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Der Inhalt der Notverordnung

82 Geiten start.- Ein buntes Programm.

Die neuen Notverordnungen des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 sind heute unter Nr. 47 im Reichs gejekblatt für 1930 erschienen. Die Notverordnungen umfassen nicht weniger als 87 Seiten des Reichsgejek. blattes.

Der erste Teil der Berordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" trägt die Ueberschrift Renderung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930". Im Kapitel 1 wird festgelegt, daß die Gemeinde geträntefteuer, die neben der Gemeindebiersteuer besteht, auf das Rechnungsjahr 1931 beschränkt wird. Der Reichsfinanzminister fann die Berechtigung der Erhebung für einzelne Getränke vom 1. Januar 1931 ab aufheben, aber nicht für Trinkbranntwein, Bein, weinähnliche und weinhaltige, Schaumwein und schaumweinähn­liche Getränke.

Aus der Bürgersteuer sind weiter herausgenommen die Personen, die Arbeitslosenunterstützung beziehen und die Sozial­rentner. Der Landessaß wird für Personen mit einem Jahres einfommen von nicht mehr als 4500 Mart auf mindestens 6 Mart, bis 6000 Mart auf mindestens 9 Mart, bis 8000 Mart auf min­destens 12 Mart bestimmt werden. Die höheren Einkommen find weiter gestaffelt belastet. Die Höchstgrenze ist 2000 Mart bei den Einkommen über 500 000 Mart.

In Kapitel 2 wird die alte Notverordnung dahin abgeändert, daß Arbeitslose, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben( statt 17) Anspruch auf Arbeitslosenunterstüßung nur dann haben, wenn ihnen fein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch zusteht.

Danert die Krantheit

Zur Krantenversicherung: länger als zehn Tage, so fällt die Arzneigebühr meg. Bon der Bers pflichtung, den Beitrag zu entrichten, find befreit alle Arbeitslosen, Invalidenrentner, Unfallreniner und aus der Reichsversorgung unterstüßte Schwerverlegte und Schwerbeschädigte, ferner Tuber­tulose und Geschlechtstrante, die ihre Bedürftigteit bescheinigen laffen. In bringenden Fällen tann der Krantenschein nachher ge holt werden. Die oben bezeichneten Personentreise sind auch von der Gebühr befreit. Außer einer Reihe weiterer Aenderungen zur Krantenversicherung wird noch bestimmt, daß der Anspruch auf die Gebühr nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden kann.

Der zweite Teil der Notverordnung( Sicherungen des Haushalts) faßt unter Rapitel 1 das Gefeß über die Ausgaben­begrenzung zusammen. Danach dürfen die Haushaltspläne von Reich, Ländern und Gemeinden für 1932 und 1933 in der Ge­famtsumme der Ausgaben nicht höher sein als für das Rechnungs­jahr 1931. Ausnahmen werden nur unter ganz bestimmten Bor­auslegungen zugelassen.

Rapitel 2( Gehaltstürzung) sieht die Kürzung um 6 Bro­zent vom 1. Februar 1931 ab vor für die Reichsbeamten und Sol­daten der Wehrmacht, die Warte. und Ruhegelbempfänger des Reiches, die Hinterbliebenen. Für den Reichspräsidenten , den Reichs­tanzler und die Reichsminister ist die bekannte 20prozentige Kürzung festgelegt. Bon der Kürzung befreit find Jahresbeträge unter 1500 Mart.

Die ander fürzen die Bezüge bei sich und den Ge­meinden entsprechend. Soweit Beamte und andere Berfonen wohlerworbene Rechte nadh Art. 129 Abs. 1 Sat 3 der Reichsverfassung haben, werden diese Rechte nicht berührt. Um die gleichen Kürzungsmöglichkeiten für die Angestellten des Reiches, der Länder und der Gemeinden herbeizuführen, tönnen Tarif und Einzelanstellungsverträge mit einer Frist von einem Monat zum 31. Januar 1931 gefündigt merden. Reichsbant und Reichsbahn Gesellschaft fürzen von sich aus. Den öffentlich- rechtlichen Religionsgesellschaften bleibt eine entsprechende Kürzung überlassen. Diese drei Körperschaften sind zu finngemäßen Ründigungen berechtigt. Nach Durchführung der Gehaltstürzung wird die Reichshilfe" nicht mehr erhoben. Der Stellen vorbehalt für Versorgungsanwärter wird bis 1935 auf mindestens 75 Prozent erhöht. Die Geistlichen und Lehrer gelten als Beamte. Die Vorschriften diefes Rapitels treten mit Ausnahme des Baragraphen, der den Stellen vorbehalt

behandelt, am 31. Januar 1934 außer Kraft.

