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Aufsichtsamt unter Aufsicht.

Neuforderungen abgelehnt.

Die soeben erfolgte Annahme eines verbesserten Gesetzes über die Versicherungsaufsicht, nach dem jetzt u. a. auch tie Bauspartassen der Aufsicht unterliegen, macht einen Aus­bau des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung notwendig. Das Wirtschaftsministerium legte deswegen dem Haushaltsaus= schuß einen Plan für erhebliche Stellenvermehrung und fachlichen Mehraufwand vor.

Abg. Stüdlen( Soz.) erinnerte an das Bersagen des Aufsichts­amts im Vorjahre, trotz aller Versprechungen seien personelle Alende­rungen nicht erfolgt, letzt wolle man großzügig erweitern. Das gehe nicht. Man solle erst einmal mit der Arbeit beginnen, bis zum Herbst werde sich näheres ergeben. Dann könne darüber gespro hen werden, ob neue Beamtenstellen, im besonderen auch, ob neue leitende Posten nötig seien.

Der Vertreter des Zentrums vertrat den gleichen Standpunkt, ebenso der Bertreter der Deutschen Boltspartei.

Der fozialdemokratische Antrag auf Ablehnung von und 340 000 Mart für Personal- und Sadhausgaben beim Reichsaufsich 3 amt für Privatversicherung wurde angenommen.

Sie rücken aus...

Hitler   Flucht aus dem Provinziallandtag.

Düsseldorf  , 24. März.( Eigenbericht.) Jeßt find die Nationalsozialisten auch aus dem rheinischen Provinzial Landtag, der zur Zeit in Düsseldorf   tagt, ausgerückt.

Bor Eintritt in die Tagesordnung der Dienstagsigung wurde der sozialdemokratische Abgeordnete Ostar Hoffmann vom Vor­fitzenden, Oberbürgermeister Dr. Jarres nachträglich zur Crdnung gerufen, weil er am Montag gegenüber dem nationalsozialistischen Abgeordneten Dr. Len gesagt haben soll, Ley sei 70prozentig be­foffen. Hoffmann antwortete darauf, daß er das nicht gesagt habe. Er habe vielmehr die Wendung gebraucht, daß Chemiker Dr. Len mit den chemischen Substanzen des Alkohols genau Bescheid wüßte. Darauf entstand bei den Nationalsozialisten ein wüster Tumult. Sie schrien der sozialdemokratischen Fraktion alle möglichen Schimpf­

Friedrich Adler- Zürich

be

Der Sekretär der Sozialistischen Arbeiter- Internationale wird an Hermann Müllers Bestattung teilnehmen.

worte zu. Die Abgeordnete Frau Becker bemerkte darauf, die natio­nalsozialistische Politik fei 100prozentig befoffen. Ein nationalsozia­listischer Abgeordneter bezeichnete die Abgeordnete Beder schließlich als ein unverschämtes Frauenzimmer. Er wurde sofort auf 3 Lage von der Sizung ausgeschlossen. Frau Beder wurde zur Ordnung gerufen. Die Nationalsozialisten erklären nunmehr, an den Be ratungen nicht mehr teilnehmen zu wollen und verließen den Saal. Die Erklärung der Nazis wurde in einem solch unverschämten Ton abgegeben, daß die gesamte nationalsozialistische Fraktion fofort auf 6 Tage von der Gigung ausgeflossen wurde.

Schätzel greift durch. Disziplinarverfahren gegen Hafenkreuzbeamte. Der Reichspoftminister hat die Telegraphenaffiffenfin mehnelt und den Obertelegraphensekretär König wegen der bekannten Vorgänge auf dem Fernspredhamt Bergmann zur Disposition gestellt und gegen fie das förmliche Disziplinarver­fahren mit dem 3iele der Dienstentlajfung eingeleitet.

Weiter erfahren wir, daß gegen den Reichstagsabgeordneten Studienrat Dr. Cöpelmann- Berlin   vom Provinzialfchul­follegium ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziele der Dienstentlassung eingeleitet worden ist. Bei diesem Herrn handelt es sich um unglaubliche Beschimpfungen der Reichs­regierung und der Minister.

