1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 118.
Der Gnadenerlak
in der Berufungsinffanz.
Freitag, den 22. Mai 1896.
13. Jahrg.
Oberstaatsanwalt Drescher: Er wolle auf die| Seil wieder ganz auf die große Eisentrommel aufgerollt hat. vom Vertheidiger angeführte Erlangung einer noch nicht wie man sieht, ist ein Aufstieg mit dem Fessel- Ballon so gut wie erschienenen Zeitungsnummer durch die Polizei nicht eingehen. gefahrlos. Die Aussicht, die man am Ziele der Fahrt genießt, Jedenfalls liege der betreffende Fall juristisch anders, wie der muß eine prachtvolle sein. Von unseren Lesern werden sie leider vorliegende. Der Vertheidiger habe für zukünftige Fälle wohl wenige genießen: der Fahrpreis beträgt pro Person fünf Die vorzeitige Veröffentlichung des kaiserlichen Gnadens Instruktionen gegeben, wie die Sache gemacht werden Mark. Der Ballon steigt von einem großen viereckigen Blaze erlasses durch den Vorwärts" oder vielmehr die Wegnahme könne, ohne daß der Strafrichter im stande sei, ein aus auf, der ganz umfäumt ist mit Trink- und Eßbuden jeder einer Nummer des Armee- Verordnungsblattes", in welchem der zuschreiten. Der Vertheidiger fage, wenn die An Art. Was in anbetracht des Treptower Staubes nicht so fragliche Erlaß publizirt ist, unterlag am Donnerstag in der geklagten den Juhalt des Blattes auswendig gelernt ohne ist. Berufungsinstanz der Beurtheilung der VI. Straffammer unter hätten, wären sie nicht strafbar. Das sei allerdings richtig. Weil Dieweil sie das garnichts angehlt. Man schreibt der Borsiz des Landgerichts- Direktors Franke. Die die Angeklagten aber hier nicht in sehr kluger Weise gehandelt„ Kreuz- Zeitung ": Ein( protestantischer) Geistlicher besucht ein Staatsanwaltschaft war vertreten durch den Ober- Staats- hätten, wären sie mit dem Gesetz in Konflikt gerathen und müßten Gemeindeglied, welches seinen Kirchenaustritt erklärt hat. Die anwalt Drescher, die Vertheidigung führte Rechtsbestraft werden. Aus dem angeführten Obertribunals- Erkenntniß übliche Frage geschieht. Darüber ist das Gemeindeglied so anwalt Dr. Freudenthal. Durch Urtheil des Schöffen- ziehe er den entgegengesetzten Schluß, wie der Vertheidiger. Eine erstaunt, daß es entgegnet:„ Ich denke, die Geistlichen sollen sich gerichts com 4. März d. J. ist der Buchbinder Betsche Sache in sein Vermögen bringen heiße, sie sich derart aneignen, nicht mehr mit Politik beschäftigen!"
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einem Monat Gefängniß bestraft worden.
