weil sie für ben bisherigen Sohn nicht weiter arbeiten wollten. Ivor einer Straftammer am Sandgericht I stattfand. Der Fahr Regierungsraths Telaff und bes Bauratbs Dempwolff Die Anleger und Bogenfänger werden zur Nachtarbeit ver- fartenfchaffner Franz Hartwig und der Maurer Wilhelm nicht finden können. Im weiteren hat der Gerichtshof einen wendet; den ersteren zahlt die Firma 15 M., den letteren 8,50 M. Röhl befanden sich auf der Anklagebant, ersterer wegen schwerer Raubbau nicht für nachgewiefen erachtet. Die Ausdrücke gegen Die Anleger verlangten 17, die Bogenfänger 9,50 M. In den übrigen Körperverlegung, letterer wegen Beamtenbeleidigung. Am Abend den Geheimen Kommerzienrath Becker find wohl etwas scharf. Druckereien bekommen die Anleger, trotzdem sie dort am Tage des 20. Dezember vorigen Jahres waren einige Maurer statt Allein scharfe Angriffe erfordern eine scharfe Abwehr. Der arbeiten, meist wenigstens 18 M. und die Bogenfänger 9-12 M. durch den rechtsseittgen Ausgang, wie die Bahnbeamten Gerichtshof hat nun für erwiesen erachtet, das Geh. Rath Becker Auch die Ueberstunden bezahlt die Firma Nauck u. Hartmann wollten, durch den linksseitigen gegangen. 63 fam in der That hohe Beamte getäuscht hat, ferner daß er sich geniedriger als andere Firmen. Die entlassenen Arbeiter waren deswegen zu Reibereien und als Röhl, wie Hartwig äußert hat: er habe hoge bindungen, und habe Beamte bes meist schon 3-4 Jahre bei Nauck u. Hartmann beschäftigt. Sie bemerkt haben will, mit erhobener Faust auf diesen stochen, er könne überhaupt alles mit seinen Millionen erreichen waren bis jetzt leider nicht organisirt, weil die Firma Nauck u. mitangeklagten Beamten zuschritt, brachte ihm dieser mit der u. f. w. Der Gerichtshof hat außerdem die Ueberzeugung Hartmann organisirte Arbeiter nicht duldet; sie werden sich jetzt schweren 3ange, die zum Durchlochen der Billets dient, einen gewonnen, daß Geheimrath Becker bei Erlangung des Geheimen dem Fachverein der Buchdruckerei- Hilfsarbeiter anschließen. wuchtigen Schlag ins Gesicht bei. Der Gerichtshof nahm zu Kommerzienrath Titels unehrenhafter Mittel fich bedient hat.
troffen:
"
-
Versammlungen.
Rigdorf. Hier tagte am 11. Mai eine öffentliche Vers ſammlung, die sich mit den gegenwärtigen Streits am Orte be schäftigte. Ueber den Ausstand der Schuhmacher berichtete jener übelen Zustände, wie sie fast allgemein in den Schuhmacher. I am mer. Redner verweilt längere Zeit bei der Schilderung jener übelen Zustände, wie sie fast allgemein in den Schuhmachergleicher Zeit für die Arbeiter als Schlafstätte und hat die Werkstätten anzutreffen sind. Nicht selten dient der Arbeitsraum Kommission bei ihren Untersuchungen festgestellt, daß in cinigen den ganzen Tag Licht gebrannt werden mußte. Wieder in dieser Werkstätten, die sich meist in tiefen Kellerräumen befinden, anderen befindet sich keine Heizvorrichtung und wurde in einer
Eine Konferenz von Vorstandsmitgliedern der Organi- gunsten des Angeklagten Hartwig an, daß er sich im Zustande Dem Geheimen Nath Becker werden ja in der Denkschrift fationen der Buchbinder, Buchdrucker, Buchdruckerei- Hilfsarbeiter der Nothwehr befunden habe, die allerdings von ihm über Bereicherungssucht vorgeworfen, es wird die Behauptung auf und Arbeiterinnen, Lithographen und Steindrucker hat am schritten worden sei. Es sei dies aber infolge von Schreck oder gestellt, daß er feine Mittel gescheut hat, um Beamte zum Bes 9. Mai in Berlin getagt und sich für die Errichtung eines