ühen, die geeignet ist, den ,, nationalen Interessen" einen Schaden zuzufügen, mit 3uchthaus von fünf bis fünfzehn Jahren und lebenslänglichem Ehrenverlust. Unter diese Bestimmung fallen alle Antifaschisten, die heute im Ausland leben und für die Freiheit ihres Landes kämpfen.
Zu den politischen Delikten gehören auch jene gegen die ,, öffentliche Wirtschaft, die Industrie und den Handel". Streifs und Aussperrungen werden im allgemeinen mit Geldbuße bestraft(§ 502), wenn fie aber einen politischen 3wed haben(§ 503), auch mit Kerfer; mit Buße oder Gefängnis bis zu einem Jahre werden diejenigen verfolgt, die einen gemeinschaftlichen Arbeitsvertrag nicht einhalten - und hier ist zu bemerken, daß solche Verträge nicht von Arbeiterorganisationen geschlossen werden, sondern von den Leitern der Syndikate, die von der Regierung ernannt find, was der Strafe einen ganz besonderen mittelalterlichen Charakter verleiht. Die Verrufserklärung(§ 507), wenn fie mit einem Streit oder mit einer Aussperrung verbunden, aber nicht von Gewaltanwendung begleitet ist, wird mit drei Jahren Kerter geahndet; wenn aber Gewaltmittel oder auch nur Drohungen vorliegen, fann die Strafe bis sechs Jahre Kerfer betragen. Auch diejenigen, die mit eigenen Kräften und ohne Angestellte Handel oder Gewerbe betreiben, perben als Urheber eines Streites oder einer Aussperrung betrachtet(§ 506), wenn sie ihre Arbeit in gemeinsamer Vereinbarung einstellen, um dadurch Vorteile zu erzielen. So 3. B. ein Landwirt, der seine Produkte nicht zu den von der Behörde festgestellten Preisen abgeben will und daher, in Bereinbarung mit anderen, sich weigert, den Käufern seine Ware wie zuvor zu liefern. Auch diese Bestimmung bedeutet eine Neuerung selbst vom juridischen Standpunkt aus. Alles ist der Staat, besser gesagt die Partei, die allein das Recht hat, den Staat zu vertreten nichts das Individuum und dessen Wille.
Auch auf dem Gebiete der politischen Bergehen enthält das neue Gesetzbuch Bestimmungen, die für die innere Lage Italiens bezeichnend find. Jeder Bürger, der bei öffentlicher Gefahr der Behörde seine Mithilfe verweigert, wie auch, wer im Falle eines Aufruhrs fich weigert, die Schuldigen anzugeben, wird mit drei Monaten Gefängnis bestraft (§ 52). Alls ,, Behörde " gelten in diesen Fällen nicht nur die Bolizeibeamten, wie im alten Gefeß, fondern auch ein jeder Miliziant oder auch nur ein einfacher Angestellter, der seinen Eifer der faschistischen Partei gegenüber beweisen will. Es ist leicht ersichtlich, zu welchen Zuständen diese Bestim mung führen fann, da jeder vor das Dilemma gestellt wird, Angeber und Spigel zu werden oder ins Gefängnis zu wandern. Gesetzliche Bestimmungen dieser Art gab es um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts unter der Herrschaft der Bourbonen und im Kirchenstaat und man fann wirklich nicht behaupten, daß sie zur Feftigung und zur geistigen Entwidlung des Charafters der Bürger beigetragen haben.
§ 724 führt die Geldbuße gegen das Fluchen ein. Als Flüche werden auch alle die Worte betrachtet, die fich gegen die ,, non der Staatsreligion nerehrten Bersonen" richten. Da nun das Fluchen eine im Bolt sehr verbreitete Gewohnheit ist, fann man damit rechnen, daß dieses neuein geführte Bergehen dem Faschistenstaate recht viel Geld einbringen mird, selbstredend menn die Schuldigen zahlungs fähig sind; denn im entgegengesezten Falle wird die Buße in Gefängnis umgewandelt und abgesessen.
Das Preußen Begehren.
Geringe Beteiligung in Berlin .
