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Ueberfall auf Hotelpförtner.

Die Täter wieder entkommen.

Erst jetzt wird bekannt, daß in der Nacht zum Freitag der Pförtner eines Hotels in der Mittelstraße das Opfer eines Ueberfalls geworden ist. Gegen 2% Uhr befand sich der Nacht­portier, der 38 Jahre alte Gustav S., allein in seiner Loge, als 3 mei Männer ein Zimmer verlangten. H. wandte sich nach dem Schlüsselbrett um, als ihn die beiden mit einer Pistole bedrohten. Sie forderten die Herausgabe der Kasse. Der Pförtner fonnte ihnen nut fagen, daß er außer feinem Privatgelde nichts habe. Die Männer durchsuchten seine Taschen und nahmen ihm die Brieftasche mit 42 M. weg. Mit den Schlüffeln versuchten sie, das Pult in der Loge zu öffnen, kamen damit aber nicht zum Ziel. Unter ständigen Drohungen nötigten sie den Pförtner dann, in eine Gaststube ein­zutreten, banden ihm dort mit einer Gardinenschnur Hände und Füße. Mit der Beute flüchteten die Räuber. Es gelang dem Gefesselten, sich nach einiger Zeit freizumachen und den Fotel befizer und die Polizei zu alarmieren. Bon den Tätern war teine Spur mehr zu finden. Es sollen Männer von 25 bis 26 Jahren gewesen sein. Der eine war 1,70 Meter groß, der andere etwas fieiner. Einer trug einen braunen, sein Begleiter einen grauen

Mantel.

Geheimrabatt gibts nicht.

Reinfall eines Hausbesitzers vor dem Kammergericht.

Ein Hauswirt aus der Großen Frankfurter Straße hatte sich beim Einkauf von Kots für die Wasserversorgung seines beim Einkauf von Koks für die Wasserversorgung seines Hauses einen Geheimrabatt vom Händler ausbedungen, den

er nicht an sich selbst, sondern an seine Ehefrau zahlen ließ und dann bei der Berechnung der Heizungsumlage nicht berüc fichtigte. Ein Mieter des betreffenden Hauses, dem dieses Verhalten des Hauswirts zu Ohren fam , flagte darauf auf Auszahlung des auf ihn fallenden Anteils dieses Geheimrabatts, da er sich auf den Stand­punkt stellte, daß dieser mit der Auszahlung an die Ehefrau dem Hauswirt selbst zugute gekommen fei. Während das Landgericht I diese Klage abwies, hat jetzt das Kammergericht den Haus­wirt verurteilt, die ihm oder seiner Ehefrau von Kofsliefe­ranten gezahlten Geheimrabatte den Mietern gutzubringen, da nur diejenigen Kosten der Heizung umgelegt werden dürften, die bei der Beschaffung des Brennstoffes tatsächlich entstanden seien.

Das Urteil im Spritschmuggel- Prozeß.

In dem großen Spritschmuggelprozeß wurde von Landgerichts­

disektor Böhmert, dem Borsitzenden des Schöffengerichts

Wedding, das Urteil verkündet. Bon den sechzehn Angeflagten wurden dreizehn verurteilt und drei freigesprochen. Wegen banden­mäßigen Bannbruches in Tateinheit mit Monopolsteuerhinterziehung erhielt der Ingenieur Bauer ein Jahr zwei Monate Gefängnis und Geld- und Wertersatzstrafen von insgesamt 525.000 M., Kommerzienrat Karl Lindemann wegen desselben Bergehens unter Einbeziehung der gegen ihn bereits erfannten Strafe wegen Betruges durch Kurstreiberei eine Gesamtstrafe von zwei Jahren neun Monaten Gefängnis, somie Geld und Wertersatz­strafen von 275 000 m., Otto Lindemann unter Einbeziehung der früheren Strafe von neun Monaten Gefängnis eine Gesamt­strafe von einem Jahr neun Monaten Gefängnis und Geld- und Wertersatzstrafen von 310 000 M., der Angeklagte Roßler sieben Monate Gefängnis und 300 000 M. Geld- und Wertersatzstrafen, doch für die Gefängnisstrafe Bewährungsfrist. Die übrigen Angeklagten wurden zu Gefängnisstrafen von drei bis neun Monaten und zu Geld- und Bertersatzstrafen bis zu 60 000 m. verurteilt. Die Brüder Karl und Dito Lindemann erhielten außerdem je drei Jahre Ehrverluft zuerkannt. Das Motorboot Inge" wurde beschlag

nahmt.

