Nr. 523 47. Jahrgang
3. Beilage des Vorwärts
Vor der Entscheidung.
Es geht um das Existenzminimum der deutschen Arbeiterschaft.
Heute noch oder morgen fällt die Entscheidung der drei Unparteiischen, vielmehr die des früheren Reichsarbeitsministers Dr Brauns, in dem Bohnkonflikt, den die Metallindustriellen im BBMJ. und darüber hinaus im Gesamtverband und der Bereini gung Deutscher Arbeitgeberverbände heraufbeschworen haben, um die Löhne herabzudrüden. Die Tariflöhne, denn die Afford Löhne sind bereits durch entsprechende Maßnahmen innerhalb der einzelnen Betriebe herabgesetzt. Es liegt ja im Wesen des Arlord lohnsystems, den Arbeiter zur vollen Auspumpung seiner Arbeitsfraft anzutreiben, bis man sein Arbeitseinkommen zu hoch findet, die Affordpreise allmählich herabdrückt, um ihn um den Erfolg seiner besonderen Anstrengungen zu prellen.
Bei der Rationalisierung hat das Unternehmertum alle Vorteile für sich beansprucht, das Risiko aber auf die Arbeiterschaft abgewälzt. Ein Teil der Arbeiter ist abgebaut, und die in Arbeit verbliebenen Arbeiter müssen
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zu einem großen Teil verkürzt arbeiten, andere wieder Ueberstunden machen. Ein Unternehmertum, das in den Arbeitern nur noch einen möglichst herabzuschraubenden Be standteil seiner Gestehungsfosten erblickt, fann auch durch Wertzeitungen und ähnliche Berlegenheitsmittelchen, die Luft und Liebe zur Arbeit nicht heben; es wird sie nur unter graben. Für schlechten Lohn fann es auf die Dauer feine gute Arbeit geben.
Wenn wir vor der Entscheidung im Reichsarbeitsministerium an bas bevorstehende Weihnachtsfest erinnern, so nicht um etwa an das menschliche Gefühl der Metallindustriellen in Berlin oder im Reiche zu appellieren. Ist doch eine schärfere Berneinung des Charakters des bürgerlichen Festes der Liebe taum dentbar, als fie die lang fährige Braris der Metallindustriellen bedeutet,
zwischen Weihnachten und Neujahr
Inventur zu machen und damit die Arbeiter inzwischen feiern, fie ohne einen Pfennig Einkommen zu lassen. Im ,, 2 bend" wurde bereits darauf hingewiesen, daß diesmal die Feiertage in dieser Beziehung besonders ungünstig fallen und den Arbeitern ein erheb. Itcher Lohnausfall entsteht. Dieser Ausfall trifft die Ber
Lohnabbau mit Rückwirkung. Bei den Peiner Walzwerken und der 3lfeder Hütte. Hannover , 6. November. ( Eigenbericht.)
Die Schwerindustrie stößt auf der ganzen Front gegen die Mefallarbeiter vor. Auch das Peiner Walzwert und die 31seder Hütte haben sich jetzt diesem Vorgehen angeschlossen. Sie haben durch Anschlag bekanntgegeben, daß
a) die Sentung der Berdienste wie in RheinlandWestfalen mit 7% Pro3. erfolgt,
b) die feit dem 1. Juli 1930 unterbliebene Verdienstkürzung(!) nachträglich berücksichtigt wird,
c) der inzwischen eingetretenen weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage Rechnung getragen wird.
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Man will dem Lohnabbau also rüdwirtende Kraft geben. Die Arbeiterschaft soll, da der Tarifvertrag am 31. Oktober abläuft, mit einem 2ohnabbau vom 1. Juli 1930 bedacht werden, den sie für die Zukunft zu tragen hat. Die Werksleitung begründet ihr Vorgehen mit einer Ermäßigung der Affordüberverdienste" um 7% Proz., die vom 1. Juli an in Nordwest vorgenommen sein soll.