Nummer des
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wegen Diebstahl des Blattes mit 6 Monaten, Buchbinder daß man die Verfügung darüber habe. Wer für andere stehle, Hillert und Hausdiener 3scheunert mit 8 resp. fei ebenfalls ein Dieb. Die Angeklagten seien wohl im stande, Die Volksernährung des Herrn Abraham. Wolff's zu ermessen, welch' großen materiellen Schaden ihr Arbeitgeber Telegraphen- Bureau meldet: Nach Mittheilung der städtischen Die Angeklagten haben gegen das Urtheil Berufung ein- durch ihre Handlungsweise haben könne. Ob sie ihre That Fleisch Untersuchungs Station sind in dem Institut für gelegt. Sie bestreiten, gewußt zu haben, daß die fragliche für Diebstahl halten, sei gleichgiltig, jedenfalls sei fest Boltsernährung auf der Berliner Gewerbeder Strafbarkeit bewußt Armee Verordnungsblattes" geheim gehalten gestellt, daß sie sich waren. Ausstellung etwa 4 Zentner Fleisch beschlagnahmt worden. werden sollte, da das sonst nicht der Fall gewesen war. Aus der Art, wie sich die Angeklagten in den Besitz des Das Fleisch war von Hermann Abraham, Alte Jakob. und bestand aus zwei Von dem Inhalt dieser Nummer hätten sie vor Fertigstellung Blattes zu setzen suchten, gehe hervor, daß ihnen der Inhalt straße 57/59, geliefert worden 67 Rilogramm, 97 Kilo. derselben gar keine Kenntniß haben können. Sie hätten die vorher bekannt war. Die planmäßige raffinirte Handlungsweise Kinderfeulen im Gewicht von Wegnahme eines einzelnen Blattes nicht für etwas unerlaubtes der Angeklagten, der grobe Vertrauensbruch gegen ihren Arbeit gramm Ausschnitt Rindfleisch und 49 Kilogramm Ausschnittgehalten, umsoweniger, als die Buchbinder sich stets möglichst geber, sowie der Mißbrauch mit dem hochherzigen Erlaß des falbfleisch. Die Beschlagnahme erfolgte wegen allgemeiner bald Einblick in das Armee- Verordnungsblatt" zu verschaffen Kaisers" falle erschwerend ins Gewicht. Das Urtheil erster Tuberkulose, das Kalbfleisch war von wässeriger und fuchten, und zwar, weil sie daraus erfahen, ob eine für sie Instanz sei sorgfältig begründet und daher ausrecht zu erhalten. efelerregender Beschaffenheit und zeigte bereits Spuren beginnender Fäulniß. Das Fleisch stammt lohnende Arbeit in Aussicht stünde. Aus diesem Grunde habe Er beantrage, die Berufung zu verwerfen. aus fich der Angeklagte Zetsche durch Zscheunert ein Exemplar Rechtsanwalt Freudenthal entgegnete: einem Fleischermeister Jh be Der Herr aus Mecklenburg von von dem mit Falzen beschäftigten Hillert holen lassen. Erst nach Oberstaatsanwalt hat thatsächliche Bemerkungen zu dem Fall, Grevesmühlen . Das Voltsernährungs- Unternehmen ist Empfang desselben habe er gefehen, daß der Gnadenerlaß darin welche juristisch klar legen sollten, daß ein Diebstahl nicht vor fomit gerichtet. Wohlthäter Abraham dürfte nach diesem Falle stand, und nun sei ihm der Gedanke gekommen, das Blatt dem liegt, zu der Insinuation verwerthet, als wenn dadurch beabsichtigt wohl die Deffentlichkeit nur noch beschäftigen, soweit er mit dem Vorwärts" zu übermitteln, was er denn auch gethan habe. sei, für die Zukunft Instruktionen zu haben. Eine derartige Strafrichter Bekanntschaft macht. Eines Diebstahls habe er sich nicht schuldig gemacht, da das Kampfesweise sei bisher seitens der Berliner Staatsanwaltschaft Zu der gestrigen Mittheilung über die Wohnungsfragliche Blatt ein im Druck verdorbenes Exemplar, also ein nicht üblich gewesen, sie würde sich aber vielleicht unter der verhältnisse der Kellnerinnen im Bergnügungspark erfahren werthloses Stück Papier gewesen sei. Leitung des Herrn Oberstaatsanwalts einbürgern, jedoch immer wir, daß auf Drängen der Mädchen die schlimmsten Uebelstände Ober Staatsanwalt Drescher erklärt, er habe von der Bertheidigung als nicht zulässig zurückgewiesen werden. Dieser Tage abgestellt worden sind, so daß der hauptsächlichste nach der Schöffengerichts Verhandlung den Kriminalkommissar Der Gerichtshof erkannte nach kurzer Berathung auf Ver Grund zu Klagen nach dieser Richtung hin seit kurzem nicht werfung der Berufung. Die Beweisaufnahme habe den