Mieterprotest gegen die Notverordnung.

Der Reichsbund Deutscher Mieter E. B.( Siz Berlin ) hat bei sämtlichen Reichstagsfraktionen gegen die Bestimmungen der Notverordnung über die Sentung der Realsteuern und den Abbau des Mieterichuzes protestiert und gleichzeitig Erfüllung seiner Forderungen vom 8. Oktober d. 3. verlangt. Der Bundesbeirat des Reichsbundes und Vertreter der größeren Vereine aus dem ganzen Reich werden am Sonntag, dem 7. Dezember, eingehend zu der Notverordnung Stellung nehmen und im Anschluß daran ihre Forderungen nochmals den einzelnen Reichstagsfraktionen unterbreiten.

Mozart am Friedrichshain .

Ein Racheaft?

Wiederaufnahmeverfahren im Fall des Eierhändlers Jürges.

Elberfeld , 5. Dezember.

In Elberfeld hat heute im Wiederaufnahmeverfahren die er­neute Verhandlung eines Prozesses begonnen, der seinerzeit über Rheinland und Westfalen hinaus allgemeines Aufsehen erregt hatte, meil ein Kaufmann, der seine Schuld mit aller Entschiedenheit be­ftritt, auf Grund der Angaben zweier wegen Diebstahls entlaffe­ner Angestellten zu Gefängnis und Geldstrafe ver­urteilt worden war.

1924 Lagerist bei dem Angeklagten Jürges gewesen war. Der Zeuge Greff hatte sich in den ersten Instanzen selbst bezichtigt, daß er im Auftrage von Jürges in den Eisenbahnwaggons Kisten, die von den Bahnbeamten oder den Sachverständigen für die Unters suchung angezeichnet worden waren, mit schwer beschädigten Kister feiner gestrigen Aussage und behauptete weiter, er habe in Gegen­entlasse- vertauscht zu haben. Diese Beschuldigungen wiederholte er auch in wart des Reichsbahninspektors Borchert in dem Geschäft von Jürges bei der Untersuchung der beschädigten Kisten absichtlich viele Eier kaputtgeschlagen, um eine höhere Entschädigung herauszuholen. Die Sachverständigen und die Reichsbahnbeamten, die die Schätzung des Schadens vorzunehmen hatten, hätten angeblich von seinen Mani­pulationen nichts gemerft. Aehnlich äußerte sich der Kutscher riz Schmidt, der behauptete, daß er im Lager von einem Nebenraum aus gehört habe, wie Greff in Gegenwart des Bahn/ beamten Borchert absichtlich viele Eier kaputtgeschlagen habe. Der Eisenbahninspektor Borchert trat den Aussagen der Zeugen in der schärfsten Weise entgegen und erklärte, daß er niemals amts­widrige Handlungen geduldet, sondern daß er die Angestellten von Jürges sofort zur Anzeige gebracht hätte, wenn man in seiner Gegenwart versucht hätte, eine Schiebung vorzunehmen.

Es handelt sich um den Eiergroßhändler Jürges, der in den Jahren 1923/25 rund 3 Millionen Eier nach Elberfeld eingeführt hatte und, wie immer bei solchen empfindlichen Sendungen, öfters Schadenersazansprüche gegenüber der Reichs bahn wegen Beschädigungen an den Eiertransporten geltend machen mußte. Eine ganze Zeit später erhielt die Reichsbahn durch zwei entlassene Angestellte Jürges, die wegen Diebstahls ihre Stellung verloren hatten, eine Anzeige, daß bei diesen Schaden­feststellungen Betrügereien vorgekommen seien. Jürges habe seinen an diesen Unternehmungen beteiligten Angestellten Anweisung ge­geben, die zu untersuchenden Kisten so zu beflopfen, daß dabei noch weitere Eier zerschlagen würden und so ein größerer Schaden her austomme, als er tatsächlich von der Bahn verursacht worden sei.