Bestürzung geschehen, so daß der Angeklagte Hartwig frei aus- truge des Fiskus zu verleiten u. s. w. Der Gerichtshof hat je Kartells der Arbeiter dieser Branche ausgesprochen. Als gehen müsse. Der Angeklagte Röhl sei wegen der Beamten - doch nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte die beleidigung Grundlage des Kartells wurden folgende Bestimmungen ge- gerufen mit einer Geldstrafe von 30 M. zu belegen. er hatte dem Hartwig das Wort Knecht " zu- Absicht hatte, den Geh. Rath Becker in seiner Ehre zu tränken, sondern, daß es ihm nur darum zu thun war, vorhandene Mißs Zur Bestreitung der Roften größerer Kämpfe um die Ver- Das Vater unser" ist nicht als Gebrauch oder Ein- ftände in seinem Gewerbe zu bekämpfen. Der Gerichtshof hat besserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen oder um die Verrichtung der chriftlichen Kirche anzusehen, wie gestern die erste daher, wie verkündet, erkannt. hütung der Verschlechterung derselben ist ein Refervefonds an Strastammer am Landgericht II Berlin in einer einschlägigen der Anwalt des Nebenklägers Revision eingelegt. Gegen das Urtheil hat sowohl der Staatsanwalt als auch zulegen, zu welchem jedes Mitglied der vorgenannten Organi Sache entschied. Unser Parteigenosse, Stadtverordneter Töpfermeister fationen vierteljährlich 30 Pf. zu entrichten hat. Diese Beiträge Friedrich August Wilhelm Schroer aus Spandau war wegen Ueber einen auffälligen Kriminalprozeß wird vom find vierteljährlich an den Kassirer des Fonds abzuliefern. Die Beschimpfung von Einrichtungen und Gebräuchen der christlichen Sonnabend aus Luzern berichtet: Der wegen Ermordung Verwaltung und die Kontrolle des Fonts ist eine gemeinschaft Kirche angeklagt. In einer Kommunalwähler- Versammlung, feiner zwei minderjährigen Kinder in erster Instanz zum Tode liche, aber von den übrigen Verwaltungsgeschäften der Organi - die vom Arbeiter Bezirksverein einberufen, am 14. Dezember v. J. verurtheilte Schneider Gehring aus Württemberg erschien heute fationen getrennte. Die Verwaltung hat ihren Gig in Berlin , sie in Spandau stattfand, hat der Angeklagte als Antwort auf eine zur Revisionsverhandlung vor dem Obergericht. Während der befleht aus drei aus den einzelnen Berufen zu entnehmenden Personen, Anfrage den Religionsunterricht in den Schulen tritifirt. Verhandlungen hatte er Anfälle von Epilepsie und Zobsucht, so welche alljährlich neugewählt beziehentlich von den Zentralvorständen Insbesondere hat er getadelt, daß den Kindern im Religions- daß das Gericht den Urtheilsspruch verschob, um den Angeklagten bestätigt werden müssen. Unterstützungen aus dem Fonds können erst unterricht lange Eäge ohne ausreichende Erklärung eingepauft vorher auf seine geistige Burechnungsfähigkeit gerichtsärztlich dann gewährt werden, wenn die Summe von 30 000 M. an werden, welche diefelben nicht verstehen und deshalb allerlei untersuchen zu lassen. gesammelt ist. Die Höhe der zu gewährenden Unterstügung Allotria damit treiben, was die wahre Religiosität schädige. Er bestimmen in allen Fällen die Vorstände der fartellirten hat dabei auf seinen eigenen Sohn exemplifizirt, von dem er Organisationen in Gemeinschaft mit der Verwaltung des Fonds. einen Spruch gehört haben will, der mit den Worten„ Vater Bei Streits in einzelnen Betrieben tann bei Aussicht auf Erfolg unser" begann, aber in trivialer Weise endete. Der Angeklagte hat mit Zustimmung der Zentralvorstände gemeinschaftlich in eine diesen Spruch in der Bersammlung