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Hugenberg Adresse unbekannt.

Die Hugenberg- Redakteure vor dem Richter. Hugenberg

felber drückt sich.

Vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte begann heute morgen unter dem Borsiz des Landgerichtsdirektors Rüder der Prozeß gegen den Redakteur des Lokal- Anzeiger", John, den Redakteur des Tag", Flemming, und den Redakteur der Deutschen Zeitung", Schwendy, wegen eines Artikels des Reichs tagsabgeordneten Hugenberg vom 31. Oftober 1929. In diesem Artikel, der sich mit dem Ergebnis der Abstimmung zum Volksbegehren beschäftigte, hieß es u. a.:

Ist die Schlacht gewonnen oder verloren. Der sozialistische Reichsinnenminister mill es uns am 6. November verraten. Hoffentlich wird inzwischen nicht allzusehr retuschiert." te haben sich ber

Durch diese Worte haben sich der damalige Reichsinnenminister Severing, der preußische Ministerpräsident Braun und die Ministerpräsidenten einiger Staaten beleidigt gefühlt. Die Anklage lautete demgemäß auf Beleidigung.

Von den vier Angeklagten ist Hugenberg nicht erschienen. Der Vorsitzende verliest ein Schreiben, in dem der abwesende Hugenberg mitteilt, daß er sich augenblicklich zu einer Nachtur in Bayern   befinde. Eine Vorführung sei nicht möglich, da er nicht nur Reichstagsabgeordneter, sondern auch Mitglied seines Ständigen Ausschusses sei. Er beantrage, das Verfahren gegen ihn ruhen zu lassen.

Oberstaatsanwalt Köhler widerspricht diesem Antrage. Hugenberg fei ebenso zu behandeln wie jeder andere Angeklagte, da das Verfahren gegen ihn bereits vor Eröffnung des Reichstages

Der kann lachen!

Der Frankfurter   Architekt und Stadtbaurat Ernst May  , der von der Sowjetunion   mit einem Jahresgehalt von 150 000 M. nach Moskau   engagiert worden ist.

geschwebt habe. Ein Ruhen des Verfahrens fäme nur auf Grund eines- besonderen Antrages des Reichstages in Frage. Die Ver­zögerung in der Anberaumung des Gerichtstermins sei durch Hugen­berg selbst verschuldet. Er, der Staatsanwalt, beantrage deshalb die Durchführung der Berhandlung gegen die drei anwesenden An­geklagten und Abtrennung des Verfahrens gegen Hugenberg. Die Beschlußfassung darüber, ob beim Reichstag eine Genehmigung über die Borführung des Angeklagten Hugenberg nachzusuchen sei, behalte er sich vor.

Justizrat Hahn widerspricht seinerseits einer Abtrennung des Verfahrens gegen Hugenberg. Hugenberg sei der Berfaffer des inkriminierten Artikels. Der Prozeß müsse deshalb gegen fämt­liche vier Angeklagten gemeinsam durchgeführt werden. Hugen­berg trage feine Schuld an der Verzögerung in der Anberaumung der Verhandlung. Das Verfahren müsse eben vor­läufig ruhen.

Der Vorfihende stellt fest, daß eine Bernehmung Hugenbergs nicht stattfinden fonnte, da seine Adresse unbekannt war. Alle Versuche, feine Adresse ausfindig zu machen, find ergebnislos geblieben.

Schließlich war das Gericht gezwungen, den Eröffnungsbeschluß ohne vorhergehende Vernehmung Hugenbergs zu erlassen. Ober­staatsanwalt Röhler ergänzt diese Ausführungen des Vorsitzenden durch den Hinweis, daß auf ein von ihm persönlich an Hugenberg gerichtetes Schreiben, doch seine Adresse mitzuteilen, unbeantwortet geblieben sei.

Das Gericht beschließt nach kurzer Beratung, das Verfahren gegen Hugenberg abzufrennen.

Die drei Angeklagten werden zur Person vernommen. Der Eröffnungsbeschluß und die inkriminierten Artikel kommen zur Berlesung. Rechtsanwalt Gollnick stellt für den Angeklagten John eine große Anzahl von Beweisanträgen. Es sollen Ge= meindevorsteher, verschiedene Beamte und Private personen über Unregelmäßigkeiten beim Volksbegehren ver nommen werden. Sollte es sich ergeben, sagt Rechtsanwalt Gollnick zur Begründung seiner Beweisanträge, daß vor Niederschrift des Artikels durch Hugenberg eine Reihe Vorkommnisse sich zugetragen haben, die die Befürchtung aufkommen lassen mußten, daß das Er gebnis des Boltsbegehrens objektiv falsch sein mußte, so wäre der Wahrheitsbeweis erbracht und die Angeklagten könnten nicht bestraft werden. Denn die ihnen inkriminierten Säge besagen nichts anderes als den Wunsch und die Warmung, daß nicht ,, retuschiert" würde.