Gegen Jürges wurde das Betrugsverfahren eingeleitet, und das Schöffengericht zu Elberfeld verurteilte ihn zu sechs Monaten Ge fängnis und 6000 Mart Geldstrafe, lediglich auf die Angaben der betreffenden entlassenen Angestellten hin, während die Unschulds beteuerungen des Großhändlers keinen Glauben fanden. In der Berufungsinstanz wurde Jürges von der Großen Straf fammer nur wegen Anstiftung zum Betrug zu 10 000 Mart Geldstrafe verurteilt, die von ihm eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen, das Urteil also rechtsträftig. In jahre langer Arbeit wurden in aller Stille Erhebungen über die näheren Umstände des Zustandekommens dieser Strafanzeige und über die Behauptungen der beiden Angestellten vorgenommen und dem Gericht so umfangreiches neues Tatsachenmaterial vorgelegt, daß nunmehr das Wiederaufnahmeverfahren in Gang fam und heute der ganze Fall neu aufgerollt wird. In der Beweis aufnahme wurde als erster Zeuge der Lagerverwalter Arthur Greff vernommen, der von 1919 bis

Freie Sozialistische Hochschule

Heute, Sonnabend, den 6. Dezember, 19, Uhr, im Plenarsaal des ehemalig. Herrenhauses, Leipziger Str. 3 Vortrag des Genossen Professor Ernst von Aster , über " Karl Marx und die Gegenwart

Karten zum Preise von 50 Pf.( einschl. Garderobe) sind auch noch an der Abendkasse zu haben.

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Die Nachmittagsverhandlung gestaltete sich überaus dramatisch, da durch die Befragung des Zeugen Greff im Gerichtssaal die bis. herige Antlage gegen den Kaufmann Jürges zu. sammenbrach. Der Vorsitzende hielt dem Zeugen vor, daß er im Laufe der Voruntersuchung und der beiden Prozesse in den Vor­instanzen nicht weniger als sechsmal seine Aussage über die angeb liche Straftat des Jürges geändert habe, weiter, daß er eines Tages zu dem Elberfelder Anwalt Schuster gegangen sei und diesem ein Schriftftüd übergeben habe, in welchem Greff erklärte, daß feine Anschuldigungen gegen Jürges erlogen gewesen seien, und daß er sich nur durch die Drohungen einer Frau Windhövel, einer Feindin des Jürges, zu seinen falschen Bezichtigungen habe verleiten lassen. Seine Darstellung, daß er Eierfiften vertauscht oder Eier in Gegen­wart von Sachverständigen beschädigt habe, sei falsch und technisch ganz unmöglich. Der 3euge Greff vermochte längere Zeit feine Antwort zu geben und erklärte dann plötzlich, er habe vor jenem Rechtsanwalt nur Theater gemacht, weil er gedacht habe, daß sein Freund Schmidt zum Meineid verleitet werden sollte.

Scala im Dezember.

Für den Weihnachtsmonat hat sich die Scala ein munieres Brogramm zurechtgebaut, das nach feiner Hinsicht die Nerven be lastet. Schredenserfüllte Artistik, die den Zuschauer die Augen schließen läßt, ist verpönt; man bevorzugt den Humor, der auch das Schwierige leicht erscheinen läßt. Da hinein passen die Fra teftinis, die klassischen Clowns, die noch immer wissen, wie man

Beauftragten für die Einreichung der Meldescheine verant- eines echten Racers so zu beherrschen versteht, daß auch für sie noch wortlich sind.

Beseitigtes Hafenkreuz.

