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Revolutionsfeier Sonntag, 9. November, 18 Uhr

Autohalle 2 am Kaiserdamm

Den Mördern auf der Spur! Kinos und Theater bleiben leer!

Der Raubmord an dem Uhrmacher vor der Aufklärung.

Seit über 8 Tagen ist die Berliner Mordkommission mit den Nachforschungen über den geheimnisvollen Tod des 56jährigen Uhr­machers Friedrich Ulbrich, der in seiner Wohnung in der Dront­heimer Straße 5 tot aufgefunden wurde, beschäftigt. Nachdem fast 40 Zeugen verhört worden sind, scheint die Polizei durch das Teil­geständnis eines 16jährigen Mädchens endlich auf die Spur der Täter gekommen zu fein,

Nach den besonderen Begleitumständen, unter denen der Raub ausgeführt worden war, fonnte der Täter nur eine Berson sein, die ausgeführt worden war, fonnte der Täter nur eine Berson sein, die mit den Gewohnheiten des Uhrmachers genau vertraut mar. Der Ermordete, der einen sehr seltsamen Lebenswandel geführt hat, pflegte die Mädchen, die ihn besuchten, na dt zu photographieren. Die Annahme der Mordkommission ging nun in erster Linie dahin, daß der Täter unter dem männlichen Anhang eines dieser Mädchen zu suchen sei. Bei den weiteren Ermittelunger hatte sich auch er­geben, daß Ulbrich am Abend vor seinem Tode gegen 20 Uhr noch Besuch erwartete. An Hand von Photographier wurde dieser Be­such dann in der Person der 16 Jahre alten Lieschen N., die in der Gegend wohnt, festgestellt. Das Mädchen hat nach einem längeren Verhör schließlich ein Teilgeständnis abgelegt. Ihr eigentlicher Freund ist ein 22jähriger Rutscher Richard Stalpe. Dieser ist wiederum mit einem 21jährigen Zeitungsträger Erich Benziger befreundet. Die beiden Genannten sind seit dem Morde spurlos ver. schwunden Zweifellos find es die beiden Männer, die nach der Tat von Zeugen in Begleitung des Mädchens gesehen worden find. Das Mädchen will nicht wissen, wo sich ihre Freunde aufhalten. Zur Aufklärung des Mordes find bekanntlich 1000 Mart Be.. Iohnung ausgefeßt worden. Stolpe ist 1,65 Meter groß und hat die Figur eines Bogers. Er trägt einen schwarzen Anzug mit weißen Nadelstreifen, einen graubraunen Pullover, eine Schiebermüße und schwarze Lackstiefel. Benziger ist nur 1,50 Meter groß, aber sehr stämmig. Er war zuletzt mit einem dunkel­blauen Anzug befleidet und trug einen grauen Radfahrerpullover mit Querstreifen auf der Brust. Außerdem hatte auch er eine Schiebermüze und schwarze gewöhnliche Lederstiefel.

Croffen vom Waffer eingeschlossen.

Arbeiter und Reichswehr schützen Frankfurt .

Frankfurt a. d. O., 6, November. Die Scheitelwelle des Hochwassers hat am Donners­fag Croffen erreicht 3n Tschicherzig ist das Wasser im Laufe des Tages um drei Zentimeter auf 5,03 meter gefallen. Durch den starten Rückstau in das Flußgebiet der Obra ist bei Ostrik der Deich gebrochen, obgleich mehrere 100 Mann der 3üllichauer Reitergarnison, viele freiwillige Feuer­wehren und alle arbeitsfähigen Männer und alle Gespanne aus den bedrohten Ortschaften aufgeboten waren. Die Dörfer Groß­und klein- Offrig und Groß- Schmölln mußten flucht­artig geräumt werden. Ein Teil des Viehes ist den Fluten zum Opfer gefallen. Crossen steht fast ganz unter Waffer. Nur der etwas höher gelegene Markt und die anschließenden Straßen sind noch wafferfrei. Sowohl von der Oder als auch vom Bober her ist die Stadt vollkommen eingefchloffen.