Gleichzeitig ist der gesamten Belegschaft des Beiner Walzwertes und der Iselder Hütte, etwa 3500 Arbeitern, die Kün= digung mit der Maßgabe zugestellt worden, daß am 13. november das Arbeitsverhältnis als beendet zu betrachten sei. Zugleich wurde allen Arbeitern ein Revers zur Unterchrift überreicht, wonach diejenigen, die sich der Lohnherab fegung beugen, weiter beschäftigt werden sollen. Aber auch den bereits vor einigen Monaten entlassenen Arbeitern wurden der= artige Reverse zugestellt. Sie sollen den Arbeitgebern zur Durch führung ihrer rigorosen Maßnahmen als Werkzeug dienen. Man glaubt, die Arbeiterschaft sei infolge Feierschichten, EntIaffungen und Lohnfürzungen so mürbe geworden, daß man jezt unter Zuhilfenahme der Erwerbslosen die Machtprobe wagen fann. Man hat aber nicht mit dem Widerstand der Belegschaft gerechnet. In zwei großen überfüllten Belegschaftsversammlungen hoben die Arbeiter einmütig den Beschluß gefaßt, die Unterschrift unter den Revers abzulehnen und fich entschlossen, den Kampf um den Lohnabbau aufzunehmen.
Schiedsspruch Lohnabbau um 6 Proz.
Ausgerechnet in der Zementindustrie.
Neumünster . 6. November.( Eigenbericht.) Für die schleswig- Holsteinische Bementindustrie ist ein Schiedsfpruch gefällt worden, der einen Lohnabbau um durchschnittlich 6 Broz. vorsieht. In der Begründung des Schiedsspruches betont der Schlichter u. a., daß die gesamten selbständigen Voltsgruppen einen Kampf um ihre Lebensinteressen führen, der an Schwere dem der Arbeiterschaft nicht nachsteht".
Bei einer derartig parteitschen Einstellung zu gunsten der Unternehmer braucht man sich über den Schiedsspruch, der von dem Schlichter als billig und tragbar be= zeichnet wurde, nicht zu wundern. Die Gewerkschaften werden am Montag zu dem Schiedsspruch Stellung nehmen.
Bergarbeiterlöhne in Oberschlesien .
Täglich drei Mart in zebnftündiger Arbeitszeit. Das Reichsarbeitsgericht hatte sich mit den Löhnen von Berg arbeitern auf der 3entrumsgrube Karsten in Beuthen zu befassen. Die klagenden Bergleute arbeiten seit 1921 auf dieser Grube und erhielten dafür den Hundelohn von drei Mart pro Tag bei zehnstün biger Arbeitszeit. Erst nachdem sie Mitglied des Bergarbeiterverbandes geworden waren, tamen sie dazu, ihren Anspruch auf Zahlung des Tariflohnes geltend zu
liner Metallarbeiter um so schwerer, als sie den Lohnverlust während der zwei Streifwochen, die sie dem Vorgehen des BBMI. und dem plumpen Schiedsspruch des Sonderschlich ters zu verdanken haben, bis dahin bei weitem noch nicht wieder ausgleichen fönnen.
Es fehlte also nur noch, daß jetzt noch eine Lohnfürzung vor Januar hinzukommit, um die Stimmung zu erhöhen; wirtschaftlich ausgedrückt, um die durch Arbeitslosigkeit start gedroffelte Kauffraft auch bei den noch arbeitenden Metallarbeitern für das Weihnachtsgeschäft vollends zu unterbinden. Wie es mit dem Preis abbau bestellt ist, das haben die Berliner Fleischermeister jeßt deutlich gesagt.
Sie wollen auf den an sich nicht teuren Preis"(!) für Schweinefleisch nur etwa 10 Pfennig fürs Pfund aufschlagen. Werden die Löhne in der Berliner Metallindustrie und darüber hinaus im Reiche, werden die Löhne aller Arbeiter herabgesetzt, dann werden deshalb
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die Lebensmittelpreise nicht um einen Pfennig billiger. Hat die Regierung aber nicht die Macht, eine merkliche Serabsehung der Lebensmittelpreise herbeizuführen, dann hat sie auch nicht das Recht, ihre Macht für eine Verschlechterung der Löhne einzufezen. Das Unternehmertum, das eine Aus nutzung der Wirtschaftsfrise zum Lohndrud als sein gutes Recht betrachtet, das sein Vorgehen durch den Hinweis auf eine darauf folgende Preisherabseßung moralisch und wirtschaftlich drapiert, es denkt im Ernst nicht daran, sich seinen Mehrgewinn aus der so erzielten Verminderung seiner Gestehungskosten durch Preisverbilligung wieder fahren zu lassen. Es würde sich nicht erst in die Unkosten des Lohntonflifts stürzen, wenn es den erhofften Gewinn zur Breisverbilligung verwenden wollte. Dafür fennen wir ben Interesientenhaufen" zu gut, als daß uns eine allgemeine Lohnver schlechterung mit der Bertröftung auf Prcisherabsetzungen schmackhaft gemacht werden tönnte.