Wie im Vorwärts" berichtet, prangte das Bahnhofs. gebäude in 3ossen einige Tage im Schmuck eines Haken­Freuzes. Die Republikanische Beschwerdestelle Berlin , die bei dem war, erhielt folgenden Bescheid: Bei Eingang Ihres Schreibens Borstand des Reichsbahnbetriebsamts Berlin 8 vorstellig geworden war das fragliche Plakat bereits entfernt. Die Reinigung der Zäune und Wände von Plakaten erfolgt schon seit Jahren plan­mäßig durch eigens dazu bestimmte Angestellte. Das erwähnte Platat fann daher mur ganz fürze Zeit an der Wand irgendeines Schuppens angeflebt gewesen sein. Nach einer Polizeiverordnung der Stadt 3oisen vom 24. März 1914, die auch jezt noch Gültigkeit hat, ist das Ankleben von Plataten verboten. Deffemungeachtet tommt es aber immer wieder vor, daß von den sogenannten Klebekolonnen meistens während der Nachtzeit Plakate angebracht werden. Nur selten ge­lingt es, die Täter zu faffen und zur Anzeige zu bringen. Der Bahnhof 3ossen hat erneut Anweisung erhalten, für beschleunigte Entfernung angeklebter Blafate zu jorgen."

Die jüdischen Gemeindewahlen.

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Die letzten Wahlen zur Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin , die mit einer Stimmabgabe von Im Saalbau Friedrichshain versammelten die Volksbildungs- mehr als 70 000 Wählern eine ungewöhnlich große Beteiligung ämter Brenzlauer Berg und Friedrichshain ein zahl gefunden hatten, ergaben folgende vorläufige Verteilung der reiches Publikum zu einem Mozart- Abend. Die ausübenden Künstler 41 Mandate: 24 Liberale, 14 Jüdische Volkspartei( 3ionisten), des Abends waren das Berliner Sinfonie- Orchester unter 1 sozialdemokratische Liste Poale Zion ", 1 Religiöje feinem Dirigenten Dr. Kunwald und der Flötenvirtuose Kurt Mittelpartei und 1 Ueberparteiliche Vereinigung. Danach haben Ramin; als Auftakt die Ouvertüre zur Bauberflöte", dem das Flötenkonzert mit Drchester in D- Dur folgte. Her bot der Solistie Liberalen 14 Mandate, die Zionisten insgesamt 7 Mandate ge­Des Abends eine prächtige, an Technik und Formschönheit voll aus­geglichene Leistung. Die Grazie Mozartscher Musit, Anmut und Leichtbeschwingtheit lebensbejahenden Frohsinns, fam in dieser Rückkaufsrecht ausbedungen! guten Interpretation voll zur Entfaltung. Ueber die reizende Stimmungsmalerei der kleinen Nachtmufit" leitete es zur Schluß vorführung der gewaltigen Jupiter- Sinfonie " über. Es ist erfreu­lich, daß sich die volksbildnerische Arbeit die Vermittlung solch großer, zeitloser Kulturmerke besonders angelegen sein läßt.

Eine Neuregelung, die sich nicht bewährte. Der Polizeipräsident teilt mit:

Am 3. Juni 1930 war eine Bolizeiverordnung erschienen, die cine Neuregelung des bisher üblichen Melbez mangs darstellte. Diese Neuregelung hat sich in Berlin nicht bewährt. Infolgedessen ist mit sofortiger Birtung verordnet worden, daß die früher übliche polizeiliche Ab- und Wiederanmeldung in jebem Falle norzunehmen ist. Weiterhin ist durch Ergänzung der früheren Ber­ordnungen festgesetzt worden, daß die Hauswirte oder ihre

wonnen.

Der Zivilingenieur R, war im Jahre 1926 geschieden worden, fam aber der Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau nicht nach und mußte den Offenbarungseid leisten, verschwieg aber einige wertvolle Geschenke, die er von seiner Frau vor der Ehe bekommen hatte. Nunmehr wegen fahrlässigen Falscheides unter Antlage gestellt, behauptete R., daß er die Sachen für 200 m. verkauft hätte. Der Käufer habe ihm aber gestattet, die Sachen zu tragen und es sei auch ausbedungen worden, daß er sie nach und nach zurücklaufen könnte. Der Käufer, ein befreundeter Stadtober infpeftor, bestätigte das auch, gab aber an, daß der Angeklagte sich das Rüdtaufsrecht ausbedungen hatte. In dem Ver­schweigen dieses Umstandes, aus dem die klagende Ehefrau Besitz ansprüche hätte herleiten fönnen, erblickte das Schwurgericht einen fahrlässigen Falscheid und verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Gefängnis.