Rapitel 3( Ta bafft euer) legt die einzelnen Steuersäge feft und führt die im wesentlichen befannten Bestimmungen auf.

Auch die Borschriften des Kapitels 4( 3 ufchläge zur Ein­tommensteuer im Rechnungsjahr 1931) bringen für die Einkommen über 8000 Mart, die Ledigen und die Aufsichtsrat mitglieder bereits bekannte Bestimmungen.

Der dritte Teil regelt die Steuervereinfachung und Steuervereinheitlichung in dem Sinne der Ber­öffentlichung der Reichsregierung vom 30. September. Kapitel 1 gibt den Gesamtplan der Steuervereinfachung, Kapitel 2 die Neu­regelung der Grundsteuer, die in Zutunft einheitlich als Landessteuer erhoben wird. Die Ueberlassung an die Ge meinden bestimmt sich nach Landesrecht. In fünf Abschnitten wird die Steuerpflicht, die Besteuerungsgrundlage und die Bestimmung der Steuerfäße, die Zerlegung der Besteuerungsgrundlage, die Fest setzung und Erhebung der Steuer und die Frage der Uebergangs­und Schlußvorschriften geregelt. Kapitel 3 gibt der Gewerbesteuer denselben Charakter wie der Grundsteuer. Sein Aufbau entspricht dem des vorhergehenden Kapitels. Kapitel 4 behandelt die durch die Neuordnung notwendig werdende Steueranpaffung. Es ändert die Reichsabgabenordnung, das Reichsbewertungs­gefeß, das Finanzausgleichsgefeß und eine Reihe Sonstiger Reichssteuergefeße, darunter das Einkommensteuer­gejeg vom 10. August 1925, das Bermögenssteuergeset nom gleichen Tage mit der bemerkenswerten Bestimmung, daß die Bermögensteuer erst bei Permögen über 20 000 m. erhoben wird. Kapitel 5 nimmt Unternehmen, deren Gesamtumfaß einschließlich des steuerfreien Teils 5000 m. nicht übersteigt, von der Umsatzsteuer aus. Kapitel 6 ordnet Er­hebungen zur Steuerpflicht der öffentlichen Be triebe an. Stapitel 7 ermächtigt die Reichsregierung, mit Zu­stimmung des Reichsrots die bereits bekannte Steneramnestie zu erlassen. Dieser Teil 3 der Notverordnung ist mit seinen zahl­reichen Einzelbestimmungen außerordentlich umfangreid

Der vierte Teil bringt in zwei Rapiteln die Gentung non Realsteuern und Berkehrssteuern. Die Real steuern, nämlich die Grund und die Gemerbesteuer der Länder und Gemeinden, werden vom 1. April 1931 ab gefenft, und zwar die Grundsteuer um 10 und die Gemerbesteuer um 20 Praz. Für die Zeit vom 1. April 1932 ab merden Grundfäße über die Be­messung der Realsteuern durch besonderes Reichsgefeß aufgestellt. Stopitel 2 sieht eine Renderung des Stapitalverkehrssteuergesetzes, des Grindermerbsfteuergesetzes und des finangausgleichsgefeges nor. Die Sapitalverkehrssteuer wird von 4 allgemein auf 2 Broz., bei Berjamelzungen und gewissen Umwandlungen von Rapitalgesell

schaften auf 1 Proz. gesenkt. Die Grunderwerbssteuer wird in be­stimmten Fällen auf 2 Proz. vermindert. In der Aenderung des Finanzausgleichsgesetzes werden die Fälle aufgezählt, in denen die Wertzuwachssteuer nicht mehr erhoben werden soll.

Der fünfte Teil regelt den vorläufigen Finanzaus gleich für die Jahre 1930 und 1931. Bom 1. April 1932 ab tit der Finanzausgleich durch Gesetz endgültig zu regeln, und hierfür werden auch bereits bestimmte Grundsäge festgelegt, und für die 3wischenzeit wird u. a. festgelegt, wie fich eine Reihe von Steuern verteilt, z. B. die Kraftfahrzeugsteuer, die Mineralwasser- und die Biersteuer. Die vom Reichsfinanzminister festgesetzten Verteilungs­Schlüssel für die Einkommen und die Körperschaftssteuer werden bestätigt. Bestimmt der Reichsfinanzminister entsprechend der im Steuervereinfachungsgesetz gegebenen Ermächtigung, daß die Ein­tommensteuer für die ersten 6000 m. des Einkommens aus land­wirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Vermögen durch die Grundsteuern der Länder und Gemeinden abgegolten wird, so wird an die Länder im Rechnungsjahr 1931 aus Mitteln des Reichshaushalts ein Betrag von 20 Millionen Mark nach dem Verhältnis der Fläche verteilt.