rezitirt und damit stürmische Eine öffentliche Versammlung der Metallkuopf- Arbeiter Bewegung eingetreten werden. Die Agitation ist in der Weise Heiterkeit erweckt. Daran nahmen jedoch die überwachenden und Arbeiterinnen war am Freitag nach der„ Urania ", zu betreiben, daß in kleineren Orten nach Möglichkeit allgemeine Bolizeibeamten Anstoß" und auf deren Anzeige hin wurde Wrangelstraße, einberufen, in der die Berichterstattung der graphische Versammlungen von den auf Agitation befindlichen Anklage erhoben. Die Berhandlung fand unter Ausschluß der Kommission über die gepflogenen Verhandlungen mit den Rednern einzuberufen sind. Alle sich weiter nothwendig machenden Deffentlichkeit statt; nach wiederhergestellter Deffentlichkeit ver- Fabrikanten erfolgen sollte. Wie mitgetheilt wurde, haben die und in dieser Resolution nicht besonders angeführten Be- fündete der Gerichtshof, daß die Annahme, das„ Vater unser" Fabrikanten die Agitationskommission als Vertretung der Arbeiter stimmungen treffen die Vorstände der fartellirten Örganisationen fei eine Einrichtung" oder ein„ Gebrauch" der christlichen Kirche, anerkannt. Die Verhandlungen selbst werden erst im Laufe der gemeinsam. nicht als zutreffend erachtet werden könne. Als Gebrauch oder Ein- nächsten Woche stattfinden können. Nachdem Faber eingehend Ob unorganisirte Streifende aus dem Reservefonds unterstützt richtung der christlichen Kirche sei das Beten im allgemeinen an- den Werth der Organisation erörtert und zum Anschluß an den werden sollen, ist der zu wählenden Kommission überlassen; sie zusehen, wer aber ein einzelnes Gebet angreift, wendet sich deutschen Metallarbeiter- Verband aufgefordert hatte, wurde der hat von Fall zu Fall darüber zu entscheiden. Bei ausbrechenden beshalb noch nicht gegen den Gebrauch des Betens überhaupt. Kommission anheim gegeben, am Freitag, den 22. Mai, wieder Streits find alle Fachorgane sofort mit turzen Berichten zu be- Von der Beschimpfung müsse daher der Angeklagte freigesprochen eine Versammlung einzuberufen. denken. The der Reservefonds 30 000 m. erreicht hat, fönnen werden. Aber auch ein grober Unfug liege nicht vor. Eine Bebei Bewegungen Darlebne gewährt werden. Die Kommission bat läftigung des Publikums sei nicht nachgewiefen, ebensowenig ein referirte am 12. d. Wits. der Reichstags- Abgeordnete lees. In einer öffentlichen Versammlung für Friedrichsberg jährlich über ihre Thätigkeit Bericht in sämmtlichen Branchen- ergerniß, denn die Zuhörer hätten lauten Beifall zu erkennen Magdeburg über das Bürgerliche Gesetzbuch und das Familien. organen zu geben. Für die Entscheidung ftrittiger Fragen wird gegeben. Mergerniß hätten nur die beiden überwachenden Polizei recht. Zur Diskussion sprachen Frl. Baader und Frau Fahren die Generalfommission der Gewerkschaften Deutschlands als Schieds- beamten genommen, diese bilden jedoch nicht das Publikum. Aus wald. Da die Tellersammlung beim Eingang verboten wurde, instanz bestimmt. allen diesen Gründen sei der Angeklagte im vollen Umfange trotzdem die Genehmigung bei Anmeldung der Versammlung Zu all diesen Beschlüssen sollen die einzelnen Organisationen freizusprechen. Die Kostentfallen der Staatstaffe zur Last. nachgesucht war, stellte Frau Fahrenwald den Antrag, ein unverzüglich Stellung nehmen und dem Buchdrucker Döblin bis zum 1. Juli darüber Kenntniß geben. Die erste Beitragszahlung Stolp i. P. Das Bernsteinmonopol vor der Straffammer zu Gefchent am Vorstandstisch niederzulegen. Jedoch auch dies ist vorbehältlich der Zustimmung der betheiligten Berufe am Westphal hat bekanntlich, wie wir gestern unter Depeschen Der Prozeß gegen den Bernsteinfabrikanten wurde von dem überwachenden Beamten verboten. 