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es anstellen muß, um die Beute herzhaft zu amüsieren. Alte gute Birfusrezepte nach neuem Geschmad zurechtgemacht; niemand weiß fo recht, warum es noch so unverbraucht anmutet. Die Dame Daros hat zur Hilfe einen richtigen Equilibristen, dessen Leistungen fie gröhlend und trähend mit der Selbstverständlichkeif genügend Gliederperrentungen übrig bleiben. Aus der gleichen amerikanischen Rifte tommt Kirtland, der Mann, der mit einer Leiter in der Balance und einer Papierdite, die anders will, die Leute in Atem hält eben meil eine Leiter und eine Papierbüte einfache Dinge find, um die fich ganz und gar fein artistischer Zauber windet. Williams Bono find Springer einer Klaffe, die man selten sieht, und die Arabertruppe Bonamanes steht ihnen an Gewandtheit nicht nach. Natürlich gibt es auch einen amerikanischen fenfationell, aber gut anzusehen. Pepinos fomische Dressuren Tanzaft Digatanos; Afrobatik in langen Röcken, nicht gerade von Ponys und Hunden fügten sich gut in die Reihe der munteren Dinge.

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Der Weihnachtsmann landet in Tempelhof . Am heutigen Sonnabend, dem 6. Dezember, um 14 Uhr, wird der Weih­nachtsmann, begleitet vom St. Nikolaus, in einem Luft- Hansa­Großflugzeug auf dem Flughafen Tempelhof ankommen. Die Berliner Funistunde und die Deutsche Welle werden den Empfang des fangbärtigen Herrn übertragen. Alfred Braun wird die Reportage in der Zeit von 14 bis 14% Uhr besorgen. Eintritt, wie gewöhnlich, für Erwachsene 25 Pf., für Kinder 10 Pf.

Rose- Theater: Familie Hannemann". Die Familien- Nachmittage im Rose- Theater, wo man im Rahmen des größtmöglichsten Breis abbaues heitere Kunst nebst würzigem Kaffee serviert, haben sich beftens eingeführt. Auch die zweite Lustige Kaffeestunde" am Dienstag sah ein zahlreiches Publikum, das sich bei der Aufführung des Schwankes Familie Hannemann" töstlich amüsierte. Wenn auch ein bißchen Humor von vorgestern, der in seiner oft allzu großen Harmlosigkeit auf etwas schwachen Beinchen steht, so taten eine gute Regie und bestgelaunte Darsteller alles mögliche, die Sache yrmont und die handfeste Komik von Hilde Hofer sorgten dafür, " genießbar" zu gestalten. Der quicklebendige Humor von Long daß die gute Stimmung nicht abriß.

Casino- Theater: Der feusche Lebemann. Wenn auch die These heit imponieren fann, nicht mehr zeitgemäß ist, so lachte man doch vom erlebnisarmen Backfisch, dem nur ein Mann mit Bergangen­viel und herzlich, wenn das ac) so brave und mehr als biedere Kaufmannsfattotum Stieglik als teffer Don Juan fungieren mußte. Der Chef will nun mal die Liebesfusion im eigenen Laden und so wird aus dem Buchhalter mit eisernem Schlips, Röllchen und Storkenzieherhöschen ein ,, Unwiderstehlicher" mit allen dazugehörigen leidhaften und sonstigen Attributen. Das Hauptmoment, das ihm zu feinem Glücke verhelfen soll und es auch tut, ist die fingierte Liebschaft mit der berühmten Filmdiva, die sein Chef und Schwiegervater in spe geschickt inszenierte. Aus tausend Schwuli­voller Weg denn auch in die meitgeöffneten Arme des holden täten und tomischen Situationen führt des Pseudoliebhabers dornen­Töchterleins. Die Darsteller verhalfen dem luftigen Durcheinander zum Erfolg. Borher gab es einen guten Barieté- Teil mit musita­lischen, akrobatischen und gefanglichen Darbietungen.

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