Sechster Teil( Reichsbant, Golddistontbant, Rentenbank): Der Anteil des Reiches am Reingewinn der Reichsbant wird im Kapitel 1 erhöht. Bon dem jährlichen Rein­gewinn sollen 10 Broz. einem Reservefonds zugeführt werden. gewinn follen 10 Pro3. einem Reservefonds zugeführt werden. Der nach Ausschüttung der Dividende verbleibende Restbetrag des Reingewinns wird wie folgt verteilt: Bon den ersten 25 Millionen erhalten das Reich 75 Pro3., die Anteilseigner 25 Broz., von den nächsten 20 Millionen gehen an das Reich 90, an die Anteilseigner

10 Broz. Der dann etwa noch verbleibende Restbetrag fällt dem Reich mit 95 Proz. zu, den Anteilseignern mit 3 Proz. Diese Regelung findet erstmalig auf das Geschäftsjahr 1930 Anwendung. Rapitel 2 behandelt die Umgestaltung der Deutschen Golddistont­bant, Kapitel 3 fieht eine langsamere Umwandlung von Renten­bankscheinen in Reichsbankscheine vor. Die Reichsbank hat den Gesamtbetrag der ausgegebenen Rentenbankscheine spätestens bis Ende 1942 zu liquidieren.

Im siebenten Teil wird die Wohnungswirtschaft in der Weise geregelt, wie es im wesentlichen bereits von uns ge meldet wurde. Dieser Teil gliedert sich in die Förderung und Ver­billigung des Kleinwohnungsbaues, die Uebernahme von Bürg fchaften zu seinen Gunsten, die Feststellung der Gemeinnügigkeit von Wohnungsbauunternehmen und die Bestimmungen über die Ter mine für den Abbau und die Beendigung der Wohnungszwangs wirtschaft.

Im achten Leil werden weitere Maßnahmen zum Schuhe der Landwirtschaft getroffen Rapitel 1 sieht Borschriften für die Beimischung von Roggen vor. Das Gewicht des frischen Brotes muß mindestens 500 Gramm betragen und durch 250, teilbar sein. Es ist auf dem Brot anzu geben. Weiter merden Geldstrafen für Zuwiderhandelnde angesetzt. Kapitel 2 zählt einige 3011 maßnahmen auf, Kapitel 3 sucht die Verwendung inländischer tierischer Fette, Kapitel 4 die von in ländischem Hopfen zu fördern. Schließlich werden in Kapitel 5 noch Vorschriften mit Strafbestimmungen zur Verbesserung der Marktverhältnisse für deutsche landwirtschaftliche Erzeugnisse erlassen.

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Im neunten und legten Teil werden Vereinfachungen und Ersparnisse auf dem Gebiete der Rechtspflege vorgesehen. Unter anderem wird die Wertgrenze für die Zuständigkeit der Amts gerichte über vermögensrechtliche Ansprüche auf 800 m. erhöht. Die Gebühren für Rechtsanwälte in Armenfachen werden herab. gefeßt. Im ganzen umfaßt die Notverordnung 87 Seiten.

Zwischenruf links

Adolph Hoffmann im Parlament

In seinem Gedentbuch Episoden und Zwischenrufe" er­zählt Adolph Hoffmann eine Fülle von charakteristischen Anekdoten, von denen wir einige der für ihn bezeichnendsten wiedergeben.

Der totgeschwiegene Zwischenruf.

Ein Zwischenruf, der so traf, daß er Redner, Haus und Presse sprachlos machte, möge an erster Stelle aufmarschieren.

Wilhelm der Redjelige stand auf der Höhe seiner Glanzleistungen und hatte den Befähigungsnachweis dafür erbracht, daß die Recht hatten, die ihm bei der Regierungsübernahme die Borte zu seinem Bruber Heinrich in den Mund legten:

Bahnlos ist unserer Feinde Schar.

Im Reichstag fagte am 29. Februar 1904 Bebel:... Ober führen Sie für Ihren Preußischen Landtag das allgemeine Stimm recht ein! Aber Sie hüten sich, das zu tun. Sie haben Angst vor dieser Sozialdemokratischen Partei. !

