspruch gegen die christliche Religion und auf einem der Marine nothwendig, sondern auch für die Kreise der das müßte auch dem Messerstecher eingeräumt werden.( Sehr Widerspruch mit der positiven Gefeßgebung, Studenten. richtig! im Zentrum.) Gleichwohl werden die Messerstecher schwer weil gewisse Kreise das Recht zu haben glauben, Unser Strafgesetzbuch verweist das Duell in einen bestraft. Ueber solche Zustände kann sich nur die Sozialihre Standesvorurtheile durchzusehen gegen besonderen Abschnitt; es hält die Feftungshaft als Strafe für demokratie freuen. Redner verweist auf den Fall des Major über den positiven Vorschriften der Religion und der Gesetze; nöthig. Aber diese Strafe hält durchaus nicht von den Duellen Hinze, der deswegen aus dem Offizier stande entlassen wurde. weil sie glauben das Recht zu haben, diese Anschauungen ab.( Sehr richtig! im Zentrum.) Wenn das ergerniß so groß Die Verordnung über die Ehrengerichte muß einer Revision auch anderen Kreisen aufzudrängen. Dagegen haben geworden ist wie es jetzt ist, dann muß das Straigesetzbuch ge- unterzogen werden; sie ist ohne Gegenzeichnung des Reichssich mehr und mehr die Stimmen ernster Männer erhoben. ändert werden, dann genügt nicht mehr eine custodia honesta, fanzlers erschienen, aber wenn die Bestimmungen dieser VerIch will nicht auf das hinweisen, was aus den Reihen meiner sondern eine strengere Strafe, ja es muß die Zucht- ordnung nicht vereinbar sind mit unserem Rechtszustaud, dann Freunde geschehen ist; es mehren sich auch die Stimmen aus den hausstrafe eingeführt werden, wenn besonders muß eine Aenderung eintreten, mindestens bezüglich der nicht Kreisen der protestantischen Geistlichen, welche Widerspruch häßliche Umstände vorliegen.( Sehr richtig! links.) Die aktiven Difiziere. Der Reichstag sollte sich an die höchste Stelle erheben gegen die Duelle. Ich weise hin auf die zahlreichen Behandlung des Duells im Strafgesetzbuch wenden und eine Aenderung dieser Dinge verlangen.( Beifall.) ernsten Worte, welche an dem Grabe von Männern, die im ist eine Begünstigung, eine Privilegirung ge Abg. Schall( f.): Ich darf nicht nur in meinem eigenen Duell gefallen sind, gesprochen sind Ich weise Sie wisser herrschenden Kreise. Wenn die Bestrafung er: Namen, sondern auch im Namen der überwiegenden hin auf die Stellungnahme einer Genossenschaft, welche folgt ist, so hat sich der Eindruck fühlbar gemacht in weiten Mehrzahl meiner Fraktionsgenossen aussprechen, für den Kreis solcher Leute bestimmt ist, die sonst Voltskreisen, als ob man das Duell gar nicht als einen Rechts- daß wir vollständig auf dem Standpunkt des Herrn Inters dem Duell huldigen, auf die Adelsgenossenschaft. Es soll bruch betrachtet. Man hat vorgeschlagen, daß derjenige, welcher pellanten stehen. Mir als evangelischem Geistlichen ist es leicht eine Instanz geschaffen werden, welche die Ehrenhändel schlichtet, sich ohne weiteres über das Gesetz stellt dadurch, daß er ein gemacht, mich zu dem christlichen Standpunkt des Herrn Bachem eine Instanz der sich jeder unterwerfen muß, und wer sich dieser Duell annimmt, drei oder fünf Jahre feine obrigkeit zu bekennen. Ich habe das schon bei früheren Gelegenheiten flar Instanz nicht unterwirft, soll nicht beanspruchen dürfen, eine liche Stellung einnehmen, nicht Offizice sein, auch nicht und unzweideutig ausgesprochen.( Widerspruch bei den Sozial
Die Resolution wird angenommen.
Nachdem Staatssekretär v. Bötticher erklärt hat, daß er fofort nach der Begründung die Interpellation beantworten werde, erhält das Wort zur Begründung derselben