mehr besteht. Schöne beauftragt, weitere Ermittelungen in dieser Sache an zustellen, weil die Angeklagten in der ersten Verhandlung den selben Thatbestand ergeben, auf den sich das erste Urtheil stütze. Versuch gemacht hätten, durch Hineinbringen neuer Momente Das Gericht nahm als erwiesen an, daß sich die Angeklagten der den Thatbestand zu verdunkeln. Kriminalkommissar Schöne Strafbarkeit ihrer Handlung bewußt waren und sieht Zetsche für Schwindler arbeitete ausschließlich mit zweimark- und zwanzighabe an Ort und Stelle in Gegenwart von Beugen und den Hauptthäter, Hillert und scheunert als feine Gehilfen pfennigstücken. Er faufte Kleinigkeiten und bezahlte jedesmal im Beisein scheunert's festgestellt, daß es sich hier nicht um Ent- an, aber nicht als Mitthäter. Die Vertheidigung habe eingewendet, mit einem Zweimarkstück. Wurden ihm dann eine Mark und wendung eines Fehldrucks, sondern eines guten Exemplars ge- das Blatt Papier sei werthlos. Darauf komme es nicht an, der Werth so und so viele Pfennige herausgegeben, so verstand er liege vielmehr in dem Inhalt des Papiers. Interessante Neuig: es, die Mart in seiner Tasche verschwinden zu lassen keiten seien in der Journalistik manchmal hunderte von Mart und an ihre Stelle ein großes Zwanzigpfennigftüd hinzulegen. Rechtsanwalt Freudenthal verwahrt sich dagegen, daß werth. Ein solcher Fall liege hier vor. Den Angeklagten sei es Das zeigte er dann den Verkäufern mit dem Bemerken, daß sie die Staatsanwaltschaft hinter dem Rücken der Bertheidigung lediglich um den Inhalt des Blattes zu thun gewesen. Auch sich wohl geirrt hätten. Damit hatte er einige Male Glück, bis nach Erhebung der Anklage und Verurtheilung ber der grobe Vertrauensbruch sei bei der Strafabmessung zu berück Ein anderer Schwindler arbeitet in Angeklagten noch Verhöre mit den Angeklagten anstellen sichtigen. Bezüglich der politischen Seite der Sache meint das der bekannten Art mit Zwanzigmartstücken, die er bei Einkäufen er endlich erwischt wurde. laffe; dieses widerspricht den Bestimmungen der Straf- Gericht, daß der Kampf der Parteien mit anständigen Mitteln mitsammt dem herausbekommenen Wechselgelde wieder einsteckt. prozeß Ordnung, nach welcher nur im vorbereitenden geführt werden müsse. Der Diebstahl set als Kampfmittel ent- Auch er hat mehrere Geschäfte in verschiedenen Abtheilungen der Verfahren die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsorgan, die fchieden zu verwerfen und müsse denen, die ihn anwenden, ener- Ausstellung heimgesucht. Polizeibehörde, Angeklagte und Beugen vernehmen dürfen. So- gisch auf die Finger geklopft werden. bald die Sache durch Erhebung der Anklage in die richterlichen Hände gekommen, sei es nicht mehr gestattet, daß die Staatsanwaltschaft Bengen und Angeklagte hinter dem Rücken der Ver theidigung vernehme.
handelt habe.
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Tokales.
Außer den schon in der ersten Justanz vernommenen Zeugen Die Wahl des Bauraths Hoffmann, des Erbaners des waren zu dieser Berhandlung mehrere Polizeibeamte geladen, die Leipziger Reichsgerichtsgebäudes, zum Stadtbanrath von Berlin , bei den polizeilichen Bernehmungen mit den Angeklagten zu thun ist vom Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg nunmehr hatten, und über deren erste Aussagen Zeugniß ablegen sollen. bestätigt worden. Stadtbaurath Hoffmann wird erst Als erster Zeuge wird Kriminalkommissar Schöne vernommen. 1. Ottober d. J. in sein neues Amt eintreten. Er giebt, im Gegensatz zu den Behauptungen der Angeklagten,
dem
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Ein Geldwechsel Schwindler ist auf dem Ausstellunge gelände von einem Gendarmen festgenommen worden.
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Der
Ju der Angelegenheit Friedmann liegt folgende Meldung vor: Die Agence Havas" zu Paris bestätigt ihre gestrige Meldung bezüglich der Auslieferung des früheren Rechtsanwalts Frizz Friedmann und fügt hinzu, Friedmann werde den deutschen Behörden in Pagny oder Avricourt wahrscheinlich am Sonnabend ausgeliefert werden.