1. Oktober d. J. gedacht. meldeten, mit der Freisprechung des Angeklagten geendet. Aus Der Ausstand der Schreiner und Lackirer in Neu- den Verbandlungen des letzten Tages bietet das Urtheil, das Isenburg in Heffen ist im allgemeinen unverändert. Die wir nachstehend folgen lassen, wesentliches Interesse. Nach einer Zahl der Ausständigen beträgt 170. Davon sind 90 verheirathet wirksamen Wertheidigungsrede des Vertheidigers Rechtsanwalt und haben insgesammt 250 Kinder zu ernähren. Vier Unter- Sello folgte eine zweistündige Berathung, worauf Landgerichtsnehmer haben bewilligt. Da eine Firma bemüht ist, durch fremde direktor Wahrenburg unter gespanntester Aufmerksamkeit des Zeitungen unter allerlei falschen Vorspiegelungen Arbeiter heran überfüllten Zuhörerraums folgendes verkündete: Der Gerichte zuziehen, so ersuchen die Ausständigen fämmtliche auswärtige hof hat dahin erkannt, daß der Angeklagte von ber Kollegen, den Zuzug nach Jfenburg strengstens fern zu halten Anklage der öffentlichen Beleidigung freigesprochen, und fie auch materiell nach Kräften zu unterstützen. die durch die Nebenklage entstandenen Kosten dem Nebenkläger, die übrigen Kosten des Verfahrens der Staat staffe aufzuerlegen feien.( Stürmisches Bravo im dieser Werkstätten im Winter ein offenes Kohlenbecken hingestellt, um Altona aus um Aufnahme folgender Erklärung ersucht: Herr A. 2. Mohr in Bahrenfeld ließ uns am 27. April Zuhörerraum!) Präs.: Ich muß mir diese Störung aufs den Raum zu erwärmen. Eine Werkstatt hatte sogar eine kasernendurch seinen Sohn sagen, daß alle 13 streitenden Frauen wieder entschiedenste verbitten; der Gerichtssaal ist keine Stätte, an der artige Einrichtung, indem die Betten übereinander standen. Redner fordert deshalb mit Recht, daß die Behörde diesen Dingen ihre Beifalls oder Mißfallsbezeugungen gestattet sind. Wenn sich anfangen konnten zu arbeiten. Da wir Herrn Mohr jun. zur Abgabe diese Duheſtörung noch einmal wiederholen sollte, so werde ich den Aufmerksamkeit widmen möge und zeigt des weiteren, wie be die Arbeiter der Firma Mohr veranlaßt, weiter zu fireifen. Da Buhörerraum sofort räumen lassen. Nun Angeklagter, hören Sie rechtigt die Lohnbewegung der Schuhmacher ist, denn es sei feftwir inzwischen erfahren haben, daß Herr Mohr jun. die Gr. Die Urtheilsgründe. Der Gerichtshof hat zunächst geprüft, ob die gestellt, daß hier eine große Anzahl Arbeiter vorhanden sind, tlärung im Namen seines Vaters abgegeben hat, so bedauern wir Strafanträge rechtzeitig gestellt sind. Der Gerichtshof hat dies bie mit einem jährlichen Durchschnittslohn von 492 M. bestehen müssen. Dem gegenüber erscheine eine Lohnerhöhung von 10 bis sehr, Herrn A. L. Mohr zu unrecht öffentlich des Wortbruchs befowohl bezüglich des Geheimen Kommerzienraths Becker als auch 15 pet. gewiß als äußerst minimal. An die Rixdorfer Arbeiter betreffs des Landwirthschaftsministers v. Heyden- Cadow an= fchuldigt zu haben. Petereit. M. Hoffmeyer. A. Roos. genommen. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der Land- und Arbeiterinnen aber richtete Redner die dringende Bitte, die wirthschaftsminister erst in der Sitzung vom 30. Januar 1894 Schuhmacher zu unterstüßen und bei keinem Meister zu kaufen allen bisherigen Aeußerungen der Kommission, die den Kampf Gerichtshof erachtet den Landwirthschaftsminister auch zur felder, Hermannplay 3; Körner, Faltitr. 