Justizrat Hahn ergänzt die Unzahl der Anträge seines Kollegen durch weitere Anträge. Der Oberstaatsanwalt Köhler hält jämtliche Anträge für unerheblich.

Das Gericht behält sich die Beschlußfassung über die Beweis. anträge bis nach der Vernehmung der Angeklagten vor.

Bernehmung der Angeklagten. Redakteur John vom Lotal Anzeiger" wird verantwortlich vernommen. Er hat den Artikel nicht erst gelesen, ihn von seinem Kollegen Dr. Harnisch erhalten und im Vertrauen auf dessen langjährige redaktionelle Erfahrung ihn unbedenklich in Saß gegeben. Er übernimmt selbstverständlich die Verantwortung. Die Reihe, sich zu äußern, ist am Angeklagten Flemming. Auch sein Blatt, der Tag", hat natürlich Berge von Zuschriften erhalten mit dem Ersuchen um Vermittlung bei der Bahrung der verfaffungsmäßig zustehenden Rechte der Briefschreiber. Borf.: Was haben Sie unter ,, Retuschieren" verstanden? Angell. Flemming: Ich habe unter Retuschieren das ver standen, was allein darunter zu verstehen war. Es sollte duray Aenderung der Listen nicht das Endergebnis des Volks­begehrens beeinflußt werden, wie das z. B. in Effen durch Aus radieren von Namen geschehen ist.

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Es folgt die verantwortliche Bernehmung des Redakteurs der Deutschen Zeitung", Schwendy. Herr Schwendy hat den Artikel gelesen, für gut befunden und ihn in Satz gegeben. ,, Es war für mich außer Zweifel", sagt er ,,, daß gerade im gegebenen Augenblid, wo der Kampf um das Boitsbegehren auf dem Höhe quati fond, cu Artikel nou Hugenberg angenomanen merden mußte.

Wirtschaftsnot- Jugendnot!

Wie kann der berufslosen Jugend geholfen werden? Von Walter Eschbach.

Angesichts der ungeheuren Erwerbslosigkeit, von der auch die im erwerbstätigen Alter stehende Jugend in großem Umfange betroffen wird, hat die preußische Staatsregierung der Reichs regierung Vorschläge zur Arbeitsbeschaffung unterbreitet. Ein Vorschläge zur Arbeitsbeschaffung unterbreitet. Ein Hauptpunkt ihres Programms iſt

ein neues Berufsschuljahr zur befferen Borbildung der Jugendlichen. 250 000 junge Menschen würden dadurch auf ein Jahr vom Arbeits­markt zurückgehalten. Bei diesem begrüßenswerten Borschlag ist daran gedacht, das weitere also ein neuntes Schuljahr in erster der Jugendliche hierdurch erfährt, bei der späteren Berufsausbildung Linie auf den fünftigen Beruf einzustellen und die Ausbildung, die in angemessenem Umfange zur Anrechnung zu bringen.

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Dieser Vorschlag muß alle Freunde der Jugend mit Genugtuung erfüllen. Um so mehr, als schon seit einigen Jahren die Frage einer erweiterten Schulpflicht für die Besucher der Volksschule diskutiert erweiterten Schulpflicht für die Besucher der Volksschule diskutiert wird. Es ist wissenswert, daß nicht nur in Deutschland  , sondern auch in Amerika  , England und Frankreich

Schulfragen im Mittelpunkt ernster Erörterungen stehen. Mit der Berlängerung der obligatorischen Schulzeit und deren Rückwirkungen auf Arbeitsverhältnisse und Arbeitslosigkeit befaßte sich im Herbst vergangenen Jahres auch die dritte Generalversammlung der Inter­nationalen Vereinigung für sozialen Fortschritt in Zürich  . Auf dieser Tagung erklärte der Vertreter der englischen Arbeiterregierung, daß diese Anordnungen zu treffen gedenke, um die obligatorische Schulzeit bis zum Alter von 15 Jahren zu verlängern und den Eltern der Kinder zine entsprechende Entschädigung