Ax dem gestrigen ersten Einzeichnungstage für das Boltsbegehren zur Auflösung des Breußischen Landtages wurden in Berlin insgesamt 19 052 Einzeichnungen gezählt, während ant ersten Tage des von den gleichen Kräften betriebenen und schließlich versackten Voltsbegehrens gegen den Young Plan 20110
verzeichnet wurden.
Rationalistischer Hehfilm verboten!
Der große Kehrbefen.
Feme : Schulz und Goebbels nehmen Maffenausschüsse vor.
Liest man die großspurigen Aufrufe auf der Titelseite des I Angriff", so müßte man glauben, die ganze Stennes- Meuteret fei nur eine Erfindung der jüdischen Journaille", während in Wirk lichkeit es nicht Iohne, davon zu fprechen.
Bendet man das Blatt, so sieht es anders aus. Auf der zweiten Seite wird unter Barfeiausschlüsse im Reich eine An ordnung des fommissarischen Gruppenführers Cit", des Feme ordnung des„ kommissarischen Gruppenführers Cit", des Femes Schulz veröffentlicht, die lediglich Ausschlüsse und Neuvefezurgen mitteilt. Damit es nicht so auffällt, hat man eine zweite Bro ffriptionsliste, die Goebbels für Berlin aufstellt, schamhaft auf die bierte Seite gerüdt, so daß der gläubige ,, Angriff"-Leser den Schreden geteilt vorgeseßt bekommt. Geteilter Echred ist halber Schred!
Aus der Anordnung des Feme- Schulz ersicht man, daß die gesamte bisherige Celfung des Gauffurms Brandenburg, die die Gaue Brandenburg und Ostmart umfaßte, für aufgelöst erklärt wird. Aber nicht nur die Leitung der Gaue Brandenburg und Dstmart, Aber nicht nur die Leitung der Gaue Brandenburg und Ostmart, sondern auch die Gaue Schlesien und Medienburg werden durch kommissarische Führer neu besettio daß also in diesen vier Oftgauen die bisherigen Führer verschwunden find. Ferner werden von Schulz ausgeschlossen eine ganze Anzahl Stafs in eine treffliche Bommern, Ostmark und Brandenburg gllustration der Behauptung des Angriff", daß die Stennes Meuterei lediglich auf Berlin beschränkt gewesen sei!
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brechen sich nicht lange den Kopf. Nur eins wissen fe sehr genau: enn einer fommt, der Hitler beschimpft, der fann fich gratulieren, Eine sehr einfache und probate Lösung des ganzen Problems."
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So schildert der Angriff", das Orgay dieser Landsknechte, das felblager in der Hedemannstraße" nach der Wiederbesetzung der Geschäftsstelle durch goebbelstreue S. Es ist nichts hinzuzusetzen.
Die Zerbröckelung.
Die Ausschlüsse mit ihrem Drum und Dran zeigen den Grad der inneren 3erfegung der Hitler - Partei. Sie find geradezu fymptomatisch für die Lage.
In Brandenburg a. d. Havel fand eine geschlossene A. Bersammlung statt; von den anwesenden 430 Leuten ertiärten sich 400 für Stennes und nur 30 für Hitler. Dabei ist be. sonders zu beachten, daß bei der S.- Revolte im legten Herbst gerade Brandenburg der Hauptstützpunkt der Hitlertreuen war. In Bres Iau erklärten fich rund 1500 S.- Leute folidarisch mit ihrem bisherigen und von Hitler ausgeschlossenen Führer Kremser. Die gesamte Lage hat sich derart verschärft, daß Hitler und Schulz( der neue Dfaf- Stellvertreter) nunmehr in Ermägung ziehen, die gesamte SA. im Nordosten aufzulösen. Daneben Goebbels feinerseits schließt fünf bisherige Ange hat Hitler mit fofortiger Wirkung verfügt was gleichfalls ein bestellte des Angriff" aus, darunter den bisherigen Verzeichnendes Licht auf die Situation wirft, daß die SA ihrer, die triebsleiter Ehorn und den bisherigen Bersandleiter bisher über den Sonderetat der SA. finanziert wurden, nunGundel. Ferner schließt er aus fünf Angestellte der bisherigen mehr unmittelbar durch die Parteileitung be folbet Gaugeschäftsstelle fowie ein reichliches Dugend weitere werden. Auch die Gehaltssäge wurden bei dieser Gelegenheit neu bestimmt: ein Standartenführer erhält monatlich 500, ein Djaf Stellvertreter monatlich 800 m. Hitler hofft durch diese Maßnahme, die Abhängigkeit der militärischen Führer der NSDAP . von ihm enger zu gestalten.