Ein Verfuch mit einem Tentbaren Luftschiff", das Mittwoch in Schöneberg aufstieg, soll zur Befriedigung der Theilnehmer an der Fahrt ausgefallen sein. An der Auffahrt betheiligte sich außer dem Erfinder Dr. Wölfert noch sein Assistent.
an, Zetsche habe ihm gegenüber unumwunden eingestanden, daß Der Regierungs- und Medizinalrath Dr. Wernich. er sich des Diebstahls schuldig gemacht habe, auch hätte er der im hiesigen Polizeipräsidium angestellt war, ist an einem Verschiedene Verhaftungen von Handdienern sollen dem zugegeben, von der Geheimhaltung des Blattes sowohl, als Brand am Fuße gestorben. Er begab sich in die Behandlung„ Konf." zufolge in der Konfektionsgegend stattgefunden haben. auch der kaiserliche Erlaß des Geh. Raths König, Nachfolgers Bardelebens an der Die Verhafteten haben, wie das Blatt meldet, in den Geschäften. Umstand, daß darin enthalten war, Renntniß gehabt zu haben. Auch chirurgischen Klinik der Charitee. König rieth, um das Leben Hillert habe den Inhalt des Blattes gekannt, als er es dem zu retten, das Bein zu amputiren. Der Kranke widersprach dem in welchen sie angestellt waren, während geraumer Zeit Waaren Bscheunert übergab. Der Zeuge demonstrirt, was er an Ort und aber auf das Entschiedenste und ließ sich, wie hiesige Blätter entwendet, die sie an einen Hehler in Charlottenburg weiter verStelle ermittelt hat über die Handhabung der Buchbinderarbeiten, berichten, von einem Naturheilkundigen behandeln. Am Dienstag fauft haben, der tagtäglich in einer in der Nähe des Hausvoigteis plates gelegenen Destillation erschien, um den Dieben die Waaren und behauptet, daß demnach Bscheunert ein gefalztes, aber fein war Dr. Wernich todt. abzunehmen. Makulaturblatt von Hillert erhalten habe. Der Streit zwischen der Gemeindevertretung von Einer thätlichen Beleidigung hat sich, wie eine LokalDie Zeugen Wachtmeister Diener und Scheiner, Lichtenberg Friedrichsberg und dem Gemeindevorsteher forrespondenz meldet, in einer Gastwirthschaft in Alt- Berlin in Kriminal- Kommissar Krone und Schuhmann Lieutenant a. D. Nöder wird noch in dieser Woche sein Ende der Gewerbe- Ausstellung ein Kavallerie- Offizier gegen den Gast Karo find theils bei der Bernehmung der Angeklagten zugegen erreichen. Der Bandrath von Waldow hat, wie die" Vossische wirth Hoch und dessen Ehefrau schuldig gemacht. Die Szene, gewesen, theils haben sie dieselben im Borzimmer des Kommissars Beitung" meldet, jetzt an Herrn Röder die Aufforderung gerichtet, die sich in der vergangenen Woche abspielte, ist den zuständigen Schöne gesprochen. Sie bestätigen die Angaben des Zeugen sein Amt, obschon die Amtsperiode noch nicht abgelaufen ist, Stellen zur Kenntniß gebracht worden und wird jedenfalls ein Schöne bezüglich der in den polizeilichen Protokollen vermerkten niederzulegen. Am Sonnabend, den 23. d. M., findet im Auftrage gerichtliches Nachspiel haben. Eingeständnisse der Angeklagten. des Landraths eine außerordentliche Versammlung der Gemeindevertretung statt, worin über die Anstellung eines besoldeten Gemeindevorstehers beschlossen werden soll. Dieser soll dem Vernehmen nach 7500 M. Gehalt, 500 m. Wohnungsgeldzuschuß und 300 M. Reisekosten- Entschädigung erhalten.
Die übrigen Beugen machen dieselben Angaben wie in der Borinstanz.