Die Anträge im Saffran Prozeß

Staatsanwalt fordert Todesstrafen/ Tasche des Ermordeten gefunden

Bartenstein  , 25. März.

Oberstaatsanwalt Wittschick stellte am Schluß seines heutigen Plädoyers folgende Strafanträge: Gegen Saffran und Kipnik wegen Mordes die Todes. it rafe. Gegen die Angeklagte Augustin 10 Jahre Buchthaus. Gegen den Angeklagten August in, den Bruder der Ella Augustin, beantragte der Staatsan walt wegen Begünstigung der Flucht Saffrans eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Den An­geklagten Red beantragte der Anklagevertreter frei zusprechen, während er gegen die Angeklagten Schidlowski und Katki wegen passiver Beamten bestechung eine Gefängnisstrafe von drei Mo naten beantragte, dem Gericht jedoch Strafaus­sehung empfahl.

Auch der drifte Tag des Saffran- Prozeffes begann mit einer fleinen Senfation. Bekanntlich hatie die Verteidigung vom Gericht verlangt, daß Nachforschungen über die Aktentasche des er­mordeten Melters Dahl angestellt würden, die bisher nicht aufzufinden war. Gestern stellte nun ein Landjäger aus Raften­burg auf eigene Faust Ermittlungen an, die das überraschende Er­gebnis förderten, daß diese Tasche seit einem halben Jahr aufgefunden und in Sicherheit ist, ohne daß die Staats­anwaltschaft, das Gericht oder die anderen Prozeßbeteiligten eine Ahnung davon hatten. Ein Fürsorgezögling aus der Anstalt Eichhof in der Nähe von Raftenburg hatte bei Feldarbeiten im Herbst die Aktentasche des Ermordeten gefunden, hatte sie mit nach Hause ge­nommen und dem Direktor der Anstalt übergeben. Das Gericht wird nun heute den Landjäger und den Fürsorgezögling als Zeugen heran­zuholen fuchen, falls die Wegeverhältniffe in Ostpreußen   hat es in der heutigen Nacht wieder heftig geschneit das zulaisen sollten.

Das Plädoyer des Staatsanwalts.

Nach Eröffnung der Verhandlung nahm zunächst Oberstaats­anwalt Wittshirt das Wort zu seinem Plädoyer, dem er die Ueberschrift gab: Die Straftaten des unehrlichen Kaufmannes." Der Anklagevertreter schilderte zunächst die Entwicklung Saffrans vom Lehrer bis zum Kaufmann und betonte, daß alle drei Ange­flagten unter der Maste ehrsamer Bürger monatelang ihrem blutigen Handwert nachgegangen feien. Saffran, ein weit über den Durch schnitt intelligenter Mann, habe in späten Jahren erst den Weg zum Handel gefunden und infolgedessen habe er auch nicht die Entwid| fung des ehrsamen Kaufmannes durchgemacht, sondern das Bestreben gehabt, im Eilzugstempo ein reicher Mann zu werden. Sein Geschäft sei schlecht gegangen, da die Kredit verträge mit der Treumö" in Berlin   und mit der Abfaßfinanzie rungsgesellschaft in Königsberg   mörderische Schlingen gewesen seien, die ihn schließlich erstickt hätten.( Der Angeklagte habe gestern aus. gefagt: Ich bin zu den Fälschungen durch die reuma" in Berlin  

preußischen Fluchtliniengesetes im Jahre 1875 an unzweifelhaft feststand, daß die Feststellung von Fluchtlinien durch ein Ortsftatut lediglich eine solche öffentlich- rechtliche Eigentumsbeschränkung sei, gegen die der betroffene Eigentümer nichts unternehmen fann, gibt ihm das Reichsgericht einen Entschädigungsanspruch ge­mäßt Artikel 153 der Reichsverfassung. Für diesen Umschwung spricht das Reichsgericht teine eigentliche Begründung aus; die Gründe find rein politischer Natur und zielen auf eine Sei. ligteitserklärung des Privateigentums, das auf jeden Fall gegen Eingriffe eines sozialen Gesetzgebers gefchüßt werden soll. Damit geht es hinter denjenigen Rechtszustand zurüd, der in Deutschland   feit der Mitte des vorigen Jahrhunderts gegolten hat und hindert die Entwicklung eines sozialen Rechts, zu dem in gewiffen grumbrechtlichen Bestimmungen der Reichsverfassung und damit in Busammenhang stehenden Gesetzen der Grund gelegt worden ist.