Mitglieder.
Rach Mitteilungen der Stennes Gruppe gehen die Ausschlüsse noch viel weiter. Der Rechtsanwalt des Polizeihauptmanns a. D. Stennes, Dr. Kurt Beder, teilt der Presse mit, daß in Ber.in a. D. Stennes, Dr. Kurt Beder, teilt der Presse mit, daß in Ber.in bereits 900 Mitglieder der Nationalsozialistischen Partei ausgeschlossen feien, allein von der bisher 400 Mann starken Sektion Schöneberg feien 280 ausgeschloffen. Feme- Schulz folle fich mit dem Gedanken tragen, die Berliner S2. megen llnzuverläffigfeit" gänzlich aufzulösen und neu zu formieren. Weiter behauptet Beder, daß Siennes in den Befiz von Geldmitteln gefommen fei und seine Absicht, ein eigenes Blatt aufzumachen, wahr zumachen gedenke.
Wenn wir auch diese Behauptungen im einzelnen nicht nach prüfen fönnen, so zeigen doch die Prostriptionsliften des Angriff", daß gerade in der Führerschicht der SA. von Berlin und der Ostprovinzen der Aufruhr gegen Hitler sehr viel mehr Boden gewonnen hatte, als die Parteileitung mahr haben will. Die Landsknechte.
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Gegen Killinger, den Dsaf- Stellvertreter in Sachsen , ist ein Untersuchungsverfahren eingeleitet worden, weil Killinger dem Danziger SA- Führer Frice noch am 30. März erklärte, er, Stillinger, würde der Münchener Operettendiva" nicht länger. Gefolgschaft leisten und Hitler müsse endlich und endgültig befeiligt werden.
??
Die innere Zerfegung im Hitlerlager schreitet alfo lustig fort, trotz des„ Sieges", den Hitler gegen die Rebellen vorläufig erzielte.
Stennes hat am Mittwoch sein Büro in der Matthäikirch
straße geräumt und ein neues Büro von 9 Zimmern in der Nähe der Potsdamer Straße , Am Karlsbad, gemietet. Inzwischen hatte der Hauswirt in der Matthäifirchstraße gegen Stennes eine einstweilige Berfügung erwirft, berzufolge das von Stennes gemietete Büro fofort geräumt merden mußte. Der Rollstreckung der Ber
rische Stimmung. Bei den Bachenden herrschte eine unglaublich triege fügung ist Stennes durch den freiwilligen Auszug zuvorgekommen.
Die anfängliche Empörung über den Meuterertlingel mich bats jener Bandstnechtsstimmung, die zu einem normalen Lagerbetrieb der SA. gehört.
Die Statcliquen hatten sich nach einer halben Stunde gefunden. In einer anderen Cde ermadhte ber unsterbliche Mitoch. Es herrscht ein rauber, aber herzlicher Ton
Man lacht viel und gern.
Das Bebrüdende der Ereignisse der legten Stunden ist balb überwunden. Die innerlich gefund gebliebenen E.- Männer zer
hierauf hingewiesen und gleichzeitig bestimmt, daß die früher für die Durchführung des Schnellverfahrens gegebenen Anorbrunger auch weiterhin Anwendung finden. Danach soll ein Beschuldigter im abgetürzten Berfahren namentlich dann zur Ab urteilung gebracht merden, wenn er geständig ist oder der Nachweis feiner Schuld durch fofort bereitzustellend: Die Folge der Einführung politischer Benfur. Bemeismittel geführt werden kann. Erforderlich ist jedoch, Ein deutschnationaler Werbefilm ist von der daß die Persönlichkeit des Beschuldigten einwandfrei Stamuner I der Filmstelle im Reichsministerium des Innern verfestgestellt, und daß seine Verteidigung durch die Anwendung des beschleunigen Berfahrens nicht beeinträchtigt wird.
boten worden.
