werden.
Sprechstunden am Mikrophon
Man spricht von„ trockener" Jurisprudenz. Justizrat Professor seilfron hat den Hörern des Berliner Senders aber längst vewiesen, daß die Beschäftigung mit rechtswissenschaftlichen Fragen alles andere als langweilig und trocken sein kann. Seine Besprechungen der Rechtsfragen des Tages" gehören sicher zu den beliebtesten Beranstaltungen des Berliner Senders. Diese Feststellung klingt jelt. ſam. Es handelt sich hier ja schließlich nur um eine Auskunftſtunde, in der rasch und fachlich juristische Alltagsprobleme abgehandelt Aber die Zahl der Hörer dieser Veranstaltung übersteigt bestimmt die Zahl der Fragesteller um ein Vielfaches, auch wenn man die Angale Professor Heilfrons berücksichtigt, daß er jedesmal höchstens ein Fünfzigstel der ihm gestellten Fragen in dieser Stunde beantworten kann, und wenn man dabei noch in Rechnung stellt, daß ja jeder besprochene Einzelfall Auskunft auf viele gleiche Anfragen bedeutet. Diese Sprechstunden" Professor Heilfrons werden angehört wie ein interessanter, endloser Vortragszyklus. Der Hörer weiß nur sehr ungenau, welches Thema behandelt wird. Eine zeit: gemäßere Anfrage, ein wichtiges Gerichtsurteil, die Bekanntgabe irgendeiner Verordnung fann Veranlassung werden, daß ein ganz anderes Thema zur Sprache tommt. Der Kreis, der direktes Interesse an allen diesen Dingen hat, ist nicht immer besonders groß; die Zahl derer, die voraussehen, ob eine dieser Stunden ihnen persönlich wichtige Aufschlüsse geben wird, dürfte sehr beschränkt sein. Und doch bildet eine große Anzahl von Männern und Frauen verschieden sten Standes und verschiedensten Alters die treue Hörerschar dieser Vortragsfolge.
Diese Tatsache wird von zahlreichen Hörergemeinschaften be stätigt; sie ist auch der Funk stunde bekannt, die Professor Heilfron einmal einen ihrer besten Redner vor dem Mikrophon nannte.
Was beweist das aber für die Funkhörer? Daß sie interessiert sind an allen Fragen des Tages und der Aufdeckung ihrer Zusammen hänge und es gar nicht merken, wenn sie sich dabei mühselig durch missenschaftliches Dickicht hindurcharbeiten müssen. Es tommt nur darauf an, verständlich zu ihnen zu sprechen und sie zur Mit arbeit anzuregen. Gerade diese letzte Eigenschaft besitzt Professor Heilfron in besonderem Maße; sie ist bei seinen Vorträgen wichtiger als seine rednerische Begabung, die bei der Art seiner Auskunft erteilung faum zur Geltung tommt. Professor Heilfron hat mit feinen„ Rechtsfragen des Tages" eine Art Arbeitsgemein schaft geschaffen, die ihre Teilnehmer zwar nicht zu Juristen, aber zu juristisch interessierten und logisch denkenden Menschen heranbildet. Der Hörer hat Freude an dieser geistigen Zusammenarbeit, die seinen Gesichtskreis vergrößert, ihn an Aufgaben seinen Scharffinn erproben läßt, und die ihm auch, wenn es nötig ist, Hilfe in persönlichen Anlegenheiten gewährt. Immer fühlt er, daß ihm am Mikrophon ein Mensch gegenübersißt, der genau so lebendig im Tag steht wie er selber und der, während er zu Hunderttausenden spricht, sich mit jedem persönlich zu unterhalten scheint, weil er dabei nie eine imaginäre Masse, sondern stets den Menschen mit seinen Sorgen und seinem Wissensdurst vor sich sieht.
Die Stunden für diese Veranstaltungen sind immer zu kurz. Das Gespräch muß mitten drin abgebrochen und der Schluß beim nächsten Male nachgetragen werden. Dieser Verzicht auf jede formale Rundung der einzelnen Veranstaltung zugunsten ihres wefentlichen Inhalts erhöht den Eindruck der Unmittelbarkeit dieser Aussprache. Die Funtstunde hat in dieser Rechtsberatungsstunde, die scheinbar nebenher im Programm mitläuft, den Kontakt zum Hörer, den Kontakt zum Leben gefunden, den man in der Gesamtheit ih.er Darbietungen noch immer so schmerzlich vermißt.
Der Hörer als Mitarbeiter.