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zu gewähren. Auf der Konferenz wurde eine Entschließung an­genommen, in der u. a. gefordert wird, die Entlassung aus der Schule sobald wie möglich auf das 15. Altersjahr festzusetzen. Der Studienplan soll neben dem allgemeinen Charakter eine stärkere Betonung des Berufsschulunterrichtes im letzten Schuljahr erfahren. Man ersieht hieraus, daß selbst im internationalen Maßstabe eine Erweiterung der Schulpflicht unter starter Betonung des Berufs als notwendig angesehen wird. Im Zusammenhang mit diesen Forderungen ist in Deutschland   debattiert worden, ob ein neuntes Schuljahr der Volksschule verbleiben oder der Berufsschule an­gegliedert werden soll. Die Meinungen sind darüber recht geteilt. Eine Reihe wichtiger Gesichtspunkte spricht ebenfalls für die Angliederung an die Berufsschule. Diesen Standpunkt vertritt auch der bekannte Schulmann Kerschensteiner. Er hebt hervor, daß die vor allem bei den Knaben um das 12. bis 15. Lebensjahr auftauchenden Neigungen, sich manuell zu betätigen, bei einer Aus­dehnung der Schulpflicht innerhalb der Volksschule nicht befriedigt würden, da sie nicht auf den Beruf, für den sich der Jugendliche in diesem Alter schon interessiert, eingestellt ist. Kerschensteiner fordert aus diesem Grunde einen Ausbau der Berufsschulen, der sich bei der Struktur dieser Unterrichtsstätte sicher leicht durchführen ließe. Er verspricht sich auch in pädagogischer Hinsicht größere Erfolge. Daß solche zu verzeichnen wären, zeigt sich in der

sogenannten Borlehre" in Frankreich  .

Diese wird hier in besonderen Schulen mit gut eingerichteten Werk stätten als Berufsvorbildung durchgeführt. Man kann diese Vorlehre

etwa vergleichen mit den deutschen   Tagesfachschulen für handwerk. liche und Angestelltenberufe. Auch in der Schweiz   bestehen ähnliche Einrichtungen wie in Frankreich  , und es ist durchaus denkbar, sie auch in Deutschland   einzuführen. Ein Anfang dazu wäre ein obligatorisches an die Berufsschule angegliedertes neuntes Schuljahr. Für dieses Angliedern spricht vor allem der Umstand, daß der auf seine spätere Lehre und Erwerbstätigkeit eingestellt ist. Seine Jugendliche zum mindesten im 14 Lebensjahre schon vollkommen Lebensauffassung hat sich zu diesem Zeitpunkt aus der Struktur der Volksschule herausentwickelt. Es kommt aber noch ein anderes Moment hinzu. Bei der Kompliziertheit des heutigen Berufsiebens

und der Produktion ist es notwendig, dem jungen Menschen vor seinem Eintreten in die Wirtschaft

das Berufsbild sichtbar zu machen

und ihm die Zusammenhänge der Warenherstellung zu zeigen. Welcher Jugendliche hat in der Stadt heute noch Gelegenheit, den

berufstätigen Menschen bei seiner Arbeit zu sehen? Mancher junge Mensch würde lieber einen anderen als den zuerst gewünschten Beruf ergreifen, wenn er sich vorher mit dessen Besonderheiten hätte vertraut machen können. Damit wäre auch der Berufsa beratung ihre Aufgabe erleichtert; weiterhin würde eine simm volle Einordnung des Jugendlichen in den Beruf, zu dem er sich hingezogen fühlt und für den er sich als geeignet erweist dadurch möglich sein. Mit dieser ganzen Sachlage rüdt die Schulfrage in den Mittelpunkt der Sozialpolitit.

Besondere Maßnahmen sind auch notwendig, um die nicht mehr schulpflichtige Jugend jugendpflegerisch zu betreuen. Die Gewerfa schaften sind hier in früheren Jahren und auch gegenwärtig mit gutem Beispiel vorangegangen, indem sie Kurse und Internate für erwerbslose Jugendliche eingerichtet haben. Eine besondere Aktion hat vor einiger Zeit die Stadt Düsseldorf   durchgeführt; erwerbslose Jugend hat hier unter geschickter, verständnisvoller Leitung Dedland in eine vorbildliche Parkanlage mit Spielplägen, einer Freilichta bühne u. a. verwandelt.