Es handelt sich dabei um denselben Film, der unter dem Titel ,, Wohin wir treiben!" bereits beim Wahlkampf 1928, beim Boltsbegehren 1929 und beim Wahlfampf 1929 gelaufen ist. In den Echlußtiteln aber ist eine veränderte Fassung vorgelegt worden. In der Begründung der Filmstelle heißt es u. a.: Der Film beginnt mit Revolutionsbildern. Als Nuznießer der Not erscheinen anerkannte Führer der Sozialdemokratischen Partei. Im Bilde selbst wird von den roten Helfern Barmats" gesprochen. Diefer Wahlfilm arlet aus in eine Beschimpfung von Perfonen und eine Beschimpfung der demokratischen Grundlagen der deutschen Republit. Infolge seiner hegerischen Werallgemeinerung ergibt fich schon aus seinem Inhalt die Möglichkeit einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung."
Der Sachverständige hat überdies besonders die sekundäre Gefahr der Störung der öffentlichen Sicherheit infolge der politisch besonders erregten Gegenwart betont.
Gegen das Berbot wurde Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde murde jedoch verworfen. Als sich der deutschnationale Berfreter an den Borsigenden mit der Frage wandte, ob nicht durch Beseitigung der beanstandeten Stellen der Film zur Freigabe geeignet werde, erfolgte die Antwort: Nein, der ganze Film ist verboten." Daran fügte der Vorsitzende die Bemerkung: Das ist ein ehfilm, derartige Filme macht man nicht." Die Nationalisten aller Lager haben über die politische Zenfur gejubelt, als fie sich gegen Im Westen nichts Neues" und gegen den sozialdemokratischen Trickfilm wandte. Jegt find sie in der eigenen Schlinge gefangen.
Gerichtliches Schnellverfahren. Runderlaß des preußischen Justisministers über die Rotverordnung.
Durch die Notverordnung zur Befämpfung politischer Ausschreitungen ist das Anwendungsgebiet des Schnell perfahrens in Straffachen erweitert worden. Während bisher das Schnellverfahren nach§ 212 StẞO. bei Bergehen und Berbrechen an die Borausseßungen gebunden mar, daß der Beschuldigte fi fimillig stellte oder infolge einer vorläufigen Festnahme dem Gicht vorgeführt wurde, tönnen alle in der Rotverordnung eranten Straftaten ohne diese Borauslegungen abgeurteil:
mechen.
ie der Amtliche Braußische Breffedienst mitteilt, hat der preußische Justiz minister die Justizbehörden in einem Erlaß
Drag verzichtet dankend.
Prag . 8. April. Auf Kabinettsbeschluß fönnen folgende reichsdeutsche Zeitungen nicht mehr durch die Post bezogen werden, sondern nur als Brieffendung: Der Angriff". Berfin; Nationalsozialistische Briefe". Berlin : Nationalsozialistische Monatshefte, München ; Der Freiheitstampf" in Dresden und Cheimniß. Der Nationalsozialist", Beimar; Schlesische Tageszeitung" und„ Der Schlesische Beodadhter, beide in Breslau .
et
am Sonnabend vor den Feiertagen zugestellt wurde, hatte Solinſti erst unmittelbor vor dem Ablauf der ihm gestellten Frist die Mög lichkeit, sich mit dem deutschen Generalkonsulat und anderen Bes hörden in Berbindung zu sehen. Solinsti hat sich zunächst nach Gleimik begeben.
Wie verlautet, will die Regierung zum Rationalfeiertage am 3. Mai eine Amnestie in größerem Maßstabe erlaffen. Verbotene Wahrheit über Flugffondale.
Der Justizminister hat weiterhin die Borstandsbeamten der Gerichte und Staatsanwaltschaften ersucht, allen Straftaten wegen Zumiderhandlung gegen die Verordnung des Reichspräsidenten ihr Bor kurzem stürzte ein Militärflugzeug in die Straßen von besonderes Augenmerk zuzuwenden und alle Maßnahmen Warschau ab, was beiden Piloten das Leben tostete. Am 10. d. M. für die schleunigste Durchführung dieser Strafverfahren zu treffen. verhandelt das Obermilitärgericht die Revisionsklage des polnischen Es wird ferner darauf hingewiesen, daß der 3 med der Berord Ozeanfliegers, Major Kubala, der wegen der von ihm vermung nur erreicht werden könne, wenn eine verhängte Strafe in breiteten Schriftstücke, die Angriffe auf die Leitung des Militärder Regel unnachsichtlich vollstrect werde. Bei Freiheitsstrafen flugwefens enthielten, angeflagt wurde. In seiner Revisionstlage fomme eine Auslegung der Bollstrechung auch nur eines Teils der beschwert sich Kubala darüber, daß ihm die Führung des WahrStrafe mit Bewährungsfrist nur ganz ausnahmsweise, bei Borlegenheitsbeweises über die unzulängliche Verwaltung des polbefonderer Umstände, in Betracht. Die Staatsanwaltschaften find nischen Flugwesens unmöglich gemacht wurde. angewiesen, bei ihrer Stellungnahme zur Frage der Strafaussetzung auf Beachtung dieser Gesichtspunkte hinzuwirken.
