Ein Asyl für rauhe Kämpfer.
Carisch vor dem Arbeitsgericht.
Am Dienstag wurde vom Arbeitsgericht Berlin die Klage des freigewerkschaftlich organisierten Laboranten R. abgewiesen. Die bekannte Kaffeefirma Carl Richard Schmidt( Carisch) hatte R. entlassen, worin R. eine unbillige Härte sah.
Es verlohnte sich nicht, von diesem Fall viel Aufhebens zu machen, wenn die Verhandlung nicht Gelegenheit gegeben hätte, bestimmte Hintergründe einmal mit aller Deutlichkeit aufzuhellen. R. soll während seiner Zugehörigkeit zum Betrieb angeb= lich zweimal je eine Tüte mit Ostereiern an sich genommen und sie den Arbeitern V. und D. zum Verzehr gegeben haben. Deswegen wurde R. entlassen. Die anderen aber, die erwiesenermaßen Ostereier gegessen haben, aber keine Freigewerfschafter waren, sondern sich zu den Nationalsozialisten hingezogen fühlen, behielten ihre Arbeitsstelle. Allen voran der Herr Durang, Nazihäuptling von Charlottenburg.
Dieser Mann wurde sogar am 29. April von der Betriebsleitung während der Arbeitszeit beurlaubt, um Material gegen R. zu sammeln. Dabei wurden gegen diesen bevorzugten Kronzeugen der Firma Carisch in der Verhandlung die schwersten Vorwürfe erhoben. Man fragte ihn:„ Haben Sie Ihre legte Arbeits stelle bei Zung verlassen müssen, weil Sie dort fortgesetzt Alkohol und andere Genußmittel entwendet haben?" Hätte der nationalsozialistische Herr Durang eine reine Weste gehabt, dann erwartete jeder, daß er aufgestanden wäre und gesagt hätte:„ Dieser Anwurf ist eine elende Verleumdung." Aber das konnte der Herr Durang nicht sagen. Er begann mit den Worten:„ Es ist nicht unrichtig", schwägte dann noch einiges hinzu, und als er merkte, wo hinein er sich redete, verweigerte er furzerhand die Aussage. Solche Aussageverweigerungen haben noch immer mehr gesagt als eine flare Antwort.
Niemand wird sich vor einen Dieb stellen. Aber der entlassene R. beteuerte bis zum letzten seine Unschuld, was ihm allerdings nichts nügte, da der Herr Durang seine Aussage beschwor. So sitzt jetzt durch die Denunziation eines Nationalsozialisten der Freigewerkschafter R. auf der Straße. Aber die anderen, die Carisch wegen ihrer politischen Richtung in sein Herz geschlossen hat, fönnen bleiben und hätten sie sich noch soviel Ostereier in ihren Wanst gestopft. Der Herr M., der die Firma Carisch vor dem Arbeitsgericht vertrat, wurde wegen dieses zwiefachen Maßes befragt. Darauf sagte er mit erhobener Stimme:„ Es muß der Firma Carisch überlassen bleiben, wen sie zur Entlassung bringt." Nun gut, dann wird den werktätigen Verbrauchern etwas anderes überlassen bleiben müssen.
Was geht bei Carisch vor?
Zu der unter dieser Ueberschrift am 5. Mai im Vorwärts" erschienenen Notiz erhalten wir von der Firma Carisch folgende Berichtigung:
,, Es ist nicht wahr, daß Abmachungen, die zwischen der Firma und der Gewerkschaft getroffen wurden, durchbrochen worden sind. Wahr ist vielmehr, daß Abmachungen stets gehalten worden sind.
Es ist nicht wahr, daß einem Arbeiter nach einer Vereinbarung der Lohn gefürzt wurde. Wahr ist vielmehr, daß der betreffende Arbeiter freiwillig auf einen Teil seines übertariflichen Lohnes verzichtet hat.
Es ist nicht wahr, daß gegen freigewerkschaftlich organisierte Arbeiter ein Feldzug geführt wird. Wahr ist vielmehr, daß der größte Teil der Belegschaft freigewerkschaftlich organisiert ist und mit freigewerkschaftlich organisierten Arbeitern die besten Stellen im Betriebe besetzt sind.
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Es ist nicht wahr, daß auf Grund von Denunziationen ehrliche Arbeiter entlassen wurden. Wahr ist vielmehr und erneut ge= richtlich festgestellt daß Entlassungen nicht auf Grund von DeDurang hat auch wader geholfen, die Ostereier der Firma Carisch nunziationen erfolgt sind, sondern daß, soweit Entlassungen aus zu vertilgen wie ein ganz gewöhnlicher agent provocateur, um nach- gesprochen werden mußten, in jedem einzelnen Falle tatsächliche her zur Betriebsleitung zu laufen und zu sagen: ,, Der da, der vom und entlassungsberechtigte Gründe vorlagen und ehrliche Arbeiter Nahrungsmittel- und Getränkearbeiterverband, der stiehlt." nicht entlassen worden sind."
Wer braucht
In ihren letzten beiden Absätzen wird die Berichtigung schon widerlegt durch den vorstehenden Bericht über die Arbeitsgerichtsverhandlung, auf die in der Berichtigung indirekt hingewiesen wird. Hinsichtlich der Abmachungen mit den Gewerkschaften verweisen wir nur auf die Nichteinhaltung der Verpflichtung, Arbeiter, die im Interesse der Firma in eine andere Abteilung versetzt worden sind, an ihrem alten Arbeitsplatz mit dem alten Lohn wieder zu beschäftigen, sobald sich dazu Ge= legenheit bietet. Ebenso hat die Firma das Feierschichten abfommen mit der Gewerkschaft zu durchbrechen versucht. Wie die Freiwilligkeit" von Arbeitern, auf einen Teil ihres übertariflichen Lohnes zu verzichten, in der heutigen Zeit zustande kommt, darüber braucht man fein Wort zu verlieren. Die Firma Carisch wird auch nicht bestreiten können, daß sie einem anderen Arbeiter trotz Protestes seinen Leistungslohn radikal ab= gebaut hat. An unseren Behauptungen ändert also die„ Be richtigung" gar nichts.
Neue Tarife in der Personenschiffahrt.
Der Tarifkampf um den Abschluß eines einheitlichen Tarifvertrages für die Berliner Personenschiffahrt hat ein vorläufiges Resultat gezeitigt. Der Gesamtverband, Bezirksverwal tung Mitteldeutsche Wasserstraßen, hat mit der Reederei Baul Bauer, Friedrichshagen , sowie Langwaldt u. Schmolte, Berlin , einen neuen verbesserten Rahmen- und Lohntarifvertrag für die Schiffs= besaßungen abgeschlossen, so daß die Schiffe dieser Betriebe un bedenklich benutzt werden können. Die übrigen Reedereien bleiben nach wie vor für die Mitglieder des Gesamtverbandes gesperrt. Bei Abschlüssen von Gesellschaftsfahrten usw. empfiehlt es sich daher, vorher mit der Bezirksverwaltung Mitteldeutsche Wasserstraßen in Verbindung zu treten. Fernruf: F. 7, Jannowit 6191, nach
5 Uhr 5076.
Verantwortl. für die Redaktion: Herbert Repere, Berlin : Anzeigen: Th. Glocke, Berlin . Verlag: Vorwärts Berlag G. m. b. S., Berlin , Drud: Vorwärts Buch. bruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger& Co., Berlin G 68, Lindenstraße 3. Sierzu 1 Beilage.
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