Sie sollte aus diesem Erfolg lernen. Sie sollte vor allen Dingen viel stärker, als sie es bisher tut, den Hörer zur Mitarbeit heranziehen, und zwar in ähnlichen Aussprachestunden. Dazu ließe sich in erster Linie die Sprechstunde vor dem Mitro. phon" ausbauen. Fragen, die sich zur Behandlung vor dem Mikrophon nicht eignen, weil sie zu persönliche oder zu belanglose Dinge zum Inhalt haben, müßten, wie in der juristischen Sprech stunde, schriftlich beantwortet werden. Nur Probleme von allge= meiner Bedeutung dürften zur öffentlichen Behandlung oder Disfussion fommen. Der Hörer würde rasch erkennen lernen, daß er in dieser Stunde auf die Kernpunkte wichtiger Tages. fragen hingewiesen wird, daß sie fein oberflächliches Frage- und Antwortspiel für Neugierige und Müßige ist, sondern eine ernsthafte Beratung. Ob man die Fragesteller dabei wirklich stets als Gesprächspartner vor das Mikrophon bringt, oder ob es in vielen Fällen zweckmäßiger ist, nur von ihren schriftlich gestellten Fragen auszugehen, müßte die Praxis lehren. Wahrscheinlich würde es fich zeigen, daß stets, wenn die Anfrage nur eine flare, eindeutige Antwort zuläßt, ein Zwiegespräch nur zu Zeitvergeudung führt, daß sonst aber die Aussprache vorzuziehen ist. Die Stunden wären wie feine andere Rundfunkveranstaltung geeignet, die verschiedenen Hörerkreise einander näherzubringen; denn jeder Fragesteller würde mit seiner Frage einen Blick in seine Welt erschließen. Rundfunkvorträge von Berufstätigen der verschiedensten Kreise tun das auch; aber sie werden doch stets nur von einer sehr beschränkten Hörerzahl verfolgt. Das geordnete Du: ch einander solcher Frage- und Antwortstunde wäre viel verlockender. Man sollte nichts, falls es nicht wie Medizin und Rechtswissenschaft Angelegenheit einer anderen vorhandenen Auskunftsstunde ist, grundsätzlich ausschließen, auch nicht die Politik, die dabei natürlich auf sachliche Informationen beschränkt bleiben muß.
Von der Anfrage zur Zuschrift.
Die Häufigkeit, mit der einzelne Fragen und Fragenkomplexe
auftauchen, wäre aber auch ein guter Wegweiser für die Zusammenstellung des Vortragsprogramms. Nicht nur die Themenauswahl fönnte entsprechend beeinflußt werden; viel wertvoller wäre noch die Anregung, die sich dadurch für die Behandlung einzelner Stoffgebiete ergäbe. Der Hörer würde so das Gefühl einer lebendigen Berbundenheit mit seinem Rundfunksender ge winnen und dem Programm immer verständnisvoller, immer fritischer, aber ohne Nö: gelsucht, gegenüberstehen. Er würde begreifen, daß die Hörergemeinschaft eine Summe von Einzelwesen darstellt, mit denen er zwar sehr viele Interessen teilt, von denen aber trog dem jeder seine besonderen Wünsche und Bedürfnisse hat.
Bielleicht entschließt sich dann die Funtstunde auch eines Tages, die zuschriften, die ihr aus dem Publikum zugehen, nicht fämtlich in geheimnisvolles Duntel zu hüllen, sondern einen Teil der von den Schreibern fachlich begründeten Anerkennungen wie der fachlich begründeten Tabel und Wünsche gelegentlich den übrigen Hörern mitzuteilen und zur Diskussion zu stellen. Das ist bei einer freimütigen Auswahl sicher nicht immer für fie angenehm; aber es wäre außerordentlich nüglich, meil auch aus solcher Aus Sprache Hörer und Rundfunt fehr viel lernen fönnten, füreinander und poneinander. Und weil aus solcher Verständigung etwas machsen fönnte, mas heute noch völlig fehlt: innere Verbundenheit und Freundschaft zwischen dem Hörer und seinem Rundfunksender.
Tes.
Rechtsfragen des Tages
Das uneheliche Kind Unser Bürgerliches Gesetzbuch enthält im§ 1589 Abs. 2 die für die Frauenwelt beschämende Bestimmung: Ein uneheliches Kind und dessen Vater gelten nicht als verwandt." Dies ist gewiß eine große Härte, und doch sind unsere unehelichen Kinder noch be-| eine große Härte, und doch sind unsere unehelichen Kinder noch bevorzugt im Vergleich zu ihren Leidensgenossen in Frankreich . Das französische Gesetzbuch, der Code Napoleon , enthält die weitaus härtere Bestimmung: ,, La recherche de la paternitée est interdite." zu Deutsch :„ Die Erforschung der Baterschaft ist verboten." Der Franzose hat daher gegenüber seinem unehelichen willig auf sich nimmt. Kinde keinerlei Unterhaltsverpflichtung, wenn er eine solche nicht frei
Daher kämpft auch wohl in allen Ländern unsere heutige Frauengeneration dafür, daß dem unehelichen Kinde sein volles Menschenrecht werde.