( Sehr richtig bei den Sozialdemokraten.) Drei Sozialdemokraten im Breußischen Abgeordnetenhaus würden Sie dazu bringen, Tag für Tag an allen Gliedern zu schlottern.

( Große Heiterkeit und Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Wenn Sie diese Furcht nicht hätten, wären Sie längst dazu übergegangen, dieses elendeste, erbärmlichste und niederträchtigste

,, Heinrich übernimm Du die Schiffe, und ich werde die Re( e) derei aller Wahlrechte, wie Fürst Bismard es schon vor 37 Jahren tenn­besorgen."

Ich zog also bei der Nachwahl für den am 4. November 1903 verstorbenen Franz Hofmann das erste Mal in den Reichstag ein.

Auguft Bebel hielt eine feiner glänzenden Antlagereden gegen die heutige Gesellschaft und gegen den damaligen Reichstanzler Don Bülow insbesondere. Gereizt antwortete der Kanzler, und als ihn von links Zwischenrufe in die Enge trieben, wandte er sich nach links mit den Worten:

,, Das merten Sie sich mal, das große Mundwert macht

es nicht!"

Worauf ich ihm zurief:

,, Sagen Sie doch das Ihrem Prinzipal."

Eine Minute Totenstille im ganzen Hause; es war, als menn alles den Atem anhielt ob des Berwegenen, dem diese Worte über Die Lippen gekommen. Bon Bülow starrte entgeistert nad links. Es war eine Situation, als menn eine Granate aufgeschlagen hätte und man im nächsten Moment die Explosion erwartete.

Aber

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nach Atem und flappte mit der Zunge den Obertiefer feines Ge­die Granate explodierte nicht, der Kanzler schnappte biffes hoch, das vor Schred heruntergefallen mar undredete

weiter, als wäre nichts geschehen.

zeichnete, menigstens ein wenig zu reformieren. Aber die Angst, die blasse Angst vor uns hält Sie davon ab!

( Ah" bei den Nationalliberalen.) Hoffmann( au diefen): Sie flapperten gern mit den Zähnen, wenn Sie nur noch welche hätten.

Der nicht numerierte Hoffmann! As die fleine Frattion der Roten" verstärkt ins preußische Junterparlament einrückte, waren auch die Hoffmanns in dubio erschienen. Der Präsident wollte Adolph Hoffmann tarmachen. daß es doch nicht ginge, die Abgeordneten zur Unterscheidung beim Bornamen zu nennen.

Adolph Hoffmann hatte, da beide Hoffmanns in Berlin gewählt gegenüber abgelehnt, sich mumerieren zu lassen. Auch daß er als waren und Ortsunterscheidung daher nicht möglich war, dem Büro älterer Abgeordneter die Nummer Eins tragen follte, reiste ihn nicht. Er erflärte dem Präsidenten, Droschkentutscher, Dienstleute und Zuchthäusler müssen sich numerieren lassen. Im Moabiter Unter­mir feinen Gebrauch davon machen. juchungsgefängnis hatte ich mal die Nummer 585, aber hier können

Der Präsident sagte hilflos: Ja, wie soll die Frage gelöft werden?" wormif Adolph lächelnd entgegnete:: Na. Sie haben ja Beziehungen zu S. M., vielleicht verschaffen Sie mir da den Grafen­Dazu schien der Präsident entweder teine Reigung zu haben oder sein Einfluß nicht auszureichen.

Der stenographische Bericht nahm von dem Zwischenruf teine Notiz, die Presse wagte mit Rücksicht auf den Majestätsbeleidigungs- titel!" paragraphen des Strafgesetzbuches nicht, ihn zu bringen und mein treffendster Zwischenruf mar totgeschmiegen.

Die Nora" von heute.

" Melo" im Luftspielhaus.

Mit der deutschen Uraufführung von Henry Bernsteins ,, Meln" bereitete das Lustspielhaus gestern seinen Besuchern eine Ueberraschung. Man tennt Kurt Göz als einen Autor und Schau spieler von Klugheit und Geschmad und betrachtet das Theater unier feinem neuen Herrn als eine Stätte gepflegter Unterhaltung. Das erste neue Stüd, das er herausbringt, ist durchaus fein Lustspiel, sondern eine empfindsame und sehr lange Ballade von verbotener fondern eine empfindsame und sehr lange Ballade von verbotener und bitter gebüßter Liebe. Mit Bernsteins ,, Melo" reserviert er das Haus der gepflegten Langeweile. Kurt Gögens lleberraschung ist

teine freudige.

tafchenformat. Der Autor stimmt eine zart poetische Leier an une vergreift sich erheblich in den Saiten. Es sind verdammt unecht Töne, die wir zu hören bekommen. Eugen Roberts merti fie scheinbar nicht. Er inszeniert das Werk breit und gedehnt, mie eine dichterische Offenbarung. Nur das fultivierte Spiel des Kurt G53, des Otto Gebühr und der Valerie von Martens hält d Zuschauer bis nach 11 Uhr auf ihren Plätzen. Dgr.