Die gegenwärtige ungewöhnliche Erwerbslosigkeit erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Für die Jugend, die bei ihrer Schulentlassung nicht damit rechnen kann, eine Lehr- oder Arbeits­stelle zu finden, die also zeitweilig berufslos bleibt, ist daher der Vorschlag der preußischen Staatsregierung zu begrüßen. Hierdurch würde der Arbeitsmarkt entlastet und der Jugend selbst außer ordentlich geholfen werden. Erstrebenswert ist es, dem Beispiel Englands folgend, den Eltern während dieses verlängerten Schul besuches

in irgendeiner Form eine besondere Entschädigung zu gewähren. Für die Teile der Jugend, die nach vollendeter Lehre ihre Arbeitsstelle verlassen müssen- deren sind nicht wenige­sowie für die vielen anderen erwerbslosen jugendlichen Arbeiter und Angestellten sind dagegen Kurse und Arbeitsgemeinschaften durch zuführen. Erfahrungen auf diesem Gebiet der Jugendpflege liegen

aus früheren Jahren vor. Es sei nur verwiesen auf die Einrich tungen der Berliner   Jugendämter. Die Wirtschaftsnot bringt automatisch die Not der Jugend mit sich. Dieser Jugendnot auf den verschiedenen hier gezeigten Wegen zu steuern, muß eine dringende Aufgabe von Staat und Gesellschaft sein!

Ich konnte mir selbstverständlich nicht denken, daß einem Manne| der Experimentalforschung und der großen Forschungsaufgaben im wie Hugenberg in seinem Artikel etwas Strafbares unterlaufen Bereich der nationalen Wirtschaft, der Volksgesundheit und des fönnte."

Bors. Sie waren doch befugt, Aenderungen vorzunehmen. Ihr Blatt befand sich doch in keiner Abhängigheit von Hugenberg. Angell. So wendy: Selbstverständlich war ich befugt, Aenderungen vorzunehmen. Ich sah aber feinen Anlaß dazu.

Angell. Flemming( aufspringend): Es war ja überhaupt nicht so, daß wir einen Artikel von Hugenberg unbedingt bringen mußten. Hatten wir Bedenken, so tonnten wir sie ihm mitteilen und fanden dann das größte Ent gegentom men. Bors.: Es war also nicht so, daß ein Artifel von Geheimrat Sugenberg unbedenklich angenommen werden mußte? Angeft. Flemming: Nein, unter feinen Umständen. Bors.( zum Angeklagten Schwendy): Der Artikel in der ,, Deutschen Zeitung" ist am 31. Oktober erschienen. Die Eintragung in die Listen mar bereits abgeschlossen. Bom 31. Oftober bis zum 6. November fand die Prüfung der Listen statt. Da tonnten eigentlich Streichungen oder sonstige Aenderung nicht mehr vorgenommen werden.

Justizrat Hahn( an Stelle von Schwendy): Es handelte sich um die Wertung der Einzeichnungen, um die rechtliche Auf­fassung zweifelhafter Eintragungen, z. B. wenn jemand, der sich eingetragen hatte, später seinen Namen streichen ließ und der­gleichen mehr.

Vors.: Ich möchte es Dom Angeklagten Schwendy selbst hören. Schwendy wiederholt nun die Aussage seines Verteidigers. Im übrigen erflärt er, daß er in dem Artikel eine Beleidigung von Beamten nicht erblickt und auch teine beleidigende Absicht gehabt habe.

Im Zeichen der Wirtschaftsnot. Bum zehnjährigen Bestehen der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft.

Am 30. Oftober sind zehn Jahre vergangen, seitdem die deut fchen wissenschaftlichen Körperschaften zur Noigemeinschaft der Deutschen Wissenschaft" zusammentraten, um von der deutschen   Forschung die brohende Gefahr des Zusammenbruches abzuwenden und die Forschung als unentbehrlichen Fattor im deutschen   Wiederaufbau zu erhalten. Mit den Jahren hat sich gezeigt, daß die Aufgabe der Rotgemeinschaft sich nicht in einer einmaligen Hiissaktion erschöpfte, sondern daß für eine Reihe von Bedürfnissen der deutschen   Wissenschaft die zentrale Wirksamkeit eines Körpers wie der Notgemeinschaft auf die Dauer notwendig ist. Die Not gemeinschaft ist zu einem wesentlichen Organ in der deutschen   Wissen fdjaftspflege geworden, dessen Bedeutung auch das Reich durch djaftspflege geworden, dessen Bedeutung auch das Reich durch Uebernahme der ihr geleisteten Zuschüsse in das Ordinarium des Reichshaushalts Rechnung getragen hat. Der Name Deutsche Gemeinschaft zur Erhaltung und Förderung der Forschung"( abge­fürzt, Deutsche Forschungsgemeinschaft"), mit dem der alte Titel neuerlich ergänzt wurde, bezeichnet die Entwicklung der Rotgemeinschaft zu einer grundlegenden Förderungsorganisation im deutschen   wissenschaftlichen Leben.