10; Patschte, Die vorstehende Erklärung steht in so scharfem Gegensatz zu Kenntniß von der Verbreitung der Denkschrift erhalten hat. Der der arbeiten zu laſſen, wo die Forderungen nicht bewilligt feien. Schriftlich bewilligt haben: Boreschein, Bergstraße; Sens leitete, daß wir sie nicht zu begreifen vermögen. Wir können vorläufig unsere Leser nur in dieser Weise von dem Stande der Stellung des Strafantrages für den Ober- Regierungsrath Karlsgartenstraße; Planert, Wißmannstraße; Schimansti, Angelegenheit unterrichten, hoffen aber bald auch die Entstehungs: Knispel für befugt. Wenn auch der Ober- Regierungsrath Knispel Prinz, Handjerystr. 39; Schulz, Biethenstraße; Thies, Prinz dem Landwirthschaftsminister nicht direkt unterſtellt ist, Handjerystr. 58. In der Diskussion wurden die Ausführungen des deutschen gewerkschaftlichen Kämpfe bildet, nachtragen zu können. so ist dieser doch Mitglied der Dominial- Abtheilung der Königs- Referenten noch vielfach ergänzt und sodann folgende Resolution ans berger Regierung. Nach Ansicht des Gerichtshofes ist der genommen:" Die Versammlung erklärt sich mit den streifenden Die Maurer Kaffels ersuchen, da mit einigen Unter- Minister zur Stellung des Strajantrages auch für diejenigen genommen:" Die Versammlung erklärt sich mit den streikenden nehmern noch keine Einigung zustande gekommen ist, die aus Beamten berechtigt, die ihm partiell unterstellt sind. Zweifellos Schuhmachern solidarisch und verpflichtet sich, diese moralisch wärtigen Kollegen vor etwaigem Arbeitsantritt in Raffel erft ist auch der Strafantrag rechtzeitig gestellt seitens des fönigl. und materill nach Kräften zu unterstützen." Rücksprache mit der dortigen Streitkommission zu nehmen. Nachdem Nimrich über den Ausstand der Klavierarbeiter Oberbergamts zu Breslau . Was die Sache selbst anlangt, fo berichtet hatte, referirte Vieweg über die Errichtung eines Ge hat Ihnen der Gerichtshof in allen Punkten den Schutz werbegerichts in Rixdorf. Bisher sind die Arbeiter unter dem res§ 193 des Strafgesetzbuches zugestanden. Der Ge richtshof hat die Ueberzeugung gewonnen, daß die Firma fie vertröstete, man möge erst die Frage der Einverleibung Vorwand mit ihrem Verlangen hingehalten, indem Stantien u. Becker das Bernsteinmonopol in rü cffie vertröstete, man möge erst die Frage der Einverleibung sichtslosester Weise ausgebeutet und dadurch die vorübergehen lassen. Gleich dem Referenten fordern Heppner, denische Bernstein waaren Industrie zum Klammer, Kaminsky und Regerau sehr entschieden die fofortige vernichtet hat. Sie sind zunächst durch Eingabe an Einführung des Gewerbegerichts. Letzterer theilt mit, daß bie Sie sind zunächst durch Eingabe an sozialdemokratischen Gemeindevertreter bereits beantragt haben, die Regierung bemüht gewesen, diesen Wißständen abzu diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderathes Wie sich die Konfektionsfirma M. B. Rosenthal mit haben Sie von ihrem verfassungsmäßigen Rechte Gebrauch geDa Sie aber darauf keinen Bescheid erhielten, so sigung zu stellen, ebenso auch das Anschlagswesen und die Strei ihren Arbeitern einigt. Vor der Kammer I des Berliner Ge- macht und sich an das Haus der Abgeordneten gewandt. Sie hung von 250 M. Wohnungsgeldzuschuß für den Wachtmeister. werbegerichts flagte eine Arbeiterin gegen die Firma M. B. Rosen- handelten damit in Wahrnehmung berechtigter Interessen. Es Hier