Erweist sie sich als erfolgreich, dann läßt sich über Lohn fürzungen reden. Doch erst dann und nicht jetzt! Werden die Tariflöhne in der Metallindustrie unverändert verlängert, dann bleibt Zeit, um die Preisabbaufampagne durchzuführen.
Arbeitslose Kurzarbeiter
2.4
Ananangi
5.5
7.4
Tt.o
89 99.7
18.4
14.2
Z
J M M J SNJ M M J S NJ MM J S FAJA OD FAJA OD FAJA 1 9 28 1930
199 9.
machen. Mit den jetzigen Hungerlöhnen tönnten sie nicht austommen, wenn sie nicht zugrunde gehen wollen.
Sie hätten sich nur unter einem wirtschaftlichen Drud gefügt, um nicht brotlos zu werden. Die jetzige Lohnvereinbarung mit den Grubenbaronen sei ein Verstoß gegen die guten Sitten und nichtig.
Die bergbaulichen Unternehmer lehnen die Forderung der Bergarbeiter mit folgendem Einwand ab: Die Kläger hätten den Bergarbeiter mit folgendem Einwand ab: Die Kläger hätten den bisherigen Lohn widerspruchslos angenommen, er fei daher als vereinbart anerkannt. Ersei auch angemessen und die Kläger würden woanders auch keinen höheren Lohn erhalten. Die von der Organisation geführte Klage hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht verurteilte die Grubenbarone zur Zahlung der Tariflöhne.
Mit dieser Entscheidung geben sich die Bergunternehmer nicht zufrieden und verlangten mit der Revision Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und Abweisung der Klage.
Der Berhandlung vor dem Reichsarbeitsgericht blieben die Herren fern. Das Reichsarbeitsgericht verhandelte troßdem und entschied zugunsten der klagenden Bergarbeiter. Die Grubenbarone sind nunmehr gezwungen, den Bergarbeitern Tariflöhne zu zahlen.
Unternehmerwillfür.
Man schreibt uns:
Herr Otto Kammer aus Königsberg , der neue Inhaber des Restaurants Münchener Löwenbräu", Unter den Linden 44, glaubt mit seinen Angestellten machen zu fönnen, was ihm beliebt. Troß der großen Arbeitslosigkeit in Berlin holte er sich 40 Kellnerinnen aus München mit dem Bersprechen, daß sie bei ihm in Berlin Jahresstellung hätten. In Berlin angelangt, sollten sie einen Revers auf vier Wochen zur Probe mittäglicher Kündigung unterschreiben.
Ein Teil der Kellnerinnen weigerte sich, und schon war ein Entlassungsgrund für den neuen Unternehmer gefunden. Eine Kellnerin, welche fristlos entlassen war, wollte sich im Büro ihre Papiere abholen, doch wurden sie ihr verweigert. Herr Kammer ging gegen seine bisherige Angestellte sogar tätlich vor. Er parf sie aus dem Büro hinaus, an der Tür hob er sie in die Höhe und schlug sie zu Boden, so daß die Kellnerin eine blutige Verlegung am Knie dapontrug. Mit Mühe schleppte sie sich zum Arzt, der durch die Knieverlegung die Arbeitsunfähigteit feststellte. Der Zentralverband der Hotels, Restaurant- und Cafèanstellten hat gegen den Herrn Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Die gastwirtschaftlichen Arbeitnehmer fönnen sich gegen solche Unternehmerwillfür nur dadurch schützen, daß sie sich in der zuständigen freien Gewerkschaft, dem Zentralverband der Hotel, Restaurant und Café- Angestellien organisieren.
Freitag, Z. November 1930
Merkblatt für Arbeitslose.
Arbeitslose, die sich auf ihrer Zahlstelle abgemeldet und nachdem nur einige Tage gearbeitet oder Krankengeld bezogen haben, müssen sich am ersten Tage der Arbeitslosigkeit nicht erst am nächsten Stempeltage wieder beim Arbeitsnachweis eintragen
laffen und einen Nach antrag in der Geschäftsstelle der Arbeits lofenversicherung stellen.