Getanzt wird auch weniger Die Folge: Millionenverluste für die Stadtkasse

Berlin wird von vielen Leuten, die es nur oberflächlich| von gelegentlichen Besuchen kennen, als die Stadt des Bergnügens bezeichnet. Diese Oberflächenweisheit fennt nichts von dem Berlin der Arbeit Die große Masse der Berliner Bevölkerung verspürt die scheidene Nebenausgabe, ist das erste, das einer Einschränkung schlechten Zeiten am eigenen Leibe und jeder Lurus, jede be­unterliegt. Ganz zu schweigen von der durch Arbeits- und Ver­dienstlosigkeit geschaffenen Notlage, die weite Volksfreise erfaßt hat und zwangsläufig zum Verzicht auf alles nicht unbedingt Rebens­notwendige führt. Bligartig wird die augenblickliche Wirtschafts­lage beleuchtet durch den starken Rückgang, der in der Besucher­zahl der Kinos und Lichtspieltheater eingetreten ist. Dieses Ber­nügungsbarometer" registriert sehr genau, weil der Kino­besuch für einen großen Teil der Berliner überhaupt der einzige Lurus ist, den er sich leisten fonnte und auf den er jetzt verzichten muß. Schon 1929 begann der Rückgang, obwohl die Zahl der Sinobetriebe auf 387 und mit ihr die Zahl der Plätze auf 187 301 in ganz Berlin gestiegen mar, 1928 miesen diese Berliner Kinos eine Besucherzahl von 60% Millionen Personen auf. Rechnet man die noch nicht finofähige jüngste Generation ab, so würden auf den Kopf der Bevölkferung in Berlin jährlich rund 20 Kinobesuche ent­fallen. 1929 fant die Zahl der Berliner Kinobesucher um volle zwei Millionen auf 58% Millionen und der weiter anhaltende Rückgang zmang die Lichtspielbesitzer zu fortwährenden Stun dungsgesuchen der Vergnügungssteuer, die ihnen mit Rüd­ficht auf die Wirtschaftslage bis zu einem Betrage von 450 000 m. gewährt wurde. Die Stadt Berlin blieb dadurch hinter dem Ber­anschlag ihrer Steuereinnahmen zurück und bereits die ersten Er­hebungen im Jahre 1930 zeigten, daß ein weiterer Rückgang im Besuche der Kinos erwartet werden mußte. Die Entwicklung dieses Jahres hat diesen Befürchtungen Recht gegeben. Der Umsiz der Kinos fant weiter, und wenn man bedenkt, daß die Brutto­einnahmen fämtlicher Berliner Lichtspielthcate: jährlich faft 60 Millionen Mart betragen, von denen über 6 Millionen Marf als Vergnügungssteuer an die Stadt abgeführt werden, so kann man sich ein Bild davon machen, wie diese allgemeine Lurussteuer von der allgemeinen Wirtschaftslage abhängig ist.

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Wie es im Augenblick mit dem Kinobesuche abwärtsgeht, so ist es bei den anderen vergnügungssteuerpflichtigen Betrieben nicht beffer bestellt, Sprechtheater, Varietés stehen ebenfalls unter dem Zeichen des schwachen Besuches und von der Tanzsaison, die gerade eben begonnen hat, kann man nach den Voraussagen Ueberall wird gefpart so flagen die Unternehmer und schon find gemiegter Geschäftsleute feine großzügige Entwicklung erwarten. cine Reihe großer Tanzluftbarkeiten, die sonst alljährlich höhe= funkte für die Berliner Gesellschaft und alles, was drum und dran hängt, waren, einfach abgesagt worden. Und alle diese Ver­anstaltungen brachten in früheren Jahren der Stadt Berlin eine bequeme und ertragreiche Einnahme durch, die Vergnügungs­steuer. Es ist eine miese Zeit!

Noch im Jahre 1929, als schon die flaue Zeit einfegte, nahm der Berliner Vergnügungsbetrieb einen normalen Berlauf. Die Stadt fonnte ihre 14 Millionen Mark an Steuerabgaben verbuchen, 1928 waren diese Einnahmen noch um einige hunderttausend Mark höher. Und 1930? In den ersten neun Monaten ist von der Hauptsteuerverwaltung nur ein unwesentlicher Rüdgang im Auf­tommen der Bergnügungssteuer festgestellt worden, annäherno 10 Millionen Marf wurden vereinnahmt. Mit Oktober d. I. septe aber eine merkliche Flaute ein, und während früher die Monate Oftober bis April der Stadtkaise mindestens 1 bis Millionen Mart an Vergnügungssteuer zuführten, ist man auch im Rathaus für die diesjährige Saison sehr pessimistisch gestimmt. Es wird ein nicht unerheblicher Ausfall erwartet, und das just zu einer Zeit, wo die Stadt Berlin bereits ein Defizit von weit über 70 Millionen Mart für gesteigerte Erwerbslosenkosten und Steuerausfälle abdecken muß. Neue Konsumsteuern, die den fleinen Mann in erster Linie treffen, Bierpreiserhöhung, Schankverzehr­fteuer, Kopffteuer und dergleichen schöne Dinge einer behelfs­mäßigen Steuermacherei bedrohen die Massen. Jedes bescheidene Bergnügen wird verteuert und die Vergnügungssteuer selbst sint: und finft weiter, weil nach den Schätzungen des in diesen Dingen gewiß berufenen Hauptsteueramtes der Besuch in fast allen Ber­gnügungsstätten Berlins gegenüber den Borjahren nachläßt.