Der soeben erscheinende neunte Bericht gibt ein Bild von der Tätigkeit der Notgemeinschaft im Jahr 1929/30 Die Förderung

Volkswohls erstreckt sich über eine große Zahl wichtiger Arbeiten und hat immer neue auch wirtschaftlich bedeutungsvolle grund­legende Aufgaben, die nur in Gemeinschaftsarbeit zu fördern sind, erfassen müssen. Die Mittel der Notgemeinschaft waren im Jahre 1929 bereits einer Einschränkung unterworfen. Auch die weitere Arbeit vollzieht sich im Zeichen der Wirtschafts- und Finanznot, der die Notgemeinschaft durchaus Rechnung zu tragen sucht. Trotz dem dürfen begonnene große Unternehmungen, wie die Grönland  expedition, nicht unterbrochen werden, wenn die deutsche Forschung in der Lage bleiben soll, die Notlage des deutschen   Bolkes weiterhin zu bessern. Gerade diese Notlage fordert verdoppelte wissenschaft­liche Anstrengungen, um Deutschland   wirtschaftlich wettbewerbsfähig und fulturell widerstandsfähig zu machen.

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Der Garten des Friedens.

Eine Grenz, Befestigung" durch Blumen und Bäume.

In Erinnerung an den 100jährigen Frieden zwischen Kanada  und den Vereinigten Staaten   von Nordamerika   find tanadische Friedensfreunde mit ihren Gesinnungsgenossen in den Vereinigten Staaten   in Verbindung getreten, um ein 1000 Morgen großes Gea lände an der Grenze beider Staaten anzukaufen und in einen Garten des Friedens" umzuwandeln. In diesen Garten sollen sämtliche Arten der Bäume, Sträucher und Blumen angepflanzt werden, die in Kanada   und in den Vereinigten Staaten vorkommen. Dabei sollen jene Pflanzen, die an ein südliches Klima gewöhnt sind und die tältere Temperatur des Nordens nicht ertragen tönnen, in Glashäusern untergebracht werden, damit kein amerikanischer Baum oder Strauch, und keine amerikanische   Blume in diesem Garten des Friedens" fehle. Die Kosten für diese einzigartige Anlage, die zur Hälfte auf kanadischem und zur Hälfte auf dem Gebiet der Union  liegen wird, sollen aus Beiträgen der beiden Bölker zusammen gebracht werden, damit der Garten, der den friedlichen Gefühlen beider Völker Ausdruck geben soll, auch im wahren Sinne des Wortes ein Boltspart werde. Darum wird für ihn auch eine leicht zugängliche Stelle ausgewählt werden und zwar dort, wo der Staat New York   an die fanadische Proving Ontario   anstößt. An alle Gartenkünstler in den Vereinigten Staaten   ist die Einladung er­gangen, sich an dem Wettbewerb für die Ausgestaltung dieses Gartens zu beteiligen, der eine der größten Sehenswürdigkeiten der Bereinigten Staaten bilden wird. Er soll, wie der Anreger dieses Gedankens, Donald J. Crighton, sagte, nicht nur den beiden Völkern Nordamerikas   eine Erinnerung an einen 100jährigen Frieden und eine 100jährige Freundschaft sein, sondern zugleich für die übrigen Völker der Erde, die an ihren Grenzen feine Blumen und Gärten, sondern Festungen und Geschütze haben, eine ständige und lebendige Mahnung.

Dr. Karl Hauck  ,

Der französische   Maler Spiridon gestorben. In Nizza   starb der Porträtmaler Spiridon im Alter von 82 Jahren. Spiridon war in Rom   geboren und ließ sich dann später in Nizza   nieder, wo er sich naturalisieren ließ. Unter den Porträts Spiridons sind be­sonders diejenigen Puccinis, Gambettas und des Papstes Bius XI. hervorzuheben. Bon seinen Werfen hat ein im Batikan hängender Christustopf Berühmtheit erlangt,