Dr. Töche, Sohn des Jnhabers der Mittler'schen Druckerei, giebt noch an, daß durch die unbefugte Wegnahme von Blättern, bie als geheim bezeichnet würden, das Geschäft schwer geschädigt werden könne.
gange 1896
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Adressbuch Nachtrag 1896 erschienen. Das Neue Adreßbuch für Berlin und seine Vororte", welches vom nächsten Es folgen die Plaidoyers: Jahrgange ab als nunmehr einziges Adreßbuch der Reichshaupt Rechtsanwalt Freudenthal führt aus, daß die stadt unter dem Titel„ Adreßbuch für Berlin und seine Vororte" Angeklagten wohl in sittlicher, nicht aber in juristischer Hinsicht gefehlt hätten. Es sei allgemein bekannt, daß alle Barteien erscheinen wird, läßt von heute ab seinen Nachtrag zum Jahr zur Ausgabe gelangen. In dem Nachtrage ist die Nachrichten aus dem gegnerischen Lager zu erlangen suchen. Im Gewerbe- Ausstellung entsprechend berücksichtigt worden, so ist ein Brozeß gegen Auer und Genossen sei festgestellt worden, daß ein Verzeichniß sämmtlicher Fernsprech Anschlüsse nach dem Au Exemplar der rothen Märznummer vor dem stellungsplatze eingefügt. Das Buch wird allen Besitzern des Gscheinen derfelben der Polizei in die Hände Jahrganges 1896 in der Haupt- Expedition des Berliner Lokal gespielt worden fei. Obgleich diese Nummer Anzeiger", SW. Zimmerstr. 40/41, und in dessen sämmtlichen Doch 1ur durch Vertrauensbruch und Wegnahme Filial- Expeditionen unentgeltlich verabfolgt.
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Auf der Flucht vor seinem Schneider hat sich in der vergangenen Nacht der 27 Jahre alte Kaufmann Hans Meves, der in der Oranienstr. 47 bei seiner Mutter wohnte, durch einen Sturz aus dem Fenster getödtet. Meves saß gestern Abend noch spät in dem Restaurant von Härtel in der Oranienstr. 44, als ein fremder Gast eintrat und ihn mit den Worten stellte: Endlich treffe ich einmal mit Ihnen zusammen!" Als der fo Angeredete nun die Wirthschaft verlassen wollte, stellte sich ber eben angekommene Gaft an den Ausgang und gab Meves zu verstehen, daß er ihm diesmal nicht entgehen werde. Niemand wußte, was das Alles zu bedenten habe. Meves aber begab sich in die hinteren Räume, schlug an der Damentoilette eine Scheibe ein und entfam durch diese Deffnung auf den Hof. Als Seitenflügel die Treppen hinauf. Man verfolgte ihn nun, war er geblieben fet, stürmte er gerade im aber kaum bis zur zweiten Treppe gekommen, als der junge Mann sich aus dem vierten Stock durch das Flurfenster auf den Hof Bading'schen Druckerei in Vertrauensmannes und Nichtgentlemans der Polizei gekommen Die Armirung des Riefen- Feffel- Ballong" ist in den hinabstürzte, im Sturze zwei Blumenbretter mit sich reißend. sein könne, habe diese ihn nicht zur Rechenschaft gezogen. Die letzten Tagen zur Vollendung gelangt und die Fahrten können mit zerschmettertem Schädel, aus dem das Gehirn herausgespritzt Beweisaufnahme habe ergeben, daß geheime Sachen in der nun beginnen. Der Ballon hat am äußersten Ende der Gewerbes war, blieb Meves unten liegen und war sofort todt. Wie die Mittler'schen Druckerei so gehalten würden, daß niemand von Ausstellung Aufstellung gefunden, noch hinter dem Vergnügungs- Polizei feststellte, war der Gast, der ihn angehalten hatte, ein ihrem Inhalt vor der Ausgabe Kenntniß haben könne. Also park. Durch diesen kann man zu ihm gelangen, aber auch von Schneider aus der alten Jakobstraße, von dem Meves mehrere wäre auch den Angeklagten nicht befannt gewesen, daß der Köpenicker Landstraße her, und zwar billiger als von der Anzüge erhalten hatte, ohne sie zu bezahlen.