Postbeamtentragödien

Das Gericht unter dem Druck unerbittlicher Paragraphen

Es gibt Paragraphen im Strafgesetzbuch, die unerbittlich find. Ohne Rücksicht auf die Umstände der Tat bedrohen fie den Täfer mit Mindeffstrafen von 1 Jahr Zuchthaus, 6 Monaten Gefängnis ufw. Die Richter find gezwungen, ob Wie der Magistrat der Stadt Frankfurt mitteilt, gibt fie wollen oder nicht, die drakonischen Gesetze anzuwenden. der Zustand der durch Sicherungsarbeiten verstärkten Deiche nach wie Ein arbeitsloser junger Kaufman wird Postaus helfer. vor zu besonderen Befürchtungen feinen Anlaß. Gerüchte über eine Er überwirft sich mit seinem Vater, lebt zum ersten Male selbständig, drohende Ratastrophe im Stadtgebiet entbehren jeder Grundlage. tommt mit seinem Gehalt nicht aus, macht ganz fleine und be­Trotz des sehr starken Steigens des Waffers, das Teile des scheidene Lebensmittelschulden: 2 Mart und 4 Mart. Die Gläubiger Wasserwerts und große Teile des Elektrizitäts - drängen. Der junge Postaushelfer fassiert bei drei Rundfunk werts überschwemmt hat, war es bisher doch immer noch abonnenten je 2 Mart Rundfunkgebühren ein. Anstatt sie abzu­möglich, sowohl den Betrieb im Wasserwerk wie im Elektrizitätswert liefern, gibt er die Abonnenten als verreift an. Seine Unter­aufrechtzuerhalten. Der Betrieb der städtischen Güterbahn mußte, soweit die Zustellung für die an der Oder gelegenen Fabrifen in schlagung versucht er durch ungeschickte Manipulationen zu ver­Frage kommt, eingestellt werden. Die Maschinen konnten aber recht- die Mindeſtſtrafe: 6 Monate Gefängnis und Aberkennung der Amts­decken und wird bald überführt. Der junge Staatsanwalt beantragt zeitig aus dem Schuppen herausgenommen werden. Besonderer Dank der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft gebührt den fähigkeit für drei Jahre. Weshalb denn gleich so menschenfeindlich, Truppen der Reichswehr , die an den verschiedenen Stellen Herr Staatsanwalt? Waren Sie nicht erst vor kurzem Referendar bei einem Verteidiger? Und nun sofort: Aberkennung der für Deichsicherung, Bau von Notstegen und Bergung der Habe von Amtsfähigkeit? Das Gericht verurteilt den jungen Kauf­Bewohnern überschwemmter Wohnungen sorgten, ebenso vielen Arbeitern, die unermüdlich, selbst die Nacht hindurch, teilweise mann zu 6 Monaten Gefängnis, billigt ihm Bewährungsfrist zu. bis zu den Hüften im Wasser stehend, die Stadt und ihre Bewohner Im Strafregister heißt es von nun an: vorbestraft mit 6 Monaten vor schwerem Schaden bewahrt haben. Wie groß die wirtschaftlichen Gefängnis. Und das wegen ein paar Mart, die der junge Mensch Schäden sein werden, läßt sich noch nicht übersehen. Es muß aber zum Lebensunterhalt brauchte. bamit gerechnet werden, daß nach dem Abfließen des Hochwaffers beträchtlicher Schaden in den Wohnungen und Be­trieben, die unter Baffer gefeßt worden sind, festgestellt werden wird.

Aus der Oder wurde eine unbekannte männliche Leiche gelandet. Der Tote fann ungefähr 30 bis 40 Jahre alt sein. Leiche gelandet. Der Tote fann ungefähr 30 bis 40 Jahre alt sein.

160 Tote von Millfield. Nur 22 Bergleute wurden lebend gerettet. Es bestätigt sich, daß bei der Grubenkatastrophe von Millfield im Staate Ohio fämtliche 160 Bergleute ums Leben getommen sind. Die Hilfsmannschaffen berichten, daß sie keine ileberlebenden angetroffen hätten. Die Leichen lägen überall in den Stollen umher und ihre Stellungen zeigten häufig, daß die Opfer verzweifelte Anstrengungen gemacht haben, um dem Erstickungstode zu entgehen. Bisher fonnten die Leichen von 75 Bergleuten und 17 Grubenbeamten geborgen werden. 22 Berg­arbeiter fonnten noch lebend geborgen werden.