Merkblatt herausgegeben, das jedem Arbeitslosen bei seiner Das Landesarbeitsamt Brandenburg hat ein ausführliches Meldung von den Arbeitsnachweisen ohne Anforderung ausgehändigt wird. Wenn jeder Arbeitslose dieses Merkblatt aufmerksam lieft, ist Arbeitsmarft maserielle Berlufte in der Arbeitslosenunterstützung es unmöglich, daß ihm auch bei der größten Fluktuation auf dem entstehen können.
Dadurch
Um unnötige Verzögerungen in der Bearbeitung der Unferstüßungsanträge zu vermeiden, wird den Arbeitslosen dringend empfohlen, sich von den Arbeitgebern die vorgeschriebenen Arbeitsbescheinigungen ausstellen zu lassen. bleibt dem Arbeitslosen manches Fahrgeld und den Sachbearbeitern in der Arbeitslosenversicherung mancherlei Hemmungen in ihrem Arbeitsgange er part. Die Formulare fönnen von den Arbeitgebern von jedem Arbeitsamt unentgeltlich bezogen
werden.
Ein großes Schmerzenskind sind die Arbeitsbescheinigungen, zeilen der Bruttolohn der 6- Tage- Woche anzugeben, der ge wenn Kurzarbeit vorgelegen hat. Hier ist auf den 26 Wochenzahlte Kurzarbeiterlohn ist in dem hierfür vorgesehenen Raum auf zuführen. Die Lohnwoche mit Kurzarbeit muß also demnach doppelt erscheinen, einmal mit der 6- Tage- Lohn und einmal mit dem Kurzlohn. Es genügt die Angabe des Kurzlohnes der letzten drei Wochen. Wenn die Arbeitgeber den Lohn von vier oder fünf Tagen in der Woche angeben, dann ist darunter zu be scheinigen, daß der Ausfall der Arbeitstage ohne Berschulden des Arbeitnehmers entstanden ist, andernfalls wird dem Arbeitslosen der Lohn für eine ganze Woche ans gerechnet. Bei Kurzarbeit infolge Arbeitsmangel läßt die richtige Ausfüllung dieser Arbeitsbescheinigungen durch die Arbeitgeber bzw. ihrer Lohnbüros noch viel zu wünschen übrig.
Die Wartezeit fann nur herabgesetzt werden, wenn Rurzarbeit am Schluffe des Arbeitsverhältnisses von mindestens ameiwöchiger Dauer, infolge Dauer, infolge der das Arbeitsentgelt um mindestens ein Drittel gefürzt war, vorgelegen hat. Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird noch bemerkt, daß das Gesetz bei den Heimarbeitern Kurzarbeit nicht tennt.
Schließlich wird noch besonders darauf hingewiesen, daß nach der neuen Fassung des Gesetzes zur Berechnung des Unterſtüßungssages der Bruttoverdienst der letzten 26 Wochen( aus schließlich der gefeßlichen Feiertage) des Arbeitsverhältnisses notwendig ist. Wenn also in den letzten 26 Wochen Krankheitszeiten liegen oder es mußte ausgefeßt werden, dann muß der Lohn an gegeben werden, den der Arbeiter bezogen hätte, wenn er voll gearbeitet hätte, da zur Errechnung der Lohnflaffe in jedem Falle der Verdienst der vollen 26. Wochen gebraucht wird.
Rrantentafsenmitglieder, bei denen die Beiträge nach Grundlohn und Stufe erhoben werden, müssen sich, bepor fie ihren Antrag auf Unterstügung stellen, von der Kranfentoffe Grundlohn und Stufe befcheinigen laffen. Es iſt eigentlich Pflicht piefer Erfaßtranfenfaffen, ihre arbeitslos werdenden Mitglieder darüber zu unterrichten. Dem Arbeitslosen werden unnüze Wege und mancher Aerger erspart, wenn er bei der Stellung des Unterstützungsantrages feine vollständigen Papiere vorlegen fann. P. B.
Filmarbeiter rüsten zum Kampf."
