Der abgeänderte Finanzplan.
Wesentliche Verbesserungen der Entwürfe durch den Reichsrat.
Der Reichsrat hat die Finanzpläne der Regierung in mesent lichen Buntten umgestaltet. Diese Abänderungen beziehen fich faft auf alle Gesetze. Nur der Gesetzentwurf über die Zuschläge zur Einkommensteuer, der das Notopfer der höheren Einkommen, die Ledigensteuer und die Aufsichtsratssteuer umfaßt, ist unverändert geblieben. Noch nicht bekannt sind die Abänderungen beim Steuernereinfachungsgesetz und beim Finanzausgleichsgesetz, die erst in der nächsten Woche verabschiedet werden sollen.
Die Umgestaltung der übrigen Gesetze liegt, abgesehen von der Borverlegung der Gehaltskürzung, im allgemeinen in der Richfung der Kritik, die insbesondere von der Sozialdemokratie an den Vorlagen der Regierung geübt worden ist. Die Abänderungen des Reichsrats tragen dieser Kritik wenigstens fameit Rechnung, daß die schwersten Bedenken, die gegen die Regierungsvorlage in ihrer früheren Gestalt erhoben werden mußten, abgeschwächt werden. Das gilt in erster Linie von dem Ausgabenbegrenzungsgefe. Während die Regie rung von der striften Begrenzung der Ausgaben in Reich, Ländern und Gemeinden für die Jahre 1931 bis 1933 fo gut mie feine Ausnahmen zulassen wollte, hat der Reichsrat diesen Grundsatz für michtige Fälle aufgehoben. Zunächst soll die Ausgabenbegrenzung feine Anwendung finden auf sogenannte durch laufende Ausgaben, wie z. B. die Steuerüberweisungen, die Ausgaben auf Grund der Ler Brüning usw. Weiter dürfen die außerordentlichen Ausgaben erhöht werden, soweit es sich um merbende Anlagen handelt, die durch langfristige Anleihen finanziert werden. Wichtiger noch ist die Generalflausel, die die Länder für sich und die Gemeinden eingefügt haben. Mit 3 fiimmung der Bandesfinanzminister fönnen nämlich Länder und Gemeinden dann über die Ausgabengrenze hinausgehen ,,, menn in folge besonderer Berhältnisse Ausgaben entstanden find, die in dem betreffenden Redjnungsjahre im Rahmen der Ausgabenbegrenzung nicht ausgeglichen werden fönnen". Ebenso bedeutsam ist die Abänderung des Gefehentwurfs hinsichtlich der Einnahmeverwendung Während nach der Borlage der Regierung Cinnahmeüberschüsse fast ausschließlich zur Steuersentung verwendet werden, mußten, hat der Reichsrat diese Beschränkung nahezu völlig aufgehoben. Nach seinen Abände rungen lönnen die Méhreinnahmen verwendet werden entweder zur Dedung der zulässigen Mehrausgaben oder zur Verminderung des Anleihebedarfs oder zur Schuldentilgung oder schließlich zur Steuerjentung.