In der Diskussion schildert Genosse Stadtbaurat Wagner die fatastrophalen Auswirkungen dieser neuen Rechtsprechung auf den Städtebau. Die Untergerichte machen fich bereits den Stand­punkt des Reichsgerichts zu eigen und erweitern ihn zum Teil auch noch, indem sie Umzonungen, Baumabholzungsver bote unter anderem als entschädigungspflichtige Handlungen der Sommune ansehen. Die Folge ift, daß augenblicklich 90 Ansprüche gegen die Stadt Berlin   geltend gemacht worden sind, von denen be­reits 14 zu Klagen gebiehen sind. Eine Serie von neuen Reichs­gerichtsurteilen zu dieser Materie ist zu erwarten und erfordert die Offensive gerade der sozialistischen   Juristen, da weder die maß gebenden Kommunaljuristen noch der Deutsche Städtetag den Mut den Mut gefunden haben, gegen das Reichsgericht aufzutreten.

und durch die Abfagfinanzierungsgesellschaft in Königsberg   geradezu gezwungen worden. Die Vertreter dieser beiden Unternehmungen haben bemerkenswerterweise bei ihrem Verhör vor Kommissar Gennat   erklärt, daß sie nur dann aussagen würden, wenn ihre Be­Instituten für einen kredit von 100 000 Mark in drei Jahren bei fundungen niemals in die Presse tämen. Ich habe nämlich bei beiden jeder Gesellschaft über 80 000 Mark Zinsen zahlen müffen."( Allge­meine Bewegung.) Der Sachverständige erklärte hierzu, daß in der Tat die Treumö" und die Absatzfinanzierungsgesellschaft in drei Jahren für einen Kredit in Höhe von 100 000 Mart 79 000 bzw. 98 000 Mart 3insen erhalten hätten, was mit dazu beigetragen habe, daß Saffrans Geschäft faputt gegangen sei. D. Red.) Um sich Geld zu beschaffen, griff Saffran mit Hilfe seiner Geliebten, der Augustin, zum Mittel der Fälschung, wobei man allerdings anerkennen müffe, daß die ewige Geldnot des Angeklagten nicht allein seine Schuld ge= wesen sei, sondern daß die Finanzierungsgesellschaften vor allen Dingen ihr Schäfchen ins Trockene gebracht und Saffran geradezu hätten ausbluten lassen. Der Angeklagte hätte sich freilich durch einen Konturs retten fönnen, wenn nicht seine Großmannssucht ihn ge­hindert hätte, offen zuzugeben, daß er kaufmännisch falsch gehandelt hatte. Die Mitwirkung der Augustin an den Betrügereien sei aus sexueller Hörigkeit nicht zu erklären, eher aus Eigennutz und aus Sympathie für ihren eleganten Chef. Genau wie Saffran hätte auch die Angeklagte weit über ihre Berhältnisse gelebt. Sie war im Fälschen eine Meisterin. Sie ist begabt mit allen Listen der Frau und ließ auch in dieser Verhandlung alle Register spielen." Saffran sowohl wie die Augustin seien für ihre Handlungen in vollem Um= fange verantwortlich.