Nach unserem heute geltenden Recht ist das uneheliche Kind nur mit der Mutter verwandt, und nur in dem Verhältnis zu den Verwandten seiner Mutter hat es die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes, also auch ein gleiches Erbrecht wie dieses. Bon der Erbschaft nach dem unehelichen Vater ist das Kind, da es ja mit ihm nicht als verwandt gilt, natürlich ausgeschlossen. Ein Anrecht auf den Nachlaß des unehelichen Vaters hat das Kind nur solange und insoweit die Unterhaltspflicht des Baters besteht, das ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Es muß sich aber aus dem Nachlaß mit dem Betrage begnügen, der ihm als Pflichtteil zufallen würde, wenn es ein eheliches Kind wäre. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gefeßlichen Erbteils, und nur in Höhe dieses Pflichtteils fann ein anderer Erbe von dem unehelichen Kinde in Anspruch ge
nommen werden.
bestimmen, zu ihm zurückzukehren. Sie vereinbarten, von neuem die Ehe mit einander zu schließen und bestellten das Aufgebot. Die standesamtliche Eheschließung wurde indes immer wieder hinausgeschoben, bis nach einiger Zeit der Mann, dem wohl das neue Zusammenleben leid geworden war, eines Tages plöglich verschwand und nichts von sich hören ließ.
Das Kind, das demnächst geboren wurde, galt nun als un
ehelich und erhielt den Mädchennamen der Mutter. So lag hier der merkwürdige Fall vor, daß von den zwei Kindern desselben Elternpaares das eine den Namen des Vaters, das andere den Mädchennamen der Mutter trug.
Margarethe Falkenfeld.
Das neile Buch
Neue Nietzsche- Ausgaben
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Der Siebenstäbe- Berlag, Berlin , bringt eine vierbändige. Nietzsche Ausgabe Preis je Band 2,85 Mart auf den Büchermarkt, für deren Herausgabe Theodor Rappa ste in verantwortlich zeichnet. Die Ausgabe will einen„, Volks"- Nietzsche aufbauen Die Art und Weise jedoch, wie dies der Herausgeber versucht, muß als absolutes Novum angesehen werden. Nietzsche wird nämlich bedentenlos( mit Pietätfreiheit"!) eingedeutscht. Der Herausgeber versichert, daß er dreitausend bis fünfWie wenig die Kenntnis der wahren Rechtslage des unehelichen tausend Fremdwörter aus dem Nietzscheschen Text getilgt hat. Bir Kindes in unser Bolk eingedrungen ist, zeigte mir die Erzählung haben ihm nicht nachgerechnet, aber es ist natürlich ein völlig ab= wegiges Unternehmen. Die Eigenart des großen Schriftstellers eines jungen Mädchens, das mich um Rat fragte und erklärte: Ihr Friedrich Nietzsche wird so völlig nivelliert. Ein Beispiel für fünfBräutigam sei früher schon mal verlobt gewesen; die Braut, die er heiraten wollte, sei bei der Geburt eines Kindes gestorben und die tausend: Abgerechnet nämlich, daß ich ein Niedergehender bin, bin ich auch dessen Gegensaz." Bei Niezsche steht für„ Niedergehender" Großmutter hätte das Kind zu sich genommen. Er hätte, folange er in guter Arbeit stand, regelmäßig für das Kind bezahlt; als ihm das selbstredend ,, décadent "; durch die Verdeutschung wird der Anklang an die große französische ,, Dekadenz"-Literatur eines Berlaine, eines nicht mehr möglich war, wollte er da er bei seiner Mutter lebte das Kind gern in diesen Haushalt aufnehmen, was die Groß- Baudelaire, eines Mallarmé unterschlagen. Der europäische Schriftsteller Friedrich Nietzsche wird ins Provinzielle gefärbt. Die Terte mutter verweigerte und mit Lohnpfändung gegen ihn vorging. Nun sei ihm von verschiedenen Seiten geraten worden, sich doch werden außerdem bedenkenlos gekürzt; der Herausgeber gibt selbst recht bald zu verheiraten, denn, wenn er verheiratet sei, hätte zu, daß die Auswahl eine„ durchweg subjektive bleibt". Man muß nur hinzufügen, daß, bei Stichproben, Wesentlichstes fehlt. So suchen er ein Anrecht darauf, das Kind zu sich nehmen; sollte indes die Großmutter nach dreimaliger Aufforderung die Herausgabe des wir z. B. in dem Werk Jenseits von Gut und Böse " ganz wesentKindes verweigern, so sei er der Verpflichtung, den Unterhalt zu liche Aphorismen vergebens. Das einzig zu rechtfertigende Verfahren bei einer populären Niezsche- Ausgabe wäre gewesen, Fremdworte zahlen, enthoben. und fremdsprachliche Wendungen, anstatt einzudeutschen bzw., was auch häufig geschieht, sie fühn wegzulassen, in Anmerkungen zu
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Diese Anschauung ist natürlich vollkommen falsch und hat feine Stüße; der Vater, der mit dem Kinde gar nicht als verwandt gilt, hat kein Bestimmungsrecht über das Kind, er hat lediglich die Pflicht zur Zahlung des Unterhalts.