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man nachsah, wo
die fragliche Nummer einen kaiserlichen Erlaß enthalten anderen Seite. Erlaß enthalten anderen Seite. Hier fostet der Eintritt zwanzig Pfennige, Vergiftung durch den Genuß verdorbener Morchelu. Angenommen, sie hätten es gewußt; angenommen, während man am Thor des Vergnügungspartes noch außerdem In der Familie des königlichen Kammerdienes W. in der Oberfie hätten auch die Absicht gehabt, das Blatt dem Vorwärts" in eine Ausstellungskarte lösen muß. Der Ballon ist ein großes, wallstraße erkrankte am 17. d. M. nach dem Genusse von die Hände zu spielen, so läge doch keine strafbare Handlung vor. rundes Ungethum und ist mit 5600 Kubikmeter Wasserstoffgas, Morcheln die Ehefrau, der Sohn und das 18 Jahre alte Dienst. Die Absicht und das Bewußtsein der rechtswidrigen Zueignung das am Plate selbst hergestellt wird, gefüllt. Die am mädchen Elise Bursch unter Vergiftungserscheinungen. Während fehlten ihnen gänzlich. Nicht das Papier, sondern den Inhalt Ballon hängende Gondel reicht einem normal gewachsenen Manne die Familienmitglieder des W. sich bald wieder auf dem Wege wollten sie sich aneignen. Dieser aber sei eine Verord- etwa bis zu den Schultern, fünfundzwanzig bis dreißig Personen der Besserung befanden, verschlimmerte sich der Zustand des nung, deren Abdruck nicht strafbar ist. Das Papier selbst, tönnen stehend in ihr Platz nehmen. In der Mitte hat der Dienstmädchens derartig, daß es nach dem Hedwigs- Krankendie Substanz des angeblichen Diebstahls objekts, war für die Ange- Boden der Gondel ein rundes Loch, in dem das Drahtseil ver- hause gebracht werden mußte, wo es am 19. d. M. abends seinen flagten von keiner Bedeutung, nurwas auf demselben gedruckt war, schwindet, an das der Ballon gefesselt ist. Das stählerne Seil Leiden erlag.
hatte für sie einen Werth und nur auf den Inhalt war ihr Ver- hat eine Länge von 500 Metern, ist 30 Millimeter stark und Ju letzter Zeit sind auf der Stadtbahn ausnahmsweise langen gerichtet. Bei dem Diebstahl ist es aber wesentlich, daß läuft vom gewöhnlichen Standplage des Ballons unter der Erde viele Scheiben zertrümmert worden. Bei einer Kontrolle der auf die Substanz der Form der beweglichen Sache der Aneignungs- nach einer großen Eisenwelle, auf die es sich auf oder von der Wagen hat sich herausgestellt, daß durch bübische Hand zahlreiche
Erlasses auswendig gelernt oder abgeschrieben und wäre 50 Pferdekräften, die in jeder Beziehung ausgeprobt, also sehr zu diamanten, zerschnitten worden sind und zwar so, daß die auf diesem Wege die Veröffentlichung geschehen, so läge verlässig ist, in Bewegung gefeßt. Soll der Ballon aufsteigen, Scheiben außerordentlich leicht zertrümmert werden können. nichts Strafbares vor, es tonnte sich nur um einen so werden die Hanf- und Drahtseile, die ihn an den Erdboden Vertrauensmißbrauch handeln. ber nicht strafbar sei. heften, gelöst, die Maschine setzt ein, das Drahtseil rollt ab und Ferner ist auch in letzter Zeit eine größere Anzahl der LederDer Vertheidiger geht näher auf die juristische Würdigung des langsam steigt der Ballon bis zu einer Höhe von 400 Metern riemen, welche zum Deffnen und Schließen der Fenster bestimmt Falles ein und sucht an der Hand von Reichsgerichts- Erkenntnissen empor. Dieses Aufsteigen dauert ungefähr 20 Minuten. Zebn find, von böswilliger Hand zerschnitten worden. nachzuweisen, daß hier kein Diebstahl begangen sei und beantragte Minuten währt der Aufenthalt in der Höhe, dann wird der Ein folgenschwerer Zusammenstoß eines Pferdebahndie Freisprechung sämmtlicher Angeklagten. Ballon in zwanzig Minuten langsam herabgezogen, bis sich das wagens mit einem Omnibus fand Mittwoch Vormittag in der