DIE STIMME SEINES HERRN

Unmittelbar nach diesem Fall ein zweiter. Diesmal ein 35jähriger Posts chaffner, verheiratet, Bater zweier Kinder.

15 Jahre im Dienst und ohne Matel.

Er lebte lange möbliert, nahm ein Darlehen auf in Höhe von 480 Mart. Durch den Krach der Bank für Deutsche Beamte verlor er ein Monatsgehalt, geriet in Geldschwierigkeiten, und da war es um ihn geschehen. Die bei einer Postüberweisung einge­zahlten 300 Mart trug er wohl in die Liste ein, ließ sie aber aus der Gesamtsumme heraus. Das Postscheckamt stellte den Fehler fest. Der Postschaffner mußte Rede und Antwort stehen. In seiner Angst vor Entdeckung ließ er das nächste Mal eingezahlte 600 Mart unregistriert. Drei Hundertmarkscheine steckte er zwischen Reiseschecks, in der Hoffnung, ein Kollege würde sie finden und abliefern. Die übrigen 300 Mart benutzte er, um seine verpfändeten Sachen auszutaufen... Der Staatsanwalt beantragte 10 Monate Gefängnis und berkennung der Amtsfähigkeit auf drei Jahre. Mit anderen Worten: Entlassung ohne jegliche Benfion, ohne Möglichkeit, sich während der Uebergangszeit irgendeine neue bürgerliche Existenz zu schaffen.

Der junge Herr Staatsanwalt mag sich wohl feine richtige Borstellung davon machen, was es für einen Beamten bedeutet, mit Frau und Kind plötzlich ohne jede Eriffenz zu sein. Das Gericht entsprach dem letzten Wunsche des Staatsanwalts ni chi und begnügte sich allein mit der Strafe von 9 Monaten Gefängnis.

Am nächsten Tage wieder ein 20jähriger Postaus­helfer vor Gericht. Der Fall lag allerdings schlimmer. Man fand im Lagerfach des jungen Menschen versteckt zwischen Zeitungen zahlreiche Briefe, die deutliche Spuren eines Deffnungsversuchs zeigten. Einem Einschreibebrief hatte er tatsächlich zwei Dollar noten entnommen. Auch Rundfunkgebühren und Zeitungsgelder hatte er unterschlagen. Und das Motiv zur Tat:

Chezwiftigkeiten seiner Eltern frieben ihn ins Wirtshaus.

Während seiner achtmonatigen Tätigkeit als Postaushelfer stand er dauernd unter Einwirkung des Alkohols. Sollte man nicht die jungen Postaushelfer vorsichtiger auswählen? Das Urteil lautete: 1 Jahr 1 Monat Zuchthaus die Mindeststrafe. Trozdem wurde der Haftbefehl aufgehoben. Das Gericht wollte von sich aus ein Gnadengesuch befürworten.

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Unerbittliche Paragraphen. Sie sollten bald geändert werden!

Fahrlässiger Postbeamter.

Ein psychologisches Rätsel nannte Landgerichtsdirektor Doktor Schmidt den Postschaffner S., der sich fürzlich vor dem Schöffen­gericht Charlottenburg wegen Amtsunterschlagung, Fälschung von Liſten und Unterdrückung von Briefen zu verantworten hatte. Der Angeklagte war seit 10 Jahren im Postdienst und hatte sich stets tadellos geführt. Durch einen Zufall kam es zur Kenntnis der Be hörde, daß er Rundfunk- und Zeitungsgelder, die er einkassiert hatte, fünf Tage zurückbehalten hatte. Ein Schaden war der Post dabei nicht entstanden. Als bei dem Angeklagten wegen dieses Bor­falls Haussuchung abgehalten wurde, fand man im Ofen einen Brief, eine Drucksache und eine Postkarte vom Bestellgang des Abends vorher. Die drei Postsachen hatten feinen Wert. Angeklagte gab auch zu, daß er sie ebenso wie die Rundfunkgebühr lediglich aus Bequemlichkeit zurückbehalten habe. Er hatte flei e Verpflichtungen, und wollte diese zunächst abdecken. Das Gericht verurteilte ihn zu 8 Monaten Gefängnis und erkannte gegen ihn auf Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von drei Jahren. Er erhielt aber Bewährungsfrist.

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