Italiens Ende dieses Jahres die Ziffer von 42 millionen über 3mmer mehr Italiener. Man erwartet, daß die Bevölkerung schritten haben wird; damit würde das Land etwa 250 Menschen auf den Quadratkilometer erreichen, also eine sehr hohe Bevöl ferungsdichtigkeit. Seit 1921 ist die Bevölkerung um mehr als 4 Millionen angewachsen, und wenn das so weitergeht, wird es um 1950 50 Millionen befizen. Der Zuwachs ist in diesem Jahre am größten und wird beträchtlich über 500 000 betragen, während es sonst durchschnittlich 388 000 waren.

Henry Bernstein, der fleißige und erfolgsichere Pariser Dra matifer, versucht es hier mit romantischer Poesie. Seine Romaine ist ein Flattervögelchen, ein Sonnenscheinchen, das seine Liebe frei­gebig verschenkt und Glüd um sich her verbreitet. Seine Selig teiten verteilt es ebenso gern an den Ehemann wie an den Haus freund. Der aber will Romaine für sich allein haben. Was hit Romaine, um es allen recht zu machen? Sie gibt dem Gatten mit treuforgender Miene aus einem Medizinfläschchen Gift, viermal fäg- mann Shimig in der Titelrolle in den Spielplan aufgenommen. Den Berlust des Lebens, lich nach dem Essen. Aus lauter Liebe.

Claire Eauroff tanzt am 7., 11%, Uhr vormittags, im enten beater am 300 ihr neues Brogramm. Am Flügel: Stapellmeister Baul Gergely.

fo falfuliert sie, fann er leichter verschmerzen, als die Erkenntnis ihrer Untreue. Durch einen Zufall kommt ihr Vorhaben heraus, und der bis dahin in acht Bildern gründlich gelangweilte Zuschauer hefft schon auf die Entwidlung eines spannenden Kriminaldramas da fällt der Vorhang. Das neunte und glücklicherweise legte Bild spielt drei Jahre später. Romaine ist ins Waffer gegangen, weil sie nach dem Mißlingen des Giftmordes fürchtet, ihr Freund tönnte mit ihrer Art von Gutherzigkeit nicht ganz einverstanden sein. Inzwischen hat der gebrochene Gatte etwas gemertt und sucht nach Klarheit um jeden Preis. Der Autor fegt feine gefühlvolle Bor. lefung fiber Moral fort und last den Freund die heilige Lüge beschwören, daß Romaine ihn nicht geliebt hat.

Jn den Kammerspielen wird, neu einstudiert, Mittwoch, für zehn Bon stellungen Der Diener zweier Herren von Golt ont mit Her

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3m Theater in der Stresemannstraße finden in Abänderung des Spiel plans noch Aufführungen bont Sturm im afferglas am Dienstag, Donnerstag und Freitag statt. An allen anderen Lagen: Wi es euch gefällt

Jatob Schaffner spricht auf dem dritten Dichterabend des Verbandes Deutscher Erzähler am Freitag, 18, im Neuen Schöneberger Rathaus, für Albrecht Schaeffer und Manfred Hausmann Borte der Begrüßung.

Die Städtische Oper gibt bekannt, daß die für das Riepura- Gastspiel an ber Staffe getauften starten für das auf den 7. Dezembet verlegte Gastspiel bis Mittwoch umgetauscht werben können.

Jn der Komischen Oper eröffnet Donnerstag Cécile Sorel von ber Comédie Francaise ein Gaftspiel mit ihrem Ensemble. Zur Gröffnung wird Moliéres e Mifanthrope in ber euinigenierung anidßlich bes 250 jäh rigen Bestehens ber Comédie Francaile gegeben. Ferner gelangen zur Aufführung: Le Demi- Monde" von Dumas Fils , Aventuriere vost Das Melo- Drama ift, wie man fieht, eine Kora " in Weften Angier, Sapho von Daudet und Belot.