Rückfchritt, liebliche Bewegung..
Braunschweig gegen den 1. Mai.
Braunschweig , 8. April. ( Eigenbericht.) Im Rechtsausschuß des Braunschweigischen Landtags wurde am Mittwoch mit den Stimmen der bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft und den Nazis der 1. Mai seines Charatters als gefeglicher Feier tag entfleidet. Die Nazis erffärten, daß zwar auch fie den 1. Mai als Feiertag feiern wollen, die gefeßliche Anerkennung müsse aber, da der Tag international sei, beseitigt werden.
Gleimih. 8. April.
Die litauischen Ausweisungen. Deutschland unterbreitet sie dem Schiedsgericht. BIB. meldet: Die fitauische Regierung hat in leßter Zeit fünf Reichsdeutsche aus dem litauischen Staatsgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisungen waren nach Auffassung der deutschen Regierung gemäß Schlußprotokoll Artikel 1 des deutsch - iitauischen Handelsund Schiffahrtsvertrages unzulässig. Da die Litauische Regierung es abgelehnt hat, die Ausweisungen zurückzunehmen, hat ber deutsche Geschäftsträger in Kowno der litauischen Regierung eine stote überreicht, in der mitgeteilt wird, daß die deutsche Regierung diese Ausweisungsfälle dem vorgesehenen Schiedsgericht unter
breiten werde.
Profeffor Ludwig Heyde , bisher Generaljefrefär der Gesell fchaft für soziale Reform, hat sich megen Ueberlastung mit akademischen Verpflichtungen genötigt gefehen, dieses Amt niederzulegen, das er feit 1919 als Nachfolger Professor Zimmermanns innegehabt hat. Bereits von einigen Wochen hat Professor Heybe aus dem gleichen Grunde die Leitung des Büros für Sozialpolitik niedergelegt. Der Vorstand der Gesellschaft hat nimmehr beschlossen, die Führung der Geschäfte des Generalsekretärs bis auf weiteres dem Büro für Sozialpolitit zu übertragen, mit dem sie bisher schon verbunden war.
Der seit 1922 in Bolen tätige reichsdeutsche Redakteur Baut Solinfti ist ausgewiesen worden. Er war zunächst in Bieliz tätig und vertrat seit 1924 die Rattomizer Zeitung" in Rybnik . Seit einiger Zeit war er auch Korrespondent reichsdeutscher Zeitun gen. Am Ostersonnabend wurde ihm der Ausweisungsbefehl der Wojewodschaft Kattowiß zugestellt, in dem er ohne Angabe Das franzöfifche Konsulat in München iff aufgehoben. Die von Gründen aufgefordert wurde, bis zum 8. April das Konsulatsgeschäfte führt die franzöfifche Gesandtschaft(!) in München . polnische Staatsgebiet zu verfaffen, andernfalls zwangsmeifer Der neue Sowjet- Militäraftaché in Berlin , Sjus Jafomento, brransport erfolgen werde. Gegen die Ausweisung steht Solinist cima 40 Jahre alt und gebürtiger trainer. Bereits vor dem nur die Beschwerde beim obersten Gericht in Barjoan zu, so daß Weltkriege mar er Infanteriecffizier in der Zarenarmee, dann eine Aufhebung der Ausweisung auch bei Erfolg der Beichperde in deutscher Kriegsgefangener. In der Somjetarmee war er zulegt absehbarer Seit nicht zu erwarten ist. Da der Ausweisungsbefehl Korpstommandeur.