Bekannter ist die Bestimmung, daß das uneheliche Kind den Mädchennamen seiner Mutter erhält, selbst wenn biese zur Zeit der Geburt des Kindes eine geschiedene oder verwitwete Frau ist. Diese Bestimmung hat in einem mir bekannten Fall ein merkwürdiges Ergebnis gezeitigt. Ein Ehepaar, das zunächst in glücklicher Ghe lebte und ein Kind hatte, ließ sich scheiben, da der Ehemann an einer anderen Frau Gefallen gefunden hatte. Das Kind verblieb der Mutter, die mit ihm zu ihren Eltern zog. Nach einigen Jahren erschien der frühere Ehemann bei ihr, zeigte aufeinigen Jahren erschien der frühere Ehemann bei ihr, zeigte auf richtige Reue über sein Verhalten, und es gelang ihm, die Frau zu
tommentieren.
Ganz anders wird in der im Verlage Reclam jun., Leipzig , erschienenen Ausgabe von Niezsches Werken verfahren. Diese Edition bringt die wichtigsten Schriften unverfürzt; so z. B.„ Die Geburt der Tragödie ", Also sprach Zarathustra", 3ur Genealogie der Moral" ,,, Jenseits von Gut und Böse ". Ein besonderes Verdienst fehe ich in der Einzelveröffentlichung der Unzeitgemäßen Betrach tungen". Die forgfältig gebrudten Bändchen fosten in hübschem Leinenband, je nach Seitenzahl, 80 Pf. bis 2 m. Kurzgefaßte Nach worte stellen die Werke in den Gesamtzusammenhang von Sieksches Wert, das in dieser Form, rüstet sich der Leser mit einem guten Fremdwörterbuch aus, seinen Weg machen wird. J. P. Mayer.
WAS DER TAG BRINGT
Die Lichtreklame
ERZÄHLT VON YORICK
Den Amtsschimmel gibt es nicht nur bei uns. Es gibt ihn auch und besonders in Frankreich . In der nicht so unbedeutenden Stadt Paris leistete er sich jetzt folgendes:
Er hatte, damit fangen viele betrübliche Geschichten von ihm an, einen ursprünglich recht guten Gedanken. Nämlich er ordnete an. daß jeder Gastwirt hinfort an der Außenseite seines Restaurants eine Speisekarte mit genauer Preisangabe der einzelnen Speisen anzu bringen habe. Denn es sei nötig, daß die Gäste sich von vornherein und vor Betreten des Lokals davon unterrichten können, ob ihnen bei Vorlegung der Rechnung feine unliebsamen Ueberraschungen drohen.
Die Pariser Gastwirte waren einfichtig und gehorsam, und es geschah also. Es stellte sich nur ein Fehler heraus: daß nämlich die Karten am Abend, der doch die Hauptgeschäftszeit ist, der Dunkelheit wegen für die Gäste nicht lesbar waren. Die Gastwirte, im Bestreben, die angeordnete Maßnahme in wirksamer Weise durchzuführen, brachten vielfach kleine elektrische Lampen über den Aushängen an.
Die Behörde reagierte sehr schnell mit einem Schreiben, in dem die hoffnungsvollen Gastwirte so etwas wie eine Belobigung zu finden hofften. Allein es war eine Steuerveranlagung, betreffend die Sondersteuer für öffentliche Anbringung von Lichtreklamen. Die Gastwirte liefen zum Kadi. Der Kadi entschied à la Salomo,
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daß die Gastwirte zwar nicht die geforderte Lichtreklamesteuer, dafür aber monatlich sechzig Mark pro Quadratmeter ausgehängte Speise farte zahlen sollten.