Dann ging der Oberstaatsanwalt auf den Mordversuch, die Brandstiftung und den Versicherungsbetrug ein. Saffran hat immer, behauptet, er wollte einen Selbstmord verüben, um seiner Familie die Lebensversicherung zuzuschanzen. Saffran, der ſtets mit der Pistole fuchtelte, dessen kluger Kopf alles das einrührte, was andere dann ausfressen mußten, ist im Grunde ein feiger Mensch, dessen Drohungen, aus dem Leben zu gehen, nur leeres Wortgeflingel gewesen sind. Saffran ist zu seinem scheußlichen Ber­brechen zweifelsohne durch Tegner angeregt worden. Bei dem Berbrechen des Mordes suchte dieser Feigling hier auf der Anklagebant sich hinter der Frau, die seine Geliebte war, zu ver steden, um Ripnit als Helfer und Ausführer des Mordes zu ge winnen. Ripnif war sofort bereit, mitzumachen, und Saffran, dieser Ehrenmann", arbeitete seinem fleinen Angestellten gegenüber mit dem Argument, daß doch im Krieg so viele Menschen gefallen feien und daß die Tötung eines Menschen allen Arbeitern und Angestellten des Saffranschen Betriebes Brot geben werde." Mit erhobener Stimme rief der Oberstaatsanwalt den Geschworenen zu: Sehen Sie sich diesen flennenden und wimmernden Menschen mit dieser hundsgemeinen Gesinnung hier genau an. Dieser Mensch dachte bei dem Mord, den er vorhatte, nicht an seine Arbeiter und Angestellten, er dachte nur daran, wie er sein eigenes Wohlleben fortsetzen könnte. Kipnit, obwohl roher, ist trotz seines Verbrechens weit ehrlicher als Saffran, denn die Absicht, einen Mord zu begehen, hat er nie bestritten, wie Saffran oder die Augustin."

Hetze durch Lügen.

Berurteilung wegen einer Genfationsmeldung.

Wegen unfauteren Wettbewerbs wurde der Herausgeber und Schriftleiter Abel von der Wochenschrift ,, Die große Glocde" vom Hamburger Großen Schöffengericht zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Es handelt sich um die von ihm im November vorigen Jahres veröffentlichte Meldung über ein Reich snotopfer der Spartaise", die weit über Hamburg   hinaus Sensation und Be­stürzung erregte. In dem Artikel wurde behauptet, die Reichsregie­ung plane, 7 bis 20 Proz. aller Sparkassen- und Bankguthaben als Motopfer einzuziehen. Der Staatsanwalt fennzeichnete die Hand­lungsweise Abels, der die Quelle seiner Information" nicht nennen will, als überaus verwerflich und an hochperrat grenzend, zumal da die Angabe einzig auf Gewinnsudy t zurückzuführen sei. Er beantragte die zulässige Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis.

Bewußte Hafenfreuzlügen.

Amtlich wird mitgeteilt: Die Nationalsozialistische Deutsche   Ara beiterpartei verbreitet überall und in großen Mengen ein Flugblatt mit der Ueberschrift Millionenverschwendungen, die zum Himmel schreien, enthält der Etat des Deutschen Reiches".

In dem Flugblatt sind neben Zahlen aus dem Reichsetat auch folche aus dem Preußenetat aufgeführt, die mit dem Reichsetat nicht das geringste zu tun haben. Die Zahlen, die der Reichsetat enthalten soll, find entweder aus der Luft gegriffen oder übertrieben. Die Gesamtausgaben für den Reichstag betrugen 1929 rund 8,4 Millionen Mark. Zieht man davon die in dem Flug­ungefähr angegebenen Kosten die Diäten und Freis

Der Frauenmord in Friedenau   artarten der Mitglieder bes Reldystags ab, to verbleiben für die

Der Gatte der Ermordeten dringend verdächtigt. Die Kette der Indizien gegen den Tischler Basch aus Friedenau  , der im Berdacht steht, feine Frau erfchlagen 3u haben, schließt sich durch die letzten polizeilichen Ermittlungen immer enger.

Der Beschuldigte hatte behauptet, am Mordtage in der Zeit von 12 bis 15 Uhr in der Nachbarschaft Besorgungen erledigt zu haben. Gestern hat sich nun eine Zeugin gemeldet, die gesehen hat, wie

Reichsgericht sabotiert den Städtebau. Balch   um 41 Uhr in Arbeitskleidung seine Werkstätte betrat. Als