werde sich Gelegenheit bieten, einmal über alle öffentlichen thal wegen einer Lohndifferenz von 7,95 M. Die Firma ist den am 19. Februar d. J. vor dem Ginigungsamt abgeschlossenen war daher nur zu prüfen, ob in der Form oder in den Um- Angelegenheiten der Gemeinde zu sprechen. Er ersuche die Ge. Vereinbarungen beigetreten, hat aber dennoch ihren Arbeitern ständen eine Beleidigung zu finden ist. Aus den Umständen nossen, alles verwerthbare Material entweder bei ihm oder bei den Gemeindevertretern Rull und Thomas niederzulegen. Die geht dies nicht hervor, da die Denkschrift nur an nach Belieben gezahlt. Nach dem Bertrag hatte die klagende einen bestimmten Kreis von Personen verbreitet Bersammlung erklärte sich hierauf einstimmig für Errichtung eine? Arbeiterin auf 45 Knabenanzüge je 81/2 Pf., auf 14 je 71/2 Pf. Gewerbe- Schiedsgerichts. Der dritte Punkt:„ Anschlagfäulen Aber auch worden ist. in der und auf 123 Anzüge je 2/2 Pf. nachzufordern, insgesammt den Beleidigung gesunden. Form ist keine und deren Anschaffung für Rixdorf" erregte ein befonders lebhaftes Waren auch die Ausdrücke Betrag von 7,95 M. Der Vertreter der Firma belegte durch mehrfach sehr scharf, so find sie doch niemals über Intereffe. Vieweg wies zunächst darauf hin, daß in ver. Postquittung, daß der Betrag am Tage des Termins ber Klägerin zugesandt fei, worauf diese die Klage zurückzog: hof ist auch der Meinung, daß bei Behauptungen, die einer solchen Einrichtung noch ermangele, so sei dies zu bedauern. die Grenze des Erlaubten hinausgegangen. Der Gerichts schiedenen kleinen Vororten bereits Anschlagfäulen vorhanden Bor furzem brachten bürgerliche Blätter die Mittheilung, daß in Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht sind, nicht einer solchen Einrichtung noch ermangele, so sei dies zu bedauern. die Arbeiter obiger Firma mit den gezahlten höheren Löhnen das Bewußtsein der Beleidigung genügt, sondern die Absicht an der Debatte betheiligten sich mehrere Redner im Sinne des einverstanden seien. Die wiederholten Klagen vor dem Gewerbegericht beweisen indeß das Gegentheil. der Beleidigung vorhanden sein muß. Diese Absicht hat der Ge- Referats. Rez erau theilte noch mit, daß er in betreff der Den Vorwurf der Pflicht beschlagnahmten Tellersammlung am 1. Mai bereits die nöthigen Es bleibt der Firma, die die Abmachungen vor dem Einigunge- richtshof nicht feststellen tönnen. amt anerkannt hat, allerdings fein anderer Weg übrig, als verlegung, den Sie der Regierung betreffs der Reinhaltung der Schritte unternommen habe. Heimann ersucht die Nixdorfer forrekt danach zu handeln. Wir können den Arbeitern, denen Fahrrinne machen, hat der Gerichtshof für absolut unbegründet Arbeiter, in Berlin nur dort ihren Bedarf an Tabat und Abzüge gemacht sind, nur rathen, dieselben nachzufordern erachtet, denn die Regierung hat in ganz energischer Weise auf Bigarren zu decken, wo die Forderungen der Tabafarbeiter und fie, wenn nöthig, vor dem Gewerbegericht einzuflagen. Dort Abstellung dieses Mißstandes hingewirkt. Ebenso hat die bewilligt find. Die Rixdorfer Unternehmer haben bereits ihren einigt sich die Firma sehr bald mit ihren Arbeitern und letztere Knispel habe sich bestechen lassen, auch nicht den Schatten Verhandlung für Ihre Behauptung: Ober- Regierungsrath Arbeitern die Lohnaufbefferung gewährt. find es ihren Berufsgenossen schuldig, daß sie sich von den an eines Beweises erbracht. Die Regierung erkannten minimalen Forderungen nichts abstreichen lassen.