Alle diese Berbefferungen kommen insbesondere den Gemeinden zugute. Allerdings sind die Gemeinden troh der Wenderung nod) fehr start von den Landesfinanzministern abhängig. Aber diese Abhängigkeit ist doch viel weniger folgenschwer und verhängnisvoll, als die ursprünglich vorgesehene rüdfichtslose Ausgabenbegrenzung und Erzwingung von Steuerfenkungen. Hinsichtlich der Gehaltstürzung hat der Reichsrat- mit einer milltürlichen Begründung und im Zusammenhang mit einem fehr anfechtbaren Handelsgeschäft zwischen dem Reich und den Ländern den Zeitpunkt des Infrafftretens vom 1. April auf den 1, Februar vorverlegt. Dafür soll die Reichshilfe außer Kraft treten. Beim Personalaufmandsgesez( Besoldungssperrgesch), deffen einzelne Bestimmungen sehr umstritten sind, hat sich der Reichsrat ein Verdienst dadurch erworben, daß er auch die Oberbürgermeister in das Gesetz einbezogen hat. Auch ihre Be züge sind nunmehr neu zu regeln,., menn fie offensichtlich unangemessen hoch sind", und für die Zukunft können die obersten Landesbehörden für die Festsetzung dieser Gehälter Richtlinien aufstellen. Bon besonderer Bedeutung find die Aenderungen, die der Reichsrat bei dem Gefeßentmurf über die Sentung der Realsteuern porgenommen hat. Ursprünglich war vorgesehen, daß alle Länder den halben Wohnungsbauanteil der Hauszinssteuer für die Realsteuersentung verwenden sollten. Auf Antrag Preußens ist in das Gesetz folgende Verbesserung aufgenommen worden: Für Länder mit besonders hohem Wohnungsbedarf fann der Reichsfinanzminister auf Antrag zulassen, daß weniger als die Hälfte, mindestens aber ein Drittel des Wohnungsbauanteils der Realsteuerfentung zugutefommt. Unter dieser Bedingung kann die Landes
dem
regierung die Sentung auf die Fälle beschränken, in denen die Realsteuerbelaftung den Landesdurchschnitt übersteigt.
Da die Boraussetzungen dieser Bestimmungen nicht nur in Preußen, sondern in fast allen Ländern vorliegen, wird man fagen fönnen, daß tatsächlich nicht 400 Millionen, wie es die Regierung gemollt hat, sondern nur etwa 270 Millionen aus der Hauszinssteuer für die Realsteuerfenkung entnommen werden.
Für eine Reihe anderer Länder, darunter Bayern , ist eine weitere Sondervorschrift eingefügt worden: Länder, in denen die Realsteuerbelastung seit 1936 nicht wesentlich erhöht worden ist und die gleichzeitig durch schwebende Schulden besonders belastet find, fönnen mit Zustimmung des Reichsfinanzministers die Mittel aus der Hauszinssteuer nicht zur Realsteuersenkung, sondern zur Verminderung der schwebenden Schulden verwenden.
Bei den Gesezentwürfen über die Neuregelung des Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft hat der Reichsrat verlangt, daß ein Wohnungsbauprogramm für fünf Jahre aufgestellt wird. Er hat weiter die Aufhebung der Woh
nungsamangsuirtschaft im Jahre 1936 an die Bedingung getnüpft, baß bis zu dieseur Zeitpunkt die mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unter sozialen Gesichtspunkten ausgestaltet find.
Infolge der Henderungen des Realsteuersenkungsgesetzes ist schließlich damit zu rechnen, daß in Zukunft wenigstens 530 Millionen jährlich aus der Hauszinssteuer für den Wohungsbau verwendet werden können.
Eine Umgestaltung hat auch die Erhöhung der Tabatsteuer im Reichsrat erfahren. Während die Regierung den Tabatzoll von 80 auf 250 m. je Doppelzeniner erhöhen wollte, hat der Reichsrat die Erhöhung auf 200 m. beschränkt. Ebenso hat er die Banderolensteuer der Zigarre von 20 auf 23 Proz., statt 25 Proz. nach der Regierungsvorlage, erhöht. Umgekehrt ist dafür die Materialsteuer der Zigarette von 500 je Doppelzentner mur auf 450 m. ftatt auf 350 M. ermäßigt worden. Damit ist zwar die vermehrte Belastung der Zigarre etwas gemildert, aber die Bedenken, die gegen die ganze Vorlage vom Standpunkt des Tabafgewerbes, der Tabafarbeiter und der Verbraucher sprechen, sind immer noch außerordentlich schwer. Auf alle diese Beränderungen, die das Regierungsprogramm erfahren hat, wird noch näher einzugehen sein, sobald die Gesetzentwürfe in ihrer neuen Gestalt vorliegen. Gemiß ist der Reichsrat in erster Linie stets auf die Wahrung der Interessen der Länder bedacht. Aber die Interessen der Länder verbinden sich zugleich mit den Interessen der Gemeinden und die Interessen der Gemeinden find in stärkstem Maße die Interessen der werftätigen Bevölkerung.