Berlin   90 mal mit Enteignungsklagen bedroht. Die Bereinigung sozialdemokratischer Juristen stellte in ihrer legten Zusammenkunft( am 23. März 1931 im Sigungsfaal des Me­tallarbeiterverbandshauses) ein Thema zur Diskussion, das in theo­retischer und praktischer Hinsicht von allergrößter Bedeutung ist. Der Referent des Abends, Genosse Dr. Otto Kirchheimer  , fnüpfte an zwei in legter Zeit ergangene Urteile des Reichsgerichts an, bie die bisher sichere Rechtsprechung in Enteignungs­fachen verlassen und dadurch große Gefahren für eine wirt. jame Durchführung von sozialen Maßnahmen im Wohnungsbau und der Stadtplanung in sich bergen. Während früher in Wissenschaft und Rechtsprechung streng zwischen öffentlich rechtlicher Eigen und Rechtsprechung streng zwischen öffentlich- rechtlicher Eigen tumsbeschränkung und Enteignung in dem Sinne unter­-schieden wurde, daß nur die Enteignung zu einer Schädigung ver­pflichtete, hat das Reichsgericht die Grenze zwischen diesen beiden Begriffen fallen lassen und die§§ 12 und 13 des Flechtliniengesetzes als mit den grundrechtlichen Bestimmungen der Reichsverfassung in Widerspruch stehend angesehen. Während von der Schaffung des

Basch später auf dem Polizeirevier erschien, trug er Sonntags: fleidung. Er mußte also in der Wohnung geweilt und sich um gezogen haben. Inzwischen ist die Arbeitsjade, die Schürze Basches und seine Pantoffel gerichtsärztlich untersucht worden. An den Bekleidungsstüden wurden starte Blutspriser festgestellt. Die weiteren Nachforschungen haben ergeben, daß Basch und feine Frau mit je 800 Mart lebensversichert waren.

Basch beschuldigt neuerdings einen Pflegefohn des Mordes. Es fcheint fidy hierbei jedoch zweifellos um Ablenkungsmanöver zu handeln.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstags beriet am Dienstag über die Fortsehung der Arbeiten an der Strafrechtsreform. Die ursprüngliche Absicht, in den rächsten Monaten weiter zu tagen, ist aufgegeben worden. Die Strafrechtsreform soll erst am 22. Sep­

tember weiterberaten werden.

Militärs statt Konsuln. Mit dem 1. April sollen sechs polnische Konsuln, meist aus Deutschland  , abberufen und in Bension geschickt werden. An ihrer Stelle sollen eine Reihe von Militärs ernannt werden.

übrigen Bedürfnisse des Reichstags mur 2,5 Millionen Mark und nicht 10 Millionen, wie im Flugblatt angegeben.

Die Ausgaben für die Young- Ronferenzen in Paris  und Haag erforderten 1929 nicht 2,7 millionen, sondern 0,7 Millio­nen Mart  .

Ausgabemittel für ein Ehrenmal für Strefemann, die angeblich mit 500 000 Mart eingestellt worden sein sollen, find vom Reich überhaupt nicht aufgewendet worden und nie im Etat eingestellt gewesen.

Die Kosten anläßlich des Befuchs des Konigs Amannullah haben rund 370 000 Mark und nicht 2,7 Millionen Mark, die Kosten anläßlich des Besuchs des Königs Fuad rund 179 000 Mark und nicht 1,3 Millionen Mark betragen.

Die Gesamtausgaben in Reich, Ländern und Gemeinden haben nach der Reichsfinanzstatistit 1913= 7178 Millionen und 1927= 18 771 Millionen Mark betragen. Für 1929 liegt das Ergebnis der Finanzstatistik noch nicht vor. Nach der angestellten Schäzung wird die Gesamtausgabe rund 20,5 milliarden Mark betragen. Unterschied zwischen 1913 und 1929 beträgt allo nicht, wie nach dem Flugblatt angenommen werden muß, 17,2, fondern 13,3 milliarden

Der

Auch die Angaben über die Ministerpensionen find zum großen Teil übertrieben. So ruht beispielsweise die Pension bes Reichetanglers a. D. Dr Luther völlig, da er als Reichsbant­präsident Eintemnen aus öffentlichen Mitteln erhält. Ebenso ruht bie Pension des Ministers a. D. Radbruch zu einem erheblichen Teil infolge seines Einkommens als ordentlicher Professor. Weber seine Bersion noch die des Reichskanzlers a. D. Bauer oder des Reichsminifters a. D. Echmidt kommt an die im Flugblatt ge­nannte Pension von 20 000 Mark heran.