Zum Streik der Mohr'schen Arbeiter werden wir von
geschichte der Erklärung, die ein Unikum in der Geschichte der
Der Holzarbeiter= Streik in Mühlhausen t. E. dauert unverändert fort. Zuzug ist fernzuhalten. Unterstützungen werden erbeten und sind zu senden an den Raffirer Grolimund in Mülhausen i. E., Manegstr. 87.
Soziale Rechtspflege.
Gerichts- Beifung.
Der frühere Chefredakteur der Kreuz- Zeitung " und Abgeordnete P. v. Nathusius( Ludom) hat anläßlich eines Referats des Journalisten Gustav Meyer über einen zwischen v. Nathusius und deffen Schwager, einem Hauptmann der Armee, stattgehabten Zivilprozeß die Beleidigungsklage gegen Meyer erhoben. In dieser Sache steht am Montag, 18. d. W., Termin vor dem Schöffengericht in Moabit an.
helfen.
theil
-
man
wären. Wenn nun ein Ort Don 60 000 Einwohnern
betreffs des Zirkulars, in dem die Preiserhöhung angekündigt Depelien und letzte Nachrichten.
wurde, Abhilfe zu schaffen gesucht. Sie hatte nur mit ihren Breslau , 16. Mai. ( W. T. B.) Der„ Schlesischen Zeitung" Bemühungen teinen Erfolg, da Geheimrath Becker sich der Unter zufolge sind auf dem Juliusschacht bei Waldenburg infolge des handlung hierüber grundfäßlich entzog. Die Bemerkung in der Einsturzes eines Gerüftes sechs Montirungsarbeiter schwer vers Denkschrift: Stantien u. Becker müssen von einem höheren unglückt. Beamten von den Revisionen vorher unterrichtet sein, konnte als Beleidigung nicht aufgefaßt werden, da nicht zu er der Deputirtenkammer warf der Bootsmann Ludwig Angeletti, Rom , 16. Mai. ( W. T. B.) In der heutigen Sigung sehen ist, welcher Beamte gemeint ist, bezw. ob dieser dem Land- ein ehemaliger päpstlicher Soldat und Wächter in der wirthschaftsminister untersteht und für diesen der Strafantrag zum collegium germanicum gehörenden Stephanskirche ein gestellt ist. Die anderen Beamten werden nach Ansicht Schriftstück von der öffentlichen Tribüne in den Saal. Angeletti, des Gerichtshofes in der Denkschrift nicht der passiven der in dem Schreiben die Auszahlung einer Geldsumme verlangt, Die Zustände auf dem Bahnhof Gesundbrunnen Bestechung bezichtigt, der Gerichtshof hat mithin eine Bewelche man ihm schuldig fei, wurde festgenommen aber nach einer spiegelten sich abermals in einer Berhandlung wieder, die gestern leidigung des Ministerialdirektors Michelly, des Geheimen Ober- Verwarnung alsbald wieder in Freiheit gesetzt. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey, Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin .
Hierzu 4 Beilagen. 1