Der Staatsfommiffar für Berlin .
Staatsaufsicht und Selbstverwaltung. - Ein Rundfunk- Vortrag.
Jm Berliner Rundfunk sprach geffern in der Aktuellen Stunde| der Preffechef der Stadt Bern , Candtagsabgeordneter Genoffe Dr. Lohmann, über Staatsaufsicht und Selbstverwaltung“.
9
Er führte aus: ,, Eine furze Bresseschau zeigt uns, daß die Frage. der Einsetzung eines Staatstommissars in deutschen Kommunen seit mehreren Wochen im Vordergrund steht. Die Zeitungen meldeten am 29. Oftober die Einsetzung von Staatsfommissaren in Altenburg und Delisch, die gleiche Nachricht fam am 31. Oftober aus Glabbed und Wiesbaden und in der Woche darauf erlebten wir dasselbe in Rönigsberg, Dortmund , Altona und Oppeln .
Jest drohte die Maßnahme für Berlin . An der Weichbildgrenze aller Städte steht das Verhängnis, daß der ein Jahrhundert alte Tempel städtischer Selbstverwaltung angetastet wird.
Die Frage ist, ob der Staat als Freund oder Bernichter der städtischen Selbstverwaltung naht. Die ungewohntheit und Plöglichkeit läßt die Bermutung eines Gegensatzes zwischen Staat und Gemeinde auftauchen und eine Gefährdung des Prinzips der demokratischen Selbstverwaltung befürchten.
Liegt eine Gleichgewichtsstörung vor oder erstreben beide Kräfte Ergänzung und Hilfe? Die Wohlfahrtslaften haben die Etats über den Haufen geworfen und ein ungeheures Defizit herbeigeführt. Staat und Gemeinde haben das gemeinsame Intereffe, daß eine Neuregelung der Krisenfürsorge eintritt. Die Notwendigkeit höherer Ausgaben erwedt bei den gemeindlichen Körpern ein Grauen vor der Notwendigkeit der Erhöhung der Einnahmen. Sollen in einer Zeit wie der gegenwärtigen die Tarife erhöht werden? Soll durch Ausbau der Grundsteuer der Mietfat gesteigert werden? Soll die Steigerung der Gewerbest euer weitere Belastung bringen? Die Selbstverwaltungsförper zögern. Erhöhung der Biersteuer, die Schantverzehrsteuer und die Bürgerabgabe lassen ihnen Möglichkeiten, aber feine dieser Einnahmequellen befizt Bolkstümlichkeit. So sucht die kommune nach einem Aufschub, ohne einen Ausweg zu finden. Der Staat aber verordnet und durchhaut dadurch den gordischen Knoten. Hierbei Konflikte zu meiden und ergänzendes Handeln herbeizuführen, ist die Aufgabe. Die Notlage der Städte zwingt zur stillen Aufforderung an den Mann mit den größten Stiefeln, den Staat. Der Appell an die Gefeßgebung war bisher ergebnislos.. Aber die Augenblidsnot darf uns nicht veranlassen, die Substanz zu verschleudern.
Die am Horizont drohenden Wolfen dürfen kein Grund sein, die Versorgungsbetriebe, vor allem die elektrischen Werke, aus den Händen der städtischen Selbstverwaltung zu geben. Eine solche Veräußerung würde uns tausendfach so teuer kommen wie der augenblickliche Vorteil ist. Die kommunalen Betriebe müssen den Kommunen ungeschmälert erhalten.
bleiben.
Der einmalige unwillkommene Eingriff muß lehten Endes dem Sieg der Selbstverwaltung dienen, jedem Konflikt muß durch die Gemeinsamfeit der Ziele der Stachel genommen werden.