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So schrieb die Rote Fahne" am 29. Oftober, um durch die Wiedergabe eines Versammlungsberichtes den fogenannten RGO.Leuten unter die Arme zu greifen. In dem Bericht heißt es, daß die Deutsche Filmgewerkschaft ( RGO.) man lese 10 überradikale und 40 von der KPD . unter Zwang gestellte Mitglieder für die Belegschaft der Firma Dröge u, Lorenz. Weißensee, eine Versammlung einberufen hatten. Es soll auch ein Bertreter dieser Gewerkschaft" gesprochen haben. Gleichfalls wurde der übliche Kampfausschuß zur Durchführung des Lohnkampfes gebildet. Auch die unbedingt notwendige Kommission zur Durchführung der Maßnahmen" wurde gewählt".
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Es dürfte an der Zeit sein, daß die Filmarbeitera schaft erkennt, daß sie nur Vorspanndienste für die sogenannte RGO. leistet. Die sogenannte Deutsche Filmgewerkschaft " hat mit der oben angeführten Versammlung den großen Erfolg", daß von einer Belegschaft von 120 bis 130 Mann 11 Personen anwefend maren. Die gewählte Rommission" fam dadurch zu1stande, daß man die Namen der Anwesenden aufschrieb und hiervon 6 Personen bestimmte, welche man dann als gewählt" bezeichnete. Dieses Verfahren zeigt mit aller Deutlichkeit, daß es den RBO.Leuten nur darauf ankommt, unter allen Umständen für ihre Wahnfinnspolitik Agitation zu machen. Es wird auch die Filmarbeiter interessieren, wer der Vertreter dieser Handvoll Radaumacher ist Da nach Ansicht der RGD. heute alles Heil aus Moskau tommt, so haben sie sich als Vertreter einen Herrn Koch( Angestellter der Russischen Handelsvertretung) verschrieben, der seine Unfenntnis in der Filmindustrie dadurch zu verbergen sucht, indem er den Filmarbeitern glauben machen will, daß mit Resclutionen und Kampfausschüssen der Arbeiterschaft geholfen werden kann. Es wird Zeit, daß die Filmarbeiterschaft zum Kampfe rüftet.
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Norbkreisleiterfihung um 20 Uhr im Gemerffchaftshaus, Rimmer 26. Agitationsleiterfitung um 20 Uhr im Metallarbeiterverband, Linien. Straße 83-85. Seute, Freitaa, 19% Uhr, tagen die Gruppin: Nordring: Jugendheim Echule Eonnenburger Etr. 20. Vortrag: Was haben wir vom neuen Reichstag zu erwarten?" Sermannplag: Gruppenheim Sander. straße 11. Ede Sobrechtstraße. Heimbesprechung. Revolutions! Veratur. Cüben, Südwesten: Gruppenheim Wassertorstr. 9, porn part.' Unsere Mädels gestalten den Abend aus. Charlottenburg : Jugendheim Spreestr. 30. Seim besprechung. giederabend. Reppelinplag: Jugendheim Turiner Ede Seestraße ebbing: Gruppenheim Sayule Tant Ecke Wiesenstraße. Beimbesprechung, ( Eingang Turiner Straße). Deimbesprechung, anfchließend Bret'fpielabend. anschließend Gesellschaftssplete. Adlershof : Gruppenheim Adlershof, Bismardstraße 1. Heimbesprechung. Die Arbeiterbewegung in England.
Sucendoruppe des Bertro terkondes der Angefellten Heute, Freitag, finben folgende Beranstaltungen statt: Seute kommt die Foto- Arbeitsgemeinschaft um 20 Uhr im Sugendwar eraum unferes Verbandshauses aufammen. Leiter: eek und Dr. Müller vom Arbeitet. Lichtbildbund. Köpenid: Jugendheim Tahlwiker Str. 15( Casanstalt am Bahnhof Köpenid), Vortrag: Reifecinbrüde aus Belgien und Baris". Referent Wilhelm Lew'nsti. Cüdwest: Jugendhe'm Vorftr. 11( 2 Sof. Suergebäude 1 Treppe, Rimmer 5). Vortrag: Unser ZDA., seine Entstehung, Entw'dlung und Einsichtungen". Referant Rust Scarfe. Norden: Jugendbeim LorkingStraße 19. ir beteiligen uns an der Beriammlung des Werbebezirks. -Ant 9. Movember findet die nächste Jugerdvorstellung der Boltsbühne statt. Karten hierfür sind im Jugendsekretariat erhältlich.