Die Behörde wartet noch heute auf die sechzig Mart; und kann noch lange warten. Denn es gibt in Paris keine beleuchteten Speise farten mehr. Sondern nur noch eine sinnlose Verordnung.
Der hundertste Geburtstag
Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, von denen unsere Schulweisheit sich nichts träumen läßt. Gewiß. Aber es gibt Dinge in der menschlichen Seele, von denen auch eine viel tiefere Weisheit nichts verstehen kann.
Da war in Limoges im westlichen Frankreich eine Frau Marie Marageig, die sollte den hundertsten Geburtstag feiern. Berwandte, Freunde waren gefommen, fogar Abgesandte der Regierung, um zu gratulieren.
Während all diese im Besuchszimmer beieinander waren, in der Frühe des Geburtstagsmorgens, und von dem gütigen Schicksal fprachen, das diese Frau nicht mit dem geschlagen hatte, was nach menschlichen Begriffen Krankheit und Unglüd ist; während diese alle nun wirklich und nicht nur amtlich ergriffen wurden von der seltenen Tatsache solcher Hundertjährigkeit.
Währenddessen schlich sich diese Geburtstagsgreifin heimlich aus
einer zweiten Tür ihres Schlafzimmers in die Küche und erhängte sich am Fensterkreuz. Es gibt unfaßliche Dinge in der menschlichen Seele...
Vergänglichkeit
Die Bereinigten Staaten find ein rationalisierter Geschäftsstens widmet die Oberste Postbehörde von USA . in ihrem Generalbetrieb. Solchem Betrieb machen selbst die Toten Sorgen. Wenigbericht der Frage einen Abschnitt, wie am zweckmäßigsten und billigsten die Asch en reste Berstorbener zu befördern feien. Die Bostbehörde entscheidet sich auf Grund einjähriger Erfahrungen für die Versendung als Muster ohne Wert". In allen Krematorien soll eine diesbezügliche Bekanntmachung angeschlagen werden.
Da haft du's, lieber Sterblicher, da weißt du, wieviel du wert bist. Wenige Tage, vielleicht wenige Stunden schon nach deinem Verscheiden bist du ein Muster ohne Wert“. Und in Amerika , wo die Post so reklametüchtig ist wie die Religionsgesellschaften, werden sie anschlagen:„ Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub- aber durch die Poſt!" durch die Poſt!"
Um zwei Mark
Da wurde ein Kaufmann in Düsseldorf wegen Betruges zu acht Tagen Gefängnis verurteilt. Nun ja, er war vorbestraft, auch wegen Betruges; aber man hatte ihm den Rest der Strafe erlassen, einmal weil er sich gut geführt hatte, und zum anderen, weil er nicht aus betrügerischer Anlage, sondern unter dem Druck der Verhältnisse
zu ſeinen Straftaten gekommen war. Seither, und das ist immerhin seit 1927, hielt er sich wader. Und nun die acht Tage, die er abfigen muß, zuzüglich des Strafrestes von dreineinhalb Monaten; benn er hat sich ja nicht., bewährt".
im August 1928... im Restaurant von dem Zeugen B. zwei Reichs= Was war geschehen? Das Urteil sagt:„ Der Angeklagte lieh sich mart, um seine Zeche zu bezahlen. Er gab jedoch das geliehene Geld nicht zurüd."
Zwei Mark!
Zwei ganze Mart und dafür acht, dafür praktisch siebzehn Wochen Gefängnis. Dafür Unterbrechung feines mühsamen Wiederhochkommens. Nur weil er vorbestraft war.
- man
Mein Gott, wenn ich vorbestraft wäre. und ich sollte für jede zwei Mart, die ich mir lieh, acht Tage Gefängnis belommen mißachte mich, man stoße mich aus aus der anständigen Gesellschaft, aber ich muß es zugeben: ich fäße heute noch, ich fäße wahrscheinlich lebenslänglich...
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Im Ernst: gibt es den Geringfügigkeitsparagraphen nicht auch für Borbestrafte? Und gibt es feine, gar feine Möglichkeit, dem Beugen B., der das angezeigt hat diesem anscheinend etwas frankhaft rechtlichen Menschen florzumachen, daß es vor einer anderen, inneren Instanz ein größeres Bergehen ist, einen Menschen wegen zwei Mart Kaffeehausschulden anzuzeigen, als dieje zmei Mart nicht zurückzuerstatten?