In der Deffentlichkeit aber hat man sich über die Befuge. niffe eines Staatsfommissars phantastische Bor stellungen gemacht. Er soll Befugnisse haben zur 3wongsetati.. fierung, zur Ablösung des Magistrats und zur Auflösung der Stadtverordnetenversammlung, furzum zur Ausübung einer Diktatur. Grundlage aber seiner Tätigkeit ist die bewußte Achtung vor der Selbstverwaltung der Städte. Nur wenn im Interesse der Selbstverwaltung der Städte seine Einsetzung notwendig ist, darf sie vorgenommen werden. Zwei Fälle sind maßgebend: einmal, wenn eine Kommune ihre Verpflichtungen gegenüber Reichs- und Landesgesetzen nicht erfüllt und zum zweiten, wenn die Berpflichtungen aus $ 59 des fommunalen Abgabengesetzes nicht eingehalten werden. Diese Beschränkungen besagen, daß ein Staatsfommissar nicht ohne not eingesetzt werden kann. Die, Durchführung steuerlicher Verordmungen zum Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen machte niemandem eine Freude, aber man fragt sich:
warum muß der Staat hier eingreifen, warum handeln die Städte nicht selber.
Es ergibt sich aus dem Selbstverwaltungsrecht eine Verant wortung, es ist für beide Teile maßgebend das Interesse an der Gesamtheit.
Für Staat und Stadt ist Bor bedingung die Anerkennung der Selbstverwaltung, und das Ziel ist: Im demokratischen Staat die demokratische Gemeinde!"
dann Reichels ELECTRICUM
die schmerzstillende Einreibung
FL. Mk. 1.25, 2.- und 3.50, die neue Tubenpackung Mk. 1.-. In Apotheken und Drogerien erhältlich sonst durch Otto Relchel Berlin SO, Eisenbahnstr. 4.
Beispiel Weihnachts- Verkauf!
Cache
nez rein
seid. Crêpe
Satin forbig 575
Echte Japandecken
bedruckter
ca.
鑫
Krepp
135/135 3.45 85/85 0.90
Küchenhandtücher reinleinen Militär
46/100 0.75% Diz. 4.25
Frottier
handtücher weiß, mit Indanthren Kanten, ca. 56/110
Bettgarnitur
gestreifter Satin, IDeckbettbezug, 130/ 200, 2 Kissenbezüge, 80/80
Moderner Wollstoff Flamingo
sinfarbig, mit kunst
seidenen Effekten,
ca. 100 cm breit
245
Crêpe Marocain ca. 100 cm 345
schwere, kunstsei
dene Qualität, neue
Farben, ca. 100 cm
Crêpe
schwer
e
mit modera gewebten Effekten, in neuen Farben, ca. 96 cm breit
Crêpe Satin
reine Seide, moderne Farben, ca. 100 cm breit
Nachthemd
aus Batist, mit Einsatz und Spitze reich garniert
345
425
325
Damen- Schlafanzug
aus Hanell, schöne Streifenmuster
125
8.50
W
mit
Effek
marine
ca 10
ebten
4.90
orelt
4,90
Tweed- Kleid
flotte Sportform, mit heller Garnitur
975
Nachmittagskleid
aus gutem Flamingo
mit hellem Kragen
2450
Unterziehhöschen
für Damen, reineWolle feingerippt, weiß od. rosa
265
Damen- Handschuhe
Leder- Nachahmung, Schlupfform, mod. Muster
155
Mantel aus vorzüglichem res
wollenemVelours, mit
großem Pelzkragen, ganz gefüttert
39
Oberhemd guter Popeline,
mit 1 Kragen und Ersatzmanschetten, unterfütterte Brust, moderne Muster
690
Herren- Beinkleider
wollgemischt, bewährte Qualität( Steigerung 0.15)
Größe 4
Damenschirm
farbig gestreifte Kunstseide, 12teilig
235
690